marmarq am 01 Jun 2023 11:12:27 Bergbewohner1 hat geschrieben:Der TÜV hat die Tanklaschen und den Tank geprüft, gereinigt wurden sie auch, ebenfalls neue Armaturen und Füllstopps. Nächste Woche fahre ich nach Selbitz und dann werden sie wieder eingebaut. Werde berichten was der Spass gekostet hat.
Lt Tel soll der Spass 200-250€ kosten! Wie ist die Sache bei Dir ausgegangen? Gr mani
Bergbewohner1 am 01 Jun 2023 18:52:27 Ich habe erst am 16.6. den Einbautermin bekommen, die TÜV Rechnung ist noch nicht da, die rechnen nur einmal im Monat ab. Sobald ich die Rechnung habe gebe ich sofort Bescheid. Wenn es bei dem genannten Preis wäre, ging es ja noch, neu wäre viel teurer.
Bergbewohner1 am 17 Jun 2023 13:44:20 Gastank und Flaschen gewechselt, hatte mit mehreren Monteuren fast 5 Stunden gedauert. Problem waren die Spannbänder vom Gastank, die geschlizten Schrauben gäbe es nicht mit Handel, die Spannbänder aus den Schrauben zu ziehen ging nicht, weil das aufgerollte Spannband am Tank nicht so auszurichten war, das es rausgezogen werden konnte. Also haben wir die Schraubenköpfe abgeflexst damit die Bänder rausgingen und dann neue Köpfe angeschweißt. Erst dann war es möglich das gerollte Stück Spannband auszurichten, bis durch den Schliz gezogen werden konnte. Rechnung bekomme ich erst noch.
Bergbewohner1 am 23 Jun 2023 18:08:16 Rechnung ist da, 1500 € für einen 50 Liter Tank und 2 Alugastankflaschen mit allen Armaturen neu 1557,00 Euro incl. Hätte ich neu gekauft wären noch fürs gleiche ca. 400 € mehr dazu gekommen + Versandkosten. Steht aber kein Einbau drauf, nun muß ich noch mal warten, ob da noch was kommt.
marmarq am 18 Sep 2023 16:34:57 Kurze Rückmeldung: Habe die alte Tankfl. verschrottet, für 220,00€ ne neue 14kg bekommen
DANKE an alle für die Informationen
Uli.F am 08 Okt 2024 23:29:44 Bergbewohner1 hat geschrieben:Nächste Woche fahre ich nach Selbitz und dann werden sie wieder eingebaut. Werde berichten was der Spass gekostet hat.
Hallo Werner, wie ist es denn bei dir ausgegangen ... was musstest Du zahlen? Ich habe hier nämlich auch zwei Alugas-Flaschen stehen, deren Zeit abgelaufen ist :(.
Uli.F am 08 Okt 2024 23:48:12 Uli.F hat geschrieben:Hallo Werner, wie ist es denn bei dir ausgegangen ... was musstest Du zahlen?
... konkreter: was hat dich die Revision einer Alugasflasche gekostet (Du berichtest ja von einer Gesamtsumme)? Wenn der Neukauf bei Alugas gegen Verschrottungsnachweis nur unwesentlich teurer ist als so eine Revision (sagen wir mal: Größenordnung 50€), würde ich das schon machen wollen. Auch wenn es mir nicht wirklich behagt, voll funktionsfähige Alugas-Flaschen in den Schrott zu geben, nur weil sie älter als 10 Jahre sind :( .
Beduin am 09 Okt 2024 08:03:42 Genau so gehts mir auch :? Würde mich auch über eine Rückmeldung freuen
andwein am 09 Okt 2024 15:52:34 Beduin hat geschrieben:Genau so gehts mir auch :? Würde mich auch über eine Rückmeldung freuen
Ich habe vor ca. 4 Jahren meine Alu Tankflasche mit Indi Levelanzeige überprüfen lassen. Von Alugas habe ich zwei Angebote bekommen. 1. Reine Überprüfung/TÜV aber bei überprüfter Flasche ohne zukünftige Funktion des Indi-Gaslevelindikators, Preis. 83,78€ oder 2. Lieferung einer neuen Flasche mit Multiventil gegen Zuzahlung von ca. 150€. Genaues Angebot ist mir entfallen Ich habe die Flasche überprüfen lassen, Ventil und Dichtungen wurden getauscht, Druckprüfung. Der Füllstandanzeiger in dem Multiventil ist in engen Gaskästen schlecht ablesbar. Gruß Andreas
dieter2 am 09 Okt 2024 17:03:33 Bergbewohner1 hat geschrieben:Der TÜV hat die Tanklaschen und den Tank geprüft, gereinigt wurden sie auch, ebenfalls neue Armaturen und Füllstopps. Nächste Woche fahre ich nach Selbitz und dann werden sie wieder eingebaut. Werde berichten was der Spass gekostet hat.
Ich bin gespannt auf Deinen Bericht. Meine Flasche ist auch abgelaufen. Es gibt von der Gasfachfrau ein Entsorgungsformular, ich werde meine Flasche entsorgen lassen und der Entsorger füllt das Formular aus. Mit den Formular kauf ich von der Gasfachfrau eine neue Flasche für 200 € So ist mein Plan :roll:
hansibh am 12 Okt 2024 11:33:00 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Hallo, wenn deine Gesamtzuladung noch ok ist , kann ich dir eine Campko 30 ltr. Gastankflasche empfehlen die muss nie überprüft werden ! Habe ich selbst und bin sehr zufrieden VG
nokli am 12 Okt 2024 13:47:59 Moin Hansibh,
kannst du mal ein bisschen zu den Campko Flaschen berichten, ich "liebäugel" nämlich auch damit. Wie siehr das mit der TüV (o.ä.) Abnahme aus, Eintragung, Selbsteinbau oder nur durch Fachbetrieb, Kosten, etc.
Danke schon einmal im Voraus für deine Info!
Gruß Norbert
neyoo am 12 Okt 2024 13:55:53 Ich kann dir von meiner Erfahrung schreiben: Ich habe eine Campco-Flasche. Tüv gibt es Bei Stahlflaschen nicht. Lies einfach auf der Seite der Gasfachfrau, da steht alles. Ich war dort, hatte ein prima Beratung und bin mit einer fertigen Gastankflasche vom Hof gefahren. Je nach dem kannst du noch einen Außenfüllanschluß dranbauen wenn es nötig oder besser ist. Einbau? ich denke, du schaffst es die Flasche an ihren Platz zu stellen. Ich brauchte nur noch die Adapter. Nun einfach Gasklappe auf, Tanken, Gasklappe zu. Du baust ja keinen Gastank ein sondern stellst eine mobile Flasche neben die andere. Wenn ich Gas für den Grill brauche, stelle ich diese neben den Gasgrill und danach wieder in den Gaskasten, so wie mit jeder anderen Gasflasche auch. Die Bedingungen und Vorschriften für diese Flaschen haben sich geändert. Lies einfach nur die Infos, die nach Jun 2024 geschrieben sind viele grüße neyoo
nokli am 12 Okt 2024 14:01:01 Moin, ich meinte Eintragung in die Papiere. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss jetzt (oder ab demnächst) zwingend ein Außenanschluss verbaut werden (Info aus einem Blog). Gruß Norbert
hansibh am 13 Okt 2024 09:00:20 nokli hat geschrieben:Moin Hansibh,
kannst du mal ein bisschen zu den Campko Flaschen berichten, ich "liebäugel" nämlich auch damit. Wie siehr das mit der TüV (o.ä.) Abnahme aus, Eintragung, Selbsteinbau oder nur durch Fachbetrieb, Kosten, etc.
Danke schon einmal im Voraus für deine Info!
Gruß Norbert
Hallo Norbert, Ich habe die Campko 30ltr. ca. 6 Wochen, habe diese selbst eingebaut, Befüllung der Flasche erfolgt mit Hilfe des Adapter direkt an der Flasche VG
Uli.F am 15 Okt 2024 18:29:48 neyoo hat geschrieben:Ich habe eine Campco-Flasche. Tüv gibt es Bei Stahlflaschen nicht. Lies einfach auf der Seite der Gasfachfrau, da steht alles ...
... also ich habe nur gefunden: "LPG-Gasflasche mit 80% Multiventil. Homologation ECE 67R-01 (Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist erforderlich) ..." --> LinkAbgesehen von dem notwendigen Eintrag in die Fahrzeugpapiere - für die Campco-Flaschen soll nach 10 Jahren keine Revision erforderlich sein? Da wäre ich sehr erstaunt, weil das doch auch für Gastanks nach 10 Jahren gilt (oder bin da jetzt auf dem Holzweg?). Warum sollten die Campco-Flaschen davon ausgenommen sein :gruebel:
ManfredK am 15 Okt 2024 19:31:26 Uli.F hat geschrieben:Warum sollten die Campco-Flaschen davon ausgenommen sein :gruebel:
Homologation nach R67/01
mv4 am 15 Okt 2024 20:00:51 Wenn ein Gastank die Homologation ECE 67R-01 hat...und das haben alle neuen Gastanks ...dann entfällt die 10 jährige Prüffrist...es wird nur noch eine Sichtprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt.
nokli am 15 Okt 2024 20:59:33 Moin, kann jemand beantworten was bei der Abnahme/Eintragung geprüft wird? Ich habe bisher kein Dokument gefunden, was die Vorgaben beschreibt. Wie ist die Flasche zu befestigen (muss es diese Metallplatte mit den 2 gummierten Metallbändern sein, oder reicht die bisherige Halterung der Tauschflaschen), ist eine Direktbefüllung zulässig (warum wird immer wieder in Videos gezeigt, dass ein Hochdruckschlauch mit einem zusätzlichen Anschlussteil verbaut wird), etc. Ich würde einfach gerne verstehen wie die Regeln sind.
Habe mal freundlich bei unseren ortsansässigen DEKRA Mann angefragt, er sagte mir aber, dass er davon auch keine spezifischen Kenntnisse hätte. Versprach mir aber, dass wenn ich mein Vorhaben möglichst genau beschreibe, er die Fragen mit der Fachabteilung klärt. Das macht mir den Mann doch schon einmal sympatisch! :D
Gruß Norbert
Luppo am 15 Okt 2024 21:08:29 Es gibt schlicht keine belastbaren Aussagen bzw. Regelungen. Jeder erzählt was anderes. Will man eine Aussage schriftlich, gibt es die nicht. Sehr verwirrend alles.
nokli am 15 Okt 2024 21:11:54 Wohl wahr! Aber spätestens die Leute, die etwas eintragen sollen, müssen sich ja eine Meinung dazu gebildet haben. Vermutlich erheben sie aber dann Maximalforderungen, um auf der sicheren Seite zu sein. Ist wirklich etwas frustrierend!
Gruß Norbert
neyoo am 15 Okt 2024 22:15:03 Hallo nokli, Es ist leider ein verwirrendes Thema. Der Ausdruck "Gastankflasche" ist blöd. Entweder du hast einen Gastank oder du hast eine Gasflasche. Einen Gastank kannst du beim Tüv eintragen lassen. Da gibt es auch die richtigen Vorschriften. Eine Gasflasche kannst du nicht eintragen lassen, weil es eine Flasche ist, und kein Tank. ( ich sag das mal so, damit man es vielleicht besser versteht) Versuche einfach mal deine Gasflasche beim Tüv eintragen zu lassen ;) . Die hat bestimmt eine Seriennummer... und nächstes mal eine andere. Ist ja klar, weil man die wechselt. Was unzer Herz begehrt, ist eine wiederbefüllbare Gasflasche. Mehr nicht. :) - Weil man aber ein gewisses Maß an Sicherheit baraucht, werden Gasflaschen nur bis 80% gefüllt. Wenn du das sicherstellen kannst, dann geht das auch mit jeder Gasflasche. Über Gewicht z.B. -So macht es auch der Gashändler, bei dem ich meine Flaschen füllen lasse. Das ist für uns unpraktisch. Deswegen gibt es Gasflaschen, die haben einen Schwimmer, der bei 80% Füllstand abschaltet. Für diese hat sich der Begriff "Gastankflasche" eingebürgert. Das ist eine Gasflasche mit einem Anschluß zum füllen und ein Anschluß für die Entnahme. Leider komme noch einige schwachsinnige Wünsche von Gasvereinen, die keine gesetzliche Regeln erlassen können dazu. Was aber nicht heißt, daß die grundsätzlich falsch sind, sondern eher "nicht mehr Zeitgemäß", weil sich die Umstände geändert haben. Wie ich schon schrieb, diese Jahr haben sich die Infos wer was wie und wo einbaut / reinstellt und wie befestigt grundlegend geändert. So grob ab Mitte 2024 war alles anders..... Ich habe eine tragbare, wiederbefüllbare Gasflasche, die ich mal im WoMo, mal beim Grill oder im Wohnwagen verwende. Deswegen ist diese auch in keinem Gefährt eingetragen bzw beim Grill steht sie daneben. Hast du dir mal die Frage gestellt, warum man eine 11Kg Gasflasche nicht beim Tüv einträgt? Und warum trägt man dann eine Gasflasche ein, die man selbst befüllen kann? viele grüße neyoo
ManfredK am 15 Okt 2024 22:40:13 neyoo hat geschrieben:Wie ich schon schrieb, diese Jahr haben sich die Infos wer was wie und wo einbaut / reinstellt und wie befestigt grundlegend geändert. So grob ab Mitte 2024 war alles anders..... neyoo
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine veröffentlichten neuen Bedingungen zum Thema Gastankflasche - es gibt nur Absichtserklärungen wie es zukünftig mal sein könnte.....
Luppo am 16 Okt 2024 08:51:06 So ist es. Jeder, der eine Gasprüfung mit Füllflasche durchführen lässt, ist auf das Goodwill des Prüfers angewiesen. Zum Glück gibt es Betriebe, auch Prüfstellen (TÜV/Dekra), die das nicht so eng sehen. Aber grundsätzlich gelten bis zum heutigen Tag noch die alten G607-Bestimmungen, letzte Fassung 08/22, wenn ich es richtig im Kopf habe. Ein Eintrag der Flasche ins Prüfheft ist übrigens nicht erforderlich, da die Gasflasche als Ladung angesehen wird. Wer sich also die Flasche ins Fahrzeug stellt, muss einen Prüfer finden, der die Flasche akzeptiert. Wer sie sich im Fachbetrieb einbauen lässt, muss dann am besten immer bei dem Betrieb prüfen lassen.
andwein am 16 Okt 2024 09:45:47 mv4 hat geschrieben:Wenn ein Gastank die Homologation ECE 67R-01 hat...und das haben alle neuen Gastanks ...dann entfällt die 10 jährige Prüffrist...es wird nur noch eine Sichtprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt.
Das Ganze bezieht sich eigentlich auf Gastanks für Gasantrieb, wir sprechen aber von Gastanks für Heizgas! So richtig ist das alles leider nirgendwo beschrieben. Ich beziehe mich auf meinen Hausanlage/Haustank für Heizgas und dessen 10 Jahresprüfung. 1. Mit der Homologation ECR-67R-01 entfällt die Behälter-Druckprüfung nach 10 Betriebsjahren. 2. Das Auswechseln der Dichtungen und Gummiteilen in Reglern und Ventilsitzen ist davon nicht erfasst. Diese müssen wie eventuelle Schlauchleitungen (bei fest installierten Tanks eigentlich nicht nötig/zulässig da fest verrohrt) nach 10 Jahren gewechselt werden. Aber belegen kann ich das Ganze nicht. Gruß Andreas
ManfredK am 16 Okt 2024 10:27:54 Über die ECE R122 (Heizung, Gasbetrieben) findest du hinsichtlich der Installation usw. den Weg zur ECE R67.01
trybear am 16 Okt 2024 14:30:32 Erledigt..gefunden. :roll:
andwein am 16 Okt 2024 16:01:51 ManfredK hat geschrieben:Über die ECE R122 (Heizung, Gasbetrieben) findest du hinsichtlich der Installation usw. den Weg zur ECE R67.01
Erstmal Dank für die Info, habe es durchgelesen und meine Kenntnisse wurden bestätigt! 1. Diese ECE R67-01 gilt für Treibgastanks und nicht für Heizgastanks 2. Für diese Tanks entfällt die Druckprüfung nach der Druckbehälterverordnung 3. Der TÜV ist für die Sichtprüfung zuständig Achtung. Alles was unter 1/2/3 aufgeführt ist gilt nicht für Heizgastanks für die wir die Tankflaschen einsetzen wollen. Gruß Andreas
Luppo am 16 Okt 2024 16:33:38 andwein hat geschrieben:Erstmal Dank für die Info, habe es durchgelesen und meine Kenntnisse wurden bestätigt! 1. Diese ECE R67-01 gilt für Treibgastanks und nicht für Heizgastanks 2. Für diese Tanks entfällt die Druckprüfung nach der Druckbehälterverordnung 3. Der TÜV ist für die Sichtprüfung zuständig
Achtung. Alles was unter 1/2/3 aufgeführt ist gilt nicht für Heizgastanks für die wir die Tankflaschen einsetzen wollen. Gruß Andreas
Nicht ganz leicht zu verstehen, also für Füllflaschen mit Befüllstop gilt: 1. Diese ECE R67-01 gilt NICHT für Treibgastanks aber für Heizgastanks 2. Für diese Tanks entfällt NICHT die Druckprüfung nach der Druckbehälterverordnung 3. Der TÜV ist NICHT für die Sichtprüfung zuständig?
nokli am 16 Okt 2024 17:40:45 Dann lehnt sich "Camping Wagner" aber recht weit aus dem Fenster! Dort steht zu der Campko Flasche (CAMPKO Gastankflasche, 30 Liter, mit 80% Multiventil): "Die CAMPKO Gastankflasche aus solidem Stahl wurde für den Festeinbau im Wohnmobil, Camper Van oder Caravan entwickelt. Sie verfügt über einen hohen Sicherheitsstandard und ist nach ECE 67R-01 zertifiziert. Die CAMPKO Tankflasche wird im Gaskasten verbaut und dient somit als wiederbefüllbarer Wohnmobil Gastank. - unterliegt keiner 10-Jahres-Prüffrist durch den TÜV ...."So formuliert ist es eine zugesicherte Eigenschaft und "müsste" auch eintragungsfähig sein oder ist mindestens irreführend! Wahrscheinlich mache ich mir einfach zuviel Gedanken, Flasche rein, ordentlich befestigen, Rohr zur Direktbefüllung mit Rückschlag und Sinter dran und fertig is es! Und vor der HU dann raus damit! :D
Uli.F am 16 Okt 2024 21:41:10 nokli hat geschrieben:... Und vor der HU dann raus damit!:D
... genau so! Das ist ja alles undurchdringlicher als Küstennebel! Wenn ich das mal in meinen Worten zusammenfasse: Ein Gastank ist ein Gastank, egal ob ich den jetzt Gastank nenne, oder Gas(tausch)flasche oder Tankgasflasche. In jeden Gastank darf nur max. 80% seines Volumens Flüssiggas gefüllt werden. Bei mobilen Tauschflaschen stellen das die gewerblichen Befüller durch wiegen sicher. Bei Gastanks und Tankgasflaschen passiert das durch eine integrierte Vorrichtung, die bei einem Pegel von 80% das Füllventil schließt. Da das in der Regel durch einen Schwimmer passiert, darf die Chose nicht schräg stehen - also verlangt der Gesetzgeber einen „festen“ Einbau im Fahrzeug. Auch wenn fast alle Ducatos leer vorne tief stehen - also schräg ;-). „Motorgas“ wird aus der Flüssigphase entnommen, „Heizgas“ aus der Gasphase - ansonsten sehe ich da keinen Unterschied. Habe ich etwas übersehen oder falsch verstanden? Und um das für mich jetzt mal abzuschliessen: für die Gasprüfung wird eine normale Tauschflasche angeschlossen - und gut iss!
andwein am 17 Okt 2024 11:41:03 Uli.F hat geschrieben:.......„Motorgas“ wird aus der Flüssigphase entnommen, „Heizgas“ aus der Gasphase - ansonsten sehe ich da keinen Unterschied.
Alles korrekt dargestellt, eine Ergänzung zum besseren Verständnis der Unterschiede: 1. Beide Gase sind "LPG", nur das Mischungsverhältnis der Gase ist unterschiedlich 2. Motorgas (Treibgas) wird aus der Flüssigphase entnommen und benötigt deshalb keinen 80% Füllstop. Heizgas wird im Verdampfungsraum entnommen und benötigt deshalb einen "Verdampfungsraum" deshalb bei 80% Tankvolumen ein Füllstop damit dieser Raum von Flüssiggas frei bleibt. Gruß Andreas
BURAN am 17 Okt 2024 11:57:37 Bleibt zu ergänzen..
Da das mit den gastankflaschen mit dem fülladater zu einfach wäre .. soll nun eine aussenbetankung Pflicht werden , was einen Anschluss mit Schläuchen bedarf, welche wieder mit ner schnellkupplung versehen seien sollen .
Einfach ne gasflasche mit fülladapter reinstellen ..da verdient ja keiner was dran
KAWADO am 17 Okt 2024 14:54:29 andwein hat geschrieben:2. Motorgas (Treibgas) wird aus der Flüssigphase entnommen und benötigt deshalb keinen 80% Füllstop.
Andreas, das sehe ich anders, weil auch bei PKW Tanks ist normalerweise ein Schwimmer mit 80% Füllstop verbaut. Das habe ich in der Werkstatt damals an meinem eigenen PKW gesehen. Damit noch 10 Liter mehr reingehen wurde der Schwimmer etwas "justiert" :wink: von 80% auf 90%. Auszugsweise Beschreibung eines Multiventils: Multiventile / TankventileAm Gastank einer Autogasanlage ist das sogenannte Multiventil (Tankventil) montiert. Das Bauteil erfüllt gleich mehrere Aufgaben. Das Multiventil stellt unter anderem sicher, dass der Tank beim Tankvorgang nicht zu weit befüllt wird ( Überfüllstop) und dass immer nur die voreingestellte Menge an Gas aus dem LPG Tank zum Motor geführt wird. Zur weiteren Ausstattung des Ventils gehören ein Druckablassventil, eine Thermosicherung, ein Strömungsventil sowie eine Absperrvorrichtung.
Rockerbox am 17 Okt 2024 15:09:24 andwein hat geschrieben:2. Motorgas (Treibgas) wird aus der Flüssigphase entnommen und benötigt deshalb keinen 80% Füllstop.
KAWADO hat geschrieben: Andreas, das sehe ich anders, weil auch bei PKW Tanks ist normalerweise ein Schwimmer mit 80% Füllstop verbaut.
So kenne ich das auch, denn auch die Treibgasbehälter brauchen einen gasförmigen "Puffer", um die Ausdehnung des Flüssiggases bei erhöhter Temperatur zu kompensieren.
Beduin am 17 Okt 2024 19:00:37 Es gibt jetzt für die Fraktion "Nachhaltig" keine Möglichkeit die Flaschen durch den TÜV zu bringen? Mir widerstrebts ja ohne Ende das gute Teil zu verschrotten :?
WomoTechnikService am 17 Okt 2024 19:09:54 Uli.F hat geschrieben:für die Gasprüfung wird eine normale Tauschflasche angeschlossen - und gut iss!
Oder vorher der Gasprüfer kontaktiert, ich z.B. habe kein Problem mit "selbst befüllbaren Druckbehältern", wenn sie von Alugas sind oder bei anderen Herstellern ein Zertifikat haben... LG Peter
Luppo am 17 Okt 2024 19:49:04 WomoTechnikService hat geschrieben:Oder vorher der Gasprüfer kontaktiert, ich z.B. habe kein Problem mit "selbst befüllbaren Druckbehältern", wenn sie von Alugas sind oder bei anderen Herstellern ein Zertifikat haben...
LG Peter
Ja, das ist die Kunst, einen in der Nähe zu finden, der alles nicht so eng sieht. Ich hätte vor dem Kauf nie gedacht, dass die Flasche mit Füllstop ein rechtsfreier Raum ist und jeder Prüfer die Normen auslegen kann wie er will.
neyoo am 17 Okt 2024 21:09:33 Uli.F hat geschrieben:Und um das für mich jetzt mal abzuschliessen: für die Gasprüfung wird eine normale Tauschflasche angeschlossen - und gut iss!
Ja, das ist wohl die einfachste und Stressfreie Möglichkeit. Ich werde dies so machen. Bei mir ist kein Außenanschluß nötig. Gasklappe auf, dann bin ich an der Flasche. viele grüße neyoo
andwein am 18 Okt 2024 11:09:38 Luppo hat geschrieben:.......Ich hätte vor dem Kauf nie gedacht, dass die Flasche mit Füllstop ein rechtsfreier Raum ist und jeder Prüfer die Normen auslegen kann wie er will.
Aus Sicht des TÜVs (Fahrzeugsicherheit) ist die Gasflasche für Heizgas kein rechtsfreier Raum. Aus Sicht des TÜVs gibt es relativ klare Regeln für Material, Herstellung, feste Installation nach 20/8 Regel, Druckprüfung nach 10 Jahren falls keine Produktion nach ECE-R67-01, feste Verrohrung und Außenbetankung. Aus Sicht des Gasvereins (für Heizungsbauer) ist auch alles geregelt was die Betriebssicherheit betrifft, nämlich Sicherheitsventile, Tausch der Regler/Schläuche nach 10 Jahren, etc. Beim Wohnmobil treffen da aber leider zwei Seiten aufeinander, TÜV & GVGW bzw. GVFG, die aus unterschiedlichen Interessen keinen Grund sehen miteinander zu sprechen. Gruß Andreas
trybear am 18 Okt 2024 11:48:31 Moin.
Wo kann ich denn an meiner ausgebauten Alu-Tankgasflasche eine 10-Jahres-Prüfung machen lassen? Der Betrieb, der sie immer gefüllt hat, und auch sonst Gasprüfungen an Druckbehältern macht, möchte das nicht. ♂️ Danke für Tipps und Hilfe
andwein am 18 Okt 2024 17:18:24 trybear hat geschrieben:......Wo kann ich denn an meiner ausgebauten Alu-Tankgasflasche eine 10-Jahres-Prüfung machen lassen?
Bei Alu Gas --> LinkGruß Andreas
ManfredK am 18 Okt 2024 18:01:35 Es gibt nur noch Austauschflaschen zum Preis von 200€ - die alte Flasche muss nicht zurückgesendet werden sondern kann mit Beleg auch verschrottet werden.
neyoo am 19 Okt 2024 12:01:35 Hier noch was zum durchlesen. hybrid.supply/blog.php?blog_cat=2&blog_item=1&language=de --> Linkviele grüße neyoo
WomoToureu am 19 Okt 2024 12:22:02 neyoo hat geschrieben:Hier noch was zum durchlesen.
Danke für den Link, jedoch ist das OT, da es hier um die Erneuerung des TÜV einer abgelaufenen Gastankflasche geht.
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