Ich habe das gleiche Fahrzeug, allerdings noch ohne dieses Begleitschreiben. Das Schreiben ist eigentlich ganz eindeutig: An der vorgesehenen Stelle (unter dem Beifahrersitz) ist weder die Montage zweier Batterien noch einer Größeren in Längsrichtung zulässig. Das hängt mit dem dort (im Original) befindlichen Batteriekasten und der Drehfunktion des Sitzes zusammen. Nichtbeachten wird sich vermutlich auf die Garantie auswirken. Auch die Verwendung einer Lithium-Batterie des Herstellers Super B wird vermutlich vorgeschrieben, damit kein "China-Schrott" oder Selbstgebautes verwendet wird. Trigano macht gerne Verträge mit Zusatzausrüstern. Das Zeug passt dann perfekt, ist aber nicht unbedingt besser. Ich habe mir auch vom Händler eine
Solaranlage montieren lassen. War dann von Vechline aus deren Zubehörkatalog. Paneel ist gut, aber der Rest schrott und völlig überteuert.
Hinsichtlich der Garantie sehe ich das so: Es gibt bei dem Modell die verlängerte Ford-Garantie (5 Jahre oder max. 80k km) und die Aufbau-Garantie(7 Jahre.) Ich bezweifle, dass sich Trigano bei der Verwendung anderer Bauteile einfach so aus der Verantwortung stehlen kann. Ähnlich einem PC ist auch ein Fahrzeug ein Gerät, an dem Teile ausgetauscht werden können (und laut BGB auch dürfen.) Ein "Siegel" vom Hersteller (wie beim PC) bedeutet beim Siegelbruch noch lange keinen Garantieverlust, auch wenn der Hersteller das so sieht. Sauber eingebaut und dokumentiert solltest Du im Falle eines Rechtsstreits auf der sicheren Seite sein.
Ich habe den Batteriekasten auch sofort rausgeworfen, um den 180 Ah-Robur-Akku einzubauen. :D