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Hallo, derzeit überlege ich, mein Womo auf Gastankflaschen für LPG umbauen zu lassen. Ein Angebot dafür habe ich von der Fa. Stäbler. Gründe für den Umbau: Im Urlaub will ich nicht mehr am Gas sparen müssen. Hoffentlich z. B. in diesem Jahr 4 Wochen Nordnorwegen. Da läuft der Kühle über Gas, Heißwasser usw.. Meinen Gasverbrauch kenne ich, das müsste noch ausreichen, wenn ich halbwegs sparsam bin. Ebenso für Wintercamping: Immer schauen, dass man zwei volle Flaschen drin hat etc.. Ich will einfach losfahren und es mir evtl. in Nordnorwegen im Womo gemütlich warm machen können (ich kenne nach ca. 20 Reisen in der Gegend die Temperaturen dort). Wenn eine Flache leer ist, einfach nachtanken. Im Angebot der Fa. Stäbler ist auch eine Duo Control CS mit Fernanzeige enthalten. In meinem Womo ist bereits eine drin. Geht die für die Umrüstung oder muss die aus bestimmten Gründen ersetzt werden? Hat jemand Erfahrungen mit der Fa. Stäbler? Laut Netz sei sie ganz gut. Gerne auch Erfahrungen mit LPG, Vor- und Nachteile, Verfügbarkeit auch in verschiedenen Ländern, Probleme damit usw.. Die Beiträge, die ich hier finde konnte, habe ich selbstverständlich gelesen. Gruß Klaus
Nach Gerüchten aus mehreren Quellen, werden sich die technischen Vorschriften zum Umbau wohl im ersten Halbjahr 2025 ändern (Termin für die neue G607 kann sich natürlich auch ändern). Da der Umbau ja eher klein ist würde ich einfach solange als möglich warten. Stäbler ist bekannt und weiß was er tut. Wenn die Control CS bereits verbaut ist, braucht es eine neue nur wenn sie schon in Richtung Ende Lebensdauer geht (10 Jahre) 2 Tank-flaschen 22l kaufen und passende Adapter und reinstellen, fertig. Es gibt derzeit KEINE verbindliche Gesetzesvorlage für Gastank-flaschen. Die Beförderung ist nach KBA und EU Beförderungsrichtlinie nicht anders zu handhaben als eine normale Tausch-flasche. Beides sind Flaschen und kein Gas-TANK. Das -tank- im Namen bezieht sich auf das Füllen der -Flasche- und insofern braucht es keinen Umbau wie bei einem Gas-tank und auch dessen Vorschriften sind laut KBA ausdrücklich NICHT anwendbar. Allerdings würde ich mir sofern noch nicht vorhanden - 2 Gasfilter vor die Duocontrol nachrüsten - da LPG eher mal Ölanteile von der Pumpe der Tankstellen haben - könnte - im Gegensatz zu Tauschflaschen. So fahre ich bereits seit drei Jahren auf 30 Reisen entspannt. Beste Gruesse Bernd Hallo, die Info mit einer eventuellen Änderung ist sehr interessant. Aber ich hoffe da auf zwei Punkte: Die Fa. Stäbler sollte wissen, was sie dort machen. Bestandsgarantie für Altanlagen. Ich weiß, dass andere Gastankflaschen so nutzen, aber mir scheint das eher eine Grauzone, das mag ich nicht. Ein Festeinbau durch eine Firma ist mir lieber. Es kostet ein Stück mehr, so die 800 € incl. Abnahme und Eintragung, aber da bin ich halt lieber auf der sicheren Seite. Das Angebot der Fa. Stäbler liegt bei etwas über 2.000 € incl. Duocontrol. Da ich die mit Gasfilter habe, werden es ca. 400 € weniger werden, so hoffe ich. Gruß Klaus
Hallo Klaus, wobei sich das Thema "Festeinbau" wohl seit einiger Zeit wieder geändert hat. Nach meinem letzten Stand muss die Befestigung der Flasche wohl nun wieder werkzeuglos geöffnet werden können. Noch ein Denkanstoß: Falls man im kalten (!) Winter mal länger als 4-5 Tage z. B. an einem CP oder SP mit Gastausch steht, kann ein Mix aus Tankflasche und Tauschflasche durchaus vorteilhaft sein. Mit der Kombi fahren wir seit einigen Jahren rum. Bei einer Woche Kälte im Winterurlaub kann ich dann auf den Tausch ausweichen und muß nicht zur nächsten Tankstelle. Ansonsten wird halt immer die Tankflasche genutzt und nach jeder Tour aufgetankt. Hallo, falls eine Befestigung für eine Öffnung ohne Werkzeug sein muss, kann man wohl die Muttern durch Flügelmuttern ersetzen? Wenn ich es richtig sehe, darf eine nicht fest eingebaute Tankflasche auch nicht an einer Tankstelle gefüllt werden? Da ich nicht auf CP stehe, muss ich auch nicht auf einem CP wechseln. Aber ich kann vor der Anreise eine halbvolle Flasche auffüllen, das sehe ich als einen wesentlichen Vorteil. Gruß Klaus Hallo, noch als Ergänzung: Es werden von der Fa. Stäbler ausdrücklich keine Alugasflaschen eingebaut, da es bei diesen wohl keine Abnahme geben kann. Kann es sein, dass es da auf den feinen Unterscheid ankommt, ob eine Gasflasche als Wechselflasche gekennzeichnet ist oder als Flasche zum Festeinbau? Gruß Klaus Derzeitig ist nur der Einbau eines Gastanks geregelt und zwar ein Gastank der nach ECE67 abgenommen wird. Die Form des Gastanks speilt keine Rolle, es ist immer ein Gastank und die Befestigung muss u.a. auch die Anforderungen nach Beschleunigungskräften (20/8g) erfüllen. Das macht den Einbau komplexer und damit teurer. Der Gastank gilt dann als Festeinbau und muss vom TÜV und Co in die Papiere des Fahrzeuges eingetragen werden. Die üblichen Gastankflaschen (auch aus Alu) bewegen sich derzeitig in einer Grauzone, da eine finale Regelung derzeitig hinsichtlich des Einbaus nicht geregelt ist. Die Verbände denken derzeitig intensiv darüber nach diese Gastankflaschen neu zu definieren (z.B. Betankung, Befestigung) - Je nach Quelle kommen dort unterschiedliche Äußerungen, deswegen würde ich warten bis das Thema mit einer neuen G607 geregelt ist. (Kein Festeinbau mehr, keine Verrohrung der Außenbetankung, Schnellkupplung zum Anschluss der Gastankflasche) Hallo, die Gastanks, die bei Stäbler eingebaut werden, gelten wohl als Festtanks. Sie werden vom TÜV abgenommen und müssen dann in die Papiere eingetragen werden. Damit müsste ich auf der sicheren Seite sein, da es ja ein Festtank ist? Gruß Klaus Ja mit dieser Lösung ist alles ok. Nur darauf achten, dass die Tanks in Flaschenform nach ECE R67 geprüft sind. Damit entfällt die 10 jährige Prüfung der Tanks und du musst dich nur noch um Druckregler und Co kümmern Die Diskussion entsteht doch eigentlich nur, weil man die nicht fest eingebauten Tankflaschen an der Tanke eben nicht betanken darf => sinnlos. Dass alle das trotzdem illegal machen ist halt die Realität. Eigentlich müsste nicht der Gasverband sich was Neues ausdenken, sondern die Vereinigung der Tankstellenbetreiber (oder wie auch immer der Verband heisst). Nämlich, dass auf ihrem Gelände Tankflaschen betankt werden dürfen, solange sie im Fahrzeug wie eine normale Gasflasche gesichert sind und eben nicht bombenfest wie ein Tank. Ich hatte auch mal drüber nachgedacht, aber unterm Strich sind die Dinger viel zu teuer, da kann man lange Flaschen für tauschen. In Nordnorwegen (Mo I Rana) haben wir trotzdem schon mal nachgetankt - unsere normale Alugas an einer regulären Flaschenfüllstelle. Gibts da einige. Geht also auch ohne Tankflaschen. Man könnte auch regionale Flaschen einsetzen... mit entsprechenden Adaptern. bis denn, Uwe Hallo, ja, für das Geld kann man viele Flaschen tauschen, das ist schon klar. Es geht mir aber weniger ums Geld, sondern um die einfache Handhabung. Keine Flaschen mehr tauschen (erst vor ein paar Tagen von meinem Baumarkt: 11 kg sind leider derzeit aus, also wieder heimfahren ...), kein Überlegen mehr: Reicht die viertel Flasche mit der anderen zusammen noch? Auch keine anderen Gasflaschen in einem anderen Land mit Adaptern und kaufen und zurückgeben. Ich hoffe, dass das so einfach geht, wie ich mir das vorstelle: LPG-Tankstelle auf der Route - nachtanken, fertig. Und wenn es am Sonntag Nachmittag ist, dann geht das auch, während man bei Gasflaschen suchen muss. Kürzlich am Brombachsee: Zu einer Tanke hingefahren, die eine haben sollte nach Maps, gefragt: Ja, wir haben die Tauschflaschen! Kurz vor dem Bezahlen hat dann der Mann in der Tanke gemeint: Moment, ich schau doch nochmal nach .... nein, habe wir doch gerade nicht! Also wieder Maps bemühen, nächste Stelle suchen ... Baumarkt in Gunzenhausen ... Nachfragen: Ja, sind da! Also endlich Flasche bekommen. Vielleicht ist es ja auch eine Enttäuschung. Aber Nachteile habe ich bisher noch keine gefunden, auch nicht bei der Suche hier. Gruß Klaus
Klaus grundsätzlich ist LPG für Kraftfahrzeuge mit Gastank und nur die dürfen betankt werden an einer Tankstelle. Da wird dir keine Mineralölfirma etwas anderes als Auskunft geben auf Anfrage. Gasflaschen egal wie verbaut mit oder ohne Füllstopp dürfen offiziell nicht betankt werden. Und egal wie sie verbaut sind sie bleiben Gas-flaschen. Die Grauzone des Einbaus ist also nichts gegen das nicht zulässige betanken der Flaschen an Tankstellen. Auch wenn die meisten Tankstellenbetreiber wegschauen oder sie das nicht interessiert. Also die Grauzone der Befestigung ist aus meiner Sicht nichts gegen das nicht erlaubte betanken. Beste Gruesse Bernd Hallo, genau darum werde ich mich für ein Kraftfahrzeug mit Gastank entscheiden, der in den Papieren eingetragen ist, wie ich es derzeit sehe. Gruß Klaus
Ich habe mir den gleichen Kopf gemacht. Völlig unnötig nach 2 Jahren Erfahrung. Was ist, wie du es dir vorstellst. Schluss mit dem Abschrauben und Rauswuchten der Flaschen, keine Überlegung, wieviel noch drin ist. Rüssel dran, voll machen. Hat in DACH, F, SLO und HR bisher nie nicht geklappt. Nur in Italien waren jetzt über die Feiertage die Tanken geschlossen und Gas darf man nicht selbst zapfen. Also mach dir keinen Kopf. Ein wahrer Komfortgewinn, beim Selbsteinbau auch nicht teuer, wie ich finde. Vielleicht möchtest Du Dir ja ein Vergleichsangebot einholen. Carsten Stäbler gilt zwar als sehr professionelle, aber eben auch nicht als günstigste Werkstatt unter der Sonne. Von dir aus gesehen 100km weniger Fahrtweg und vielleicht etwas günstiger liegt autarker.de, Esterndorf 7, 84405 Dorfen an der A94. Online hier: --> Link Ich habe mit dem Chef (Andreas Irmer) lange über das Thema gesprochen, der Mann weiß eindeutig, was er tut und hat schon zig dieser Anlagen verbaut. Über die neue Rechtslage informiert er übrigens in diesem Video: --> Link
Meine Alugastankflaschen sind fest verbaut und vom TÜV Nord abgenommen und im Kfz.-Schein eingetragen. Somit ist die Sache für mich erledigt. Für die Tankstellen gelten die Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und nicht vom Gasverband oder Vereinigung der Tankstellenbetreiber. Verordnungen, wie zum Beispiel die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sind allgemeine verbindliche Vorschriften zur Durchführung von Gesetzen. Sie werden von der Bundesregierung oder einzelnen Bundesministern erlassen.
Wenn mit der Bezeichnung „LPG für Kraftfahrzeuge mit Gastank“ LPG als Antriebsgas gemeint war, ist das nicht richtig. Es kann auch LPG für Heizzwecke getankt werden. Die BetrSichV macht da keinen Unterschied. Ist natürlich eine private Auslegung, die nicht den Tatsachen entspricht. In der BetrSichV wird von Druckgasbehältern geschrieben, sie macht keinen Unterschied zwischen Tanks und Flaschen. Sie unterscheidet zwischen ortsbeweglichen und ortsfesten Druckgasbehältern. In der BetrSichV wird nur beschrieben was nicht betankt werden darf. Zitat: 5.1.4 Betankung von Kraftfahrzeugen (4) An Gasfüllanlagen für Flüssiggas und Erdgas dürfen Druckgasbehälter im Sinne der TRBS 3145/TRG 725 nicht befüllt werden. Die TRBS 3145/TRG 725 befasst sich mit ortsbeweglichen Druckgasbehältern. Ortsbewegliche Druckgasbehältern wären z.B. normale Gasflaschen. Gastanks wären dagegen ortsfeste Druckgasbehälter. Wenn also ein ortsfester Druckgasbehälter, egal ob man ihn in im Forenjargon als Tank oder Flasche bezeichnet, den entsprechenden Regeln entspricht kann er an der Tanke gefüllt werden. Gruß Scout
Da sieht man den Wahnsinn in den Vorschriften. Mein TÜV-Mann sagt, Gasflaschen (egal ob fixiert oder am Riemen) sind Ladung und damit nicht eintragungsfähig. Merke: Mach, was du willst. Ist sowieso egal. Hallo, Danke für die vielen Infos. In dem Video der Fa. Autarker ist auch alles schwammig, was die Zukunft betrifft: So könnte vielleicht eine Lösung aussehen ... Die Preise sind einige hundert Euro höher als bei Stäbler, wenn ich das richtig sehe. Es würde mich auch das Argument interessieren, dass die Flaschen von der Feuerwehr entnommen werden können: Wer kann das bei einem anderen fest verbauten Tank? Wenn ich einen Unterflurtank oder so einbauen lassen würde, dann wäre doch nichts anders? Weil nie klar ist, was welcher TÜV wie sieht: Bei der Fa. Stäbler ist wohl der TÜV gleich im Haus, es gibt alle Papiere mit, damit die Anlage eingetragen werden kann. Risiko ist wohl die Zukunft: Bestandsschutz? Nur noch Außenbetankung? Aber wenn ich das alles so anschaue, dann kann man wohl bezüglich einer endgültigen Klärung, der auch alle zustimmen, auf den St.-Nimmerleins-Tag warten? Gruß Klaus Die ganze Diskussion geht auch schon zig Jahre. Hallo Klaus, habe vor 8 Jahren bei Fa. Stäbler Tankflasche einbauen lassen. Alles wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. TÜV wurde vor Ort erledigt mit neuem Gasbuch. Habe Aussenbetankung und will es nicht mehr missen. Als zweite Flasche habe ich ich eine normale Gasflasche die seit Einbau noch nie benutzt wurde. Grüße James Nimm einfach Deine beiden normalen Gasflaschen raus, stelle Dir dort 2 z.B. Alugas Tarvelmate rein und mache die mit den normalen Bändern fest. Ich habe jahrelang eine benutzt und mir gerade erst eine 2. dazugestellt. Es gibt einfach nichts besseres! Diese verbindest Du miteinander mit
davor setzt Du einen --> Link. und in den schraubst Du zum Tanken den jeweiligen Adapter. Dazu brauchst Du dann noch das Drehmeister Adapterset --> Link Hinweis: Den Adapter kannst Du gleich als Außenbetankung installieren, dann brauchst Du nur noch einen 2. Schlauch zwischen Anschluß und 1. Flasche. ICH habe den nur deshalb direkt an der ersten Flasche, weil ich bei "Tankflaschen" auf einem Gasauszugsschlitten habe und diesen zum Tanken ausziehe. Da bleibt dann eventuelles Fehl-Gas gleich draußen. Ja , das kostet alles ein paar Taler, aber dafür kann man weltweit LPG tanken und hat keinen Füllstress mehr. Ich würde es immer wieder machen und zwar gleich zu Beginn. Du kannst Dich auch an den Support von Vosken wenden, die beraten Dich da gut und schnell. Es gibt da noch die Gasfachfrau, aber mir haben die 2 x nicht geantwortet - ist dann auch ein Statement. Nachträglich kam bei mir noch mit der Post eine Auslegung der aktuelle rechtlichen Situation. Habe ich aber gerade nicht hier. Grüße Nachtrag: Nach der Installation alle Anschlüsse auf Dichtigkeit prüfen. Der notwendige Druck steht einem leider erst nach dem ersten Tankvorgang zur Verfügung, da erst dann das Flüssiggas auch in den Schläuchen bis zum Rückschlagventil ansteht. Nimm dann einfach einen nassen Schwamm mit Spülmittel , kneten bis Schaum da ist und damit alle Verschraubungen betupfen. Es darf keine Blasenbildung geben, ggf. Verschraubung nachziehen. Bei neuen Flaschen mußt Du nach der Betankung erst die Luft rauslassen, dazu jede Flasche ca. 30.sek (Entnahme) öffnen, damit die komprimierte Luft weg kann, sonst hast Du sie in deinem Gassystem und wunderst Dich, das nichts funktioniert. Bitte darauf darauf achten, das das Gas nach draußen geht, also am besten einen einen Schlauch dazu benutzen! Grüße Hallo, Danke für die Anregung mit dem Selbsteinbau. Nur bei Gas lasse ich die Finger ganz davon, wenn da etwas schief geht, dann stehe ich der Zeitung und hier im Forum wird geschrieben: "Das weiß man doch, dass man da einen Fachmann ranlassen sollte!" Letztlich geht es wohl um 200 - 300 €, die ich mir da sparen kann, ist Geld, ja, aber da ist mir die Sicherheit, die TÜV-Abnahme und dann die Eintragung in die Papiere wert. Danke vor allem auch für die Rückmeldung, dass das mit dem LPG, wenn man es drinnen hat (egal auf welche Weise), eine tolle Lösung ist, die ohne Probleme läuft. Diejenigen, die sie haben, wollen sie - wenn ich das so richtig lese - nicht mehr hergeben. Letztlich bin ich wohl bei 1.600 € inc. Gasflaschen, Einbau, Abnahme und Papiere. Gruß Klaus
Das trifft es ziemlich genau! Und wie die neuen Regeln zum Einbau von Tankflaschen aussehen steht im Augenblick in den Sternen. Baust man vorher um hat man auf jeden Fall Bestandschutz. Meine Meinung, Gruß Andreas
Wenn das ganze in den Papieren eingetragen ist, dann sicher ja Wenn es nicht eingetragen ist dann wohl eher nein Hallo, darum ist für mich die Eintragung eine interessante Sache. Dann habe ich ein Kraftfahrzeug mit Gastank - alles sauber auf Papier. Aber wichtiger noch waren für mich die Auskünfte derer, die das in irgendeiner Weise haben, und die wohl durchweg positiv sind und zeigen, dass das für meine persönlichen Beweggründe die richtige Lösung ist. Gruß Klaus Nochmal: Ein Gastank ist fest verbaut und gehört zur Gasanlage, ergo Eintrag ins gelbe Prüfbuch (das wird vermutlich mit "Papiere" gemeint sein). Eine Gasflasche gehört nie zur Gasanlage, egal wie sie fixiert ist, sondern ist Ladung wie das Fahrrad oder der Kochtopf. Ergo kein Eintrag ins Prüfbuch. Wenn das ein Prüfer ins Prüfbuch einträgt, ist er übereifrig und will vermutlich Umsatz machen. Zum Bestandschutz: Es wird wohl kaum einer glauben, dass bei hundert Tausend verbauten Flaschen eine Regelung kommt, die das verbietet? Die derzeit diskutierten Gesetzesvorlagen zum Thema sind doch an anderer Stelle bereits zitiert worden, wenn ich mich richtig erinnere. Da war die Rede von werkzeuglos herausnehmbaren Flaschen.
Hallo, wo steht das? Wer sagt das? Warum MUSS ich dann die Gasanlage in die Fahrzeugpapiere (nicht gelbes Prüfbuch!) eintragen lassen? Mit der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung (Teil 1 oder 2?) ist es eine festverbaute Tankanlage. Darum wird dies auch im Gutachterprotokoll so bescheinigt. Damit sollte ich zur Zulassungsstelle und alles eintragen lassen, so die Auskunft. Gruß Klaus
Für die Gasinstallation im Womo die DIN EN 1949 zuständig. Darin wird beschrieben wie Flüssiggastanks zu installieren sind, also sind sie Teil der Gasanlage. Zitat aus dem Inhaltsverzeichnis der DIN EN 1949 Installation von Flüssiggastanks zur Versorgung von Flüssiggasgeräten Anforderungen an den Flüssiggastank und dessen Ausrüstungsteile Installation des Flüssiggastanks und den Bauteilen, die mit der Flüssigphase in Berührung kommen. Über Gasflaschen selbst ist nichts geschrieben, nur wie die Flaschenaufstellräume zu konstruieren sind oder enthalten dürfen. In den Zulassungspapieren meines WOMO ist keine Gasanlage eingetragen. Gruß Scout
Es ist genau, wie Luppo sagt, Bei sogenannten Tankgasflaschen braucht überhaupt nicht eingetragen werden
Weil Gasflaschen keine Gasanlage sind sondern gemäß Zulassungsbehörde Ladung ist. Eine Gasflasche ist eine Gasflasche, ist eine Gasflasche und bleibt eine Gasflasche, egal, ob man sie befüllt kauft / tauscht oder mit 80 % Füllstopp ausgestattet selber befüllt. Sie ist und bleibt Ladung, im Sinne der Kraftfahrtbundesamtes. Punkt! .eine sogenannte Tankflasche ist korrekterweise nur eine befüllbare Gasflasche mit 80% Füllstop........oder muß man sein Stahlgasflasche eintragen lassen? Eben! Das ganze Durcheinander ist leider nur dem beklo**ten Gasverein zu verdanken, der nicht in der Lage ist Gastanks zum Betrieb eines Antriebes, von Gasflaschen für Kochen und Heizen eines Wohnmobils zu unterscheiden. Hatten wir hier aber bestimmt schon 100 Mal Grüße
Wir haben aber gar keine Flüssiggastanks! (also die meisten) sondern Gasflaschen und unsere Verbraucher sind auch keine Flüssiggasgeräte und nutzen auch nicht das Flüssiggas, sondern die Gasphase des Flüssiggases. DAS ist ein gravierender Unterschied. Grüße
Wir weiter oben schon geschrieben, der freundliche Mensch des TÜV Süd. Letztendlich ist es aber auch nur seine Meinung, weil, wie du gemerkt hast, es in Deutschland keine verbindliche Regelung gibt Deswegen kann man den Strang hier noch im weitere 300 Einträge erweiterten, die werden dich nicht weiter erhellen. In die Zulassungsbescheinigung, ob I oder II wird meiner Kenntnis nach sowieso nichts zum Heizgas eingetragen, sondern wenn, dann in das gelbe Prüfbuch. Ich habe gar nichts eingetragen lassen, hätte auch niemand gemacht, denn Ladung ist nicht eintragungsfähig. Hallo, wenn man dem Sachverständigen genau zuhört: „angehalten, nicht mehr zu bemängeln“ „Ich nenne …“ usw.. Und auch ganz interessant in einem kleinen Satz: „Könnte als Gasanlage in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Problem ist nur der Nachweis der Beschleunigungskräfte, die die Halterung aushalten muss.“ Und auch nett, wie er das Problem der Betankung umschifft und von den Tankstellen redet und dass es ja keine Tankwarte mehr gibt. Schön, wenn man eine betankbare Gasflasche hat, sie aber nicht betanken darf. Also eigentlich: alles schwammig, der Prüfer muss es nicht bemängeln, kann es aber. Eine Eintragung als feste Gasanlage scheint möglich. Und damit sind die Gasflaschen auch keine Ladung mehr, auch wenn das immer wieder behauptet wird. Und wenn mir die Auskunft auf meine dezidierte Nachfrage gegeben wird, dass das in die Zulassungsbescheinigung bei der Zulassungsstelle eingetragen werden muss, dann denke ich, dass die Info stimmen sollte, denn das ist ja nicht die erste Anlage, die eingebaut wird. Also nichts mit dem Satz: eine Gasflasche ist eine Gasflasche ist eine Gasflasche. Am 3. Februar habe ich Termin, dann werde ich berichten. Gruß Klaus Hallo, So, jetzt habe ich nochmal tiefer recherchiert: --> Link Eindeutig: Tank ( auch in Flaschenform), fest eingebaut, darf an Tankstellen befüllt werden. Und eine Flasche ist eben dann ein Tank in Flaschenform und keine Ladung. Ich weiß nicht, warum anderes immer wiederholt wird. Das Papier ist vom Juli 2024, also recht aktuell. Gruß Klaus Wir reden über unterschiedliche Dinge. Hallo, über was du redest, weiß ich nicht. Ich rede über Stahlflaschen, die fest eingebaut werden und damit als Tank zählen und darum auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Dann könntest du mal erklären, von was du redest, wenn du schreibst, dass Gasflaschen keine Gastanks werden können und deswegen immer Ladung sind? Gruß Klaus
So ist es, ein Hase ist ein Hase und ein Reh ist ein Reh, was haben beide miteinadner zu tun - nichts. Der Einbau einer Tankflasche (Hase) ist eine Sache, die Betankung (Reh) eine völlig andere. Erkennst Du den Unterschied? Grüße Du aber wohl erst recht nicht, oder? Vermuten ist nicht Wissen. Wie ich schon sagte, ein Hase, den man anbindet wird ja deshalb nicht zum Reh, nur weil man ihn anbindet, sondern er bleibt ein Hase, verstanden? Laut Kraftfahrtbundesamt sind Gasflaschen Ladung und keine Tanks und nur weil jemand sagt, der Hase würde per Definition zum Reh, ist er dennoch immer noch ein Hase. Quitessenz: Eine Flasche bleibt eine Flasche und ein Tank ein Tank und nur weil eine Flasche befüllbar ist, bleibt sie trotzdem eine Flasche, weil ja sonst jede Flasche ein Tank wäre, denn alle sind irgendwie befüllbar..... :lol: :lol: :lol: . So schwer ist das doch gar nicht. Grüße
Nimm mal etwas den scharfen Ton raus. Wir diskutieren hier friedlich! Du redest von einem Gastank, wir von einer Flasche. Ich ging auch davon aus, dass du dir eine Flasche mit Füllstopp rein stellen willst. Mit einem Gastank schaut das ganz anders aus. Ist natürlich auch eine Lösung. Passt mehr rein, wiegt und kostet aber auch mehr. Hallo, mein Beitrag ist ganz sachlich. Es geht mir immer darum, dass von der Fa. Stäbler zwei Tankflaschen fest eingebaut werden und diese damit als Gastank in Flaschenform gelten. Ich habe nie davon gesprochen, dass ich mir eine Gasflasche mit Füllstop reinstellen will. Es wird also kein Gastank, in den mehr reinpasst. Es wird ein Gastank aus zwei fest installierten flaschenförmigen und befüllbaren Behältern, umgangssprachlich Gastankflaschen genannt. Sorry wenn ich das jetzt so ausdrücke, aber ich muss wohl die Bezeichnungen aus dem og. Schriftstück nehmen, damit es eindeutig ist. Sonst kommt BikeAir wieder, dass eine Flasche eine Flasche bleibt und aus einem Reh kein Hase wird. Und vielleicht könntest du mir, BikeAir, noch zeigen, wo das KBA die Form des Tanks vorgibt und ausschließt, dass die Form flaschenförmig sein darf? Schon der erste Satz in meinem Eröffnungsbeitrag sagt das ganz deutlich, dass es nicht um den Einbau eines Gastankes z. B. unter dem Fahrzeug geht. Ursprünglich ging es mir eigentlich nur um Erfahrungen mit der Fa. Stäbler und darum, ob meine Hoffnungen mit LPG stimmen. Daraus wurde dann leider wieder die von mir eigentlich nicht gewünschte endlose Diskussion um Tankflaschen, Alutankflaschen, einfach so befüllen obwohl nicht erlaubt usw., dass die Anlage nicht eingetragen werden könne in die Fahrzeugpapiere. Also nichts für ungut und alles friedlich 8) Gruß Klaus Hallo, noch zum Spaß der Vergleich, wie aus einem Reh ein Hase wird: Ein Fiat 500 darf erst mit 18 Jahren gefahren werden. Baut man die hinteren Räder um und reduziert die Motorleistung, wird aus dem Fiat ein Ellenator, den man mit 16 Jahren fahren darf. :lol: Gruß Klaus Alles verstanden. Für mich sind das 2 Gastanks, weil fest verbaut. Letztendlich ist ja wurscht, welche Form die haben. 20g/8g ist schon sportlich. Bei mir ging das gar nicht, da ist nur Möbelbau herum. Wieso willst du die denn fest verbauen? |
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