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Gas-Prüfpflicht für 3 Jahre ausgesetzt 1, 2, 3


Gast am 28 Jan 2020 00:26:51

(Angeblich) offizielle Begründung (Zitat):

"Der Grund hierfür ist laut offizieller Erläuterung des Verkehrsministeriums (BMVI), dass die so genannte „messtechnische Rückführung“ der eingesetzten Geräte nicht garantiert sei. Dies bezieht sich auf die bislang nicht hinreichend adressierte Verwendung kalibrierter Geräte bei der G 607-Prüfung. Somit entspricht das Prüfsystem aus Sicht des BMVI nicht den Anforderungen der Richtlinie 2014/45/EU, welche die Einhaltung der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für die Qualitätsüberwachung der HU fordert."

Ich schaue die Woche, ob ich an den Originaltext komme (falls der Dienstherr bereit war, das Geld für das Verkehrsblatt auszugeben. :lach:

Grüße aus Baden

Harry

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andreasnagel am 28 Jan 2020 10:50:45

Kann das bitte mal jemand auf deutsch übersetzen?

andwein am 28 Jan 2020 13:18:20

andreasnagel hat geschrieben:Kann das bitte mal jemand auf deutsch übersetzen?

Nicht von mir sondern von Wikipedia:
Ein rückführbarer Messwert ist durch eine ununterbrochene Kette von Vergleichsmessungen mit bekannter Messunsicherheit auf einen anerkannten Standard bezogen. Dieser Standard kann z. B. eine SI-Einheit sein. Bei jeder dieser Vergleichsmessungen wird das Ergebnis des Vergleichs niederwertiger als das dabei verwendete Normal. Es ergibt sich hierdurch eine Kalibrierhierarchie oder Rückführbarkeits-Hierarchie.
auch nicht viel besser, Grinsend, Andreas

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andreasnagel am 28 Jan 2020 13:37:58

andwein hat geschrieben:auch nicht viel besser

Stimmt. Trotzdem ein :dankeschoen: für den Versuch.

HarryG hat geschrieben:nicht hinreichend adressierte Verwendung kalibrierter Geräte

Das ist auch allerschönstes Beamtendeutsch.

HarryG hat geschrieben:Richtlinie 2014/45/EU

Diese Richtlinie hat 78 Seiten, ist aber immerhin öffentlich und kostenlos verfügbar. --> Link

HarryG hat geschrieben:DIN EN ISO/IEC 17020:2012

Das Dokument kostet mal eben 114,90 €.

Mein Interesse hat schlagartig nachgelassen.

Viele Grüße,
Andreas

Gast am 28 Jan 2020 13:41:27

Moin

Guckst Du hier: --> Link

Kurz und bündig: Die Kalibrierkette muss (durchgängig) bekannt sein..und damit auch die Abweichungen.

Gruss
Jürgen

Gast am 30 Jan 2020 10:33:15

Ich habe jetzt den fraglichen Ausdruck aus dem Verkehrsblatt Nr. 24 aus 2019, Nr. 176, Seite 870 und 871 vor mir. Natürlich darf ich diese Seiten aus Copyright-Gründen (Verkehrsblatt ist kostenpflichtig) nicht veröffentlichen.

Unter Nr. 175 ist die Änderung der Richtlinie der Gassystembauprüfungen aufgeführt. Danach wird die Verwendung des Lecksuchgerätes bis 01.01.2023 ausgesetzt (Messtechnische Rückführung nicht gesichert.)

Unter Nr. 176 sind aktuelle Änderungen der HU-Richtline aufgeführt. Diese Richtlinie ist quasi die Entscheidungsmatrix für die Prüfstellen bei der Mangelbewertung. In Nr. "röm. I Begründung", Absatz 4 ist die Änderung der Prüfung NAch DVGW-Arbeitsblatt G607 (Flüssiggasanlagen ... bla bla bla, als auch für WoMos) beschrieben. Da die messtechnische Rückführung der eingesetzten Geräte nicht gesichert ist, wird die Mangelbewertung D 6.1.3 b im Rahmen der Prüfung nach 29 StVZO zeitlich befristet ausgesetzt (über die Fußnote 5 in der Anlage 2 der "HU-Richtlinie".) --> Bis 01.01.2023.

In Absatz 5 wird die "Rechtskraft" mit Veröffentlichung im Verkehrsblatt Nr. 24 vom 31.12.2019 festgestellt.

Das bedeutet: Die HU-Richtline selbst kann jeder im Internet finden. Unter Punkt D 6.1.3 b (rechts in der Tabelle) steht, dass bei Undichtigkeit der Heizung mit Gas oder Flüssigtreibstoff ein erheblicher Mangel vorliegt ---> Keine Plakette. Dieser Punkt muss in der neuen Fassung (die mir selbst noch nicht vorliegt, zahlreiche Seiten) geändert sein.

---> Für MICH PERSÖNLICH (unverbindlich) heißt dies, dass die Gasprüfung beim Wohnmobil seit dem 31.12.2019 ausgesetzt ist.

Ich werde bei nächster Gelegenheit beim TüV in unserem Bereich vorsprechen.

andwein am 30 Jan 2020 11:01:32

HarryG hat geschrieben:....Unter Nr. 175 ist die Änderung der Richtlinie der Gassystembauprüfungen aufgeführt. Danach wird die Verwendung des Lecksuchgerätes bis 01.01.2023 ausgesetzt (Messtechnische Rückführung nicht gesichert.)
Für MICH PERSÖNLICH (unverbindlich) heißt dies, dass die Gasprüfung beim Wohnmobil seit dem 31.12.2019 ausgesetzt ist.

Und das führt mich wieder zu meiner Frage: Von welchem verwendeten "Lecksuchgerät" spricht dieser Absatz????
Und für mich heißt das: Das die Gasprüfung durch TÜV Leute mit TÜV Lecksuchgeräten im Zusammenhang mit der HU ausgesetzt ist. Das heißt aber nicht, dass du dann nicht alle 2 Jahre eine Gasprüfung bei einem Gasfachmann machen lassen must. Und wenn du keine gültige hast, kann dich fast jeder DACH CP-Platzwart bitten den Platz zu verlassen, denn die meisten haben eine gültige Gasprüfung in ihrer Platzordnung (ob dies sinnvoll ist steht da nicht zur Debatte).
Ist aber nur meine Einschätzung, Gruß Andreas

Gast am 30 Jan 2020 11:29:52

Falsch!! Wichtig ist grundsätzlich nur Nr. 176. Und darin ist unwiderruflich der Punkt D 6.1.3 b in der HU-Richtlinie geändert. Dieser Punkt ist bis 2023 ausgesetzt (ohne Angabe von Prüfgeräten, Meisterbriefen oder Schw***nzlängen). Der aktuelle Prüfstandart entspricht nicht dem EU-Recht. Warum dies so ist, steht in der HU-Richtlinie nicht drin (muss auch nicht.) Was die CP-Besitzer machen, ist ihr Problem. Reines BGB, nichts für die Polizei. Sie werden aber nach Bekanntwerden der Änderung niemanden abweisen, der Geld in der Tasche hat.

Ich werde es FÜR MICH unter Vorlage des Ausdrucks bei meinem örtlichen Prüfer abklären.

kapewo am 30 Jan 2020 11:34:11

Das unter Nummer 175 beschriebene Lecksuchgerät betrifft nur die Gassystemprüfungen nach der GSP/GAP-Durchführungs-Richtlinie. Also Flüssiggasanlagen die den Motor betreiben.

Gast am 30 Jan 2020 11:51:34

Richtig. Aber 176 betrifft Heizungen in Fahrzeugen und vorübergehenden Wohnungen.

sternezaehler am 30 Jan 2020 12:02:50

Gehts hier darum wieder mal Geld zu sparen?
Gasprüfung mache ich zu 50% weil gefordert und 50% zu meiner eigenen Sicherheit! :juggle:
Der Grund ist das meine Gasanlage über „Stock und Stein“ mit muss!
Sollte jetzt etwas „ausgesetzt“ werden, lass ich die Gasprüfung eben zu 100% zu meiner eigenen Sicherheit machen!

Dichte Grüße
Jürgen

kapewo am 30 Jan 2020 12:03:35

HarryG hat geschrieben:Richtig. Aber 176 betrifft Heizungen in Fahrzeugen und vorübergehenden Wohnungen.

Ich habe nichts anderes behauptet. :wink:

villadsen am 30 Jan 2020 13:11:54

sternezaehler hat geschrieben:Gehts hier darum wieder mal Geld zu sparen?

Ich denke für viele geht es hier nicht um die Paar Euro die so eine Gasprüfung kostet. Viel mehr geht es um diesen Irrsinn bezüglich Gastankflaschen die, die DVFG ins Umlauf gebracht haben.
MfG
Thomas V.

andwein am 30 Jan 2020 17:01:59

villadsen hat geschrieben:Viel mehr geht es um diesen Irrsinn bezüglich Gastankflaschen die, die DVFG ins Umlauf gebracht haben.
MfG Thomas V.

In dem Treat geht es aber nicht um Gastankflaschen sondern eigentlich um Prüfgeräte, deshalb wurde die Prüfung durch den TÜV vom TÜV im Rahmen der HU ausgesetzt. Und bis jetzt ist mir nicht klar um welche Prüfgeräte es geht. Es gibt Dutzende davon, angefangen bei der einfachen Luftpumpe mit Manometer!!
Nirgendwo steht, dass der TÜV die HU abnimmt wenn von einem normalen zugelassenen Gasfachmann vor dem TÜV eine Gasprüfung durchgeführt wurde wie sie für den Betrieb vorgeschrieben ist.
Aber vielleicht könnte "HarryG", der TE, dazu Stellung nehmen. Ich habe anhand der Beiträge den Eindruck, dass es sich um ein TÜV internes Problem handelt, aber wahrscheinlich habe ich halt einfach einiges nicht verstanden??
Gruß Andreas

villadsen am 30 Jan 2020 17:57:47

andwein hat geschrieben:In dem Treat geht es aber nicht um Gastankflaschen sondern eigentlich um Prüfgeräte

Ich habe es so verstanden dass falls eine Gasprüfung vergeweigert wurde weil Gastankflaschen im Gaskasten stand kann mann jetzt ruhig zum HU fahren ohne Prüfplakette, weil dieser die nächsten 3 Jahre keine Vorraussetzung für den HU ist.

DVFG hat geschrieben:Zuvor galt: Fehlte bei der Hauptuntersuchung ein gültiger Nachweis der alle zwei Jahre anfallenden Prüfung der Flüssiggas-Anlage im Fahrzeug, wurde dies als schwerer Mangel eingestuft. Mit der jetzt vorliegenden Veröffentlichung im Verkehrsblatt wird diese Regelung bis zum 1. Januar 2023 ausgesetzt.

MfG
Thomas V.

mantishrimp am 30 Jan 2020 18:14:42

Hallo,

andwein hat geschrieben:Ich habe anhand der Beiträge den Eindruck, dass es sich um ein TÜV internes Problem handelt, aber wahrscheinlich habe ich halt einfach einiges nicht verstanden??


nicht nur beim TÜV, der springende Punkt scheint folgendes zu sein:

Die Kalibrierpflicht gilt ab 2020 ohnehin für alle Prüf- und Messgeräte, die die anerkannten Betriebe innerhalb eines nach DIN EN ISO/IEC 17020 (kurz ISO 17020) akkreditierten Systems zukünftig im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeiten einsetzen wollen.


Quelle --> Link

Neben den ganzen AU Geräten und Bremsenprüfständen betrifft es jetzt auch die Meß und Prüfgeräte zur Gasabnahme.

Gast am 30 Jan 2020 18:20:19

Es geht konkret in Nr. 176 um die Änderung an folgender Stelle im "Mangelbaum":





Dieser Mangelbaum ist Teil der HU-Richtline, Anlage *schlagmichtot* zu § 29 StVZO Durchführung der Untersuchung von Fahrzeugen (keine Lust, jetzt alles im Detail rauszusuchen.) Nach diesem Mangelbaum entscheidet der Prüfer, wie schwer der Mangel wiegt. Manchmal hat er die Wahl zwischen verschiedenen Einstufungen. Bestes Bespiel: Vollständig gerissene Bremscheibe bei Lkw usw. Manche Prüfer wollten dies als EM (erhebl. Mangel) einstufen. Ich habe immer auf VU (Verkehrsunsicher) bestanden, weil in diesem Moment zweifellos eine Bruchgefahr vorliegt. Die wenigen unwilligen Prüfer haben sich nach einem kurzen Gespräch immer meiner Auffassung angeschlossen.

Gasprüfung: Nach dem mir vorliegenden Text ist der Mangelbaum in Punkt 6.1.3 b geändert worden. Es geht um Prüf- und Austauschfristen. Die sind (offensichtlich) ausgesetzt bis zum 01.01.2023. Somit auch kein EM mehr, wenn die Prüffristen (Gasprüfung) nicht eingehalten werden.

DIES ALLES VORBEHALTLICH, DASS DIE ÄNDERUNG WIRKLICH SO ERFOLGT IST!!!!!!!

Ich schreibe heute Nacht im Dienst nochmals den Kollegen im Mutterhaus an und bitte ihn, den entsprechenden Passus aus dem neuen Mangelbaum aus dem Verkehrsblatt für mich zu kopieren. Dann haben wir Klarheit. Melde mich dann.

kapewo am 30 Jan 2020 18:33:11

mantishrimp hat geschrieben:Neben den ganzen AU Geräten und Bremsenprüfständen betrifft es jetzt auch die Meß und Prüfgeräte zur Gasabnahme.

Genau darum geht es. Die Prüfungen sind Bestandteile der HU und wurden bisher, wenn keine gültige Gasprüfung vorlag als erheblicher Mangel eingestuft, was zum Versagen der TÜV-Plakette geführt hat.
Während der Aussetzung für 3 Jahre, bis sich alle einig sind und einheitlich kalibrierte Prüfgeräte haben, wird das bei der HU nur als geringer Mangel gewertet und die Plakette erteilt.
Nebenbei, unsere benachbarte Werkstatt musste neulich extra einen neuen, absolut in Waage befindlichen, Hallenboden einziehen damit sie weiterhin u.a. Lichttests (auch für die HU) und Einstellungen für die Fahrerassistenzsysteme durchführen können/dürfen.

andwein am 31 Jan 2020 11:17:44

Danke an alle, jetzt habe ich es verstanden.
Gruß Andreas

Gast am 07 Feb 2020 19:37:37

Auch wenn ich noch keine Zeit hatte, den Mangelbaum zur HU-Richtlinie mit Stand 31.12.2019 selbst zu lesen, sollte folgende Stellungnahme renommierter Verbände Klarheit in den Sachverhalt bringen:

--> Link

Gast am 07 Feb 2020 19:56:19

HarryG hat geschrieben:... folgende Stellungnahme renommierter Verbände Klarheit in den Sachverhalt bringen...


Für das Bereitstellen des Dokumentes bekommst du von mir eine positive Bewertung.

Danke, Holger

speeedi am 23 Jul 2020 10:51:25

Moin Moin,
ich kann nur Jedem empfehlen schaut euch eure Gasschläuche genau an und wartet nicht bis die 10 Jahre vorbei sind .
Verlasst euch nicht auf die Gasprüfung ( die ich aber für Sinnvoll halte).
Einfach mal die Gasschläuche in die Hand nehmen und nach Rissen,Brüchen u.s.w. Ausschau halten das sollte Jeder noch so Untalentierte hin bekommen.
Ich war Gestern um 16:00 Uhr zur Gasprüfung vor mir waren noch 5 Andere Wartende dran gegen 17:05 Uhr( der gute Mann hatte ja eigentlich schon Feierabend) war ich dann drann.
Geräte wie Gaskocher Heizung und Kühlschrank wurden überprüft die Sicherheitsventile haben alle Funktioniert .
Dann ging es zum Gaskasten er hat seine Luftpumpe an den Schlauch angeschlossen und pumpte 1-2 mal dabei sank die Nadel immer wieder kurz :? der gute Mann schaute mich noch an pumpte dann aber noch drei mal nach und die Nadel blieb dann doch Ruhig stehen.
Nach etwa 10 Minuten war die Nadel immer noch da wo sie sein sollte .
Luftpumpe hat er wieder abgeschlossen hatte aber wohl seine Schlüssel im Büro vergessen und fragte mich ob ich das selber wieder anschließen könnte (es war 17:20 Uhr ).
Ich sagte lass mal ich mach das Zuhause fertig . Plakette drauf u.s.w. und ab nach Hause .
Auf den Weg nach Hause dachte ich mir noch so das das mit dem Aufpumpen doch komisch war denn normalerweise pumpen die Kollegen 2-3 mal bis der richtige Druck aufgebaut ist und fertig .
Zuhause angekommen sah ich mir den Schlauch nochmal genau an :(

auf beiden Enden eingerissen dadurch das die Pumpe so an den Schlauch hing wurden die Risse sicher so zu gequetscht das die den Druck stand gehalten haben .
Wie erwähnt ich halte die Gasprüfung für sehr wichtig aber man ist immer noch selber für seine Sachen verantwortlich.

speeedi am 23 Jul 2020 11:01:58

Achja der Schlauch war 6 Jahre alt .

malefiz am 23 Jul 2020 23:33:05

In der Klarstellung zum aktuellen Sachverhalt steht:


Wie kann ich denn feststellen, ob die Prüfung bei meinem Fahrzeug mit einem kalibrierfähigem Gerät durchgeführt wird? Irgend ein Aufkleber mit Datum besagt ja nur, dass das Gerät mal kalibriert wurde. Ich halte die Prüfung für sinnvoll - will aber kein Geld für nonsens ausgeben. Das Prüfen von 150 mbar Relativdruck (Überdruck) ist keine Raketentechnik. Warum man da eine Frist bis Januar 2023 setzt ist mir unbegreiflich. Der werte Prüfer (Sachkundige) soll wohl durch eine automatische Aufzeichnung des Messvorgangs ersetzt werden. Dann kann man in Ruhe eine rauchen. Solche Geräte sind meines Wissens seit Jahren bereits auf dem Markt. Ach so - im letzten Satz steht es: Sie benötigen 3 Jahre um eine neue Richtlinie zu schreiben.

Bitte erklärt mir nicht was bei einer solchen Messung beachtet werden muss. Habe Gase und Flüssigkeiten von ... bis im Relativ- und Absolutdruckbereich gemessen.

Manfred

andwein am 24 Jul 2020 10:49:21

malefiz hat geschrieben:.......Wie kann ich denn feststellen, ob die Prüfung bei meinem Fahrzeug mit einem kalibrierfähigem Gerät durchgeführt wird? Irgend ein Aufkleber mit Datum besagt ja nur, dass das Gerät mal kalibriert wurde. Manfred

Für Otto Normalverbraucher ist das relativ einfach zu sagen und die Begriffe sind in diesem Faden auch des öfteren aufgetaucht.
Eine Luftpumpe, die mit Hand aufgepumpt wird, eine einfaches Dosenmanometer hat und die 2-10 Min an der Leitung hängt und bei der absolut nicht sicher ist, ob der Druck in der Gasanlage oder der Luftpumpe entweicht ist ein nicht kalibrierbares Gerät!!!
Die Fachleute in der Gasbranche haben dieses "Messgerät" schon vor 15 Jahren auf den Müll geworfen, nur der Tüv arbeitet noch damit. Deshalb ist auch nicht die Gasprüfung ausgesetzt, sondern die Gasprüfung durch den TÜV im Rahmen der HU.
Gruß Andreas

huohler am 24 Jul 2020 11:23:12

andwein hat geschrieben:Eine Luftpumpe, die mit Hand aufgepumpt wird, eine einfaches Dosenmanometer hat und die 2-10 Min an der Leitung hängt und bei der absolut nicht sicher ist, ob der Druck in der Gasanlage oder der Luftpumpe entweicht ist ein nicht kalibrierbares Gerät!!!


Mit genau so einem Gerät hat der TÜV bei mir geprüft.
Wie sieht denn ein kalibrierbares Gerät aus?

Hubert

andwein am 24 Jul 2020 17:27:37

huohler hat geschrieben:.....Mit genau so einem Gerät hat der TÜV bei mir geprüft. Wie sieht denn ein kalibrierbares Gerät aus? Hubert

Das ist ein Messkoffer, so groß wie ein sogenannter "Diplomatenkoffer" Eingebaut ist eine Pumpe, und ein Protokolldrucker. Der Messzyklus dauert ca. 10 Min und hinterher gibt es ein paar Diagramme auf Papier und ein Messprotokoll. Mein "Gasfachman meines höchsten Vertrauens" verwendet dies. Damit werden auch die Hausanlagen geprüft.
Gruß Andreas

malefiz am 25 Jul 2020 00:02:06

Mit einer Luftpumpe, kalibriertem Manometer, Schlauch, Druckminderer, 3-Wege-Kugelhahn, Zeitmesser kann man wenn man weiß was man macht - davon gehe ich bei einem Sachverständigen aus - eine verlässliche Dichtigkeitsprüfung durchführen. In Deutschland muss alles 150%ig sein. Das KnowHow wird in einen Diplomatenkoffer verpackt, auf Knopfdruck startet die Messung und zum Schluss kostet das Ganze nicht mehr 28 € sondern 56 €.
Manfred

andwein am 25 Jul 2020 17:24:26

malefiz hat geschrieben: Das KnowHow wird in einen Diplomatenkoffer verpackt, auf Knopfdruck startet die Messung und zum Schluss kostet das Ganze nicht mehr 28 € sondern 56 €. Manfred

Nein, hat exakt 28€ gekostet. Aber es gibt auch Leute, die messen die Spannung mit einer Prüflampe, glimmt sie sind es 9-10V leuchtet sie sind es 10-12V. Sorry, die Luftpumpentestmethode ist schlicht nicht Stand der Technik.
Gruß Andreas

Gast am 25 Jul 2020 21:09:49

Naja, die Preise werden schon noch deutlich anziehen, denn die Messgeräte müssen durch ein von der DAkks --> Link akkreditieren Kalibrierlabor messtechnisch zurückgeführt werden.

Bei den Bremsprüfständen haben sich die Prüf-/Kalibrierkosten vervierfacht (Intervall alle 2 Jahre).
Bei einem Präzisionschallpegelmessgeräte (Anschaffungspreis ca. 3.000 Euro) kostet die Eichung rund 600 Euro und die Kalibrierung nochmals gute 1.000 Euro und das alle 2 Jahre.

Die 3 Jahre werden benötigt, damit sich entsprechende Kalibrierlabore akkreditieren lassen können und dann müssen die Messgeräte ja auch noch, für alle, die Gasprüfungen an Kraftfahrzeugen durchführen, kalibriert werden. Die Akkreditierung eines neuen Labors dauert rund 1,5 Jahre ab Antragstellung. Die Kosten für eine solche Akkredtierung belaufen sich im mittleren 5-stelligen Bereich.

andwein am 26 Jul 2020 11:38:26

RETourer hat geschrieben:.....Bei einem Präzisionschallpegelmessgeräte (Anschaffungspreis ca. 3.000 Euro) kostet die Eichung rund 600 Euro und die Kalibrierung nochmals gute 1.000 Euro und das alle 2 Jahre.

Ja, ja, wer sich ISO 900x zertifizieren lassen möchte, muss halt auch bei den Prüfgeräten ein Qualitätsmanagement einführen. Von nichts kommt halt nichts. Wahrscheinlich sind die Prüforganisationen bei den Mess- und Prüfgeräten durch die Rezertifizierung gefallen und jetzt ist die Überraschung groß.
Einer der auch schon einige ISO 900x Zertifizierungen umsetzen musste, Gruß Andreas

Gast am 26 Jul 2020 16:10:57

andwein hat geschrieben:Wahrscheinlich sind die Prüforganisationen bei den Mess- und Prüfgeräten durch die Rezertifizierung gefallen und jetzt ist die Überraschung groß.


Das geht noch einen Schritt weiter: Wenn ich bei der Hauptuntersuchung einen Nachweis für eine Teilprüfung anerkenne, mache ich dieses Teilergebnis zu meinem Ergebnis. Das heißt, da die Prüforganisationen akkreditiert sind, dass die Teilprüfung die gleichen Anforderungen erfüllen muss, wie die Prüfung der Prüforganisation selbst.

Wenn also ein Gas- und Wasserinstallateur oder eine Werkstatt die Gasprüfung zuliefern will, muss die Prüfung mit rückgeführten Messgeräten durchgeführt worden sein. Und die DAkks akzepiert nur Rückführungen durch akkereditierte Kalibrierlabore.

Überraschend für die Prüforganisationen war, das Eichscheine der deutschen Eichämter als Rückführungsnachweis nicht ausreichen. Somit sind Eichämter in den Augen der DAkks nicht vertrauenswürdig.

jochen-muc am 28 Jul 2020 10:58:38

RETourer hat geschrieben:Überraschend für die Prüforganisationen war, das Eichscheine der deutschen Eichämter als Rückführungsnachweis nicht ausreichen. Somit sind Eichämter in den Augen der DAkks nicht vertrauenswürdig.



:lol: :lol: das sagt fine ich a bissal was über Dakk aus findest nicht ?

malefiz am 17 Feb 2022 00:31:52

Ab April wird eigenständige Prüfung Pflicht. So stand es in einer bekannten Zeitschrift für Mobilisten, die ich hier nicht verlinken darf.
Ist der Diplomatenkoffer schon fertig? Und es könnte preiswerter werden steht da. Glaubt das jemand?
LG Manfred

Navigatore am 17 Feb 2022 09:48:43

malefiz hat geschrieben:Ab April wird eigenständige Prüfung Pflicht. So stand es in einer bekannten Zeitschrift für Mobilisten, ....


Da hat die bekannte Zeitschrift nicht richtig recherchiert. Das kommt bei dem Blättchen häufiger vor :wink:

Im letzten Verkehrsblatt des Jahres 2021 hat das Bundesverkehrsministerium bekannt gegeben, dass die Gasanlage für Heizgeräte in Freizeitfahrzeugen ab 01.04.2022 nicht mehr Bestandteil der Hauptuntersuchungen ist und die Anlagen 8 und 8a zu Par 29 StVZO entsprechend geändert.
Gleichzeitig hat das Ministerium in einem Nebensatz bekanntgegeben, dass die Gasprüfung zukünftig in eine noch zu schaffende Vorschrift gefasst wird. Wann, mit welchem Inhalt und wer prüft ist nicht bekannt. Die Gasprüfung wird damit dann auch nicht mehr von den selbst verfassten Regeln eines e.V. abhängig sein.

Nachzulesen im Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr der Bundesrepublik Deutschland Ausgabe 24 vom 31.12.2021 Nr. 232

dieterk am 17 Feb 2022 09:55:06

Navigatore hat geschrieben:
Da hat die bekannte Zeitschrift nicht richtig recherchiert. Im letzten Verkehrsblatt des Jahres 2021 hat das Bundesverkehrsministerium bekannt gegeben, dass die Gasanlage für Heizgeräte in Freizeitfahrzeugen ab 01.04.2022 nicht mehr Bestandteil der Hauptuntersuchungen ist und die Anlagen zu Par 29 StVZO entsprechend geändert.


Ich habe dies auch, wie Manfred, gelesen und fand es auch logisch.
Fällt zwar im Zusammenhang mit der HU weg, aber wird extra definiert und als eigenständige Prüfung dann Pflicht. Damit greifen sie vermutlich die ganzen Dauercamper mit ab, die meist ihre Wagen abgemeldet und somit weder HU noch Gasprüfung gemacht haben.

Ich habe jedenfalls nächste Woche in der Werke einen Termin zur TÜV-Prüfung und lasse auch die Gasanlage prüfen.

Gruß
Dieter

villadsen am 17 Feb 2022 10:15:23

dieterk hat geschrieben: und lasse auch die Gasanlage prüfen.
Gruß
Dieter

Kannst du natürlich machen, hilft aber vermutlich nicht, wenn irgendwann in eine sehr ferne Zukunft die neue eigenständige Gasprüfung kommt

dieterk am 03 Mär 2022 09:02:01

So,

ich hatte mein Mobil letzte Woche in der Werke zwecks TÜV/AU.
Habe, wie schon geschrieben, auch eine Gasprüfung machen lassen, zu meiner Sicherheit, da ich ja das Kochfeld ausgebaut hatte zwecks Tausch der Thermoelemente und eine GOK DriveTwo eingebaut habe.
Gasprüfung wurde ganz normal durchgeführt mit Nachweis auf gesondertem Blatt als Beilage zum gelben Buch und das Pickerl wurde auch angebracht.

Gruß
Dieter

andwein am 03 Mär 2022 11:14:53

dieterk hat geschrieben:.......ich hatte mein Mobil letzte Woche in der Werke zwecks TÜV/AU.
Habe, wie schon geschrieben, auch eine Gasprüfung machen lassen, zu meiner Sicherheit, Gasprüfung wurde ganz normal durchgeführt mit Nachweis auf gesondertem Blatt als Beilage zum gelben Buch und das Pickerl wurde auch angebracht.
Gruß Dieter

Natürlich!! Die Gasprüfung wurde nur als Voraussetzung zur Bestehen der HU ausgesetzt. Wenn dein Womo die Gasprüfung nicht bestanden hätte hättest du trotzdem die HU bestanden und die TÜV Plakette bekommen.Nur das Gas Pickl hätte der Prüfer nicht geklebt.
Das ist auch der Punkt den viele noch nicht verstanden haben!
Gruß Andreas

FREDonTOUR am 11 Mär 2022 21:54:28

Hallo Zusammen,

malefiz hat geschrieben:...Im letzten Verkehrsblatt des Jahres 2021 hat das Bundesverkehrsministerium bekannt gegeben, dass die Gasanlage für Heizgeräte in Freizeitfahrzeugen ab 01.04.2022 nicht mehr Bestandteil der Hauptuntersuchungen ist und die Anlagen 8 und 8a zu Par 29 StVZO entsprechend geändert. ...


Was bedeutet das denn für Wohnmobile mit einer Dieselheizung? Wir brauchen das Gas "nur" zum Kochen und den Kühlschrank.
Heisst das, dass trotzdem bei uns die Gasprüfung noch zur HU gehört?

Grüße,
Matthias

Navigatore am 11 Mär 2022 22:27:26

Nein. Prüfkriterium ist nur noch die Gasanlage im Antriebssystem ( Ziff. 6.8.5 Anlage VIIIa zu Par. 29 StVZO). Damit ist die Gasprüfung ganz raus aus der HU.

laus1648 am 03 Apr 2022 12:10:44

Hallo
Was mir leider noch nicht klar ist, braucht's jetzt die gasprüfung noch?
Oder reicht es, wenn ich mir selber Gedanken mache und prüfe
Gruss

Tinduck am 03 Apr 2022 12:30:28

So ne Plakette (und der Stempel im gelben Gasbuch) dokumentiert, dass ein Fachmann die Gasanlage abgenommen und für sicher befunden hat.

Könnte nützlich sein, falls dein Mobil mal wg. Gasleck abfackelt und du Geld von der Teilkasko möchtest…

Nur weil der TÜV jetzt unfähig ist, die Gasprüfung abzunehmen und die deshalb nicht mehr Vorraussetzung zur Erteilung der TÜV-Plakette ist, heisst ja nicht, dass die Prüfung durch einen Fachmann jetzt überflüssig ist.

bis denn,

Uwe

rabi am 03 Apr 2022 13:34:41

Das mit der ausgesetzten Prüfung ist immer noch so eine Sache. Wir hatten letzten Mittwoch HU in Hamburg. TÜV-Hanse verlangt gültige Gasprüfung, sonst keine Plakette.

laus1648 am 03 Apr 2022 14:18:40

Ist schon seltsam, hatte letztes Jahr TÜV und die wollten die gasprüfung gar nicht machen, hatten vielleicht keinen Bock
Passt mal wieder zur deutschen Bürokratie

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