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Meine Eltern wohnen in Italien in ihrem Haus als "Zweitwohnsitz" und ihr kleines Apartment in Deutschland ist Erstwohnsitz, alle Autos sind in Deutschland zugelassen. Die fahren jedesmal nach Deutschland zum TÜV wenn der Termin kommt, um ja auch keinen Tag zu überziehen weil die da unten "gern von den Touristen nehmen was sie können", und das können sie da. Theoretisch gibt es sogar ein gesetz nach dem du dein auto in italien anmelden musst wenn du es länger als ein jahr dort fährst... Theoretisch. Die sind da auch ziemlich dahinter weil die Kosten in Italien deutlich höher sind und viele versuchen sich zu drücken. Ohne Garage brauchst du das gar nicht erst versuchen. Wenn die dein Auto da länger und öfter auf dem Grundstück stehen sehen wirds kritisch. Die Expats da unten berichten dass die dir bei abgelaufenem Tüv ( und wenns auch nur kurz ist ) auch mal einen Eintrag in den Schein schreiben dass du nur noch auf kürzestem Weg Richtung Deutschland zur Grenze fahren darfst und sonst nirgends mehr hin. Dürfen die zwar eigentlich nicht aber das geht denen am A**** vorbei. Die können dir auch bei "erkennbaren technischen Mängeln" genauso das Auto stillegen wie hier die Polizei einen ausländischen LKW aus dem Verkehr ziehen kann, dann gehts mit dem Autotransport zurück. Kommt halt auf den Zustand an, wenn die bei einem 20 Jahre alten Ducato den abgelaufenen TÜV sehen und dann genauer nachschauen finden die garantiert was. Was du tun kannst ist in Italien eine ( hier nicht anerkannte ) Hauptuntersuchung zu machen, dann bist du dort zumindest sicher, das mögen die. Zahlst halt dann doppelt wenn du hier auch eine machen musst bei der Rückkehr. Das ist wieder so ein typisch deutsches Problem! Bei meinen in der Schweiz zugelassenen Fahrzeugen ist nämlich weder auf dem Kennzeichen noch in den Fahrzeugpapieren zu erkennen, wann es das nächste Mal zur Kontrolle muss. Ich weiss es ja selber nicht einmal; ich bekomme einfach irgendwann einen Termin zur Fahrzeugprüfung. Je nach Alter und/oder Zustand des Fahrzeuges früher oder später. Und auf meinen Fernreisen war das auch noch nicht ein einziges Mal ein Thema. Zudem habe ich eh mein Fahrzeug zuhause abgemeldet, damit ich während der Reise ganz sicher keinen Prüfungstermin bekam! :!: Gruss Flatus
Servus Danke für die vielen Tips Seit ich Auto fahre, reize ich die HU aus, bei meinem LC waren es in 20 Jahren ca 3Jahre die ich rausgeholt habe. Bei meinem Cabrio, BJ 97, noch mehr. Da ich das Womo mind 20 Jahre fahren will, und dann noch dazu Saisonkennzeichen habe, spare ich einige Jahre, wenn ich es denn erlebe. Meine Enduro ist BJ 95 mit Saisonkz., da habe ich zuletzt bis Okt ausgereitzt, dann erst im April darauf gefahren, sind 6 Monate...etc.,,So meine Rechnung.. Die 3te HU fällt dann auf August 2025, da hab ich locker Zeit um evtl Mängel zu beheben, denn im August ist Heimat angesagt. Jeder redet oder rechnet sich irgendwas schön....ich eben die HU :roll: :ja: HU geht ja bis Ende 4.21...Anfang 5.21 bin ich evtl schon wieder in D Womo ist 3 Jahre alt, in Italien ist die erste Prüfung nach 4 Jahren. Wenn sie nach ihrem Recht gehen darf ich eh fahren, nach D Recht darf ich auch fahren, mit 2 mon. Überziehung, ohne Verwarnung, sagt meine Tochter, und die ist bei d Polizei. Schaun ma moi, und das Fahrzeug ist vor der Abfahrt schon HU gerecht. Danke für die vielen Meldungen Franzl
Warum deutsches Problem ? Noch schlimmer finde ich es wie z.B. in Spanien üblich die Plakette auf die Windschutzscheibe zu kleben. Die ist zum rausschauen und nicht zu zukleben.
Ist in A das gleiche. Allerdings ist das kleine Teil rechts oben wirklich kein Problem und von innen nicht/kaum zu sehen. Und mit Wechselkennzeichen ginge das D System nicht. RK
Die Schweiz ist ja auch nicht in Europa :mrgreen: Richtlinie 2014/45/EU[1] regelmässige Durchführung von Kontrollen und Hauptuntersuchungen... das ist kein typisch deutsches problem. Da steht z,B, drin Artikel 10 Prüfnachweis(1) Die Prüfstelle oder gegebenenfalls die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, die eine Prüfung im Rahmen der technischen Überwachung für ein im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats zugelassenes Fahrzeug durchgeführt hat, stellt einen Nachweis — z. B. in Form eines Hinweises im Zulassungsdokument des Fahrzeuges, eines Aufklebers, einer Bescheinigung oder im Wege anderer leicht zugänglicher Angaben — für jedes Fahrzeug aus, das die Prüfung bestanden hat. Der Nachweis gibt das Datum an, bis zu dem die nächste derartige Prüfung durchgeführt werden muss.Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission eine Beschreibung dieses Nachweises vor dem 20. Mai 2018. Die Kommission setzt wiederum den in Artikel 19 genannten Ausschuss darüber in Kenntnis.(2) Wenn das geprüfte Fahrzeug einer Fahrzeugklasse angehört, die in dem Mitgliedstaat, in dem es in Betrieb genommen wurde, nicht zulassungspflichtig ist, kann der Mitgliedstaat vorschreiben, dass der Prüfnachweis sichtbar an diesem Fahrzeug angebracht wird.(3) Im Sinne der Freizügigkeit erkennt jeder Mitgliedstaat den von einer Prüfstelle oder einer zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats nach Absatz 1 ausgestellten Prüfnachweis an. und so weiter. Finde es ein sehr interessantes Thema - gerade auch für Schweizer... - wir haben keine Plakette oder sonst was sichtbares auf dem Fahrzeug, nur im Fahrzeug-Ausweis ist die letzte Prüfung eingetragen, mehr nicht... - in der Schweiz kann ich praktisch nirgends, "freiwillig", vorgängig, früher eine Kontrolle machen gehen - da unsere Strassenverkehrsämter praktsich durchgehend überlastet sind... - man wird hier "zur Prüfung Aufgeboten" (vom Strassenverkehrsamt), kann dieses Aufgebot dann aber auch nochmals hinaus schieben - das ganze ist wieder in jedem Kanton anders - ein Kanton ist mehr im Plan, der andere XYZ Monate hinten nach... Du kannst grundsätzlich nur im Kanton vorführen, wo das Fahrzeug immatrikuliert ist... Bei diesen Aufgeboten sind Verspätungen von mehreren Monaten absolut normal - ich habe noch nie ein Fahrzeug mit weniger als 4-5 Monate Verspätung vorgeführt - ok, bin erst 33, aber hatte trotzdem schon viele Termine... ;) Gerade aktuell habe ich wieder den Fall mit meinem Sachentransportanhänger (1,3to), dessen Vorführen wäre im Mai 2020 fällig gewesen... Ich habe bis heute kein Aufgebot erhalten, inzwischen bin ich Umgezogen und habe den Kanton gewechselt, die Fahrzeuge hatte ich im Dezember 2020 im neuen Kanton eingelöst und da auch gleich gefragt, wie es mit dem Termin aussieht... Antwort, ach, machen Sie sich keine Sorgen, dass wird wohl noch mehrere Monate dauern... paradiesische zustände in ch, dazu noch die wexelkennzeichen.... :ja: alleswirdgut hartmut
Der Aufkleber der ITV (=TÜV in Spanien) ist aber deutlich kleiner als der runde bunte Aufkleber (möglichst grün), der in D auf die Windschutzscheibe geklebt werden muss. Ironie aus. Im aussereuropäischem Ausland habe ich dementsprechende Erfahrungen gemacht. Da ich mir grundsätzlich die Post nachsenden lasse (manchmal nach häufigem reklamieren ist die D-Post dazu in der Lage) hatte ich vor einigen Jahren von Seiten der Strassenverkehrsbehörde eine Mahnung erhalten mein Fahrzeug umgehend dem TÜV vorzuführen wäre, oder es wird zwangsabgemeldet. Zudem ging man davon aus, da ich mich auf mehrere Anschreiben der Kfz.Meldestelle nicht melden konnte, weil mir die Intelligenzbestien der D-Post trotz Nachsendevertrag die Post nicht nachsandte und auf Anfrage der Meldestelle bei der Post(die schickten die Briefe an Meldestelle zurück) die Auskunft bekamen, das ich an gemeldeter Stelle nicht mehr wohnen würde. Somit wollte man auch mich aus D abmelden. Da ich mich im Ausland befand hatte ich mir gar keine Gedanken mehr über den TÜV Verfall gemacht weil ich das Fahrzeug im Ausland und nicht in D bewegte. Da die TÜV Abnahme keinen Einfluss auf die KFZ Versicherung hat und weiter besteht solange Versicherung bezahlt wird und Fahrzeug angemeldet ist, war ich in der Richtung auch nicht besorgt. Auf das Schreiben der Strassenverkehrsbehörde hin, stellte ich telefonisch die Sache klar und teilte Denen mit, nach Wiedereinreise in D umgehend den TüV aufzusuchen. Das tat ich dann auch. Bekam aber mitgeteilt das man vor dem Ablauf der nächsten 3 Monate mir keinen Termin geben konnte. Also brachte ich das Fahrzeug zur KFz Werkstadt die dann eine Woche darauf das Fahrzeug vorführen konnte. Leider musste ich für die verspätete Tüv Abnahme zusätzliche Kosten zahlen. Das Problem mit der Wohnanmeldung löste ich auch telefonisch beim Einwohnermeldeamt. Heute mache ich es so. Wenn ich wiederum länger als 2 Jahre unterwegs bin teile ich dies der KFZ.Stelle per E-Schreiben mit. Um Versicherungsproblemen bei evt. Unfallschaden zu entgehen lasse ich das Fahrzeug im Aufenthaltsland bei den dortigen gesetzlichen Untersuchungsstellen einfach begutachten und mir eine Bescheinigung auf mängelfreie Untersuchung(wie TÜV) ausstellen die im evt. Fall beweisen das das Fahrzeug strassenverkehrstauglich war. Somit kann die Versicherung sich nicht um die Übernahme der Kosten drücken oder man kann vor Gericht belegen das man alles getan hat um sein Fahrzeug in Ordnung zu halten. Natürlich hat man nach Rückreise wiederum die erhöhten TÜV Abnahme Kosten zu zahlen. Moin, eines verstehe ich nicht: Woher will denn die Zulassungsstelle wissen, ob ich mein Fahrzeug fristgemäß dem TÜV vorgeführt habe? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das überwachen… Ich gehe Bundesweit zum TÜV, ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein TÜV darüber eine Mitteilung an meine Heimatzulassung macht. LG vom Mikesch Da irrst Du. Die HU wird schon seit dem 01.10.2017 im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) gespeichert. Welche Daten von den Prüforganisationen gemeldet werden müssen und gespeichert werden, kannst Du im Par. 34 FZV nachlesen. Auf die Datenbank haben natürlich die Zulassungsstellen und auch die Polizei 24/7 Zugriff.
Merci, man lernt nie aus! LG vom Mikesch Das digitale Zeitalter hat uns (leider) voll erwischt. rien ne va plus. Hallo abnachlapalma. Fahre mal von D über CH/OE , und Balkan nach TR. Evt. noch ein wenig weiter!? Das ist ein Pikkerln Paradies ohne Ende. :roll: Nach Lapa-loma ist Pikkerl freie Zone. Gell ? :wink: Auf gehts und nix wie los. 8) Betr. Der technischen Überwachung ergeben sich drei Bereiche: 1. Die Gesetzgebung im Zulassungsamt. 2. Die Gesetzgebung im Gastland. 3. Versicherungstechnische Konsequenzen nach evtl. Unfall bei weit überschrittenem Termin. 1. Ist klar: Bei Überschreitung im Heimatland gibt es Konsequenzen. 2. Bei Überschreitung im Ausland KANN es Konsequenzen geben, die man z. B. in Spanien durch eine eingeschobene Untersuchung beim ITV, die dem TÜV gleichwertig (aber nicht gleichberechtigt) ist, verhindern kann. Für D gilt der ITV aber nicht, man sollte SOFORT nach der Rückkehr zum TÜV. 3. Die Versicherung kann bei weit überschrittenem TÜV nach einem Unfall Probleme machen. Das ITV-Gutachten verhindert dies.
habe dieses gerade vor einigen Tagen mit meiner Zulassungsstelle besprochen. Der spanische Tüv wird demnach auch hier in D anerkannt und auf Wunsch auch in den Fahrzeugpapieren so eingetragen wir der deutsche Tüv.
Hi Bist du dir da sicher ? Ich wohne im Saarland und habe schon einige Autos in Frankreich, Luxemburg, Belgien, Holland gekauft ... Teilweise mit neuem TÜV. Alle Fahrzeuge musste ich für die Anmeldung zum Deutschen Tüv vorstellen.... ohne Ausnahmen egal wie neu der Tüv im anderen Land war. Habe sogar aktuell genau so ein Auto in der Garage stehen...
Das ist eine Einfuhr!! kombiniert mit Neuanmeldung. Der TE spricht von einem in D zugelassenen Fahrzeug bei dem er in anderen EU Ländern eine technische Überprüfung durchführen möchte. Und di kann in den deutschen Fahrzeugpapieren eingetragen werden und hat auch in D Gültigkeit. Nur die schöne Plakette haben die nicht! Gruß Andreas Die Verwirrung entsteht durch die Verwendung des Begriffs "TÜV" als Synonym für den Begriff "Hauptuntersuchung" (HU). Man kann bzw. konnte tatsächlich bei deutschen Prüforganisationen mit Dependencen im Ausland, wie z.B. beim TÜV der Fall, auch im Ausland eine deutsche HU machen lassen. Zumindest war das vor 2017 so. Die DEKRA hat das z.B. in Kroatien für Dauercamper angeboten. Ob das heute immer noch so ist, weiß ich leider nicht, weil es wie bereits beschrieben inzwischen Meldepflichten nach D gibt. Nicht anerkannt werden Prüfungen von ausländischen Prüforganisationen nachausländischen Prüfkriterien. Die Untersuchungen sind nationales Recht und unterscheiden sich z.T. auch erheblich in den Prüfkriterien. Weil es nationales Recht ist, ist eine in D abgelaufene HU entgegen oft verbreiteter, gegenteiliger Aussagen im Ausland von ausländischen Behörden auch nicht sanktionierbar. Umgekehrt hier in D bei ausländischen Fahrzeuge auch nicht. Sie müssen nur den Minimalanforderungen an die Verkehrssicherheit gem. des Wiener Abkommens entsprechen und dürfen dann hier auch mit abgelaufenen Prüffristen betrieben werden.
Ja. Als Ergänzung: es gibt spanische Prüfstellen die eine HU nach deutschen HU Kriterien durchführen Gruß Andreas
Das mag sein, jedoch keine vergibt eine deutsche gültige Plakette mit Prüfbericht, der in Deutschland nach § 29 StVZO anerkannt wird. Das kann ich bestätigen, Womotoureu. Begründung: Spanische Prüforganisationen sind nicht an die FZV oder StVZO rechtsverbindlich gebunden. Sie müssten dafür vom deutschen Staat sogenannte "Beliehene" sein und beauftragte hoheitliche Aufgaben ausüben dürfen. Und mit dem deutschen ZFZR des KBA zur verpflichtenden Datenanlieferung gem. 34 FZV sind sie schon gar nicht verbunden.
kannst du mir bitte welche nennen ?! Danke
Nein, musst du googlen (ITV) und wie ich, Navigatore und womotoureu schon geschrieben haben, es gibt keine deutsche Plakette! Gruß Andreas
Ist es nicht so, das dieses Towing in Deutschland für "deutsche PKW/Womo" nicht zugelassen ist da es sich um abschleppen handelt, wenn ein Holländer oder Engländer mit so einem Gespann bei uns rumfährt, es aber kein Problem ist? Hat wieder irgendwas mit Bestandsschutz in der EU zu tun.
Du kannst es sogar hier in Deutschland installieren lassen und es im Ausland nutzen, hier in Deutschland ist es verboten und wenn die Polizei es sieht gibts ein Bussgeld.
Dreimal Nein. 1. Es handelt sich bei dieser Art des Fahrzeugtransports nicht um "Abschleppen". Dem Abschleppen liegt der Nothilfegedanke zu Grunde, d.h. das abgeschleppte Fahrzeug darf nicht betriebsfähig sein und das Abschleppen darf nur der Gefahrenbeseitigung dienen. Zu beachten ist dann Par. 15a StVO. 2. Wird ein betriebsfähiges Fahrzeug gezogen, handelt es sich um "Schleppen" Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden (Par. 33 StVZO) 3. einen wie immer gearteten "Bestandsschutz" gibt es nicht. Wo soll der auch herkommen? Es war in Deutschland noch nie erlaubt, auch nicht in der alten VOInt noch jetzt in der StVZO. Das hast Du absolut richtig geschrieben, anzumerken ist das auf der Autobahn nicht abgeschleppt werden darf. Wenn man ein Fahrzeug auf der Autobahn abschleppt muss man die nächste Ausfahrt runter.
[OT]Das widerspricht sich aber. D.h. in D darf man auf der AB bis zur nächsten möglichen Ausfahrt abschleppen. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wo nicht mal das erlaubt ist. RK
Danke, mit so etwas richtig zu schreiben verdiene ich ja auch seit 39 Jahren und 8 Monaten meine Brötchen :wink:
Ich denke, dass es schon verstanden worden ist, in Deutschland darf man nur bis zur nächste Abfahrt abschleppen, dauerhaftes Abschleppen über die Autobahn ist streng verboten. Wie Du zutreffend schreibst im Ausland darf man gar nicht und selbst normale Abschlepper dürfen eigendlich ein liegengebliebes Fahrzeug noch nicht mal von einer Mautautobahn runterschleppen. Steht auch in den AGB`s der Versicherungen, dass man auf Mautautobahnen nicht versichert ist. Da kommen dann normalerweise richtig teuere "Mautautobahn zugelassene" Abschleppfahrzeuge mit Begleitfahrzeug. ( Geldmacherei ) Um auf das eigentliche Thema zurück zu kommen. Erfahrung ist folgende: Wer länger im ausser europäischem Ausland verweilt(Fahrzeug) und in der Zeit der DEUTSCHE TÜV abgelaufen ist braucht sich keine Sorgen zu machen. Man rufe oder schreibe die KFZ Anmeldestelle /TÜV an und teile mit, das man sich mit dem Fahrzeug im Ausland befindet und somit(derzeit) keinerlei Benutzung des Fahrzeugs auf deutschen Strassen stattfindet. Da sich nachweislich(Passeintrag) das Fahrzeug nicht in D befindet wird die TÜV Untersuchung sofort nach Wiedereinkehr in D fällig. Inwieweit man nun rechtlich die Möglichkeit hat nach der Einreise in D den Wagen ohne dem Gesetz entgegen zu wirken bewegen darf/kann, überlasse ich dem Gefühl des Einzelnen. Bin in diesen Dingen aus Erfahrungen ganz entspannt. LMA. Gut ist es natürlich für den Halter wenn er im ausser europäischem Ausland trotzdem zeitgerecht zu irgendeiner staatlichen oder sonstigen anerkannten (dem TÜV etwa gleichgestellt) Untersuchung am Fahrzeug machen lässt und evt. Schäden beheben lässt. Das wirkt sich aber nur versicherungstechnisch aus. Sollte wieder Erwarten mal ein Unfall passieren kann sich die KFz VS nicht ohne Weiteres mit dem Argument (das Fahrzeug ist nicht verkehrstüchtig gewesen) aus der Verantwortung verabschieden.
Du weißt aber schon, dass der TÜV und die Zulassungsstelle soviel miteinander zu tun haben wie Äpfel mit Birnen? Du weißt auch, dass der TÜV oder andere private Firmen, die Hauptuntersuchungen durchführen dürfen, nur für die Ausführung einer technische Prüfung zuständig sind aber überhaupt keine Überwachungsauftrag für die Fristen geschweige denn administrative Aufgaben haben? Wen hast Du denn jetzt warum angeschrieben? Das sagt der ADAC: (Auszug)"Spanische Behörden können wegen Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z. B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden. Insofern könnte es ratsam sein, das Fahrzeug in Spanien - trotz mangelnder Anerkennung in Deutschland - der Hauptuntersuchung zuzuführen. Die Überziehung des Untersuchungstermins führt zwar nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine „Gefahrerhöhung“ nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein. Wird eine TÜV-Prüfung verspätet durchgeführt, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Fälligkeitsmonat der letzten Untersuchung. Die Frist für die Hauptuntersuchung wird „rückdatiert“ (seit 01.12.1999)." Und der TÜV ergänzt: (Auszug):" Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national geregelt. Das heißt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Fahrzeugs wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden. Nähere Informationen über die möglichen Nutzungszeiträume erteilen die jeweiligen Botschaften oder Konsulate der betroffenen Länder. Auch in anderen Ländern, beispielsweise in Spanien oder Frankreich darf TÜV Rheinland Fahrzeugprüfungen nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen durchführen – jedoch nur bei Autos, die in dem jeweiligen Land angemeldet sind." Ich hoffe damit ist jetzt alles endgültig erklärt.
Die Rückdatierung der HU gibt es schon seit 10 Jahren nicht mehr. Vorsicht beim Googeln. Immer auf das Datum eines gefundenen Beitrags achten. Recht ist sehr dynamisch.
Ja . Habe gerade ein bereits in D zugelassenes Auto auf mich umgemeldet. Das Fahrzeug hatte spanischen Tüv neu gemacht 2022 . Ich habe von der Zulassungsstelle den Tüv bis 2024 bekommen. Der spanische Tüv wurde anerkannt.
Das wurde vor gut 10 Jahren wieder abgeschafft! Grüße Dirk Wenn Ihr euch so Gedanken über die HU ( den „TÜV ) bei längeren Auslandsaufenthalten macht wie sieht es denn dann mit der Versicherung aus? Die AXA z.B. versichert im Ausland nur bis 6 Monate ( --> Link ziemlich runter scrollen ). Grüße Dirk
Ja, das ist ausnahmsweise bei einem Importfahrzeug mit EG-Zulassung bei der Einfuhr oder Wiedereinfuhr nach D möglich (Par 7 Abs.2 FZV)
Komisch das der ITV in Spanien nur 1 Jahr zählt ..... Glaube das alles immer noch nicht Werde dann mein Wohnmobil auch alle 2 Jahre in Spanien prüfen , kostet dann nur um die 40€ Lieber Torsten, das ist nicht komisch. Das steht so im Gesetz. Wenn Du ein Auto mit EG-Typgenehmigung importierst, das in einem EU-Mitgliedsstaat bereits zugelassen ist, dann bekommst Du die deutsche HU ohne Prüfung, wenn es noch eine gültige HU des Mitgliedsstaat hat. Bei der Zulassung in D gelten dann die deutschen Fristen. Ließ doch einfach in dem von mir zitierten Par 7 Abs.2 FZV nach, dort steht es genau beschrieben. Wenn Du dagegen mit Deinem Womo nach Spanien fährst, dort eine HU machen lässt, dann hat das damit gar nichts zu tun und ist in D unwirksam. Hmmm Also ich habe mir vor 1 oder 2 Monaten ein Audi Rs4 gekauft (der letzte V8 Handschalter) ![]() Ich habe dazu die Papiere, die COC und neuwertiger TÜV (16.11.22) ![]() Bekomme den nicht angemeldet ohne neuen TÜV Hallo Torsten, ich versuch‘ es mal anders zu erklären wie Jörg: wenn Du innerhalb der EU einen Neuwagen kaufst und den innerhalb der ersten drei Jahre in Deutschland zulassen willst dann ist es der deutschen Zulassungsbehörde egal wo innerhalb der EU Du das Auto gekauft hast denn EU-Neuwagen bekommen in Deutschland immer 3 Jahre „TÜV“. Wenn das Auto aber schon 3,1 Jahr alt ist ( nach Erstzulassung innerhalb der EU ) ist die 3-Jahres-Frist, die in Deutschland gilt, bereits abgelaufen und Du brauchst frischen „TÜV“. Es geht nur um Neuwagen die für die EU bestimmt waren! Und Dein Audi war / ist schon mal in der EU zugelassen gewesen? Und das ist bei 198.000km vermutlich auch schon länger als 3 Jahre her?!?? Grüße Dirk Nein Dirk. Das ist nur aus dem Netz abgekupfert. Lest doch einfach mal den Par 7. Der Absatz 2 befasst sich eben nicht mit Neufahrzeugen sondern mit Fahrzeugen, die in einem Mitgliedsstatt der EU schon einmal in Betrieb waren. Thorsten, ich gehe mal davon aus, dass die HU in Luxemburg die Voraussetzungen der RiLi 2014/45/EU erfüllt und die Zullassungsstelle einen Fehler gemacht hat. Vielleicht solltest Du dort noch einmal nachhaken. |
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