Er schreibt aber
. Habe gerade ein bereits in D zugelassenes Auto auf mich umgemeldet. Das Fahrzeug hatte spanischen Tüv neu gemacht 2022
Sprich er war wohl auch älter als 3 Jahre sonst hätte der ja kein TÜV
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Ja klar beim neuwagen, aber ein Neuwagen hat ja kein TÜV Er schreibt aber
Sprich er war wohl auch älter als 3 Jahre sonst hätte der ja kein TÜV Torsten, warum willst Du denn nicht endlich mal den Par 7 FZV lesen und da ganz besonders den Absatz 2, Satz 2. Dann ist Dein Problem beantwortet. Wenn Du bei einem Importfahrzeug aus der EU, das schon einmal in der EU zugelassen war, egal wie lange, eine gültige HU nachweisen kannst, die die beschriebene RiLi erfüllt, dann bekommst Du hier bei der Neuzulassung eine Plakette nach deutschen Fristen. Jetzt bin ich aber raus. Das ist ja zum Verzweifeln :roll:
Mal abgesehen davon dass die Zulassungsstelle eine HU, die ein Unternehmen im Ausland durchgeführt hat, anerkennen KANN, muss sie das aber nicht! Es liegt im Ermessen der einzelnen Zulassungsstelle. Wenn aber aus dem Prüfbericht, der der Zulassungsstelle vorgelegt wird, nicht eindeutig hervorgeht nach welchen Vorgaben / Regeln die technische Prüfung durchgeführt wurde, wird die Zulassungsstelle den Prüfbericht als Nachweis für eine gültige Prüfung nicht akzeptieren. Manchmal gibt es eben Unterschiede zwischen Theorie und angewandter Praxis zumal die einzelnen EU-Länder immer noch spezielle StVZo haben die nicht allen Punkten in allen Ländern übereinstimmen. Pauschal fällt mir da z.B. das Thema Reifen bei Motorrädern ein. Daher ist selbst eine gültige HU im EU-Ausland noch nicht einmal eine Garantie dafür dass ein Fahrzeug in Deutschland die HU ohne Änderungen besteht. Grüße Dirk Und Torsten: ich hatte vor 1,5 Jahren das gleiche Thema bei einem Motorrad dass ich bei einem niederländischen Händler gekauft habe. Nicht nur keine Chance dass ohne deutschen „TÜV“ zuzulassen es mussten sogar einige Dinge ( aber nix wirklich wildes ) umgebaut werden. Das hatte der Händler mir aber vorher schon genauso mitgeteilt. Grüße Dirk
Ja ich kenne das auch nur so.....schrieb ja schon auf der ersten Seite das ich einige Fahrzeuge in Belgien, Holland, Luxemburg, Frankreich gekauft hatte und IMMER neuen DEUTSCHEN TÜV machen musste . Im Prinzip sitze ich ja an der Quelle, arbeite für die Stadt Saarlouis als Mechaniker im öffentlichen Dienst . Das Rathaus bzw der Oberbürgermeister ist mein " Arbeitgeber ". Ich bekomme den nicht angemeldet.... Vor allem muss man mal bedenken was andere Länder eintragen bzw zuhlassen ( siehe Frankreich vorne die Scheiben Tönen) Oder Luxemburg und Felgen eintragen wo es keine Teilegutachten für gibt . Einmal schreibt dann der eine wenn ich was sagen .....
Und der andere direkt das Gegenteil
Ich rufe am Montag von der Arbeit aus nochmal an und frage noch mal GENAU NACH . PS Navi...........Nur mal zum Nachdenken: Hat schon mal jemand ein KFZ in D regulär zugelassen(Zulassungsstelle) bekommen, obwohl es noch keinen TÜV hat? Überführungskennzeichen sind keine Zulassung!!! Somit sollte schon klar sein das TÜV und Zulassungsstelle miteinander verbunden arbeiten und wer sich die Mühe macht dies bei abgelaufenem TÜV (dann ist auch eigentlich die Zulassung für den Strassenverkehr in D erloschen) der Zulassungsstelle mitteilt das sein Fahrzeug sich im aussereuropäischem Ausland befindet, hat sicherlich ordentlich agiert. Übrigens hängen TÜV u. Zulassungstelle und das Finanzamt ganz eng beieinander im Austausch sämtlicher Daten die sich im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen bewegen bei KFz. jeglicher Art. Das sollte eigentlich Jemanden klar sein der von sich behauptet ca. 30 Jahre und 8 Monate in dem Bereich zu arbeiten um sein Geld zu verdienen. :roll: Hoffe die Zeit war nicht umsonst.???
Hast Du schon mal versucht ein Fahrzeug um- oder anzumelden wenn Du keinen „TÜV“-Bericht vorweisen kannst? Keine Chance! Ohne aktuellen Prüfbescheid keine Zulassung! Sooo eng können die also nicht zusammen“arbeiten“ sonst gäbe es ja eine gemeinsame Datenbank?!! Grüße Dirk Weiss ja nicht in welchem Bundesland Du wohnst aber in BW ist die gemeinsame Datenbank mit intensivem Austausch schon lange Standard. Woher wusste sonst meine Zulassungsstelle die mich anschrieb im Jahre 2017 das am Fahrzeug der TÜV abgelaufen war. Mir wurde sogar nahegelegt innerhalb von 14 Tagen das Fahrzeug dem TÜV vorzuführen sonst würde es zwangsstillgelegt und das bei stark verzögerter Postzustellung(Ausland). Natürlich war die Frist schon abgelaufen als ich die Nachricht bekam. Denke mal das ein informativer Anruf bei der Zulassungsstelle oder TÜV evt. sogar Finanzamt besser ist bevor man argumentiert. Das geht ja noch weiter. Da das Fahrzeug nun nicht mehr zugelassen ist(im Falle der Zwangsabmeldung) muss eigentlich auch keine KFZ Steuer mehr bezahlt werden. Da diese Sesselpup.....................auch Meldung weiter gaben an das Finanzamt schrieb mich dieses auch an um den Sachverhalt zu klären. Diesen Brief erhielt ich gar nicht weil derlei Post aus gesetzlichen Gründen nicht ins Ausland nachgesandt werden darf(behauptet D. Bundespost). Die Sesselpup................ pupten weiter (ohne meines Wissens) zum Einwohnermeldeamt mit der Bitte nachzusehen ob ich noch in D gemeldet bin. Da auch Deren Anschreiben den Sachverhalt zu klären(Anmeldung /Aufenthalt) nicht nachgesandt werden durfte(behauptet D.Bundespost) bekam ich davon erst Nachricht auf Umwegen weil eine dortige Mitarbeiterin meine Mail Adresse kannte und mich anmailte. Dann konnte ich die ganze Sache aufklären sonst hätten die mir nur weil der TÜV abgelaufen war, den Wagen zwangsabgemeldet(geht das überhaupt wenn die Plakette nicht vor Ort entfernt wird??) und ich wäre auch noch meine Meldeadresse in D losgeworden mit dem Argument das ich ins unbekannte Ausland verzogen sei :roll: Man stelle sich das mal vor. Als Immobilienbesitzer mit Anmeldung in D läuft man Gefahr den Hauptwohnsitz in D zu verlieren nur weil der TÜV vom Fahrzeug ablief. Und die Lage der Geschicht::: Traue niemals einem Sitzgesicht denn was da läuft, das ahnst Du nicht. 8) Der Rat bei Ablauf des TÜV besser die Zulassungstelle/TÜV zu informieren sollte nicht unterschätzt werden. :idea: sorry , aber die Deutsche Bundespost gibt es seit 02.01.1995 nicht mehr... Nix für ungut, Andi
Wir haben APRIL!! Ist zwar schon der 2. aber so genau… :D Grüße Dirk
Netter Beitrag, wir haben zwar ebenfalls einmal Streß mit dem Straßenverkehrsamt gehabt, wegen HU überzogen, da Fahrzeug im Ausland war, trotzdem informieren wir niemanden. Ein Rat von mir, man hat heute ein De-Mail Konto mit dem man seine wichtige Post überall auf der Welt unverzüglich empfangen kann. Aber wichtig wenn Post dort eingegangen ist, dann zählt dieser Termin. Das bedeutet, man muss seinen e-mail Empfang regelmäßig kontrolieren, ob da eine Nachricht vorliegt das auf dem De-Mail Konto eine Nachricht liegt. Das Konto ist kostenlos, wobei man einiges beachten sollte --> Link. Hier läßt man sich in das öffentliche Adressbuch eintragen, so das die Behörden einen auch finden. Ist quasie ähnlich wie ein Telefonbuch. Grundsätzlich gilt, wenn ansonsten die Post in den Briefkasten geworfen worden ist gilt es als zugestellt. Man kann natürlich Wiedereinsetzung in den alten Stand beantragen, aber sicher ist das nicht. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. das war kein Importfahrzeug. Sondern ein Fahrzeug welches schon in D zugelassen war. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Tüv ist 2 Jahre in Spanien. Erst Fahrzeuge über 10 Jahre bekommen 1 Jahr Tüv beim ITV
Mein Rs4 war auch schon in D zugelassen. Also müssen die es nächste Woche anmelden . Bin gespannt ob das wirklich klappt ... Mit ITV und 2 Jahre wusste ich nicht...kenne das nur mit 1 Jahr . Deshalb haben wir uns auch gegen ein Spanisches Fahrzeug am Haus entschieden und wir haben nun 1 Auto und 1 250er Roller in Spanien stehen . Ach und Beide haben schon lange kein TÜV mehr und ich bekomme keine Briefe zu gesendet.
Und sogar in Bayern! Und einfach noch zur Ergänzung: Nachdem bei meinem Versicherungswechsel die alte Versicherung meine Versicherung (HDI) schon zum Datum des Brieferhaltes (nicht des Kündigungstermins) die Versicherung stillgelegt hat habe ich 14 Tage Später einen Brief vom Landratsamt erhalten und eine Vollzugsanordnung mit 79 € Kosten. Die musste ich bezahlen!! Und eine neue Versicherung vorweisen sonst wäre die Ordnungskraft gekommen und hätte die Kennzeichen mitgenommen. Die 79 € hat dann der alte Versicherungsmakler übernommen. Die tauschen sich alle aus! die Frage ist nur ob du es bemerkst! Von wegen TÜV abgelaufen, Versicherung weiß davon nichts oder anders herum: Gruß Andreas
Die Frage ist, was ist daran schlimm... Unfall mit Wohnmobil im März 2018 Tüv abgelaufen Juli 2017 ![]() Wurde alles ohne Stress ausbezahlt ![]() Sorry. Habe immer noch die Post als D.Bundespost vor mir. Ist halt die deutsche Post. Hoffe das der Unterschied im Ausdruck nicht irre führt und man weis was ich meine. :wink: Mit der E-Mail Zustellung postalisch hatte ich nachgefragt bei den Behörden. Finanzamt-Stadtverwaltung usw.. Leider die Auskunft erhalten das man immer noch (Dokumente oder terminlich mit Einspruch Nachrichten) per Brief erledigen muss, aus rechtlichen Gründen. Sogar meine KKH und Kfz. Versicherung legt Wert darauf wichtige Dokumente brieflich zu versenden. Was in anderen Ländern schon lange normal ist, können unsere S....................r anscheinend immer noch nicht. [url=https://www.wohnmobilforum.de] [/u Wollte Euch mal mein neues WOMO(Pick up) vorstellen. Derzeit ohne WOMO Aufbaukabine da zuerst Holz geholt werden muss zum Heizen. :wink: :idea:Übrigens ist bei ihm der TÜV schon lange überfällig :razz:
Gern von mir nochmals der Hinweis, dass man alles auch per De-Mail erledigen kann. --> Link Du kannst ja mal bei Deiner Behörde nach einer De-Mail Adresse suchen und wirst zu > 99 % fündig. Danke für den TIPP. Werde es nochmal versuchen auch per Link. :top:
Hoffe für Dich, dass Du keine t-online-Email hast ... --> Link Na super. Da unsere Stadtverwaltung im Service Bereich zu DE-Mail Kontakten auch ein Versenden von Dokumenten über DE-Mail ausschliesst ist es dann sowieso egal. (nochmal nachgefasst). Hoch lebe das digitale Zeitalter. :roll:
Das dürfen die aber nicht, da würde ich zunächst eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Meines Wissens dürfen Anwälte mit Behörden udn Gericht nur noch elektronisch Schreiben austauschen, --> Link soweit ich weiß wenn eine Privatperson dies fordert, muss dies ebenfalls so gemacht werden. Ich reiche bereits seit mind. 10 Jahren meine Schreiben per EGVP bzw. in den letzten Jahren per De-Mail rechtssicher und 100 %ig auch sofort und sicher ankommend ein. Moin,
ich habe mir das EGovG extra nochmal durchgelesen. Die Behörden sind verpflichtet, einen De-Mail-Zugang für die Bürger zur Verfügung zu stellen - d.h. sie sind verpflichet, De-Mails eingehend entgegenzunehmen. Sie sind in keinster Weise verpflichtet, auch ihre Vorgänge ausgehend über De-Mail zu führen. Grüße Georg
Das wäre eine Ungleichbehandlung, dass Anwälte diese elektronisch entgegen nehmen müssen und Bürger diese nicht erhalten. Ich bin da aber auch nicht der Fachmann drin, meines Wissens hat man ein Recht darauf es elektronisch zu erhalten, aber das Netz ist voller Infos darüber, jedoch interessiere ich mich nur bedingt dafür. Weil bei mir klappt alles und ich will nur raten und empfehlen, mehr kann ich nicht - sorry. Ich kenne sehr viele die irgendwelche Umfangreiche Sachen ausgedruckt haben, teures Porto oder soagr per Einschreiben Rückschein versenden und dann kommt es nicht an. Ist mir auch selbst schon passiert kann ich zeigen. Folge: Frist versäumt und das wars. Per De-Mail gesendet bei t-online De mail ist es noch bis August kostenlos, habe es mind. 5 Jahre kostenlos nutzen dürfen. Ab Mitte des Jahres muss ich für eine De-Mail ich glaube 35 ct bezahlen. Das macht mich nicht Arm und das ist eine elektronische absolut sichere Zustellung per Einschreiben mit Rückschein gleichgestellt. Preis-Leistung ist absolut Top und Du fügst einfach nur pdf Dateien an und fertig. Fast jeder mit dem ich in den letzten Jahren darüber sprach, insbesondere in Spanien sagte OH- Tausend Dank für den Tipp wusste ich nicht. Heute erledigen fast alle die ich persönlich kenne und ebenfalls "Spanienfahrer " sind wie wir, Ihre wichtigen Sachen per De-mail und sind alle ohne Ausnahme begeistert. Wer geschrieben hatte bin 1/2 Jahr in Spanien bitte Rückantwort per De-mail hat es auch so erhalten. Aber ich freue mich natürlich wenn weitere Infos zu dem Thema kommen! Es handelt sich hier um eines der Themen die mir sehr am Herzen liegen. Es gibt uns Freiheit auch vom Ausland Rechtsverkehr zu führen der zeitnah und sicher zugestellt wird. Sorry fürs OT Gerade gelesen : Die Deutsche Telekom will 2022 aus dem verschlüsselten E-Mail-Dienst "De-Mail" aussteigen. Die Postfächer von Firmenkunden sollen im August abgeschaltet werden, kündigte das Unternehmen den betroffenen Kunden an, ab September sollen die Privatkunden folgen. LG Robert
Ja weiß ich habe ja wie gesagt ein De-Mail Konto dort aber ein weiteres bei GMX. Ich bezweifele das die Telekom sich einen Gefallen damit tut auszusteigen. Der Staat will ja jetzt ein eBO ein Elektronisches Bürgerpostfach schaffen, was wieder über EGVP ( was ich früher nutzte ) Vorteil: ist kostenlos. Nachteil: Nichts so einfach wie De-Mail. Wie gesagt ist für gewisse Leute ( wie mich und viele tausend andere die länger im Ausland sind ) sehr wichtig. Gelöscht weil falsch Hola, meine Frau war heute bei der Zulassungsstelle und hat dann gerade mal nachgefragt mit dem Audi Rs4 und dem Luxemburgichem TÜV. Und siehe da , der TÜV zählt wirklich :eek: Sorry für meine Jahrelange falsche info und super das ich es jetzt weiss . :D Danke LG Torsten |
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