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Ich habe folgendes Problem. Im Mai haben wir einen neuen Pössl Roadcar, K640, gekauft. Im Juli erwischte uns in Frankreich ein starker Hagel. Die gesamte rechte Seite und die Front ist voller Dellen, 2 Heki und der rechte Außenspiegel haben es auch nicht überlebt. Der Gutachter der Versicherung meinte so €25000,- Schaden, evtl auch etwas mehr. Genaueres erfahren wir am Montag. Er stellt jetzt unser Fahrzeug in die Restbörse ein. Leider habe ich davon keine Ahnung. Wie geht es dann weiter, muss ich auf etwas besonderes achten? Wenn jemand in dieser Restbörse den Pössl kauft, muss ich ihn dann hergeben? Ich wollte damit eigentlich zu ein paar Händler fahren und schauen, was ich dafür noch bekomme wenn ich ein anderes Fahrzeug kaufe. ...die Restbörse dient dazu den Restwert zu mindern. Das was dort für dein Fahrzeug geboten wird werden sie dir vom Restwert abziehen...wenn ich mich richtig erinnere. Habe so einen Sch... auch schon mal bei einem Totalschaden über mich ergehen lassen müssen... Gruß Ronald Totalschaden hat er Gott sei dank nicht :) Hallo, Wie schon gesagt wurde dient die Restwertbörse dazu, den Restwert deines Fahrzeugs im Schadenzustand zu ermitteln. Dort melden sich Händler die dein Fahrzeug zu einem bestimmten Preis mit den Schäden kaufen würden. Das dient der Restwertermittlung deines Womos, was es mit Schaden noch an Wert hat. Verkaufen musst du dein Womo nicht. Du kannst es aber, wenn dieser dir zum Beispiel mehr bietet, als dein Händler wo du es in Zahlung geben würdest. Warte einfach den Gutachter ab, du musst dich erstmal um nichts weiter kümmern. Grüße Eric
Dann kommt er auch nicht zur Restwertbörse, dann werden nur die Reparaturkosten ermittelt. Ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt kannst du relativ leicht selbst herausfinden: Einfach mal bei Mobile und Autoscout nach einem vergleichbaren Fahrzeug suchen (Baujahr, Ausstattung und Laufleistung beachten). Wenn der dort ermittelte Wiederbeschaffungswert unter den veranschlagten Reparaturkosten liegt, dann hast du voraussichtlich einen wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall würdest du von der Versicherung dann den Wiederbeschaffungswert erhalten, abzgl. dem ermittelten Restwert. Es gibt zusätzlich auch noch die 130%-Regel, wenn die Reparaturkosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen, aber das wird hier ja nicht der Fall sein. In deinem Fall schätze ich aber mal dass ein gleichwertiger Pössl wohl nicht unter 35.000€ zu kriegen ist, weshalb ich hier auch nicht von einem Totalschaden ausgehe. Vorausgesetzt die Schadenssumme erhöht sich nicht mehr deutlich... Moin MUC! Gutachter der VERSICHERUNG ist schon mal schxxsse. Die wollen nur den zu zahlenden Geldbetrag der VS so klein wie möglich zu halten. Lass Dich anwaltlich beraten und stelle Dein Kfz einem von DIR gewählten Gutachter vor. Es kann sonst ganz dumm kommen. Eigene Erfahrungen. Sonnigen weiterhin. Uwe Man kann bei den Gutachtern auch bei den von einem selbst bestellten nicht kritisch genug sein. In einem Fall rechnete der von meinem Anwalt empfohlene Gutachter die Reparaturkosten einer mässigen Karosseriebeschädigung so hoch, dass der Zeitwert unterschritten wurde (doppelt so hoch wie eine sehr seriöse Karosseriefirma mündlich angab). Dann folgte die Schätzung: Zeitwert vor (bei hoher Laufleistung) recht niedrig und Zeitwert mit Unfall (über die Unfallbörse !! unglaublich hoch, kaum niedriger als der vorher!!. Ergo die kleine Differenz gabs als Entschädigung: Diese war entsprechend gering und hätte nie zu einer Reparatur gereicht. Daher fahre ich weiter mit meinem 9N mit Kratzern. Gefühlsmässig habe ich das Gefühl gehabt, dass sich der Gutachter mehr der Versicherungswirtschaft als einem einmaligen unbekannten privaten Auftaggeber verbunden fühlt. Hätte man im Vorfeld von dem Gutachte verlangen können eine Aussage ob Totalschaden oder nicht verlangen können, dann hätte man das Gutachten woanders machen könne. ? Kann man dem in meine Augen Mißbrauch der Unfallbörse irgendwas entgegen setzen.
Kenne deine Erfahrungen nicht! Aber hier handelt es sich um einen Kaskoschaden und da hast du eben keine freie Gutachterwahl! Es liegt kein Totalschaden vor! Wir haben nach Abzug der Prozente dafür im Mai €53000,- bezahlt. Lt. Gutachter muss er bei einem Schaden von 50% oder mehr vom gegenwärtigen Wert das Fahrzeug einstellen. Bis dahin wusste ich nicht mal, dass es so was gibt. Der Gutachter kam von der DEKRA. Ich habe nicht das Gefühl, dass er ein Gefälligkeitsgutachten für die Versicherung macht. Offensichtlich gibt es mehrere Restbörsen. Zugriff darauf haben allerdings nur Gewerbetreibende.
Viele Versicherungen arbeiten mit Sachverständigenorganisationen, wie z.B. DEKRA oder GTÜ. Da diese Verbände bundesweit tätig sind, werden sie, durch Rahmenverträge vereinbart, für diese Auftraggeber tätig. Dass sich dadurch im Laufe der Zeit Abhängigkeiten entwickeln, glaube ich ganz sicher. Auch wenn die Kosten von der Versicherungsgesellschaft nicht erstattet werden, würde ich ein Gegengutachten erstellen lassen, falls der aktuelle Sachverständige ein Gutachten verfasst, mit dem Ihr nicht zufrieden seid, Volker Der Bieter mit dem höchsten Gebot muss das Angebot für einige Wochen aufrechterhalten .Sein Angebot ist verbindlich ! Du hast dann immer noch genug Zeit zum überlegen. Ich bin selber einem Hagelsturm am Gardasee vor einigen Jahren zum Opfer gefallen . Beide Angebote das der Versicherung und des Bieters deckten genau meine Preisvorstellung so das ich damit gut leben konnte . Verkauft habe ich allerdings dann von Privat an einen anderen Händler :mrgreen:
So in etwa habe ich es mir auch vorgestellt :) ..... und was macht dann der damit?? :?: => stellt es in die Restbörse und gibt's dem 'Kollega' mit! ;-)
Meiner ist mit dem Hagelschaden nach Norwegen gegangen . Aber ich befürchte da hat der Händler auch noch nen Euro mit gemacht :mrgreen:
Wichtig ist nur das Gutachten und das Angebot der Versicherung. ! Wenn jemand ungesehen Summe x bietet kannst du davon ausgehen das du das Fahrzeug immer " mindestens " für den Betrag los bekommest eher höher. Also locker bleiben und nicht bange machen lassen bevor die Säge wirklich klemmt. :lach: In diesem Sinne genießt den schönen Tag. :mrgreen: Ich habe heute mal bei der Versicherung nachgefragt. Das Ergebnis ist nicht schön :eek: Der Neupreis betrug €53000,-. Momentaner Wert €50000,-. Laut Gutachten ist der Schaden über €28000,-. Da der Schaden mehr als 50% vom Fahrzeugwert ist ist es für die Versicherung ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das höchste Gebot an der Restbörse lag bei €31000,-. Die Versicherung rechnet jetzt so: €50000,- - Steuer = €42000,-. €42000,- - €31000,- = €11000,-. Sollte ich das Fahrzeug nicht verkaufen oder richten lassen bekomme ich €11000,-. Wirklich toll bei einem Schaden von €28000,-. Die Steuer würde ich im Fall eines Verkaufs oder Reparatur erstattet bekommen. Kennt jemand einen Anwalt in München der sich mit der Materie auskennt? Ich würde mich da gerne mal beraten lassen.
Meinst du vielleicht, dass du auch bei Verkauf die 11.000 bekommst? Würde für mich sonst nicht passen. :gruebel: Wenn ich es z.b. für €31000,- verkaufe bekomme ich angeblich die €11000,- + die Steuer. So zumindest hat die Dame es mir erklärt. Was ich nicht verstehe ist warum die Steuer vom Wert des Fahrzeuges abgezogen wird. Die habe ich ja auch bezahlt. Wenn ich es nicht richten lasse und sie ziehen mir die Mehrwertsteuer vom Schaden ab wäre es logisch. Aber warum vom Fahrzeugwert? Ich möchte es eigentlich nicht verkaufen. Die Lieferzeit für ein Neufahrzeug beträgt 10 - 12 Monate. das teil hätte (ohne schaden) noch einen Zeitwert von 42k. er könnte jezz für 31 verkaufen und 11 von der Versicherung kriegen. oder er behält die karre, kriegt 11 von der Versicherung und macht die notwendigsten Reparaturen für 5... die steuer wird nur bei den 11 einbehalten, wenn du nicht reparieren lässt! allesbleibtgut hartmut
Nein. Das Fahrzeug hat laut Gutachten noch einen Wert von €50000,- ohne Schaden. Nur wenn sie die Steuer, warum auch immer, abziehen, kommen sie auf €42000,-
Die MWSt wird abgezogen, so lange Du nicht diese bei Reparatur bzw. Neuanschaffung nachweisen kannst. Du könntest ja auch die 31 aus der Börse nehmen, die 11 von der Versicherung kassieren und einen neuen/anderen Pössl kaufen. Mit dieser Rechnung kriegst Du dann (nachträglich) die abgezogene MWSt. ausbezahlt. Was kann denn bei einem Hagel 28 Mille kosten ? Der halbe Neupreis .. :eek: :nixweiss: Aber warum ziehen sie die Steuer vom Fahrzeugpreis ab? Ich dachte immer nur vom Schaden, falls man es nicht repariert! Es hat die ganze rechte Seite und die Front erwischt. Drücken und ziehen geht nicht, da muss ein neues Blechteil eingeschweißt werden. Und dafür muss alles ausgebaut sein. 28 Mille für die Reparatur finde ich schon sportlich. An der Front ist das meiste geschraubt und läßt sich leicht austauschen. Was aufwändig ist ,ist das hintere Seitenteil und eventuell das Dach wenn beschädigt. Ich denke selbst wenn eine Seite der Einrichtung ausgebaut werrden muss ist das deutlich preiswerter zu machen als 28 Mille. Ich würde mir mal von einer Karosserie Werkstatt nen Kostenvoranschlag machen lassen.
Das sind 50.000, was willst du mehr?
Ich will es nicht verkaufen, zumindest nicht gleich. Die Lieferzeit für ein neues sind ca 10 Monate. Bis dahin kann ich dann Radtouren machen :)
Da kann ich nur zustimmen. Sonnigen weiterhin. Uwe |
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