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Lt einer Meldung hier (Sorry Link darf hier im Forum nicht gepostet werden) ist in der HU Richtlinie die Gasprüfung angeblich ersatzlos gestrichen worden. (Nein nicht die Aussetzung der Gasprüfung bis 2023) Eine Bestätigung ist leider nur im kostenpflichtigen Verkehrsblatt zu lesen (wenn diese Meldung stimmen sollte) --> Link Hallo Manfred Du darfst sicherlich ein Zitat hier schreiben, gell? ;-) Ich habe sonst im Netz nichts gefunden darüber. Vielleicht darf man jetzt auch seine eigene Gasflasche auch behalten? ;-) Lg, Sascha Ich habe das gestern auch gelesen, mit Wirkung zum 02.01.2022 und zitiere hier mal eine Stelle "Nun ist es soweit, die Gasprüfung ist abgeschafft. Denn offenbar gibt es keine Möglichkeit mit den üblicherweise benutzten Geräten die Anlagen tatsächlich zu prüfen. Zumindest lässt das die Begründung im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr Heft 24/21 darauf schließen: „…ist u. a. die messtechnische Rückführung der eingesetzten Geräte nicht gesichert, deshalb wird die Position und Mangelbewertung D 6.’1 .3 b) zu dieser Prüfung, die zeitlich befristet ausgesetzt ist, gestrichen„" Die Richtigkeit kann ich auch nicht 100prozentig belegen. Guten Morgen, ich werde die Gasprüfung auch weiterhin zu meiner eigenen Sicherheit machen lassen. Und es soll auch Plätze geben die dich abweisen solltest du sie nicht haben. Gruss Manfred Zitat von der Seite des DVFG: " Aktueller Hinweis zur G 607-Prüfung Bundesverkehrsministerium und Fachverbände raten weiterhin zur regelmäßigen Prüfung der Flüssiggas-Anlage in Wohnmobilen." --> Link LG Peter
Das wollte ich damit auch nicht gesagt haben. Ich werde weiterhin die Gasanlage prüfen lassen. Es macht kein Sinn weiterhin eine kostenpflichtige Gasprüfung freiwillig durchzuführen weil ja jetzt amtlich feststeht, dass die bisher benutzten Methoden nicht geeignet waren/sind die Gasanlage tatsächlich zu prüfen. Es ist und war nur eine Geldbeschaffungsmasche für Händler. In Europa gab es eh nur in Deutschland diese zweifelhafte Prüfung. Zukünftig darf die HU wegen fehlender Gasprüfung nicht mehr verweigert werden und es ist auch kein Mangel zu vermerken. (Entsprechende Richtlinien wurden ja hier schon zitiert). Die Angst, Platzbetreiber würden eine Gasprüfung verlangen ist Geschichte, denn man kann nichts einfordern was es gar nicht mehr gibt und auch nicht vorgeschrieben ist. :razz: Deutschland wird mal wieder ein kleines Stück entbürokratisiert. :ja: Den Händlern bleibt ja noch die fragwürdige und teure jährliche Dichtigkeitsprüfung, ist aber anderes Thema.
diesen Satz finde ich sportlich. Wenn ich mit meinem Wohnmobil auf ein privates Grundstück fahre und mich einige Zeit dort aufhalten will, dann würde es mich nicht wundern, wenn ein Platzbetreiber deutlich macht: Aufenthalt auf meinem Platz nur mit gültiger Gasprüfung! Das nennt sich dann Hausrecht.
Das muss oder sollte er dann auch konsequent gegenüber Ausländern welche keine (Dt. Gasprüfung haben )auch durchsetzen um seine Glaubwürdigkeit zu behalten und nicht der Schikane bezichtigt zu werden.
Kannst Du bitte mal die Quelle angeben. Es wäre jedenfalls eine Entlastung. Ob man weiterhin eine Gasprüfung machen lassen sollte, lasse ich mal dahingestellt. Die entfallende Abhängigkeit der HU davon wäre jedoch insbesondere für die Tankflaschenfraktion ein Fortschritt. Prüfpflicht hin oder her - mal ehrlich, wer prüft selbstständig in seinem Wohnmobil ob z.B. die Zündsicherungen noch funktionieren? Die meisten hier werden wohl erst aktiv, wenn die Heizung oder Gasflamme nicht mehr funktioniert. Was ist dagegen einzuwenden, wenn ein Fachmann die Gasflasche abklemmt und eine Druckprüfung macht? Bei der Gelegenheit werden auch die Zündsicherungen getestet und das Flammbild überprüft. Der Hinweis auf den bald fälligen Tausch der Schläuche und Regler gibt es dann auch gleich noch. Vielleicht ist es an der Zeit, das kostenpflichtige gelbe Heft, was mittlerweile immer weniger Einträge zulässt, durch einen einfachen Rechnungsausdruck zu ersetzen und dadurch die Kosten der Prüfung zu reduzieren?
Du weißt aber schon wie eine Gasprüfung abläuft? Mir erscheint der technische Ablauf nachvollziehbar (im Gegensatz zu einigen Schreibtischtätern) deshalb werde auch ich weiterhin überprüfen lassen. Es geht in diesem Thread darum ob die bisher bis 2023 ausgesetzte Gasprüfung jetzt tatsächlich dauerhaft abgeschafft wurde oder nicht. Was Verbände oder Händler aus eigenen Interessen da empfehlen ist dabei völlig einerlei. Ob jemand seine Gasprüfung freiwillig macht oder nicht ist ebenfalls einerlei Das ganze hat auch nichts mit Gastankflaschen oder Gastanks zu tun Und ob es Campingplatzbetreiber gibt, die tatsächlich eine gültige Gasprüfung in der Platzordnung stehen haben und dies dann auch konsequent kontrollieren ist auch egal.... Es geht doch nur darum ob in der HU Richtlinie vom 25.11.2021 die verbindliche (und ausgesetzte) Gasprüfung abgeschafft wurde, da es derzeitig keine geeigneten Messgerät gibt. Denn wenn es keine geeigneten Messgeräte gibt ist die Gasprüfung technisch durchaus zweifelhaft. :thema:
Was bitte soll zweifelhaft sein? Wenn ich ein Rohrsystem mit Luftdruck beaufschlage und 15-20 Minuten später ist der Druck weg muß der ja irgendwo entweichen. Beim Fahrradschlauch würde ja auch keiner Zweifel das da ein Loch drin ist. :eek: Moderation:Hallo, hier geht es um den eventuellen Wegfall einer Prüfung. Über Sinn oder Unsinn der Prüfung kann an anderer Stelle diskutiert werden. Es muß nicht jedes Thema mit Nebenkriegsschauplätzen völlig unübersichtlich werden. Alle Beiträge, die hier nicht passen, werden entfernt und die User bekommen in dem Thema eine Auszeit. Vielen Dank.
z.B. Thema Temperaturänderung.... darf man aber gerne an geeigneter Stelle diskutieren. Für den Verordnungsgeber und die beteiligten Prüforganisationen scheint dies daher ausreichend zu sein, die Gasprüfung abzuschaffen. Näheres müsste man in der Begründung im Verkehrsblatt nachlesen. :thema: Moderation:Den ersten Beitrag habe ich schon entfernt…….
Eine gute Idee. Sorry, wenn ich mich wiederhole. Aber es wäre toll, wenn Du oder botego eure Quellen preisgeben würdet, damit man mal die Seriösität der in den Raum gestellten neuen "HU-Richtlinie" prüfen könnte. Dann würde die Diskussion auch nicht ständig abgleiten. Der Link von Peter ist wenig hilfreich, weil er vom Januar 2020 ist, als die temporäre Aussetzung der Prüfung verkündet wurde.
Wir haben beide nur die Aussagen in einem Blog, aber beide keinen Zugriff auf die neue HU-Richtline mit Stand vom 25.11.2021; veröffentlicht im Verkehrsblatt 24 vom 31.12.2021 unter der laufenden Nummer 232 Da die HU Richtlinie meines Wissens nur gebührenpflichtig zu lesen ist, die Frage an eine/n der beruflich Zugriff auf die HU Richtlinie hat ob er den Sachverhalt dort nachlesen könnte und Stichwortartig das Ergebnis mitteilt. (Keine Kopien usw. wegen Urheberrecht) Die sogenannte Gasanlagenprüfung DVGW G 607 wurde am 31.12.2019 bis zum 01.01.2023 ausgesetzt. Veröffentlicht wurde die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums im Verkehrsblatt Nr. 24/2019, Nr. 176. Dort heißt es: „Bei der Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorrübergehenden Nutzung” ist u. a. die messtechnische Rückführung der eingesetzten Geräte nicht gesichert, deshalb wird die Mangelbewertung D 6.1.3 b) im Rahmen dieser Prüfung zeitlich befristet ausgesetzt (über die Fußnote 5 in der Anlage 2 der „HU-Richtlinie”). Bis zum 01.01.2023 sind in diesen Fällen Anforderungen an die verwendeten Messgeräte und Änderungen der Prüfvorschriften national zu veröffentlichen.“ In der Fußnote 5 steht: „Mangelbewertung wird bis zum 01.01.2023 ausgesetzt.“ Das bedeutet konkret: Für das Bestehen der Hauptuntersuchung (HU, “TÜV”) benötigen Sie aktuell keine gültige Gasprüfung.
Genauso ist es. :ja: Warten wir mal ab, bis der TüV sich dazu äußert. Ich bin Bezieher des Verkehrsblattes und werde es im Laufe des Monats Januar, je nach dem wann es in meinem Referat landet, bekommen und berichten. Noch eine kleine Ergänzung. Der TüV ist nur eine Prüforganisation von vielen und als ausführendes Organ vom Staat beliehen. Es ist nicht seine Aufgabe, Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien zu interpretieren. Er hat sie wie alle anderen Prüforganisationen auch nur auszuführen. Man wird sehen, wie das entsprechende Prüfkriterium in der Richtlinie formuliert ist.
Das Aussetzen der Gasprüfung ist hier nicht das Thema sondern eine mögliche vollständige Abschaffung analog Wohnwagen.
Lieben herzlichen Dank für deine Mühen und die Zeit!! Meines Erachtens ist (wäre) der Wegfall eine primär formale Geschichte. Man hat festgestellt: Es gibt keine eichfähigen Prüfgeräte -> ein in diesem Sinne „sicheres“ Prüfergebnis gibt es auch nicht -> die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung kann (muss) wegfallen. Sinn oder Unsinn hin oder her. Vielleicht muss man beide Aspekte gelten lassen. Einerseits taugt das Material offenbar nicht zu einer amtlichen Prüfung mit geeichten Geräten, wie es in vielen anderen technischen Sachverhalten auch vorgeschrieben ist - dann muss die Vorschrift weg, wie es ja offenbar auch geschehen ist. Andererseits bekommt man gewiss - auch wenn die komische Luftpumpe da nur ein besseres Schätzeisen ist - zumindest einen Anhaltspunkt, ob die Gasanlage in Ordnung ist. Wie hier schon jemand andeutete, ist das Prüfverfahren (verglichen mit einem Fahrradschlauch, der aufgepustet wird) ja primitiver Natur und für jeden Trottel nachvollziehbar... dann sollte man auch kapieren, dass es grundsätzlich nicht falsch sein kann, mit 150mbar und zehn Minuten mal zu gucken, ob sich ein mit dem Auge am Manometer erkennbarer Druckverlust einstellt. Ob das Ding nun geeicht ist oder nicht - ist die Nadel erkennbar abwärts gewandert, ist etwas nicht in Ordnung. Und diese Erkenntnis ist doch auch ohne gesetzliche Vorschrift sicherlich etwas wert. Ich fürchte, dass es langfristig anders kommen wird: der TÜV (und die anderen Prüforganisationen) werden sich früher oder später darauf berufen, dass eine Gasanlage im Fahrzeug ein gewisses Gefährdungspotential darstellt. Der DVFG wird dem sicherlich zustimmen und spätestens dann, wenn die ersten Unfälle mit mangelhaften Gasanlagen bei den Versicherungen landen, werden sich diese ebenfalls einbringen. Infolge dessen wird es neue Vorschriften mit anspruchsvolleren Prüfgeräten geben, was wiederum die Gasprüfung für den Endkunden teurer machen dürfte. Das ist nur meine bescheidene Meinung 8) (frei nach Andwein zitiert :D ). Vieel Grüße, westy75
In UK gibt es keine Gaspruefung. Und es wird weit mehr "unter Standard" gebastelt als in D. Hat sich das als erhoehte Unfallstatistik manifestiert? Wohl kaum, weil sonst waere im Land der ueberzogenen "Health and Safety" Bewegung sofort (meist total ueberzogene und am Problem vorbei) eine Vorschrift und Pruefung vorgeschrieben. Meine Wohnmobilversicherung verlangt zum Beispiel das meine Gasanlage von einem CORGI Techniker geprueft worden ist. Eine Organisation die es seit 2009 nicht mehr gibt und die keine Zulassung hatte fuer mobile Gasanlagen..... Die wenigsten hier wissen noch nicht mal das die Niederdruckleitungen alle 10 Jahre getauscht werden muessen. Und trotz all dem brennen nicht mehr Wohnmobile/Wohnwagen ab als sonstwo. Nicht falsch verstehen, ich BEFUERWORTE einen Gaspruefung. Und selbst wenn es nur wie oben beschrieben mit 150mbar Druck oder einer Vacuum Pumpe etc ausgefuehrt wird. Ich finde es aber absolut ok wenn die Beutelschneiderei und Gelddruckmaschine gewisser Orginasitionen etwas in Zaum gehalten damit der Verbraucher fair behandelt wird. Die wenigsten User haben verstanden, was hier gepostet werden soll. Und bevor das hier weiter mit Nebensächlichkeiten gefüllt wird, mache ich hier mal zu. Wenn neue Erkenntnisse aus dem Verkehrsblatt vorliegen, öffne ich gerne wieder. Bitte kurz per KN bei mir melden. Nach einer Presseerklärung des GAGT e.V. Herrn Ziegler vom 02.01.2022 ist der dauerhafte Wegfall der Gasprüfung G607 für Wohnmobile bestätigt. Auf den Abdruck der Presseerklärung verzichte ich, da einige verbandspolitische Äußerungen über Verantwortlichkeiten und die Anschrift eines Rechtsanwalts für weitergehende Ansprüche genannt werden. Zitat aus der Presserklärung: Laut der Mitteilung im Verkehrsblatt Heft24l2021vom 3A.!2.2OZL S. 1160 (StV 221ßa5.sl2}-Ll, ist die von Lobbyisten der Überwachungsorganisationen e.V. und den ,,Technischen Diensien", über die Jahre hinaus angebotene sog. Gasprüfung nach DVGW G 607, auf Empfehlung des,,Deutschen Verbandes Flüssiggas" sowie des,, Zentralverbandes Karosserie-und Fahrzeugtechnik" (ZKF) und anderen, endlich Schnee von gestern. Zitat Ende Das erstmal nur zur Feststellung dass die Durchführung der G607 für die HU zukünftig weggefallen ist. Da "Navigatore" angeboten hat die wichtigen Details insbesondere auch die Begründung für den dauerhaften Wegfall nachzuliefern sobald das Verkehrsblatt auf seinem Schreibtisch gelandet ist machen weitere Diskussionen zu diesem Thema momentan noch keinen Sinn. Die freiwillige Gasprüfung nach G607 ist ja nach wie vor möglich. Insbesondere muss auch noch geprüft werden ob im Punkt 6.6 der Anlage 8a der StVZO (Überprüfung der Heizungsanlage - nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel) ebenfalls Änderungen/Ergänzungen vorgenommen wurden. Ich werde Wolfherm daher bitten den Thread vorläufig wieder zu schließen - sobald weitere Informationen vorliegen geht es dann zum Thema "gesetzliche Grundlagen G607" weiter. Auch der DVFG hat jetzt den Wegfall der Gasprüfung im Rahmen/Zusammenhang mit der HU bestätigt --> Link Der DGFG verweist aber auch darauf, dass das Bundesverkehrsministerium an einer Nachfolgeprüfung für Wohnmobile UND Wohnwagen arbeitet und diese recht bald als neue Prüfordnung in Kraft treten wird. Wie diese Prüfung aussehen wird, welche Prüfungen durch wen vorgenommen werden müssen und mit welchen Werkzeugen ist derzeitig noch völlig offen. Ob es die alte G607 in einem neuen Mäntelchen geben wird, ob zukünftig auch der örtliche Gas- und Wasserinstallateur tätig sein kann....??? Fragen über Fragen - die nach Veröffentlichung einer neuen Prüfordnung an neuer Stelle wieder aufgegriffen werden können Auf welche Quelle bezieht sich der Autor dieses Artikels? Ich habe dazu keinen Hinweis gefunden. In dem im mittlerweile geschlossenen Thread verlinkten Artikel stand doch, dass das Bundesverkehrsministerium eine "...neue Rechtsgrundlage für die Prüfpflicht von Flüssiggasanlagen..." erarbeitet. Wenn das jetzt abgeschlossen ist, müsste es doch offizielle Quellen dafür geben, oder? Kati bisher gibt es nur die vom DVFG in der Presseerklärung berichtete Absichtserklärung das das Bundesverkehrsministerium an einer neuen eigenständigen Prüfordnung für Wohnmobile und Caravans arbeiten soll. Eine Veröffentlichung im BGBL ist bisher nicht erfolgt. Die Änderung zur Anlage 8a der StVZO wird wohl zum 01.04.2022 in Kraft treten (Dauerhafte Abschaffung der Gasprüfung im Rahmen der HU) Der Artikel aus dem letzten Link schient da nicht sauber recherchiert zu sein.
Genau das meinte ich 8) Der Artikel ist in meiner Sicht ein Drumherumgerede ohne einen wirklichen Hinweis auf eine Regelung durch den Gesetz-Verordnungsgeber. Selbst die Zeitachse hört sich sehr ambitioniert an….. :D Sag ich doch :razz: Hauptsache, es steht im Internet und ich kann es verbreiten 8) Eine ganz neue Verordnung bis zum 1. April - das kann nur ein Aprilscherz sein. Da blickt keiner mehr durch, mal so mal so. Wir haben beschlossen unsere Anlage stillzulegen um mit der Gasbransche nix mehr zu tun zu haben. Zuhause haben wir auch alles auf Öl und Strom, die Autos auf Diesel.
wie oft hast die in den letzten 5 Jahren zeigen müßen? Ich noch nie.
Da steht aber auch:
Somit wäre offen, wie die Pflicht kontrolliert wird? Hat man den Buble für die Prüfung nicht, wird man von der Polizei angehalten oder bei stehenden Fahrzeug Strafzettel vom Ordnungsamt? Mag ja sein, dass man eine HU bekommt. Aber ohne den Aufkleber am Heck trotzdem nicht auf die Straße darf.
Das ist wirklich eine gute Frage. Die Streichung aus der Anlage 8 zum Par 29 StVZO (HU) lässt von der Rechtssystematik her den Rückschluss zu, dass eine solche Verpflichtung - wenn es sie überhaupt geben wird - keine straßenverkehrsrechtliche sein wird. Damit dürfte das Fahrzeug schon mal auf die Straße und die Polizei wäre als Kontrollinstanz auch außen vor. Hier spielt noch viel die Hoffnung des DVFG mit, weiter mit verdienen zu können. Sie spekulieren ja schon auf eine vereinfachte Zulassung für Prüfer. Gesetzlich zulassungsfähige Prüfgeräte haben sie bisher auch nicht vorweisen können. In der Freizeitschifffahrt konnte sich der DVFG auch noch nie durchsetzen. Hier gab es noch nie eine verbindliche Prüfung. Gleichwohl ist eine Gasprüfung natürlich sinnvoll, weil viele sich nicht kümmern. Obwohl es eigentlich gar nicht so schwierig ist. Zumindest die Dichtigkeit kann man selbst ganz einfach prüfen: Gas an der Flasche abdrehen, ein oder zwei Stunden warten und wenn sich dann noch eine flackerfreie Flamme am Herd zünden lässt, ist alles dicht. ... muss natürlich richtig heißen: DVGW Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Hallo, zeigen musste ich noch nie. Meine Aussage war auch es soll schon vorgekommen sein.(Wurde mir von einigen Campern erzählt.) Für mich nicht relevant weil ich auch in Zukunft zur eigenen Sicherheit die Prüfung machen lasse. Für Zigtausende Euro ein Wohnmobil kaufen aber alle 2 Jahre 40 Euro für die Gasprüfung sparen. Soll jeder machen wie es er für richtig hält. Gruss Manfred
Ich glaube, den meisten geht es nicht darum, dann die paar Euro zu sparen. Vielmehr geht es z.B. mir um das leidige Thema Gastankflasche. Ich hatte da zwar noch keine Probleme, aber man weiß ja nie. -- Wenn es aber nicht verpflichtend ist, werden vielleicht auch einige bequem. Sprich, der TÜV macht es vielleicht nicht mehr. Man muss extra irgendwo anders hin und lässt dann vielleicht nicht aller 2, sondern alle 3, 4.. Jahre machen. -- OT: Aus eigener Erfahrung finde ich die Gasprüfung an sich unvollständig. Vor einigen Jahren waren wir 3 Monate unterwegs und hatte eine frische Gasprüfung. Hoher Gasverbrauch und irgendwie immer etwas Gasgeruch im Gaskasten. Da dachte ich noch das war normal, weil WoMo gebraucht neu erstanden. Bis ich irgendwann zu einem Händler bin das prüfen lassen wollte. Der meinte, der Schlauch von der Gasflasche wäre defekt. Ich meinte, ich habe doch aber ein Gasprüfung. Er meinte, der Schlauch wird dabei aber nicht mit geprüft. Ergo: Man kann zwar einen Gasprüfung haben, aber sicher ist man damit auch nicht. Könnte man sich also vielleicht doch sparen. |
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