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Gebrauchtwagengarantie beim Womo Diverse Mängel


SurferDude am 21 Aug 2017 10:00:15

Hallo liebe Wohnmobilfreunde,

Vielleicht kann mir einer von euch einen Rat geben. Wir haben uns ein gebrauchtes Wohnmobil (Detlefs)gekauft. Garantie ( 2jahre) im April 2017 abgelaufen. Wir sind erst einmal damit nach Holland gefahren und zwei mal zu Ostsee. Dabei sind uns folgende Mängel aufgefallen.
- Sicherung Hubbett abgerissen
- Tür zum Bad lässt sich nicht öffnen wenn sie geschlossen ist. Klemmt
- Sicherheitsgurte Rückbank defekt.
- diverse kleine Mängel an den Möbeln.

Diese Mängel werden vom Händler noch behoben. Aus meiner Sicht nicht so schlimm. Kommen wir zum eigentlichen Problem.
Vor Übergabe würde vom Händler noch die Duschwanne im Bad gewechselt. Ich hatte beim Betreten vom Womo immer das Gefühl das es Muffig riecht. Also alle Filter vom Innenraum /Klima wechseln lassen. Keine Veränderung. Jetzt wieder an der Ostsee ist uns aufgefallen als wir die Dusche benutzt haben das unter der Wand vom Bad Wasser raus gelaufen ist.
Ich denke das ist nicht so gut zumal ich ja nicht weis wie lange es dort undicht ist und wie es da drunter jetzt aussieht. Am liebsten würde ich das Teil zurück geben.
Kann mir jemand sagen wie die Chancen dazu stehen? Das Womo ist aus unserer Sicht Super. Ich will nur nicht das in zwei Jahren alles verfault ist. Dafür war es zu teuer.
Danke für den ein oder anderen Rat.

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topolino666 am 21 Aug 2017 10:31:48

Hallo!

Wie sieht es mit der "Dichtigkeitsgarantie" (bei Dethleffs idR 6 Jahre) aus? :?:

Bisher alle Kontrollen hierzu gem. Bestimmungen durchgeführt? :?:

Dazu würde ich noch alternativ mal mit dem Kundencenter (nicht Servicecenter!!) direkt in Isny Kontakt suchen - mEn suchen die nach kundenorientierten Lösungen! :!:

SurferDude am 21 Aug 2017 11:14:37

Meiner Meinung würden alle Dichtheitsprüfungwn vom Händler gemacht. Jedenfalls stets im Service Heft. Kann den der Boden unter der Dusche bzw. Hinter den Schränken Gammeln??
Kann man das Reparieren / beheben??

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topolino666 am 21 Aug 2017 11:27:34

- natürlich kann (und wird) das gammeln.
Beispiele für den Anfang Deiner Selbstrecherche im Forum::
--> Link
--> Link

Reparierbar ist alles, es ist immer nur die Frage:
- wer macht es
- wie gut wird es gemacht
- wer bezahlt

SurferDude am 21 Aug 2017 11:37:09

Danke für den Link.
Wenn es der Händler repariert kann es auch so bleiben.. man sieht ja wie er die Duschwanne gewechselt hat.

kurt2 am 21 Aug 2017 11:46:57

SurferDude hat geschrieben:Hallo liebe Wohnmobilfreunde,

Vielleicht kann mir einer von euch einen Rat geben. Wir haben uns ein gebrauchtes Wohnmobil (Detlefs)gekauft. Garantie ( 2jahre) im April 2017 abgelaufen.


HAllo,
es stellen sich 2 entscheidende Fragen, ohne die eine seriöse Antwort unmöglich ist:

1) Wann genau (Datum, hier kommt es auf den Tag an!) hast du das WoMo vom Händler gekauft
2) Wurde im Kaufvertrag der Gewährleistungsanspruch auf 1 Jahr verkürzt? (Bitte nachschauen und genau lesen).
3) Wurdest du beim Kauf über die offensichtliche Undichtigkeit des Bades informiert und hast diese in Kauf genommen?



Zur Dichtheitsgarantie:
Diese bezieht sich auf die Dichtheit des Aufbaus, also dass kein Wasser von AUßEN nach INNEN eindringen kann (über Stöße, Dachhauben, Fenster usw.). Also quasi die Fahrzeug- Aufbauhülle. Der offenbare Undichtigkeit im Bad (sei es der Wasser- oder Syphonanschluß oder auch die Naht Wanne-Seitenwand etc) ist hiervon in aller Regel nicht erfasst. Dies ist ein Sachmangel der je nach dem (sh. vor) vom Händler behoben werden muß oder eben auch nicht.

Gast am 21 Aug 2017 16:26:36

Kurt hat Dir genau die richtigen Fragen gestellt.

Ich vermute mal, daß Du das Mobil erst vor Kurzem gekauft hast und daß es noch, obwohl der Händler mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Gewährleistung legal auf 1 Jahr begrenzt hat.

Mein Tipp:

Schlag Dich nicht mit irgendwelchen Garantien (da gelten sowieso die Bedingungen, die vom Garantiegeber geschrieben stehen) herum, sondern beziehe ich auf die Gewährleistung, für die der Händler zuständig ist (lass Dich nicht abwimmeln).

Im ersten Halbjahr nach Übernahme gilt da die Beweislastumkehr (der Händler muss Dir beweisen, daß ein von Dir behaupteter Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden oder ursächlich angelegt war / nicht Du musst beweisen, daß das so war).

Geh zum Anwalt. Der weiss, was zu tun ist (ich weiss, viele scheuen diesen Schritt....). Wenn nicht, wirst Du zwischen Händler und Hersteller hin und her geschickt.


Gruß

Frank

gtom am 21 Aug 2017 22:25:21

Naja...

ganz SOOOO einfach ist das auch nicht...

Wenn ich das richtig gelesen habe war ja schon VOR dem Besitzübergang bekanntermaßen etwas defekt (Dusche)

D.h. der Käufer wusste a) dass die Dusche defekt ist und b) dass das Teil "modrig" riecht...

Beides sind Eigenschaften die dann wohl bekannt waren und somit nicht unter die Gewährleistung fallen, die Gewährleistung sagt ja nur dass das Fahrzeug beim Gefahrübergang die vereinbarten Eigenschaften hat.

lg Thomas

Gast am 22 Aug 2017 08:11:44

gtom hat geschrieben:Naja...

ganz SOOOO einfach ist das auch nicht...
...



Jau, darum empfahl ich, zum Anwalt zu gehen. Der stellt die richtigen Fragen und kann anschließend beurteilen, was Sache ist und vor allen Dingen, was gerichtsfest beweisbar ist.


Gruß

Frank

Tinduck am 22 Aug 2017 08:20:16

Wenn im Vertrag keine bei der Übergabe akzeptierten Mängel aufgelistet sind, dann gab es auch keine :D so einfach kann man das auch sehen. Gegen den muffigen Geruch wurde ja der Filter gewechselt, und nach dem Tausch der Duschtasse muss man ja auch davon ausgehen können, dass es danach dicht ist. Wenn es unter der Duschtasse schon vermodert ist, hätte der Händler darauf hinweisen müssen, das wäre beim Tausch der Duschtasse sicher festzustellen gewesen.

Anwalt nehmen und auf Gewährleistung pochen, wenn der Händler zickt.

bis denn,

Uwe

gordan am 22 Aug 2017 09:14:55

Und erst jetzt nach über zwei Jahren alle die Mängel entdeckt? Seltsam!? Wie alt ist dieser Fahrzeug?
Der Anwalt bekommt sein Geld immer, es ist nur die Frage von wem, deswegen Vorsicht!

Grüße Gordan

Gast am 22 Aug 2017 11:14:51

gordan hat geschrieben:Und erst jetzt nach über zwei Jahren alle die Mängel entdeckt? Seltsam!?
...


Lies den Beitrag noch einmal: Dort steht nicht, daß die Mängel erst nach 2 Jahren entdeckt wurden, sondern daß die (Neuwagen-) Garantie seit April 2017 vorbei ist. Das sind 2 unterschiedliche Dinge.

Gruß

Frank

gtom am 22 Aug 2017 13:19:26

Tinduck hat geschrieben:Wenn im Vertrag keine bei der Übergabe akzeptierten Mängel aufgelistet sind, dann gab es auch keine :D so einfach kann man das auch sehen.


Nee... Ob da Mängel aufgelistet sind oder nicht ist irrelevant...

Relevant ist das was als Eigenschaft zugesichert wurde und zu erwarten ist....

Mag jetzt seltsam klingen: Wenn ich ein Fahrzeug kaufe das zum Zeitpunkt der Übergabe "muffig" riecht dann ist das auch eine "vereinbarte" Eigenschaft (Käufer weiß von dem Geruch)

Gleiches gilt für offensichtliche Mängel, wenn ich ein Auto mit einer Delle vorne Links kaufe und im Kaufvertrag steht eben nicht "dellenfrei" dann ist die Delle ein "vereinbarter Zustand"

Auch bei der Duschwanne ist zu beachten:

Wenn das Fzg MIT der defekten Duschwanne gekauft wurde und der Händler zugesagt hat diese (später) Instand zu setzen dann kommts auf den Zeitpunkt der Übergabe an.

U.u wird nämlich ein Werkvertrag daraus der lösgelöst vom eigentlichen Kauf des Fzg ist, dann ist die defekte Wanne eben eine vereinbarte Eigenschaft...

lg Thomas

Gast am 22 Aug 2017 13:45:21

gtom hat geschrieben:...
Nee... Ob da Mängel aufgelistet sind oder nicht ist irrelevant...
...
Wenn ich ein Fahrzeug kaufe das zum Zeitpunkt der Übergabe "muffig" riecht dann ist das auch eine "vereinbarte" Eigenschaft (Käufer weiß von dem Geruch)


Die Frage ist, was ist beweisbar. Der Händler kann auch erzählt haben, daß der Geruch von einer toten Maus (oder so) stammt, die kürzlich entfernt wurde.

gtom hat geschrieben:...
Wenn das Fzg MIT der defekten Duschwanne gekauft wurde und der Händler zugesagt hat diese (später) Instand zu setzen dann kommts auf den Zeitpunkt der Übergabe an.

U.u wird nämlich ein Werkvertrag daraus der lösgelöst vom eigentlichen Kauf des Fzg ist, dann ist die defekte Wanne eben eine vereinbarte Eigenschaft...

lg Thomas



Alles Spekulatius.


Gruß

Frank

brainless am 22 Aug 2017 14:57:35

Solange die Fragen von kurt2 nicht vom TE beantwortet werden, ist hier alles Spekulatius.
Dem TE scheint's aber nicht so wichtig zu sein - also, warum dann uns??


Volker 8)

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