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Hallo liebe Gemeinde, Vielleicht wurde die Frage schon einmal gestellt? Wir fahren 3,85 t und daher ist jährlich der TÜV fällig, wie mache ich das wenn ich z.B. eine Tour über zwei Jahre im Ausland mache? :roll: Hat da jemand Erfahrung? Vielen Dank für eure Hilfe Soweit mir bekannt nach der Einreisr auf direktem Weg zum Tüv und gut.
Vorher anmelden, mit E-Mail Bestätigung, damit du was zum vorlegen hast. Sonst könnte ja Jeder sagen, er ist auf dem Weg zur HU. Hab mal in Thailand einen Deutschen kennengelernt, HU Jahre überzogen....der machts genauso, wenn er das Fahrzeug je wieder mit nach D nimmt. Wie da versicherungstechnisch ist, hab ich leider nicht gefragt. Vielen Dank! Mit der Versicherung könnte das im Versicherungsfall auch kritisch werden! Muss im April zum TÜV, mal sehen was der Prüfer dazu sagt! Servus Was sagt die Polizei im Ausland, wird das überhaupt kontrolliert. ÖAMTC warnt das die Überziehung die in Ö erlaubt ist, im Ausland nicht akzeptiert wird. Geschichte nebenbei Ich hab mich beim kürzlich FS Verlängerung beim Amt erkundigt, da mit 60 alle 2 Jahre zum Arzt, wie ich das mache wenn ich länger als 2 Jahre eine Urlaubsreise mache. Puuhhhh die ist hochgegangen Wollen Sie Mich Verarsc...!, Das ganze Büro musste die Dame wieder beruhigen, hab dann nicht mehr weitergefragt, is nicht wichtig. Hoffe für dich, das es dir mit deinen Fragen beim Amt besser geht. :ja: meiner ist seit 2002 in Südamerika, TÜV ist eine nationale Angelegenheit und geht der Polizei im Ausland net die Bohne an. LG Tom
Uups, wobei ich die Dame etwas verstehen könnte, denn die Inhaber von Führerschein C1 und C1E müssen nur alle 5 Jahre eine Gesundheitsprüfung absolvieren, um den Führerschein zu verlängern.
Servus Ging um CE, und die 2 Jahre kamen vor der netten Dame. Denke die hat hinter ihrer Maske zuwenig Luft bekommen... :lach: --> Link Auszüge : Innerhalb der EU ist eine Untersuchung von Kraftfahrzeugen seit etlichen Jahren vorgeschrieben EU-Richtlinie 2009/40/EG. Die EU-Mitgliedsländer haben die Untersuchungen der anderen Mitgliedsländer anzuerkennen, nachzulesen in Kapitel I, Art.3, Abs 2 eben jener Verordnung. Innerhalb der EU sollte man sich immer innerhalb der Frist, sprich mit TÜV, bewegen TÜV Abnahmen sind nur im Heimatland, für uns Deutschland, möglich, soll der TÜV überall in der EU anerkannt werden (s.u.). Auch unmittelbare Fahrten zum TÜV befreien nicht vom Bußgeld, es sein denn, man kann vielleicht nachweisen, dass eine fristgerechte Vorführung nicht möglich war und man auf unmittelbarem Weg zum TÜV ist. Das entscheidet aber meist ein Richter im Widerspruchsverfahren. Hohe Überschreitung der Frist zur Hauptuntersuchung kann zu Regressansprüchen der Haftpflichtversicherung im Falle eines verschuldeten Unfalles führen War man länger als 7 Jahre (Info TÜV-Süd) unterwegs, ist eine Vollabnahme notwendig. Servus Weis nicht ob auch in D möglich. In Ö kann ich denn Überprüfungstermin verlegen, bei mir März auf August, muss dann immer im August zur Überprüfung. Vielleicht must du einen Antrag stellen beim Amt, und es ist ganz einfach.
Moin Eine interessante Frage, auch in Verbindung mit der Versicherung ggf.. Bin mal gespannt ob sich wirkliche Erfahrungsträger melden. Dankeschön für das Thema!!! Ich würde das im ersten Ansatz direkt mit dem TÜV und der Versicherung abklären - denen also mitteilen, was Ich vorhabe und wie es sich dann mit TÜV/Versicherung verhält!!?? Und wichtig, auf schriftliche Beantwortung bestehen. Gruss Jürgen
Was hat der TÜV mit der Hauptuntersuchung von deinem Fahrzeug zu tun ? Wenn, dann frag bei der Zulassungsstelle / Straßenverkehrsamt nach ;-) Grüße Ralf. Hallole, Andre kann diese Frage sicherlich beantworten, zumindest so, wie er das Problem löst. Schreib ihm mal ne E-Mail. --> Link Klare Sicht in diesem HU-Nebel wünscht Stegi
Selbstverständlich können wir uns melden, allerdings weiß ich nicht was erwünscht ist. Die eigene Kfz Versicherung macht bei einer angemessenen Überziehung keine Probleme. Der deutsche Staat auch nicht, bei einer Einreise nach Deutschlan an einem Sonntag fahren wir bis zum Wohnort durch und am nächsten Tag zur HU Untersuchung. Die kassieren dann den erhöhten Satz und gut ist es. Die Ausländischen Länder sind unterschiedlich aufgestellt, wie immer. Unser Haupturlaubsland Spanien hat in seinen Gesetzen stehen, dass niemand mit überzogener technischen Überwachung mit seinem Kfz fahren darf, wird hoch mit Bussgeld belegt. Eigendlich kann man also bei einer Kontrolle mit Bussgeld rechnen, so wie Wildcamper eigendlich auch. Bei beiden ist Ärger die Ausnahme, wir sind auch schon mit abgelaufender HU in eine spanische Kontrolle gekommen, hat der Polizist auch gesehen aber nichts gesagt. Nur der technische Zustand ( Reifen usw. grob rumgeschaut war ihm wichtig und Kontrolle der Papiere. Was ist denn HU Nebel ?? Es gibt absolut keine Unklarheiten, es gibt höchstens diese Grauzone in der man sich im Ausland bewegt mit überzogener HU. Wer wirklich lange in z.B. Spanien bleibt sollte dort zur HU fahren, kein Problem. Kenne viele die das so machen. Diese Hu wird aber nur im jeweiligen Land anerkannt, in Deutschland also nicht.
Servus Bevor ich lange suche... Weiß Jemand, sicher, wie das in Italien gehandhabt wird? Ich breche Anfang April auf (sofern es Corona zuläßt), und komm erst im Mai zurück. HU ist im April fällig, will aber, wie in D erlaubt, erst im Juni zur HU. Danke
Dann fahre doch im April zur HU bevor du losfährst. Wieso der Stress wegen 2 Monaten ?
Man muss nicht lange suchen, nur am richtigen Ort! --> Link Gruß Andreas die überziehung bis mai oder juni interessiert in d und in i niemand! alleswirdgut hartmut
Über Ungarn liest man immer wieder, daß sie die in A erlaubte 3Monate Überziehung nicht akzeptieren. Und was nutzt dir EU Recht, wenn der Polizist, mit dem du dich nicht vernünftig verständigen kannst, dich nicht weiterfahren läßt ? Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich nicht das gleiche. RK
der link nützt in dem Falle gar nix...weil das Fahrzeug in D zugelassen und dort auch zum Tüv vorgestellt wird.
Die Polizei in Spanien kann TÜV-Plaketten lesen. Sie argumentiert so: Wieso sollte ein Fahrzeug, welches in seinem Heimatland nicht legal im Strassenverkehr bewegt werden darf, dies im Ausland glauben tun zu dürfen? Abgelaufener TÜV wird bestraft.
Servus Vorziehen, also März ist nicht möglich? Du musst auch durch Ö oder CH fahren. --> Link Ausländische Behörden dürfen übrigens eine abgelaufene deutsche Prüfplakette nicht beanstanden. LG Tom
Servus Weis das der Polizist auch, wenn er dir ein Ticket ausstellt oder dir die Kennzeichen abschraubt. Denn Ärger brauch ich nicht im Ausland.
Schau dir mal das Aktualisierungsdatum deiner verlinkten Seite an: veröffentlicht am 24.07.2013 aktualisiert am 24.07.2013 Der Inhalt ist meiner Meinung nach falsch! Schau dich mal beim ADAC oder so um Gruß Andreas
Von welchen Land/Ländern schreibst du jetzt? Es ist ein Unterschied ob du im EU Gebiet unterwegs bist oder zb. in den USA der ADAC schreibt ; Übrigens: Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden. Und damit ist doch alles gesagt, egal ob Österreich, Spanien, Mongolei oder Brasilien. LG Tom
Guten Morgen Hoffentlich lesen die alle was der ADAC schreibt
Bestrafen können sie deswegen nicht, aber wenn sie Zweifel an der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs haben, können sie mindestens eine technische Untersuchung anordnen oder im Extremfall das Fahrzeug festsetzen. Das geht übrigens auch mit gültigem TÜV. Wer verantwortlich mit seinem Fahrzeug umgeht, wird auch auf einer mehrjährigen Reise die notwendigen Serviceintervalle einhalten und sein Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand halten.
Das ist richtig, aber in Spanien z. B. sind schon bei zwei Freunden, die zwar keine Residenten sind aber ihre in D zugelassenen Kfz schon jahrelang unten hatten, diese ganz besonders streng bez. der Verkehrssicherheit überprüft worden - und in einem Fall wurde das Fahrzeug auch vorübergehend stillgelegt, incl. Muta. In solchen Fällen hilft eine vorherige inspección voluntaria beim ITV. Da bekommt man zwar keine Plakette für die Scheibe aber eine Bescheinigung, die in speziellen Fällen auch eine Versicherung zufriedenstellen könnte.
Von Österreich weis ich das die FZ auf der AB ausgeleitet werden zur Technische Überprüfung und auch stillgelegt werden. Und nicht nur große Brummis, Autobuse,... Vielleicht wissen die nicht vom ADAC :lach:
Auch in D ist eine HU nur ein Nachweis, daß das Fahrzeug u.U. vor 2 Jahren verkehrstüchtig war. Trotzdem kann es eine Kontrolle geben und das Fahrzeug stillgelegt werden, wenn es nicht entspricht. Das gleiche gilt für das Ausland. Und eine abgelaufene HU ist ein guter Hinweis, mal genauer zu schauen... Sonst kaufe ich mir eine Rostmühle mit gerade noch gültigem TÜV und pendle dann nur noch zwischen verschiedenen Länderen herum (damit keine Ummeldepflicht) und niemand dürfte etwas dagegen sagen, daß die Karre fast auseinanderfällt ? Das wäre nicht im Sinn des Gesetzes und unser aller Sicherheit. RK Es gibt die Richtline 2014/47/EU --> Link die die Unterwegskontrollen von schweren Nutzfahrzeugen regelt. Hiernach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Verkehrsicherheit zu erhöhen und haben das Recht, auch nicht im Mitgliedsstaat zugelassene Fahrzeuge zu kontrollieren. In der Richtlinie wird auch darauf verwiesen, dass de Mitgliedsstaaten diese Unterwegskontrollen auch auf andere Fahrzeugarten erweitern dürfen. Die überzogene Hauptuntersuchung kann der Mitgliedsstaat dann zum Anlass nehmen, eine Prüfung auf Verkehrssicherheit vorzunehmen. Bussgelder, die die überzogene Hauptuntersuchung ahnden sollen, würde ich bezahlen und dann zurück in Deutschland durch einen Anwalt von der jeweiligen Botschaft zurückfordern.
Wenn ich einmal höflich fragen dürfte, welche Begründung würde denn von Dir oder dem Anwalt angegeben werden ? Im Ausland muss man sich an die jeweiligen Gesetze halten, ich denke da sind wir uns einig. Zum Beispiel in Spanien gibt es keine Regeln das man 2 bis 4 Monate die HU überziehen darf und weiter auf der Strasse fahren darf / kann. Wenn bei einem Spanischen Fahrzeug die HU nur einen Tag überzogen ist, fährt der nicht mehr weiter, wird zur HU "geleitet" und zahlt ein saftiges Bussgeld. Was führst Du nun zur Begründung an, dass Du ein Deutscher bist und für Dich Spanische Gesetze nicht gelten ? Das Dein Kfz 100 Jahre lang verkehrssicher ist ? Die Spanier sind bei Ausländern sehr human, lassen eine gewisse Tolleranz bei ausländischen Kfz`s zu, wenn keinerlei Mängel erkennbar sind. Da es ein Gesetz gibt, dass der Fahrzeughalter nachweisen muss, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist kann man Ausländern ein Besuch bei dortigen TÜV schon zumuten, finde ich. Wir kennen dort (in Spanien ) zahlreiche Aussteigerfahrzeuge die es alle so machen, eine spanische HU und alles ist ok wenn das Fahrzeug jahrelang in Spanien bleibt.
Soweit ich weiß gelten diese Aussagen aufgrund der bestehenden EU Verträge für die EU Länder und die Schweiz Gruß Andreas
Die EG-Richtlinie zur Hauptuntersuchung muss der Mitgliedsstaat in nationalem Recht überführen. Dies ist bei uns die StVZO und hier der §29. Das Fahrzeug muss die Vorgaben im Zulassungsstaat erfüllen, wenn es denn im Zulassungsstaat bewegt wird. Damit entfällt die Pflicht zur Durchführung der Hauptuntersuchung während des vorübergehenden Aufenthalts im Ausland. Um eine Strafe auszusprechen braucht es eine Rechtgrundlage und Spanien oder andere Mitgliedsstaaten können keine Ordnungswidrigkeiten nach der deutschen StVZO aussprechen. Einer Prüfung auf Betriebs- und Verkehrssicherheit kann man sich nicht verweigern, selbst wenn diese dann kostenpflichtig wäre. Allerdings muss jeder beachten, dass, wenn der Standort des Fahrzeugs dauerhaft in ein anderes Land verlegt wird, man verpfichtet ist, das Fahrzeug im neuen Land zuzulassen. In der deutschen Fahrzeugzulassungsverordnung gilt als Dauerhaft, wenn ein ausländisches Fahrzeug mehr als 1 Jahr ununterbrochen in Deutschland ist.
"bewegt wird" ist hier vielleicht etwas unpräzise. "wenn sich das Fahrzeug im Zulassungsstaat befindet." wäre präziser, wobei die Einschränkung gemacht werden muss, dass es sich im öffentlichen Raum befinden muss.
Vielen Dank an alle für die vielen Tipps, bis zur Pension und dem Leben ohne Zeitdruck ists noch ne Weile aber man muss sich ja rechtzeitig mit dem einem oder anderen Thema befassen!
Das hat auch niemand behauptet, sondern es wird selbstverständlich nach dem Spanischen Gesetz ein Bussgeld verhängt, da es verboten ist ein Fahrzeug ohne gültige HU auf spanischen Strassen zu fahren.
Der zweite Satz erscheint mir unlogisch, aber ich weiß was Du meinst. Allerdings ist es Praxisfremd insbesondere wenn man die doch sehr zahlreichen Aussteiger betrachtet. Die fahren jahrelang mit deutschem Kennzeichen rum, allerdings zumindest zum Teil mit spanischer HU, damit sie Ruhe vor der Polizei haben. Aber auch zahlreiche deutsche Urlauber lassen Ihr Campingfahrzeug über Jahre auf Langzeitparkplätzen und fliegen. Wir alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. :D
Das wiederum würde den internationalen Abkommen widersprechen, denn das deutsche Fahrzeug muss den deutschen Gesetzen entsprechen und nicht den spanischen Zulassungsvorschriften. Wenn ein spanisches Fahrzeug hier ohne spanischen TÜV fährt, kann der Fahrer auch nicht belangt werden. Lediglich die Betriebs- und Verkerhssicherheit muss gewährleistet sein. Aber lassen wir dass. Das wäre dann ein Fall für die Gerichte. Ggf. für das EUGH
Das ist unzutreffend ! Nehmen wir das Beispiel " Hinterherziehen eines PKW hinter einem Wohnmobil ( Koppeldeichsel )". Während es in anderen EU Länder erlaubt und üblich ist, ist das mitführen eines PKW hinter einem Wohnmobil in Deutschland nicht erlaubt. ( §30 StVZO ) Nur ein Beispiel von vielen, dass jedes Land seine Gesetze machen darf und diese - selbstverständlich - gültig sind. Anderes Beispiel: Wenn ein in Deutschalnd zugelassenes Wohnmobil mit einem Hecküberstandsladung herumfährt ( bis 1 m ) benötigt er in Deutschland keine so großen Warnschilder wie in Italien oder Spanien / Portugal gefordert usw.
Jetzt wird es dann für mich interessant: Ich habe einen kleinen Bootstrailer (mit Boot 3,5 m) und grünes Kennzeichen seit 2017 in Kroatien strehen. Eigentlich wollte ich Trailöer mit Boot letztes Jahr kurzzeitig nach D holen, da nach 3 Jahren die HU für das Boot fällig wurde. Der TÜV vom Trailer ist schon 2018 abgelaufen. Der Trailer wurde auch nur überführt und wird nicht mehr bewegt. Früher hat es gereicht, ein paar Fotos zu machen und schon gab es neue HU-Stempel. Das geht leider nicht mehr. Ich hoffe, dass ich dieses Jahr Boot und Trailer hoilen kann. Was muss ich tun? In Kroatien zur HU? und dann in D?
Servus Das würde bedeuten ein KFZ könnte in der EU ein Zigeunerleben führen und würde kein Pickerl (Ö) brauchen, immer nur 3 Monate in einem Land. Natürlich wenn denn Polizisten die schiefe Nase (vom KFZ) nicht gefällt, wird er auch wissen wie er dir das Leben schwer macht. Der TE kann beruhigt in der EU Langzeit Urlaub machen. |
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