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Hallo Forum, ich hätte eine Frage bezgl. Garantieleistungen und Nachbesserungen, die von Chausson gemeldet wurden (in unserem Fall)? Wir haben unser WoMo ca. 200km entfernt von unserem Wohnort gekauft. Es gibt nun auch hier in der Nähe einen Chaussonhändler, bei dem wir einiges in Auftrag geben wollten (SOG) und der einige Kleinigkeiten auf Gewährleistung ausbessern wollte (Schließzylinder). Außerdem gab es von Chausson einen Brief, in dem von fehlenden Komponenten die Rede war (Ladebooster, Luftleitblech). Die Kommunikation gestaltet sich mit dem Händler vor Ort etwas schwierig, da dieser irgendwie diesen Aufruf von Chausson nicht findet, bzw. hängt es immer vom Sachbearbeiter ab :roll: Der letzte Kundendienstler meinte dann, sie können kleinere Garantieansprüche umsetzen, jedoch bei größeren, wie zB. dass die Webasto Standheizung gerade sehr laut rattert, müsse ich zum Verkäufer gehen. Abgesehen von der nervigen Kommunikation, ist es so, dass die Händler, wenn sie nichts verkauft haben, sich dann auch im Garantiefall zurücklehnen? Bei meinem PKW jedenfalls hat das gut funktioniert und sie haben dadurch einen treuen Kunden. Vielleicht ist die WoMo-Branche da aber anders gestrickt ... Nur zum Verständnis: Reden wir über Garantieleistungen die der Hersteller (Chausson) auslobt und sind die Garantiebedingungen verfügbar? Reden wir über Garantieleistungen die der Fahrwerkshersteller (z.B. FIAT) auslobt? Reden wir über einen Sachmangel der nur beim Verkäufer des Fahrzeuges geltend gemacht werden können (Ansprüche nach BGB)? Laut Gesetz hast Du deinem Verkäufer gegenüber einen Anspruch auf ein mängelfreies Fahrzeug. Das nennt sich Sachmängelhaftung ( früher Gewährleistung ) und läuft über die ersten 24 Monate. Davon muss der Verkäufer in den ersten 12 Monaten beweisen dass der Mangel u.U. nicht vorlag und der Käufer muss in dem 2. Jahr nachweisen dass der Mangel von Anfang an bestand. Diesen Anspruch hast Du, rechtlich gesehen, NUR gegen den Händler / Verkäufer! Auch der Hersteller hat da nix mit zu tun!! Gibt der Hersteller aber, freiwillig den verpflichtet ist er da zu nix, eine Garantie so legt er in den Bedingungen fest unter welcher Voraussetzungen diese greift. Meistens, aber halt nicht immer, kann man Garantiearbeiten bei allen Vertragshändlern durchführen lassen. Manchmal greifen Herstellergarantien auch vom ersten Tag an! Da muss man dann im einzelnen gucken was für den Käufer besser ist: die Garantie des Herstellers oder die Sachmängelhaftung des Verkäufers. Grüße Dirk Hi, sowohl als auch ... 1. Chausson hat einen Brief an den Verkäufer geschrieben, dass Nachbesserungen verfügbar sind (zB. Ladebooster). Es muss aber ein Garantieantrag gestellt werden. Diesen würde der Verkäufer machen. Er meinte, dass kann aber auch der Händler vor Ort machen. Hab ich denen so erklärt und schien auch verstanden worden zu sein. Nun heute scheint es so, dass dieser Händler keine Info über die Nachbesserung in seinen Datenbanken findet. 2. Nein, hat nix mit dem Basisfahrzeug zu tun 3. Tja, im Falle der Webasto-Heizung meinte der Händler vor Ort, ich müsse direkt zu Webasto, oder dem Verkäufer gehen. Er könne nur kleinere Dinge übernehmen. Wir wissen nicht ob die Webasto vom Werk eingebaut wurde oder nachträglich ins Fahrzeug kam. Alle angesprochenen Dinge, incl. der fehlenden Serienausstattung, sind aber Arbeiten die unter die Sachmängelhaftung fallen. D.h. der Verkäufer, und nur der, wären hier in der Pflicht. ( wobei man einen Anspruch auf offensichtlich fehlende Serien- / Zubehörausstattungen, die nicht im Abnahmeformular vermerkt wurden, vielleicht auch verwirkt hat?? ) Grüße Dirk
Der Händler vor Ort bekommt keinen Brief, wenn er nicht auch so ein Wohnmobil mit Ladebooster, wie du beim anderen gekauft hast! Da entscheidet die Seriennummer des Ladebooster ... des Wohnmobils u. a. Zu deiner Frage, ob es andere Händler auch so machen und einem nicht gerne helfen, wenn man bei ihm nicht gekauft hat :?: Diese muß ich leider mit ja beantworten. Ich wurde trotz Termin für Gasprüfung vom Hof geschickt, weil es kein WoMo von ihm gekauft sei. Auch hat ein Hymerhändler in Oberlungwitz sich schwer getan, weil ich das WoMo nicht bei ihm gekauft habe-konnte ich auch nicht, weil er dieses WoMo nicht als Gebrauchtes jemals hatte. Der Challengerhändler (also auch Trigano) hier vor Ort macht Garantiereperaturen von "fremden" Fahrzeugen nur gegen Extrazuzahlung. Inspektionen usw sind kein problem (da er die sich ja kostendecken bezahlen lässt). Ich vermute mal so ist das mehr oder weniger überall, mal weniger so dass der Händler es noch mit knirschenden Zähnen macht, mal mehr so dass es überhauptkeinen Termin gibt.
In dem Fall würde ich mir die Extrakosten vom Garantiegeber ( Challenger? ) erstatten lassen, sofern in den Garantiebedingungen alle Kosten in Vertragswerkstätten enthalten sind. ( theoretisch könnten in den Bedingungen ja auch Selbstbehalte vereinbart sein ) Grüße Dirk
Na klar, Du kannst ja keine unbeteiligte Person verpflichten für Dich zu arbeiten.
Es ist eine Frage der Vertragsgestaltung zwischen Hersteller und Händler und nicht zwischen Dir und dem Händler. Im PKW-Bereich sind die Verträge sehr, sehr umfangreich gestaltet - und diese beinhalten auch Garantieabwicklung, Reparatur sowie die Vergütungssätze zur Bezahlung von derlei Leistungen durch den Hersteller bis ins Detail. Ein PKW Markenhändler darf Dich nicht vom Hof schicken, wenn Du mit einem Fahrzeug der Marke ankommst, egal wo Du den gekauft hast. Da die Werkstätten in der Regel sehr gut ausgelastet sind, haben sie es nicht nötig Garantiearbeiten (die womöglich vom Hersteller noch schlecht bezahlt werden) von Leuten zu machen, die woanders gekauft haben. Das ist aber auch eigentlich logisch. Wer also 200 km gefahren ist um das Wohnmobil zu kaufen, muss in den sauren Apfel beißen und dort auch reparieren lassen. Weitere zusätzliche Arbeiten kannst du natürlich überall beauftragen. Gruß Birgit Moderation:Habe einige Beiträge entfernt, die absolut nichts mit dem Thema zu tun haben und bei denen auch mal wieder falsch zitiert wurde. Bleibt bitte beim Thema. Bei vielen Vertragshändlern ist es vom Hersteller so festgeschrieben, Garantiearbeiten werden nicht ausgezahlt, sondern dafür bekommt der Händler das beim Neufahrzeugverkauf vom Preis gutgeschrieben. Wir hatten mal einen kleinen Vertragshändler(von einem sehr großen WoMO Hersteller) im Ort, dieser verkaufte relativ wenige Fahrzeuge, aber es kamen sehr viele zu Garantiearbeiten, er hat dann Insolvenz angemeldet und geschlossen. Wie viele Hersteller das praktizieren, keinen Ahnung. Das große Geld wird beim Verkauf eines neuen Wohnmobils gemacht. Hier verdient der Händler seine Marge. Mit Garantiearbeiten hingegen ist gar kein Geld zu verdienen, da der Hersteller hier festgelegte Pauschalen für die Garantiearbeit zahlt. Die gehen leider an der real zu leistenden (und zu bezahlenden) Arbeit oftmals vorbei und reichen bei weitem nicht aus, um den Aufwand der Werkstatt für den jeweiligen Job zu decken. Wenn z. B. der Kunde zum Händler kommt und es irgendwo am Wassertank tröpfelt, wird ein Garantieantrag gestellt, den das Werk hoffentlich einige Wochen später positiv bescheidet. Dann bekommt aber der Händler intern eine Ansage, dass er zur Behebung des vorliegenden Fehlers soundsoviel Zeit zur Verfügung hat, die soundso vergütet wird. Egal, wie hoch der reale Aufwand ist. Dass dann im vorliegenden Beispiel womöglich ein ganzer Küchenblock zu demontieren ist, was schon einen halben Arbeitstag dauert, interessiert den Hersteller nicht. Entweder schafft die Werkstatt den Job in der vorgegebenen, entlohnten Zeit, oder sie hat Pech gehabt. Von daher werden Garantiearbeiten sowieso immer unwillig und motzig ausgeführt. Wenn man bei dem Job allerdings praktisch nichts verdienen kann, so kann man sich zumindest noch lächelnd an die Marge erinnern, die der Käufer seinerzeit beim Kauf hereingespült hat, das gleicht das wieder etwas aus. Wenn nun die Rübe aber gar nicht bei einem selber gekauft wurde, hat man als Händler gleich mal überhaupt gar kein Interesse, hilfsbereit zu werden. Dann macht man nämlich ein ganz, ganz dickes Minusgeschäft. Nicht zuletzt ist das Risiko, dass man erheblich mehr Arbeit leisten muss als auf den ersten Blick erkennbar, sowieso sehr hoch. Wer mal ein Haus gebaut hat, der weiß, dass einen dauernd blöde und teure Überraschungen erwarten. Das ist bei solchen Garantiejobs hier nicht anders, und das wiederum weiß jeder, der etwa mal einen Wasserschaden hatte. Man reißt das kleine Wasserfleckchen auf, um da nur mal eben beizugehen, und es trifft einen der Schlag, weil in der Wand schon ein ganzer Quadratmeter faul ist. Nicht wenige Garantiefälle bieten auch solche hässlichen Überraschungen. Und wenn nicht, so hat man zumindest häufig eine Mordsarbeit damit. Ich erinnere mich z. B. noch gut an meine Arbeit, mal eben den Zufluss zum Wassertank auszutauschen. Das war am Ende ein Job für ganze zwei Tage, bei dem ich ungefähr vierzig Mal vom Stellplatz im Vorgarten in den Keller gelaufen bin, um irgendein Werkzeug, eine Zwinge oder sonstwas zu holen, weil der Aufwand total ausuferte. Sind ja viele tolle Wischiwaschi-Antworten gekommen! Ohne jetzt das Kleingedruckte gelesen zu haben: Challenger ( oder die ganze Trigano-Gruppe?? ) gibt eine 2-jährige Garantie die ausdrücklich alle Materialien und den kompletten Arbeitslohn abdeckt. Außerdem sind diese Garantiearbeiten nicht an den Verkäufer gebunden sondern an Vertragshändler. Nachzulesen z.B. --> Link Damit dürfte der Händler im Ort keine Garantiearbeiten ablehnen?!! Wohl aber Arbeiten im Zuge der Sachmängelhaftung! Den für die ist der Verkäufer verantwortlich. Grüße Dirk Danke für die Antworten, im Zweifelsfall ist der Verkäufer verantwortlich. Mein WoMo ist von Chausson und nicht von Challenger, aber auf der HP von Chausson (ist ja auch Trigano) steht das gleiche: --> Link Aber ich denke, wir werden doch die 200km in Kauf nehmen, weil der sich hier so anstellt. Läuft ja schon seit Januar das Trauerspiel. Wenn er nicht will, hätte er es gleich sagen können, aber mich nicht ein 1/2 Jahr hinhalten.
Ich konter mal: Wer solche pauschalen Argumente pflegt, geht vermutlich von sich selber aus. Ein Kunde, der solche Meinung heraushängen läßt, den habe ich in meiner Selbstständigkeit entsprechend behandelt: Wie man in den Wald hineinruft .... :roll: Unsere Erfahrung mit Garantieleistungen vor Ort ist zwar auch nicht perfekt, aber zumindest zufriedenstellend. Das liegt zum einen sicher daran, wie diese Dinge innerhalb der Marke verrechnet werden (wir haben einen Knaus), aber bei uns ist es auch so, dass wir keine zeitkritischen Reparaturen hatten und der Werkstatt vor Ort das auch gesagt hatten. Und wundersamerweise kam der Anruf, dass die Ersatzteile jetzt da seien, immer zu einer Zeit wo in der Werkstatt sowieso wenig los war. Ich denke, wenn man den Techniker sonst fürs Däumchendrehen bezahlt, dann lässt man ihn auch mal für ein paar Euro vom Hersteller den halben Tag arbeiten. Wenn der Hersteller gar nix dafür zahlt dann ist das natürlich wieder was anderes.
Klar, stellt ja auch keiner in Frage dass das bei fast allen Herstellern theoretisch so ist. Aber in der Praxis sieht es halt - zumindest derzeit - oft genug nicht so aus. Und du persönlich hast keinen rechtlichen Anspruch gegen den Händler, sondern müsstest beim Hersteller Druck machen, damit der dann den Händler überzeugt. Nur haben ja auch da beide wenig Interesse dran zu hilfreich zu sein. Aber soweit kommt es ja eh meist nicht, es heißt dann einfach "Ja, wir haben derzeit leider keine freien Termine in der Werkstatt" oder "2023 könnte wir da was anbieten".
Warum nicht? Wenn mir der Hersteller für etwas garantiert dann ist das eine fest vereinbarte Zusicherung. Und daran ist er gebunden. Die Frage ist was passiert wenn sich der Fehler vergrößert/ verstärkt wenn mit der Reparatur nicht möglichst kurzfristig begonnen wird? Bei einem Wasserschaden z.B. Vom fehlenden Interesse seitens des Garantiegebers würde ich mal nicht sprechen wollen. Und der Einfluss des Herstellers auf seine Vertragshändler ist auch nicht zu unterschätzen! Grüße Dirk |
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