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Parken auf der Straße, Ordnungsamt 1, 2, 3, 4


fomo am 22 Aug 2023 09:35:19

Tinduck hat geschrieben:Das Problem mit dem Wasser und alle Nachbarschafts- und Ordnungsamtsprobleme kann man übrigens umgehen, wenn man sich einen Hallen- oder Scheunenplatz besorgt.

Aber nur, wenn dieser Platz auch zum "Abstellen von Kraftfahrzeugen" geeignet und zugelassen ist. Sonst wäre es wieder nur ein unerlaubtes Abstellen auf privatem Grund.

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schnecke0815 am 22 Aug 2023 09:37:48

Wenn alles korrekt installiert ist muß zwingend eine PIN-Eingabe erfolgen bevor die Hubstützen eingefahren werden können und man danach auch erst den Motor starten kann.

Tinduck am 22 Aug 2023 09:38:29

schnecke0815 hat geschrieben:Schon sehr weltfremd oder?


Das hat nichts mit weltfremd zu tun. Kommt eher drauf an, was für Laune die Politessen oder Nachbarn haben.

Und nur weil A für ein Vergehen nicht bestraft wird, kann man sich als B nicht darauf berufen, auch ohne Strafe rauszukommen, wenn man erwischt wird.

Ein nicht betriebsbereites Fahrzeug (Plattfuss, Batterie platt) muss aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden (z. B. durch Abschleppen in eine Werkstatt) oder umgehend wieder instandgesetzt werden (Reifen oder Batterie wechseln). Und wenn die Ordnungsämter Keile oder Hubstützenanlagen (oder auch ausgefahrene Trittstufen oder rumstehende Campingmöbel) als Anzeichen für eine ungenehmigte Sondernutzung des Verkehrsraumes sehen, dann ist das erstmal so.

Wo geht hier eigentlich die Diskussion hin? Menschenrecht auf Hubstützennutzung? Get a grip...

bis denn,

Uwe

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hampshire am 22 Aug 2023 09:50:16

Wenn man es sich einmal genauer betrachtet ist es schon eine sehr großzügige Lösung, dass man Wohnmobile auf öffentlichen Straßen einfach über längere Zeit abstellen kann. Kostenfreier öffentlicher Parkraum ist eine Subvention für die Fahrzeugbesitzer, also eine Privilegierung. Den Platz bezahlt die Allgemeinheit.
Dazu kommt bei Wohnmobilen das Ungemach durch die Fahrzeuge, die oft etwas auf die Straße ragen, die Sicht versperren oder Parklücken sehr eng machen halten alle anderen auch aus. Machen wir uns nichts vor: Wohnmobile stören viele Menschen im öffentlichen Parkraum sowohl verkehrstechnisch als auch optisch.
Nun sagt das Ordnungsamt "Keile weg". Das ist akzeptabel und begründbar - sicherlich werben sich auch Argumentationen finden, die man "pro Keil" auslegen kann
Ich finde es angemessen da den Ball einfach flach zu halten und sich zu freuen, das man die 10-20qm privaten Grund, die so ein Gefährt einnimmt nicht irgendwo selber kaufen oder mieten muss.

schnecke0815 am 22 Aug 2023 09:51:52

Na jetzt schießt du aber mal reichlich um die Ecke Uwe.

Das Durchsetzen von Verordnungen und Gesetzen hängt also von der Lust und Laune ab? :eek:

Du schreibst nun selbst etwas von „umgehend wieder instandsetzen“. Sehe ich auch so aber es stellt sich auch die Frage
ob du einen Reifen oder eine Batterie schneller wechselst als ich meine Hubstützen einfahre. Gibt es hierfür gesetzliche
Richtzeiten?

Bleib doch bitte beim Thema denn von Trittstufen oder Campingmöbeln war bisher noch nicht die Rede :lol:

Luppo am 22 Aug 2023 09:54:57

War da gerade der Vertriebsmann von Goldschmitt anwesend?

hampshire am 22 Aug 2023 09:58:13

schnecke0815 hat geschrieben:Na jetzt schießt du aber mal reichlich um die Ecke Uwe.

Schreibt jemand, der das Herausfahren der Hubstützen mit Diebstahlschutz erklärt als sei das eine Primärfunktion...

Mann am 22 Aug 2023 09:59:45

über Pin Eingabe

HOfoe am 22 Aug 2023 10:04:05

schnecke0815 hat geschrieben:Wenn alles korrekt installiert ist muß zwingend eine PIN-Eingabe erfolgen bevor die Hubstützen eingefahren werden können und man danach auch erst den Motor starten kann.

Danke!
Ansonsten wäre das auch nichts für mich - behaupten jedenfalls die Stützen meines PKW-Anhängers. :oops:

schnecke0815 am 22 Aug 2023 10:09:16

hampshire hat geschrieben:Wenn man es sich einmal genauer betrachtet ist es schon eine sehr großzügige Lösung, dass man Wohnmobile auf öffentlichen Straßen einfach über längere Zeit abstellen kann. Kostenfreier öffentlicher Parkraum ist eine Subvention für die Fahrzeugbesitzer, also eine Privilegierung. Den Platz bezahlt die Allgemeinheit.


Allgemeinheit - Meinst du die 80 Millionen Bundesbürger oder nur die Kfz-Besitzer?
Kostenfreier Parkraum - 19% MWST bei Kauf, um die 40% pro Liter Steueranteil beim Diesel, jährliche Kfz-Steuer

Das sind nur die direkten Kosten, hinzu kommen die indirekten wie Werkstattkosten etc. womit mehrere Wirtschaftszweige (Werkstätten, Ersatzteilindustrie, Freizeitbranche etc.) unterstützt werden. Klar kann eine weiße Wand vor dem Wohnzimmerfenster stören aber da hilft der
gesunde Menschenverstand und etwas Rücksicht.

Als großzügige Lösung betrachte ich den Ausbau der Radwege. Das bezahlt nämlich tatsächlich die Allgemeinheit.

Pechvogel am 22 Aug 2023 10:09:44

schnecke0815 hat geschrieben:Wenn alles korrekt installiert ist muß zwingend eine PIN-Eingabe erfolgen bevor die Hubstützen eingefahren werden können und man danach auch erst den Motor starten kann.

Was ist eigentlich wenn das Womo so verkehrswidrig abgestellt wurde ( oder z.B. im Nachhinein ein temporäres Halteverbot aufgestellt wird ):
Kann man das Womo dann abschleppen?




Grüße
Dirk

Pechvogel am 22 Aug 2023 10:13:07

schnecke0815 hat geschrieben:...Kostenfreier Parkraum - 19% MWST bei Kauf, um die 40% pro Liter Steueranteil beim Diesel, jährliche Kfz-Steuer

Das sind nur die direkten Kosten, hinzu kommen die indirekten wie Werkstattkosten etc. womit mehrere Wirtschaftszweige (Werkstätten, Ersatzteilindustrie, Freizeitbranche etc.) unterstützt werden.


GEIL!!
Da reg´ sich noch einer auf wenn ich meinen Köter vor der Grundschule auf den Gehweg schei.en lasse und nix weg mache! :D
Bei den Hundesteuern die ich zahlen muß, die MWST auf die Tierarztrechnung, das Hundezubehör, ...

YMMD!! :mrgreen: :rofl: :rofl:



Grüße
Dirk

schnecke0815 am 22 Aug 2023 10:17:28

hampshire hat geschrieben:Schreibt jemand, der das Herausfahren der Hubstützen mit Diebstahlschutz erklärt als sei das eine Primärfunktion...


So ist es - ich habe mein Wohnmobil sowieso nur deshalb weil die Hubstützen nicht unter den Pkw paßten.
Sonst geht es dir aber gut oder muß man sich Gedanken machen?

schnecke0815 am 22 Aug 2023 10:25:40

Pechvogel hat geschrieben:….oder z.B. im Nachhinein ein temporäres Halteverbot aufgestellt wird ):
Kann man das Womo dann abschleppen?


Brauchst du eine Nachschulung?
Einfach alle 3 Tage nachschauen ob evtl. neue Schilder (Umzug, Bauarbeiten etc.) aufgestellt wurden und ggfs. Fahrzeug entfernen.

Pechvogel am 22 Aug 2023 10:29:56

schnecke0815 hat geschrieben:Brauchst du eine Nachschulung?

ICH ganz bestimmt nicht! :mrgreen:

schnecke0815 hat geschrieben:Einfach alle 3 Tage nachschauen ob evtl. neue Schilder (Umzug, Bauarbeiten etc.) aufgestellt wurden und ggfs. Fahrzeug entfernen.

Und wenn Du das ignorierst und das Womo einfach auf den Stützen da stehen läßt??



Grüße
Dirk

Jagstcamp-Widdern am 22 Aug 2023 10:35:07

dan kommt der kran.... :mrgreen:

allesbleibtgut
hartmut

schnecke0815 am 22 Aug 2023 10:36:38

Dann brauche ich dir die weitere Vorgehensweise nicht zu erläutern da du sie ja kennst. :D

Jagstcamp-Widdern am 22 Aug 2023 10:38:48

maan könnte auch eine schubkarre beton auf den parkstreifen schmeiszen!
nach dem abbinden wäre der "keil" bestandteil der strasze und trotzdem würde das böse waszer ablaufen.... :idea: :idea: :idea:

allesbleibtgut
hartmut

hampshire am 22 Aug 2023 10:42:24

schnecke0815 hat geschrieben:Als großzügige Lösung betrachte ich den Ausbau der Radwege. Das bezahlt nämlich tatsächlich die Allgemeinheit.

Die Radwege werden bezahlt wie die Straßen auch. Da geht es um Mobilität. Bei Parkplätzen geht es um eine subventionierte Aufbewahrung. Stell mal konsequent Dein Fahrrad auf den öffentlichen Raum vor Deiner Haustür. Die Leute werden Dir was husten.
schnecke0815 hat geschrieben:Kostenfreier Parkraum - 19% MWST bei Kauf, um die 40% pro Liter Steueranteil beim Diesel, jährliche Kfz-Steuer

Glaubst Du eigentlich noch, dass Steuern zweckgebunden sind? Dafür gibt es Abgaben.
KFZ Besitzer müssen noch lange nicht das bezahlen was sie verursachen und Nutzen und sind gegenüber anderen Verkehrsformen stark bevorzugt. Die Geschichte von der "Melkkuh" ist ein Märchen.

Insbesondere in Städten ist das Langzeitparken von PKW und insbesondere Wohnmobilen echt ein Problem. Statt den wertvollen Boden als Parkraum zu verschwenden gäbe es deutlich bessere und auch gesellschaftlich wie sozial sinnvollere Anwendung der Flächen.

Wer das Privileg nutzt sein Wohnmobil auf öffentlichen Straßen zu parken tut gut daran ganz kleine Brötchen zu backen, damit nicht Menschen aufwachen und erkennen welcher Irrsinn unsere Gewohnheiten diesbezüglich eigentlich sind.

(Und dazu vorsorglich, falls jemand wieder dem Reflex erliegen sollte zu politisieren: ...und nein, ich bin weder Autofeind und auch ein Mitglied der Grünen. Ich bin für volkswirtschaftliche Kostentransparenz und daraus resultierendem konsequenten Handeln.)

schnecke0815 am 22 Aug 2023 10:44:30

Endlich mal vernünftige Lösungsansätze. Dann noch 2 Säcke in die Heckgarage und die Keile und Stützen sind Geschichte :lol:

schnecke0815 am 22 Aug 2023 10:47:09

Wozu soll denn deiner Meinung nach der wertvolle Boden genutzt werden?

andwein am 22 Aug 2023 10:48:20

udob hat geschrieben:.....Gut, stramm behauptet ist halb bewiesen, aber wo steht das denn nun geschrieben, das ein Wohnmobil auf Stützen "Campiert" und das dann nicht Parken sein soll. Ich lasse mich gerne von Gesetzen und Verordnungen leiten.
Quellen wären nett, denn das hilft nun wirklich, danke.

Es muss "fahrbereit" sein. Ich interpretiere das als "wegfahrbereit". Bei ausgefahrener Trittstufe oder 15cm ausgefahrener Markise sehe ich kein Camping aber das Fahrzeug ist definitiv nicht wegfahrbereit. Aber dieses Wort ist interpretationsfähig! Und das liegt wohl im Ermessens des Mitarbeiters im Ordnungsamt. Meine Womos stehen seit 45 Jahren auf der Straße, Probleme hatte ich damit nie. Aber sie waren "wegfahrbereit"
Meine Interpretation, die nicht jeder teilen muss, Gruß Andreas

Gast am 22 Aug 2023 10:51:33

Man oh man, habt ihr keine anderen Probleme?
Macht aus allem Probleme wo keine sind................

Pechvogel am 22 Aug 2023 11:33:02

andwein hat geschrieben:Es muss "fahrbereit" sein. Ich interpretiere das als "wegfahrbereit". Bei ausgefahrener Trittstufe oder 15cm ausgefahrener Markise sehe ich kein Camping aber das Fahrzeug ist definitiv nicht wegfahrbereit. Aber dieses Wort ist interpretationsfähig! Und das liegt wohl im Ermessens des Mitarbeiters im Ordnungsamt...

Ich stimme Dir zwar zu 100% zu, liefere jetzt aber mal ein Argument für die "Gegenseite" :mrgreen: :
ein Auto das an einer Stromsäule nur dann parken darf wenn es auch lädt, ist auch nicht mehr "wegfahrbereit"!?!



Grüße
Dirk

hampshire am 22 Aug 2023 11:42:46

Pechvogel hat geschrieben:ein Auto das an einer Stromsäule nur dann parken darf wenn es auch lädt, ist auch nicht mehr "wegfahrbereit"!?!

Die Spitzfindigkeiten kennen mal wieder kein Ende.
Mit diesem "Verfahren" fällt der Zweck einer Regelung schnell komplett aus jeder Debatte weg und die weiter verfolgte Debatte ist buchstäblich zwecklos.

Pechvogel am 22 Aug 2023 11:48:27

hampshire hat geschrieben:Die Spitzfindigkeiten kennen mal wieder kein Ende.
Mit diesem "Verfahren" fällt der Zweck einer Regelung schnell komplett aus jeder Debatte weg und die weiter verfolgte Debatte ist buchstäblich zwecklos.

:D
Ein Womo auf Keilen ist also nicht "wegfahrbereit" und darf so nicht im öffentlichen Verkehrsraum parken.
Ein Womo, NICHT auf Keilen, geparkt auf der Straße vor meiner Haustür, aber mit Landstromanschluß aus meinem Haus. Wäre das ok oder Sondernutzung?

Und wenn das kein Womo sondern mein E-Auto wäre?

( ich glaub´ ich muß aufpassen dass ich hier nicht fahnenflüchtig werde :D )



Grüße
Dirk

Scimitar am 22 Aug 2023 11:56:24

schnecke0815 hat geschrieben:Wozu soll denn deiner Meinung nach der wertvolle Boden genutzt werden?

Zum Festkleben :D

wolfherm am 22 Aug 2023 12:05:52

Moderation:Leute, kommt mal wieder runter. Das erinnert ja an einen Kindergarten. Der TE hat seine Frage beantwortet bekommen und nimmt jetzt Kontakt mit der Ordnungsbehörde auf. Ihr müßt jetzt hier nicht alle möglichen und unmöglichen Situationen durchkauen. Schönen Tag noch. Fahrt mal rum und beruhigt euch wieder.


hampshire am 22 Aug 2023 12:25:45

schnecke0815 hat geschrieben:Wozu soll denn deiner Meinung nach der wertvolle Boden genutzt werden?

Lebensqualität für Bewohner und Besucher statt herumstehendes Privatblech. Das ist doch ganz einfach.

Tinduck am 22 Aug 2023 12:27:16

schnecke0815 hat geschrieben:Wozu soll denn deiner Meinung nach der wertvolle Boden genutzt werden?


Auf jeden Fall nicht dafür, die Blechlawine öffentlich zu subventionieren.

Auf jeden PKW-Parkplatz passen locker 5 Fahrradständer...
... oder 2 Tische samt Stühlen für ein Straßencafe...
...oder ein paar schöne Blumenkübel...
...oder gleich ein bisschen Rasen...

Alles macht eine Stadt schöner als Parkplätze. Ausser vielleicht Mülltonnen.

Ätt Wolfgang: würd ja gern wegfahren, muss aber bis zum Wochenende warten :)

bis denn,

Uwe

schnecke0815 am 24 Aug 2023 14:30:40

Ihr wißt aber schon das es 2 Arten von Verkehr gibt, nämlich den fließenden und den ruhenden Verkehr.
Beides ist nun einmal mit der Individualmotorisierung untrennbar miteinander verbunden.

Zu einem zukunftsorientierten Städtebauprojekt gehört sicher mehr als ein paar Tische mit Stühlen, Blumenkübel oder etwas Rasen.
Unstrittig dürfte sein das hier bei der Begrünung vieler Städte großer Nachholbedarf besteht.

Wie dies aussehen könnte zeigt Hamburg mit dem sog. Deckel über der A7.

fomo am 24 Aug 2023 14:54:10

Tinduck hat geschrieben:Auf jeden Fall nicht dafür, die Blechlawine öffentlich zu subventionieren.

Jetzt habe ich es endlich verstanden:
Ein Blech-Kastenwagen darf nicht auf Keilen angestellt werden.
Ein Plastik-Integrierter oder -TI oder darf dann dort abgestellt werden.

Jjoerg am 24 Aug 2023 14:56:15

fomo hat geschrieben:Ein Plastik-Integrierter oder -TI oder darf dann dort abgestellt werden.


Nein der gehört in den gelben Sack :D

launig am 24 Aug 2023 15:12:29

Manchmal denk ich mir hier im forum beim lesen:
Mit den Womos ist es oft wie mit dem gendern.
Eine Minderheit möchte ihrem Gusto zu viel unterordnen.
.

tober am 24 Aug 2023 15:19:45

Pechvogel hat geschrieben:Ich stimme Dir zwar zu 100% zu, liefere jetzt aber mal ein Argument für die "Gegenseite" :mrgreen: :
ein Auto das an einer Stromsäule nur dann parken darf wenn es auch lädt, ist auch nicht mehr "wegfahrbereit"!?!
Grüße
Dirk


:lol: Spitzfindigkeit dagegen von einem der ein E-Auto fährt : Wenn ich am Ladestrom hänge dann deswegen weil die Parkzeit dazu dient um "Energie zur teilnahme am fließenden Verkehr zu laden". Auf keile fahren dient im falle des TE nicht zur teilnahme am fließenden Verkehr.
Hinkt etwas aber : Auch darf ich an allen mir bekannten Tankstellen nur während des Tankens an der Zapfsäule stehen bleiben.

Aber die Diskussion lässt mich immer daran denken : Was wäre wenn man für jedes Fahrzeug einen geeigneten Stellplatz nachweisen müsste bevor man es zulassen kann ? Wie beim Handeln mit Umweltzertifikaten ? Der Landwirt in Bayern macht aus seinem Hof 100 Stellplätze die er wohnmobilbesitzern in Hamburg verpachtet ?

Jagstcamp-Widdern am 24 Aug 2023 16:54:47

.. und wenn erst alle elektrisch sind...
da reichen die akw der franzosen nicht, trotzdem glühen alle erdkabel! :mrgreen:

allesbleibtgut
hartmut

Pechvogel am 24 Aug 2023 17:25:51

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:...da reichen die akw der franzosen nicht, trotzdem glühen alle erdkabel! :mrgreen:

Du meinst die leuchten im Dunkeln wegen dem Akw-Strom? :gruebel:
:mrgreen: :mrgreen:



Grüße
Dirk

papagei am 24 Aug 2023 17:45:37

Hallo,

zurück zu den Keilen:

Unterlegkeile müssen (!) übrigens bei Mobilen größer 4,0 to mitgeführt werden. (StVZO §41 Absatz 14). Zur Beschaffenheit gibt es keine Definition.
Vergleich: Auch eine Warnleuchte muss ab 3,5 to mitgeführt werden. Diese muss jedoch eine Prüfnummer aufweisen.
Da eine grundsätzliche Pflicht besteht, wird man diese doch wohl benutzen dürfen?

Gruß

wolfherm am 24 Aug 2023 17:47:17

Du verwechselst Auffahrkeile und Bremskeile…..

papagei am 24 Aug 2023 18:49:49

wiegesagt, die StVZO kennt nur Unterlegkeile, und definiert dies nicht weiter.

wolfherm am 24 Aug 2023 18:57:53

papagei hat geschrieben:wiegesagt, die StVZO kennt nur Unterlegkeile, und definiert dies nicht weiter.


Das sind die „Bremskeile“.

Pechvogel am 24 Aug 2023 19:15:04

Was ist eigentlich wenn ich an der Straße oder einem Parkstreifen parken will da aber ein Brett oder ein Balken rumliegt und ich da mit einem oder zwei Reifen drauf fahre?
Bekäme ich dann ein „Knöllchen“?? :gruebel:
:mrgreen: :mrgreen:



Grüße
Dirk

wolfherm am 24 Aug 2023 19:20:25

Pechvogel hat geschrieben:Was ist eigentlich wenn ich an der Straße oder einem Parkstreifen parken will da aber ein Brett oder ein Balken rumliegt und ich da mit einem oder zwei Reifen drauf fahre?
Bekäme ich dann ein „Knöllchen“?? :gruebel:
:mrgreen: :mrgreen:



Grüße
Dirk


Frag mal die Maus…. Keine Ahnung.

WomoToureu am 24 Aug 2023 19:29:56

Pechvogel hat geschrieben:Was ist eigentlich wenn ich an der Straße oder einem Parkstreifen parken will da aber ein Brett oder ein Balken rumliegt und ich da mit einem oder zwei Reifen drauf fahre?

Normalerweise nicht, es geht darum ob erkennbar ein Fahrzeug geparkt oder einer in Sondernutzung dort steht. Eine Sondernutzung ist, so wird es auch im Ausland gesehen, wenn ein Fahrzeug zur Ausnivellierung auf Auffahrkeilen steht.
Das muss auch nicht irgendwo stehen, das ist einfach so.

Pechvogel am 24 Aug 2023 19:48:20

Die FRAGE war auch eigentlich eher als Hinweis gedacht.
Darum auch die beiden „ :mrgreen: :mrgreen: „



Grüße
Dirk

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