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Definition Campieren verboten 1, 2, 3


WomoToureu am 07 Dez 2024 14:47:56

GertE hat geschrieben:In Deutschland darf man überall dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, für eine Nacht (und nicht länger) mit dem Wohnmobil stehen bleiben.

Träum weiter....
Beispiele gibt es zahlreiche im Netz, wo es Bussgelder gab..--> Link

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ManfredK am 07 Dez 2024 14:53:41

WomoToureu hat geschrieben:Träum weiter....


Hättest du den folgenden Satz von Gert mit beachtet, wäre der Klick auf deinen Link überflüssig.....

GertE hat geschrieben:In Deutschland darf man überall dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, für eine Nacht (und nicht länger) mit dem Wohnmobil stehen bleiben. Wer dies tut, sollte sich jedoch der genauen Gesetzeslage bewusst sein, denn diese „Fahrtunterbrechung“ dient offiziell nur der „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“.


Denn genau das war in deinem Beispiel nicht der Fall.

WomoToureu am 07 Dez 2024 15:01:49

ManfredK hat geschrieben:Denn genau das war in deinem Beispiel nicht der Fall.

Es mag das Beispiel nicht gut sein, jedoch gilt "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" nur auf Hauptreisestrecken.
Bei allen anderen Orten kann sehr gut ein Bussgeld kommen, weil eine Sondernutzung vorliegt, weil man rechtzeitig einen Übernachtungsplatz hätte ansteuern müssen usw. Gibt da genug Urteile.

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cbra am 07 Dez 2024 15:23:31

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:auf privatgelände sagt der besitzer, was man darf und was nicht!

allesbleibtgut
hartmut


Nicht nur der, sondern auch die gestzgebung. Nur weil einem ein grundstück gehört bedeutet das nicht unbedingt dass man da auch mit dem Womo da auch übernachten darf

ManfredK am 07 Dez 2024 16:00:03

WomoToureu hat geschrieben:..... jedoch gilt "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" nur auf Hauptreisestrecken.


Die Aussage ist falsch

Parken muss grundsätzlich erlaubt sein, die Parkflächen müssen groß genug sein, es darf keine weitere Einschränkung hinsichtlich Naturschutzgebiet, Landesgesetze usw. vorliegen, außer dem schlafen im Fahrzeug wird nicht unternommen, weitere Nutzung des Verkehrsraums erfolgt nicht und es muss eine Fahrtunterbrechung wegen Müdigkeit vorliegen.

GertE am 07 Dez 2024 16:06:22

Wenn man die Beiträge liest, stellt man fest, es gibt viele Meinungen zu einem Thema und viele versuchen die Gesetze und Vorschriften so auszulegen, dass es dem eigenen Vorteil nutzt. Das macht uns ja zur Zielgruppe. Machen kann man alles, aber was ist, wenn nachts die Polizei oder die Gemeinde ans Fahrzeug klopft und einen auffordert wegzufahren und den Bußgeldbescheid schon in den Händen hält.
Streiten? Hab ich nicht gewusst? Wird nichts nützen.
Ich habe auch schon im Wald übernachtet, der Förster kam am nächsten Morgen und erklärte mir, dass ich hier nicht stehen dürfe. Ich wolle nur mal kurz Gassigehen. Okay, aber dann sofort wegfahren. Mein Hund hat mich gerettet. Glück gehabt, 1/2 Std. früher und ich hätte gezahlt. Seit dem bin ich etwas vorsichtiger mit der Wahl eines Übernachtungsplatzes

weser13 am 07 Dez 2024 16:36:45

Moin,

das Stichwort "eigenen Vorteil" nutzen ist passend.
Vielen Kollegen geht es darum, mit dem Wohnmobil gut zu stehen/übernachten
und möglichst unentgeltlich.

Grüße aus NI

Bergbewohner1 am 07 Dez 2024 17:20:01

weser13 hat geschrieben:Moin,

das Stichwort "eigenen Vorteil" nutzen ist passend.
Vielen Kollegen geht es darum, mit dem Wohnmobil gut zu stehen/übernachten
und möglichst unentgeltlich.

Grüße aus NI

Du kannst doch deine eigene Handlungsweise nicht auf andere übertragen, wer hat hier schon geschrieben, das er keine SP Gebühren bezahlen will.
Am Main Donau Kanal kommt pünktlich die Gemeinde um 19,00 Uhr und kassiert, wenn von über 20 WoMos mal eins wegfährt und dann eine Stunde später wieder kommt, ist ganz sehr selten.

WomoToureu am 07 Dez 2024 17:40:11

ManfredK hat geschrieben:... und es muss eine Fahrtunterbrechung wegen Müdigkeit vorliegen.


Lieber Manfred,
in einem Forum soll jeder seine Meinung schreiben und ich akseptiere Deine Meinung in vollem Umfang.

Jedoch möchte ich höflich darauf hinweisen, dass es nicht stimmt, was Du schreibst, da bereits zahlreiche Kollegen ein Strafmandat in der Sache erhalten haben.

Beim Wohnmobil besteht auf Grund der Art des KFZ alleine die Abgrenzung und Problematik zum Auf- oder Abstellen zum Wohnen, was eine Sondernutzung darstellt. Abgehandelt wird dies auch in den Kommentaren Hentschel „Straßenverkehrsrecht“, sowie Wolfgang Berr, „Wohnmobile und Wohnanhänger“. So hat z.B. das OLG Schleswig erkannt, dass in einem Wohnmobil auf Reisen nahezu immer gewohnt wird, bzw. das es sich immer um eine Sondernutzung handelt.

Zitat: "Ist der Urlaub mit einem Wohnmobil auf den spontanen und häufigen Wechsel der Aufenthaltsorte angelegt, stellt schon das einmalige Übernachten auf einem Parkplatz eine Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche als unentgeltliche Schlafstätte und damit eine Sondernutzung dar."

Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Betroffene auf dem Campingplatz keinen Platz mehr fand.
aus dem Urteil OLG Schleswig, 17.07.2002 – 1 Ss OWi 33/02

Die Konsequenz aus dieser restriktiven Auslegung bedeutet letztendlich, dass ein freies Stehen oder Übernachten in einem Wohnmobil in Deutschland in der Regel nicht erlaubt ist!



Der Kollege Scharrer hat hier sehr zutreffend einige Informationen freundlicherweise ins Netz gestellt, die Beispielhaft genannt sind: --> Link

Sinngemäß haben bereits zahlreiche Kollegen z.b. an der Küste und in der Bergregion Deutschland Strafmandate erhalten und bezahlen müssen, einige erst nach einem erfolglosen Rechtsstreit.

Ich möchte daher höflich alle Kollegen warnen, derartigen Behauptungen Glauben zu schenken, dass man auf Deutschlands oder in anderen Ländern einfach so übernachten dürfe und die Ausrede, ich bin müde oder habe etwas getrunken relevant sei.

ManfredK am 07 Dez 2024 18:13:47

WomoToureu hat geschrieben:.....dass es nicht stimmt, was Du schreibst, da bereits zahlreiche Kollegen ein Strafmandat in der Sache erhalten haben.


In dem von dir genannten Urteil für SH geht es u.a. um Beschränkungen die nach dem Landschaftsschutzgesetz SH zu beachten sind. Deswegen hatte ich so darauf hingewiesen:

ManfredK hat geschrieben:....es darf keine weitere Einschränkung hinsichtlich Naturschutzgebiet, Landesgesetze usw. vorliegen


WomoToureu hat geschrieben:.... dass ein freies Stehen oder Übernachten in einem Wohnmobil in Deutschland in der Regel nicht erlaubt ist!

...dass man auf Deutschlands oder in anderen Ländern einfach so übernachten dürfe und die Ausrede....


Ich werde mich hüten das freie Stehen in DE in irgendeiner Form als legal zu bezeichnen. Aber es gibt halt einen Unterschied zwischen "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" und dem "übernachten" und diesen Unterschied muss ich a) "glaubhaft" machen können z.B. durch eine Reservierung eines legalen Stellplatzes am eigentlichen Urlaubsort und b) die Fahruntüchtigkeit darfs z.B. nicht aus eigenem Verschulden eingetreten sein (nettes Abendessen mit 4 Bier). Dass dabei die jeweiligen Landesgesetze z.B. SH zu beachten sind versteht sich.

Über die Regelungen in anderen Staaten muss man sich vor Ort schlau machen (siehe hier z.B. Regelungen in Österreich und Tirol im besonderen)

Elgeba am 07 Dez 2024 19:18:07

Ich bin immer wieder verwundert über diese ellenlangen Diskussionen.Seit nunmehr 27 Jahren fahre ich Wohnmobile,aber ich weiß immer, wo ich übernachte.Bei mir ist spätestens um 17.00h "Feierabend", dann stehe ich auf einem CP, und gehe, wenn es möglich ist gemütlich essen.Danach sitze ich vor meinem Fahrzeug, was ich bei Parkplatzcamping nicht könnte und genieße ein Glas Wein oder auch zwei.

Gruß Bernd

Aretousa am 07 Dez 2024 19:34:34

Ja, Bernd das betonst du ja seit vielen Jahren immer wieder.
Wir handhaben es ganz anders und stehen bzw. übernachten fast immer auf Stellplätzen und wer unsre Berichte gelesen hat, weiß, dass das absolut nicht heißt, dass wir eng oder ungemütlich auf unattraktiven Parkplätzen übernachten.
Kann doch jeder machen wie er will und wie es erlaubt ist.
Wobei es ja in der Eingangsfrage um ein Campieren verboten Schild geht und um eine ausgefahren Eingangsstufe. Da läuft man wohl wirklich Gefahr, dass das von Ort zu Ort anders interpretiert wird. Da es hier wohl um einen bewirtschafteten Parkplatz geht, der als gute Einnahmequelle gesehen wird, ist bei einem solchen Schild größte Vorsicht angebracht. Das mit der Eingangsstufe hätte uns durchaus auch passieren können, auch wenn wir nicht die Absicht gehabt hätten, dort zu übernachten.

Kuhtreiber am 07 Dez 2024 19:43:59

Lena, dafür gibt’s ein :top: :D

fschuen am 07 Dez 2024 20:31:18

Geht uns auch so. Möchte ruhig, naturnah und gern fussläufig zu guten Restaurants stehen. Stand neulich nett an der Mosel und hatte eine kurze sinnfreie Diskussion mit einem Dorfsheriff, der mich auf den nahen Campingplatz schicken wollte. Er hat mir Gratismentalität unterstellt und bestritten, dass mein Womo ein Pkw ist und auch sonst keine Ahnung. Hätte der Parkplatz 10 Euro gekostet und dafür der Halligallicamping gratis gewesen, hätt ich trotzdem dort gestanden. Aber für die Preisgestaltung konnte ich nichts.

Gruss Manfred

purplenew am 07 Dez 2024 21:08:06

fschuen hat geschrieben:...dass mein Womo ein Pkw ist und auch sonst keine Ahnung.


Was ist denn ein Knaus TR mit Alkoven sonst für ein Fahrzeug, wenn kein Wohnmobil?

Thomas

fschuen am 07 Dez 2024 22:18:27

Ein Mehrspuriges. Ein Kfz. Ein Fahrzeug zum Personentransport bis 8 Sitzplätze. Ein leichtes Motorfahrzeug. Ein Auto. Ein Wohnwagen (nicht wirklich, wird aber oft so bezeichnet). Ein Verbrenner. Weissware. Was soll die Frage, schreibst du an einem Synonymwörterbuch?

Gruss Manfred

purplenew am 07 Dez 2024 22:56:58

fschuen hat geschrieben:Was soll die Frage?


Ich habe gefragt, weil Du zuvor geschrieben hast, dass Dein Womo ein Pkw ist. Und weil der örtl. Polizeibeamter bestritten haben soll, dass Dein Womo ein Pkw ist. Ist ein Wohnmobil, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht, zulassungstechnisch nicht ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung der Kategorie PKW (M1) und die besondere Zweckbestimmung das Wohnen im Fahrzeug?

Aber das ist jetzt OT.

Thomas

pwglobe am 07 Dez 2024 23:20:54

Hallo, um allen Diskussionen und evtl. Sanktionen aus dem Weg zu gehen sind wir, unabhängig vom Reiseland, dazu übergegangen fast nur noch auf Stellplätzen zu übernachten.
Denn dort ist es egal ob die Treppe ausgefahren ist oder nicht, Parkplätze für Wohnmobile nutzen wir höchstens auf der Durchreise als Zwischenstopp Notlösung.
Wir möchten entspannt reisen und unsre Reisen genießen.

Trollo am 07 Dez 2024 23:50:14

pwglobe hat geschrieben:Wir möchten entspannt reisen und unsre Reisen genießen.


….wir auch, deshalb nutzen wir meistens Campingplätze mit großen parzellierten Plätzen.

Ich habe keine Lust, mir darüber Gedanken zu machen, was unter der Definition Campieren zu verstehen ist. Wenn wir mit unserem Wohnmobil unterwegs sind, dann „campieren“ wir durchgehend. Und meine Fahrtüchtigkeit stelle ich am besten ganz entspannt auf dem Campingplatz her oder auch auf Stellplätzen, wenn wir nur eine Nacht irgendwo stehen (kommt selten vor).

Habe auch keine Lust, mich von der Polizei oder irgendwelchen Halbstarken wecken zu lassen. Wenn ich im Wohnmobil schlafe, dort mein Bierchen trinke, esse oder auch TV glotze dann campe ich.

Gruß

Michael

Trollo am 07 Dez 2024 23:53:58

…..auch wenn ich alleine mit meinem Dacia Jogger unterwegs bin und darin schlafe, ist das für mich Camping. Und das, obwohl es mein PKW ist, der keine Wohnmobilzulassung hat. Campieren bzw. Campingverhalten hat für mich nix mit der Zulassung des Fahrzeuges zu tun.

Gruß

Michael

Elgeba am 08 Dez 2024 01:20:59

Michael, volle Zustimmung. Sehe ich genau so, dazu kommt, dass auf CP Nachtruhe herrscht und kein nächtlicher Suchverkehr oder Ruhestörung durch Halbstarke.


Gruß Bernd

purplenew am 08 Dez 2024 01:54:32

Trollo hat geschrieben:Habe auch keine Lust, mich von der Polizei oder irgendwelchen Halbstarken wecken zu lassen. Wenn ich im Wohnmobil schlafe, dort mein Bierchen trinke, esse oder auch TV glotze dann campe ich.


Wir sind überzeugte Freisteher mit 7,4m (ausnahmsweise mal auf SP, oder mitten in Paris notgedrungen auch mal auf einem CP) und haben in Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Deutschland, Belgien, Niederlande, Frankreich, Spanien und Portugal noch nie irgendwelche Probleme gehabt, weder mit Anwohnern, noch Halbstarken und auch nicht mit der Polizei. Dafür konnten wir auf einmaligen/atemberaubenden Plätzen stehen, die man so auf SP und CP nicht findet.

Aber jeder so, wie er es möchte und es gefällt.

Thomas

jonn68 am 08 Dez 2024 09:05:35

Genau das ist der Grund warum das Freistehen überall so zugenommen hat, ich bekomme Plätze wo sonst niemand ist. Kann ich sehr gut nachvollziehen.
Das hat bis for 5 Jahren fast niemanden gestört, weil es sehr wenige waren, die das gemacht haben, aber da heutzutage fast jedes WoMo 24-48h autark ist und durch Corona gibt es so viel mehr an WoMos, können die Kommunen das so nicht mehr tolerieren und legen die Gesetze immer strenger aus.

Dass es da oft auch kleinliche Entscheidungen gibt, ist die Natur der Sache geschuldet.

rkopka am 08 Dez 2024 09:24:26

Elgeba hat geschrieben:Seit nunmehr 27 Jahren fahre ich Wohnmobile,aber ich weiß immer, wo ich übernachte.Bei mir ist spätestens um 17.00h "Feierabend", dann stehe ich auf einem CP, und gehe, wenn es möglich ist gemütlich essen.Danach sitze ich vor meinem Fahrzeug, was ich bei Parkplatzcamping nicht könnte und genieße ein Glas Wein oder auch zwei.

So unterschiedlich sind Reisen. Ich will entweder weiterkommen oder was sehen. D.h. um 17:00 bin ich selten schon am Abendziel. Das kann deutlich später werden, und ich weiß erst am Abend, wo das sein könnte. Damit fallen viele CP schon mal weg, wo die Rezeptionen um 16:00 oder 17:00 zu machen. SP vielleicht wegen Überfüllung (hatte ich praktisch nicht), oder es ist keiner in der Nähe oder passend. Ich muß nicht vor dem Womo sitzen, wenn es nur eine Übernachtung ist. Oder ich komme recht früh wo hin und unternehme von dort etwas, was aber bei vielen SP nicht wirklich funktioniert. Wenn ich gemütlich wo sitzen und entspannen will, nutze ich auch einen CP. Wenn es um Strecke machen geht, ist das aber oft lästig, wenn man erst um 9:00 vom Platz runter kann. Wenn das Land (z.B. HR) entsprechende Verbote hat, plane ich natürlich auch genauer voraus oder beginne früher mit der Suche.

RK

Tinduck am 09 Dez 2024 11:16:52

Wir sind gern auf schönen Campingplätzen - auch mal für mehrere Wochen.

Aber es gibt eben auch Urlaube, wo wir was sehen wollen und jeden Tag ungeplant woanders sind. Dafür sind Campingplätze denkbar ungeeignet - ausser es ist so wie z. B. in Island, wo es keine Schranken gibt und irgendwann mal kassiert wird (eher wie bei SP in anderen Ländern).

In Ländern, wo das ohne Probleme funktioniert, stehen wir dann meist hälftig frei und hälftig auf SP/CP. Je nach Tagesform und Bedürfnissen. Und ehrlich gesagt, die schönsten Übernachtungen waren dabei durchgängig NICHT auf CP/SP.

Wenn ich jeden Tag nen CP vorbuche, kann ich auch gleich PKW/AirBnB machen, wo ist da noch ein Unterschied?

bis denn,

Uwe

Elgeba am 09 Dez 2024 11:31:25

Ich buche einen CP, den ich dann als "Basislager" nutze, um von dort aus Besichtigungen etc. durchzuführen, wozu ich Öfis, Taxen oder meinen Roller nutze.Danach geht es zum nächsten CP usw.


Gruß Bernd

rkopka am 09 Dez 2024 12:16:39

Elgeba hat geschrieben:Ich buche einen CP, den ich dann als "Basislager" nutze, um von dort aus Besichtigungen etc. durchzuführen, wozu ich Öfis, Taxen oder meinen Roller nutze.Danach geht es zum nächsten CP usw.

Das wäre aber günstiger mit Wowa zu machen. So sind wir früher gereist (mit Wowa). In manchen Gegenden ist das schwierig oder unpraktisch mit dem Womo, wenn die Ziele weit vom CP entfernt sind (ohne Öffis) oder es nur wenige interessante Plätze in der Nähe gibt. Meine Reisen sehen eher ein "Abklappern" der interessanten Orte vor. Wenn es dann Abend wird, wird ein Platz gesucht.

RK

kunibertk am 09 Dez 2024 21:27:27

rkopka hat geschrieben:Auf der Grazer (offiziellen) Homepage habe ich sogar die Aussage gefunden, daß man im Womo überall übernachten kann, wo man legal über Nacht parken darf und es keine anderen Einschränkungen gibt.


In der Steiermark hatten wir mal vor dem Rathaus einer Gemeinde geparkt und in der Touri-Information im Gebäude nachgefragt, ob wir dort übernachten dürfen (auf der Durchreise). Die Antwort entsprach dem, was Du geschrieben hat. Die Regeln in Österreich sind in den Bundesländern unterschiedlich.

Elgeba am 09 Dez 2024 22:17:52

Wenn es nicht anders geht, fahre ich mit dem Womo die entsprechenden Ziele an,das sind je nach Tour so einige Destinationen, aber am liebsten lasse ich das Womo auf einem CP zurück.Ist sicherer und bequemer.


Gruß Bernd

WomoToureu am 09 Dez 2024 22:25:00

Das handhaben wir ebenfalls so, wenn wir einen Tagesausflug machen, wissen wir unser Mobil auf dem CP oder SP sicher.

pwglobe am 09 Dez 2024 23:22:49

Hallo, es ist schön wenn viele Camper die Campingplätze nutzen, wir stehen lieber auf Stellplätzen.
1. Unser Gespann Wohnmobil und Anhänger passt nicht auf meisten Campingplätze
2. Für uns war früher das Wohnmobil die Möglichkeit das Hobby Surfen auszuüben, Campen war Nebensache.
3. Die klassischen Camper auf den Campingplätzen sind nicht unser Ding, z.B. Lido di Jesolo und der ganze Animations Mist
4. Alle unsere Freunde fahren auch lieber auf Stellplätze.
5. Wir können kommen und gehen wann immer wir wollen.
6. Außerhalb der Saison mehr Platz als auf jedem CP
Jeder hat halt eine andere Lebensweise und da wir über 1/3 des Jahres im Wohnmobil verbringen, mit steigender Tendenz, kommt noch der finanzielle Aspekt hinzu.

GertE am 10 Dez 2024 13:30:03

Ich bin auch Nomade. Fahre von Höhepunkt zu Höhepunkt und suche mir mit Hilfe einer Camping-App in der Nähe meiner Route einen Übernachtungsplatz. Meist sind es einfache Stellplätze oft ist es auch nur ein Parkplatz am Ortsrand. Schade ist, dass sich viele Gemeinden zu ihren offiziellen SP überhaupt keine Gedanken machen. Entweder sie sind von anderen Fahrzeugen zugeparkt, werden als Lagerplatz von Baustoffen genutzt, befinden sich auf Volksfestplätzen, wo gerade ein Fest stattfindet oder sie sind so gelegen, dass man nicht in den Schlaf kommt. Ich glaube keiner der Gemeindemitglieder würde dort übernachten wollen. Man braucht keinen Luxus, man will es ja auch nicht umsonst, aber zumutbar. Wenn es mehr ordentliche Plätze gäbe, wäre Wild- od. Schwarzcampen kein so großes Thema hier im Forum.
Schade, dass die Ortsvorsteher dieses Forum nicht lesen.

AndyAmmer am 10 Dez 2024 18:38:11

Hans15 hat geschrieben:Post von einer Parkplatzüberwachungsfirma aus Dortmund mit einem Busgeldbescheid über ca.35€.

Von privat ist das eher eine Vertragsstrafe und eben kein Bußgeld (das dürfte nur die Ordnungsbehörde verhängen). Wenn es von einer privaten Firma ist, so sollte man dazu wissen, dass sehr viele von deren Parkplätzen nicht sauber ausgeschildert sind, falsch beschriftet, irreführende AGB, unzulässige AGB; dann noch der Unterschied zwischen der Halterhaftung und der Fahrerhaftung und und und ... es gibt eine Menge Fehler, die die machen, alles gute Angriffspunkte gegen solche "Strafen".
Ich habe hier vor ein paar Wochen in einem ähnlichen Thread mal ein längeres Schreiben veröffentlicht, mit dem ich erfolgreich einen nicht sauber arbeitenden Parkraumbewirtschafter abwehren konnte. Das Schreiben ist älter und in juris gibt es sicher Updates, aber Rechtsberatung will ich ausdrücklich nicht leisten. :wink:

Und für die, die zweifellos gleich "zahl doch, hast Ruhe" rufen: kann man machen. Damit ermutigt man allerdings halbseriöse bis halbseidene Geschäftemacher ja nur.

Andy

GertE am 11 Dez 2024 12:50:36

Ganz schwere Entscheidung.
Entweder die Vertragsstrafe oder das Bußgeld bezahlen und einmal auf Essengehen in einer Gaststätte verzichten oder sich auf einen Rechtsstreit mit offenem Ausgang einlassen. Klar, Juristen würden natürlich den zweiten Weg bevorzugen. Ob sich das bei 30€ lohnt???

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