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Auffahrunfall auf unser Wohnmobil 1, 2


chrisc4 am 15 Jun 2022 16:29:41

Letzten Freitag ist es passiert, ich musste vor dem Ortseingang den Gegenverkehr durchlassen, da die Straße durch Poller verengt wird. Ich stand mehrere Sekunden als es einen Schlag gab.
Mir war sofort klar, da ist einer aufgefahren!
Nach dem Aussteigen sah ich einen schrottreifen SUV aus dem eine sehr junge Frau aussteigt.
Am SUV war nicht viel zu sehen, an unserem Wohnmobil sah das anders aus! Die Garagentür ist aufgesprungen, die Heckwand und die Seitenwand haben sich verzogen, die Kunststoff Stoßstange ist natürlich auch hinüber.
Ich wollte unbedingt, dass der Unfall durch die Polizei aufgenommen wird. Am Telefon wurde mit jedoch erklärt, dass da nicht nötig sei. Es kam aber trotzdem ein Streifenwagen vorbei. Die Unfallverursacherin war erst 18 Jahre alt und hatte erst kurze Zeit den Führerschein. Sie hat mir auf einen Zettel ihre Autonummer, ihre Adressen und Handynummer geschrieben.
Das Fahrzeug ist auf ihren Vater zugelassen. Sie musste Vorort 35 Euro Strafe zahlen. Dann war die Sache für sie erledigt und ist weiter gefahren.
Für mich geht die Sache jetzt erst los! :eek:
Ich habe bei ihrer Versicherung angerufen und den Schaden gemeldet. Ich habe eine Schadensnummer bekommen. Zufälligerweise bin ich bei der gleichen Versicherung (Kravag).
Die Werkstatt beim Händler meinte, es gibt zur Zeit keine Ersatzteile etc. Er schätzt, dass die Reparatur evtl im Dezember oder Januar stattfinden kann :eek:
Die Werkstatt hat mir dringend empfohlen einen eigenen Gutachter zu beauftragen, es wurde mir auch einer empfohlen.
Heute war der Gutachter da. Der hat mir empfohlen, bei der zu erwarteten Reparaturkosten einen Rechtsanwalt einzuschalten, da die Versicherungen gerne einige Abzüge vornehmen.
Die Berechnung der Reparaturkosten wird einige Zeit dauern. Aus Erfahrung wird die bei ca. 25.000 bis 30.000 Euro liegen :eek:
Ich habe mit einem empfohlen Rechtsanwalt telefoniert, den werde ich beauftragen meine Rechte wahrnehmen.
Es soll möglichst bald Notreparatur in der Werkstatt gemacht werden, so dass ich trotzdem mit dem Wohnmobil fahren kann. Auch die Notreparatur soll die gegnerische Versicherung bezahlen.
Ein Leihwagen steht mir laut Rechtsprechung nicht zu :x
Ich bin seit über 20 Jahre mit dem Wohnmobil unterwegs und hatte noch nie einen Unfallschaden.
Ich hätte auch gerne darauf verzichtet!
Habe ich etwas vergessen oder auf was muss ich jetzt achten?
Wer hat Erfahrung mit solchen Sachen?

Bilder vom Unfallschaden folgen.


Gruß
Hans

Anzeige vom Forum

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chrisc4 am 15 Jun 2022 17:08:55

Einige Bilder!
Da wird mancher Sagen, garnicht so schlimm!
Doch dan soll laut Gutachter die kpmplette Seitenwand und Rückwand getauscht weren. Der Unterboden eventuell auch.
Da kommt einiges zusammen!

Gruß
Hans






Dethleffs 6731 am 15 Jun 2022 17:16:10

Hallo Hans,
grundsätzlich hast du alles richtig gemacht. Ob du bei der selben Versicherung bist wie die Schädigerin ist völlig egal. Du hast dadurch weder Vor noch Nachteile.
Wichtig ist eigentlich nur, daß der Rechtsanwalt als Tätigkeitsschwerpunkt "Verkehrsrecht" hat. (wenn du Zahnschmerzen hast, gehst du ja auch nicht zum Orthopäden, obwohl er auch Arzt ist)
Grüße
Bernd

Anzeige vom Forum


cheldon am 15 Jun 2022 17:17:14

--> Link

Wenn du nur dieses Fahrzeug hast, sollte es auch für die Reparaturzeiten ein Ersatzauto bzw. Nutzungsausfallentsxhädigung geben.

peter1130 am 15 Jun 2022 17:18:25

Von hinten siehts nicht schlimm aus stimmt. Aber an der Seite und von Innen ist der Schaden schon erheblich. Die genannte Summe ist mit Sicherheit nicht zu hoch gegriffen.

Ob ich das Womo nach der Reparatur noch haben wollte wüßte ich echt nicht.

WomoToureu am 15 Jun 2022 17:31:04

chrisc4 hat geschrieben:Die Werkstatt hat mir dringend empfohlen einen eigenen Gutachter zu beauftragen, es wurde mir auch einer empfohlen.

Es gibt viele Wege nach ROM und viele Wege einen Verkehrsunfall abzuwickeln.
Ich hätte an Deiner Stelle den Gutachter der Versicherung abgewartet und das Gutachten erst mal durchgelesen. Bisher hat das Gutachten immer gestimmt und einen Anwalt habe ich auch nicht benötigt. Zwei Wochen nach dem Gutachten hatte ich das Geld auf dem Konto, inkl Wertminderung.
Tagegeld steht Dir in der Regel nicht zu, da es ein Freizetfahrzeug ist, so die aktuelle bzw. neue Rechtsprechung. Der Link ist schon viele Jahre alt, aber kannst Du ja versuchen und berichten.

Ich habe bisher meine Unfallschäden selbst repariert, andere lieben es auch unser Wohnmobil zu rammen. --> Link
Du musst Dir halt überlegen was Du jetzt willst, unrepariert verkaufen und ein neues ( gebrauchtes ) oder reparieren usw.

So oder so das Leben wird weitergehen .... :?

chrisc4 am 15 Jun 2022 17:35:02

Die Reparatur soll im Werk bei Bürstner in Kehl ausgeführt werden.
Die Wertminderung laut Gutachter wird bei ca. 10 Prozent der Reparaturkosten liegen.

Hatte ich vergessen zu erwähnen.

Gruß
Hans

chrisc4 am 15 Jun 2022 18:15:39

Dethleffs 6731 hat geschrieben:Hallo Hans,
grundsätzlich hast du alles richtig gemacht. Ob du bei der selben Versicherung bist wie die Schädigerin ist völlig egal.
Wichtig ist eigentlich nur, daß der Rechtsanwalt als Tätigkeitsschwerpunkt "Verkehrsrecht" hat. (wenn du Zahnschmerzen hast, gehst du ja auch nicht zum Orthopäden, obwohl er auch Arzt ist)
Grüße
Bernd


Danke für den Tipp!
Die Empfehlung kam vom Gutachter, der Rechtsanwalt wickelt laut Gutachter fast nur Unfälle mit Wohnmobilen ab.
Man kennt sich in der Branche, da wird oft Hand in Hand gearbeitet :)

Gruß
Hans

chrisc4 am 15 Jun 2022 18:20:40

cheldon hat geschrieben:https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2220.php

Wenn du nur dieses Fahrzeug hast, sollte es auch für die Reparaturzeiten ein Ersatzauto bzw. Nutzungsausfallentsxhädigung geben.


Danke für den Tipp!
Das Wohnmobil ist auf meinem Namen zugelassen, unser PKW auf den Namen meiner Frau.
Das könnte ich evtl probieren.
Ich möchte aber deswegen aber keinen Prozess führen.

Gruß
Hans

chrisc4 am 15 Jun 2022 18:36:05

#WomoToureu

Das Wohnmobil wird nach Aussage vom Wohnmobil Händler im Werk von Bürstner repariert. Ich gehe davon aus dass das so gut gemacht wird, dass man dadurch keine Nachteile hat.
Auf ein neues Wohnmobil muss man leider zu lange warten, dafür bin ich zu alt! :)
Wenn ich ein gutes Angebot bekommen würde, für ein vergleichbares, sofort verfügbares neues Wohnmobil würde ich nicht lange zögern. Aber das kann man ja zur Zeit vergessen!
Ich möchte noch in dieser Saison unterwegs sein.
Es soll ja deshalb in Kürze (hoffentlich) eine Notreparatur gemacht werden.

Gruß
Hans

BS600 am 15 Jun 2022 18:37:18

Ich hatte im letzten Jahr ähnlichen Fall, allerdings in Schweden ist mir ein Einheimischerhinten ins Womo gekracht. Wir konnten den Urlaub fortsetzen aber der Schaden war im Nachhinein größer als bei der ersten Einschätzung. Da sieht Deiner heftiger aus! Zurück zu Hause habe ich einen Anwalt beauftragt. Das war genau die richtige Entscheidung denn der deutsche Ableger der generischen Versicherung war der Meinung, dass es sich um eine Bagatelle handele. Am Ende hat der Gutachter eine Schadenshöhe von 27K festgelegt. Gleichzeitig holte er Aufkaufangebote ein. Der Unterschied Zeitwert zu dem Aufkaufangebot war 17K. Damit hat die Versicherung diese Differenz bezahlt und das Womo wurde vom Aufkäufer abgeholt und bar bezahlt. Positiv war, dass der Zeitwert 10K über den Preis lag den ich ein Jahr zuvor zahlte.
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Abwicklung und denke, dass es ähnlich wie bei mir laufen wird und Du Dich schon mal nach einem neuen Womo umschauen solltest.

Gruß
Dirk

Bergbewohner1 am 15 Jun 2022 18:43:45

chrisc4 hat geschrieben:Nach dem Aussteigen sah ich einen schrottreifen SUV aus dem eine sehr junge Frau aussteigt.
Am SUV war nicht viel zu sehen, an unserem Wohnmobil sah das anders aus! Die Garagentür ist aufgesprungen,
Sie musste Vorort 35 Euro Strafe zahlen. Dann war die Sache für sie erledigt und ist weiter gefahren. GrußHans

Hallo Hans, echter Mist, hoffe das mir mal sowas erspart bleibt.
Hast du dich verschrieben- schrottreifer SUV der noch wegfährt ?
Es ist auch mal "angenehm", dass es noch junge Menschen gibt denen so was passiert. Denn wenn es ein Rentner gewesen wäre...............

chrisc4 am 15 Jun 2022 18:50:29

#Bergbewohner1

Mit schrottreife meinte ich, stark verrostet, total verblasst, matt, Scheinwerfer blind, stark verschmutzt.

Gruß
Hans

chrisc4 am 15 Jun 2022 19:01:15

#BS600

Bei mir liegt der Wiederbeschaffungswert kaum unter dem Neupreis (70k)
Als ich im März wegen Garantiearbeiten beim Händler war, meinte der, dass ich den Neupreis bekommen würde, wenn ich ihn verkaufen möchte.
Ich habe damals lange nach dem richtigen Wohnmobil für uns gesucht, ich möchte jetzt nicht so einfach auf ein anderes Modell ausweichen.
Der Händler bekommt in diesem Jahr kaum Neufahzeuge von Bürstner geliefert.

Gruß
Hans

Springer12 am 15 Jun 2022 19:02:47

Stelle da Mal ein Link rein wenn man den Schaden sieht denkt keiner das es ein Totalschaden sein soll .
Aber Interessant was da noch für Beschädigungen auftauchen.
--> Link

chrisc4 am 15 Jun 2022 19:34:51

Springer12 hat geschrieben:Stelle da Mal ein Link rein wenn man den Schaden sieht denkt keiner das es ein Totalschaden sein soll .
Aber Interessant was da noch für Beschädigungen auftauchen.
--> Link


Danke für den Link!
So genau wurde mein Wohnmobil nicht untersucht durch den Gutachter!

Gruß
Hans

WomoToureu am 15 Jun 2022 19:44:46

chrisc4 hat geschrieben:Es soll möglichst bald Notreparatur in der Werkstatt gemacht werden, so dass ich trotzdem mit dem Wohnmobil fahren kann. Auch die Notreparatur soll die gegnerische Versicherung bezahlen.

Hans ich wünsche Dir von ganzem Herzen eine für Dich positive Schadensabwicklung, nur wie gesagt siehts Du das ganze zu blauäugig. Ich vermute mal das ein Gutachter von der Versicherung kommen wird, der dann auf einer Art Börse Dein Fahrzeug "versteigert" und einen verbindlichen Preis Dir nennen wird, den Du bekommst wenn Du das Wohnmobil so abgibst wie es ist.

Dann wird er einen fiktiven Widerbeschaffungswert des Wohnmobil zum Zeitpunkt vor dem Unfall ermitteln und dann wirst Du wohl den Differenzbetrag angeboten bekommen. Wenn Du sagtst "nein" ich will es reparieren bekommst Du wenn ich mich recht entsinne auf diesen Betrag 10 % Aufschlag und das war es.

Ich vermute mal, dass dieser Betrag kleiner sein könnte, als die "Schadenssumme" die Dir Dein Gutachter ausgerechnet hat.
Deshalb kann es sehr gut sein, wenn Du eine "Notreparatur" in Auftrag gibst sowie eine "Werksreparatur" das Du da einiges an Geld beilegen musst.

Ich wünsche Dir das es nicht so kommt, aber Versicherungen haben ebenfalls Rechte und gerade wenn ein Anwalt im Spiel ist, dann werden diese auch gern mal ausgespielt. Möge es nicht so kommen und ich und sicherlich auch andere würden uns sehr freuen wenn Du über den Verlauf berichtest.

Liebe und mitfühlende Grüße Ulrich

JoergZ am 15 Jun 2022 19:53:36

chrisc4 hat geschrieben:Danke für den Link!
So genau wurde mein Wohnmobil nicht untersucht durch den Gutachter!

Gruß
Hans

Was heißt das genau? Im Video wird ja nur drüber gesprochen und wenig untersucht, aber man bekommt einen Eindruck der Erfahrung des Sachverständigen.
Wenn du Zweifel hast, dann nimm einen 2. Sachverständigen. Auch wenn man mit den Kosten hadert - der Verlust bei einem schlechten Gutachten wird höher sein

chrisc4 am 15 Jun 2022 21:57:06

JoergZ hat geschrieben:Was heißt das genau? Im Video wird ja nur drüber gesprochen und wenig untersucht, aber man bekommt einen Eindruck der Erfahrung des Sachverständigen.
Wenn du Zweifel hast, dann nimm einen 2. Sachverständigen. Auch wenn man mit den Kosten hadert - der Verlust bei einem schlechten Gutachten wird höher sein


Naja der Sachverständige hat viele Bilder gemacht, hat sich mal kurz unter das Heck gelegt und weitere Bilder gemacht.
Innen wurde nicht nachgesehen. Auf einer Hebebühne wäre die Untersuchung wohl genauer möglich gewesen.

Gruß
Hans

speeedi am 16 Jun 2022 07:23:23

Ei Ei Ei das ist echt ärgerlich was Dir passiert . Diese ganze Rennerei und die Zeit die dabei drauf geht :( .
Ich hoffe das Ganze geht schnell und Reibungslos über die Bühne .
mfg Dieter

kybernaut am 16 Jun 2022 08:26:56

Guten Morgen,

mir ist vor gut 2 Jahren ähnliches passiert. Anhalten innerhalb einer geschlossenen Ortschaft wegen eines Rollers der links abbiegen wollte. Dann der Knall, ein anderes WoMo ist uns hinten rein gefahren.
Ablauf war bei uns dann so:
1. Herstellen der Fahrtüchtigkeit vor Ort, Leihwagen für ein paar Tage.
2 Kontaktaufnahme mit einer Concorde-Werkstatt und Empfehlung eines Gutachters.
3. Einschalten eines Anwaltes.
4. Gutachten über 45.000,- Schaden.
5. Reparatur im Concorde-Werk.

Alle entstandenen Kosten sind übernommen worden. Lediglich bei der Wertminderung ist bei einem Fahrzeug in dem Alter nichts mehr zu bekommen.
Als Geschädigter hat man Anspruch auf die Übernahme der Reparaturkosten von 130% des Zeitwertes. Der Zeitwert wurde durch den Gutachter unter meiner Mithilfe (Internetrecherche zu Vergleichsfahrzeugen) ermittelt und durch die Versicherung des Unfallgegners akzeptiert. Mit 45.000 Euro Schaden waren wir aber auch noch weit von 130% entfernt.
Der Unfallgegner war Vollkaskoversichert und hat den hier schon beschriebenen Weg gewählt. Fahrzeug wurde versteigert und den Unterschiedsbetrag zum Zeitwert hat er von seiner Versicherung bekommen. Reparatur hätte wegen nicht vorhandener Kapazitäten bei Carthago fast ein Jahr gedauert.
Das kam für uns nicht in Frage, da eine Wiederbeschaffung nicht möglich gewesen wäre. Somit Reparatur bei Concorde. Und durch den Corona-Lockdown konnten wir eh nicht weg.
Die Werkstatt im Concorde-Werk hat übrigens hervorragende Arbeit geleistet.

LG
Jo

Beduin am 16 Jun 2022 08:52:12

Wenn mir einer hinten drauffährt oder ich beim Rückwärtsfahren einen Pfosten übersehe, dann erwischt es meine Motorradbühne. Die habe ich aus Überzeugung extra für solche Fälle dran. Einmal nicht dran gehabt, einer drauf und man hat nichts gesehen, aber von dem Tag an hat es am Heck´Fenster Wasser reinlassen :(

Navigatore am 16 Jun 2022 10:35:04

Beduin hat geschrieben:Wenn mir einer hinten drauffährt oder ich beim Rückwärtsfahren einen Pfosten übersehe, dann erwischt es meine Motorradbühne. Die habe ich aus Überzeugung extra für solche Fälle dran.

Regen und Traufe ... Die Motorradbühne ist mit dem Rahmen verschraubt, der die Kräfte dann aufnehmen muss. Da ist die Gefahr sehr groß, dass nach einem Aufprall/Anstoss noch mehr nicht passen wird, als "nur" ein undichtes Fenster.

WomoToureu am 16 Jun 2022 13:13:55

kybernaut hat geschrieben:Als Geschädigter hat man Anspruch auf die Übernahme der Reparaturkosten von 130% des Zeitwertes. Der Zeitwert wurde durch den Gutachter unter meiner Mithilfe (Internetrecherche zu Vergleichsfahrzeugen) ermittelt und durch die Versicherung des Unfallgegners akzeptiert.

Danke für die Info, ja ich hatte 110 % im Kopf gehabt aber es sind 130 % die jedoch um keinen Euro überschritten werden dürfen sonst zahlt die Versicherung nur den Differenzbetrag zwischen Wert vorher und Wert nachher, gut erklärt und mit 130 % Rechner hier im link. --> Link

Ja ich habe mich ohne Anwalt und ohne eigenen Gutachter ( auf beides habe ich ja während der gesamten Abwicklung zu jedem Zetpunkt ein Recht das ich hätte wahrnehmen können, immer gut mit der Versicherung geeinigt. Geld ist immer schnell geflossen und was mir zustand habe ich erhalten. Leider kann Geld jedoch das Wohnmobil nicht wieder so herstellen wie es war, damit müssen wir alle leben.

Bergbewohner1 am 16 Jun 2022 17:40:41

Solltest du eine zweite Meinung benötigen, stehen unter gewerbliche Anbieter eine Gutachtergemeinschaft, die sich auf WoMos spezialisiert haben.
Ich hatte einen von denen als ich an meinem ehem. MTL aus Sulzemoos verdeckte Unfallschäden feststellte. Sehr kompetent und wissen wo sie hinschauen müssen.

Beduin am 16 Jun 2022 19:55:53

Navigatore hat geschrieben:Regen und Traufe ... Die Motorradbühne ist mit dem Rahmen verschraubt, der die Kräfte dann aufnehmen muss. Da ist die Gefahr sehr groß, dass nach einem Aufprall/Anstoss noch mehr nicht passen wird, als "nur" ein undichtes Fenster.


Da muss er dann aber schon mit Kawum und Karacho drauf fahren
und bei kleinen Zusammenstößen, ist das Alu verbogen und nicht die Schürze kaputt

Dethleffs 6731 am 16 Jun 2022 21:37:23

Hallo,
#WomoToureu

wenn es bei dir mit der Schadenregulierung problemlos geklappt hat, ist das ja gut. Leider ist das nicht immer der Fall und das weiß man immer erst wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist ( ein Anwalt wird sich sicher kein Bein mehr ausreissen, wenn schon mit der Versicherung verhandelt wurde und evtl. sogar schon Geld bezahlt wurde, Versicherungen sind da manchmal recht schnell mit "Abschlagzahlungen")
Woher weißt du, das die Versicherung alles "was dir zusteht" bezahlt hat? Woher weißt du ob die Wertminderung, die (wenn überhaupt) die Verischerung des Schädigers bezahlt hat, korrekt war?
Bitte nicht falsch verstehen. Bei einem "Bagatellschaden" würde ich auch auf einen RA/ SV verzichten, aber woher weiß ein Laie was ein sogen. Bagatellschaden ist. Ein guter SV wird dich immer fair beraten und in so einem Fall auf ein Schadengutachten verzichten. Die Versicherungen haben doch ein grundlegendes Interesse einen Schaden so klein (€) wie möglich zu halten (was aus deren Sicht auch nachvollziehbar/ verständlich ist).
# Hans/ chris4
lass dich nicht nervös machen. Ein Sachverständiger ist kein Hellseher. Wenn sich im Zuge der Reparatur weitere/ verdeckte Schäden herausstellen, wird das Gutachten einfach erweitert/ geändert. Das ist bei großen Schaden übliche Praxis. Wenn du Fragen zur Abwicklung u/o zum Gutachten hast frage einfach deinen Rechtsanwalt. Dafür wird er ja letztlich auch bezahlt.

(nein- ich bin weder Rechtsanwalt, noch Sachverständiger. Ich habe lediglich viele Jahre mit Unfallschäden, Versicherungen, Instandsetzung und Schadenabwicklung zu tun gehabt)

Grüße
Bernd

chrisc4 am 16 Jun 2022 22:15:39

#Dethleffs 6731

Danke Bernd für den Tipp!
Natürlich will ich nichts falsch machen und mich hinterher darüber ärgern!
Der empfohlene Rechtsanwalt hat mir per Mail einige Formulare geschickt, die ich unterschreiben zurück schicken soll.
Unter anderem ein Merkblatt für Mandanten, da steht einiges drin was mir nicht gefällt!
Ich soll z.B. vieles selbst zahle, da das angeblich so üblich sei und die Versicherung das nicht zahlen wird, obwohl ich ja der Geschädigte bin. Ich habe direkt zurück geschrieben, dass ich das nicht akzeptiere.
Mal sehen was er darauf antwortet!

Gruß
Hans

WomoToureu am 16 Jun 2022 22:24:20

Dethleffs 6731 hat geschrieben:Versicherungen sind da manchmal recht schnell mit "Abschlagzahlungen"

Was ist schlecht an der schnellen Zahlung von Abschlagszahlungen ?
Für mein 11 Jahre altes Wohnmobil steht mir leider keine Wertminderung zu, insbesondere nicht unter der Sicht von drei Vorschäden.
Nach meiner Erfahrung versuchen die Versicherungen es zu vermeiden, dass der Geschädigte einen Anwalt und Sachverständigen nimmt und lassen so mit sich reden.
Aber wie gesagt jeder wickelt seine Schäden ab wie er will. Ich habe beim letzten ca. 20 tsd € erhalten und es selbst für ca. 3 tsd repariert. --> Link

Wenn der TE sagt er wolle eine Werksreparatur und eine Notreparatur fühle ich mich gedrängt ihn drauf hinzuweisen, dass es möglich ist, dass er das nicht bezahlt bekommt.

Ich gebe mal ein einfaches Beispiel, sagen wir das Wohnmobil war vor dem Unfall 100.000 € wert. Der Schaden beträgt 30.000 € lt Gutachten. Der Versicherungsgutachter sagt, hier ist Herr XYZ der bezahlt Ihnen 75.000 € im unreparierten Zustand so wie das WOMO jetzt ist. Dann sagt die Versicherung ok, lieber Geschädigter, wir zahlen 25.000 € .
Der Geschädigte sagt, das Werk will 45.000 € für die Reparatur und die will ich von dir liebe Versicherung, dann sagen die NEIN und haben Recht. Da macht dann auch kein Anwalt was.
Das gilt übrigens auch wenn das Werk erst weniger sagte und es später dann doch so teuer geworden ist, beizahlen darf man übrigens nichts.

amino am 16 Jun 2022 22:30:14

Hi,
Anwalt kannst du doch auch noch später hinzufügen

Ich hatte ja auch das Problem das in Frankreich ein Auto auf mein Anhänger fuhr ...(habe das auch im forum als Thema)
Schaden ;,,
Anhänger
Harley
Roller
Womo

Hab das alles alleine geregelt...jeder sagte ich soll ein Anwalt einschalten ( wie schnell sind da mal 3 -6000 weg )

Klar wurde bei mir auch was gekürzt...Aber unter 1000€ war das
..

Wenn also zuviel gekürzt wird kannst du ja immernoch dagegen klagen.

Aber muss das immer sofort sein?

spinnerei am 16 Jun 2022 22:50:35

amino hat geschrieben:Hi,
Anwalt kannst du doch auch noch später hinzufügen
das alles alleine geregelt...jeder sagte ich soll ein Anwalt einschalten ( wie schnell sind da mal 3 -6000 weg )

Klar wurde bei mir auch was gekürzt...Aber unter 1000€ war das
..

Wenn also zuviel gekürzt wird kannst du ja immernoch dagegen klagen.

Aber muss das immer sofort sein?



... gerade das wäre ein grober Fehler. Der Anwalt darf dann nur den Differenzbetrag einklagen und bekommt auch nur die Gebühren für diesen Betrag. Entsprechend wird dann auch sein Bemühen sein.

SVRossrucker am 17 Jun 2022 07:32:50

Moin,
zuerst sollte unterschieden werden welche variante der Abrechnung gemacht wird, es gibt die fiktive (man greift das Geld ab ohne MwSt.), hier werden die ermitteln Reparaturkosten bezahlt. Die andere Variante ist die, dass das Fahrzeug in der Werkstatt des Vertrauen repariert wird.
Die Fiktive Abrechnung geht nur bis zum Wert von 70% des Wiederbeschaffungswert (WBW) des Fahrzeug, ab 60 sollte hier schon Restwertangebote (RW) eingeholt werden über eine Restwertbörse. (Manche Fahrzeug sind kaputt mehr Wert als Fahrzeuge ohne Beschädigungen)
Die Variante der Reparatur geht hier bis normal bis 100% des Wiederbeschaffungswert, bei besonderen Interesse des Kunden, hat man
die Möglichkeit dies um 30% zu erhöhen also auf 130% Bemessungsgrundlage ist der WBW. Eine Besonderheit kommt aber noch dazu das Prognoserisiko trägt der Schädiger, das heißt sollte die Werkstatt bei der Reparatur feststellen das eine Beschädigung nicht gesehen wurde und man über die 130% kommt wird dies auch bezahlt.
In der Regel werden dann 100% der Reparatur sofort und die verbleibenden 30% ein halbes Jahr später, nach dem man nachgewiesen hat das man das Fahrzeug immer noch Besitzt.

Eine Mischung der beiden Abrechnungsmethoden ist nicht möglich, also keine Teilreparatur auf Rechnung, um hier noch die MwSt. abzugreifen, es gibt nur entweder so oder so. Dem TE würde ich empfehlen die Nebenkosten (Rechtsanwalt, Gutachter) bezahlen lassen und dann später die Reparaturrechnung einreichen.



Es gibt keine Faustregel wie die Versicherungen bzw. Ihre Sachbearbeiter reagieren und handeln. Hatte schon Fälle, da war die Schadensabwicklung innerhalb von 3 Wochen erledigt, das war sogar die HUK und es gibt aktuell bei der VHV sehr sehr lange Bearbeitungszeit bis die überhaupt mal antworten, 6 Wochen.


Rainer Rossrucker
CEO
WGF

WomoTechnikService am 17 Jun 2022 07:39:20

chrisc4 hat geschrieben:Die Unfallverursacherin war erst 18 Jahre alt und hatte erst kurze Zeit den Führerschein... Sie musste Vorort 35 Euro Strafe zahlen. Dann war die Sache für sie erledigt...


Sicher nicht... wenn sie in der Probezeit ist, muss sie eine Nachschulung machen, einige Stunden Theorie und zwei Stunden fahren, Kosten ca. 300€...

LG Peter

kybernaut am 17 Jun 2022 08:00:05

WomoToureu hat geschrieben:Ich gebe mal ein einfaches Beispiel, sagen wir das Wohnmobil war vor dem Unfall 100.000 € wert. Der Schaden beträgt 30.000 € lt Gutachten. Der Versicherungsgutachter sagt, hier ist Herr XYZ der bezahlt Ihnen 75.000 € im unreparierten Zustand so wie das WOMO jetzt ist. Dann sagt die Versicherung ok, lieber Geschädigter, wir zahlen 25.000 € .


Moin,
das ist so nicht richtig. Als Geschädigter hat man grundsätzlich Anspruch auf Reparatur. Und zwar bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes.

"Die Schadensvorschriften des BGB schützen das Integritätsinteresse des Geschädigten.
Dieser ist nach der Rechtsprechung daher auch zur Reparatur berechtigt, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Voraussetzung ist, dass die Reparatur tatsächlich und fachgerecht durchgeführt wird.
Bei einem Kfz-Schaden wurde die Grenze der zulässigerweise noch geforderten Reparaturkosten mit 130 % des Wiederbeschaffungswertes festgelegt, wobei der Restwert unberücksichtigt bleibt."


Bei einem Vollkaskoschaden, den ich selbst verursacht habe, mag das anders aussehen. Aber in dem Fall hier hat man als Geschädigter weitgehende Rechte. Und die besagen eben, das ich selbst entscheide, was mit meinem Besitz veranstaltet wird. War also mein WoMo 100k wert, kann ich es bis 130K reparieren lassen.

chrisc4 am 20 Jun 2022 20:05:35

Es gibt gute Neuigkeiten in der Sache!
Ich habe heute bei der gegnerischen Versicherung angerufen (ist ja die gleiche wie meine), die haben mir die Kostenübernahme bis 500 Euro für eine Notreparatur zugesagt, voraussetzung sind Bilder zuvor und danach.
Die Rechnung mit Bildern soll ich an eine bestimmte Email Adresse schicken.
Die wollen die Rechnung dann bezahlen.
Das finde ich bis jetzt eigentlich gut!

Ich habe auch im Werk bei Bürstner angerufen, ein freundlicher Sachbearbeiter wollte Daten und Bilder vom Unfallschaden per Mail. Er hat sogar heute noch geantwortet, auch er wollte Daten und Bilder, später auch dann das Gutachten.
Er erstellt einen Kostenvoranschlag und prüft ob die Ersatzteile verfügbar sind etc.

Es scheint bisher problemlos zu laufen!

Gruß
Hans

chrisc4 am 20 Jun 2022 20:12:28

WomoTechnikService hat geschrieben:
Sicher nicht... wenn sie in der Probezeit ist, muss sie eine Nachschulung machen, einige Stunden Theorie und zwei Stunden fahren, Kosten ca. 300€...

LG Peter


Das ist wirklich gut so!
Wie blöd muss man sein mit einem PKW auf ein stehendes Wohnmobil aufzufahren! :eek:
Ich vermute, das Smartphone ist mitschuldig! :twisted:

Gruß
Hans

speeedi am 20 Jun 2022 20:13:55

Ja mensch das hört sich doch Super an wenn das so Reibungslos weiter läuft sollte nichts mehr schief gehen . Ich drück die Daumen :)

WomoToureu am 20 Jun 2022 20:51:21

chrisc4 hat geschrieben:Es scheint bisher problemlos zu laufen!

Wir drücken Dir auch alle die Daumen, dass es weiterhin so gut klappt!

purplenew am 20 Jun 2022 21:24:23

Sicher nicht... wenn sie in der Probezeit ist, muss sie eine Nachschulung machen, einige Stunden Theorie und zwei Stunden fahren, Kosten ca. 300€...

LG Peter


Da es sich bei diesem Betrag um ein sogenanntes Verwarngeld gehandelt hat, erhält weder die Bußgeld- noch die Führerscheinstelle Kenntnis von diesem Vorfall und es erfolgt keine Nachschulungsanordnung. Verwarnungen mit 35€ wirken sich nicht auf die Probezeit aus, hier gilt sozusagen "Cash & Go". Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 60€ zur Folge hat.

Grüße
purple

DieselMitch am 20 Jun 2022 21:30:25

purplenew hat geschrieben: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 60€ zur Folge hat.

[OT] SCHADE![/OT] :mrgreen:

chrisc4 am 20 Jun 2022 21:37:25

speeedi hat geschrieben:Ja mensch das hört sich doch Super an wenn das so Reibungslos weiter läuft sollte nichts mehr schief gehen . Ich drück die Daumen :)


Danke!
Ich hoffe, dass es keine Probleme geben wird :)

Gruß Hans

chrisc4 am 20 Jun 2022 21:39:40

WomoToureu hat geschrieben:Wir drücken Dir auch alle die Daumen, dass es weiterhin so gut klappt!


Danke, ich werde weiter berichten! :)

Gruß
Hans

Beduin am 21 Jun 2022 06:17:32

Die Notreparatur hat auch den Vorteil, das du, vorausgesetzt er steht dann auch mal im Regen, an Stellen die nicht repariert werden, sehen kannst ob Wasser reinkommt

jochen-muc am 21 Jun 2022 08:54:37

WomoToureu hat geschrieben:Ich hätte an Deiner Stelle den Gutachter der Versicherung abgewartet und das Gutachten erst mal durchgelesen.


Sorry aber ich finde das solle man keinesfalls machen.

Meiner Meinung nach sollte man immer (wie Chris es gemacht hat) einen eigenen Gutachter suchen und nicht den Gutachter des Unfallgegners akzeptieren.

Weil es ist ja durchaus logisch, dass der Gutachter der Versicherung den Schaden eher runter rechnet, oder ?

Mir ist mal ein Fiat 500 vorne reingefahren. Der Aufprall war so gering, dass noch nicht einmal alle Flaschen vom Tisch gefallen sind, trotzdem war es........ein Totalschaden

Weil mein Gutachter belegen konnte, dass die Dichtheit zwischen Fahrerzelle und Aufbau nicht gesichert bestätigt werden konnte.

Der Gutachter der Versicherung hatte den Schaden auf 2500 € geschätzt (neue Stoßstange etc)

jochen-muc am 21 Jun 2022 08:57:34

chrisc4 hat geschrieben:Es gibt gute Neuigkeiten in der Sache!
Ich habe heute bei der gegnerischen Versicherung angerufen (ist ja die gleiche wie meine), die haben mir die Kostenübernahme bis 500 Euro für eine Notreparatur zugesagt, voraussetzung sind Bilder zuvor und danach.

Gruß
Hans


500 € ?

Wie ist das den wenn Du mit dieser Notreparatur wegfährst und es sollte tatsächlich regnen ? Gibt's da keine Bedenken wegen möglicher Folgeschäden wegen Wasser ?

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