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Einmalige Verweigerung der GPL-Betankung in France 1, 2


kintzi am 20 Jul 2018 08:06:38

Vor etwa 2 Wochen wollte ich bei einer Super-U-Tanke im Loire-Tal die Grüne (Flaschen-seitiger Befüllungsstutzen) füllen, was mir von der Aufsicht/Kassiererin durch Abstellen der Pumpe verboten wurde. Sie wies auf einen Aufkleber auf der Säule hin, auf dem eine durchgestrichene Gasflasche zu sehen war.
Lösung: Außerhalb der Dienstzeit des Personals mit Karte tanken.
Weiter gab es im Loiretal u. in der Bretagne auf 3000km nur vereinzelt Gastankstellen, bei Super-U (5x = 1/3 der Tankstellen , bei den Tanken der anderen Supermärkte kein Gas). Lediglich 2 Total-Tanken von ~ 10 hatten GPL. Gr. Richi

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Stephan2703 am 20 Jul 2018 08:50:05

Hast du eine Gastankflasche mit Füllstop? Du schreibst nur grüne Flasche, das kann alles sein.
Ich hatte eine andere Art der Begegnung beim Tanken. Ich habe letztes Jahr zum ersten mal mit diesem runden Adapter in Frankreich getankt. Da spritzte das Gas nur so seitlich raus. Ich dachte echt ich wäre zu blöd dafür. Dann kam der Tankstellenbtreiber und half mir. Bei ihm spritzte das genauso. Ich denke, da sind so 1,2 oder 3 Liter Gas daneben gespritzt. Die Auflösung kam dann beim nächsten Tankstop. Da hatte die Zapfpistole eine Dichtung und alles lief wie aus Deutschland gewöhnt, absolut ohne Probleme.

Ansonsten hattest du wahrscheinlich Pech und die Dame dachte, du wolltest eine normale Gasflasche betanken. Oder war es gar so? Dann kein Wunder, das ist überall verboten.

T4Wohnmobil am 20 Jul 2018 09:18:57

kintzi hat geschrieben:Vor etwa 2 Wochen wollte ich bei einer Super-U-Tanke im Loire-Tal die Grüne (Flaschen-seitiger Befüllungsstutzen) füllen, was mir von der Aufsicht/Kassiererin durch Abstellen der Pumpe verboten wurde. Gr. Richi



Die Kassiererin hatte vollkommen recht !
Das Betanken von Gastankflaschen an LPG-Tankstellen ist nicht erlaubt , bei uns nicht, in Frankreich nicht und in Italien überhaupt nicht.


--> Link

Gruß

Erik

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Stephan2703 am 20 Jul 2018 09:32:48

T4Wohnmobil hat geschrieben:Die Kassiererin hatte vollkommen recht !
Das Betanken von Gastankflaschen an LPG-Tankstellen ist nicht erlaubt , bei uns nicht, in Frankreich nicht und in Italien überhaupt nicht.

Gruß

Erik


Die Tankflasche sollte natürlich fest verbaut sein. Herausnehmbare sind, wie im Link beschrieben, auch in Deutschland nur von Fachpersonal zu betanken.

Ontherun am 20 Jul 2018 10:22:54

Moin zusammen,
dem Kommentar von Erik
"Das Betanken von Gastankflaschen an LPG-Tankstellen ist nicht erlaubt , bei uns nicht, in Frankreich nicht und in Italien überhaupt nicht."
ist nichts hinzuzufügen. Die Vorschriften für den Umgang mit Flüssiggas auf der Arbeit oder im Wohnmobil sind nicht umsonst so restriktiv. Durch die besonderen Eigenschaften von Flüssiggas wie die extreme Entzündlichkeit und die hohe Dichte ist hier besondere Vorsicht angebracht. Ein Liter verflüssigtes Gas dehnt sich bei Freisetzung auf bis zu 260 Liter Gas aus. Außerdem kann es wegen der hohen Dichte ähnlich wie Wasser über den Boden kriechen und regelrechte Gaspfützen bilden, wenn die Bedingungen es zulassen. Wenn dann an einer Tankstelle 1-3 Liter wegen defekter oder nicht passender Anschlüsse freigesetzt werden, reicht ein Funke statischer Entladung, um den ganzen Laden hochgehen zu lassen. Ich finde, dass einige Ideen, die hier im Forum diskutiert werden, doch ein recht laxes Verständnis zum sicheren Umgang mit LPG zeigen (z. Bsp. Flaschenumfüllung usw). So etwas möchte ich nicht auf einem Campingplatz sehen. Ich möchte hier auf die BGI 645 der Berufsgenossenschaften verweisen, die das sehr anschaulich erklärt. Ist zwar nicht mehr ganz aktuell, erklärt aber einiges.
--> Link
Gruß
Andreas

korikorakorinthe am 20 Jul 2018 12:59:42

Ontherun hat geschrieben: Wenn dann an einer Tankstelle 1-3 Liter wegen defekter oder nicht passender Anschlüsse freigesetzt werden, reicht ein Funke statischer Entladung, um den ganzen Laden hochgehen zu lassen.


Da hast Du natürlich vollkommen recht, aber das kann doch genauso auch bei einem fest eingebauten, völlig legalen Gastank (sei es nun an einem Womo oder normalen PKW) passieren.

Wenn ich eine aufrecht stehende Gastankflasche mit dem passenden Füllstutzen und einem automatischen Füllstopp betanke, ist dieser (in manchen Ländern illegale) Betankungsvorgang doch genauso sicher oder gefährlich wie der bei einem (legalen) Gastank, oder nicht ??

Aber diese Diskussion hatten wir hier ja schon in ähnlichen Threads schon zur Genüge........

Gruß
Stefan

Scout am 20 Jul 2018 13:22:05

Stephan2703 hat geschrieben: Herausnehmbare sind, wie im Link beschrieben, auch in Deutschland nur von Fachpersonal zu betanken.
Wo ist das in dem Link beschrieben? --> Link

Gruß
Scout

kintzi am 20 Jul 2018 13:39:54

Zur Klarstellung: die "Grüne" v. WYNEN war die erste Tankflasche (so um 2004) natürlich mit Füllstop u. Zapfpistolen -kompatibler Ausrüstung (+ versch. Adapter) aus Stahl. Älteren Forums-Kam. gut bekannt, deshalb nahm ich an, auf
weitere Beschreibung verzichten zu können.Vermutlich wurde teilweise v. manchen jüngeren Lesern eine nicht befüllbare Tauschflasche angenommen, ich bitte f. meine Erklärungs-Inkorrektheit um Entschuldigung.
Sie (die grüne WYNEN) entspricht technisch der späteren u. heute noch vielfach montierten
Alutankflasche. Meine ist seit 2008 fest montiert, erfüllt aber die 20/8 g -deutsche Anforderung nicht (Deutscher Gasverein). In F besteht diese Forderung nicht, einmal tankte ich mit Karte abends, einmal an einer anderen
Super-U Tankstelle unbeanstandet vom Personal.
Was ich mit dem Thread sagen wollte: entweder wird der Gebrauch der Tankflasche in F jetzt auch eingeschränkt,hat sich aber noch nicht überall rumgesprochen, oder die Grüne wurde als Tauschflasche angesehen.
Die Sache in Italien hat einen anderen Grund: LPG/GPL ist nur zu motorischem Zweck steuerbegünstigt, nicht aber zu Heizzwecken, somit Steuerhinterziehung , in Italy wird der Lieferer/Tankstellenbetreiber deswegen v. der ital. Finanzpolizei belangt, kaum der Bezieher. Die Steuergeschichte existiert in in allen Euro-Staaten, verfolgt wohl bisher nur in Italien. Ausweg auch in AU :24h-Tankstelle mit Kartenzahlung außerhalb der Personalzeit, in Italien geben sie manchmal abends Gas ab, wenn die Finanzbeamten Feierabend haben. Gr. Richi
PS:wollte keinen neuen wieder unendlichen Gasthread anfangen, lediglich mein Erlebnis schildern.

IchBinsWieder am 20 Jul 2018 15:40:18

kintzi hat geschrieben:Die Sache in Italien hat einen anderen Grund: LPG/GPL ist nur zu motorischem Zweck steuerbegünstigt, nicht aber zu Heizzwecken, somit Steuerhinterziehung , .... Die Steuergeschichte existiert in in allen Euro-Staaten, verfolgt wohl bisher nur in Italien.


Meines Wissens darf man in I selbst gar nicht tanken. Hat für uns ein Lady gemacht die zur Tanke gehört.
Dank Aussenbefüllung ist es wohl nicht aufgefallen dass wir eine "Grüne" haben die zum Heizen/Kochen/Kühlen benutz wird.

Es scheint lt. deiner Beschreibung aber umkomfortabler zu werden wenn F sich jetzt auch (langsam) quer stellt.
Da ist es doch mal positiv zu bewerten, dass immer mehr Tanken ohne Personal auskommen. :lol:

Inselmann am 20 Jul 2018 15:56:23

IchBinsWieder hat geschrieben:
Meines Wissens darf man in I selbst gar nicht tanken. Hat für uns ein Lady gemacht die zur Tanke gehört.
Dank Aussenbefüllung ist es wohl nicht aufgefallen dass wir eine "Grüne" haben die zum Heizen/Kochen/Kühlen benutz wird.



habe sehr viele Tankstellen gesehen in Italien die unbemannt sind, nur ein Automat fuers Geld. Da kannst du soviel Gas tanken wie du willst.

Hansi02 am 21 Jul 2018 08:02:24

Ich bin seit April mit zwei eingebauten Tankflaschen in F unterwegs und habe bis jetzt mehrfach ohne Probleme an besetzten Supermarkttankstellen nachgetankt. Es hat sich auch nie jemand dafür interessiert, was das für Flaschen sind oder was ich da genau mache. Ich sehe hier auch viele englische Womos, die GPL tanken. Von Problemen mit dem Personal habe ich noch nichts gehört. Ich denke, das war eher ein dummer Zufall, ist aber dumm denn die Tankstellendichte bei GPL ist in bestimmten ländlichen Räumen (Auvergne, Pyrrenäen) in der Tat ein Problem, ich musste zuletzt auch fast 50 Kilometer fahren, um nachzutanken.

kintzi am 21 Jul 2018 12:04:26

Möglich, aber den Aufkleber sah ich zum ersten Mal ?! Bis auf einmal vor Jahren, als mir der Besitzer einer kleinen
ländlichen Tankstelle in F mit dem Hinweis auf verbotene Flasche auch Gastanken verweigerte (obwohl WYNEN einen großen Aufkleber in versch. Sprachen
mitlieferte u.der auch aushing mit der Erklärung, es sei ein Gastank in Flaschenform), hatte auch ich nie Schwierigkeiten, in Italy auch nicht. Deshalb ja dieser Thread, ob das nicht der Beginn einer internationalen Systematik ist, die Tankflaschen abzuschaffen, wie es der deutsche Gasverein (Prüfberechtigungswesen :Sachkunde u. Vorschriften) seit Jahren versucht mit Erfindung der 20/8 g-Befestigungs-Vorschrift : es ist doch völlig irre, für eine Tankflasche die 20/8g -Befestigung zu verlangen, während die Tauschflasche mit einem lächerlich dünnem Gurt ausreichend befestigt ist. Hoffe nicht, daß das Ganze in Richtung "Parlamentarier aller Länder vereinigt Euch" geht, um das Tankverkaufs -u. Montagegeschäft an zu kurbeln. Wer hatte wo auch schon LPG/GPL -Beschaffungsschwierigkeiten ? Gr. Richi

Hansi02 am 21 Jul 2018 13:15:14

So ganz kann ich den von dir geschilderten Vorfall nicht nachvollziehen. Wenn du mit dem Womo an der Super-U-Tanke an der GPL-Säule vofährst, sieht die Dame im Kassenhäuschen doch gar nicht, was du da genau tust, geschweige denn, welche Art von Tankflasche du im Gaskasten hast. Dazu müsste sie ja erst mal ihr Kassenhäuschen verlassen, was sie aber in der Regel nicht tut, weil mit Aufwand verbunden. Vielleicht war die ja irgendwie auf Krawall aus.
Wie gesagt , ich habe in den letzten 3 Monaten 3 x an mit Kassierern besetzten Supermarkttankstellen in Frankreich ohne Probleme GPL getankt und das o h n e Aussenbetankung.
Und aus einer einmaligen Verweigerung auf eine „internationale Systematik“ zu schliessen - ist das nicht ein bischen übertrieben?

Helmchen am 21 Jul 2018 16:21:57

T4Wohnmobil hat geschrieben:Die Kassiererin hatte vollkommen recht !
Das Betanken von Gastankflaschen an LPG-Tankstellen ist nicht erlaubt , bei uns nicht, in Frankreich nicht und in Italien überhaupt nicht.
Erik


Das wird durch ständiges Wiederholen hier im Forum auch nicht wahrer.

kintzi am 21 Jul 2018 19:56:43

Zur Kassendame: Ich verstand, daß Sie nur gasbetriebene Fahrzeuge an der Gassäule akzeptiert. Gr. Richi

mercurius46 am 21 Jul 2018 20:58:47

Früher hieß das einmal: "Unser tägliches Brot gib uns heute!" Heute muss mann sagen: "Und verschone uns vor täglichen Falsch-Informationn von Leuten, die keinerlei Ahnung von der Sache haben!"

Das Betanken von Gas-Tankflaschen ist lediglich in Italien aus steuerlicen Gründen deswegen nicht erlaubt, weil der Vertrieb von LPG-Gas nur für Gas-betriebene Fahrzeuge gilt. Ich habe auf meiner zurückliegenden Italien-Rundreise von Venedig über Apulien bis nach Genua nicht eine einzige (!) Tankstelle erlebt, die mir kein LPG-Gas verkauft hätte.

Natürlich kann es einem in Frankreich oder in Holland passieren, dass nicht sachkundige Aushilfen an Tankstellen das Betanken von LPG-Gastankflaschen verweigern. Dann hilft nur eins: "Auch andere Mütter haben schöne Töchter..."

kintzi am 22 Jul 2018 01:02:25

Ich hoffe, Du liegst richtig u. es ist nicht der Beginn einer neuen Schikane.
In D könnte die Einschränkung durch die 20/8 g -Befestigung der Vereinsvorschriften erfolgen, früher großsprecherisch sich verhaltende Gasprüfer (Tankflasche nehme ich ab), sind deutlich weniger geworden. Wahrscheinlich fürchten sie Konsequenzen. Auch Ummontieren zur Prüfung könnte einem Tankflaschenverbot o.Ä. zum Opfer fallen, letzlich durch
Versicherungkonsequenzen mit Prozessfolgen.
Freuen wir uns über die jetzige Freiheit u. hoffen, daß es so bleibt. Hiermit beende ich den Threat meinerseits. Gr. Richi

Inselmann am 22 Jul 2018 10:01:05

ich habe einen externen Fuellanschluss. Da sieht keiner was hintendran ist.

andwein am 22 Jul 2018 11:07:26

kintzi hat geschrieben:Zur Kassendame: Ich verstand, daß Sie nur gasbetriebene Fahrzeuge an der Gassäule akzeptiert. Gr. Richi

Das hast du richtig verstanden!! Da gibt es keine Probleme.
Wird das LPG-Gas nicht für den Antrieb verwendet, sondern für andere Zwecke kann es steuerliche bzw. interne Steuerabrechnungsprobleme geben, und die wollen die Tankstellenpächter wohl gegenüber ihren Treibstofflieferanten vermeiden.
Meine Meinung, Gruß Andreas

T4Wohnmobil am 22 Jul 2018 21:24:55

mercurius46 hat geschrieben:Früher hieß das einmal: "Unser tägliches Brot gib uns heute!" Heute muss mann sagen: "Und verschone uns vor täglichen Falsch-Informationn von Leuten, die keinerlei Ahnung von der Sache haben!"

Natürlich kann es einem in Frankreich oder in Holland passieren, dass nicht sachkundige Aushilfen an Tankstellen das Betanken von LPG-Gastankflaschen verweigern. Dann hilft nur eins: "Auch andere Mütter haben schöne Töchter..."


Ist doch ganz einfach,

An einer LPG-Tankstelle darf nur ein Gas-Tank (der Einbau und der Tank vom TÜV mit einen Gutachten abgenommen, von der Zulassungsstelle in die KFZ Papiere eingetragen und der Versicherung gemeldet ) betankt werden.
Alle anderen Konstruktionen wie Gastankflaschen u.s.w. die nicht vom TÜV abgenommen, nicht in die KFZ Papiere eingetragen sind und deswegen dafür auch kein Kasko und Haftpflichtschutz besteht, dürfen an an einer LPG Tankstelle ob mit oder ohne Personal nicht betankt werden.

Da können noch so viele gute Radschläge gegeben werden,wie man am besten an einer LPG Tankstelle die Gastankflaschen illegal betankt, das ändert an der Sachlage nichts. :evil:

Gruß

Erik

kintzi am 22 Jul 2018 21:39:10

Wirklich ? Danke für die Aufklärung. Gr. Richi :razz:

Inselmann am 22 Jul 2018 23:43:38

T4Wohnmobil, was redest du da für einen Stuss?
A) ich habe einen Gastank in Flaschenform (nein keine einfache Füllflasche sondern einen Tank)
B) esgibt auch Füllflaschen in Fahrzeugen die NICHT in Deutschland zugelassen sind. Da gibts überhaupt keinen TÜV

gespeert am 23 Jul 2018 00:26:15

Und es gibt LPG Tanken welche wg. Hoehe oder Laengenbeschraenkung teils nur von Pkw erreichbar sind.
Bei mir ist die Pulle daher entnehmbar!
Es gibt gewisse Schlaeuche die eine entspr. ZULASSUNG besitzen!

Ich nutzte schon kurz nach Einfuehrung der gruenen Wynen diese und tankte auf.
Dieser ganze Hype wurde von der Gaslobby entfacht um die Fleischtoepfe zu sichern!

kintzi am 23 Jul 2018 01:48:46

:lol: Gr. Richi

andwein am 23 Jul 2018 09:43:42

Inselmann hat geschrieben:T4Wohnmobil, was redest du da für einen Stuss?

Das ist kein Stuss!!
Das ist auch eine Seite der Aussage: An Tankstellen darf nur Treibstoff getankt werden, oder die Treibstofflieferanten genehmigen die Benutzung ihrer Treibstoffe nur in dafür zugelassenen Fahrzeugen bzw. Tankanlagen zu Antriebszwecken!!
Man kann es leider drehen und wenden wie man will, eigentlich ist LPG-Tanken an Tankstellen nicht im Sinne der Betriebsverordnungen und in deren AGBs meistens ausgeschlossen. Egal ob es kontrolliert wird unsd egal ob uns das gefällt!
Gruß Andreas

babenhausen am 23 Jul 2018 10:25:28

Ich denke die Betankung von LPG an Tankstellen wird in Zukunft doch etwas teurer.
Damit wird sicher der eine oder andere wieder darüber nachdenken ob er sein Heizgas nicht wieder in Flaschen kauft

Denn der Steuervorteil des Fahrgases wie noch derzeit vorhanden wird verschwinden.

Mal in einem Artikel die Steuersätze

--> Link

Inselmann am 23 Jul 2018 10:41:58

andwein hat geschrieben:Das ist kein Stuss!!
Das ist auch eine Seite der Aussage: An Tankstellen darf nur Treibstoff getankt werden, oder die Treibstofflieferanten genehmigen die Benutzung ihrer Treibstoffe nur in dafür zugelassenen Fahrzeugen bzw. Tankanlagen zu Antriebszwecken!!
Gruß Andreas


Besser lesen Andreas, der Stuss war das nur TÜV abgenommene Tanks gefüllt werden dürfen.
Das man nur für Antriebszwecke tanken darf hatte ich schon vor Monaten erwähnt. Aber damals hat das keinen interessiert und es wurde weiter auf der Befestigung/Verrohrung rumgekaut.

T4Wohnmobil am 23 Jul 2018 11:09:42

Inselmann hat geschrieben:

Besser lesen Andreas, der Stuss war das nur TÜV abgenommene Tanks gefüllt werden dürfen.
Das man nur für Antriebszwecke tanken darf hatte ich schon vor Monaten erwähnt. Aber damals hat das keinen interessiert und es wurde weiter auf der Befestigung/Verrohrung rumgekaut.

Nix Stuss !!!!!
Einfach bis nach unten durchlesen:

--> Link
Auszug:
Wegen irreführender Bewerbung wird darauf hingewiesen, dass:
-
Flaschen nicht als
Brenngastanks verwendet werden dürfen,
-
sich die geltenden Installationsregelungen nicht geändert haben,
-
bei straßenzugelassenen Fahrzeugen die Abnahme des nachträglichen Einbaus von
Brenngastanks nach § 19 Abs. 2 StVZO mit anschließender Eintragung in die
Fahrzeugpapiere erforderlich ist


Gruß

Erik

skytwo am 23 Jul 2018 11:44:57

babenhausen hat geschrieben:Ich denke die Betankung von LPG an Tankstellen wird in Zukunft doch etwas teurer.
Damit wird sicher der eine oder andere wieder darüber nachdenken ob er sein Heizgas nicht wieder in Flaschen kauft

Denn der Steuervorteil des Fahrgases wie noch derzeit vorhanden wird verschwinden.

Macht nix, mir geht es nicht darum 2€ zu sparen, ich bin mit Tankflasche einfach flexibler.
LG Bernd

jochen-muc am 23 Jul 2018 15:12:31

Ich möchte meiner Bewunderung darüber Ausdruck verleihen, dass Ihr die LPG-Vorschriften der Tankstellen in Frankreich und in anderen Teilen der Welt so gut kennt :top:

jochen-muc am 23 Jul 2018 15:15:27

jochen-muc hat geschrieben:Ich möchte meiner Bewunderung darüber Ausdruck verleihen, dass Ihr die LPG-Vorschriften der Tankstellen in Frankreich und in anderen Teilen der Welt so gut kennt :top:



Zäfix bei Formular von T4 scheint irgendwas zu fehlen, ich lese da nur was von einem Deutschen Verband (einem eingetragenen VEREIN) , bitte stell das doch nochmal komplett ein und wenn möglich von einer Behörde oder ähnlichem ?
Vielen Dank

nanniruffo am 23 Jul 2018 15:38:19

Ach jetzt kommt er wieder, der Ruf nach dem Gesetz, in dem das alles nachzulesen ist.

In gefühlt 17 Threats zu dem Thema Gastanks/Gastankflaschen/Betankung ist das alles schon durchgekaut, aber egal, man muss ja nur fragen, in welchem Gesetz etwas geregelt ist. Wenn dann keins genannt wird, dann gibt es auch keine Regelung.....

Der Gesetzgeber macht Gesetze, deren Anwendung und Regelung durchaus von Verbänden bestimmt oder reguliert wird, und das im Auftrag des Gesetzgebers. So auch in diesem Fall.

Tom

jochen-muc am 23 Jul 2018 16:00:24

nanniruffo hat geschrieben:Der Gesetzgeber macht Gesetze, deren Anwendung und Regelung durchaus von Verbänden bestimmt oder reguliert wird, und das im Auftrag des Gesetzgebers. So auch in diesem Fall.

Tom



Ach ein eingetragener Verein macht ergo Gesetzt ? Und obendrein ein deutscher Verein bestimmt was in Frankreich gilt ?

Ach jetzt kommt der Ruf, dass die deutschen Vereinsvorschriften bestimmt die besten der Welt sind und deshalb überall gelten, oder wie ?

T4Wohnmobil am 23 Jul 2018 16:11:36

jochen-muc hat geschrieben:Zäfix bei Formular von T4 scheint irgendwas zu fehlen, ich lese da nur was von einem Deutschen Verband (einem eingetragenen VEREIN) , bitte stell das doch nochmal komplett ein und wenn möglich von einer Behörde oder ähnlichem ?
Vielen Dank


Die DVFG Vorschriften sind abgeleitet von der TRBS 3151herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und sind damit anerkannter Stand der Technik z.B. bei einen Schadenfall vor Gericht. (wie z.B. wie die VDE-Vorschriften bei der Elektrotechnik)


--> Link

Gruß

Erik

jochen-muc am 23 Jul 2018 17:25:35

Danke für die Grundlagen Erik, aber zum einen geht es weiterhin um Frankreich und zum anderen ist es wie schon ewig diskutiert eine Sache wie jeder persönlich das handhabt, weil (auch das sollte man mal klar stellen) kein Wohnmobilfahrer bekommt ja eine Strafe oder ähnliches wenn er seine Flasche mit Füllstop an einer Tanke füllt.

Weil es gibt zumindest keine mir bekannte Vorschrift (egal von einem Verein oder was auch immer) die den Besitz oder den Gebrauch "unter Strafe stellt" , aber ich lasse mich gerne berichtigen

korikorakorinthe am 23 Jul 2018 17:53:56

T4Wohnmobil hat geschrieben:[Die DVFG Vorschriften sind abgeleitet von der TRBS 3151herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und sind damit anerkannter Stand der Technik z.B. bei einen Schadenfall vor Gericht.


Das mag ja stimmen aber manche Inhalte dieser DVFG-Vorschriften sind offensichtlich lobbygesteuert und haben nichts mehr mit Schutzvorschriften zu tun.

So müsste ein Richter den Sachverständigen bei einem Schadenfall (der hoffentlich nie eintreten wird) vor Gericht nur mal folgende Fragen stellen:

1. Warum ist die Betankung einer aufrecht stehenden Gastankflasche mit Füllstopp gefährlicher als die Betankung eines eingetragenen Gastanks ?
und
2. Warum muss eine Gastankflasche mit 8/20 g befestigt sein während bei potenziell gleich gefährlichen Tauschflaschen ein Nylonbändchen reicht ?

Da wird sich der Sachverständige schon schwertun mit einer vernünftigen Antwort. Bei der ersten Frage könnte man noch argumentieren, dass ja die Gefahr besteht, dass jemand die Flasche bei der Betankung schräg hält was ggf. wirklich gefährlich werden könnte. Dagegen könnten aber auch große Verbotsschilder an der Zapfsäule und Verbotsaufkleber auf der Flasche helfen ohne gleich grundsätzlich die Betankung zu verbieten.
Bei der 2. Frage fällt mir überhaupt keine vernünftige Antwort ein.

Der Sachverständige wird sich dann wahrscheinlich auf die Definitionen zurückziehen (ein Gastank ist ........... und eine Gasflasche ist ..........und eine Gastankflasche gibt es eigentlich gar nicht in den Regelungen) aber die 2. Frage im Kern nicht beantworten können.

Gruß
Stefan

T4Wohnmobil am 23 Jul 2018 18:08:04

jochen-muc hat geschrieben:Danke für die Grundlagen Erik, aber zum einen geht es weiterhin um Frankreich und zum anderen ist es wie schon ewig diskutiert eine Sache wie jeder persönlich das handhabt, weil (auch das sollte man mal klar stellen) kein Wohnmobilfahrer bekommt ja eine Strafe oder ähnliches wenn er seine Flasche mit Füllstop an einer Tanke füllt.
[code][/code]
Weil es gibt zumindest keine mir bekannte Vorschrift (egal von einem Verein oder was auch immer) die den Besitz oder den Gebrauch "unter Strafe stellt" , aber ich lasse mich gerne berichtigen


Es wird halt immer häufiger dazu kommen dass Wohnmobile mit Gastankflaschen an den LPG Tankstellen abgewiesen werden und wenn trotzdem betankt wird besteht kein Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung wegen grober Fährlässigkeit, das kann sehr teuer werden.

--> Link

Gruß

Erik

T4Wohnmobil am 23 Jul 2018 18:24:10

korikorakorinthe hat geschrieben:
Das mag ja stimmen aber manche Inhalte dieser DVFG-Vorschriften sind offensichtlich lobbygesteuert und haben nichts mehr mit Schutzvorschriften zu tun.

So müsste ein Richter den Sachverständigen bei einem Schadenfall (der hoffentlich nie eintreten wird) vor Gericht nur mal folgende Fragen stellen:

1. Warum ist die Betankung einer aufrecht stehenden Gastankflasche mit Füllstopp gefährlicher als die Betankung eines eingetragenen Gastanks ?
und
2. Warum muss eine Gastankflasche mit 8/20 g befestigt sein während bei potenziell gleich gefährlichen Tauschflaschen ein
Nylonbändchen reicht ?

Gruß
Stefan



Kein Richter wird fragen ob ein Gesetz (anerkannte Regeln der Technik) richtig oder falsch ist,
das ist nicht seine Aufgabe.
Ein Richter urteilt darüber ob ein Gesetz nicht eingehalten wurde.

Gruß

Erik

Gast am 23 Jul 2018 18:52:22

T4Wohnmobil hat geschrieben:... Ein Richter urteilt darüber ob ein Gesetz nicht eingehalten wurde.

Genau so ist es.....


..... aber wo ist das Gesetz :?:

Ich besitze weder Tankflasche noch Gastank, aber Eure niemals endende Diskussion trägt unheimlich zur Unterhaltung bei :mrgreen:

korikorakorinthe am 23 Jul 2018 18:56:25

T4Wohnmobil hat geschrieben:.... und wenn trotzdem betankt wird besteht kein Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung wegen grober Fährlässigkeit, das kann sehr teuer werden.


Das mag ja im Schadensfall auch stimmen gilt aber meiner Meinung nach für das Befüllen einer Gasflasche ohne Füllstopp. Und genau um das Befüllen solcher Flaschen geht es in dem von Dir erwähnten Link ja auch. Es ist zwar erwähnt, dass das Befüllen aller Arten von Flaschen verboten ist, aber wenn es um die Begründung geht wird nur fehlende Füllstopp als Argument angeführt. Und genau diesen hat eine Gastankflasche ja.
In einem Gerichtverfahren bei dem es um eine wirklich große Schadenssumme geht, müssten die beiden von mir aufgeworfenen Fragen beantwortet werden.
Und dann müsste doch das Gericht feststellen, dass die Erstellung dieser Regelungen keine sicherheitsrelevanten Beweggründe im Vergleich zu den Regelungen für einen Gastank (bzgl. Betankung) und denen für eine Tauschflache (bzgl. Befestigung) gehabt haben können, oder nicht ??
Oder anders ausgedrückt : es gibt keine sachlichen Gründe für das "Verbot" .

Gruß
Stefan

jochen-muc am 23 Jul 2018 19:10:22

T4Wohnmobil hat geschrieben:
Es wird halt immer häufiger dazu kommen dass Wohnmobile mit Gastankflaschen an den LPG Tankstellen abgewiesen werden

Erik


Genau das Erik ist eine reine Hypothese meiner Meinung nach.

Ich glaube im Gegenteil wird es für Tankflaschenbetreiber in den nächsten Jahren viel einfacher werden zu tanken, weil es immer mehr Automatentankstellen geben wird ähnlich wie in Italien und Frankreich

Wobei eigentlich muss es gar nicht einfacher werden, weil mir ist das die letzten Jahre nicht ein einziges Mal passiert und auch dem Themenersteller ist es jetzt (wenn ich es richtig verstanden habe Kintzi ? ) seit 2004 erst EINMAL passiert

Also in 14 Jahren einmal

ich denke damit kann jeder leben, und wenn es so wäre, dass es alles "Pöse Pöse Verhext Verboten" wäre, würden doch alle großen Tankstellenketten z.B. hier Ihre Pächter mehr als deutlich anweisen das nicht zu machen, oder ?

jochen-muc am 23 Jul 2018 19:20:09

Übirgens nochwas zu der verlinkten Seite:

Finde ich schon etwas scheinheilig, da wird geschrieben, dass man Tankflaschen nicht benutzen soll weil angebliche gesetzliche Vorschriften vorliegen (leider wird auch hier keinerlei gesetzliche Vorschrift angegeben, WENN ich schon damit argumentiere, sollte ich das belegen meiner Meinung nach)

Andererseits findet man es ja Supertoll, wenn die Menschen (natürlich mit Tauschflaschen) immer mehr grillen.

WO aber frage ich mich wird den auf den zugelassenen Transport von gasflaschen eingegangen........nirgends (wenigstens habe ich es trotz a bissal Suche nicht gefunden). Mag das evtl daran liegen, dass dann eigentlich 90 % der Gastauschflaschenkäufer diese gar nicht mehr kaufen würden, weil sie nicht richtig trasnportiert werden ???


Übrigens so ein Zufall: Gut das die Seite drauf hinweist, das Ölheizungen in gewissen Regionen zukünftig verboten werden,
Hochwasserschutzgesetz II: Ölheizungen verboten
na ja man kann ja aus Gas umstellen . Das das aber einfach nur eine propagandistische Überschrift ist, kann man dann im Text selber lesen, weil auch eine Ölheizung bleibt weiter zulassungsfähig wenn sie entsprechend gesichert ist.

Ich habe wirklich nix gegen Aufklärung etc, aber so billig ?

T4Wohnmobil am 23 Jul 2018 19:27:30

korikorakorinthe hat geschrieben:
Das mag ja im Schadensfall auch stimmen gilt aber meiner Meinung nach für das Befüllen einer Gasflasche ohne Füllstopp. Und genau um das Befüllen solcher Flaschen geht es in dem von Dir erwähnten Link ja auch.
Es ist zwar erwähnt, dass das Befüllen aller Arten von Flaschen verboten ist, aber wenn es um die Begründung geht wird nur fehlende Füllstopp als Argument angeführt. Und genau diesen hat eine Gastankflasche ja.

Gruß
Stefan


Eine Gastankflasche auch mit 80% Füllstoppventil ist nach den anerkannten Regeln den Technik einen Gasflasche und kein Gastank. Dazu sind noch weitere Anforderungen zu einzuhalten.Und nur ein Gastank darf an einer LPG Tankstelle betankt werden.


Gruß
Erik

Inselmann am 23 Jul 2018 19:28:14

auch wenns keiner hoeren will sag ich es nochmal, ich besitze einen TANK (mit der 4 Lochplatte obendrauf) der leider aussieht wie ne Gasflasche. :lol:
Und was ich auch dauernd poste, EGAL was fuer eventuelle "Gesetze" in D existieren, streng genommen darf ich gar nicht LPG and der Tanke holen zum heizen, kochen etc. NUR fuer Vortriebszwecke darf getankt werden (Steuergruende). Also alle Diskussionen was nun den EINBAU oder ANSCHLUSS eines GastTANKS oder Fuellflasche anbelangt sind einfach bedeutungslos.

Und das steht auch and den LPG Zapfsaeulen drauf. Im Ausland leider in der Landessprache.

In der realen Welt siehts wohl anders aus, die meisten Tankstellenbetreiber scherts wenig. Ausser es sieht vielleicht einer jemanden der mit ner Gasflasche rumhantiert........ :lach:

Gast am 23 Jul 2018 19:36:41

jochen-muc hat geschrieben:Übirgens ...

, WENN ich schon damit argumentiere, sollte ich das belegen meiner Meinung nach)

Andererseits ...

...so billig ?


Ja, genau!

Wo bleiben die Belege für deine Behauptungen hier im Thread?

Grüße, Alf

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