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Im französischen Camping-Car Magazine findet sich folgender Artikel von heute: --> Link Ich hab das mal mit Deepl übersetzen lassen, das Ergebnis ist klar.... .... Ihr könnt Euch die Aufkleber schon mal bestellen! :ja: Oder Ihr meidet Frankreich zukünftig! :D Schwere Wohnmobile unterliegen neuen Warnschildern für den toten Winkel Die Meldung von toten Winkeln ist jetzt für alle schweren Fahrzeuge vorgeschrieben, Wohnmobile inklusive. Diese neue Massnahme wird für Sie entschlüsselt. Die Massnahme wurde am 5. Januar 2021 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen ihren toten Winkel mit einer Tote-Winkel-Markierung kennzeichnen. Diese Verpflichtung gilt ab sofort auch für schwere Wohnmobile. Reisemobilisten, die mit einem solchen Fahrzeug unterwegs sind, müssen diese Markierungen daher sofort anbringen, auf die Gefahr hin, dass sie "mit einem Bussgeld der vierten Klasse, einem Pauschalbetrag von 135 €, der ermässigt oder erhöht werden kann, bestraft werden", heisst es in einem Verkehrssicherheitshinweis. Der FFCC hat zwar bei der Regierung interveniert, um Wohnmobile zu verteidigen, aber es wurde kategorisch abgelehnt, Freizeitfahrzeuge mit einer geringeren Grösse von dieser Massnahme auszunehmen. In der Tat antwortete Marie Gautier-Melleray, interministerielle Delegierte für Verkehrssicherheit, dass "der Erlass keine Ausnahme vorsieht". Schwere Lastkraftwagen müssen daher dieses Zeichen so auf ihrem Aufbau anbringen, dass es "unter allen Umständen sowohl an den Seiten als auch am Heck des Fahrzeugs sichtbar ist. Im Allgemeinen muss es zwischen 0,90m und 1,50m vom Boden entfernt sein, ausser in besonderen Fällen", heisst es in der Verordnung vom 5. Januar 2021. Die Aufkleber werden bereits auf verschiedenen Websites verkauft (wir haben sie auf einer grossen kommerziellen Website zum Preis von 7,50 € für einen Satz von 3 Stück gesehen) und werden wahrscheinlich in den verschiedenen Händlernetzen erhältlich sein. Was mir jetzt nicht ganz klar ist.... wenn man Frankreich via Autobahn durchquert.... braucht man die Aufkleber dann auch? :nixweiss: Auf der Face_bookseite des Camping Car Magazine wird schon eifrig diskutiert.... .... warum z.B. ein 3,5 to Fahrzeug mit 7,5 m Länge den Aufkleber nicht braucht und ein 7 m langes Fahrzeug mit 4 to braucht ihn.... tja.... das ist halt so! :D
Servus Die rede war von Städten ich gehe von Ortsgebiet aus...… Autobahn keine Radfahrer, :lol: also ohne Aufkleber :lach: :lach: Hallo, ich habe unsere Freunde in Frankreich bereits Anfang der Woche zu dem Thema angeschrieben und sie haben mir heute bestätigt, dass man den Aufkleber am Fahrzeug anbringen muss. Dies gilt auch außerhalb von Städten, also ab Einreise. Strafe erfolgt nach Verstoßklasse 4 entspricht 135€ Bezugsquellen --> Link Amazon Link Ich habe mir 4 Stück bestellt. Ein Grund die Autobahn in Frankreich nicht mehr zu verlassen ... Ich glaube nicht, dass das letzte Wort gesprochen ist. Ich werde nächste Woche jedenfalls von Spanien Richtung Deutschland ohne Aufkleber fahren. Bis zur nächsten Fahrt Ende des Jahres ist fließt noch viel Wasser den Rhein runter. Hubert
Danke für die Klarstellung! :top:
Siehe oben! Aber probier's aus, vielleicht hast Du ja Glück! :D [quote="pwglobe"]Hallo, ich habe unsere Freunde in Frankreich bereits Anfang der Woche zu dem Thema angeschrieben und sie haben mir heute bestätigt, dass man den Aufkleber am Fahrzeug anbringen muss. Dies gilt auch außerhalb von Städten, also ab Einreise. quote] Servus Ist halt widersprüchlich zu den bereits getätigten Aussagen. Sollte eine Umleitung auf der Autobahn auf die Landesstraße sein, macht es schon Sinn.
Kann jeder halten wie er will, dies ist die Meinung des ADAC aus einem anderen Forum. In Frankreich gilt ab dem 01.01.2021 die Regelung, dass alle Kraftfahrzeuge (sowohl Fahrzeuge zur Güter- als auch zur Personenbeförderung) über 3,5 t zGM über eine „Toter-Winkel“-Kennzeichnung verfügen müssen. Diese Kennzeichnung muss von hinten und von der Seite sichtbar sein. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind nach unseren Recherchen lediglich land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Winterdienstfahrzeuge und Servicefahrzeuge (z.B. Abschleppfahrzeuge) auf Autobahnen und Schnellstraßen. Damit gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Wohnmobile über 3,5 t zGM. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden als Verstöße der französischen Verstoßklasse 4 mit einer sogenannten Normalbuße von € 135.- geahndet. Bislang ist nicht abschließend geklärt, ob diese Regelung nur für französische oder auch für ausländische Fahrzeuge gelten soll. Nach unserer Einschätzung dürfte jedoch nach Sinn und Zweck der Vorschrift (Erhöhung der Verkehrssicherheit für andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer) davon auszugehen sein, dass die Kennzeichnungspflicht alle entsprechenden Fahrzeuge, also auch deutsche Wohnmobile über 3,5 t zGM, betrifft. Daher sollten deutsche Wohnmobilfahrer bei Reisen nach oder durch Frankreich sicherheitshalber die entsprechende Kennzeichnung anbringen. Leider gibt es hier im Wohnmobilforum immer Besserwisser, ich halte mich an die Tipps meiner lokalen Freunde und der Automobilclubs.
Servus Will kein besser Wisser sein auch wen es so rüber kommt. Sorry. Bisweilen wurde immer von Städten gesprochen, ich habe immer von Ortschaften gesprochen Deswegen war mein Satz auch, es macht schon Sinn.... Umleitung -- Landesstrße -- Ortschaften Und auch meine Aussagen vorher waren immer bedacht auf klebe ich mir einen Aufkleber dran. Hab mich auch für die Info beim TE und beim Link auf die … Persönlich bedankt und auch mir einem Positiv vermerkt Ich habe kein Problem mit Vorschriften in einem Land wo ich Gast bin,.... Wer mit den links auf die französiche Firma bzw Amazon F nicht klarkommt, hier der heimische Fluss: --> Link Die Preise unterscheiden sich nicht dramatisch von denen in F, besonders nicht bei größerer Menge. Lieferung ist kostenlos. Jetzt fehlen nur noch pfiffige Vorschläge zum wieder abnehmbaren Anbringen der Sticker, speziell wenn es um Aluwände geht. Vielleicht mit Hilfe von Teppichklebeband? Gruß Günter
Hier mein Vorgehen wenn es soweit ist. Vorne kommt eine Magnetfolie mit aufgeklebten Warnschild auf die Fahrer u.Beifahrertür. Hinten auf der Rückwand klebe ich eine weiße Eisenfolie,ist eine Folie mit Eisenpartikel drinn, wo dann wieder eine Magnetfolie mit aufgeklebten Warnschild drauf hält. Genau wie von dir beschrieben mache ich es auch 3 St Magnetschilder, Vorne je eines auf die Tür und hinten eines auf Magnetstreifen. GUTEN TAG, die Idee mit den Magnetschildern hatte ich auch. Bin nur etwas skeptisch ob man diese auch lange hat? Langfinger lassen vielleicht grüßen?! Und günstig sind die in Magnetausführung auch nicht. Die 3 Aufkleber kosten bei Amazon 8,95 Euro, also bezahlbar. Wer die Franzosen kennt weiß, dass deutsche Kennzeichen geradezu einladen uns abzukassieren. Ich musste schon mal wegen einer Autobaustelle unbeabsichtigt durch Lyon gurken da Umleitung durch die Stadt ging. Glaub mir: Wenn du, warum auch immer, mal von der Autobahn musst kassieren die dich ab. Also: Aufkleber drauf und fertig, Diskussionen machen keinen Sinn, sind halt Fakten. :( Zitat:"Frankreich Warnhinweise zu toten Winkel verpflichtend auf LKWs und Bussen über 3,5 to (Arbeitsübersetzung ohne Obligo)" Quelle: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA --> Link Österreich geht auch davon aus, dass es nur Nutzfahrzeuge betrifft. Andreas Guten Tag, habe gestern den ADAC angeschrieben. Sobald ich Antwort habe sende ich mal das was der Club dazu schreibt.
Servus Befürchte das es Interpretationen sind, und die nicht Berücksichtigen das es M1 über 3,5t gibt. Ich verstehe die Zweifel nicht. Die französischen Texte sind eindeutig und nur diese haben Gültigkeit. Da können der ADAC oder die Österreicher interpretieren wie sie wollen. Auf franz. Seiten ist zu lesen, dass auf Intervention französischer Verbände das franz. Ministerium bisher eine Ausnahme für Wohnmobile abgelehnt hat. Bleibt zu hoffen, dass sich das noch ändert... Gruß Frank Hallo, mir wurde von französischer Seite bestätigt, dass auch vergleichbare Aufkleber anderer EU Staaten akzeptiert werden. Den Tipp mit der Magnetfolie finde ich super und habe ich mir auch schon bestellt. Auf die Rückwand werde ich eine deutsche Ausführung kleben. --> Link Die Idee halte ich grundsätzlich für gut. ....und jetzt kommt wieder: mein Womo ist nicht in M1 klassifizert... also brauche ich den Aufkleber nicht? Sie werden mich wahrscheinlich trotzdem blechen lassen ohne Aufkleber (da kann ich ja dann gegen klagen, haha), aber ich spiel einfach mal des Teufels Advokat. Bei uns wird es dann wohl auch die Magnefolie oder eine ähnliche Lösung werden. Werde mir sicher nicht das halbe Fahrzeug permanent mit so nem (für dieses Fahrzeug) überflüssigen Mist zukleben. bis denn, Uwe Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Servus Hab ich auch die Information, jedoch als Übergangsfrist von einem Jahr, und in dem ersten Jahr wird sich dann alles eingespielt haben. Eigentlich übernimmt nun Frankreich die Amtshilfe für den Rest Europas zur Identifizierung von Fahrzeugen über 3,5 t. So kommt man nirgendwo mehr aus auch nicht beim schnellen mal vorbeifahren/überholen obwohl eigentlich nicht erlaubt. Was ich mich jetzt aber Frage ist wenn ich diese Schilder am Heck hin kleben wo es vorgegeben ist, und dann einen Radelträger montieren oder einen Anhänger dran habe, wird jedenfalls der hintere Aufkleber verdeckt. Keine Ahnung wie dann die weitere Vorgehensweise der Franzosen sein wird. dann wird wohl wirklich nur noch der Weg bleiben eine Eisenfolie auf zu kleben und die Aufkleber mit Magnetfolie zu versehen oder zu warten bis es diese mit Magnetfolie gibt.
Ja da hast du recht. Wobei das in denn meisten Ländern egal ist und du auch überholen darfst, das von dir gemeinte Überholverbot gilt nur in D, P, CH im Rest von Europa nicht. Für den Aufkleber gilt KFZ über 3,5t Das Verkehrszeichen mit dem LKW Symbol gilt in D, P, CH - "KFZ über 3,5t" Das Verkehrszeichen mit dem LKW Symbol gilt in den übrigen Ländern "LKW über 3,5t" LKW ( N1, N2, N3) Beförderung von Lasten. PKW ( M1) Beförderung von Personen. Beim Straßenzoll erkennen sie dich auch schneller. Gute Frage was machen beim Anhänger oder die Fahrräder verdecken denn Aufkleber. Ich würde am Anhänger auch einen schönen Aufkleber dran machen. und bei den Fahrrädern so wie in I, E eine Tafel mit dem Aufkleber dran machen. [url]https://frankreich-mobil-erleben.de/Verkehr-mehr/Toter-Winkel/?fbclid=IwAR1kKSw59EoHXrrd9x4G0SdqW4Y59JajcuLi3582a-Yiq6Ea8r-va7BjVHs [/url] Ist der deutsche "Toter Winkel" -Aufkleber dann auch in F gültig? oder benötige ich für jedes EU-Land ein eigenes? Für Busse gibt es einen Toter Winkel-Aufkleber mit einem Bus statt einem LKW, ich möchte dann auch einen Teilintegrierten in meinem Aufkleber!! :D
Der ist gut! :lol: Alles gut und schön und wenn Frankreich diese Vorschrift erläßt, werden wir wohl auch 3 Aufkleber anbringen müssen... ich kann mir nur nicht vorstellen, dass sich irgendein Radfahrer davon beeinflussen läßt... denen sind doch alle Regeln und Verkehrszeichen egal... LG Peter
Ich habe leider den Link nicht mehr, weil‘s mich nicht betrifft.... .... aber ich habe gelesen, dass vergleichbare Aufkleber aus anderen Ländern anerkannt werden.
Doch ich hab's wieder gefunden: --> Link Artikel 1, 3. Absatz Fahrzeuge, die an den Seiten und am Heck eine Einrichtung tragen, die dazu bestimmt ist, das Vorhandensein von toten Winkeln gemäss den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union anzuzeigen, gelten als mit den Bestimmungen dieser Verordnung übereinstimmend. Ein bissel geschwurbelt ausgedrückt.... Beamtenfranzösisch halt! :D Hat schon jemand eine Bezugsquelle für eine graue Eisenfolie (Hymer grau) möchte es nicht so ganz auffällig gestalten und außerhalb von Frankreich definitiv abnehmen können. Dazu brauche ich aber eine Trägerfolie worauf ich die Magnetschilder befestigen kann. Moin Moin würde nicht eine Adhäsionsfolie reichen ? Auf diese Klebe ich das Warnschild (ist ja nur ein dünner Aufkleber) dann peppe ich die Adhäsionsfolie an die Tür / Rückwand. Kann das halten ? Grüße Ralf. Ist die Folie nicht eher für Glas gedacht. Ich kenne sie nur aus diesem Bereich. Wie sieht Haftung bei minus Temperaturen auf dem kalten Türblech/Alu aus. Es wurde schon geschrieben : wenn es sich in allen Ländern durchsetzen würde, in denen Wir so durchfahren, ich sage mal so ab 12 Länder. Nun denke sich mal jeder, was dann an Platz verfügbar sein müste. Bei 25 x 17 cm. Bei uns gab es früher den : 7 Sinn in Tv. Das am Tag zwei mal gesendet würde wahrscheinlich mehr helfen als so ein kleines Schildchen, denn da sieht eh keiner hin. Aber wenn man sieht, wie die da schon Roller :roller: und dergleichen fahren, wird das auch nichts mehr nützen. Also wer es bis dato nicht gelernt hat der wird es auch nicht lernen oder wollen. Ich stelle dann mal ein Antrag für ein Zweites Schild daneben : Comme il faut être stupide d'avoir besoin de tels signes. Google übersetzt es mal so , mal so. Stimmte dann aber doch nicht. Guten Tag, ich habe mittlerweile eine Antwort auf meine Anfrage beim ADAC. Diese bin ich euch ja noch schuldig: Sehr geehrter Herr ....., LKW‘s mit mehr als 3,5 zGG müssen in Frankreich ab 1. Januar beidseitig auf der Rückseite mit speziellen Warnhinweisen versehen werden, um Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen. Die Verordnung schließt auch außerhalb Frankreichs zugelassene Fahrzeuge ein. Sollten diese jedoch bereits nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Mitgliedstaates entsprechend mit Warnhinweisen versehen sein, so wird das von den französischen Kontrollbehörden akzeptiert. Somit betrifft die neue Vorschrift nur Wohnmobile die eine LKW-Zulassung haben. Nähere Informationen unter securite routiere Mit freundlichen Grüßen Christelle Posthumus Ressort Tourismus Touristische Beratung und Services - Camping ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München T +49 89 76 76 62 93 Also wenn ich mir die Antwort so anschaue, dann frage ich mich, was ich davon glauben soll. Zwei Aufkleber am Heck, keine drei Aufkleber und Wohnmobile, die eine LKW-Zulassung haben?? Hallo Ingo, das habe ich mir auch gedacht. Fachkräftemangel auch beim ADAC? Ja, das ist wohl so. Dann brauche ich so einen Verband nicht, wenn man da solche Informationen rausgibt. Vielleicht sollte man da mal eine Rückmeldung dazu geben...? Kann es sein, das der ADAC noch im Weihnachtsurlaub ist? :evil: Als im November diese neue Kennzeichnungsregel für Frankreich angekündigt wurde, hat man den Gesetzentwurf überall gepostet. In diesem war die Regelung ausdrücklich auf LKW und Busse (also Nutzfahrzeuge oder gewerbliche Fahrzeuge) bezogen. Und es darf vermutet werden, das der ADAC sich mit seiner Aussage auf genau diesen Entwurf bezieht. Leider ist aber nun im endgültigen Gesetzes-/oder Verordnungstext Ende Dezember die Einschränkung auf Nutzfahrzeuge entfallen und es wird nur noch von "Fahrzeugen" über 3,5 Tonnen geredet. Damit sind Wohnmobile ebenfalls betroffen und die ADAC-Erklärung ist "etwas unrichtig". Aber vielleicht hat man dort den endgültgen Text durch den Weihnachts/Jahreswechsel-Urlaub ja noch gar nicht wirklich anschauen können. :twisted: Österreich hat bei der EU übrigens gegen diese neue Regel protestiert und der franz. Caravaning-Verband bemüht sich ebenfalls und intensiv um eine Ausnahme für Womo´s. Ob´s was bringt.....??? Tom p.s.: Bei der Winterreifenregelung in Italien hat der ADAC auch monatelang falsch gelegen, bis man kleinlaut seinen Bewertungsfehler zugeben musste.
Ich vermute da fehlt nur ein "und" Das letzte Wort ist in der Angelegenheit eh noch nicht gesprochen. Aber ein POSITIV von mir, weil Du was getan hast.:top: (Bin selbst nicht im ADAC) Andreas Servus Die Probleme beginnen bei der Definition von: FZ - KFZ - PKW - LKW - M1 - N1/2 (und was es da noch so alles gibt) wenn das der Übersetzer nicht richtig Interpretiert und die Unterschiede nicht kennt. Und dann noch die Länderbestimmungen dazu,..... :cry: Und Wörter: mit - und - oder ….. dann noch durcheinander Zitiert werden,... Und irgend ein Schreiberling im Amt oder Autoclub das nicht berücksichtigt, und dann Auskunft gibt :cry: Hab das mit der Winterreifenpflicht für Österreich durchgemacht, ÖAMTC - BH - Ministerium, hab damit aufgegeben .. Sonst komm ich noch in die ….. :D So wie es ausschaut werde ich mir vor einer Frankreichtour mein KFZ mit drei Aufkleber aufhübschen und nach der Tour abnehmen. Vielleicht findet sich noch was brauchbares mit Magnetfolie. Abwarten und schauen was noch kommt.
Da wird sich möglicherweise noch ein "Markt entwickeln. Ich hoffe, dass sich etwas findet, was man vollkommen rückstandslos an und ab bekommt, da ich ehrlich gesagt keine Lust habe, mir zusätzliche Folien aufzukleben, die dann wiederum die Magnetfolien halten.... So sieht es aus... wer weiß, was die Verbände in F noch raushauen können....
Und wer übersetzt, siehe meinen letzten Beitrag.... :D Das ist richtig :lach: Ich habe auch einen Kontakt in F, den ich nach dem ganzen hin und her mal über einen Bekannten habe anschreiben lassen. Der sagt: Wohnmobile ü 3,5t, 3 Aufkleber, wie schon oben beschrieben, Ende der Diskussion. Aktueller Stand. Deswegen schrieb ich ja, mal sehen, was die Verbände da noch erreichen können. Und ja, unsinnige Vorschrift, weil nicht wirklich ausgereift (also im Sinne 7,4m WoMo als 3,5t oder >3,5t zugelassen, wo ist da der Unterschied), aber das bringt derzeit nichts das zu diskutieren. Entweder bleibt es so oder man kann da noch was dran ändern in F, weil eben eine, wie auch immer starke Lobby, da Einfluss nehmen kann :) Habe mit im Netz Magnetfolie in Din A4 bestellt. Aufkleber drauf und fertig. Kostet nix und macht die Verwendung einfach. |
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