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Wasserschaden - Alkoven - Euramobil - Gewährleistung


HebbyHippo am 18 Jul 2021 13:00:38

Liebe Forumsmitglieder,

ich habe im November 2020 ein Euramobil Terrestra mit Alkoven, Baujahr 2017, bei einem Händler mit einem Jahr Gewährleistung gekauft.

Aufgrund des Starkregens diese Woche, ist nun im Alkoven im linken vorderen Bereich Feuchtigkeit aufgetreten. Fällt dies noch unter die Gewährleistung?

Danke für Euere Erfahrungen im voraus!

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wolfherm am 18 Jul 2021 13:02:56

Hallo,


ganz bestimmt. Und auch unter die Garantie des Herstellers, wenn die vorgeschriebenen Dichtigkeitsprüfungen erfolgt sind.

Irmie am 18 Jul 2021 20:23:20

Hallo,

bei unserem Eura 580LS hatten wir im 3. Jahr auch einen Wassereinbruch. Das Wasser kam durch das Heki und landete auf dem Tisch. Der Eura - Händler MS- Mobile aus Münster hatte den Fehler anstandslos und kostenfrei behoben.

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Pechvogel am 18 Jul 2021 22:21:13

HebbyHippo hat geschrieben:
ich habe im November 2020 ein Euramobil Terrestra mit Alkoven, Baujahr 2017, bei einem Händler mit einem Jahr Gewährleistung gekauft...


Unter Gewährleistung fällt das auf jeden Fall. Allerdings sind die ersten 6 Monate um und damit greift die „Beweislastumkehr“.
D.h., wenn der Händler „Zicken“ macht, musst Du beweisen dass der Schaden schon beim Verkauf vorlag!
Übrigens gilt die Gewährleistung auch bei gebrauchten Fahrzeugen 24 Monate ab Kaufdatum.



Grüße
Dirk

wolfherm am 18 Jul 2021 22:24:42

Es sei denn, der gewerbliche Verkäufer verkürzt bei Gebrauchten auf 12 Monate, was rechtlich zulässig ist.

Pechvogel am 18 Jul 2021 22:32:05

wolfherm hat geschrieben:Es sei denn, der gewerbliche Verkäufer verkürzt bei Gebrauchten auf 12 Monate, was rechtlich zulässig ist.


--> Link




Grüße
Dirk

chrisc4 am 18 Jul 2021 22:39:45

Der ADAC schreibt zum Thema Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) --> Link
Gruß
Hans

wolfherm am 18 Jul 2021 22:56:10

Dirk,

hast du deinen Link richtig gelesen?

Pechvogel am 18 Jul 2021 23:08:23

wolfherm hat geschrieben:Dirk,

hast du deinen Link richtig gelesen?


Du meinst weil ein Händler zwar die Gewährleistung ( Sachmängelhaftung ) nicht verkürzen darf aber die Haftung einschränken?
Ja, ich weiß, wird dann aber juristisch und hat auch nix mit der Frage des TE zu tun.
Ich ziehe meinen „Einwand“ von oben vielleicht besser zurück. 8)


Grüße
Dirk

xiquadrat am 20 Jul 2021 19:24:09

Pechvogel hat geschrieben:Du meinst weil ein Händler zwar die Gewährleistung ( Sachmängelhaftung ) nicht verkürzen darf aber die Haftung einschränken?

nein, das Problem ist, dass der EUGH unterscheidet zwischen der Sachmängelhaftung und der Gewährleistungsfrist. Die Sachmängelhaftung durfte laut EUGH auf ein Jahr beschränkt werden, die Gewährleistungspflicht jedoch nicht. Dies hätte bedeutet, dass der Schaden zwar im ersten Jahr hätte auftreten müssen, der Händler aber trotzdem 24 Monate lang in der Pflicht ist, den zu reparieren.

Das habe ich deshalb im Konjunktiv geschrieben, weil sich der BGH Ende letzten Jahres über diese Rechtsprechung hinweggesetzt hat. Die Begründung ist - verkürzt - die, dass die Unterscheidung zwischen Haftung und Gewährleistung dem deutschen Rechtssystem widerspreche, insofern die EUGH Entscheidung hier keine Konsequenzen haben könne. Es bleibt also bei der Möglichkeit beim Gebrauchtwagenverkauf die Sachmängelhaftung und damit auch die Gewährleistung auf ein Jahr zu begrenzen.
Hier der Link zum Urteil:--> Link

HebbyHippo am 25 Jul 2021 10:30:28

Der Verkäufer hat mir nun folgende Mitteilung zu dem Wasserschaden geschickt:

Auf Ihre Frage bezüglich der Dichtigkeitsprüfungen hatten wir Ihnen mit E-Mail vom 26.10.2020 mitgeteilt, das keine 10-jährige Dichtigkeits-Garantie bei
dem Eura Mobil besteht. Wir haben auf die jährliche Dichtigkeitsprüfung verzichtet, da wir noch nie Dichtigkeitsprobleme bei unseren Eura Mobilen hatten.
Eine aktuelle Dichtigkeitsprüfung wurde auf Ihren Wunsch am 02.11.2020 beim Autohaus Pauli durchgeführt, siehe Anlage zu Ihrem Kaufvertrag.

Heisst das der Hersteller repariert das nicht auf Garantie, da hier nur beim 'Verkauf die Dichtigkeitsprüfung gemacht wurde?

Trollo am 25 Jul 2021 11:29:32

Ja, das heißt das (keine Garantie mehr vom Hersteller).

Bleibt noch die Gewährleistung durch den Händler. Aber da die 6 Monate rum sind, dürfte es schwierig werden.

Eventuell mal mit Eura reden, ob sie sich kulant zeigen :nein:

Gruß
Michael

Pechvogel am 25 Jul 2021 11:37:56

Der HERSTELLER gibt in der Regel eine Garantie auf die Dichtigkeit und verknüpft die mit der Vorgabe dass in einem Turnus von 1 Jahr eine entsprechende Dichtigkeitsprüfung nach Vorgaben gemacht werden muß.
Wenn auch nur eine Prüfung dabei zu spät erfolgt KANN der Hersteller u.U. den Garantieanspruch ablehnen!
Wenn bei Deinem Womo wirklich drei Jahre lang gar keine Dichtigkeitsprüfung gemacht wurde…
Auf der anderen Seite könnte sich der Hersteller aber auch kulant zeigen denn beim Kauf, vor einem halben Jahr, wurde ja geprüft und er war dicht.

Also an den Hersteller wenden im Hinblick auf Garantie.
Sachmängelhaftung/ Gewährleistung wird schwieriger da das halbe Jahr um ist und Du beweisen müsstest dass die Undichtigkeit schon beim Kauf vorlag. Der Verkäufer wird entgegnen dass er durch die Dichtigkeitsprüfung die Dichtigkeit nachweisen kann.



Grüße
Dirk

BiggiK am 25 Jul 2021 12:59:08

Na das ist ja super doof gelaufen. Wenn ich alles richtig gelesen und verstanden habe, hat dich der Verkäufer vor dem Kauf darüber unterrichtet, dass keine Garantie vom Hersteller gegeben ist, da die Prüfungen nicht gemacht wurden. Somit warst du darüber beim Kauf informiert. Durch die Prüfung beim Kauf, hat der Verkäufer den Nachweis, das er dir den Wagen dicht übergeben hat. Somit ist er aus der Nummer raus, denn du kannst nicht beweisen, das schon beim Kauf dich Undichtigkeit bestanden hat, ganz im Gegenteil.
Also kannst du auf Kulanz von eura hoffen oder du must für die Reparatur selbst aufkommen. Keine Ahnung ob eura in so einem Fall Kulanz gewährt, denn wer offensichtlich die Prüfungen auslässt, weiß ja worauf er sich einlässt.
Letztlich bist du natürlich auch ein Stück weit selber Schuld, wenn du weißt, das diese Garantie eben für das Fahrzeug nicht gegeben ist und du es trotzdem kaufst.
Ich hoffe für dich, dass der Schaden sich ohne großen finanziellen Aufwand beheben lässt.
Gruß Birgit

xiquadrat am 25 Jul 2021 18:05:31

HebbyHippo hat geschrieben:Heisst das der Hersteller repariert das nicht auf Garantie, da hier nur beim 'Verkauf die Dichtigkeitsprüfung gemacht wurde?

wenn die Garantiebedingungen des Herstellers jährliche Dichtigkeitsprüfungen ab Auslieferung vorsehen, dann kann der Hersteller die Garantieleistung ablehnen, wenn diese nicht fristgerecht erfolgt sind. Da die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, steht es ihm auch frei, die Bedingungen für die Garantie zu definieren.

Gleichzeitig hast du aber natürlich die Händlergewährleistung für ein Jahr. Diese Gewährleistung bezieht sich auf den Zeitpunkt der Übergabe. Der Verkäufer haftet dafür, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe ohne Mängel war. Dabei greift in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer ist nachweispflichtig, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden, bzw. nicht ursächlich angelegt war. Diese Beweislastumkehr fällt nach 6 Monaten weg, und es gelten die normalen Beweispflichten im Zivilrecht .

Wenn sich jetzt also sowohl der Hersteller mit der Garantie, als auch der Händler mit der Gewährleistung stur stellen, könntest du höchstens noch versuchen Anhaltspunkte dafür zu finden, dass der Schaden bereits bei Übergabe angelegt war, um die Händlergewährleistung durchzusetzen. Diesen Nachweis müsstest allerdings du führen, wenn der Schaden erst nach 6 Monaten nach Übergabe sichtbar wurde.

Gegenüber dem Hersteller kannst du eigentlich nur auf eine Kulanzregelung bei den Garantieleistungen hoffen. Ich glaube, ich würde in diesem Fall erst einmal das Gespräch mit dem Verkäufer suchen. Vielleicht könnte es ja da auch zu einer Einigung kommen.

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