rump
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Nutzungsausfall während der Gebrauchtwagengewährleistung


BernhardR01 am 02 Dez 2021 09:44:18

Hallo, ich bin beruflich eigentlich sehr viel unterwegs, um nicht ganz durch Corona ausgebremst zu werden habe ich mir ein gebrauchtes Wohnmobil angeschafft.
Das Fahrzeug gefällt mir eigentlich, aber durch ständige Pannen habe ich wiederholt für meine Firma Termine nicht einhalten können, musste auf öffentliche Verkehrsmittel oder Mietwagen umsteigen und bis zur Erschöpfung fahren, da es coronabedingt keine Hotels gab.
Das Fahtzeug stand bisher knapp 100 Tage in verschiedenen Ländern, (Spanien, Frankreich, Österreich, Schweiz und Deutschland) in der Werkstatt.
Der Händler lehnt Nutzungsausfall ab. Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Navigatore am 02 Dez 2021 10:23:28

Zu diesem Thema ist bereits Rechtsprechung vorhanden. Es gibt keinen Nutzungsausfall. Allerdings begründen die Gerichte die Entscheidung mit der Verwendung als Freizeitfahrzeug.
Dein Fall wäre daher neu zu bewerten.

chrisc4 am 02 Dez 2021 13:06:14

Das betrifft nur Ausfälle von Basisfahrzeuge und da hast du bestimmt einen Schutzbrief, ADAC etc. Da hättest du einen Leihwagen und die Hotelkosten ersetzt bekommen.
Wegen einem Problem am Aufbau hättest du sicherlich keine Termine versäumen müssen, da du ja damit fahren konntest.
So würde sicher ein gegnerischen Anwalt argumentieren :)

Gruß
Hans

Anzeige vom Forum


rkopka am 02 Dez 2021 15:02:01

chrisc4 hat geschrieben:Wegen einem Problem am Aufbau hättest du sicherlich keine Termine versäumen müssen, da du ja damit fahren konntest.

Kommt drauf an. Wenn die Wasserpumpe nicht geht oder eine Klappe lose ist, ja. Wenn aber z.B. etwas undicht ist und die Vorgabe vom Hersteller (Garantie/Gewährleistung) ist, daß das Fahrzeug trocken abgestellt und nicht bewegt werden soll, sieht es anders aus. Im Winter ohne Heizung wäre wohl ein Grenzfall.

RK

Pechvogel am 02 Dez 2021 15:40:38

rkopka hat geschrieben:...Wenn die Wasserpumpe nicht geht oder eine Klappe lose ist, ja...

Warum? Wenn ich beruflich bzw geschäftlich auf das Womo angewiesen bin und z.B. im Womo übernachten muss weil Hotels wegen Corona geschlossen sind, dann ist eine defekte Wasserpumpe ein Nutzungsausfall.
Oder wie sieht das aus wenn der Vertreter / Geschäftsmann morgens ungewaschen zum Geschäftstermin erscheint?
Man darf ja nicht davon ausgehen dass das Womo nur als Fahrzeug / Transportmittel benutzt wird.

Mal abgesehen davon dass rechtliche Beratungen nicht in Foren gehören kann man sich, ohne die näheren Umstände zu kennen, auch kein Bild von der Angelegenheit machen.




Grüße
Dirk

Navigatore am 02 Dez 2021 15:47:34

Kollegen, es geht um eine Nutzungsfall. Und der ist nun Mal vorhanden, wenn das Fahrzeug in der Werkstatt steht.

Die Frage ist nur, ob daraus im Rahmen der Gewährleistungspflichten ein Anspruch erwächst, wenn das Fahrzeug zur Ausübung des Berufs erforderlich ist.
Oder anders ausgedrückt, ist der Fall vom 439 Abs. 2 BGB erfasst,, wenn ein Wohnmobil nicht zu Freizeitzwecken genutzt wird ?

Navigatore am 02 Dez 2021 15:53:48

Pechvogel hat geschrieben:
Mal abgesehen davon dass rechtliche Beratungen nicht in Foren gehören ...

Warum das denn nicht? Es gibt sogar Foren, die beschäftigen sich mit nichts anderem. Allerdings setzt das voraus, dass die Ratgeber über eine gewisse juristische Qualifikation verfügen und nicht wild drauf los orakeln.
Der TE ist dann nur noch gut beraten, den Konsens - soweit der nicht hoffnungslos zerredet wird - im Netz auf seriösen Seiten gegenzubürsten. Ein Impuls ist das Forumsergebnis auf jeden Fall

Navigatore am 02 Dez 2021 16:26:04

Ach so ja, auch wenn der Fall bei einem beruflich genutzten Womo noch nie entschieden wurde, stehen die Chancen vor dem Hintergrund eines BGH-Urteils von 2009 nicht schlecht.

So, dass war jetzt aber genug zum selbst lesen. Googeln kann der TE bestimmt auch selbst.

Pechvogel am 02 Dez 2021 17:28:17

Navigatore hat geschrieben:...Allerdings setzt das voraus, dass die Ratgeber über eine gewisse juristische Qualifikation verfügen und nicht wild drauf los orakeln...

Das setzt aber auch voraus dass man die Einzelheiten kennt denn sonst orakelt man trotzdem weiter! :D
Und wir wissen hier, zumindest bisher, nicht ob der TE sein Womo ( nachweislich? ) beruflich nutzt oder es geschäftlich angeschafft hat oder es sich sogar um ein Büromobil handelt.
Es geht um einen Gebrauchtkauf aber was steht im Kaufvertrag?...

Und wenn hier jetzt 100 Leute orakeln kommen da 200 Meinungen bei raus.



Grüße
Dirk

xiquadrat am 03 Dez 2021 08:25:18

Navigatore hat geschrieben:Zu diesem Thema ist bereits Rechtsprechung vorhanden. Es gibt keinen Nutzungsausfall. Allerdings begründen die Gerichte die Entscheidung mit der Verwendung als Freizeitfahrzeug.
Dein Fall wäre daher neu zu bewerten.


na ja, ich würde da eher das Problem darin sehen, ob es sich um einen Privatkauf oder um ein Geschäft unter Kaufleuten handelt. Also mal gesetzt den Fall, der TE kauft das Fahrzeug als Verbraucher, nutzt es aber überwiegend gewerblich. Dann scheint es mir problematisch zu sein, sich auf die Rechte aus dem Verbraucherschutz zu berufen, und Schadenersatz aus einer gewerblichen Nutzung geltend zu machen. Im B2B hätte der Händler ja die Möglichkeit des Gewährleistungsausschluss gehabt.

Aber wie immer, wirklichen Rat kann dir nur ein Anwalt unter Kenntnis der genauen Umstände geben.

BernhardR01 am 11 Jan 2022 22:02:50

War eine Weile nicht hier darum jetzt ein herzliches Dankeschön hat mir einiges an Input gebracht.
Bernhard

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Skibox breiter als Wohnmobil ?
ACE Kündigen oder ?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt