tober am 24 Aug 2023 19:57:55 papagei hat geschrieben:Hallo, zurück zu den Keilen: Da eine grundsätzliche Pflicht besteht, wird man diese doch wohl benutzen dürfen? Gruß
Stell Dich vor die Polizei und Hupe dauerhaft. Da eine Hupe Pflicht ist und mitgeführt werden muss darf man sie auch benutzen :lol: :lol:
wolfherm am 24 Aug 2023 20:46:20 Pechvogel hat geschrieben:Die FRAGE war auch eigentlich eher als Hinweis gedacht. Darum auch die beiden „ :mrgreen: :mrgreen: „
Grüße Dirk
Ach was…dachte ich mir es doch fast.
PittiC am 24 Aug 2023 21:38:28 Wenn es immer die gleiche Stelle ist könnte ja seltsamerweise ein häufchen Beton vom Betonmischer gefallen sein. 8)
Pechvogel am 24 Aug 2023 21:47:28 PittiC hat geschrieben:Wenn es immer die gleiche Stelle ist könnte ja seltsamerweise ein häufchen Beton vom Betonmischer gefallen sein. 8)
Wenn Du dann mit dem Womo mal weg willst, steht da jemand anderes. Dann müsste der Betonmischer schon, zufälligerweise, die halbe Ladung über den Fahrbahnrand der halben Straße verloren haben… :mrgreen: Dann könnte man mit dem Beton aber auch gleich ‘ne Garage bauen. :gruebel: :kuller: Grüße Dirk
fomo am 25 Aug 2023 09:11:16 Pechvogel hat geschrieben:...da aber ein Brett oder ein Balken rumliegt und ich da mit einem oder zwei Reifen drauf fahre?
Dann bist du schön blöd denn: In der Fahrschule gab es zum Thema "Wie verhalte ich mich bei Gegenständen auf der Fahrbahn?" den Merksatz "Zu jedem Brett gehört ein Nagel." Daran erinnere ich mich auch heute noch - nach über 40 Jahren.
Pechvogel am 25 Aug 2023 09:41:38 fomo hat geschrieben:Dann bist du schön blöd denn...
Manchmal hilft es wenn man versucht ein bisschen "zwischen den Zeilen" zu lesen! :mrgreen: Grüße Dirk
rkopka am 25 Aug 2023 10:20:41 hampshire hat geschrieben:Kostenfreier öffentlicher Parkraum ist eine Subvention für die Fahrzeugbesitzer, also eine Privilegierung. Den Platz bezahlt die Allgemeinheit.
schnecke0815 hat geschrieben:Allgemeinheit - Meinst du die 80 Millionen Bundesbürger oder nur die Kfz-Besitzer? Kostenfreier Parkraum - 19% MWST bei Kauf, um die 40% pro Liter Steueranteil beim Diesel, jährliche Kfz-Steuer
Die MWST dient allgemeinen Nutzen, genauso als ob du eine Goldkette kaufst, hat also damit nichts zu tun. Die Dieselsteuer ist auf das Fahren bezogen, nichts aufs Parken. Die KfZ Steuer kann man noch darauf beziehen, aber eher für die ganzen Straßen, auf denen du fährst, nicht als Parkgebühr. Und sie wird auch von allen gezahlt, die ihren Platz auf eigenem Grund haben und keinen von der Allgemeinheit brauchen. Zum Glück ist das in A fast kein Thema. Mit einem "richtigen" Wechselkennzeichen hat der größte Teil der Womos so etwas und darf sowieso nicht auf der Straße rumstehen. Das sind nur die direkten Kosten, hinzu kommen die indirekten wie Werkstattkosten etc. womit mehrere Wirtschaftszweige (Werkstätten, Ersatzteilindustrie, Freizeitbranche etc.) unterstützt werden. Und was hat das mit dem Parken auf der Straße zu tun ? Das gilt genauso für ein Skidoo oder einen Jetski. Die darf man aber auch nicht einfach auf der Straße parken. Als großzügige Lösung betrachte ich den Ausbau der Radwege. Das bezahlt nämlich tatsächlich die Allgemeinheit.
Und es kann sie auch jeder(!) nutzen. Und zwar auch Leute, die sich kein Auto leisten können oder wollen und dabei nicht die Umwelt verschmutzen oder sie zuparken. Und auch viele Autofahrer nutzen manchmal das Rad. Nebenbei ist es auch ein Sicherheitsaspekt. RK
Pechvogel am 25 Aug 2023 10:53:52 rkopka hat geschrieben:...Die KfZ Steuer kann man noch darauf beziehen...
Drauf beziehen "ja". Aber leider betragen in Deutschland die Einnahmen aus der KFZ-Steuer nur ca. 9,5 Milliarden Euro ( --> Link. ), die Erhaltung / der Neubau des Straßennetzes aber über 14 Milliarden Euro ( --> Link. ). Wenn man also der Meinung ist das man durch die KFZ-Steuer die Straßen und Parkflächen ( Parkstreifen an Straßen, keine privaten Parkplätze! ) bezahlen würde dann müsste man die KFZ-Steuer noch um mind. 50% anheben! :mrgreen: Grüße Dirk
Tinduck am 25 Aug 2023 10:54:06 Tja, das Märchen vom Autofahrer als 'Melkkuh der Nation' hält sich in manchen Köpfen halt wie Beton. Das Gegenteil ist der Fall, nichts ist so stark von allen Steuerzahlern subventioniert wie das private Blech. Aber wenns in der Bild-Zeitung anders stand, muss es ja stimmen. --> Linkbis denn, Uwe
Kuhtreiber am 25 Aug 2023 12:52:17 Es ist immer wieder schön hier zu lesen, wie intolerant manchen Menschen sind. Am liebsten sind mir die gesetzestreuen, die jede Vorschrift verteidigen, auch wenn sie noch so sinnlos ist, andere Menschen beobachten und heimlich fotografieren, aber dann nicht akzeptieren wollen/können, dass man ein Wohnmobil auf öffentlichen Verkehrsgrund parken und abstellen darf. Soll jetzt jeder, der nicht auf dem Land wohnt, oder sich ein Haus mit großen Grundstück in der Stadt leisten kann, 7 Tage in der Woche rund um die Uhr rumfahren? Es gibt auch nicht annähernd genug Abstellplätze zu mieten. Was jetzt? Wohnmobile nur noch für privilegierte, oder ganz abschaffen? Klar finanziert jeder Besitzer eines Kraftfahrzeuges die öffentlichen Straßen mit. Passiv benutzen, also parken, gehört auch dazu. Ich finanziere und subventioniere mit meiner Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer… auch Theater, Museen, Opern, Schwimmbäder, Vereine für Schwule und Lesben, Integrationsobjekte, Sport- und Schützenvereine, Lastenfahrräder, Religionsgemeinschaften aller Art… und rege mich deshalb auch nicht auf, obwohl ich das alles nicht nutze. Aber mein Wohnmobil soll/darf ich nicht am Straßenrand parken? Ich verkneife mir jetzt mal lieber was ich darüber denke :D
rkopka am 25 Aug 2023 13:28:25 Kuhtreiber hat geschrieben:Es gibt auch nicht annähernd genug Abstellplätze zu mieten. Was jetzt? Wohnmobile nur noch für privilegierte, oder ganz abschaffen? ... Aber mein Wohnmobil soll/darf ich nicht am Straßenrand parken?
Parken darfst du ja, solange es erlaubt ist und du nicht anfängst dich dort auszubreiten oder dort zu übernachten. Abstellplätz gibt es schon genug, nur nicht unbedingt gleich in der Nachbarschaft. Auch ich fahre ungern 40km raus aufs Land, aber dort gibt es Plätze. Wohnmobile sind zu 99% für privilegierte, die sie sich leisten können. Nicht jeder hat neben dem lebensnotwendigen noch einfach so 50-100K + jährlich ein paar Tausender über. Die wenigsten, die hier schreien, leben auch in ihrem Womo, weil sie sich keine Wohnung leisten können, was es nicht ganz so privilegiert erscheinen läßt. RK
ziczac am 25 Aug 2023 13:35:07 Nun, uns war es wichtig einen Stellplatz für unser Wohnmobil zu haben, bevor wir uns überhaupt eines gekauft haben. Dabei stand nicht im Vordergrund was wir dürfen oder können, sondern mehr die Überlegung ob wir unserer Umgebung die weiße Wand dauerhaft vor dem Küchenfenster zumuten wollen und ohnehin schon begrenzten Parkraum dadurch wegnehmen.
Pechvogel am 25 Aug 2023 13:48:25 Kuhtreiber hat geschrieben:...Aber mein Wohnmobil soll/darf ich nicht am Straßenrand parken? ...
"Setzen 6!" Kann es sein dass Du gar nicht weiß worum es hier im Thema geht? Es geht darum dass das OA der Ansicht ist das ein Womo, im öffentlichen Raum gepart, nicht auf Keilen stehen darf! Es geht NICHT darum ein Womo nicht im öffentlichen Parkraum zu parken! Grüße Dirk
WomoToureu am 25 Aug 2023 13:56:20 Kuhtreiber hat geschrieben:Es gibt auch nicht annähernd genug Abstellplätze zu mieten. Was jetzt? Aber mein Wohnmobil soll/darf ich nicht am Straßenrand parken? Ich verkneife mir jetzt mal lieber was ich darüber denke
Ich bin verwundert über Deinen Beitrag. Zu den Abstellplätzen, ich kenne sehr viele und auch wir selbst lassen unser Wohnmobil auf Langzeitparkplätzen im Ausland, fliegen dann zum Wohnmobil und sind sofort in unserer Traumurlaubsgegend. Für ein halbes Jahr sehr gut bewachtes Langzeitparken mit bis zu 6 Abholungen sowie 6 mal bringen ( Parken ) innerhalb dieses gebuchten 6 Monatezeitraum inkl. Transfer vom / zum Flughafen zahlen wir in Alicante 175 € für die 6 Monate. Strassenrand parken: Nicht überall darf man sein breites Wohnmobil am Strassenrand parken, auf Seitenstreifen nur bis 2,8 t also in der Regel ebenfalls nicht. Die Parkmöglichkeit am Straßenrand sind also ein bisschen eingeschränkt, aber das sollte man sich vor dem Kauf überlegen. Überall wird offen darüber geredet, dass Wohnmobilurlaub nicht gerade ein "Billig Urlaub" ist. Neben Anschaffungs - und Unterhaltskosten fallen Treibstoff und Campingplatz bzw. Stellplatzkosten an. Geben jetzt die Parkplatzkosten wirklich den Ausschlag bzw. muss um diese weinen ?
Tinduck am 25 Aug 2023 14:25:38 WomoToureu hat geschrieben: Geben jetzt die Parkplatzkosten wirklich den Ausschlag bzw. muss um diese weinen ?
Der Beitrag oben scheint mir weniger kostengetrieben, eher so nach dem Motto 'Das steht mir doch zu!'. Scheissegal, ob es anderen auf die Nerven geht oder nicht. Ein Pendler ist auf einen Parkplatz für sein Auto angewiesen, wenn er nicht anders realistisch zur Arbeit kommen kann. Auch Pendler, die in Mietwohnungen wohnen, zu denen kein Parkplatz gehört. Dafür ist öffentlicher Parkraum in Wohngebieten gedacht. Eher nicht für die Luxusprobleme der gut Betuchten. Insofern kann ich jeden Pendler verstehen, der abends keinen Parkplatz findet und auf die Womoschwemme flucht - zumal die da auch noch Langzeit-Parken. Um solche Konflikte zu vermeiden, sucht man sich besser einen privaten Stellplatz. Die Kosten tun jemandem, der sich ein Womo leisten (!) kann, nicht weh, und man hat kein Thema mehr mit Vandalismus, Neiddebatten etc. Die Diskussion um 'Abstellen oder Parken' und unerlaubte Sondernutzung erwächst übrigens genau aus dem Thema, dass die Kisten überall langzeitgeparkt rumstehen. Da vertreibt man dann halt alles, was einen Grund dafür bietet. bis denn, Uwe
Enola am 25 Aug 2023 14:31:38 ob auf Keilen oder nicht, auf dem Trottoir parkieren, auf dem Veloweg, Busspur, Strassenrand, das machst du in der Schweiz einmal und es kostet dich mehr als die 6 Monate Gebühr in Alicante. Du parkierst hier auf einem nicht markierten Feld, es kostet oder du kannst die Kiste irgendwo wieder abholen. Markierte Plätze sind fast immer gebührenpflichtig oder/und zeitlich begrenzt. Einfach so vor dem Haus abstellen, machst du nicht hier. Gilt auch für Motorräder und Fahrräder, Ordnung muss sein. Öffentliche Parkplätze kannst du bei deiner Wohngemeinde mieten, ca. 30-300.-/Monat, ohne die Sicherheit, dass du abends nach der Arbeit auch noch einen Platz findest. Irgendwie ausgenommen davon sind die Trottinett Vermieter, der Dreck steht überall rum. Also, geniesst eure Parkfreiheiten noch, so lange ihr dürft und motzt nicht zuviel bei den Behörden rum.
Pechvogel am 25 Aug 2023 14:52:34 WomoToureu hat geschrieben:...Strassenrand parken: Nicht überall darf man sein breites Wohnmobil am Strassenrand parken, auf Seitenstreifen nur bis 2,8 t also in der Regel ebenfalls nicht...
Wie kommst Du denn da drauf? Auf dem Seitenstreifen ( = Autobahn, Schnellstraßen, ... ) darf man grundsätzlich schonmal niemals parken! Mit nix! Auch nicht mit ´m Tretroller. :mrgreen: Innerhalb der geschlossenen Ortschaft, und darum ging es hier glaube ich, darf nur auf dem Gehweg über 2,8t nicht parken. Wobei man bis 2,8t allerdings auch nur dann auf dem Gehweg parken darf, wenn es ausdrücklich erlaubt ist. Allerdings, und das greift bei einem Womo eher als beim PKW, muß beim Parken die verbleibende Restfahrbahn mind. 3,5m breit sein. Grüße Dirk
drasi am 25 Aug 2023 17:23:10 Kuhtreiber hat geschrieben:.... und Schützenvereine, Lastenfahrräder, Religionsgemeinschaften aller Art… und rege mich deshalb auch nicht auf, obwohl ich das alles nicht nutze. Aber mein Wohnmobil soll/darf ich nicht am Straßenrand parken? Ich verkneife mir jetzt mal lieber was ich darüber denke :D
Da ich nicht bewerten darf es mir aber ein anliegen ist :gut: Einige wollen Beiträge einfach nicht verstehen oder mißverstehen......
Kuhtreiber am 25 Aug 2023 18:54:27 drasi hat geschrieben:Da ich nicht bewerten darf es mir aber ein anliegen ist :gut:
Einige wollen Beiträge einfach nicht verstehen oder mißverstehen......
Es sind immer die Gleichen. Sie schreien laut und glauben deshalb im Recht zu sein. Und wehe jemand hat eine andere Meinung. Aber so ist das Leben. Siehe gendern. Die Mehrheit lehnt es ab, die Befürworter schreien laut und jeder, der nicht mitmacht, ist ein Außenseiter, ein Gestriger, ein alter weißer Mann… Mir fällt dann immer spontan ein Sprichwort ein: Was juckt es die Eiche, wenn sich die Sau an ihr reibt :D
launig am 25 Aug 2023 20:05:26 Aber...wer ist die Eiche...und wer die Sau :nixweiss: .
Energiemacher am 25 Aug 2023 20:08:52 guwime hat geschrieben:Wow, erst mal vielen Dank für die vielen Antworten! Ich hab jetzt mal eine Mail ans zuständige Ordnungsamt geschrieben mit der bitte um Erklärung der Sachlage. Dann sehen wir mal weiter. Gunter
Hast du schon eine Antwort erhalten? Grüße
dietmardd am 25 Aug 2023 23:41:56 Ich vermute mal, dass das OA sagt, dass ein Womo auf Keilen nicht parkt, sondern campt und Camping ist auf Straßen grundsätzlich verboten. In D und einigen anderen europäischen Ländern darf man eine einzige Nacht im öffentlichen Verkehrsraum übernachten, um seine Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen. Parken ist, wenn man am Straßenrand steht, ohne Keile, ohne Markise, ohne Trittstufe ausgefahren usw. , denn mit Keilen, ausgefahrener Trittstufe usw. ist es Camping und kein Parken. Es spielt keine Rolle, ob man im Womo übernachtet oder nicht, man muss alles vermeiden, was nach Camping aussieht und Keile unter den Rädern ist eindeutig Camping. Parken ohne Übernachtung ist grundsätzlich am Straßenrand möglich, wenn nicht ausdrücklich verboten und wenn es kein Camping ist. Wie schon geschrieben, muss die freie Durchfahrtsbreite mindestens 3,5 m sein, auch wenn auf der anderen Straßenseite ein PKW parkt bzw. parken darf. Parken ist es nur dann, wenn das Womo zugelassen ist, d.h. bei einem Saisonkennzeichen nur innerhalb der Saison. Dazu kommt, dass es in manchen Kommunen Restriktionen gibt, z.B. darf bei uns ein Wohnanhänger oder jeder andere Anhänger max. 2 Wochen am Straßenrand abgestellt werden. Solche Restriktionen kann es auch für LKWs, Busse und Weißware geben, zumindest im engen Innenstadtbereich. Zur Ausgangsfrage: Die Rechtslage ist eindeutig. Abstellen auf Keilen ist keine Diebstahlsicherung, sondern Camping und Camping am Straßenrand ist verboten. Wenn das vielleicht ein Mitarbeiter des OA nicht weiß, aber die Polizei bestimmt. Da die Rechtslage in meinen Augen eindeutig ist, verstehe ich die ganze umfangreiche Diskussion nicht und auch nicht, sich mit dem OA anzulegen, wenn man eindeutig etwas falsch macht. Was willst Du erreichen außer einer Zurechtweisung?
PittiC am 26 Aug 2023 00:02:03 dietmardd hat geschrieben:
Dazu kommt, dass es in manchen Kommunen Restriktionen gibt, z.B. darf bei uns ein Wohnanhänger oder jeder andere Anhänger max. 2 Wochen am Straßenrand abgestellt werden.
Bei Anhängern und Wohnwagen ist das Bundesweit so.
andwein am 26 Aug 2023 10:26:06 launig hat geschrieben:Aber...wer ist die Eiche...und wer die Sau :nixweiss: .
Diese Frage ist echt gut! Grinsend, Andreas
purplenew am 26 Aug 2023 12:32:37 dietmardd hat geschrieben:..., muss die freie Durchfahrtsbreite mindestens 3,5 m sein
Das ist so nicht ganz richtig. Die StVO gibt konkret keine vorgeschriebene Restbreite beim Parken am rechten Fahrbahnrand an. Die Restbreite lässt sich aber aus § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO "Die höchstzulässige Breite darf bei Kraftfahrzeugen und Anhängern 2,55 m nicht überschreiten" und aus der allgemeinen Rechtsprechung zum seitlichen Mindessicherabstand ableiten. Im allgemeinen geht die Rechtsprechung hierfür von 50 cm (je 25 cm auf jeder Seite) aus. Aus der Addition der höchstzulässigen Fahrzeugbreite und dem erforderlichen Sicherheitsabstand würde sich eine erforderliche Mindestbreite für den Fahrverkehr von 3,05 m ergeben. (Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Urteil vom 08.03.2017 - 5 S 1044/15); Verwaltungsgericht Regensburg (Urteil vom 17.09.2015 - RO 5 K 14.855); Verwaltungsgericht München NZV 1991, 88 (Urt. v. 21.09.1989 - M 17 K 89.1267); Das VG Berlin NZV 1998, 224 (Entscheidung vom 18.11.1997 - 1 A 1542.96). Thomas
MountainBiker am 26 Aug 2023 12:53:29 Hallo, "Die höchstzulässige Breite darf bei Kraftfahrzeugen und Anhängern 2,55 m nicht überschreiten"
Da sind aber die Aussenspiegel noch nicht inbegriffen!
Ganzalleinunterhalter am 26 Aug 2023 19:45:07 Da es letztendlich um das ableiten von Regenwasser auf dem Dach geht verweise ich auf meinen Beitrag hier: --> LinkIch nutze dieses System mit der Schlauchbinde als Wasserdocht schon seit 2016 und habe seither kein Problem mehr mit Pfützen auf dem Dach nach einem Regen
fschuen am 27 Aug 2023 11:08:26 Alles (auch) eine Frage der Begründung. Wenn ich mit den Keilen das Fahrzeug gegen Wegrollen sichere, und drauffahre, dami sie nicht "schon wieder" geklaut werden, dann wird es schwierig, daraus einen Rechtsverstoss zu konstruieren.
Gruss Manfred
groovy am 27 Aug 2023 12:03:53 Oh mein Gott, habt ihr wirklich nichts anderes zu tun?
Gruss Volker
Jagstcamp-Widdern am 27 Aug 2023 12:49:22 es sind m.w. nicht alle keilfarben erlaubt! :idea:
aallesbleibtgut hartmut
Tinduck am 27 Aug 2023 14:13:52 fschuen hat geschrieben:Alles (auch) eine Frage der Begründung. Wenn ich mit den Keilen das Fahrzeug gegen Wegrollen sichere, und drauffahre, dami sie nicht "schon wieder" geklaut werden, dann wird es schwierig, daraus einen Rechtsverstoss zu konstruieren.
Gruss Manfred
Ein Bremskeil sieht komplett anders aus als ein Auffahrkeil, und ein Auffahrkeil wird aus diesem Grund auch an einem stärkeren Gefälle einfach überrollt und taugt deshalb nicht als Sicherung. Meinst du wirklich, die vom Ordnungsamt sind so doof? bis denn, Uwe
siemueller am 27 Aug 2023 14:26:58 Hallo! Wäre doch mal etwas für einen ausgelasteten Mitarbeiter einer Behörde,- neue Schilder für Parkverbot für Keilparker, Hubstützen, Luftfederung, Lappen runterhängen lassen, schief stehen, Ölverlierer usw. Natürlich jeweils ein extra Schild, sonst blickt man nicht durch ! :lol:
fschuen am 27 Aug 2023 15:09:05 Eine Wegrollsicherung bedarf keiner Bauartzulassung. Somit ist völlig egal, wie das aussieht, man kann auch einen Ziegelstein nehmen. Ob das Ordnungsamt schlau genug ist, das selber zu wissen, kann ich nicht beurteilen.
Gruss Manfred
Tinduck am 27 Aug 2023 16:42:50 fschuen hat geschrieben:Eine Wegrollsicherung bedarf keiner Bauartzulassung. Somit ist völlig egal, wie das aussieht, man kann auch einen Ziegelstein nehmen. Ob das Ordnungsamt schlau genug ist, das selber zu wissen, kann ich nicht beurteilen.
Gruss Manfred
Geeignet sollte sie aber schon sein. Ziegelstein ja, Auffahrkeil nein. Kannst das ja gern mal an einem Gefälle probieren. Und wenn kein Gefälle da ist, braucht man auch keine Sicherungskeile. Leute mit solchen Argumenten und ‚findigen‘ Lösungen sind Ordnungsamt und Polizei übrigens besonders lieb und teuer. Ich würd mir das verkneifen, dann fangen die erstmal an, genauer zu schauen - und irgendwas findet man immer. bis denn, Uwe
purplenew am 27 Aug 2023 19:21:31 fschuen hat geschrieben:Eine Wegrollsicherung bedarf keiner Bauartzulassung. Somit ist völlig egal, wie das aussieht, man kann auch einen Ziegelstein nehmen. Ob das Ordnungsamt schlau genug ist, das selber zu wissen, kann ich nicht beurteilen.
Für die gesetzlich vorgeschriebenen Brems-/Unterlegkeile gibt es eine entsprechende Norm für Form bzw. Ausgestaltung: DIN 76051-2 „Unterlegkeile für landwirtschaftliche Fahrzeuge; Funktionsmaße“ und Din 76051-1 „Unterlegkeile für Kraftfahrzeuge und Anhängefahrzeuge“. Vorgeschrieben sind die Keile für: -Zweiachsige Fahrzeuge (u. a. Anhänger) mit einem Gesamtgewicht von über 750 kg -Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über vier Tonnen Gesetzliche Vorschrift: § 41 StVZO Für die oben beschriebenen Fahrzeuge muss ein Unterlegkeil mitgeführt werden. Fahrzeuge mit drei oder mehr Achsen müssen sogar zwei Keile mitführen. Wo die Keile während der Fahrt deponiert werden müssen, ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Thomas
Pechvogel am 27 Aug 2023 20:15:59 Ihr versucht es aber auch mit allen Mitteln! :D :P Die Brems- / Unterlegkeile sind, bei einigen Anhängern und Fahrzeugen ü4t, vorgeschrieben um diese Fahrzeuge im Falle einer Panne / eines Unfalls immer noch sichern zu können. Laut StVO müssen motorbetriebene Fahrzeuge eine Feststellbremse haben die in der Lage ist das Fahrzeug gegen ein wegrollen zu sichern. Wenn man also Bremskeile benötigt um sein Fahrzeug gegen wegrollen zu sichern so kann man davon ausgehen dass die Feststellbremse an dem Fahrzeug nicht in Ordnung ist. Und schon ist das Fahrzeug wieder abgestellt und NICHT geparkt. :mrgreen: ( = nicht genehmigte Sondernutzung )
Anders sähe das bei gewerblichen Fahrzeugen aus: da muss das Fahrzeug u.U. auch beim Beladen extra gesichert werden. Dabei besagt die DGuV aber ausdrücklich das die Keile an der gleichen Achse angelegt sein müssen und diese Achse nicht lenkbar sein darf.
Nutzt also alles nix: parkt auf einem Holzbalken oder dicken Ast und behauptet im Zweifelsfall dass der da schon lag als ihr da angekommen seid. Dann habt ihr zwar „blöd‘ eingeparkt“ aber ihr steht so wie ihr das eigentlich vor gehabt hattet!?!
Grüße Dirk
purplenew am 27 Aug 2023 20:29:12 Pechvogel hat geschrieben:...so kann man davon ausgehen dass die Feststellbremse an dem Fahrzeug nicht in Ordnung ist.
Das ist aber sehr "orakelt". Ich kann auch jederzeit neben der Feststellbremse Brems-/Unterlegkeile benutzen. Nirgendwo steht, dass ich Brems-/Unterlegkeile nur benutzen darf, wenn die Feststellbremse defekt ist. Sollte die Feststellbremse defekt sein, dann darf ich mit diesem Fahrzeug gar nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Defekte Bremsen (sofern sie denn "amtl." festgestellt werden) ziehen in der Regel eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld nach sich und grundsätzlich ein sofortiges Verbot der Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum. Thomas
Pechvogel am 27 Aug 2023 21:00:22 purplenew hat geschrieben:…Ich kann auch jederzeit neben der Feststellbremse Brems-/Unterlegkeile benutzen. Nirgendwo steht, dass ich Brems-/Unterlegkeile nur benutzen darf, wenn die Feststellbremse defekt ist…
Klar! Du kannst auch alle vier Räder abbauen und sie IM Wohnmobil aufbewahren. Oder mit einer dicken Stahlkette einen noch dickeren Betonklotz an der Hinterachse festketten. Ich befürchte allerdings das ein OA das alles nicht mehr als Parken ansieht?! Grüße Dirk
wolfherm am 27 Aug 2023 22:08:51 Dirk,
die Bremskeile sind für richtige Womos ein Sicherheitsfeature. Da hat sicherlich kein Ordnungshüter etwas gegen.
Pechvogel am 27 Aug 2023 23:15:49 wolfherm hat geschrieben:Dirk,
die Bremskeile sind für richtige Womos ein Sicherheitsfeature. Da hat sicherlich kein Ordnungshüter etwas gegen.
Für die Panne oder den Unfall: --> Link ( bisschen weiter unten ) Außerdem kann es auch nicht sein dass Womos ü 4t die Keile nutzen dürfen da für sie vorgeschrieben und unter 4t nicht da nicht vorgeschrieben? Grüße Dirk
Tinduck am 28 Aug 2023 08:26:57 Alles furchtbar interessant, aber eigentlich ging es nur darum, dass man dem Ordnungsamt Auffahrkeile als Bremskeile verkaufen wollte. Was sicherlich nicht das gewünschte Ergebnis bringen wird.
Und natürlich darf man auch einen 3,5-Tonner mit Keilen sichern - nur weil man über 4 Tonnen welche dabei haben MUSS, heisst ja nicht, dass man mit 3,5 Tonnen keine haben DARF.
bis denn,
Uwe
fomo am 28 Aug 2023 08:30:58 Tinduck hat geschrieben:Insofern kann ich jeden Pendler verstehen, der abends keinen Parkplatz findet und auf die Womoschwemme flucht - zumal die da auch noch Langzeit-Parken. Um solche Konflikte zu vermeiden, sucht man sich besser einen privaten Stellplatz.
Das gleiche könnte man dem Pendler auch empfehlen.
Tinduck am 28 Aug 2023 08:51:16 fomo hat geschrieben:Das gleiche könnte man dem Pendler auch empfehlen.
Könnte man. Wobei, wofür ist ein privater Stellplatz (meist nicht direkt am Wohnort) wohl eher angeraten; für ein großes, viel Parkfläche einnehmendes Fahrzeug, das bestenfalls einmal die Woche, oft nur einmal im Monat und teils nur für die Urlaube bewegt wird oder für einen PKW, der jeden Tag für den Weg zur Arbeit benötigt wird? Kann ja jeder machen wie er will. Aber eins ist sicher: wenn die Parksituation angespannt ist, zieht man sich mit einem im öffentlichen Raum abgestellten Dauerpark-Womo auf jeden Fall Unmut zu, mit teilweise unerfreulichen Konsequenzen. Vielleicht gibts ja Leute, die sowas mögen - ich gehöre nicht dazu. bis denn, Uwe
Rico am 28 Aug 2023 08:57:25 Pechvogel hat geschrieben:Wenn man also Bremskeile benötigt um sein Fahrzeug gegen wegrollen zu sichern so kann man davon ausgehen dass die Feststellbremse an dem Fahrzeug nicht in Ordnung ist.
Ohne mit der Wimper zu zucken würde ich dem Halter umgehend eine Einladung zum TÜV zusenden lassen, da man davon ausgehen darf das hier ein nicht betriebstüchtiges Fahrzeug auf öffentlich Grund abgestellt wurde. P.S. Je länger ich in diesem Thread lese, umso stärker vermute ich das extreme Sommerhitze ungesund sein kann. :)
Womofahrer55 am 28 Aug 2023 21:01:11 hampshire hat geschrieben:...Wer das Privileg nutzt sein Wohnmobil auf öffentlichen Straßen zu parken tut gut daran ganz kleine Brötchen zu backen, damit nicht Menschen aufwachen und erkennen welcher Irrsinn unsere Gewohnheiten diesbezüglich eigentlich sind....
:daumen2: Wir werden immer mehr, bei immer weniger Platz, mit immer höheren Ansprüchen, und dem Bedürfnis immer weniger für unsere Wünsche zu zahlen oder auf sozialverträgliche Art die Verantwortung dafür zu unternehmen. Keine Gesetze/Verordnungen/Paragraphen der Welt können eine "Gerechtigkeit" schaffen, wenn die Gierigen erstmal anfangen nach Widersprüchen in den Regeln für ein sozial verträgliches Zusammenleben zu suchen. Die bisherige "Diskussion" ist zu 80 % ein Armutszeugnis für uns Wohnmobilisten.
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