xcamping
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Nur eine Aufbaubatterie im Challenger Chausson auf Ford


stuehring am 20 Feb 2020 22:13:36

Hallo,
unser Wohnmobil ist mal wieder in der Werkstatt. Wasserschaden die Dritte. Diesmal sind auch einige Möbel in Mitleidenschaft gezogen worden.
Beim Zerlegen des Wohnmobils stellte der Monteur fest, dass ich eine zweite Aufbaubatterie (gleiche Größe und gleicher Hersteller wie die erste) eingebaut habe. Er zeigte mir eine Anweisung von Challenger / Chausson in der beschrieben steht, dass eine zweite Wohnraumbatterie nicht zulässig ist. Alternativ wird eine Lithiumbatterie erlaubt, aber nur der Marke "Super B". Ich habe das Schreiben gesehen, es wird keine Begründung für die Beschränkung angeführt. Das Verbot bezog sich auf die Modelle 2019 und später.
Kennt jemand den Hintergrund dieser Anweisung des Herstellers?

Gruß

Heinfried

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Mann am 20 Feb 2020 23:55:19

wer kann dir verbieten etwas in dein Eigentum einzubauen ?

Marsu123 am 21 Feb 2020 07:19:43

Mann hat geschrieben:wer kann dir verbieten etwas in dein Eigentum einzubauen ?


Der Gesetzgeber ;-)



Ät Heinfried,
über die Gründe kann ich nur Spekulieren.
Tragkraft des Einbauortes nicht hoch genug ?
Entlüftung des Einbauortes nicht ausreichend für 2 Batterien ?
Verkabelung nicht ausreichend für 2 Batterien ?
Wenn es dich wirklich Interessiert, frag doch einfach bei Challenger / Chausson nach :idea:
Email : contact [at] chausson.tm.fr

Grüße Ralf.

Anzeige vom Forum


jochen-muc am 21 Feb 2020 07:38:30

Marsu123 hat geschrieben:
Der Gesetzgeber ;-)



Grüße Ralf.



Da fehlt sicher das :ironie:

Mann am 21 Feb 2020 08:41:34

Marsu123 hat geschrieben:
Der Gesetzgeber ;-)
.


bitte um Erläuterungen.

Trashy am 21 Feb 2020 08:56:19

Es kann der Gesetzgeber sein, muss aber nicht.
Denkbar wäre dass der zweite Akku im schlimmsten Fall zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt - vorstellbar wäre das.
In denke aber eher in Richtung Haftung so dass bei Nachrüsten eines zweiten Akkus in punkto Garantie oder sogar Gewährleistung eingeschränkt oder ausgeschlossen wird.
Die Begründung von Chausson wäre interessant.

Marsu123 am 21 Feb 2020 09:50:44

Mann hat geschrieben:wer kann dir verbieten etwas in dein Eigentum einzubauen ?

Marsu123 hat geschrieben:Der Gesetzgeber ;-)

Mann hat geschrieben:bitte um Erläuterungen.


Was soll ich da Erläutern ?
Ist doch selbst erklärend.
Außer meiner Frau, kann mir nur der Gesetzgeber verbieten etwas in mein Eigentum einzubauen. :wink:

Mann am 21 Feb 2020 10:18:42

tut mir leid, verstehe ich alles nicht, waß ist wenn ich selber einbaue oder zum Boschdienst gehe, was hat der Gesetzgeber mit Verboten des Herstellers zu tun?
Aber ist ja vielleicht auch nicht so wichtig für mich.

Marsu123 am 21 Feb 2020 11:02:14

Mann hat geschrieben:.. was hat der Gesetzgeber mit Verboten des Herstellers zu tun?
.


Nichts.
Der Hersteller kann mir nicht verbieten etwas in mein Eigentum einzubauen.

andwein am 21 Feb 2020 13:17:05

stuehring hat geschrieben: .....Er zeigte mir eine Anweisung von Challenger / Chausson in der beschrieben steht, dass eine zweite Wohnraumbatterie nicht zulässig ist. Alternativ wird eine Lithiumbatterie erlaubt, aber nur der Marke "Super B". Gruß

Ohne den begleitenden Text zu kennen ist alles pure Spekulation. Und wenn der Einbau fachgerecht (also keine Nassbatterie im Wohnraum ohne Entlüftung durch den Boden) nach dem Stand der Technik erfolgt ist kann das auch nicht per Gesetz verboten werden. Chausson kann lediglich die Gewährleistung im Falle von Folgeschäden ausschließen.
Gruß Andreas

hacmac am 21 Feb 2020 16:38:57

Hallo zusammen

a) wissen wir nicht welches Fahrzeug der TE hat
b) mein Chausson EZ 2018 hat legal eine 2.te Aufbaubatterie...durch den Vertragshändler beim kauf eingebaut
c) sitzt die unterm Beifahrersitz ( ein TI ) neben der ersten
d) (Ironiemodus an ) ...wäre ich Händler würde ich dieses Geschäftsschädigende Schreiben wegwerfen ( Ironimodus aus )
Gruß Dieter

stuehring am 21 Feb 2020 17:36:42

Hallo,
bei meinem Fahrzeug handelt es sich um einen Challenger 287 GA Modelljahr 2019 auf Ford Transit-Basis. Da es nur die Transit Fahrgestelle betrifft hatte ich das Thema eigentlich unter der Rubrik Fahrzeugtechnik Ford eingestellt, aber es wurde ohne Nachfrage in dieses Forum verschoben.
Ich habe noch einmal mit dem Werkstattmeister gesprochen. Es geht wohl darum das das Ladesystem von Ford des öfteren durch nachgerüstete Batterien zerstört wurde. Warum aber bei der Umrüstung auf Lithium nur ein Hersteller zugelassen wird ist ihm auch nicht bekannt. Letztendlich wird es wohl nur eine Frage der Garantie sein. Bei der Anweisung handelt es sich um die Einbauvorschrift der Zusatzbatterien, die bei den Händlern eingebaut werden. In der Betriebserlaubnis wird dies nicht erwähnt



Gruß
Heinfried

Mann am 21 Feb 2020 18:40:58

da wäre ja interessant wie man es liest, ich würde meinen noch 2 zusätzliche ist verboten, denn die die drinn ist ist ja nicht zusätzlich?

stuehring am 21 Feb 2020 19:19:54

Hallo,
bei den Womos von Challenger und Chausson werden die Aufbaubatterien erst bei Auslieferung durch den Händler eingebaut. So ist zu dem Zeitpunkt noch keine Batterie an Bord.

Gruß
Heinfried

Gast am 21 Feb 2020 19:39:58

Ich habe das gleiche Fahrzeug, allerdings noch ohne dieses Begleitschreiben. Das Schreiben ist eigentlich ganz eindeutig: An der vorgesehenen Stelle (unter dem Beifahrersitz) ist weder die Montage zweier Batterien noch einer Größeren in Längsrichtung zulässig. Das hängt mit dem dort (im Original) befindlichen Batteriekasten und der Drehfunktion des Sitzes zusammen. Nichtbeachten wird sich vermutlich auf die Garantie auswirken. Auch die Verwendung einer Lithium-Batterie des Herstellers Super B wird vermutlich vorgeschrieben, damit kein "China-Schrott" oder Selbstgebautes verwendet wird. Trigano macht gerne Verträge mit Zusatzausrüstern. Das Zeug passt dann perfekt, ist aber nicht unbedingt besser. Ich habe mir auch vom Händler eine Solaranlage montieren lassen. War dann von Vechline aus deren Zubehörkatalog. Paneel ist gut, aber der Rest schrott und völlig überteuert.

Hinsichtlich der Garantie sehe ich das so: Es gibt bei dem Modell die verlängerte Ford-Garantie (5 Jahre oder max. 80k km) und die Aufbau-Garantie(7 Jahre.) Ich bezweifle, dass sich Trigano bei der Verwendung anderer Bauteile einfach so aus der Verantwortung stehlen kann. Ähnlich einem PC ist auch ein Fahrzeug ein Gerät, an dem Teile ausgetauscht werden können (und laut BGB auch dürfen.) Ein "Siegel" vom Hersteller (wie beim PC) bedeutet beim Siegelbruch noch lange keinen Garantieverlust, auch wenn der Hersteller das so sieht. Sauber eingebaut und dokumentiert solltest Du im Falle eines Rechtsstreits auf der sicheren Seite sein.

Ich habe den Batteriekasten auch sofort rausgeworfen, um den 180 Ah-Robur-Akku einzubauen. :D

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Hymer Duomobil Batteriestand niedrig
Honda ex350 Batterie laden
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt