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Gasflaschentausch Reglungen Baumärkte 1, 2


andwein am 19 Nov 2021 17:59:00

pipo hat geschrieben:. Gasflaschen in uninspiziertem Zustand quer durch einen geöffneten Markt zu schleifen weckt bei mir .....
Dann sollte der Gesetzgeber als erstes die Lagerung und den Verkauf an Tankstellen verbieten :!: Die Flaschen sind Geprüft und ich habe noch von keinem Unfall mit einer Gasflasche in einer Verkaufsstelle gehört. hat..

Deine Meinung in Ehren, aber bei Feuerpolizeilichen Vorgaben zum Betrieb eines Marktes zählt sie halt nicht.
Und was der einzele Verkäufer daraus macht zählt auch nicht.
Es gibt in Deutschland Leuten die auf Corona Partys gehen um sich anzustecken und dadurch immunisieren zu lassen, tausende springen von Dächer oder werfen sich vor den Zug!
Alles ungesund!!
Halt meine Meinung, Gruß Andreas

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WomoToureu am 19 Nov 2021 22:15:53

andwein hat geschrieben:Und was der einzelne Verkäufer daraus macht zählt auch nicht.

Das ist zutreffend was Du schreibst, aber sicherlich liegt es an der Marktleitung nicht an den Mitarbeitern. Ich gehe mal davon aus, dass einige Marktleitungen die Gefahr einfach übersehen nicht bewusst ignorieren.

pipo am 20 Nov 2021 12:52:44

andwein hat geschrieben:Deine Meinung in Ehren, aber bei Feuerpolizeilichen Vorgaben zum Betrieb eines Marktes zählt sie halt nicht.

Wie es der Zufall wollte musste ich gestern eine neue Gasflasche kaufen.
Also ab zum Raifeisenmarkt und frech nachgefragt ob das Risiko nicht zu groß ist, wenn ich die volle Pulle durch den Markt schleppe :eek: Große Augen und die Diskussion ging los. Der Marktleiter schaltete sich letztendlich ein und sagte, dass die Technische Vorschrift TRGS 510 maßgeblich eingehalten werden muss. Wüsste er genau, da im Frühjahr eine Überprüfung stattfand. Beim Betreten des Marktes muss das Personal prüfen, ob die Flasche durch den roten Deckel fest verschlossen ist. Der Transport der vollen Flasche ist wiederum dadurch gesichert, dass nur geprüfte Flaschen verkauft werden dürfen. Damit wären alle Auflagen erfüllt.

Aber kannst Du mitbringen noch erklären, was die Feuerpolizeichlichen Vorschriften sind oder?

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murksmax am 20 Nov 2021 13:48:48

karlh hat geschrieben:Ich neulich unterwegs tauschen müssen und hatte meine Kunststoffkappe für die Flasche nicht dabei. An der Info vom Obi bestand die Mitarbeiterin dann drauf, dass ich eine Kappe kaufen muss - 5,99 Euro.


Moin,
das kenne ich, hatte ich beim Obi in Jever auch schon mal :x Hatte meine Kappe zuhause vergessen :evil: Sagte die nette Dame an der Info doch zu mir "Kaufen Sie die Kappe, geben Sie die leere Flasche zurück, lassen Sie sich eine neue Flasche geben und bitte Sie den Kollegen, die Kappe zu tauschen. Wenn Sie die neue Flasche eingebaut haben kommen Sie mit der neun Kappe zurück und geben die zurück, weil es für Sie ein Fehlkauf war ..."

Ok, nach 10 Minuten hat sie mir den Kaufpreis wieder ausgezahlt, DAS NENNE ICH KUNDENFREUNDLICHKEIT !
:daumen2:

andwein am 20 Nov 2021 18:30:48

pipo hat geschrieben:.......Aber kannst Du mitbringen noch erklären, was die Feuerpolizeichlichen Vorschriften sind oder?

Nein, ich stecks lieber auf.
Andreas

WomoToureu am 20 Nov 2021 22:28:04

andwein hat geschrieben:...Nein, ich stecks lieber auf....


Eigendlich denke ich ebenfalls so, aber ich versuche es noch mal.

Ein Gewerbetreibender ist stets für das verantwortlich was geschiet, er also der Marktleiter in diesem Fall muss eine Riskoanalyse machen und prüfen ob und wie er ein fiktives Risiko minimieren kann und muss.
Viele Marktleiter haben dies wie in den Beiträgen beschrieben gemacht, diese haben ihre Hausaufgaben gemacht.

Ich kann dir als Gewerbetreibender sagen, der mit dem du Pipo gesprochen hast, der weiß offenbar nicht was Hausaufgaben sind ... :D oder anders gesagt, ich könnte an Stelle des Marktleiters nicht ruhig schlafen. Sollte etwas passieren ist man schneller Straf - und Zivilrechtlich dran, das glaubt man gar nicht. Dann heißt es Vernachlässigung der Aufsichtpflicht, Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern und Kunden, Gefahren wurden bewusst tolleriert ....usw.

Ich frage mich wer dort im Markt Sicherheitsbeauftragter ist, wahrscheinlich ein beauftragter Fremde der bis heute den Markt noch nie gesehen hat.

karlh am 21 Nov 2021 10:24:39

murksmax hat geschrieben:Ok, nach 10 Minuten hat sie mir den Kaufpreis wieder ausgezahlt, DAS NENNE ICH KUNDENFREUNDLICHKEIT !
:daumen2:


Ich hatte das in Lindau auch so gemacht.

Bin am Ende wieder rein in dem Markt, hab Ihr ein Bild von der eingebauten Flasche gezeigt und die Kappe zurückgegeben.
Für den Transport im eingebauten Zustand brauch ich ja auch keine Kappe.

Ging aber nicht ohne massives "meckern" Ihrerseits, erst als ich den Marktleiter wollte, um das Thema endgültig auszudiskutieren, hat Sie eingelenkt und die Kappe zurückgenommen.

pipo am 21 Nov 2021 10:32:38

WomoToureu hat geschrieben:Ich kann dir als Gewerbetreibender sagen, der mit dem du Pipo gesprochen hast, der weiß offenbar nicht was Hausaufgaben sind ... :D oder anders gesagt, ich könnte an Stelle des Marktleiters nicht ruhig schlafen.

Er währe doch dumm, wenn die Begehung/Prüfung Mängel ergeben hätte und er diese nicht behebt, zumal er mit Nachprüfungen rechnen muss. Und mit diesen Schlafproblemen leben immerhin hunderte Marktleiter und darüber hinaus einige GmbH wie Hagebaumarkt, Obi und Co.

Sollte etwas passieren ist man schneller Straf - und Zivilrechtlich dran, das glaubt man gar nicht. Dann heißt es Vernachlässigung der Aufsichtpflicht, Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern und Kunden, Gefahren wurden bewusst tolleriert ....usw.

Aber nicht, wenn die Prüfung ohne oder leichte Mängel stattgefunden hat, bzw. größere Mängel behoben hat.

WomoToureu am 21 Nov 2021 10:46:52

Wie ich bereits geschrieben habe, ist der Sicherheitsbeauftragte und der Marktleiter für die Beurteilung alleine verantwortlich und überprüft wird es sicherlich nur im Falle des Falles.

Ich kenne es hier nur so, wie z.B. hier geschrieben "Aus Sicherheitsgründen wird Gas separat gelagert" aus Hornbach Webseite unter Propangas entnommen --> Link

Es gab mal eine Zeit da haben Jugendliche in den Märkten mit Sprühdosen rumgesprüht, heute sind die so stark gesichert obwohl eine objektive Gefahr nicht davon ausgeht. Mich wundert es, dass es noch Märkte gibt die Gefahrgut im Markt zulassen. Jeder hat sicherlich da seine Meinung zu.

pipo am 21 Nov 2021 10:55:47

WomoToureu hat geschrieben:Wie ich bereits geschrieben habe, ist der Sicherheitsbeauftragte und der Marktleiter für die Beurteilung alleine verantwortlich und überprüft wird es sicherlich nur im Falle des Falles.

Nein ist er nicht. Er ist i.d.R. Angestellter und muss ein Risiko in die Geschäftsleitung melden. Die ist einzig und allein Verantwortlich.

Ich kenne es hier nur so, wie z.B. hier geschrieben "Aus Sicherheitsgründen wird Gas separat gelagert" aus Hornbach Webseite unter Propangas entnommen --> Link

Entspricht exakt der Schilderung des Marktleiters und der führenden Vorschrift TRGS 510.

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