WomoToureu am 02 Dez 2024 22:46:29 pwglobe hat geschrieben:... ein öffentlicher Parkplatz beim Haus Auensee,
"Parkplatz Haus Auensee" bzw. "Parkplatz am Auensee" sind Parkplätze wo man Autos angezündet hatte, häufig Parkraumnot ist, Wohnmobile dort in Konkurenz zum CP stehen und wenn man einen Grund gibt, schnell ein Bussgeld bekommt. Ob man dann aus einer Entfernung zum Amtsgericht gern einen Rechtsstreit führen möchte, ist jedem selbst überlassen. Auf jeden Fall kostet es Zeit und Nerven, denn in der Regel muss man selbst zum Amtsgericht zur Verhandlung kommen. Anwalts - und Gerichtskosten usw. können auch anfallen. Es gab schon zahlreiche Rechtsstreite, wo aus dem Umriß des Fahrzeug ragende "nach Campingart" geöffnete Fenster, Türen, ausgefahrene Tritte zum erkennen einer Sondernutzung führten, was zu Lasten des Reisemobilhalter ausgelegt und beurteilt wurde. Um Logik geht es hier so wenig, wie ob man Nachts vor einer roten Ampel anhalten muss, wo weit und breit niemand ist.
rkopka am 03 Dez 2024 14:03:48 Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:wenn die karre (rundum) in die markierung paszt, wird sich niemand an der stufe stören.... meistens klemmt es aber bereits da. :ja:
Gerade die Stufe verschärft aber das Problem. Zum einen kann das den restlichen Platz (und mehr) zum nächsten Auto einnehmen. Zum anderen sieht man sie nur schwer, was beim Ausparken des anderen Autos zu Schäden führen kann, oder jemand stolpert drüber. Ich würde die Stufe auf einem Parkplatz nie draußen lassen, wenn ich weggehe. Allein schon aus Selbstschutz. Wenn sich da einer blöde spielt und drauf rumhüpft, bis sie verbogen ist... cbra hat geschrieben:z.b. podersdorf am neusiedlersee hat ein riesenschild am ortseingang, zusammengefasst dass übernachten im auto verboten ist. damit gibt es ständig probleme weil auch jeder VW bus der nach 22h im ort steht ein ticket bekommt, auch wenn der fahrzeighalter in der ferienwohnung übernachtet oder noch beim abendessen im restaurant sitzt.
In Australien kennen sie das Problem anscheinend auch. Das steht beim "Campen verboten" fast immer dabei, daß jede Übernachtung, auch in einem Fahrzeug(!), verboten ist. RK
Sprinterklasi am 03 Dez 2024 14:50:37 Hallo, mir fällt bei der ganzen Sache ein anderer Gesichtspunkt ein: Wenn das ein von einer Privatfirma überwachter Parkplatz war (diese Seuche greift leider immer mehr um sich), dann ist er auch zeitlich begrenzt. Bei uns in der Umgebung meistens 2h. Wenn da von 10-15.00 geparkt wurde, dürfte die Zeitüberschreitung der Hauptgrund für das Knöllchen sein. Schöne Grüße, klasi
landmesser am 03 Dez 2024 16:57:49 Moin allerseits, Aus Spanien ist mir die Rechtssprechung mit Trittstufe usw. bekannt. Gibt es sowas auch in Deutschland? Ist mir bisher nicht bekannt. Der Ursprungspost beantwortet meine Frage nicht, da scheinbar ein Peivatparkplatz. Da gelten nun mal die Regeln des Betreibers. Neugierig landmesser
pepe27 am 03 Dez 2024 17:25:42 Der besprochene Platz gehört der Gemeinde Weissenstadt und dient den Surfern und Seglern, die dort den Zugang zum See haben. Deshalb möchte man keinen Campingbetrieb, die Überwachung kann man für kleinlich erachten...... Wie folgt geregelt: Screenshot_20241203_153840_park4night.jpg Screenshot_20241203_153904_park4night.jpg Gegenüber in 50 m Entfernung liegt der neue Stellplatz an der Therme :) und am Nordufer des Sees wurde ein neuer Tagesparkplatz für Wohnmobile angelegt, der auch entsprechend ausgeschildert ist. Tagesparkplatz weil direkt daneben der CP liegt.
Jagstcamp-Widdern am 03 Dez 2024 17:48:04 aber es gibt doch das 24h - ticket womo.... :roll: damit würde ich gegen die knolle vorgehen!
Bergbewohner1 am 03 Dez 2024 19:07:56 Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:aber es gibt doch das 24h - ticket womo.... :roll: damit würde ich gegen die knolle vorgehen!
Das nützt dir gar nichts, habe ich selber erlebt, ein 24 Stunden Ticket berechtigt nicht, über die Verbotszeit von 0 Uhr hinaus zu stehen.
Jagstcamp-Widdern am 03 Dez 2024 19:13:04 24h sind 24h, ein tagesticket endet um 24 uhr :!:
allesbleibtgut hartmut
wolfherm am 03 Dez 2024 19:31:35 24 Stunden Parkticket? Kein 24 Stunden Campingticket?
Aber du kannst es ja mal testen und durchziehen…..
Womofahrer55 am 03 Dez 2024 19:32:37 Pechvogel hat geschrieben:...Vielleicht haben ja auch findige ( vor allem Neu- ) Camper längst rausgefunden wie man auch die letzte vermeintlich legale Gesetzeslücke für seinen persönlichen Vorteil nutzen kann und wir bekommen jetzt nur die Antworten zu spüren? :gruebel:..
:daumen2: Seit Jahren findet - mehr oder weniger sichtbar - eine "Eroberung des öffentlichen Raums" statt. Zuviele Womofahrer beteiligen sich leider daran. Die Folgen werden immer mehr Verordnungen/Strafen etc. sein, über die man sich immer heftiger echauffiert. Es wird auch immer weniger eine rein soziologische Frage (u.a. Fähigkeit zu sozialem Verhalten, Anerkennung von Verordnungen/Gesetzen/Grenzen des Anderen etc.) sein, sondern schleichend eine rein räumliche, physikalische. Wenn es sozialverträgliche Plätze für 100 Womos gibt, aber 120 Womos einen Platz brauchen, wird die Sozialverträglichkeit leiden, und die beauftragten Reglementierer Kasse machen. Wenn es morgen möglich wäre, mit ausgeklappter Trittstufe zu "parken", könnte übermorgen z.B. der Wunsch entstehen bei großer Hitze die Markise - natürlich nur ein kleines Stück :wink: - auszufahren, z.B. um den Lack zu schonen. :roll: Und überübermorgen könnte dann ..... Der Wunsch unserer Womo-Kollegen nach "Freiheit" ist unendlich. Ich bedauere es inzwischen, dass die Reglementierung des Verhaltens von vielen Womo-Kollegen sehr spät, und oft nur halbherzig begonnen wurde. Eine frührere Sanktionierung hätte vielleicht auch den Effekt haben können, dass die Gleichung "Womo = Freiheit", wie seit Jahren in Womo-Werbung propagiert, nicht 1:1 übernommen wird. Und bevor irgendjemand auf die Idee kommt, dass ich nur unterwegs bin, ohne irgendeinen Verstoß zu begehen: Nein, das tue ich nicht! Vermutlich werde ich in Zukunft - aus den bekannten Gründen - noch öfter mal für irgendeinen Verstoß zahlen müssen. Aber, vielleicht habe ich ja dann - trotz persönlichem Ärger - die Fähigkeit, es nicht nur als Einschränkung meiner "persönlichen Freiheit", sondern auch als Folge einer Entwicklung zu sehen, die immer schwieriger zu bewältigen ist.
Jagstcamp-Widdern am 03 Dez 2024 21:16:25 wozu verkauft jemand ein 24h ticket - und das nur für womos :?:
allesbleibtgut hartmut
WomoToureu am 03 Dez 2024 21:26:00 Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:wozu verkauft jemand ein 24h ticket - und das nur für womos :?:
Ganz einfach, Du hast dort für 24 h Parken bezahlt musst jedoch Auflagen und Verbote trotzdem beachten, dass ist in jedem LAnd so geregelt. Ein Übernachtungsverbot welches dort beschildert ist darf nicht ignoriert werden. Ebenfalls eine Sperrzeit, z.b wenn dort von 9 Uhr bis 5 Uhr niemand stehen darf, dann darfst Du gern ab 5 Uhr wieder dort parken.
Jagstcamp-Widdern am 03 Dez 2024 21:33:11 es scheint aber kein übernachtungsverbot zu geben..... :idea:
allesbleibtgut hartmut
UweHD am 03 Dez 2024 21:37:17 Wir sollten mal wieder etwas auf den Eingangspost zurückkommen. Im vorliegenden Fall wurde eine Vertragsstrafe durch den Parkraumbetreiber ausgesprochen, weil angeblich die widerrechtliche Nutzung des "Campierens" vorgelegen habe, festgestellt durch eine ausgefahrene Trittstufe. Die generelle Nutzung des Parkraumes durch das Wohnmobil war ansonsten offenbar nicht beanstandet worden. Hier stellt sich also die Frage, ob eine ausgefahrene Trittstufe den Tatbestand des Campings begründet. In der deutschen StVO findet sich zum Thema Trittstufe nichts, auf einem öffentlichen Parkplatz mit Campingverbot würde ich in dem Fall einem Bußgeldbescheid gelassen entgegensehen. Hier handelt es sich aber um einen privat bewirtschafteten Parkraum, es gelten dort also die implizit anerkannten AGB's des Betreibers. Ich würde jetzt also einmal einen genauen Blick in selbige AGB's werfen und den Corpus Delicti der Trittstufe suchen. Sollte ein Verbot der ausgefahrenen Trittstufe dort nicht explizit erwähnt sein, würde ich dem Parkraumbetreiber mit genau diesem Argument antworten und eine AGB-feste Begründung der vertragswidrigen Nutzung verlangen. Zahlen würde ich das Ganze erst einmal nicht - alleine schon, um den mir persönlich unangenehmen Parkraumbewirtschaftungsfirmen das Leben etwas schwerer zu machen. Und ich wäre guter Dinge, damit durchzukommen :)
UweHD am 03 Dez 2024 21:40:48 WomoToureu hat geschrieben:Ein Übernachtungsverbot welches dort beschildert ist darf nicht ignoriert werden. Ebenfalls eine Sperrzeit, z.b wenn dort von 9 Uhr bis 5 Uhr niemand stehen darf, dann darfst Du gern ab 5 Uhr wieder dort parken.
Wenn Sperrzeiten gesetzt sind, dann hast du recht. Aber wo siehst du auf dem Schild eine Sperrzeit, bzw. hat der TE davon doch nichts geschrieben? Das Wohnmobil wurde dort lediglich geparkt und war zum "Tatzeitpunkt" leer"!
WomoToureu am 03 Dez 2024 22:22:16 UweHD hat geschrieben:Wenn Sperrzeiten gesetzt sind, dann hast du recht.
Ich sprach jetzt ganz allgemein davon, dass 24 h Parkscheine verkauft werden, jedoch durch entsprechende Beschilderung Parkzeit bzw. Übernachtungsverbote die Nutzung begrenzen. So etwas ist nicht ungewöhnlich, nur ein Beispiel von vielen --> Link
neyoo am 03 Dez 2024 23:29:28 Hier der Link zu www,weissenstadt,de --> Link--> Link
GertE am 04 Dez 2024 16:24:22 Leider ist es heute so, dass alles und nichts geregelt ist und alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Jeder darf ein Schild aufstellen und draufschreiben was er will. Private Parkplatzbewirtschafter hängen engbeschriebene AGB‘s auf, die sich keiner durchliest. Stehen, zB. ausgefahrene Trittstufen nicht drinnen, erfindet man Pkt. 35 und schon ist es verboten. Das viele die Regeln, wie beim 24 h-Ticket, nicht kennen muss keinen verwundern. Man sieht ja im Forum, wie kontrovers manches diskutiert wird. Vieles erfährt man erst, wenn man einmal für ein „Vergehen“ bezahlt hat. In dem Wirrwarr ist es für uns Camper manchmal schwer zu erkennen, darf man oder darf man nicht. Im Zweifelsfall ist es besser weiterzufahren, als auf einen gnädigen Ordnungshüter zu hoffen.
Tinduck am 04 Dez 2024 16:44:56 GertE hat geschrieben: und alles erlaubt ist, was nicht verboten ist
Ich für meinen Teil bin ganz froh, dass das so ist - das Gegenteil wäre wohl eher eine Hardcore-Diktatur a la Nordkorea. Und Parkraumbewirtschaftung etc. ist zwar lästig, aber definitiv nicht der Untergang des Abendlandes. 1st World Problems... bis denn, Uwe
dietmardd am 04 Dez 2024 17:10:57 Für die Beweislage als Campieren ist das alleine sicher zu dünn
Die ausgefahrene Stufe ist in vielen Ländern Campieren, ob man das auch so sieht, ist egal. Wer da nicht zahlt, riskiert nur kostenpflichtige Mahnungen bis hin zum Gerichtsverfahren, aber hat nur geringe Chancen Recht zu bekommen.
Flatus am 04 Dez 2024 17:16:35 dietmardd hat geschrieben:Die ausgefahrene Stufe ist in vielen Ländern Campieren ...
Mein Sprinter hat keine ausfahrbare Stufe. Was jetzt? Gruss Flatus .
pwglobe am 04 Dez 2024 17:22:35 Hallo, passt zwar nicht zu der speziellen Situation, aber mal ein Beispiel von einem unserer Stammplätze. Der Stellplatz kostet 10€ für 24h, vor dem Stellplatz ist ein großer kostenloser Parkplatz. Bis zum Juli diesen Jahres durften dort auch Wohnmobile von 08:00Uhr bis 20:00Uhr Parken. Immer wieder standen dort Kastenwagen und kleine Camper mit Stühlen und Tischen draußen und übernachteten auch dort. Die Gemeinde hatte jetzt genug von diesem Verhalten, der Parkplatz wurde komplett für Wohnmobile gesperrt und selbst wenn man nur tagsüber stehen wollte musste man auf den Stellplatz und die 10€ zahlen. Im Web gab es daraufhin einen Shitstorm auf den einschlägigen Plattformen, die Gemeinde blieb aber hart und kontrolliert streng um das Verbot durchzusetzen. Ich sehe hier auch die Camper in der Verantwortung sich Regelkonform zu verhalten, sonst wird es immer mehr Verbote und strengere Regel geben.
GertE am 04 Dez 2024 18:19:24 Ich habe schon Parkplätze erlebt, auf denen ist das Parken nur von 9 bis 20 Uhr kostenpflichtig. Auf denen gibt es Stundentickets und ein Tagesticket ( schon wieder eine neue Begrifflichkeit). Hier wird die Parkzeit um 20 Uhr angehalten und läuft am nächsten Tag am 9 Uhr weiter bis die gewählte Parkdauer um ist. Auswärtige stehen oft vor den Parkuhren und rätseln, war sie eingeben müssen. Camper haben es eben nicht leicht um richtig zu Parken und gegebenenfalls auch straffrei zu übernachten.
weser13 am 04 Dez 2024 18:34:24 Moin,
eine große Herausforderung für Städte und Gemeinden ist, die Vielzahl an Wohnmobileignern mit ihren Fahrzeugen in „Schach“ zu halten. Die wollen alles nutzen, jedoch wenig bis nichts bezahlen für die Inanspruchnahme der Standflächen …
Grüße aus NI
Tinduck am 04 Dez 2024 18:48:50 weser13 hat geschrieben:Moin,
eine große Herausforderung für Städte und Gemeinden ist, die Vielzahl an Wohnmobileignern mit ihren Fahrzeugen in „Schach“ zu halten. Die wollen alles nutzen, jedoch wenig bis nichts bezahlen für die Inanspruchnahme der Standflächen …
Grüße aus NI
Bin für Atemluftbesteuerung. Kann ja nicht angehen, dass irgendwer einfach den Einheimischen die Luft wegatmet. Ach so ja, nennt sich ja Kurtaxe :lol: bis denn, Uwe
groovy am 04 Dez 2024 19:02:00 Aber in Dortmund doch Bettensteuer.
Gruss Volker
Bergbewohner1 am 04 Dez 2024 19:14:16 Das immer die Wohnmobilbesitzer an den geschilderten Übergriffen der Behörden Schuld sein soll, da macht es sich Mancher schon etwas zu einfach. Nur mal ein Beispiel aus Ö, in Weidach sind mehrere große Parkplätze jetzt mit Parkuhr, vor paar Jahren mit Kassierer und Schranke. Wir waren dort viele Jahre und hatten den Wärter gefragt, ob wir 2-3 Tage bezahlend stehen könnten, er hatte nichts dagegen, wir sollten uns nur an den Rand stellen, dass wir keine PKWs behindern, haben wir auch immer gemacht. Dann wurde er abgeschafft und in der Gemeinde Leutasch untergebracht, auf jeden Parkplatz steht nun eine Parkuhr, mit Ticket für WoMos bis 3 Tage. Gleichzeitig steht aber Campieren verboten, in Ö heißt das, übernachten/schlafen verboten. Wir haben wie immer für 3 Tage ein Ticket bezahlt.
Am ersten Tag Abends kam der ehemalige Kassierer und wir haben uns eine Weile unterhalten, er sagte aber wie immer, nicht länger wie 3 Tage. Ich sagte ihm selbstverständlich. Am 2 Tag Abends kam gegen 19,30 Uhr einer von der Bergwacht und fuhr auf dem Schotterplatz mit seiner G Klasse wie ein Irrer auf unsere WoMo zu, kam gerade noch davor zum stehen, so das er fast eingeschlagen hätte. Er riss die Aufbautüre auf und brüllte wie ein Geisteskranker(hatte noch kein Wort gesagt)ich hätte 5 Minuten Zeit hier zu verschwinden, sonst würde was passieren. Er "informierte" mich über die Rechtslage campen. Als ich ihm sagte, dass ich gefragt habe und dass ja auch viele in ihren PKWs nachts hier schliefen, brüllte er wieder wie ein .......er schmiss die Aufbautüre mit so einer Gewalt zu das diese nicht mehr aufging. Er knallte mir dann noch einen Warnungszettel mit mehreren 100 € Strafe unter dem Wischer, mit der Aufforderung in 5 Minuten verschwunden zu sein. Der Stellplatz am Spieleplatz in Weidach war in Privatbesitz, mit der Eigentümerin hatten wir ein gutes Verhätnis, wir waren viele Jahre mit unseren Enkeln dort. Sie hat mir ein Schreiben vom Bürgermeister gezeigt, in welchem ihr richtig sehr gedroht wird, wenn sie den Platz nicht schließt, nun ist er seit paar Jahren zu. In Ahrenshoop auf dem Darß ähnlich, da konnte man für sehr teures Geld ein 24 Stundenticket ziehen, war auch eine Toilette mit auf dem Stellplatz(war mit Fördermitteln von der EU) errichtet worden. Als wir vor Jahren wieder mal dort waren, Toilette zu, Parken nur noch bis 24 Uhr-bis 6,00 Uhr absolutes Parkverbot für WoMos, trotz Tagesticket. Da ich erst nach 24 Uhr dort war(wegen Stau) und keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist, haben wir uns zum übernachten hingestellt, es waren über 10 Mobile auf dem Platz. Morgens gegen 7,30 Uhr wurde wir mit klopfen gegen das WoMo geweckt und ich mußte mich vor das WoMo neben dem Nummerschild, zwecks Beweisfoto aufstellen. Ich habe dann aber keine Verwarnung bekommen, weil der "Ordnungshüter" auf Grund des noch warmen Motors, sogar Begriff, dass wir keine andere Möglichkeit hatten, zur wieder Herstellung der Fahrtüchtigkeit dort zu nächtigen. Echt schade, konnte man schön zum Westtrand gehen, :bandit:
Bergbewohner1 am 04 Dez 2024 19:24:00 weser13 hat geschrieben:Moin,
eine große Herausforderung für Städte und Gemeinden ist, die Vielzahl an Wohnmobileignern mit ihren Fahrzeugen in „Schach“ zu halten. Die wollen alles nutzen, jedoch wenig bis nichts bezahlen für die Inanspruchnahme der Standflächen …
Grüße aus NI O Gott, da bei so einer Aussage bleibt einem direkt die Spucke weg. Nestbeschmutzer :!: Wenn wir in einer bewohnten Gegend stehen, kaufen wir nichts ein, gehen in keine Gaststätte, gehen in keine Kultureinrichtungen ect. schnorren die Kurtaxe. Hoffe wir entsprechen nun deinem Klischee und du kannst dich bestätigt fühlen. Ich kenne viele, die es auch so machen, da scheinen wir keine Ausnahme zu sein. :?
wolfherm am 04 Dez 2024 19:26:25 :thema: :ton:
GertE am 04 Dez 2024 20:59:26 Was Bergbewohner1 schreibt, das kenne ich von Koserow/Usedom auch. Das gibts das Kelchs Erdbeerland mit einem riesigen privaten Parkplatz davor. Wenn man da am späten Nachmittag angekommen ist konnte man dort übernachten. Nachts war der Parkplatz leer. Jetzt wird man von der Gemeinde regelrecht vertrieben, weil der Parkplatz als Übernachtungsplatz Lt. Gesetz MVP nicht autorisiert ist. Den PKW kann man dort bestimmt über Nacht stehen lassen. Es bleibt also nur der überteuerte Stell- und Campingplatz. Über 30 Jahre bin ich nach Koserow gefahren, nun nicht mehr. Sollen die hinfahren, die das Geld dafür ausgeben wollen.
Bergbewohner1 am 05 Dez 2024 18:53:12 GertE hat geschrieben: Über 30 Jahre bin ich nach Koserow gefahren, nun nicht mehr. Sollen die hinfahren, die das Geld dafür ausgeben wollen.
Das sollten alle machen, dann merken die Gemeinden ,wenn man Glück hat, wir WoMo Eigner möchten auch noch was anderes. Geld ausgeben-schön essen gehen ect.wenn ihr das dann gemacht habt, dann verschwindet wieder. Wir verstehen manchmal nicht, was für eine Aggressivität bei den möchtegern Ordnungshütern durchkommt. In Südtirol geht es seit kurzem auch so langsam los, hatte ja gedacht es ginge von den CP Besitzern aus, nein es waren die Hotel Besitzer. Das Problem was da sich auftut, ist ja das, wo Abends hin :?: Die CP sind voll, SP/Parkplätze abends gesperrt, was soll man da machen :?: Ich bin dieses Jahr abends erst von der Rückreise HR in Ö eingereist, habe dann mit Backfisch am Walchsee noch ein Nachtplatz auf einem CP bekommen. Was die vielen Anderen gemacht haben, die noch später kamen, keine Ahnung. Ich finde es ist keine Lösung, dass die Gemeinden nachts die Parkplätze für WoMos sperren und mit dem PKW kann man stehen und sogar nächtigen. Das die Tage die man auf den Parkplätzen stehen kann eingeschränkt wird, dagegen ist ja nichts einzuwenden, im Gegenteil. Aber an solchen nicht nachvollziehbaren Bestimmungen sieht man doch, es gibt immer mehr Gemeinden und deren Organe, mit eingeschränkten Horizont.
Tinduck am 06 Dez 2024 12:46:06 Die Tiroler ticken halt anders als der Rest von Europa...
Wegen der 'attraktiven' Stellplatz-Politik fahren wir da meist nur durch. Ansonsten kann man in der Nebensaison beim Sunnawirt in Heiterwang am Fernpass gut übernachten, da haben wir es noch nie komplett voll erlebt, selbst wenn der Fernpass zugestaut ist.
bis denn,
Uwe
GertE am 06 Dez 2024 15:46:18 Paragraph 28, Landesnaturschutzgesetz MV Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften (1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden. Damit ist die Küste in Meckpomm zur camperfreien Zone erklärt, es sei denn man geht auf einen zugelassenen Platz. Das sind die teuren Stell- oder Campingplätze. In den meisten Orten an der Küste sind die Parkplätze eh mit einem Zusatz-Verbotsschild für Womos (schwarzer PKW auf weißem Grund) versehen und in den Straßen gilt Halte- oder Parkverbot, damit ist das Übernachten zur Erhaltung der Fahrtüchtigkeit gar nicht möglich. Es ist ja schon schwierig sein Womo nur für ein paar Stunden abzustellen um sich den Ort anzuschauen. Auf dem Darß bin ich vorn rein und hinten wieder raus. Das muss ich mir nicht mehr antun. Es gibt auch andere schöne Ecken.
msfox am 06 Dez 2024 16:33:38 Ironie: Oder man stellt sich einfach in die Auf- oder Abfahrt eines Autobahnparkplatzes - so wie es die LKW-Fahrer machen. Dort juckt es keine Sau, wenn man gefährtlich die Einfahrt blockiert. Ironie Ende. Wie die mit ihrer "Entsorgung" umgehen, möchte ich auch nicht wissen. Denn nicht jeder Parkplatz hat ein Toiltette. Zählen diese Parkplätze eigentlich auch mit zu dem Landesnaturschutzgesetz MV? Muss die Zulassung zu einem solchen Parkplatz explizit ausgewiesen werden?
Kuhtreiber am 06 Dez 2024 16:51:49 2,9% von MV sind Naturschutzgebiet. Wer dann immer noch keinen schönen Platz findet hat vermutlich ein anderes Problem. MV mit seiner schönen Landschaft ist für uns immer eine Reise wert :)
GertE am 06 Dez 2024 18:04:15 Wildcampen in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Wanderer, ebenso wie in Brandenburg laut dem Naturschutzausführungsgesetzt für eine Nacht Wildcampen. Diese Regelung bezieht sich jedoch nur auf Zelte und gestattet keine motorisierten Fahrzeuge wie Wohnmobile.
dietmardd am 06 Dez 2024 18:06:54 Das Freistehen ist in einer rechtlichen Grauzone, außer in Ländern, wo es generell verboten ist, wie z.B. Österreich, Portugal, Niederlande, Dänemark und Balkanländer. Wenn man sich in dieser rechtlichen Grauzone bewegt, sollte man die Regeln genau kennen und einhalten. Dazu gehört auch, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern und Wohnhäusern nicht zu nahe zu kommen, damit sich deren Bewohner nicht belästigt fühlen. Dazu kein Lärm und keinen Dreck hinterlassen. Manchmal hilft auch Freundlichkeit, auch gegenüber der Polizei. Beispiele: - Spanien: der kommunale Stellplatz war voll PKWs und in der Nähe keine Alternative und es wurde schon dunkel. Also wollten wir in einem Industriegebiet übernachten, wo es niemanden behindert. Trotzdem kam ein Toni-Wagen und die Polizisten sagten, hier solle man nicht übernachten. Wir sagten, dass wir alles versucht haben, aber der kommunale Womo-Stellplatz ist voll parkenden PKWs und wir fragten, ob sie uns helfen könnten. Plötzlich verschwand das strenge Dienstgesicht und die Polizisten wurden ganz freundlich und sie sagten, dass wir ihnen hinterher fahren sollen. Wir fuhren kreuz und quer durch die halbe mittelgroße Stadt und wurden zu einem sehr großen, fast leeren Parkplatz gelotst, wo auch schon einige andere Womos standen. Dieser große Platz war recht neu und in keinem Stadtplan vermerkt, war nicht ausgeschildert und in keinem Navi oder Stellplatzführer. Die anderen Womos wurden auch schon von diesen Polizisten dort hingeführt. Ansonsten hat sich in Spanien nie ein Polizist aufgeregt, sind tolerant. - Italien: In Italien liegen mittelalterliche Städte oft auf einem Berg. Wir wollten ganz hoch, weil dort die Sehenswürdigkeiten waren samt kleinem Parkplatz. Auf halber Höhe war dann ein LKW-Verbot für die weitere Bergfahrt, denn die einzige Hauptstraße wurde immer schmaler, so dass man auch nicht wenden konnte. Fast ganz oben hielt uns die Polizei an und wollte uns augenscheinlich bestrafen. Meine Frau ist ausgestiegen (da besser in Fremdsprachen) und hat einen auf Panik und Verzweiflung gemacht und gesagt, wir haben uns verfahren und wissen nicht, wie wir wieder herunter kommen. Gegenüber Frauen, die verzweifelt sind und um Hilfe bitten, sind italienische Polizisten oft recht freundlich, da deren Beschützerinstinkt geweckt wird (Italien ist ein Macholand). Also wurden die Polizisten plötzlich freundlich und vergaßen eine Bestrafung und führten uns über abenteuerliche Nebenstraßen (steil, eng, enge Kurven) wieder den Berg hinunter. Wir hätten das nie selbst gefunden. - Norwegen: Die Norweger sind recht freizügig und tolerant, so lange man ihnen nicht zu sehr auf den Pelz rückt (Regel: mehr als 150 m vom nächsten bewohnten Haus, niemanden behindern, keinen Lärm und Dreck machen). Norwegen ist zwar dünn besiedelt, aber eben auch zersiedelt, so dass die 150 m zum Problem werden können. Was hilft dann oft? Man geht zum nächsten Haus und fragt freundlich, ob man an der gewünschten Stelle eine Nacht stehen kann. Als Gastgeschenk gibt man 2 Büchsen Bier oder eine Flasche Wein. Für uns sind das Peanuts, aber in Norwegen ist Alkohol sehr teuer. Das hilft fast immer.
Bergbewohner1 am 06 Dez 2024 18:29:10 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Was für eine Logik, wenn gerade die Flächen an den Küsten entlang zum Naturschutzgebiet erklärt werden, hiklft das keinem Erholungssuchenden. Meinst du etwa man soll sich neben die Felder mit den Windmühlen/Stromerzeugern stellen und Erholung suchen, das soll doch wohl ein schlechter Witz sein. Was macht man denn mit dem ehemaligen Regenbogencamp in Prerow, das ist mehr wie Umweltfrevel. Wenn die Menschen keine Erholungsplätze mehr haben sollen und dafür Windparks aus dem Boden gestampft werden und das auch in Naturschutzgebieten, dann haben unsere "Führer" doch alles richtig gemacht. :cry:
Kuhtreiber am 06 Dez 2024 18:34:44 Wenn wir in MV sind stehen wir ganz sicher nicht neben Feldern oder Stromerzeugern. Und bevor du so kluge Beiträge schreibst, schau dir mal die Karte an. Klar, die ganze Küste... Manchmal kann man nur noch mit dem Kopf schütteln und sich so seinen Teil denken. --> Link
cbra am 06 Dez 2024 19:41:25 dietmardd hat geschrieben:Das Freistehen ist in einer rechtlichen Grauzone, außer in Ländern, wo es generell verboten ist, wie z.B. Österreich, Portugal, Niederlande, Dänemark und Balkanländer.
...
Österreich? kann ich mir so nicht vorstellen. einerseits spricht meine sicht aus der praxis dagegen, und wenn es pauschal so wäre müsste ja tirol oder manche gemeinde nicht extra "verordnungen" erlassen
Kuhtreiber am 06 Dez 2024 19:47:47 cbra hat geschrieben:Österreich? kann ich mir so nicht vorstellen. einerseits spricht meine sicht aus der praxis dagegen, und wenn es pauschal so wäre müsste ja tirol oder manche gemeinde nicht extra "verordnungen" erlassen
Wir haben auch nie in Norwegen am nächsten Haus nachgefragt, ob wir übernachten können. Und das bei ca 8 Wochen Freistehen :D
rkopka am 07 Dez 2024 08:12:50 cbra hat geschrieben:Österreich? kann ich mir so nicht vorstellen. einerseits spricht meine sicht aus der praxis dagegen, und wenn es pauschal so wäre müsste ja tirol oder manche gemeinde nicht extra "verordnungen" erlassen
Auf der Grazer (offiziellen) Homepage habe ich sogar die Aussage gefunden, daß man im Womo überall übernachten kann, wo man legal über Nacht parken darf und es keine anderen Einschränkungen gibt. RK
GertE am 07 Dez 2024 11:50:42 In Deutschland darf man überall dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, für eine Nacht (und nicht länger) mit dem Wohnmobil stehen bleiben. Wer dies tut, sollte sich jedoch der genauen Gesetzeslage bewusst sein, denn diese „Fahrtunterbrechung“ dient offiziell nur der „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“. Konkret: Wer sich zu müde fühlt weiterzufahren, darf, egal zu welcher Uhrzeit, auf einem geeigneten Parkplatz stehen bleiben und sich so lange ausruhen, bis er wieder weiterfahren kann.
Schwierig ist es abzugrenzen, wo „die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ aufhört und wo „Camping“ anfängt. Macht man von dieser Regelung Gebrauch, sollte man auf keinen Fall Stühle rausstellen, die Markise ausfahren, großartig Grillen oder dergleichen anfangen. Auch empfiehlt es sich möglichst spät „anzureisen“ und am nächsten Tag zeitig weiterzufahren. In der Regel wird eine Standzeit von nicht länger als 10 Stunden angenommen. Wer also beispielsweise auf der Durchreise ist oder ein, zwei Tage in Gebieten verbringen will, in denen die offiziellen Campingplätze ungeschickt liegen, wird mit dieser Regelung sicherlich gut klarkommen. Etwas schwammig ist der Begriff, „wo es nicht ausdrücklich verboten ist“. Diverse Verkehrszeichen und Reglungen verbieten das bloße Stehen. Nationalparks, Naturschutzgebiete und Wälder sind auch tabu. Da bleibt nicht mehr viel übrig. In Orten jenseits der Urlaubszentren findet man noch immer einen offenen Parkplatz an einem Sportplatz oder an einer Straße am Ortsrand. Wer natürlich die Markise ausfahren und sich auf dem Campingmöbel räkeln will sollte besser einen Stellplatz aufsuchen. Oder man ist ganz unbedarft und hofft auf einsichtige Ordnungshüter.
Jagstcamp-Widdern am 07 Dez 2024 12:07:02 auf privatgelände sagt der besitzer, was man darf und was nicht!
allesbleibtgut hartmut
Pechvogel am 07 Dez 2024 12:49:27 Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:auf privatgelände sagt der besitzer, was man darf und was nicht!
Und dazu zählen eben auch diverse Parkplätze! :eek: Grüße Dirk
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