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Definition Campieren verboten 1, 2, 3


Hans15 am 01 Dez 2024 20:06:47

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Hallo Zusammen. Aus Fehlern lernt man. Ich Stand mit meinen Womo im Juli 2024 auf einen großen, ausgewiesenen Parkplatz in Weißenstadt im Fichtelgebirge mit der einschränkenden Beschilderung "Campieren verboten". Ich dachte mir, für eine Radltour rund um den Weißenstädter See, kann ich da stehen. Ich Parkte von ca. 10-15 Uhr auf dem Platz. Nach 4 Wochen bekam ich Post von einer Parkplatzüberwachungsfirma aus Dortmund mit einem Busgeldbescheid über ca.35€. Da ich mir keiner Schuld bewusst war, legte ich Einspruch ein. Zurück bekam ich ein kurzes Schreiben mit Beweißfoto. Folgende Begründung meines Fehlverhaltens: Hätte ich die Eintrittstufe nicht ausgefahren, wäre es nicht als Campieren, sondern als Parken zu definieren gewesen! Ich bezahlte, damit ich meine Ruhe hab. Ist vergleichbares Euch auch schon mal passiert?

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WomoToureu am 01 Dez 2024 20:11:28

Hans15 hat geschrieben: Ist vergleichbares Euch auch schon mal passiert?

Uns nicht, Freunden schon. Die Trittstufe ist ein Problem und wenn man z.B. die Aufbautür auf hat und drinnen sitzt wird dies ebenfalls als Camping angesehen.
Kurz nichts, aber absolut nichts darf im Aussenbereich geöffnet sein oder ausgefahren sein oder stehen usw.
Nur Dachlüfter dürfen geöffnet sein, eine ausgefahrene Sat Schüssel ist bereits wieder Camping da Fahrzeug nicht fahrbereit ist und eine Sondernutzung vorliegt. Wird auch im Ausland, z.B. Spanien, Portugal, Frankreich usw. so gesehen.

Cadillac am 01 Dez 2024 21:33:46

Was soll dass denn für eine Argumentation sein.

Hans sitzt im Wohnmobil trinkt ne' Limo und sieht Fernseh. Das kann ja nur Camping sein.

Neben Hans parke ich mit meinem SUV, trinke ne'Limo aus meiner Kühlbox und sehe Fern mit meinem Infotainementsystem aber daß ist dann nur eine Pause ?
Das liegt sicher an der fehlenden Trittstufe.

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msfox am 01 Dez 2024 21:51:23

Und wenn man da mit einem Auto steht und die Türen offen hat, interessiert das keine Sau! Aber mit dem Wohnmobilisten, können sie es ja machen...
Zm.Glück haben wir keine Trittstufe.

Pechvogel am 01 Dez 2024 22:23:43

msfox hat geschrieben:Und wenn man da mit einem Auto steht und die Türen offen hat, interessiert das keine Sau!...

Im Auto campen ist auch eher ungewöhnlich.
Und wieviele von „uns“ übernachten auf ( Supermarkt- ) Parkplätzen und anderen Plätzen wo „wir“, als seltene Minderheit, mittlerweile nicht mehr geduldet werden?
( „ParkforNight“ und Co sei Dank!??! )



Grüße
Dirk

Trouw am 01 Dez 2024 22:45:31

Pechvogel hat geschrieben:Und wieviele von „uns“ übernachten auf ( Supermarkt- ) Parkplätzen und anderen Plätzen wo „wir“, als seltene Minderheit, mittlerweile nicht mehr geduldet werden?
Grüße
Dirk


...würde ich mit meiner Frau auf einen Supermarktparkplatz übernachten, wäre ich sie los - meine Frau. Man kann so planen, dass man sich wohl fühlt - immer und überall!

Trouw am 01 Dez 2024 22:49:59

....zu früh abgesendet: das mit der Trittstufe finde ich blöd; wenn der Parkplatzwächter feststellt, dass da keiner ist, kann man doch nicht von campen ausgehen. Aber gib einem dummen Menschen die Macht, er wird sie gnadenlos ausnutzen. Ich hätte auch bezahlt und mir meines gedacht.

Pechvogel am 01 Dez 2024 22:58:13

Im öffentlichen Straßenverkehr sind es die Keile auf denen man evtl. steht.
Woran willst Du „campieren“ festmachen?
Stühle, Tische stehen auf dem Vorzeltteppich und die Markise ist draußen?
Dann argumentiert garantiert noch jemand „ich war aber gar nicht vor Ort“.
Oder ICH mache, während ich im Supermarkt einkaufe, auch schon mal die Fahrerhausverdunklung zu. ( damit der Hund, der allein im Womo wacht, seine Ruhe hat wenn draußen eine Katze spazieren geht :mrgreen: )

Irgendwo fängt, für die „Außenwelt“, halt der Campingaufenthalt an.



Grüße
Dirk

WomoToureu am 01 Dez 2024 23:11:07

Pechvogel hat geschrieben:Im öffentlichen Straßenverkehr ...Irgendwo fängt, für die „Außenwelt“, halt der Campingaufenthalt an.


Hans15 hat geschrieben:...einer Parkplatzüberwachungsfirma aus Dortmund mit einem Busgeldbescheid über ca.35€.


Ich habe das ganze jetzt als "Vertragsstrafe" verstanden, nicht als Bussgeld.
Es gibt zahlreiche "merkwürdige" Urteile im Netz, Beispiel --> Link wo man, an den Haaren herbeizieht, wo ein Wille zur Klage da auch ein Richter. Ich kenne das überall so, dass bei einem geparkten Wohnmobil die Trittstufe nicht draußen sein darf, weil es als Sondernutzung = Camping angesehen wird.

Trouw am 02 Dez 2024 10:17:36

Pechvogel hat geschrieben:Im öffentlichen Straßenverkehr sind es die Keile auf denen man evtl. steht.
Woran willst Du „campieren“ festmachen?
Stühle, Tische stehen auf dem Vorzeltteppich und die Markise ist draußen?
Grüße
Dirk


Lieber Dirk, du neigst zu Übertreibungen. Hier war die Trittstufe draußen, das macht man, wenn man sein Womo verläßt oder wieder betritt. Das hat aber auch rein gar nichts mit campen zu tun.
Wenn wir während der Urlaubsfahrt im Supermarkt einkaufen, fahren wir auf den Parkplatz, suchen eine entfernt gelegene Stelle, wo wir niemanden einen Parkplatz wegnehmen, fahren die Trittstufe aus und gehen einkaufen.
Wer glaubt, dass eine ausgefahrene Trittstufe gleich campen ist, der denkt über mehrere Ecken. Normal denkende Menschen müssen doch auch differenziren können und nicht nur in Schablonen denken.

Campingbusreisende am 02 Dez 2024 10:27:59

Wer wie ich schon einmal gesehen hat wie ein SUV beim Ausparken über die Trittstufe eines Wohnmobils gefahren ist, hält die eigene, falls man nicht gerade selbst drauf steht, auf Parkplätzen generell eingefahren.

Jagstcamp-Widdern am 02 Dez 2024 10:57:05

wenn die karre (rundum) in die markierung paszt, wird sich niemand an der stufe stören....
meistens klemmt es aber bereits da. :ja:

allesbleibtgut
hartmut

neyoo am 02 Dez 2024 11:07:26

Hans15 stand vermutlich auf einem Parkplatz, der von EasyPark überwacht wird.
Die interessieren sich nicht für Recht und Ordnung, sondern nur dafür, wie man dich abzocken kann.
Ich würde auf jeden Fall der Stadt einen Erfahrungsbericht zukommen lassen.
Denn Stufe rein oder raus???? was soll das? Und wer campt denn von 10 bis 15 Uhr und ist nicht mal am Womo?

viele grüße
neyoo

palstek am 02 Dez 2024 11:31:40

neyoo hat geschrieben:Hans15 stand vermutlich auf einem Parkplatz, der von EasyPark überwacht wird.


Da verwechselst du etwas. EasyPark ist eine reine Bezahl-App, so wie Parkster, ParkByPhone etc. Die übernehmen nur die Abrechnung, überwachen aber nicht.

chrisc4 am 02 Dez 2024 11:33:08

Ehrlich gesagt habe ich noch nie darüber nachgedacht, wenn ich z.B. auf einer Autobahnen Raststätte oder auf einem Parkplatz eine Pause mache. Natürlich mit ausgefahrener Trittstufe! Ich bin aber dann bei geöffneter Tür im Fahrzeug.
Ich hatte auch in all den Jahren noch keine Probleme damit. Wenn man das Wohnmobil verlässt mit ausgefahrener Trittstufe, ist das nicht viel anders. Formalrechtlich mag es so sein, dass es nicht erlaubt ist, aber deswegen einen Strafzettel ? Wenn nicht noch andere Dinge auf campingverhalten hingewiesen haben, dann ist das ist völlig überzogen. :)

babenhausen am 02 Dez 2024 11:41:14

Gibt es ein Urteil ob und inwieweit eine ausgefahrene Trittstufe Campingverhalten darstellt?

Camping stellt sich (zumindest für mich )eher durch längere Aufenthalte dar welche nicht mehr durch die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit abgedeckt sind.
Besonders heikel wird das in Natur oder Landschaftsschutzgebieten in denen ggF sogar Parken verboten sein kann.

pepe27 am 02 Dez 2024 11:49:53

Ganz einfach, künftig beim Verlassen die Trittstufe einfahren und gut ist es :-o

Haben wir auf Sardinien auch erlebt, drei Womos mit ausgefahrener Trittstufe haben 83 € bezahlt, unsere war drin :-o

Am schlimmsten ist es auf Fähren, wenn man bei den engen Abständen an jede zweiten Trittstufe stößt :!:

topolino666 am 02 Dez 2024 11:59:26

In Italien ist alles was beim Wohnmobil über den Grundriss hinausragt (offenes Fenster, Trittstufe draussen, ...) und auf Keilen stehen automatisch "camping".

(OT: wir haben in Italien mal bezahlt weil unser Anhänger nicht angekuppelt war, in Italien wäre der Anhänger damit nicht versichert).

Jagstcamp-Widdern am 02 Dez 2024 12:05:49

da sind aber bestimmt die (deutschen) grünen schuld! :mrgreen:

allesbleibtgut
hartmut

cbra am 02 Dez 2024 12:37:07

mEn sind die auslegungen regional, aber besonders national unterschiedlich, dann gibts noch sonderspassetln auf gemeindeebene oder auf privatgründen (gewerbl parkplätze)

am ehesten nachvollziehen kann ich die "italienische" auslegung - das auto berührt nur mit den rädern den boden, keine stufen, stützen, leitungen - nichts draussen - keine markisen, stühle, tische. daran halten wir uns seit jahrzehnten beim freistehen und hatten noch nie probleme, trotz zahlreicher polizei"patrouillen".

so halten wir es auch bei uns im segelclub, und wir leben das so überall. treppe ist auss auf CP immer eingelappt wenn wir nicht das sind, auf PP sowieso

um was für ein auto es geht ist mmn da egal - Kombi, Van, stealth-camper oder wohnmobil - nur wowa scheiden da i.a. aus.

bei gemeinden ist das tlw speziell, z.b. podersdorf am neusiedlersee hat ein riesenschild am ortseingang, zusammengefasst dass übernachten im auto verboten ist. damit gibt es ständig probleme weil auch jeder VW bus der nach 22h im ort steht ein ticket bekommt, auch wenn der fahrzeighalter in der ferienwohnung übernachtet oder noch beim abendessen im restaurant sitzt.

fschuen am 02 Dez 2024 13:01:03

In DE ist geparkt, wenn vier Räder auf dem Boden stehen. Damit wäre die Trittstufe ok, aber ein Tritthocker nicht. Keile zum gerade stehen sind nicht ok, aber zum Verhindern des Wegrollens schon. Also eine Frage der Begründung.

Diese privaten Abzockdinger zahl ich nie. Jede Vertragsbeziehung kann sich nur auf Fahrer beziehen, nie auf Halter. Jeweilige Fahrer verrate ich gern, aber die Auskunft ist kostenpflichtig. Angenommen wurde das Angebot noch nie.

Gruss Manfred

Tinduck am 02 Dez 2024 13:02:27

Beim Einfahren der Trittstufe die evtl. vorhandenen Hubstützen nicht vergessen - ist auch Camping :idea:

Wir müssen uns halt damit abfinden, unbeliebt zu sein. Der einzige Bevölkerungsteil, der WoMos ausser den Nutzern mag, sind die Verkäufer und die Parkraumüberwacher.

Ätt Manfred: das mit der kostenpflichtigen Auskunft ist ja mal ne Idee... Abzocker abzocken :)

bis denn,

Uwe

Lancelot am 02 Dez 2024 13:28:42

fschuen hat geschrieben: Diese privaten Abzockdinger zahl ich nie. Jede Vertragsbeziehung kann sich nur auf Fahrer beziehen, nie auf Halter. Jeweilige Fahrer verrate ich gern, aber die Auskunft ist kostenpflichtig. Angenommen wurde das Angebot noch nie.

DER ist gut ... :gut:
Das probiere ich bei nächster Gelegenheit auch mal aus ... :idea:

WomoToureu am 02 Dez 2024 14:23:24

cbra hat geschrieben:mEn sind die auslegungen regional, aber besonders national unterschiedlich... die "italienische" auslegung - das auto berührt nur mit den rädern den boden, keine stufen, stützen, leitungen - nichts draussen - keine markisen, stühle, tische..


Ich wüsste nichtm warum Du das "italienische" auslegung nennst.
Das steht in verschiedenen Gesetzen u.a. auch dem spanischen Gesetzblatt so drin und wird auch genauso von der Polizei gehand habt. Man kann Glück haben und es wird ignoriert oder eben auch nicht.

babenhausen am 02 Dez 2024 14:33:24

Das steht in verschiedenen Gesetzen u.a. auch dem spanischen Gesetzblatt so drin und wird auch genauso von der Polizei gehand habt


Die Eingangsfrage war zu einer Definition aufgrund eines Vorfalls in D wegen ausgefahrener Stufe.
Der Inhalt von Gesetzblättern spanischer Herkunft und der Handhabung der dortigen Polizei ist damit sicher nicht relevant.
Aber du scheinst die Rechtslage dort gut zu kennen kannst du die Fundstellen der Gesetze in Spanien zitieren ?

WomoToureu am 02 Dez 2024 14:38:47

babenhausen hat geschrieben:Aber du scheinst die Rechtslage dort gut zu kennen kannst du die Fundstellen der Gesetze in Spanien zitieren ?
Jein ... ich habe dazu aber einiges geschrieben --> Link könne die Reglamento General de Circulación y en la instrucción de desarrollo 08/V-74 sein.

pwglobe am 02 Dez 2024 14:48:12

Hallo, wir hatten in Leibzig eine ähnliche Diskussion mit einem Herrn vom Ordnungsamt.
Auch wenn die Trittstufe beim Starten des Motors automatisch einfährt ist dies Campieren, so seine Auslegung.
Der Aufenthalt im Fahrzeug ist auch nur kurzzeitig erlaubt und überhaupt sollen Wohnmobile dort nicht parken.
Übrigens, es gab weder Schilder noch andere Hinweise auf ein Verbot für Wohnmobile.
Bei soviel Gastlichkeit viel es uns nicht schwer einen anderen Ort aufzusuchen.

babenhausen am 02 Dez 2024 14:52:43

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Scheint aber auch nur eine Bestimmung zu sein die sich auf den eng beschränkten Raum Sevillia bezieht

WomoToureu am 02 Dez 2024 15:23:30

pwglobe hat geschrieben:Der Aufenthalt im Fahrzeug ist auch nur kurzzeitig erlaubt und überhaupt sollen Wohnmobile dort nicht parken.
Übrigens, es gab weder Schilder noch andere Hinweise auf ein Verbot für Wohnmobile..


Hatten wir auch, steht auch in meinem Link --> Link :

Zitat daraus: "Wir wurden auch von gebührenpflichtigen Parkplätzen mit gelöstem Parkticket als wir parkten, uns aber im Wohnmobil aufhielten, die Aussicht genossen und kochten ( ohne ein Fenster zu öffnen, aber mit offenem Dachfenster ) von der Polizei aufgefordert uns zu entfernen"

Tinduck am 02 Dez 2024 15:29:19

pwglobe hat geschrieben:Übrigens, es gab weder Schilder noch andere Hinweise auf ein Verbot für Wohnmobile.


Sowas kann blöderweise auch in Gesetzen und Verordnungen geregelt sein, z. B. bezüglich Naturschutz. In vielen Bundesländern darf z. B. in Naturschutzgebieten (Wanderparkplätze...) nicht über Nacht geparkt werden, auch wenn da kein Verbotsschild steht. Und Park- und Übernachtungsverbote für Womos können auch Kommunen und Kreise regeln - auch dann muss da nicht unbedingt ein Schild an jedem Parkplatz stehen, oft gibts aber eins am Ortseingang.

Ist der Klassiker. 'Wie, sie wussten das nicht - es gab doch einen Aushang im Amt!' 'Genau, in einem Schrank mit der Aufschrift "Vorsicht, bissiger Leopard" in einem unbeleuchteten, verschlossenen Raum im Keller, dessen Treppe fehlte.' Frei nach 'Per Anhalter durch die Galaxis'.

Bei soviel Gastlichkeit viel es uns nicht schwer einen anderen Ort aufzusuchen.


Kann ich verstehen. Und 'weiterfahren' bringt auch mehr als Diskussionen mit Ordnungsamt-Mitarbeitern.

bis denn,

Uwe

pwglobe am 02 Dez 2024 15:47:51

Hallo, nur zur Klarstellung, es war ein öffentlicher Parkplatz beim Haus Auensee, im Stadtgebiet und nicht in einem Naturschutzgebiet oder ähnlichem.
Es gibt dort aber einen Knaus Campingpark, nur für 2 bis 3 Stunden fahr ich da nicht drauf.
Übernachten wollten wir sowieso außerhalb.

mv4 am 02 Dez 2024 15:48:24

Um zum Eingangsthema zurück zu kommen

Gilt bei einem Parkverstoß immer die Halterhaftung?

Nein. Gemäß § 25a Abs. 1 StVG muss der Fahrzeughalter in Deutschland nur dann für einen Parkverstoß mit seinem Fahrzeug haften, wenn der verantwortliche Fahrer nicht oder nur unter unangemessenem Aufwand ermittelt werden kann. Geht der Bußgeldbescheid dann an den Halter, hat dieser die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

wenn der private Parkplatzüberwacher schon damit zu tun hat ob eine Trittstufe beim Parken ausgefahren ist und dieses als camping definiert...

purplenew am 02 Dez 2024 16:12:36

mv4 hat geschrieben:Nein. Gemäß § 25a Abs. 1 StVG muss der Fahrzeughalter in Deutschland nur dann für einen Parkverstoß mit seinem Fahrzeug haften, wenn der verantwortliche Fahrer nicht oder nur unter unangemessenem Aufwand ermittelt werden kann. Geht der Bußgeldbescheid dann an den Halter, hat dieser die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.


Ein Halter muss für einen Parkverstoß nicht haften, denn es handelt sich um ein Fahrerdelikt. Richtig ist, dass es in Deutschland keine Halterhaftung bei Parkverstößen gibt. Wenn der verantwortliche Fahrer nicht feststellbar ist, dann greift die Regelung aus §25a StVG:

Absatz 1: "Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen."

Absatz 3: "Gegen die Kostenentscheidung der Verwaltungsbehörde und der Staatsanwaltschaft kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung gerichtliche Entscheidung beantragt werden. § 62 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gilt entsprechend; für die Kostenentscheidung der Staatsanwaltschaft gelten auch § 50 Abs. 2 und § 52 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten entsprechend. Die Kostenentscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar."

Der Halter bekommt somit auch keinen Bußgeldbescheid, sondern eine Kostenentscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde. Ein Bußgeldbescheid wäre nicht adressatengerecht und damit rechtsfehlerhaft.

Thomas

mv4 am 02 Dez 2024 17:40:51

Deinen Ausführungen steht meine Aussage nicht konträr entgegen.

Sprich ich hätte nicht bezahlt....besonders nicht weil mir die Praxis der privaten Parkraumbewirtschaftung zu wieder ist.

GertE am 02 Dez 2024 17:50:52

Wieder mal ein Thema, das die Camper in Lager spaltet, dabei ist es ganz einfach. Mit einem Wohnmobil bist du heute nur auf offiziellen Stell- oder Campingplätzen gern gesehen. Zur Not darfst du auch mal am Straßenrand oder auf einem Parkplatz zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit übernachten, es sei, es ist dort verboten und derer Stellen gibt es immer mehr. Längst haben findige Menschen herausbekommen, wie man uns abkassieren kann. Leider ist im Personenbeförderungsgeserz nicht klar beschrieben, was ein Womo ist, nicht richtig PKW, nicht LKW, eben so dazwischen. Also legt jedes Bundesland fest, wie es an günstigsten ist. An den Küsten und in Urlaubsgegenden ist man da rigoros,
Parken ist ist wie Fahren, nur eben Stehend. Ein parkendes Womo ist mit ausgefahrener Trittstufe eben nicht wie fahrend, da steht die Trittstufe über und schon gilt es als Campen.
Auf fremdüberwachten Parkplätzen, bleibt zum Abkassieren immer noch die Linienbegrenzung, da steht fast jeder drüber. Mein Rat, am Anfang des Jahres schon mal 200€ für Parkplatzstrafen weglegen, dann ärgert man sich nicht so sehr. Man kann sich nur im Forum Luft verschaffen, andere darauf hinweisen, aber eh nichts machen. Es ist nicht mehr wie vor 10 Jahren, wir sind zu viele geworden und verursachen zudem für die Gemeinden noch Arbeit, Müll und Kosten.

Trouw am 02 Dez 2024 18:47:26

Nochmal zur Richtigstellung: Bei privater Parkplatzbewirtschaftung gibt es kein Bußgeld, sondern nur eine Rechnung. Es gelten auch nicht die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen für einen Einspruch (z.B. Bußgeldbescheid) oder für einen Widerspruch (z.B. Verwaltungsakt nach einem Antrag). Eine private Parkplatzbewirtschaftung ist keine Behörde!
Der privaten Parkplatzbewirtschaftung liegt auch eine AGB zugrunde. Oft etwas vernachlässigt an der Einfahrt zu einem Parkplatz ausgehängt.

Eine Rechnung ist oft ähnlich einem Bußgeldbescheid ausgestellt, um Eindruck zu schinden, ist aber und bleibt eine Rechnung. Man kann sie ignorieren, dann könnte ein Mahnbescheid erfolgen, u.U. sogar ein Eintrag bei der Schufa.
Man kann mit dem Betreiber auch eine Brieffreundschaft eingehen und hin und her schreiben. Man kann es auch zu einem Gerichtsentscheid kommen lassen indem man gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt.
Man kann als Halter auch sagen, man sei nicht gefahren und habe das Fahrzeug dort nicht abgestellt. Hierzu hat der BGH 2019 entschieden:

Es besteht kein Anscheinsbeweis dafür, dass der Halter des Fahrzeugs dieses auch selbst geführt hat. Das würde, so der BGH, voraussetzen, dass in der Lebenswirklichkeit Halter- und Fahrereigenschaft regelmäßig zusammenfallen. Das ist aber gerade nicht der Fall. Tatsächlich fallen Halter- und Fahrereigenschaft häufig auseinander. Private Parkplatzbewirtschafter können daher nicht von der Erleichterung des Anscheinsbeweises profitieren.

Der BGH billigt den Parkplatzbetreibern aber eine erhebliche Beweiserleichterung zu, indem er dem Halter eine sekundäre Darlegungslast auferlegt. Regelmäßig hat der beweisbelastete Parkplatzbetreiber keine Kenntnis von der Person des Fahrers und keine Möglichkeit der weiteren Sachaufklärung. Für den Halter ist es leicht möglich und zumutbar, hierzu näher vorzutragen.

Ein einfaches Bestreiten des Halters, selbst gefahren zu sein, genügt nicht. Vielmehr muss der Halter die Personen benennen, die im maßgeblichen Zeitraum das Auto benutzt haben. Tut der Halter das nicht, liegt kein wirksames Bestreiten vor und das Gericht darf zugrunde legen, dass der Halter selbst gefahren ist. (BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19)

Fazit:
Die Lösung ist eigentlich, diese Parkplätze meiden, wenn man halt erkennt das es solche sind.

cbra am 02 Dez 2024 18:52:50

cbra hat geschrieben:mEn sind die auslegungen regional, aber besonders national unterschiedlich... die "italienische" auslegung - das auto berührt nur mit den rädern den boden, keine stufen, stützen, leitungen - nichts draussen - keine markisen, stühle, tische..


WomoToureu hat geschrieben:Ich wüsste nichtm warum Du das "italienische" auslegung nennst.
Das steht in verschiedenen Gesetzen u.a. auch dem spanischen Gesetzblatt so drin und wird auch genauso von der Polizei gehand habt. Man kann Glück haben und es wird ignoriert oder eben auch nicht.


weil ich es nur aus italien so kenne dass auch die polizei das so auslegt, in spanien gabs das thema in der detailgenauigkeit nie

cbra am 02 Dez 2024 18:57:30

Das steht in verschiedenen Gesetzen u.a. auch dem spanischen Gesetzblatt so drin und wird auch genauso von der Polizei gehand habt


babenhausen hat geschrieben:Die Eingangsfrage war zu einer Definition aufgrund eines Vorfalls in D wegen ausgefahrener Stufe.
....


dann hätte der TE aber auch das Deutschland-Forum gewählt - oder wählen sollen.

so ist es uneingeschränkt international zu verstehen

GertE am 02 Dez 2024 19:27:16

Ich fasse das oben geschriebene mal zusammen.
Hast Du gegen die allgem. Geschäftsbedingungen den Parkplatzbewirtschaftungsunternehmen verstoßen dann bezahle und ärgere dich mal drei Tage lang über deine eigene Dummheit die Parkscheibe vergessen zu haben oder die Trittstufe nicht eingefahren zu haben, oder
Bezahle nicht und begebe dich in ein Hickhack, in dem du wahrscheinlich den kürzeren ziehst. Der Ärger ist dann viel größer, teurer und länger.

heiner57 am 02 Dez 2024 19:30:58

Lieber "Schade",

Lies dir mal den Hinweis am Anfang des Threats durch.

Das Positionieren des TE-Beitrags wurde von einem MOD vorgenommen.

VG
Heinrich

cbra am 02 Dez 2024 20:02:10

Hallo Heinz

es steht nicht im deutschland forum

viele posten hier sinnvoll international

ist ja auch sinnvoll

wolfherm am 02 Dez 2024 20:07:37

Es stand unter Sonstiges zu Wohnmobilen. Es gehört aber sinnvollerweise zu Rechtliches.

dietmardd am 02 Dez 2024 21:20:29

Wir stehen als notorische Freisteher nur selten auf Stellplätzen. Da wir meist nur eine Nacht übernachten, ist dies zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Wenn die Regeln nun einmal so sind, hilft kein Jammern und Lamentieren, denn das hilft nicht und Streitereien sind nur Stress ohne große Chance auf Erfolg. Damit wir nicht anecken, stehen wir so, dass sich kein PKW-Besitzer oder Anrainer belästigt fühlt.

Zur Definition von Campieren: Wer die Macht hat, hat eben das Sagen. Die eigene Meinung dazu ist unerheblich. Es sollte allgemein bekannt sein, dass ausgefahrene Trittstufen und geöffnete Seitenfenster schon als Campieren gewertet wird. Im Zweifelsfall öffnen wir auch nicht die Dachluken - brauchen wir nicht, da wir einen Dachlüftzer haben und dessen Fenster ist nur wenige cm geöffnet, was von außen kaum zu sehen ist. Im Zweifelsfall sehen wir fern nicht über Schüssel, was man von außen betrachtet als Campieren werten kann, sondern über Mobilfunk. Wir hatten in 20 Jahren dadurch noch nie Probleme in Schweden, Norwegen, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal (ohne Übernachtung), Polen und dem Baltikum. Nur in Bayern sind wir einmal freundlich angezählt worden, als wir auf einen Parkplatz an einer Bundesstraße standen. Da wir uns gegenüber der Polizei einsichtig und freundlich gezeigt hatten, gab es kein Bußgeld, sondern eine Empfehlung, wo wir besser stehen könnten. Diese bayrischen Polizisten hatten nichts gegen Womos an sich, sondern gegen rücksichtslose Wohnmobilisten, die ihren Dreck in der Natur entsorgen.

Wir meiden aber womounfreundliche Länder wie z.B. Dänemark und Niederlande und in Portugal haben wir nur geparkt.

Pechvogel am 02 Dez 2024 21:28:58

GertE hat geschrieben:…Längst haben findige Menschen herausbekommen, wie man uns abkassieren kann…

Vielleicht haben ja auch findige ( vor allem Neu- ) Camper längst rausgefunden wie man auch die letzte vermeintlich legale Gesetzeslücke für seinen persönlichen Vorteil nutzen kann und wir bekommen jetzt nur die Antworten zu spüren? :gruebel:



Grüße
Dirk

Labrador am 02 Dez 2024 21:58:43

Hans15 hat geschrieben:Folgende Begründung meines Fehlverhaltens: Hätte ich die Eintrittstufe nicht ausgefahren, wäre es nicht als Campieren, sondern als Parken zu definieren gewesen! Ich bezahlte, damit ich meine Ruhe hab......


Da hätte ich es darauf ankommen lassen und nicht bezahlt.
Für die Beweislage als Campieren ist das alleine sicher zu dünn

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