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Hallo, unser schönes neues (gebraucht gekauftes) altes Wohnmobil (Fiat T500 von '93) hat leider offiziell keine Möglichkeit neben der 11 kg Gasflasche eine weitere zu transportieren. Da ist auf dem Dach aber so ein Dachkoffer, in den eine 5 kg Gasflasche perfekt quer zur Fahrtrichtung rein passt. Ich würde nur noch Gurte zur Sicherung gegen Rollen einbauen. Ich würde sonst ein leichtes Zeltgestänge, Wakeboards und das weiche Wakeboard-Zubehör transportieren. Alles in allem maximal 30 kg. Ich habe etwas nachgeforscht und rechtlich gesehen sollte das möglich sein. Spricht sonst etwas dagegen? Schwerpunkt des Autos? Unfälle? Grüße Pierre Ich hoffe du willst der Flasche nicht im liegenden Zustand Gas entnehmen? Ich würde sagen die Temperaturentwicklung in der Dachbox könnte dagegen sprechen. Moin Pierre, spricht nix gegen. Kannst du so machen. Grüße Ralf.
Wenn diese Gaspullen eine Wüstendurchquerung überstehen, macht die Temperatur in der Dachbox den Kohl auch nicht fett ;-) ![]() Grüße Ralf.
Wenn man da keinen Unterschied zwischen Butan (wie in allen südlichen Ländern) und Propan machen sollte. :nixweiss: Das gilt für Deinen Fall sicher auch: --> Link Allerding wäre mir die Sache doch etwas unheimlich. Bei einem Aufprall sollte die Flasche in jedem Fall so gut gesichert sein, dass sie nicht fliegen geht. Ich kenne Deine Dachbox nicht. Aber meine besteht nur aus dünnem ABS-Kunststoff. Die könnte eine solche "Bombe" nicht wirklich zurück halten. Aber wenn Du die Flasche mit dem Träger verzurren kannst...? Dann kann ich mir vorstellen, dass es geht. Ich dachte aber immer, dass Gasflaschen stehend transportiert werden sollen, weil sie bei einem Brand, oder schon bei Überhitzung, über das Sicherheitsventil "abblasen" kann. Zudem braucht die Box die geforderten Belüftungseinrichtungen. Die sollten dann vielleicht gegen Regen, auch bei Fahrt geschützt werden. LG Carsten
Stehend ist sicher günstiger, aber nicht erforderlich. Das Sicherheitsventil bläßt auch im Liegen ab, bei >35Bar, die nur durch Sonneneinstrahlung nicht erreicht werden.
Mir würde da ein 5mm Loch im Boden der Box reichen. Da die Gasflasche nur befördert und nicht in dieser Box betrieben wird , habe ich nichts zu einer vorgeschriebenen Zwangsbelüftung gefunden? Hast du einen Link zu einem Gesetzestext ? Grüße Ralf. Transportieren kann man die Flasche so bestimmt, ob es erlaubt ist, weiß ich nicht. Wo lässt du aber die 11kg Flasche, wenn die leer ist und du sie gegen die 5kg Flasche getauscht hast?
Für den privaten Transport gilt die Transportvorschrift nach der Straßenverkehrsordung. In StVO § 22 Ladung steht hierzu.
Bei privatem Transport benötigt man keine Be- oder Entlüftungseinrichtung, sie muss lediglich fest verzurrt sein. Gruß Scout
und wo sind die geeigneten Verzurrpunkte in dieser Plastikschachtel um die Beschleunigungskräfte bei einer Vollbremsung aufzunehmen?
...volle Zustimmung! Grüße der Duc
Die baut er doch noch ein :
Das würde ich auch gerne vom TS Wissen ;-) Hallo eine volle Gasflasche liegend in einer Dachbox zu transportieren, geht meiner Meinung gar nicht. (Eine 5 kg Gasflasche hat ca. 11-12 kg Bruttogewicht). Bei einem Auffahrunfall vervielfacht sich durch die Beschleunigung das Eigengewicht und vermute mal, dieselbe wird zum hochexplosiven Geschoss. welches dann unkontrolliert durch die Gegend fliegt. :eek: . Oder z. B. bei einem Brand, wer klettert dann noch aufs Dach um die Flasche runter zu holen? Keiner! --> Link Oder Gasflaschen sollen z.B. nicht über 50 ° Grad erhitzt werden, kann man aber natürliche in einer Dachbox in der prallen Sonne nicht ausschließen usw. Glaube im Großen und Ganzen einfach keine gute Idee......
Und dann flüssigphase... Hurra ! Hallo, Ich finde es NICHT richtig. . Ist immer wieder Interessant welche Szenarien Katastrophiker aus dem Ärmel zaubern. Gruß Scout Aus meiner Jugend: Wir (zwei Paare) sind mit einer roten 11 kg Gasflasche (voll) von München über den Brenner und durch ganz Norditalien hinüber zur Cote Azur gefahren zum Campen. Weil es im Alfasud zu viert recht eng war, packten wir 2 Säcke voll Hauszelt und die Gasflasche auf einen grottigen Dachgepacktäger. War mit Wurstkordel und NYA 1,5 mm2 festgezurrt. Der Alfasud lief leicht bergab über 140. War ein schöner Urlaub. Ich lebe noch.
Ich halte es auch nicht für einen zulässigen und geeigneten Transport, eine Gasflasche oben auf dem Dachgepäckträger zu transportieren. Soweit mir bekannt ist, ist der Transport von Flüssiggasflaschen ( Gefahrgut ) mit Kfz nur im Fahrzeug oder auf einem Anhänger erlaubt. Wenn auf dem Dach eines Kfz z.B. ein Surfbrett transportiert wird, geht lediglich ein überschaubares Risiko von diesem aus, eine jedoch bei einem Auffahrunfall oder starker Notbremsung mit Abreißen des Dachgepäckträgers, Aufprall der Gasflasche mit anschließender Freiwerdung des Gasfalscheninhalts sehe eine eine zu große Gefahr um einen derartigen als zulässig zu erkennen. Ich bin überzeugt davon, dass dies auch andere vernünftige Fahrzeugführer so sehen.
Ich glaube der TE hatte nicht nach Deinen Jugendsünden gefragt und auch nicht ob der Sünder noch lebt ....
selbst wenn es erlaubt wäre, mir wäre bei der Idee sowas auf dem Dachträger zu transportieren nicht wirklich wohl.
Ich sehe da kein Problem drinn. Richtig gesichert und gut. Was mir mehr Sorgen macht sind diese Radträger und Surfbrettträger. Ich bin mit den LKW schon über ein Surfbrett gefahre was vor mir fliegen gegangen ist. Das hat nur noch im Rückspiegel gestaubt. Einen Radträger mit drei Rädern konnte ich mal ausweichen, der lag da so rum auf der AB.
Hast du dazu einen Gesetzestext ? Nach deiner Meinung hat der TS nämlich auch nicht gefragt ;-) Grüße Ralf.
Und unzählige Hersteller von Gasflaschenhaltern verkaufen dann Halter die nicht benutzt werden dürfen ? :lol: --> Link ![]() ![]() ![]()
Warum nicht, Marokkofahrer, USA Fahrer usw. dürfen fast machen was sie wollen. --> Link
So fährt aber Niemand in Europa/Deutschland los ;-) Da würde es wohl Probleme mit der Rennleitung geben, die es mit den Gasflaschen auf dem Dach nicht gibt ;-)
Doch nach meiner Meinung dazu hat der TE gefragt, nicht jedoch was Du so in Deiner Jugend getrieben hast und ob Du noch lebst, dass war wenn überhaupt überhaupt nur eine sehr indirekte Meinungsäußerung. In meiner Jugend habe ich ebenfalls das eine oder andere aus jugendlichem Leichtsinn gemacht, wobei die Vorschriften noch nicht so streng waren wie heute. Wenn der TE z.B. in der Schweiz in eine Kontrolle kommt, könnte das sehr teuer werden, wenn es nicht zulässig ist. Ich habe mal gesucht und mehrere Sicherheitsblätter für den privaten Transport von Gasflaschen gelesen, wo ausdrücklich nur ein Transport im Fahrzeug als zulässig gesehen wurde. Ich gehe regelmäßig auf Ladungssicherungs Lehrgängen etc. jedoch aus gewerblichen Gründen, was wir das lernen ist Unfallfolgen zu minimieren, auch das sonst die Versicherungen sagen, dass ist ein nicht gedecktes Risiko = unzulässig und grob fahrlässig. Eine volle Gasflasche auf einem Dachgepäckträger ... was sagt der gesunde Menschenverstand dazu ? Zusätzlich, wie gesagt so wie ich die Sicherheitshinweise verstehe ist nur ein Transport im Fahrzeug gestattet, ob dies aus den Gasvorschriften, Strassenverkehrsvorschriften oder ähnlichem kommt weiß ich nicht. Machen würde ich das auf keinen Fall, wenn da etwas passiert wird mit Sicherheit geprüft ob es zu verantworten war, ob es versichert war usw. Auch eine Verkehrskontrolle könnte Probleme und ein Bussgeld nach sich ziehen. Meine Meinung dazu.
Tja der eine sagt so, der andere anders. Ich würde etwas anderes auf dem Dach transportieren, aber niemals Gefahrgut! Hier wird von 300 € Bussgeld bei unzureichender Ladungssicherung von Gasflaschen gesprochen: --> Link
Würdest du die Sicherheitsblätter bitte nennen oder besser einen LINK setzten, damit man dies auch nachlesen kann. Gruß Scout Was ich nicht verstehe, dass man in einem Wohnmobil keinen Platz mehr für eine 5kg Flasche Gas findet. Wenn das wirklich der Fall ist würde ich zuerst mal das Gesamtgewicht überprüfen. Auf den Dach transportieren käme mir nie in den Sinn .
Nö er hat nicht nach Meinungen gefragt. Und ich habe nix aus meiner Jugend erzählt ;-)
Für eine ausreichende Ladungssicherung will der TS doch sorgen :
Nein, ich habe aus Langweile neben meiner Büroarbeit mal hier und da gelesen, sehe mich aber nicht verpflichtet Links zu setzen, Sorry. Ladungssicherheit von Gefahrgut wird ohne jede Tolleranz gesehen, da geht eher der verlinkte Kleintransporter durch, d.h. darf weiterfahren, als die volle Gasflasche auf dem Wohnmobildachgepäckträger. Ist aber Spekulativ die Polizei hat da ein Ermessensspielraum aber ich kann mir nicht vorstellen, dass davon bei Gefahrgut auf dem Dach gebrauch gemacht wird.
Gefahrgut ausreichend Ladungsgesichert auf einem Dachgepäckträger sicher ...... :D :D :D --> Link Du solltest mal zu einem Lehrgang für Ladungssicherung gehen, ernsthaft ! Zitat: Versicherungsrechtlich ist ein durch eine Dachbox herbeigeführter Unfall zunächst wie jeder andere Haftpflichtschaden einzustufen. Allerdings muss der Autobesitzer die korrekte Montage der Box nachweisen, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu vermeiden. Zitat aus: --> Link und da geht es nicht um Gefahrgut auf dem Dachgepäckträger ! Ich schreib mal zusammen was ich so gefunden habe : Wie viele Gasflaschen darf man privat transportieren? Als Privatperson darf man 333 Liter Gas (das sind 13 volle 11kg Flaschen, da eine 11kg Flasche knapp 25 Liter Flüssiggas enthällt)) in einem PKW transportieren. Voraussetzung ist dabei die fachgerechte Verpackung und Sicherung. Wie darf ich Gasflaschen transportieren? Ladungssicherung : Flüssiggasflaschen sind so zu verstauen, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen können. Sie können stehend (bei ausreichender Standfestigkeit oder in Kisten/Paletten) oder liegend (quer zur Fahrrichtung) transportiert werden. Wie viel Hitze verträgt eine Gasflasche? Bei einer Umgebungstemperatur von 20 Grad Celsius herrscht in der Flasche ein Druck von 7 bis 8 Bar. Selbst bei einer Temperatur von 100 Grad Celsius werden 35 Bar Druck nicht erreicht. Kann eine Gasflasche in der Sonne explodieren? Nein, die Gasflasche wird nicht explodieren. Wenn die Sonne scheint und die Temperatur ansteigt, erhöht sich natürlich auch der Druck in der Gasflasche.
Ich bin (unter anderem) Verladebauftragter in einem Chemieunternehmen ;-) Vermutlich hast du zu viele YouTube Videos gesehen und kennst die Realität nicht mehr. Schade für dich ;-)
Das mir eine unzureichend gesicherte Flasche nicht ins Gnack fliegen kann ? :D
Also vulgär formuliert. Scheißhausparolen verkünden ist einfacher als verlässliche Auskunft zu geben.
Wenn du den nächsten Lehrgang besuchst lässt du dir den Unterschied zwischen den Transportregeln nach Gefahrgutverordnung und Straßenverkehrsordnung erklären. Bei dem hier diskutierten Thema gilt die Straßenverkehrsordnung. Gruß Scout Moin, eines verstehe ich nicht... Warum diskutiert ihr weiter mit Schlaumeiern die nicht einmal bereit sind ihre seltsamen Aussagen in irgendeiner Form zu belegen :?: Gruß Uwe
Ganz so einfach kann man es nicht sehen. Die 333 kg ist die Mindermenge für die man keine Gefahrgutkennzeichnung braucht. Das bedeutet nicht unbedingt, dass man das man diese Menge auch für private Zwecke transportieren darf. Wenn du bei einer Kontrolle mit 13 Flaschen in der Womogarage erwischt wirrst, wird dir kein Kontroller abnehmen, dass dies für private oder sportliche Zwecke verwendet wird. Die werden davon ausgehen, dass es kein privater sondern ein gewerblicher Transport ist. Dann greift die Gefahrgutverordnung mit strengeren Transportregeln und nicht die Straßenverkehrsordnung. Gruß Scout
Ich kann mich nicht erinnern auch nur Ansatzweise etwas von "Gefahrgutverordnung" geschrieben zu haben. Vieleicht bist Du so nett und sagst mir wo ich das geschrieben haben soll ? Moderation:So. jetzt sollten wir hier mal einen Break machen. Unbelegte „ich glaube mich zu erinnern-Aussagen“ helfen dem TE nicht weiter. Wenn, dann sollte das schon in etwa seine Richtigkeit haben. Und diese ewige Rechthaberei hier nervt auch ganz schön. Also, Butter bei die Fische oder Ruhe….. Ich habe meine Ansicht und Meinung geschrieben, sehe mich nicht verpflichtet eine "Rechtsauskunft" über alle Europäische Länder und über die sicherlich nur mangelhaft mögliche Ladungssicherung eines Gefahrgut in einer Dachbox zu geben. So ist zum Beispiel die Mitnahme eines Reservekanisters ( Benzin oder Diesel - egal ) in Luxemburg streng verboten und wird mit hohem Bussgeld belegt. Der TE hat sich nicht geäußert welche Länder er bereisen will, zum Teil gelten im Ausland sehr strenge Regeln. Wenn Du den Link mit der Unfallversuch und der Dachbox siehst, wird sicher klar was ich meine und die Aussage auf der Versicherungsseite stellt klar, dass im Zweifel der Versicherte beweisen muss, dass die Gasflasche ausreichend gesichert war. Bei einem Jeep mit starker Ausführung und spezieller Gasflaschenhalterung wird dies gelingen. Bei einem nur einlegen in eine Kunstoffbox mit der verhinderung des herumrollens wie der TE dies ja beschrieben hat, ist das keine ausreichende Ladungssicherung. Das es keine spezielle Vorschrift für den Gasflaschentransport ( Gefahrgut ) in einer Kunstoffbox eingelegt, lediglich am herumrollen gehindert gibt muss jedem klar sein. Trotzdem sehe ich dies als unzulässig an und soweit mir bekannt und das habe ich auch verlinkt wird so etwas mit hohem Bussgeld ( im Link wird von 300 € gesprochen ) bestraft. Der TE kann aber gern machen was er will, mein Rat und Tipp ist, lass es. Persönliche Anfeindungen wenn man eine Meinung nicht teilt, finde ich nicht in Ordnung :ja:
Diese Aussage ist nicht korrekt: Wenn man eine volle 11kg Propanflasche (27 Liter Volumen) erwärmt, wird der Öffnungsdruck des 35 bar Sicherheitsventils bei ~72°C erreicht. Das ist in südlichen Ländern bei voller Sonneneinstrahlung in einer Dachbox durchaus denkbar. Dann enströmt der liegenden Flasche die flüssige Gasphase! Kann man nur hoffen, daß das Ventil nach Druckabbau auch wieder schliesst... :eek: Hier der berechnete Druckverlauf für Propan unter der isochoren Bedingung 11kg/0,027m³: ![]() Der Prüfdruck der Propangasflasche ist 30 bar. Dieser Druck entspricht einer Temperatur von 78°C. Der Druck bzw. die Temperatur sollte keinesfalls überschritten werden. Der Ansprechdruck des Sicherheitsventils liegt bei 30 bar mit einer zulässigen Toleranz von +/- 5 bar. Gruß Scout
Du hast das geschrieben
Diese Formulierung bedeutet automatisch Gefahrgutverordnung. Die Transportregeln der Straßenverkehrordung kennen nämlich kein Gefahrgut. Gruß Scout |
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