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Probefahrt unüblich? Händler auf hohem Ross 1, 2


Kai P. am 04 Mär 2023 15:32:11

Eine interessante Diskussion, mit den unterschiedlichsten Ansichten.
Wir werden im Sommer unser 17 Jahre altes Wohnmobil gegen ein neues tauschen und vermutlich an Privat verkaufen.
Bislang habe ich mich überhaupt noch nicht mit dem Gedanken beschäftigt, dass dann ja die Frage nach einer Probefahrt kommen kann.

Unser Wohnmobil wurde bislang ausschließlich von meiner Frau und mir gefahren.

Ich würde mich damit schwer tun jemand anderen fahren zu lassen. Was passiert z. B. bei einem Unfall?
Das Wohnmobil ist zwar immer noch Vollkasko versichert, aber was bekommt man dann ersetzt?
Zumal bei der Versicherung nur wir zwei als Fahrer angegeben sind.

Ich würde dem potentiellen Käufer anbieten gemeinsam eine Probefahrt zu machen.
Ich fahre und er sitzt daneben. Vielleicht nach einer Weile mit Fahertausch.
Aber niemals eine Probefahrt ohne dass ich dabei bin.

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Pechvogel am 04 Mär 2023 16:17:53

Kai P. hat geschrieben:…Zumal bei der Versicherung nur wir zwei als Fahrer angegeben sind.

Ich würde dem potentiellen Käufer anbieten gemeinsam eine Probefahrt zu machen.
Ich fahre und er sitzt daneben…

Bei der Versicherung kein Problem. Ist ähnlich wie wenn der Werkstatt-Meister eine Fahrt im Zusammenhang mit einer Reparatur macht.

Ich habe mal eine PKW-Probefahrt gemacht bei der nur der Händler gefahren ist und ich daneben saß.
Ich hab‘s dann gelassen denn was ist das für eine Probefahrt bei der ICH höchstens das Radio ausprobieren kann??

Wenn der Händler daneben sitzt und ICH beim Bremsen merke dass das Fahrzeug nach links zieht, ok.
Aber andersrum? :gruebel:


Grüße
Dirk

Bergbewohner1 am 04 Mär 2023 16:35:38

amino hat geschrieben:Man muss auch mal das Durchnitts alter der Wohnmobil Fahrer sehen ....

Also da würde ich vielen nicht mal ein Smart geben.......


Am besten alle Alten in einen Sarg, eventuell bekommt man von Staat noch einen saftige Prämie.
Würde nie ein Fahrzeug ohne Probefahrt kaufen, dann lieber Finger weg.

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BOWO am 04 Mär 2023 18:21:38

Als ich mein erstes Wohnmobil vor über 10 Jahren privat verkauft habe machte ich auch den Fehler und habe mit den Interessenten Probefahrt gemacht. Es waren über 10 Probefahrten bis dann einer das Mobil gekauft hat. Heute habe ich gelernt und würde nicht mehr Probefahrten mit jeden Neugierigen machen. Erst wenn der Kauf quasi fest ist , der Kaufvertrag unterschriftsreif ist und alles geklärt ist kann der Interessent vor Unterschrift eine Probefahrt machen um sicher zu sein, dass alles okay ist. Es macht auch für einen Händler keinen Sinn mit jeden Neugierigen Probefahrten zu machen, dann kommt er zu nichts andern mehr und verschwendet viel Zeit und Kosten. Erst wenn ein Käufer wirklich kaufen will kann man zum Abschluss die Probefahrt machen, dann muss aber klar sein, dass das Fahrzeug auch gekauft wird wenn alles okay ist.

Grandeur am 04 Mär 2023 18:37:35

. Wenn ein Kennzeichen mit „roter Nummer“ im Straßenverkehr unterwegs ist muss der Händler, zu dem diese Nummer gehört, oder einer seiner Mitarbeiter dabei sein.


Interessant, dann war ich auf der Probefahrt eines Motorrads illegal unterwegs. Da niemand vom Händler mitfuhr. :D Mit männlichem Personal wäre ich überladen gewesen, es sei denn die zierliche Azubine wäre mitgefahren, um die 170kg Zuladung nicht zu überschreiten. :lol:

Also Blödsinn, welcher Besitzer einer roten Nummer gefährdet einen Mitarbeiter und setzt in mit auf oder in ein Fahrzeug zur Probefahrt. Zudem ist ein Ma auf der Probefahrt nicht produktiv und verdient Geld fürs Unternehmen.

Gruß Grandeur

Pechvogel am 04 Mär 2023 19:21:24

Grandeur hat geschrieben:Interessant, dann war ich auf der Probefahrt eines Motorrads illegal unterwegs. Da niemand vom Händler mitfuhr. :D

Korrekt! :eek:
Das sog. Händlerkennzeichen, also die „rote 06er Nummer“ darf NUR für gewerbliche ( Probe-, Überführungs-,..) Fahrten genutzt werden! --> Link
Wenn Du privat damit unterwegs warst…


Grüße
Dirk

rtiker am 04 Mär 2023 19:30:10

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.


Nix Blödsinn --> Link
Dürfen auch Privatpersonen ein rotes Nummernschild nutzen?
Bereits seit dem 1. Mai 1998 dürfen normalerweise nur Gewerbetreibende rote Kennzeichen benutzen. Privatpersonen, die beispielsweise Probe- oder Überführungsfahrten planen, müssen dafür ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Ein solches ist höchstens fünf Tage lang gültig.
Stellt sich einmal wieder die Frage was ist normalerweise.

amino am 04 Mär 2023 19:35:21

Grandeur hat geschrieben:
Interessant, dann war ich auf der Probefahrt eines Motorrads illegal unterwegs.


Ja warst du .

Hattest du auch das Heft dabei ?
Wäre wieder ein Problem..

url=https://www.wohnmobilforum.de][/url]


Hast du dem Händler genau gesagt wo du hin fährst ?
Ware das 3. Problem gewesen




So ist es halt mal in Deutschland

silverdawn am 04 Mär 2023 20:22:05

Bergbewohner1 hat geschrieben:
Würde nie ein Fahrzeug ohne Probefahrt kaufen, dann lieber Finger weg.



Kann ich voll zustimmen.

Meine Frau und ich waren total begeistert von einem Concorde 790H, aber nach der Probefahrt mit der unmöglichen Agile Automatik haben wir die Finger davon gelassen.

Gruß
Harald

purplenew am 05 Mär 2023 01:20:07

Pechvogel hat geschrieben:Das fängt dann aber damit an dass der Händler seine „rote Nummer“ nicht rausgeben darf.
Wenn ein Kennzeichen mit „roter Nummer“ im Straßenverkehr unterwegs ist muss der Händler, zu dem diese Nummer gehört, oder einer seiner Mitarbeiter dabei sein.Grüße
Dirk


Woher kommt denn diese Aussage? Steht das irgendwo in irgeneinem Gesetz / einer Verordnung? Das ist so nicht ganz richtig, wenn die Kennzeichen für einen Probefahrt an einem Fahrzeug genutzt werden, dass dieser Händler verkaufen möchte (das ist keine Herausgabe eines roten Kennzeichens). Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten bekommt ein verlässlicher Händler / eine verlässliche Werkstatt ein rotes 06er Dauerkennzeichen und darf dieses dann auch zu diesen Zwecken nutzen. Und eine Probefahrt muss nicht von dem Händler bzw. einem seiner Mitarbeiter begleitet werden. Das möglicherweise eine Person aus dem Betrieb an einer Probefahrt teilnimmt, mag andere Gründe haben. Hier geht es dann wahrscheinlich eher um die Frage Unterschlagung bzw. Diebstahl und Versicherungsschutz, falls der Kunde das Fahrzeug nicht wieder abliefert.

Thomas

purplenew am 05 Mär 2023 01:39:12

Ich habe bisher zwei gebrauchte Wohnmobile gekauft (30k bzw. knapp 70k). Ich habe beide Fahrzeuge besichtigt, aber nicht zur Probe gefahren. Das erste Wohnmobil habe ich dort in Zahlung gegeben, wo ich mein aktuelles Fahrzeug gekauft habe. Der Händler hat mein "altes" Wohnmobil vor dem Umtausch der Fahrzeuge nicht gesehen. Ich habe sogar noch mehr für das Fahrzeug bekommen, als ich 3 Jahre vorher bezahlt hatte.

Thomas

amino am 05 Mär 2023 09:06:10

purplenew hat geschrieben:
Woher kommt denn diese Aussage? Steht das irgendwo in irgeneinem Gesetz / einer Verordnung? Das ist so nicht ganz richtig,

Thomas


Achso , das was im Gesetz bzw in der Verordnung steht ist nicht richtig und du kennst die Wahrheit.....

Also wenn ich mal wieder Probleme bekomme, werde ich der Polizei dein akkound namen nennen und die sollen sich dann mit dir in Verbindung setzen ....
Ich sage dann halt , stimmt was Sie sagen und steht auch so im Gesetz, aber das ist halt einfach damals falsch geschrieben worden . :mrgreen:

Grandeur am 05 Mär 2023 09:30:04

. Achso , das was im Gesetz bzw in der Verordnung steht ist nicht richtig und du kennst die Wahrheit.....


Hallo Thorsten,

nachdem Du Dich sehr gut auskennst:

1) Wie ist eine Probefahrt beim Händler möglich? Welche Kennzeichen, wie in Abwicklung, d.h. wer fährt, wer fährt mit, was muss der Händler prüfen vom Fahrer und welche Papiere ausgefüllt werden?

2) Wie kann eine private Probefahrt organisiert werden, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist?

Gruß Grandeur

amino am 05 Mär 2023 09:41:41

Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten bekommt ein verlässlicher Händler / eine verlässliche Werkstatt ein rotes 06er Dauerkennzeichen und darf dieses dann auch zu diesen Zwecken nutzen.


Richtig der Händler ja .....

Wenns aber dann um eine Privatperson geht, ist es eine sehr wackeligen Geschichte..

In dem Fall oben , wo er einfach mal das Wohnmobil Probe fahren möchte, sieht es schlecht aus....

Das ist ja das war wir die ganze Zeit hier schreiben ...Die Probefahrt sollte das letzte sein und dann darf er es bestimmt auch in dieser Firma.

Also er schaut sich das Fahrzeug an ....sie reden über alles. Am Schluss sagt der Käufer;,,
Japp , das ist genau mein Fahrzeug , das möchte ich kaufen , machen Sie alles fertig , ich fahre noch einmal um den Block und dann komme ich rein unterschreiben . Dann ist es im Prinzip kein Problem.


Kommt der Käufer aber auf den Hof gefahren und sagt ich würde gerne mal die 2 Wohnmobile probefahren ....Dann ist es nicht möglich.

Natürlich kann es keiner nachweisen, aber die rote Nummer hat man sein Leben lang nur zur Probe und ist auch schnell wieder weg................

amino am 05 Mär 2023 09:49:33

Grandeur hat geschrieben:
1) Wie ist eine Probefahrt beim Händler möglich? Welche Kennzeichen, wie in Abwicklung, d.h. wer fährt, wer fährt mit, was muss der Händler prüfen vom Fahrer und welche Papiere ausgefüllt werden?

2) Wie kann eine private Probefahrt organisiert werden, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist?

Gruß Grandeur



Wie oben steht musst du das Fahrzeug im Prinzip schon zu 99% gekauft haben...
Er muss das Rosane Heft (was ich oben geschickt habe ) komplett ausgefüllt haben.

Er muss vorher den Weg aufschreiben von wo bis wo die Probefahrt ist (und dann darf man dich nicht in einem anderen Ort damit anhalten )

Es wir alles nicht so heiss gegessen als gekocht......Aber es ist halt nunmal gesetzlich so .

Das ist ja genau das was sie nicht wollen (das in der Stadt die ganzen Lambos , Porsche und Ferraris mit roter Nummer durch die Gegend fahren )

Und normal sollte wenigstens ein angesteller der Firma bei der Probefahrt dabei sein (kann auch der 420€ Hausmeister sein )
Aber er sollte im Betrieb gemeldet sein.

sumpfbaer am 05 Mär 2023 09:54:10

Ich würde ein gebrauchtes Wohnmobil auch nur nach einer Probefahrt kaufen. Bei meinem jetzigen war das kein Problem, der Verkäufer saß daneben und die Probefahrt dauerte eine knappe halbe Stunde. Mir ging es hierbei vor allem um das Fahrgefühl da ich von einem Duc 280 auf einen 244 umgestiegen bin und sehen wollte ob dies meinen Erwartungen entspricht. Ob ich wirklich Fahrwerkstechnische Mängel erkannt hätte kann ich so nicht sagen, bin kein Fachmann. Aber auch das subjektive Wahrnehmen war mir wichtig und ohne hätte ich nicht gekauft.
Ich stimme aber zu das ich auch nicht jeden an das Steuer eines größeren Mobil’s lassen würde der bisher keine Erfahrung mit sowas hat. Vielleicht erst mal selbst ans Steuer und der potentielle Käufer kann auf einer unkritischen Route selbst fahren. Würde ich von der ernsten Kaufabsicht und dem Bauchgefühl abhängig machen.
Plane demnächst ein Wohnmobil mit Mercedes(Automatik) oder Iveco ( Agile oder Schalter) zu kaufen, Bj 2008 - 2012.
Vor allem die Agile würde ich nicht ohne Probefahrt kaufen da dies für mich komplett fremd ist, Iveco halt wegen der höheren Zuladung.
Also nicht nur der technische Zustand sondern auch das Fahrgefühl wären mir sehr wichtig und ein hoher Anteil an Käufern hat auch bereits vorher Wohnmobil Erfahrung gesammelt, hier sehe ich keinen Grund eine Probefahrt kategorisch auszuschließen.

amino am 05 Mär 2023 10:15:40

Ich würde ein gebrauchtes Wohnmobil auch nur nach einer Probefahrt kaufen.


Ja sicher, und das ist auch bei dem Händler kein Problem, aber wer weiss wie der Themen starter da angekommen ist.....

Wenn ich mal im Saarland unseren Händler sehe (auch unten im Wald die )
Würde ich auch 3 mal überlegen wem ich eine Probefahrt anbiete.

Da kann nur mal ein Womo aus der Firma raus fahren schonmal eine Stunde dauern + das die ganze strasse vorne dann blockiert ist und auch alles nach der Probefahrt wieder auf sein Platz sollte.


silverdawn am 05 Mär 2023 10:22:39

sumpfbaer hat geschrieben:
Vor allem die Agile würde ich nicht ohne Probefahrt kaufen da dies für mich komplett fremd ist, Iveco halt wegen der höheren Zuladung.



Such dir eine Strecke nicht nur im flachen aus, sondern auch wo es bergauf geht, danach weisst du mehr !

Gruß
Harald

Trollo am 05 Mär 2023 10:30:02

Moin

Ich habe schon diverse Fahrzeuge privat verkauft.

Es wundert mich immer wieder, wieviele Fahrzeugtouristen es gibt.

Haben am Telefon oder per Mail angeblich Interesse, nehmen die Anfahrt in Kauf, stehlen mir die Zeit und dann gibt es so Aussagen: „wir haben noch nie so ein Wohnmobil von innen gesehen. Ist ja ganz schön groß. Bin ich noch nie gefahren, kann ich mal ne Probefahrt machen? Wie ist die Automatik denn so, mein Händler hat kein Fahrzeug mit der neuen Automatik, darf ich mal fahren?“. …….Und so weiter.

Viele haben kein wirkliches Interesse das Fahrzeug zu kaufen, wollen einfach mal gucken und möchten gerne kostenlose Informationen und Probefahrten.

Ich biete keine Probefahrten mehr an. Nur bei wirklicher Kaufabsicht mit Kaufzusage, meistens wollten diese Käufer dann gar keine Probefahrt. Ich kann absolut nachvollziehen, dass auch Händler keine Probefahrten mehr anbieten. Bei wirklicher Kaufabsicht und Zusage Kauf bei erfolgreicher Probefahrt) wird dies allerdings kaum ein Händler verweigern.



Gruß
Michael

Grandeur am 05 Mär 2023 11:05:31

. Und normal sollte wenigstens ein angesteller der Firma bei der Probefahrt dabei sein (kann auch der 420€ Hausmeister sein )
Aber er sollte im Betrieb gemeldet sein.


Das ist falsch!

Rosa Heft ausfüllen, Fahrtenbuch mit Fahrtzeit, Fahrtziel, Name und Adresse des Fahrers, Führerscheinkontrolle (evtl. Kopie von Führerschein und Personalausweis), Probefahrtvereinbarung mit zeitlicher und Entfernungsbeschränkung, Verbindung zu Rosa Heft und dann kann ein Kunde mit der roten 06er Nummer des Händlers alleine starten.
Ich würde als Mitarbeiter ablehnen, bei einer Probefahrt aus Sicherheitsgründen mit in ein Fahrzeug zu sitzen. Ein Personenschaden ist immer schlimmer als ein Totalverlust, Unterschlagung,… Auch das Gesetz sieht keine Teilhabe an der Probefahrt vor!

Leider wurden die 06er Nummer extrem Missbraucht, zur Dauernutzung, um zum Teil provozierte Schäden abrechen,… deshalb sind die Versicherungsbeiträge nun sehr hoch und Fahrtenbücher/Rosa Heft muss regelmäßig zur Kontrolle zur KFZ-Zulassung. Bei Unregelmäßigkeiten wird zuerst ermahnt und dann bei weiteren Unregelmäßigkeiten das Kennzeichen eingezogen.

Für die Überführung gibt es Kurzzeitkennzeichen oder Zollkennzeichen fürs Ausland.

Als Tipp für die Probefahrt: Interessent soll Kurzzeitkennzeichen mit Versicherung auf Ihn zur Probefahrt mitbringen. Wenn er nicht will, dann kann das Interesse nicht groß sein, denn die €50.- (Kurzzeit-Versicherung wird später auf die normale Versicherungg angerechnet + Kennzeichen) einem Käufer schon wert sein, bevor er eine Katze im Sack kauft. Mir wären als Käufer die € 50.- egal, wenn ich damit die Entscheidung bestätigen kann oder vor einer Bastelkiste geschützt werde.

Gruß Grandeur

amino am 05 Mär 2023 11:27:48

Grandeur hat geschrieben:
Als Tipp für die Probefahrt: Interessent soll Kurzzeitkennzeichen mit Versicherung auf Ihn zur Probefahrt mitbringen. Wenn er nicht will, dann kann das Interesse nicht groß sein, denn die €50.- (Kurzzeit-Versicherung wird später auf die normale Versicherungg angerechnet + Kennzeichen) einem Käufer schon wert sein

Gruß Grandeur



Funktioniert ja genau so wenig....
Das wurde doch auch schon alles vor längerer Zeit geändert ...

1. Muss du vorher wissen welches Auto (also mehrere Fahrzeuge in den 5 Tagen geht schonmal nicht)
2. Braucht das Auto eine gültige HU
3. Kopie vom Schein oder Brief .
4. Muss das Auto abgemeldet sein ( man darf auf ein angemeldetes Fahrzeug keine 5 Tages Kennzeichen drauf hauen )
Bei der Zuhlassungstelle prüfen die ob das angegebene Fahrzeug noch angemeldet ist, oder nicht.

amino am 05 Mär 2023 11:38:42

Grandeur hat geschrieben:
Das ist falsch!




Wir haben vor Jahren ein Brief bekommen, das keiner mit der Nummer fahren darf ohne das jemand von der Firma anwesend ist .


Wir sind aber auch nur ein Kfz Werkstatt und keine Verkäufer (vielleicht deshalb)

Werde das schreiben mal morgen raus suchen lassen .

Pechvogel am 05 Mär 2023 12:46:16

amino hat geschrieben:Wir haben vor Jahren ein Brief bekommen, das keiner mit der Nummer fahren darf ohne das jemand von der Firma anwesend ist …

Tja Torsten, die tägliche praxis kommt halt gegen das Google-Fachwissen nicht an! :D

Es geht bei den Händlerkennzeichen ( „rote“ 06er Nummer ) darum dass sie NUR gewerblich genutzt werden darf! Theoretisch darf der Händler, Werkstattbesitzer,… mit dem Kennzeichen auch privat kein Fahrzeug führen.
Aber das soll mal jemand beweisen: „selbst und ständig“ kann auch samstags oder sonntags nachmittags arbeiten.

Aber wenn die Polizei mal eine Fahrzeugkontrolle durchführt, das Fahrzeug ein „rotes 06er“ Händlerkennzeichen hat aber niemand von der Firma dabei ist?
Ist das Fahrzeug jetzt „im gewerblichen Auftrag“ der Firma unterwegs oder ist das ein „privat ausgeliehenes“ Kennzeichen?
In der Beweispflicht ist der „Besitzer“ des Kennzeichens der Verkehrsbehörde gegenüber.
Und wie soll der das machen? „Hier ist der fertig unterschriebene Kaufvertrag, Rechnung, Steueranmeldung beim Finanzamt“ und am besten noch „Hier die Quittung der Zulassung auf den damaligen Fahrer.“
Kein Ding, alles ok!

Und wenn der Fahrer das Fahrzeug nach der Probefahrt nicht gekauft hat?!? :eek:
„Mein Mitarbeiter, der ja mit im Fahrzeug war, hat sich von dem verkehrstechnisch korrekten Zustand des Fahrzeugs überzeugt. ( Da der aber keinen Führerschein ( mehr ) hat, ist jemand anderes gefahren ). Die Fahrt war also gewerblich veranlasst!“

Und wenn niemand von der Firma dabei war und das Fahrzeug nicht gekauft wurde?!? :eek:

Es gibt mehrere Händler, Werkstätten, Gutachter ( „05er Nummer“ ),… denen in den letzten Jahren ihre „Zuverlässigkeit im Zusammenhang mit der Ausgabe eines 06er-Kennzeichen“ verloren haben und damit das Kennzeichen
1. entweder nicht verlängert wurde ( im 1. Jahr ) oder
2. das Kennzeichen „verloren“ haben




Grüße
Dirk

hampshire am 05 Mär 2023 13:03:45

Ihr macht es wirklich kompliziert.
Kein Wohnmobil-Käufer ist gezwungen sich auf irgendeine Forderung eines Verkäufers einzulassen - er muss ja nicht kaufen. Wer als Kunde supervorsichtig ist und versucht alle Eventualitäten zu seinen Gunsten zu beeinflussen hat halt weniger Auswahl. Ähnliches gilt natürlich auch für den Verkäufer.
Es gibt ein paar Menschen, von denen kaufe ich nahezu blind. Von anderen nicht, selbst wenn sie Garantien, Probefahrten und Preisnachlässe geben.
An den TE: Na klar kann man Fahrzeuge auch gut ohne Probefahrt kaufen - wenn Du das nicht willst, suche halt woanders. Bei meinem letzten Fahrzeugkauf gab es aufgrund der Corona-Situation keine Probefahrt - auf die ich üblicherweise bestehe. Also habe ich bei einem Händler mit gutem Namen gekauft und ein 14-tägiges Umtauschrecht erhalten.

Grandeur am 05 Mär 2023 13:07:08

.Funktioniert ja genau so wenig....
Das wurde doch auch schon alles vor längerer Zeit geändert ...

1. Muss du vorher wissen welches Auto (also mehrere Fahrzeuge in den 5 Tagen geht schonmal nicht)
2. Braucht das Auto eine gültige HU
3. Kopie vom Schein oder Brief .


Wieso nicht? Der Käufer interessiert sich in der Regel für ein Fahrzeug (oder hat jemand gerade 3 Wohnmobile abgemeldet rumstehen?).

Er hat das Wohnmobil inspiziert ne nun steht ne Probefahrt an. Kopie Papiere inkl. Tüvbericht zusenden. Er holt sich Kurzzeit-Kennzeichen für dieses WoMo, kann probefahren und gleich mitnehmen. Wenn Interesse nicht wirklich da, wird er den Aufwand kaum betreiben, oder?

Wer kauft eine WoMo ohne TÜV?

Gruß Grandeur

amino am 05 Mär 2023 13:18:15

Grandeur hat geschrieben: Der Käufer interessiert sich in der Regel für ein Fahrzeug

Er hat das Wohnmobil inspiziert ne nun steht ne Probefahrt an. Kopie Papiere inkl. Tüvbericht zusenden. Er holt sich Kurzzeit-Kennzeichen für dieses WoMo, kann probefahren und gleich mitnehmen. Wenn Interesse nicht wirklich da, wird er den Aufwand kaum betreiben, oder?



Gruß Grandeur


Ja dann muss ja das Fahrzeug schonmal abgemeldet sein (googel mal bei mobile privatfahrzeuge , die sind zu 90% noch angemeldet und werden noch bewegt bis zum verkauf)

2 .kauft man ja ein WoMo nicht um die Ecke, sondern steht dann immer genau dort wo man nicht wohnt (wegen dem 2 mal hin fahren)

Oder wenn es weit weg ist, fährt man meinst Samstags oder Sonntags hin (hat keine zuhalssungstelle mehr auf )

Dann ist es noch die Zeit....hat man gerade sein Wohnmobil bei mobile entdeckt zum guten kurz , möchte man es sich nicht von der Nase weg kaufen lassen ....



So einfach ist das alles nicht (und ich habe bestimmt schon 50 Fahrzeuge privat ge und verkauft )


Vor allem wenn ich dann Fahrzeuge verkaufe die um die 800-1000ps haben....da denkt man halt andere nach einer zeit

Pechvogel am 05 Mär 2023 13:21:22

Grandeur hat geschrieben:…Er hat das Wohnmobil inspiziert ne nun steht ne Probefahrt an. Kopie Papiere inkl. Tüvbericht zusenden. Er holt sich Kurzzeit-Kennzeichen für dieses WoMo, kann probefahren und gleich mitnehmen…

Und was passiert im Schadenfall? ( Unfall, Womo passend für die Einfahrt gemacht,… ) :eek:




Grüße
Dirk

Energiemacher am 05 Mär 2023 13:22:00

amino hat geschrieben:
Vor allem wenn ich dann Fahrzeuge verkaufe die um die 800-1000ps haben....da denkt man halt andere nach einer zeit


Naja, eine Probefahrt mit einem Dragster oder einem Rennwagen ohne Straßenzulassung ist es sicherlich schwer. :mrgreen:


Grüße

amino am 05 Mär 2023 13:26:10

Energiemacher hat geschrieben:
Naja, eine Probefahrt mit einem Dragster oder einem Rennwagen ohne Straßenzulassung ist es sicherlich schwer. :mrgreen:


Grüße


Naja wenn das Basis Fahrzeug schon um die 500ps Serie hat kann man sowas schon eintragen lassen .......


Ja aber klar, ich weiss was du meinst , nicht immer stand es auch im Fahrzeugschein :mrgreen:

purplenew am 05 Mär 2023 13:45:15

Pechvogel hat geschrieben:Tja Torsten, die tägliche praxis kommt halt gegen das Google-Fachwissen nicht an! :D
Grüße Dirk


Hallo Dirk,
es soll sogar Menschen geben die das Wissen haben, auch ohne Google. Eine mittlerweile leidliche Diskussion. Wenn ich Verkäufer bin, dann bestimme ich die Parameter. Wenn das einem Kaufinteressenten nicht schmeckt, dann muss er sich eben woanders umsehen. Wie schrieb schon Thommy Jaud unter dem Namen Sean Brummel: ESmi

Und zum Umgang mit roten Händlerkennzeichen bei Probefahrten: Der Händler wird schon wissen, was er da machen darf. Wenn ich mal eine Probefahrt gemacht habe (natürlich bei konkretem Kaufinteresse), dann war da niemals ein Händler / Verkaufsangestellter / Mitarbeiter mit im Fahrzeug. Und mit dem Wissen, dass bei einem Fehlverhalten das rote Kennzeichen mehr als schnell wieder weg ist, wird er nichts Unerlaubtes machen.

Thomas

Klappie am 05 Mär 2023 13:46:28

Als Privatverkäufer würde ich niemanden mit Kurzzeitkennzeichen fahren lassen. Wer garantiert, dass es eine Vollkasko auf das Fahrzeug gibt? Die allermeisten Versicherungen bieten das nicht an.
Mit 50 Euro ist man beim Kurzzeitkennzeichen auch nicht dabei, Schilder, Zulassungsstelle und Versicherung können sich schnell auf 150 Euro summieren, es ist ja nicht gesagt, dass man das Fahrzeug nach der Probefahrt kauft.

Grundsätzlich gehört es für mich zur Aufgabe eine Fahrzeughändlers Probefahrten zu ermöglichen, wenn ihm das nicht gefällt sollte er eine anderes Gewerbe ausführen. Natürlich entstehen ihm durch Probefahrten Kosten, aber er wird ja am Verkauf auch etwas verdienen.

Bezüglich der 06er Nummer habe ich auch schon sehr viel erlebt. In einer Mercedes Niederlassung hat man mir Papiere und 06er Kennzeichen für die Überführung nach Hause mitgegeben, die ich dann per Post zurückgesendet habe. Fand ich einen tollen Service.

Navigatore am 05 Mär 2023 13:54:27

amino hat geschrieben:Achso , das was im Gesetz bzw in der Verordnung steht ist nicht richtig und du kennst die Wahrheit.....

Vielleicht zur Klarstellung, bevor hier die Boxhandschuhe ausgepackt werden:

§16 Abs. 2 FZV lässt für einen Händler nur eine "betriebliche Verwendung" des roten Kennzeichnes zu.

Damit scheidet im Umkehrschluss eine Weitergabe an Dritte aus, wenn kein betrieblicher Zweck damit verbunden ist. Der betriebliche Zweck ist hier jedoch die Prüfung der Gebrauchsfähigkeit (nicht Setzung eines Kaufanreizes) durch den potentiellen Käufer. Ob während der Probefahrt nun der Inhaber des roten Kennzeichens oder ein Bevollmächtigter anwesend ist, ist nicht von Relevanz. § 16 Abs. 2 verlangt lediglich, dass Aufzeichnungen zu führen sind, aus denen der Fahrer samt Anschrift hervorgeht.
Das kann man so in jedem Verkehrsrechtskommentar (wenn man Zugriff darauf hat) nachlesen

Dazu auch u.a. das Landratsamt Vulkaneifel (habe ich ausgewählt, weil es explizit und einfach erklärt die Kommentierung zu § 16 FZV einbezieht und sich daher für Link-Jünger besonders gut eignet): --> Link

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