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Hallo Zusammen, in ein paar Tagen bekommen wir unser erstes eigenes Wohnmobil, ein Eura Mobil PT 695 EB. Wie sieht es aus mit der Werkstattwahl, wenn ich zusätzliche Ein-/Umbauten später vornehmen möchte, z.B. Fahrradträger, Alarmanlage, ggf. Zusatzschlösser, Solaranlage sowie zus. Luftfedern stehen auf der "Werkstatt-Shoppingliste" im ersten Jahr. Kann es Probleme mit dem Händler geben, wenn ich später irgendwelche Mängel während der Gewährleistung / Garantiezeit melde, und solche Zusatzeinbauten nicht in der Werkstatt des Händlers habe einbauen lassen? Auf was muss ich achten, wenn ich eine andere Werkstatt auswähle, um keine oder möglichst geringe Wahrscheinlichkeit auf Probleme bei späteren Gewährleistungs / Garantiefällen mit meinem Händler zu haben, bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe? Natürlich muss ich Probleme die die Einbauten betreffen bei der entsprechenden Werkstatt vorstellig werden, wo ich es habe einbauen lassen. Aber kann der Händler Gewährleistungs/Garantieansprüche auf Probleme mit dem ursprünglichen Fahrzeug ablehnen, wenn Einbauten vorgenommen wurden die nicht über seine Werkstatt liefen?
Ein Händler kann die Gewährleistung gegen einen privaten Kunden niemals ausschließen! Allerdings haftet er natürlich nicht wenn eine andere Firma "Mist gebaut" hat. D.h. wenn die, nachträglich montierte, Solaranlage zwar funktioniert aber leider Wasser durch die Anschlussleitung nach innen läuft. Das Problem wird später nicht ein undichtes Fenster werden sondern wenn die Fahrzeugelektronik "spinnt" und der Händler meint das liegt an der nachträglich eingebauten Alarmanlage und der Fachbetrieb, der die Alarmanlage eingebaut, hat sagt "...an der Fahrzeugelektronik waren wir gar nicht dran...". Du sitzt dann "zwischen den Stühlen" weil Du 1. keine Ahnung hast und 2. keinen Ansprechpartner weil keiner Schuld ist. Läßt Du alles bei EINEM Händler machen dann hast Du einen Ansprechpartner. Dem stellst Du das Womo auf den Hof wenn was ist und er muß sich kümmern. Grüße Dirk Das ist doch eine ganz allgemein übliche Vorgehensweise. Ich habe mir bei C. Stäbler die Hubstützen verbauen lassen, die PV sowie Alarmanlage habe ich selber eingebaut. Warum soll dann die Garantie für Dinge, die das nicht betrifft, weg sein? Das Womo war danach auch wegen Garantiearbeiten beim Hersteller. Auch ein Fahrradträger sollte kein Problem sein, wenn dieser entsprechend den Vorgaben montiert wird. Das musst Du später eben nachweisen, wenn da was undicht werden sollte. Wenn Du bei einem PKW andere Alufelgen vom Reifendienst montieren lässt, ist ja die Garantie für das Auto auch nicht weg. Gruß Axel
Die Gewährleistung wohl nicht, aber die Garantie möglicherweise schon, je nach Bedingungen der Herstellers. RK Lese doch mal die Garantiebedingungen, bei mir steht drin, dass die Werkstatt von Bürstner autorisiert sein muss.! Gruß Hans
Servus um welche Arbeiten zu machen, Garantie, Gewährleistung, sonstige Anbauten....? Zumindest gibt es dann noch Auswahl, muss nicht der eigene Händler sein.
Papier ist geduldig Zu dem Thema Gewährleistung und Fremdfirma: --> Link
! Gewährleistung unterliegt allgemeinen rechtlichen Vorgaben, da gibt es keine strikte Vorgabe, wer was am Womo macht solange es fachlich korrekt und nicht schadensursächlich ist, außer das der Händler der Ansprechpartner bei Schäden ist. Anbauten sind daher in den zwei Varianten (Gewährleistung/Garantie) sehr unterschiedlich einzuschätzen.
Was (siehe andere Threads) in der Praxis nicht unbedingt funktioniert, zumindest nicht in absehbarer Zeit. Oder nicht praktikabel, wenn der nächste Händler 200km weit weg ist. RK ..... neben der rein rechtlichen Betrachtung sollte aber auch die persönliche / gefühlsmäßige Betrachtung nicht fehlen: Was denkt sich / wie agiert Händler B wenn der Kunde mit dem nagelneuen Mobil im Hof steht für das 75.000 Euro beim "Kollegen" auf den Tisch gelegt wurden und da soll nun ein Fahrradträger montiert werden? Und was denkt sich / und wie agiert Händler A von dem zwar das Mobil kommt, das nun aber plötzlich einen Radträger und .... montiert hat und nun irgendwas nicht passt? Es wurde oben schon geschrieben: Du kannst halt schnell zwischen den Stühlen sitzen. Noch ein Satz Spekulatius: ich vermute der Händler A (der mit dem Mobil) ist ein "Guter-Preis-Händler" der (online) Top Preise macht, Händler B dagegen ein Händler mit guter Werkstatt, denn gerade Radträger, Alarmanlage und Zusatzschlösser sind einfach Sachen die Zeit kosten. ..... und noch ein Nachtrag: ich arbeite selbst als Handwerker wie Händler B: kaum Verkäufe (das wird bei uns bei A.... und Thomann gekauft), wenn es aber nicht läuft kommt man zu mir: Neben der Einführung einer Beratungspauschale habe ich jetzt die Stundenpreise so erhöht dass ich mit den "Schnäppchenkäufern" prächtig leben kann! ;-)
Es geht wohl darum, dass Löcher in die Außenhaut gebohrt werden sollen, das betrifft die Dichtheitsgarantie vom Hersteller. Die erlischt dann komplett, weil Obliegenheiten nicht eingehalten wurden. Das darf laut Garantiebedingungen nur eine autorisierte Fachwerkstatt machen. Im Schadensfall ist der Ärger mit dem Vertragshändler und Hersteller sicher, auch wenn du danach noch jahrelang deine Dichtheitsprüfung gemacht hast. Gruß Hans Wenn keine Vertragswerkstatt am Fahrzeug baut, anbaut, etc. dann kann die Herstellergarantie erlöschen. Es steht alles in den Garantiebedingungen. Wenn am Motor z. Bsp."gebastelt" wird, dann kann die Sachmängelhaftung für diese Bauteil erlöschen. Vielen Dank für eure Antworten. Letztendlich werde ich versuchen alles was möglich ist, auch in der Werkstatt des Händlers machen zu lassen, wo wir das Fahrzeug gekauft haben. Ich weiß aber beispielsweise dass er die Thitronik Alarmanlage nicht einbaut, und beim Auflasten nur Luftfedern an der Hinterachse, nichts zus. für die Vorderachse, und erst recht nicht von 3,5 auf 4 Tonnen anbietet, wie das bei Carsten Stäbler möglich sein soll. Mir geht es da nicht um den Preis, sondern darum was ich haben möchte, und wer was anbietet. Wobei die Themen Alarmanlage und Auflastung ja eher das Basisfahrzeug, und nicht den Aufbau betreffen, da müsste es doch dann egal sein, ob es eine Eura Mobil Vertragswerkstatt macht, dann müsste es doch eher eine Fiat Professional Vertragswerkstatt sein, oder versteh ich das falsch? Ich sehe das ähnlich, nur würde ich anstatt "Fachwerkstatt" eine "Vertragswerkstatt" wählen. Ich z.B. habe einen neuen Dethleffs beim Händler gekauft, der knappe 600 km entfernt ist. Wegen div. Erweiterungen habe ich mich telefonisch direkt bei Dethleffs erkundigt. Da wurde mir eben dieses erklärt. Dafür gibt es halt die Vertragswerkstätten. Die rechnen ja auch bei Garantiearbeiten direkt mit Dethleffs ab. Wille Macht Euch doch nicht ins Hemd wegen einpaar Anbauten. Wenn es so einfach für den Hersteller wäre, die Garantie auszuschließen, nur weil man etwas hat anbauen lassen, dann wären alle Hersteller fein raus. So ist das aber nicht. Ein zusätzliches Extra, welches man selber oder in keiner Vertragswerkstatt angebaut hat, müsste schon im Zusammenhang mit dem Mangel stehen. Und dann müsste das noch die Ursache für den Mangel sein. Nur dann kann ein Hersteller die Garantie/Gewährleistung verweigern. Am Ende entscheidet dann ein Gericht, wenn es zur Streit kommt. Aber wegen einer Alarmanlage oder Auflastung, die irgendwo oder selber eingebaut wurde, kann ein Hersteller z.B. keine Dichtheitsgarantie verweigern, oder einen Mangel z.B. an der Heizung ablehnen.
Bei Gewährleistung ja, bei Garantie sehe ich mehr Rechte beim Hersteller. Er gibt ja die Vertragsbedingungen vor, die du zwangsläufig akzeptierst. Da ist es sicher schwerer, dagegen vorzugehen.
Und das ist das Problem. Einerseits kann man immer verlieren, andererseits bringt das nur was, wenn es wirklich um viel Geld geht, sonst hat man auch bei Erfolg nicht wirklich etwas gespart (von der Zeit ganz abgesehen). RK Servus Und da ist das Problem das ich mir was einbauen lassen möchte, und der Händler mit seiner kleinen Werkstatt davon keine Ahnung hat.?.. Oder lass ich mir die Sache von einer speziellen Firma machen die nur solche Sachen einbaut. Solar, Lithium..... Soll ich jetzt 10 Jahre warten bis die Garantie vorbei ist?
Ganz so ist es nicht! Das Zauberwort heißt "Fachwerkstatt", das zweite heißt "nach Vorgabe des Herstellers" und das dritte heißt "unter Beachtung der gültigen Vorschriften" Gruß Andreas Andreas: Ich habe bei meinen 4 Mangelbeseitigungsterminen beim Händler/Hersteller keinerlei Nachweise vorlegen müssen, dass Extras, die nach Auslieferung verbaut wurden, in einer "Fachwerkstatt" oder "nach Vorgabe des Herstellers" und "unter Beachtung der gültigen Vorschriften" ver- oder angebaut wurden. Das ist doch alles sehr weit hergeholt. Na ja, weit hergeholt ist das sicherlich nicht. Hat es hier alles schon gegeben.
Stell Dir doch mal vor Du hättest eine Luftfeder eingebaut / einbauen lassen und 3 Monate später wäre eine Blattfeder gebrochen. :eek: Was glaubst Du hätte Dein Händler / Fiat gesagt?? Grüße Dirk Hallo, lest oder fragt wie ich bei Hersteller nach. Wenn ein Händler ein Loch bohrt kommt der Hersteller nicht dafür auf! Wenn ich selber ein Loch bohre, erlischt nur dafür die Garantie.
Ich frage mich manchmal, woher nehmt ihr eure Weisheiten :?: Ich war wegen so was vor Gericht, auf Revision haben wir verzichtet, Klage abgewiesen. Es war ein Karman aus dem Hause Eura, wenn eine nicht Vertragswerkstatt oder wer auch immer, arbeiten am Aufbau durchführt, ganz gleich was gemacht wurde, ist der Garantiegeber berechtigt die Garantie zu verweigern. Wenn eine vom Hersteller zerfizierte Werkstatt arbeiten am Wohnmobil durchführt, dann bleibt die Herstellergarantie unberührt. Das gleiche gilt für die Dichtigkeitsprüfungen, nur vom Hersteller zertifizierte Werkstätten erkenne diese an.
Natürlich besteht in Deinem Beispiel ein Zusammenhang. Davon war bei mir aber nie die Rede. Ich hatte extra Beispiele genannt, die keinen Zusammenhang haben und nie haben werden. Zitat:
Da würde ich es gelassen auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.
Servus Denke das die Mehrheit sich ein Wohnmobil kauft, um Spaß und schöne Erlebnisse zu haben. Ob da eine Gerichtsverfahren und der Gang zum Anwalt zielstrebig ist :?: Besser sich vor dem Kauf des Womo, die Garantiebedingungen durchlesen und erst dann sich für das Womo zu entscheiden, wenn man die Garantie haben möchte. Offensichtlich warst du noch nicht wegen sowas vor Gericht, dauert Jahre und Nerven und kein WoMO. Servus Werner Ja ich war wegen einen Womo nicht vor Gericht, aber fast. Hatte das große Glück das ich eine Aussergerichtliche Wandlung bei unseren Lyseo durchsetzen konnte. Kann man nachlesen am Anfang von meiner Forums Zeit. Und die Probleme mit dem Verkäufer, der Rechtsschutz, der Ohnmacht,...... durchgemacht habe. Und wenn ich einen Händler habe der sich ehrlich mit der ganzen Problematik von Mänge annimmt, brauche ich den nicht noch auf die Füße steigen. Sollte mich freuen das es gut wird, und nicht noch von Kleinigkeiten reden. Man darf sich nicht wundern das so reagiert wird von den Händlern, es ist dan gleich ein Fass ohne Boden. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Ganz einfach, bei Hersteller nachgefragt und eine schriftliche Bestätigung bekommen!
Ich gehöre nicht zu der Fraktion, die gleich mit Anwalt oder Gericht auffahren. Aber wenn es nicht anders geht, dann bleibt einem ja auch nichts anderes übrig. So auch auch voriges mit Sulzemoos, wenn die ein Unfallfahrzeug-verdeckt- davon eigentlich Kenntniss haben und nicht einlenken, dann hilft halt nur Gutachten und Anwalt. Kaufrückabwicklung ging dann aber recht schnell.
Sehe ich auch so. Im Forum bilden sich schnell zwei Seiten pro und kontra Gericht. Obwohl ich mir nicht sicher bin ob das nur Schreihälse sind und keinerlei Erfahrung mit Gericht haben. Manchmal geht es nicht anders, ist aber für mich der letzte Ausweg.
Genau so ist es.
Nun, wenn man ihre Beiträge hier und in anderen Foren so durchliest, da bekommt man doch einen etwas anderen Eindruck. Zählen sie doch Mal die klagen der, sagen wir, letzten 15 Jahre auf. Reichen da 2 Hände?
wenn Karman das so in seinen Garantiebedingungen festlegt, dann gilt das eben auch für diese Herstellergarantie. Der Hersteller ist ja nicht verpflichtet, eine Garantie überhaupt anzubieten. Deshalb, wenn er schon eine freiwillige Leistung anbietet, ist er da hochgradig frei an welche Bedinungen er diese knüpft. Entscheidend ist, dass diese Bedingungen als Bestandteil der Garantievereinbarung vorher festgelegt sind. Anders sieht das bei der Händlergewährleistung aus. Die ist gesetzlich geregelt, und es gelten auch allgemeinverbindliche Regeln.
na ja, manche haben einfach kein glückliches Händchen bei der Auswahl der Geschäftspartner ;)
Oder manche haben einfach keine weiteren Hobbys. friedrich 45 oder wer du auch immer vor gibst zu sein, wird es nicht langsam langweilig, wenn du nur ein Feinbild hast :?: Wenn du mal Beratung brauchst, dann weisst du ja wo dir geholfen wird :lach: |
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