HebbyHippo hat geschrieben:Heisst das der Hersteller repariert das nicht auf Garantie, da hier nur beim 'Verkauf die Dichtigkeitsprüfung gemacht wurde?
wenn die Garantiebedingungen des Herstellers jährliche Dichtigkeitsprüfungen ab Auslieferung vorsehen, dann kann der Hersteller die Garantieleistung ablehnen, wenn diese nicht fristgerecht erfolgt sind. Da die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, steht es ihm auch frei, die Bedingungen für die Garantie zu definieren.
Gleichzeitig hast du aber natürlich die Händlergewährleistung für ein Jahr. Diese Gewährleistung bezieht sich auf den Zeitpunkt der Übergabe. Der Verkäufer haftet dafür, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe ohne Mängel war. Dabei greift in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer ist nachweispflichtig, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden, bzw. nicht ursächlich angelegt war. Diese Beweislastumkehr fällt nach 6 Monaten weg, und es gelten die normalen Beweispflichten im Zivilrecht .
Wenn sich jetzt also sowohl der Hersteller mit der Garantie, als auch der Händler mit der Gewährleistung stur stellen, könntest du höchstens noch versuchen Anhaltspunkte dafür zu finden, dass der Schaden bereits bei Übergabe angelegt war, um die Händlergewährleistung durchzusetzen. Diesen Nachweis müsstest allerdings du führen, wenn der Schaden erst nach 6 Monaten nach Übergabe sichtbar wurde.
Gegenüber dem Hersteller kannst du eigentlich nur auf eine Kulanzregelung bei den Garantieleistungen hoffen. Ich glaube, ich würde in diesem Fall erst einmal das Gespräch mit dem Verkäufer suchen. Vielleicht könnte es ja da auch zu einer Einigung kommen.