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Trend bei Neufahrzeugen Länge Gewicht 1, 2


Karmann-Schmitti am 18 Jun 2020 14:04:42

Moin ...

rkopka hat geschrieben:Soviel kann man kaum einkaufen.


Leicht OT, aber einfach mal bei einem schwedischen Möbelhaus an den Rand des Abholparkplatzes stellen & lachen.
Wnn die Schrankwand "Saegespaen" in Paketen auf dem Rollwagen liegt & die Kunden versuchen dieses zusammen
mit der Küchenausrüstung "Knaeckebroet" im Golf zu verstauen ... Manchmal knappt das mit abenteuerlichen Methoden,
aber dann schleifen meist auch die Räder fröhlich in den Radkästen.

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Gast am 18 Jun 2020 15:12:32

Tinduck hat geschrieben:Alles richtig. Aber keine Rechtfertigung dafür, dass es Händlern möglich ist, nicht zulassungsfähige Fahrzeuge legal an Kunden herauszugeben.

Da hast Du sicherlich Recht!

Tinduck hat geschrieben: Sich hinzustellen und zu sagen, die sind dann halt selber schuld, ist schon ziemlich zynisch und das Gegenteil von Verbraucherschutz.


Zynisch halte ich jetzt für etwas übertrieben ;-) aber ich halte nichts davon, Dinge dermaßen überzuregulieren, das auch, mit Verlaub, der Blödeste noch klarkommt. Beispiel: Wieviele überflüssige Ampelanlagen werden an banalsten Kreuzungen errichtet, weil ein Teil der DaVt (Dümmster anzunehmender Verkehrsteilnehmer) nicht mehr in der Lage ist, sicher links oder rechts abzubiegen. Gut, in dem Fall werden Unschuldige geschützt, das ist OK.
Der Verbraucherschutz hilft aber erst dann, wenn der Schaden schon eingetreten ist. Informieren, vorausschauendes Denken hilft aber, den Schaden zu vermeiden, bzw. gering zu halten. Mancher muß aber offensichtlich erst einen Schaden erleiden, damit er anfängt zu denken.

Nur meine subjektive Sicht der Dinge.

Gruß

bis denn,

Uwe[/quote]

starlight am 18 Jun 2020 15:23:57

Immer dieses leidige Gewichtsproblem.
Ich denke immer an den Mercedes S-Klasse, Baureihe W 140. Der war schon fast überladen, wenn ihn der Besitzer mit einer dicken Brieftasche bestieg. Mit 4 Personen und Urlaubsgepäck hätte der gar nicht auf die Straße dürfen. Autoreisezüge, zB nach Sylt konnten mit diesem Fahrzeug wegen der Breite auch nicht genutzt werden.
Wurde jemals so ein Fahrzeug zur Gewichtskontrolle herausgezogen?
Wenn ich ein WoMo mit zB 3900 kg zulässigem Gesamtgewicht habe, dieses aber auf 3500 kg zugelassen habe, was soll da groß passieren, wenn ich zB 200kg überlade, also mit 3700 kg unterwegs bin, vorausgesetzt natürlich mit Führerschein bis 7,5 to GG?
Wohl nicht viel.
Hier am CP hab ich einen Österreicher mit neuem Hymer ML-I 580 getroffen und gefragt, wo er denn die GoBox versteckt hätte.
Der sah das sehr gelassen, auch in Österreich sei entscheidend, was technisch zulässig wäre, der richtige Führerschein eingeschlossen.
Und wenn in so einem Fall gewogen wird, kostet das nur wenige Kröten.
Also, bleibt entspannt, es geht meistens nur um 100 bis 200 kg .

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Jagstcamp-Widdern am 18 Jun 2020 15:48:41

es zählt nur, was in den papieren steht!

wenn deine karre 3700 könnte und in den papieren steht 3500, brauchst du keinen groszen führerschein und keine gobox.
wenn du mit den (technisch möglichen) 3700 rumfährst, hast du 200 überladen, dann darfst bei einer kontrolle ausladen + strafe zahlen!

alleswirdgut
hartmut

starlight am 18 Jun 2020 15:56:40

Hallo Hartmut,
Dann hoffe ich, dass in dieser Situation gerade Du vorbeikommst und meine Frau (58 kg) und meinen Hund (30 kg) mitnimmst. Um die Geldstrafe mach ich mir da keine Sorgen, das gehört zum Reisebudget.

Jagstcamp-Widdern am 18 Jun 2020 15:58:01

die holde nehm ich mit, der hund bleibt bei dir! ;D

alleswirdgut
hartmut

brauwe am 18 Jun 2020 17:21:19

starlight hat geschrieben:Wenn ich ein WoMo mit zB 3900 kg zulässigem Gesamtgewicht habe, dieses aber auf 3500 kg zugelassen habe, was soll da groß passieren, wenn ich zB 200kg überlade, also mit 3700 kg unterwegs bin, vorausgesetzt natürlich mit Führerschein bis 7,5 to GG?


Moin,

diese Aussage ist in Bezug auf die Gewichte falsch.
Ein Fahrzeug mit zulGesGew von 3,9t kann nicht auf 3,5t zugelassen werden. Allerdings kann ein Fahrzeug, das technisch 3,9t kann, auf 3,5t abgelastet werden und wird dann mit zulGesGew von 3,5t zugelassen. (Korrekterweise müsste man von 3,495t sprechen, da 3,5t schon über der Grenze "bis 3,5t" liegen)


Und bezüglich der Frage "was soll da groß passieren?" hier eine Übersicht --> Link
In Österreich gilt, genau wie in D, das zulGesGew aus den Papieren und nicht die technisch mögliche Gesamtmasse.
Bei Überschreitung bis 15% (also rund 500 kg max) kommt man mit 210 EUR davon, das gibt das Urlaubsbuget ja her, aber dadrüber kann es bis zu 5.000 EUR teuer werden.

LG
Uwe

huohler am 18 Jun 2020 17:29:01

Das bezahlen ist ja meist nicht das Problem.
Aber das nicht weiter fahren dürfen weil Frischwasser ablassen nicht ausreicht. Wohin mit dem Zeug? Lässt du deine Frau aussteigen, überlässt ihr noch die zwei Kästen Bier und die Konservendosen und fährst dann weiter?

Hubert

mowgli am 18 Jun 2020 17:35:53

Und die Grenze ist bis 3,5t und ÜBER 3,5t , also ab 3,51t.
3,49t ist eine falsch angabe.

dieter2 am 18 Jun 2020 17:42:00

brauwe hat geschrieben: (Korrekterweise müsste man von 3,495t sprechen, da 3,5t schon über der Grenze "bis 3,5t" liegen)


Genau
Korreckterweise ist natürlich 3,5 to richtig.

Mehr wie 3,5 to ist ein LKW, bis 3,5 to ist ein PKW oder was auch immer.

brauwe am 18 Jun 2020 18:51:42

mowgli hat geschrieben:Und die Grenze ist bis 3,5t und ÜBER 3,5t , also ab 3,51t.
3,49t ist eine falsch angabe.


Moin,

ihr habt natürlich diesbezüglich Recht..
ich ziehe meine falsche Aussage hiermit zurück.

Ich bin von den 3,495t ausgegangen, da bei meine beiden bisherigen 3,5t Mobilen 3495kg zulGesGew eingetragen war.

Gruß
Uwe

Rockerbox am 18 Jun 2020 18:56:35

huohler hat geschrieben:Das bezahlen ist ja meist nicht das Problem.
Aber das nicht weiter fahren dürfen weil Frischwasser ablassen nicht ausreicht. Wohin mit dem Zeug? Lässt du deine Frau aussteigen, überlässt ihr noch die zwei Kästen Bier und die Konservendosen und fährst dann weiter?

Hubert


Alles das ist den Exekutiven vor Ort egal, das ist dein Problem. Wasser ablassen, Bier wegschütten, Lebensmittel entsorgen, Zeugs ausladen und Freund anrufen, alles geht, bis du dein zulGgew erreicht hast.

mowgli am 18 Jun 2020 18:57:57

Diese 20 kg können die Grenze sein zwischen Wasser ablassen reicht oder Strafe.

HaMo19 am 18 Jun 2020 19:01:16

huohler hat geschrieben:Aber das nicht weiter fahren dürfen weil Frischwasser ablassen nicht ausreicht. Wohin mit dem Zeug? Lässt du deine Frau aussteigen, überlässt ihr noch die zwei Kästen Bier und die Konservendosen und fährst dann weiter?

Hubert


Nee, ich steige mit den beiden Bierkästen selber aus und lasse meine Frau weiterfahren. :mrgreen: :mrgreen: :lol:

Tschuldigung, aber ich konnte bei der Steilvorlage nicht wiederstehen :oops: :oops:

tiefschneewikes am 18 Jun 2020 19:04:18

Die Aussage, dass einen Regeln und Gesetze nicht interessieren, weil man genug Kohle dabei hat find ich richtig Sch…. .
Unser Wohni ist 7 Meter lang wir sind auch zu viert klar gekommen. Ich hab öfter achsweise gewogen. Entweder ich laste auf oder ich auf das Gewicht.

starlight am 18 Jun 2020 20:14:41

huohler hat geschrieben:Das bezahlen ist ja meist nicht das Problem.
Aber das nicht weiter fahren dürfen weil Frischwasser ablassen nicht ausreicht. Wohin mit dem Zeug? Lässt du deine Frau aussteigen, überlässt ihr noch die zwei Kästen Bier und die Konservendosen und fährst dann weiter?

Hubert


Hallo, alles in ein Taxi und an einem anderen Ort wieder zurück.

starlight am 18 Jun 2020 20:29:54

huohler hat geschrieben:Das bezahlen ist ja meist nicht das Problem.
Aber das nicht weiter fahren dürfen weil Frischwasser ablassen nicht ausreicht. Wohin mit dem Zeug? Lässt du deine Frau aussteigen, überlässt ihr noch die zwei Kästen Bier und die Konservendosen und fährst dann weiter?

Hubert


Hallo, alles in ein Taxi und an einem anderen Ort wieder zurück.

Heinz53 am 18 Jun 2020 21:13:56

Leute, da beißt sich die Katze doch in den Schwanz.
Viele wollen mehr Komfort (meist = mehr Platz) im Schlafbereich, Bad usw. Dafür muß die Fahrzeuglänge zwangsläufig anwachsen und wo soll das Gewicht hin?
Die Hersteller können dir ein Auto mit 3400 kg verkaufen, das wird mit 3,5 (3,49) t zugelassen. Die Zuladung ist dein Problem.
Es werden 50.000 €, oder mehr, für das Fahrzeug bezahlt, aber 1600 für einen entsprechenden Führerschein sind nicht drin.

Ich sehe nur die Möglichkeiten entweder kleinere Fahrzeuge oder entsprechende Führerscheine. Einen Tod muß man sterben!

Okay, ich habe leicht Sprüche klopfen, baujahrbedingt habe ich noch den alten 3er.

Heinz

rkopka am 18 Jun 2020 21:21:41

Heinz53 hat geschrieben:Ich sehe nur die Möglichkeiten entweder kleinere Fahrzeuge oder entsprechende Führerscheine. Einen Tod muß man sterben!

Nicht in jedem Land ist das so einfach (alter FS), so billig (keine Maut) und so einfach (großes Angebot an Fahrzeugen). Hierzulande(A) ist es richtig teuer, wenn man mehr über die AB fährt. FS hat kaum wer (außer manche Bundesheerler und Kraftfahrer). Und da kaum einer >3,5t will, gibt es kaum Fahrzeuge und genauso wenig gebrauchte. Zumindest die legal >3,5t. Für mich käme es derzeit auch nicht infrage, also kämpfe ich halt mit dem Gewicht. Da ich meist allein unterwegs bin, ist es zu schaffen, auch mit "Spielzeug". Falls es ein nächstes geben wird, dann schon kürzer, aber eher wegen der Handlichkeit.

RK

Heinz53 am 18 Jun 2020 21:38:19

Hallo "rkopka",
ist mir nicht bewußt, daß es so starke Unterschiede gibt.
Das ändert natürlich die Sichtweise innerhalb des jeweiligen Landes.

Heinz

kiteliner am 19 Jun 2020 08:18:14

Abgesehen von der Sache mit dem FS ist es viel Unwissen was mitspielt.
Saßen letztes WE auf einem Stellplatz vor unserem Auto.
Gegenüber saß eine Gruppe WoMo-Fahrer die, jedenfalls nach ihrem Gehabe, erfahren waren und dabei ein junges Pärchen, was mit PKW und Dachzelt dort stand. Es ging um Bequemlichkeit, Dachzelt.... und da sagte der junge Mann, ich kann also in Deutschland 10% überladen fahren! Bei einem 3,5to sind 350kg also etwa 3,8to. dann kam noh was, was sich anhörte wie braucht nicht auflasten oder anderen FS.
Und keiner der "Erfahrenen" wiedersprach in irgendeiner Form....

fschuen am 19 Jun 2020 08:40:03

kiteliner hat geschrieben:Und keiner der "Erfahrenen" wiedersprach in irgendeiner Form....


Ja, und wie hätte der Widerspruch auch aussehen können? Die Korinthenkackerversion lautet: er kann 5% überladen fahren, denn bis 10% kosten 10 Euro. Aber nur, wenn er erwischt wird, also etwa alle 50 Jahre einmal. Warum soll er das ernst nehmen, wenn es der Staat nicht macht? 10% Übergewicht ist in DE genauso tolieriert wie 10% zu schnell, obwohl zweiteres wesentlich mehr Konsequenzen hat.

Gruss Manfred

thomas56 am 19 Jun 2020 10:18:46

Das mögliche Gesamtgewicht aus den zulässigen Achslasten ist ja kein technisches Problem. Problematisch wird es, wenn die einzelne Achse oder die Tragfähigkeit der Reifen überbeansprucht wird und da wird es bei einer Kontrolle auch kein Pardon geben!

Tinduck am 19 Jun 2020 10:27:17

Hatte auch schon so Situationen, wo das Gespräch aufs Gewicht kam und dann einer meint, 300 Kg drüber wären ja kein Problem. Ich sag dann immer, dass wir ein ähnliches Problem haben und immer verdammte 300 Kg zu wenig wiegen... :D

Bringt nix, sich aufzuregen. Die meisten Leute lernen nur aus eigenen Fehlern, wenn sie denn Konsequenzen haben.

bis denn,

Uwe

haryhirsch am 07 Dez 2020 15:54:09

Ich bin noch in der glücklichen Lage bis 7,5t plus Anhänger also 12t bis 18t fahren zudürfen, allerdings dürfen es nur 3 Achsen sein. Der Mist mit den 3,5t haben wir der EU zuverdanken weil Italien oder Frankreich diese Grenzen hatte. Das diese Länder sich besonders gesetzestreu an die 3,5t halten ..... Ich bin in einer Hiorg. da gab´s Probleme weil kein Neuling den Rettungswagen oder den kleinen TLF fahren durfte. Hier hat der Gesetzgeber nachgebessert und für sollche FZ. die Grenze auf 4,2t erhöht. Warum geht das nicht für Freizeitfahrzeuge? Zu den LKW- Scheinen kann ich nur anmerken das es nicht nur das Geld für den Schein ist, es muss auch alle paar Jahre ein Arztzeugnis beigebracht werden. Sonst ist der Schein nur noch "Schein" Hier muss nachgebessert werden wenn es nicht um den gewerblichen Verkehr geht. Was bei FZ über 3,5t hinzu kommt ist das diese dann jedes Jahr zum TÜV müssen. Von den Steuern und der Versicherung die auch nach Gewicht gehen mal abgesehen. Ob ein PKW 1,0t oder 3,5t wiegt und 90PS oder 900PS hat spielt bei der Steuer, wenn man das Hubraumverhältnis zungrunde legt, nicht wirlich was. Bei den WoMo´s wirds dann echt teuer da es ja nicht nach Hubraum wie bei den PKW´s geht sondern nach dem Gewicht.

Gast am 07 Dez 2020 17:10:24

haryhirsch hat geschrieben: Von den Steuern und der Versicherung die auch nach Gewicht gehen mal abgesehen. Ob ein PKW 1,0t oder 3,5t wiegt und 90PS oder 900PS hat spielt bei der Steuer, wenn man das Hubraumverhältnis zungrunde legt, nicht wirlich was. Bei den WoMo´s wirds dann echt teuer da es ja nicht nach Hubraum wie bei den PKW´s geht sondern nach dem Gewicht.


Das kann ich so nicht bestätigen, ich habe meines im Oktober auf 4 to. aufgelastet, zahle ab 2021 30€ mehr Steuer und 10 € weniger Versicherung.
Also das Gewicht und anfallende Kosten ist nicht das Problem.
Und in Auatria halt ich mich in Zukunft fern von Mautstrassen.

Fledermaus am 07 Dez 2020 17:21:27

Servus
Und in Slowenien, CZ,.... wie machst du das dann dort?
Und die Frage stellt sich ob du wirklich etwas sparen kannst mit Bundes/Landesstraßen fahren, berücksichtigt man noch das viele bremsen, gasgeben,... denke es wird nicht billiger. Wie hoch ist das Amtliche Kilometergeld und um wieviel ist die Strecke länger.......

Jeder wie er will :ja:

drkklaus am 07 Dez 2020 17:45:30

:tach: Hallo
Ich lese hier fleißig mit.
Zum Thema Gewicht hier mal so meine Erfahrung.
--> Link
Nach dieser Erfahrung haben wir ganz genau überlegt und abgewogen.
Das ist nun das Ergebnis: Schweren TEC verkauft und ne Bürste zugelegt
--> Link
--> Link
Bevor eine Vermutung geäußert wird.
Wir halten penibel die 3,5t Gesamtmasse ein und nutzen die technische Möglichkeit nicht als Rückversicherung um geplant, ja vorsätzlich zu überladen.
Wir können jederzeit komplikationslos, nur Papiertechnisch Auf- und Ablasten. Führerscheine C1E und C1 sind vorhanden.
Liebe Grüße aus der Oberlausitz
Klaus

Gast am 07 Dez 2020 18:04:51

Fledermaus hat geschrieben:Servus
Und in Slowenien, CZ,.... wie machst du das dann dort?
Und die Frage stellt sich ob du wirklich etwas sparen kannst mit Bundes/Landesstraßen fahren, berücksichtigt man noch das viele bremsen, gasgeben,... denke es wird nicht billiger. Wie hoch ist das Amtliche Kilometergeld und um wieviel ist die Strecke länger.......

Jeder wie er will :ja:


Man kann nicht alles haben
Im Flieger kosten 20 KG Mehrgepäck auch richtig gute Euros mehr.

Gast am 07 Dez 2020 18:06:34

drkklaus hat geschrieben::tach: Hallo
Wir halten penibel die 3,5t Gesamtmasse ein und nutzen die technische Möglichkeit nicht als Rückversicherung um geplant, ja vorsätzlich zu überladen.
Wir können jederzeit komplikationslos, nur Papiertechnisch Auf- und Ablasten. Führerscheine C1E und C1 sind vorhanden.
Liebe Grüße aus der Oberlausitz
Klaus


Das nutzt dir aber wenig wenn deine HA schon vorher an der Belastungsgrenze ist, hast vllt. 3,8to. Gesamtgewicht aber HA ist überladen.

drkklaus am 07 Dez 2020 18:12:33

rebell213 hat geschrieben:Das nutzt dir aber wenig wenn deine HA schon vorher an der Belastungsgrenze ist, hast vllt. 3,8to. Gesamtgewicht aber HA ist überladen.

Richtig.
Siehe Zulassung! (7.1; 7.2; 8.1; 8.2)
--> Link
Grüße Klaus

abnachlapalma am 07 Dez 2020 22:20:16

haryhirsch hat geschrieben: Zu den LKW- Scheinen kann ich nur anmerken das es nicht nur das Geld für den Schein ist, es muss auch alle paar Jahre ein Arztzeugnis beigebracht werden. Sonst ist der Schein nur noch "Schein"


Was soll daran falsch sein? Wer den Gesundheitscheck nicht besteht gehört nicht hinter das Steuer eines KFZ.

xiquadrat am 07 Dez 2020 23:06:25

abnachlapalma hat geschrieben:Was soll daran falsch sein? Wer den Gesundheitscheck nicht besteht gehört nicht hinter das Steuer eines KFZ.

sehe ich eigentlich genauso. Mir persönlich ist es eigentlich wurscht, ob ich von 1,5t mit 200 km/h, von 3,5t mit 160 km/h oder von 7,5t mit 100 km/h zusammengefaltet werde. Ich fände nichts davon wirklich angemessen ;)

Racerbuk am 09 Feb 2021 21:02:31

Bei aller Diskussion über den Sinn der 3.5t Grenze bzw. dass hier einige den alten Lappen haben, um bis 7.5t zu fahren, darf nicht vergessen werden dass ein Zulässiges Gesamtgewicht über 3.5t auch einige Nachteile hat. Z.B. Ein mal jährlich zum TÜV etc. !
Das rechtfertigt natürlich keine Zuladung von 250kg. . Ich fahre einen Dethleffs Limited Edition mit 7.33m . Da ich nur im Sommer uwegs bin, brauche ich auch keinen doppelten Boden und das WoMo ist auf 2Personen ausgelegt. Daher komme ich mit den 3.5t hin, wenn auch nur knapp. Meine bessere Hälfte hat nämlich die Angewohnheit, auf einem 2wöchigem Tripp mit täglich 2 mitessenden Fussballmannschaften zu kalkulieren ... :D , ansonsten wie gesagt reichlich Luft. Hab sogar noch 2Fahrräder (kein Elektro, kann noch selbst strampeln) und ein aufblasbares Kayak dabei. Wasser ( 120l) wird zur Hälfte gefüllt. Damit liege ich haarscharf am Limit. Ab und zu auch mal 50kg drüber, aber noch im Rahmen.
Mit einer weiteren Person wäre ich aber mit Sicherheit illegal uwegs, obwohl ich wenigstens auch LKW bis 40t fahren darf und somit zumindest nicht ohne gültige Fahrerlaubnis reise.
Eine Lösung sehe ich nur darin, dass der Gesetzgeber eine garantierte Mindestzuladung festschreibt bzw. das fahrfertige Gewicht auf z.B. max. 3100kg plus Zuladung 400kg begrenzt.
Den schwarzen Peter auf die Vermieter oder die Händler zu schieben wäre sehr einseitig gedacht. Der Fisch fängt am Kopf zum stinken an, und das ist nun mal der Hersteller. Der hält das Szepter hier in der Hand und da gehören einfach klare Regeln her.
Das Problem ist aber bei den KFZ das Gleiche. Eine SKlasse ist bereits mit 4 kräftigen Personen am Limit, da kann kein Handtäschchen mehr mit rein. Also kein reines WoMogedöns. :lol:
Grüsse, Günni

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