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Guten Abend zusammen, ich suche für die Familie (M+P+3Kids) ein solides Wohnmobil für die Ferien. Da finanziell dafür ein neu oder halbneues Fahrzeug nicht in Frage kommt suche ich ein Premiummodell aus vergangenen Tagen, Concorde, Clou aus den 90ern. Der Markt dafür ist bzgl vernünftiger Mobile nicht groß, gute Mobile von verbrauchten oder Problemfahrzeugen zu trennen ist schwer, v.a. wenn man nicht 3 Wochen frei hat und kreuz und quer durch die Republik reisen kann und sich alle angebotenen in Ruhe anschauen und prüfen kann. Nun habe ich einen Concorde aus Ende 90er gefunden, welcher ordendlich, gepflegt und sauber erscheint, die Vorbesitzerliste ist kurz, KM stand auch akzeptabel. Der Vorbesitzer möchte aus zeitlichen Gründen (berufl. Umstellung und Familie) aber keine Zeit mehr investieren, somit hat das Mobil seit 6 Monaten keinen TÜV (ist im Winter abgemeldet gewesen und dann nicht mehr genutzt), der Gasbetrieb des Kühlschrankes funktioniert nicht und somit bekommt er keine Gasprüfung, somit auch erstmal keinen TÜV. Laut Verkäufer sollte alles kein Problem sein, in den Vorjahren (jährliche TÜV-Abnahme wegen LKW) nie ein Mangel und am Kühlschrank sei es am ehesten der Brenner der verstopft, verrust oder verdreckt ist - das kann man mit Geschick selber machen oder für ~ 100 Euro machen lassen. Klingt schräg und verdächtig sonderbar aber der Wagen erscheint sonst gut und preislich attraktiv. Frage: kann man vertraglich festlegen dass der Wagen unter der Annahme eines funktionierenden Zustandes verkauft wird, und ohne TÜV und Gasabnahme? Und sollte durch den Käufer nach Übernahme und zeitnaher Kühlschrankreparatur der Wagen aufgrund gravierender und kostspieliger Mängel den TÜV nicht bestehen (oder Gasabnahme) der Vertrag rückabgewickelt werden können? Gibt es derartigen "Käuferschutz" vor gravierenden und evtl. vorenthaltenen Mängeln? Da der Markt nicht so viele brauchbare Alternativen bietet, liegt mir einiges an dem Fahrzeug, möchte aber auch nicht die Katze im Sack kaufen. Freue mich über einen Tip oder auch eine juristische Information oder Formulierungshilfe für einen evtl. Vertrag... Vielen Dank und einen schönen Abend erstmal,, Jo Du schreibst selbst, klingt schräg und verdächtig. Dein Wunsch, eine entsprechende Kalusel in den Kaufvertrag aufzunehmen ist logisch und nachvollziehbar. Nur was nützt dir diese Klausel, wenn der Verkäufer dir dein Geld nicht mehr zurückzahlen kann oder will? Ich würde den Vorschlag machen, mich um die Reparatur und die TÜV-Prüfung zu kümmern und erst dann, wenn beide Probleme erledigt sind, den Kaufpreis zu entrichten. Vorher würde ich an deiner Stelle keine Zahöung leisten. Moin! Bei Privatkauf hat man meines Wissens nur 14!Tage Zeit zur Rückgabe, wenn arglistige Täuschung vorliegt. Wäre in dem Fall nicht gegeben, da die wissentlichen Mängel Dir bekannt sind. Du müßtest vor Kauf eigentlich zu ner Prüforganisation, um ALLE möglichen Eventualitäten bezüglich neuer HU ab zu klären. Wie bewandert bist Du in Sachen Kfz bezüglich Selbstschrauben,etc.? Wenn Du wegen jedem Schxxß in eine WS mußt,kann das schnell richtig kosten. Fazit ist eigentlich, daß man bei nem Kauf ohne TÜV schon nen Plan haben sollte,der nicht beim Scheidungsanwalt endet. ;D Sonnigen weiterhin.Uwe
Ich möchte auch kaum Glauben, das Jemand einen höheren Wiederverkaufswert wegen 20min Arbeit nem 50€ Ersatzteil --> Link und ner Tüv Vorführung ausschlägt. Ich würde mit nem neuen Brenner und ner Blindverschraubung für den Verteiler Absperrhahn hinfahren. Brenner Tauschen wenn es das war gut, wenn nicht Abgang Brenner mit Blindverschraubung zu. Dann ist er für Gasprüfung nicht mehr relevant. kann jederzeit wieder im gelben Buch zurück genommen werden wenn Funktion wieder hergestellt. Kosten bei uns 5€ für Kaffeekasse. Ab zum Tüv mit Verkäufer und sich überraschen lassen, wenn alles gut oder für Dich tragbar kaufen. Würde mich aber nicht wundern wenn es da eine größere Mängelliste und keinen Tüv gibt. Wenn Verkäufer damit nicht einverstanden, lohnt das hinfahren eh nicht, dann weiß er schon was wirklich los ist. Wenn alles kein Problem ist, soll der Verkäufer das doch mal eben schnell alles machen lassen. Sonst würde ich die Finger davon lassen.
Gibt es, allerdings nur bei einem Händler zu einem wahrscheinlich wesentlich höheren Preis. Bezügl. "evtl. vorenthaltenen Mängeln" setzt das Wissen des Verkäufers von diesen voraus. Ist dieser aber nur ein normaler Nutzer und nicht technikaffin wird es dir schwerfallen irgendwelche Forderungen nachträglich durchzusetzen. Ja vielen Dank für die schnellen Antworten. Bewandert bin ich nicht in Sachen Kfz. Muss mich reinfuchsen und auch eine Werkstatt des Vertrauens bemühen werden wenn mal was ist. Selber die Mängel beheben und dann erst Zahlen könnte klappen, ist logistisch schwierig und zeitlich auch, der Wagen steht 300 km entfernt von uns. Vor eine Womo Werkstatt fahren und sagen "macht mal" einmal Reparatur, Gasabnahme und TüV... ist momentan nicht möglich, die laufen alle auf Hochbetrieb und sind 150% ausgelastet, so kurz vor den Sommerurlaubstouren der Camper. Wartezeiten bis 6 Wochen. Moinsen, fahre doch einfach mit dem Auto zum TÜV. Dann lässt du erst TÜV machen und dann die Gasprüfung. Sicher fällt er durch wegen dem Kühlschrank. Aber eine Nachprüfung kostet nicht die Welt. Vereinbare mit dem Inhaber dieses Vorgehen, du nimmst ihm Zeit ab, er beteiligt sich gegeben falls an den TÜV Kosten, aber dann ist klar welchen Zustand das Womo bzgl. TUV hat, gruß Thomas Ich finde so schräg klingt das garnicht... Da das Fahrzeug ja jedes Jahr zum Tüv muss sollte es ja auch noch den Tüv-Bericht vom letzten Jahr geben, der sagt ja schonmal was aus... Funktioniert der Kühlschrank auf Gas garnicht oder gibt es eine Flamme am Brenner und er kühlt nur einfach nicht? Dann kann es schon reichen, einmal ordentlich mit Druckluft durchzupusten, oder eben Brenner tauschen, dann war es das. Ganz klassischer Fehler, habe bei unserem auch gerade im Frühjahr den Brenner tauschen lassen. Welches Basisfahrzeug ist drunter?? Fiat? Wieviel gelaufen? Ich kann mir nicht vorstellen dass es nun ein Jahr nach dem letzten Tüv (bzw. 1,5 Jahre) eine Großbaustelle ist! Längere Standzeit, dann evtl. neue Bremsen? Rost ist kaum ein Thema beim Fiat, beim Mercedes allerdings umso mehr. Wenn das Fahrzeug fahrbereit ist, einfach mal vereinbaren, dass Du ne Probefahrt machst und zur nächsten Prüfstation fährst, also Tüv, Dekra, GTÜ, KÜS oder was eben in der Nähe ist, ich durfte bei der jährlichen Prüfung bisher auch immer mit drunter gucken und die Prüfung verfolgen. Der Aufbau ist jedenfalls solide und holzfrei, Top-Qualität, und auch sonst würde ich mir wenig Sorgen machen, wenn das gute Stück einigermaßen sauber und gepflegt ist. Der Verkauefer geht ja schon offen mit Maengeln um, wie ich finde. Man kann ja immer das schlechte sehen...vielleicht ueberspielt er mit 2 Minimaengeln einen richtig grossen und lenkt die Aufmerksamkeit auf den TUEV? Oder man sieht es positiv und freut sich ueber den Verhandlungsspielraum. Was auch geht... den Verkaeufer fragen ob er zum TUEV faehrt. Egal ob er besteht oder nicht, dann hast du schonmal eine Maengelliste. Und weist was dran ist. Was den Kuehlschrank angeht sehe ich es auch wie die Vorschreiber. Mit Preisaussagen wie "kann man fuer ~100EUR machen lassen" bin ich mittlerweile seeehr vorsichtig. Ein Wohnmobil kann, wie ich schmerzlich erfahren musste, sehr teuer werden. Hoffen wir das es nur der Brenner ist. Und wenn ihr euch nach gebrauchten Premiumschnaeppchen umseht...immer dran denken das mind. 10-15% der Anschaffungssumme cash auf der Seite liegen sollten fuer die Reparaturen/ Anpassungen/ Anfangskosten. So long! Crossover
Ich berichtige mal, da ich selbst eben so einen Fall hatte. Der Käufer hat nach Entdecken des versteckten Mangels 3 Jahre Zeit diesen einzuklagen. Ausnahme: Der Käufer hätte den Mangel beim Kaufen bemerken können oder der Verkäufer wusste nichts vom Mangel an seinem Fahrzeug. Konkret: Ich habe mein Auto (3 Jahre in meinem Besitz) verkauft. Nach 2 Jahren kam die Klage das Fahrzeug hätte einen Unfall und ich habe arglistig getäuscht. Ich habe das Fahrzeug damals als "unfallfrei" gekauft und konnte das auch beweisen, hatte selbst aber keinen Unfall mit dem Auto. Das ganze ist also auf den Besitzer zurückgefallen der das Auto als "Unfallfrei" verkauft hat, aber vom Unfall wusste. Und das nach 5 Jahren
Hallo Jo, da braucht's nicht viel Juristenwissen: Du mußt einen Kaufvertrag abschließen, in dem der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht ausschliesst. Dann gelten Mängel, die in den ersten 6 Monaten nach Übernahme auftreten, als bereits "bei Übernahme angelegt" und für die Mängelbeseitigung muß der Verkäufer sorgen. Ab dem 7. bis zum Ablauf des 24. Monats ist der Käufer in der Nachweispflicht, daß der dann eingetretene Mangel bereits "bei Übernahme angelegt" war und folglich auch hier der Verkäufer gewährleistungspflichtig ist. Das nützt allerdings nur dann, wie bereits an anderer Stelle geschrieben, wenn beim Verkäufer "was zu holen ist". Besser finde ich die Variante, gemeinsam mit dem Verkäufer zur Prüfstelle zu fahren. Sollte dort nicht auch die Gasprüfung machbar sein, würde ich anschliessend einen Sanitärbetrieb aufsuchen, der Gasprüfungen (und Reparaturen) anbietet. Die haben nicht solch unverschämte Wartezeiten wie die Campinghansels. Ist danach beides zu Deiner Zufriedenheit erledigt, kannst Du ja obendrein den Kaufvertrag ohne Ausschluß der Gewährleistungspflicht machen - wenn der Verkäufer mitmacht, Volker 8) Warum läßt du den Verkäufer nicht einfach das Risiko das du eingehst bezahlen? Am besten nimmst du jemanden mit der den Zustand des Fahrzeugs in etwa einschätzen kann. Dann weißt du wie groß das Risiko etwa für dich ist und kannst den Kaufpreis entsprechend drücken. Es ist deutlich nervenschonender sowas vor Kauf zu regeln als hinterher die Anwaltskeule rauszuholen.
Moinsen Peter, erstmal kann der Unterschied von "abschätzen" zu "wirklich erforderlich" sehr groß sein, zweitens: wenn der Verkäufer clever ist, nimmt er den Risikonachlaß mit in den Kaufvertrag: Kaufpreis = 10k€, Risikonachlaß wegen vermuteter Mängel = 1k€, Summe = 9k€. Damit geh dann mal zu einem Anwalt wegen einer Undichtigkeit, oder verzogenem Chassis usw., das wird dann nichts mehr. Ich denke bei dieser Anschaffung ist der allgemeine Fahrzeugzustand entscheidend. Sind keine technischen Mängeln die TÜV Relevant sind vorhanden, der innere Zustand OK - das Fahrzeug in den Preisrahmen passt, alles andere passt auch - was spricht dagegen? Das Reparaturen mit der Zeit anfallen sollte allen klar sein die ein (altes oder neues) Fahrzeug erwerben. An den Threadöffner: Ich bleibe dabei - fahre zum TÜV, spreche mit dem Prüfer und gut ist ;-) Gruß Thomas Das das eine große Spanne sein kann ist klar. Deshalb sollte er auch jemanden mitnehmen der das in etwa einschätzen kann. Auch ein TÜV Stempel schützt niemanden. Wenn dann 5000km später der Motor verreckt ist das Pech, ist aber so bei gebrauchten Sachen von privat. Wenn man das Risiko ausschließen will halt vom Händler mit Garantie. Hallo Volker! Zeige mir den PRIVATverkäufer, der jegliche Gewährleistung nicht aus schließt. Ich kenne keinen. Selbst die "Fähnchenhändler" auf der örtlichen Automeile versuchen mit allen Tricks und Wortklauberein, die Gewährleistung aus zuschließen. Was im sozialen Umfeld(Familie/Freunde/Verwandte/Bekannte/Arbeit) schon zu manchen Blutdruck geführt hat,als das vermeintliche Schnäppchen sich als Gurke herausstellte und die Karre plötzlich "im Auftrag" o.ä.verkauft wurde. Sonnigen weiterhin. Uwe Es kommt eben darauf an, wer den Vertragsinhalt bestimmen kann. Wenn ich etwas kaufen will und der Verkäufer erfüllt meine Forderungen nicht, kaufe ich nicht bei ihm, sondern wo anders. Volker Das bleibt ja grundsätzlich Deine Entscheidung. Du mußt ja nicht. Und nochmal. Zeige mir den PRIVATVERKÄUFER der DEINE Wünsche in der Form in einen VERTRAG(Übernahme von allumfassender Gewährleistung) rein schreibt. Sonnigen weiterhin. Uwe Mich würde interessieren wo den der Concorde preislich liegt. Man muss die Sache halt auch immer auch von Verkäufersicht sehen. Der will in das Fahrzeug nichts mehr reinstecken. Und er befürchtet evtl. selbst, dass es eben nicht bei der Kleinigkeit bleibt. Und viele Kleinigkeiten kosten auch wieder Geld. Zum Beispiel Reifen (Alter/Profiltiefe). Für den Verkäufer wäre es sicher besser, wenn er selbst einmal zum TÜV fährt und sich einen Bericht holt, das verschafft ihm und dem Käufer einfach Klarheit und man kann dann auch besser verhandeln. Evtl. auch mit Kostenbeteiligung... Vielleicht würde er sogar dann mehr für das Fahrzeug bekommen. Gerade jetzt zu Saisonbeginn ist es ein guter Zeitpunkt das Fahrzeug zu verkaufen, wenn es selbst eh nicht mehr genutzt wird. Für mich würde es nur zwei Alternativen geben. Jemand mitnehmen der sich wirklich gut auskennt. Oder eben ein Vorab-Tüv-Bericht. Ansonsten das Fahrzeug lieber stehen lassen. Hallo Jo, da der Käufer keine Aktivitäten mehr ins Fahrzeug stecken will (Reparatur, TÜV) helfen alle Mutmassungen was besser für IHN wäre nichts. Er wird Dir mit Sicherheit auch keine Gewährleistungen oder Garantien in den Vertrag reinschreiben. (Btw. würde ich auch nicht...) Von daher gibts meiner Meinung nach für Dich nur einen Weg: - Hinfahren, anschauen, Probefahrt. Infos auf was zu achten ist gibts hier in vielen Threads. - Wenn nach dem ersten Eindruck das Fahrzeug immer noch in Frage kommt 1. jemanden mitnehmen der Fachverstand hat oder 2. mit dem Verkäufer vereinbaren das Fahrzeug bei einer weiteren Probefahrt in einer Fachwerkstatt vorzuführen. TÜV hilft meiner Meinung nach nichts, die schauen nur auf die Fahrzeugtechnik. - Mit diesen Infos musst Du dann entscheiden ob Du das Fahrzeug haben willst oder nicht. Generell gilt es aber zu bedenken: Ich habe auch einen Concorde 790XR Bj. 1999. Geh bei Deinen Überlegungen davon aus, dass Du pro Jahr +/- 1000.- in das Fahrzeug investieren musst. Irgendwas ist immer (Wartung, Bremsen, Spurstangen, Auspuff, Dachluken, Schalter, Schlauchverbindungen, etc., etc.). Dazu zähle ich auch den Kühlschrank. Andererseits hast Du ein Fahrzeug, das eine Qualität hat, die heute so nicht mehr (bezahlbar) produziert wird. Die Basis ist eigentlich unkaputtbar. Ich würde so ein Mobil, den entsprechenden Zustand vorausgesetzt, jederzeit wieder kaufen... Viel Erfolg bei Deiner Entscheidung, Andi
Das muß der Verkäufer auch nicht. Es reicht vollkommen, wenn er die Gewährleistung/Sachmängelhaftung nicht ausdrücklich ausschliesst, Volker 8)
Warum sollte er das beim Verkauf eines 20 Jahre alten Fahrzeuges ohne TÜV und mit Mängeln tun... ? ;-) Gruss Andi Typisch deutsche Reaktion: Es wird alles aufgeführt, was nicht geht. Über die Chancen, was gehen könnte, reflektiert man nicht, Volker :roll: Naja, Volker, es ist schon sehr unwahrscheinlich, daß ein Privatverkäufer DAS vergißt.Ich kenn keinen. Vor allem, weil in vielen handelsüblichen Kaufverträgen genau dieser Passus teilweise deutlich hervorgehoben ist bzw. wird. Ich schätze mal, daß dem TE dieser Punkt "Gewährleistung/Sachmängelhaftung bei Privatkauf" aktuell ausreichend diskutiert wurde. Sonnigen weiterhin. Uwe Wenn Du sicher gehen willst, fahren beide Parteien zu einem Experten (spezialisierter Haendler, Hersteller) um dort die HU zu absolvieren (abzusprechen mit der Zulassungsstelle fuer die Ausgabe der Kennzeichen). Somit koennt ihr legal das Fz. bewegen und testen.
wovon träumst du eigentlich? würdest du die kiste abgeben ohne kohle?
Was Dir anscheinend vorschwebt, ist ein völlig unbedarfter Verkäufer, dem man wissentlich ein Auto ohne TÜV und mit Mängeln abkauft -natürlich zu einem Schnäppchenpreis!- und dann mit Tricks ("er hat ja die Gewährleistung nicht ausgeschlossen!") ein Jahr lang für jede Kleinigkeit zur Kasse bittet. Ich hoffe, das ist nicht "typisch deutsch"! Gottlob sind nur die wenigsten Verkäufer so naiv -und von den Wenigen, die es doch sind, liest man dann seitenlange Threads hier im Forum... |
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