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Hallo miteinander. Ich möchte das Thema Gesamtgewicht nicht zum zigten Male ausrollen, bin allerdings nie konkret fündig geworden. Folgender Sachverhalt: Wir sind unterwegs mit 3,5t Mobil, bei Abfahrt von zu Hause haben wir mit komplett gefüllten Tanks (ausser schwarz/grau), Rädern in der Heckgarage, Hund (incl. Futter), normale Nahrungs- und großzügige Trinkwasser- (die Sorte gibt es leider kaum) vorräte, ein Gewicht von ca. 3600 Kg (+-10 kg) auf mehreren Waagen gewogen, das passt also. Die Achslasten passen auch, das Gefährt ist also auch mit 3600 kg verkehrssicher (nur um diesen Antworten vorzubeugen). Wir möchten jetzt über Österreich, Italien, Slowenien, Kroatien und Tschechien eine recht lange Tour machen. Die Frage die sich mir jetzt stellt, ist wie ist es bei Kontrollen in den o.a. Ländern? Ich kann mein Gewicht relativ gut einschätzen und will natürlich so weit es geht korrekt unterwegs sein, aber ggf. sind es auch mal 50 Kilo zu viel. Man liest immer von 0 Toleranz, und schwindelerregenden Strafen,.. daher die Frage: was passiert in den o.a. Ländern bei einer Überladung von unter 50 kg? muss ich penibel auch noch am Diesel sparen oder kann ich getrost volltanken um quasi in jedem Fall in der Gewichtsklasse zu sein? In Österreich und Schweiz wirst Du Strafe zahlen und erst weiterfahren, wenn das Fahrzeug das korrekte zGG hat. Wenn Wasser ablassen nicht reicht... tja. Diesel ablassen ist nicht erlaubt :D Laste auf, fahre legal. Der FS ist nicht so teuer. Spart auch jede Menge Stress bei den Reisevorbereitungen. bis denn, Uwe
Dem kann ich nur zustimmen, immer mit schlechtem Gewissen unterwegs zu sein war nervig und nicht wirklich entspannt. Unser neues hat ein zGG von 4,4to. Wenn alles drinnen ist, kann ich noch 500 KG zuladen, damit lässt sich entspannt Reisen. Ich verstehe diese ganze Fragerei nicht und erst recht nicht, dass viele schon mit Überladung planen. In der Schweiz zahlst Du bei 50kg Übergewicht eine Geldbuße von, ich meine, 85,- Euro. Bei 100kg aber auch schon 170,- Euro!! Und in Österreich fangen die, glaube ich, bei 90,- Euro an! Beide Länder kennen keine Toleranz und messen wohl häufiger wie die Deutschen. Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich glaube Du musst u.U. in beiden Ländern, zu der Geldbuße, auch noch das eigentliche Wiegen und das Nachwiegen bezahlen!
Bis wieviel KG ist das Gefährt denn noch verkehrssicher?? Grüße Dirk Moin ...
Fast - sind 100kg zuviel ;) Bitte um Bericht, wie Du das ,z.B. mit der Schweizer Rennleitung, ausdiskutiert hast ...
Die wiegen nicht nur, die wollten bei mir auch den passenden Führerschein sehen ! Gruß Harald
"Passend" wofür? Bis wieviel KG ist das Gefährt denn noch verkehrssicher?? ...laut TÜV zumindest bis zu dem zulässigem Gesicht der beiden Achslasten und die sind mit 3600,- nicht erreicht.
Darum geht es bei der Gewichtsprüfung nicht. Da geht es um das gewogene Gewicht und das zulässige Gewicht laut Zulassung. Was der TÜV da gesagt hat, ist nicht relevant und interessiert die Polizei nicht. Hier gibt es eine recht gute Übersicht der Schweizer Verfahrensweise, wie ich meine. --> Link Eine entsprechende Seite der österreichischen Verfahrensweise kenn ich leider nicht. Ich bin überzeugter 3,5-T Fahrer. Ich möchte auch nicht Auflasten, aber du solltest unbedingt Auflasten. Ich würde nie bewusst mit 3600 losfahren wenn mein Fahrzeug nur 3500 wiegen darf. Du nimmst ja bei Abfahrt in den Urlaub die Strafzettel schon in kauf. Bei mir kommt noch hinzu, dass ich im Urlaub öfter mal ein paar Dinge einkaufe und mein Auto beim Heimkommen schwerer ist als beim Losfahren. Wieso frägst du was bei Übergewicht von weniger als 50 KG passiert, wenn schon mit 100 Kg Übergewicht losfährst????
Außerdem habe ich keine Lust auf Diät im Urlaub!! :D :lanz:
DAS STIMMT SO NICHT!! Die Sicherheit hat mit Gewicht und Geschwindigkeit zu tun!! Und 3,5t und überladen ist unsicher!! Physik lässt sich nicht austricksen!! Warum glaubst Du machen die im Ausland alle so ein Theater wegen der paar Kilos?? Und wenn Du das Gewicht so gut einschätzen kannst dann werfe doch mal einen Blick auf die Reifen der Hinterachse: wenn da eine Traglast-Zahl von 108 oder 109 steht dann kann die Achse maximal 2000kg bei 108 bzw 2060kg bei 109 tragen!! Und wo hast Du die 100kg zusätzlich wohl geladen?? Und, um mal bei den beiden Ländern von oben zu bleiben: die summieren die Geldbußen auch gerne auf!! :eek: D.h. Du hast nicht nur 100kg zuviel im z.GG. sondern auch mind. diese 100kg auf der Hinterachse!! Also schonmal 2x Geldbuße! Wenn Du keinen Führerschein für >3,5t hast kommt da ( anders als in D! ) auch nochmal was! Mir wäre das Risiko, und nicht nur das finanzielle!!, zu groß um von vornherein und ganz bewußt überladen loszufahren! Grüße Dirk Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. habe nirgends geschrieben das ich so losfahre
Ich zitiere aus der Eröffnung: Wir sind unterwegs mit 3,5t Mobil, bei Abfahrt von zu Hause haben wir mit komplett gefüllten Tanks (ausser schwarz/grau), Rädern in der Heckgarage, Hund (incl. Futter), normale Nahrungs- und großzügige Trinkwasser- (die Sorte gibt es leider kaum) vorräte, ein Gewicht von ca. 3600 Kg (+-10 kg) auf mehreren Waagen gewogen Außerdem frage ich mich schon, warum man mit 100 kg Frischwasser und "großzügiger Trinkwasserreserve" wegfahren muss, insbesondere nach Österreich, wo es mE das beste Trinkwasser aus der Leitung gibt .... wenn man eh schon überladen ist .... muss aber jeder selber wissen .... Kleine Anekdote am Rande: Ich wurde neulich mit meinem Adria Coral auf Maxi-Chassis, abgelastet auf 3,5t, von der Polizei angehalten. Routinekontrolle. Blöderweise hatte ich den Fahrzeugschein Zuhause vergessen, da ich nur eine kleine Proberunde mit dem neuen Navi drehen wollte. Ergebnis: Der Polizeibeamte schaute in den Motorraum, studierte das Typenschild, dann meinen Führerschein und sagte zu seinem Kollegen: "Schauen Sie hier, da der Wagen ein zulässiges Gesamtgewicht über 3,5t hat, müssen wir hier noch die Führerscheinklasse kontrollieren - B reicht hier nicht aus. Der Fahrer hat noch einen alten Klasse 3, also alles in Ordnung". Ich dann: "Nee, der ist abgelastet auf 3,5t, aber grundsätzlich haben Sie natürlich recht. Das Fahrzeug ist für >3,5t gebaut worden". Polizist: "Ah, danke, das konnte man so nicht erkennen. Dann allzeit gute Fahrt!" Abgesehen von der Tatsache, dass ich natürlich mit korrektem Gewicht unterwegs war und mich auch niemand wiegen wollte (das Fahrzeug war leer und wiegt dann so ca. 3,1t), stellt sich mir schon die Frage: Wie ermitteln die Behörden eigentlich das zGG bei Ablastung wenn FZ-Papiere nicht zur Hand? Das Typenschild wird dabei ja offensichtlich nicht geändert. Halteranfrage. Über Polizeizentrale bei KBA - LRA.
Die Halteranfrage hatten sie gemacht, da das Auto flammneu war, ich keine FZ-Papiere vorweisen konnte und in Arbeitskluft nicht wirklich wir ein Urlauber aussah... vermutlich steht das dann irgendwo im Kleingedruckten mit dem zGG... Geht so eine Halteranfrage eigentlich auch bei ausländischen Fahrzeugen? ]
Das Du ein Fahrzeug über 3,5 t fahren darfst. :D
Na, DAS sollte aber keine große Überraschung sein, dass sie den PASSENDEN Führerschein sehen wollen oder? :lach: :lach: :lach:
Im Prinzip richtig, aber man sollte die Kirche im Dorf lassen: das Gewicht geht linear in die Energie ein, die Geschwindigkeit im Quadrat. Und die Geschwindigkeit wirkt sich auch entsprechend auf den Bremsweg aus. 70 statt 50 km/h heisst doppelte Energie und doppelter Bremsweg. Entsprechend sind auch die Bussgelder ausgelegt. Beim Gewicht ist das genauso, ein paar Kilo zuviel sind was ganz anderes als eine halbe Tonne überladen. Und gefährlich ist es nur, wenn technisch (nach F1) überladen ist, auch bei (nach F2) Dreieinhalb-Tonnern. Ich wäre somit immer entspannt unterwegs, wenn ich ohne weiteres, zB durch Wasser ablassen, ein bisschen Übergewicht loswerden kann. Kontrolliert wird in allen Ländern selten. Auflasten ist keine Alternative zu Abspecken; es ändert weder an der Gefährdung etwas noch am höheren Fahrzeugverschleiss. Garantiert geändert wird die zutreffende, erheblich höhere Maut- und Bussgeldkategorie, Führerscheinklasse, TÜV-Intervalle und diverse Kleinigkeiten zum Parken, Abschleppen und Lkw-Verboten. Dreieinhalbtonner auflasten ist schlichtweg Unsinn, da hilft auch die gebetsmühlenartige Aufforderung hier im Forum nichts. Entweder man kommt mit dem Gewicht halbwegs klar, oder man kauft sich gleich was richtig schweres. Gruss Manfred
Jein - kommt drauf an, aus welchem Land der Halter ist. Gruss Flatus
Ja, in allen Ländern, die zu den Prümer Vertragsstaaten zählen.
--> Link Inhaltlich bleibt alles beim Alten: Zulässig ist die Halterabfrage bei Tempoverstößen, beim Fahren ohne Sicherheitsgurt, beim Missachten einer roten Ampel, beim Fahren unter Alkoholeinfluss und weiteren schweren Verkehrsdelikten. Stellt die ausländische Behörde einen solchen Verstoß durch ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen fest, fragt sie über die nationale Kontaktstelle in ihrem Land die Halterdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg – der nationalen Kontaktstelle in Deutschland – ab. Das KBA teilt zu dem abgefragten Kennzeichen unter anderem Name, Anschrift, Geschlecht und Geburtsdatum des Halters mit. Auf Grundlage dieser Daten wird die ausländische Behörde den deutschen Halter dann anschreiben.
Das sind etwa ein Drittel der europäischen Staaten. Gruss Flatus Um auf die ursprüngliche Frage des TE einzugehen: Keine Toleranzen gibt es F, GB, A und CH. In den anderen Ländern um uns herum liegen sie zwischen 1 und 5 Prozent. Die Bußgelder sind Recht unterschiedlich und Staffeln sich 10 Euro in DK bis 6.000 Euro in GB. Das Fahrerlaubnisrecht ist in der EU harmonisiert. Die Führerscheinklassen orientieren sich am zulässigen Gesamtgewicht. In der Schweiz ist das allerdings anders. Dort orientieren sie sich am tatsächlichen Gesamtgewicht. Die Kosten für das Wiegen können in vielen Ländern, so auch in D, in Rechnung gestellt werden. Abladen ist in allen Ländern obligatorisch.
Du musst dass mal anders sehen: wo ist die Gefährdung größer: wenn Du mit 3,5t mit 120km/h unterwegs bist, mit 3,6t und 120km/h oder mit 3,6t mit 100km/h??
Der TE hat nicht geschrieben was er für ein Fahrzeug hat. Nehmen wir mal an er hätte einen relativ neuen Ducato. Wenn er dann auflasten will macht die "Papierauflastung" auf 3.650kg keinen Sinn da er ja jetzt schon bei 3.600kg ist. Also Luftfeder und .... D.h. aufgelastet darf er nur noch 100km/h fahren. Wie Du selber geschrieben hast steht die Energiebilanz im Quadrat zur Geschwindigkeit. Er investiert also weniger Energie / Kraft in den Vortrieb und schont dadurch seine Antriebsaggregate ( Motor und Getriebe ). Auch müssen durch die niedrigere Geschwindigkeit weniger Seitenkräfte ( Kurvenfahrt ) aufgenommen werden was das Fahrwerk schont. Und schließlich entlastet die LuFe die Blattfederung. :thema: Außerdem ging es hier mehr um Bußgelder wegen Überladung! Grüße Dirk
Zum Glück ist das nur deine unmaßgebliche Meinung.
Das war gestern. Heute hat jeder Polizeibeamte zu jeder Zeit in EUCARIS (in D eine Anwendung von ZEVIS) online Zugriff auf die Daten der genannten Länder.
Woher ist deine Info?
woher hast du diese Summe in GB? von der VOSA Website: 3.6 Excess Weight Offences When a fixed penalty notice or conditional offer is issued for an excess weight offence, the examiner will also prohibit the driving of the vehicle on a road. The prohibition is designed to stop an overweight vehicle from being used on the road and to preserve road safety. The fixed penalty will be the preferred option for dealing with excess weight offences, unless the offence is too serious to warrant the issue of a fixed penalty or the maximum number of notices (as explained in section 3. 2) would otherwise be exceeded. Below is a table showing the current graduated penalty levels for excess weight matters: EXCEED WEIGHT Severity Endorsable FP amount 0 up to but not including 10% No £60.00 10% up to but not including 15% No £120.00 15% and over No £200.00 The legislation shows that a £60.00 penalty will be levied for a 0%-9.99% overload, but VOSA examiners will allow a 5% tolerance before Fixed Penalty or Prohibition issue unless the relevant weight has been exceeded by 1 tonne or more. It is likely that a fixed penalty would be inappropriate for serious cases of overloading (i.e. in which the vehicle is overloaded by 30% and over, or the excess weight is 5 tonnes or more) and therefore a court summons would be issued. ... und die schweizer Seite schreibt auch von 3%, aber Vorsicht: das ist die Toleranz der Waage. Und die, bei der man sein Fahrzeug bei Reiseantritt wiegt, hat auch eine. Kann also passieren, dass es beim Losfahren genau passt, aber man trotzdem ein Bussgeld einfängt. Weil die heimische Waage nachging, und die offizielle ein bisschen zuviel anzeigt.
Ich versteh das Beispiel nicht. Schnellfahren ist immer gefährlich, bei 120 statt hundert habe ich fast den anderthalbfachen Bremsweg (und die fast anderthalbfache Energie). Ein paar Prozent Mehrgewicht dürften keinen messbaren Effekt haben. Die Gefährdung ist abhängig vom tatsächlichen Gewicht und der tatsächlichen Geschwindigkeit. Beim Bussgeld aber kommt es auch auf die Zahlen in den Papieren an. Wenn man mit z.B. 4 Tonnen in DE erwischt wird, kostet das beim 3,5-Tonner 30 Euro, beim 3,85-Tonner 65 Euro. Wenn man dann noch zu schnell im Lkw-Überholverbot war ... aber das ist jetzt ein zugegebenermassen sehr konstruiertes Beispiel. Gruss Manfred Moin Wegen 50 kg zuviel bei vollem Dieseltank würde ich mir keinen Kopp machen. Gruß Michael
Du dir nicht und der Polizist auch nicht, denn der denkt nicht sondern führt die Vorschrift aus :eek: Der Unsinn wegen 100kg treibt immer weitere Früchte. Warum beleidigend werden. Die Einzigen, die nicht denken, sind die, die solchen Mist schreiben. Einfach nicht überladen und andere schon gar nicht dazu ermuntern, dann muss sich niemand Gedanken um Strafen machen. Und wenn ich ständig Angst um das Gewicht habe, sollte man mal darüber nachdenken, ob das richtige Gefährt auf dem Hof steht. Gruß Mal ne kurze Frage. Wer wurde von euch den schon einmal kontrolliert in Österreich? Gruß Frank
Ich auf der Rückfahrt von Kroatien! Da mussten alle über 2,8t über die Waage!
Genau, da hast Du recht und Du bist damit nicht allein. Zu dieser Einsicht kommen wohl zunehmend mehr Anhänger unseres schönen Hobbys: --> Link
Natürlich wie in anderen Foren auch schon beschrieben….. Niemand…. Gruß Hans
Ich auch, direkt nach der Grenze Italien-Österreich Parkplatz Arnoldstein ! Gruß Harald Genau, die kontrollieren eigentlich gar nicht, das sind alles nur böse Fake News von zGG-Fanatikern, die euch den Spass verderben wollen. Packt euch die 3,5-T-Kisten voll und lasst die Kuh fliegen! YOLO! Mir liegt das nicht, ich bin risikoscheu. Sind meist ganz spiessig mit 4,8 T GG bei 5,2 T zGG unterwegs. Voll Rentner-mäßig... :D aber sehr entspannend. bis denn, Uwe
Nur mal interessehalber: Wie kommt man mit einem gut 7m langem Bimobil Alkoven auf knapp 4t Leergewicht? Ist das Basisfahrzeug soviel schwerer als der typische Ducato etc. oder kommt das eher über das Gewicht des Aufbaus?
Ich, an der AB nahe Wels bei einer Ausleitung zur Waage. RK Am Fernpass schon 2x einmal am Abend um 23.00, war eigentlich eine Schwerverkehrskontrolle (Nachtfahrverbot)mit mobiler Waage und einmal am Sonntag Nachmittag nahe Grenztunnell an der festen Verkehrskontrollstelle Vorarlberg, kurz vor Bludenz. Aber ist doch sch...egal wie oft man kontrolliert wird. Es gibt Regeln und Gesetze, an die halte ich mich ( meistens :-) ). Besonders im Urlaub. Ich hab keinen Bock meinen Urlaub mit unnötigem Ärger zu versauen. Ich fahre mit 7 Mtr. Alkoven. Früher, zu viert, bin ich vor jedem Urlaub auf die Wage um sicher zu gehen. Ich kenne aber mein Auto und meine Ausrüstung. Ich bin öfter knapp an den 3,5 aber nie darüber. Wenn ich mich einschränken müsste, würde ich lieber Auflasten als mit dem Risiko erwischt zu werden losfahren. Meinen LMC müsste ich für 3,85 nicht mal umbauen und Führerschein hab ich und auch meine Frau auch. |
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