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Umrüstung auf LPG Erfahrungen auch Fa Stäbler 1, 2, 3


lonsome am 04 Feb 2025 14:59:31

Hallo,

Außenanschluss, angebracht auf der Aluschürze unterhalb des Gaskastens.

Gruß
Klaus

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Beduin am 04 Feb 2025 15:38:22

Es gibt auch die Möglichkeit, die Flaschen mit einer Flaschenheizung warm zu bekommen. Einfach mal googeln

Olli2305 am 04 Feb 2025 18:29:02

Die Firma Wynen Gas bietet stehenden Tanks in Flaschenform nach ECE 67.01 schon länger an. Sowas wird Stäbler wohl verbaut haben. --> Link

Anzeige vom Forum


BikeAir am 04 Feb 2025 19:59:29

lonsome hat geschrieben:so, jetzt schauen wir mal ob bei mir im Gaskasten genau das gleiche (das selbe geht nicht ;D ) im Gaskasten steht wie bei mir, und ob diese Behauptung von dir richtig oder falsch ist.
Das Gleiche nicht, aber sehr ähnlich

lonsome hat geschrieben:Du hast weiter behauptet, dass nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen würde, sondern nur von einem übereifrigen Mitarbeiter in das gelbe Buch. Ist diese Behauptung falsch oder richtig?
Nö, habe ich nie behauptet

lonsome hat geschrieben:Wenn ich laut Eintrag in der Zulassungsbescheinigung GasTANKS habe, gelten dann dafür die Bestimmungen von Gastankflaschen oder GasTANKS?

Nach welcher NORM ist denn dein GasTANK geprüft und eingetragen? Das müsste doch in Deiner Abnahme stehen, oder? Stell doch bitte mal die dort genannte Norm ein - Danke.

Am Ende ist das Wortklauberei, denn letztendlich hast Du 2 befüllbare Gasflaschen mit Multiventil im Gaskasten stehen. Wir man das dann nennt, wird Dir dann der nächste übereifrige Gasprüfer mitteilen, der Dir dann sagt, (wenn das so kommen sollte) Die Bänder brauchen eine Rändelschraube damit man sie lösen kann, feste Verrohrung ist nicht zulässig und Du brauchst einen Schnellverschluß und selbst tanken für Heizen und Kochen, dürftest Du (formell) damit auch an keine Tankstelle, denn das darf, nach meiner Kenntnis nur, wer einen Gastank hat und damit einen Verbrennungsmotor betreibt.

Ach ja, eine ALUGas Travelmate 11kg kostet bei Vosken 312 Taler

Grüße

wolfherm am 04 Feb 2025 20:06:31

Ich finde es immer wieder faszinierend, wie viele Korinthen so einige ….von sich geben können. Ist doch eine Superlösung….

BikeAir am 04 Feb 2025 20:26:24

wolfherm hat geschrieben:Ich finde es immer wieder faszinierend, wie viele Korinthen so einige ….von sich geben können. Ist doch eine Superlösung….

Lieber Wolfgang, vielleicht sind das für Dich ja Korinthen, aber heute weiß noch niemand, wie die neue Regelung in ein paar Monaten aussehen wird, Du wohl auch nicht, oder? Und genau so lange halte ich es für absolut legitim, darüber zu diskutieren, egal, ob es manchem passt oder eben nicht. Und wenn man richtig liest, bin ich ja nicht der Einzige, der anderer Meinung ist.

Bekannt ist nur das Entwurfsschreiben dazu, --> Link und da sieht das eben anders aus, als das was der Kollege sich für viel Geld hat einbauen lassen.

Ich mein ja nur, am Ende ist es mir aber auch egal, was andere machen und wievielGeeld sie dafür ausgegeben haben.

Grüße

Luppo am 04 Feb 2025 21:06:18

Die Eintragung ist mir ein Rätsel.
Ein fest eingebauter Gastank hat der 20g/8g-Regel zu entsprechen. Das war ja gerade der Vorteil der entnehmbaren Flaschen, das dies nicht notwendig war.
Und die gezeigte Installation macht sicher keine 20g mit.

BikeAir am 04 Feb 2025 22:08:28

Luppo hat geschrieben:Und die gezeigte Installation macht sicher keine 20g mit.
und ist mit Sicherheit völlig überflüssig.

Hier einfach nochmal für die, die es immer noch nicht verstanden haben.

Die ECE R 67-01 Norm ist nur für
von Fahrzeugen der Klassen M und N, die mit der speziellen Ausrüstung für die Verwendung von
verflüssigten Gasen in ihrem Antriebssystem ausgestattet sind, in Bezug auf den Einbau dieser
Ausrüstung
und nicht für Kochen und Heizen!

--> Link
--> Link

Mit korinthenkackerischen Grüßen :eek:


..und das ist bestimmt alles schon 100 Mal erklärt, aber eben noch nicht von jedem verstanden worden :lol:

pepe27 am 04 Feb 2025 23:32:33

Luppo hat geschrieben:....Und die gezeigte Installation macht sicher keine 20g mit.


Sehe ich auf den ersten Blick auch so.

Es waren aber auch schon Nachrüstungen im Forum, da wurde zusätzlich ein Stahlrahmen eingebaut und mit dem Boden verschraubt. Man müsste halt die rückseitige Befestigung der Stahlbänder sehen.

lonsome am 05 Feb 2025 00:17:36

Hallo,

Flüsiggastank e3-67ro1-8004 ; Halter Easy Way Aufprallfestigkeit in Anlehnung an ECE-R67.01, geprüft und bestätigt vomTÜV Rheinland; Nr. 145XS0174 v. 27.08.2024;

So jedenfalls im Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vom TÜV Süd. Ausdrücklich in der Zulassungsbescheinigung eingetragen "zur Bordversorgung"

Jetzt frage ich mich: Ich habe es mit Brief und Siegel, dass es Tanks sind, ich habe es mit Brief und Siegel, dass die zur Bordversorgung sind. Was soll ich noch mehr haben?

Und: Im Entwurf, auf den sich auch BikeAir bezieht, steht ausdrücklich: "Tank (auch in Flaschenform): ECE R67.01 Befestigung: fest, Befüllung an öffentlichen Tankstellen erlaubt".

Jetzt habe ich mit Brief und Siegel 2 Tanks in Flaschenform, mit Brief und Siegel bestätigt, dass sie ECE R67.01 konform sind, dazu die Bestätigung mit Brief und Siegel, dass eine Befestigung eingebaut ist, die ECE 67.01 konform ist nach Prüfung durch den TÜV Rheinland, dazu mit Brief und Siegel bestätigt, dass die Tanks zur Bordversorgung sind. Ich habe also genau das, was im Entwurf für die Verordnung steht. Und jetzt sagen einige: Moment, das ist ja nicht konform mit dem Entwurf? Was muss man denn noch vorweisen, um Konformität zu bestätigen????

Der Tank ist nach Norm ECE R67.01 - wie im Entwurf gefordert
Er ist befestigt wie gefordert nach ECE R67.01 - wie im Entwurf gefordert.

BikeAir, ich denke, dass der Unterschied zu dem, was du im Gaskasten hast, die verrohrten Zuleitungen zu den Verbrauchern sind? Das ist keine Kleinigkeit, sondern entscheidend.

BikeAir, dafür, dass ich dir den Beitrag mit dem übereifrigen Prüfer untergeschoben habe, bitte ich um Entschuldigung, der war von Luppo und nicht von dir. Nochmals: Sorry.

Luppo, ob du denkst, dass die Halterung keine 20g mitmacht oder nicht, ist relativ egal. Entscheidend ist, was der TÜV Rheinland sagt. Und der bestätigt die Festigkeit der Halterung nach ECE R67.01. Meinungen zählen für mich nicht, sondern Gutachten und damit Fakten.

Irgendwie verstehe ich nicht, was noch mehr an Papieren und Bestätigungen her soll?

Gruß
Klaus

Scout am 05 Feb 2025 00:22:41

BikeAir hat geschrieben: Hier einfach nochmal für die, die es immer noch nicht verstanden haben.
Die ECE R 67-01 Norm ist nur für
"von Fahrzeugen der Klassen M und N, die mit der speziellen Ausrüstung für die Verwendung von
verflüssigten Gasen in ihrem Antriebssystem ausgestattet sind, in Bezug auf den Einbau dieser
Ausrüstung

und nicht für Kochen und Heizen!

Den Unsinn erzählt er ständig. Ich habe ihn in dem Beitrag schon empfohlen sich an den richtig Stellen kundig zu machen.
--> Link
Das hat er bisher nicht zustande gebracht, wird er wohl auch zukünftig nicht zustande bringen wollen. An sich sollte man mit einem Troll nicht diskutieren gemäß der Devise, „Füttere keinen Troll“.

Warum gilt die regel nach ECE R 67.1 nicht nur für Antriebstanks zum Antrieb von Fahrzeugen sonder auch für Verbrennungstanks zum Heizen im Womo?
Das steht auch nicht in der ECE R 76.1 sondern in der ECE R122.

Zitat:
ANHANG 8
Sicherheitsvorschriften für Verbrennungsgeräte und Heizungssysteme für Flüssiggas (LPG)

1. LPG-HEIZUNGSSYSTEME FÜR DEN BETRIEB WÄHREND DER FAHRT IN KRAFTFAHRZEUGEN
1.1 Kann ein in ein Kraftfahrzeug eingebautes LPG-Heizungssystem auch während der Fahrt betrieben werden, so müssen das LPG-Verbrennungsheizgerät und sein Gasversorgungssystem folgende Vorschriften erfüllen:

1.1.1 Das LPG-Verbrennungsheizgerät muss der harmonisierten Norm EN 624: 2000 (Festlegungen für flüssiggasbetriebene Geräte — Raumluftunabhängige Flüssiggas-Raumheizgeräte zum Einbau in Fahrzeugen und Booten) entsprechen.

1.1.2 Ist ein LPG-Behälter fest im Fahrzeug eingebaut, müssen alle mit flüssigem LPG in Kontakt kommenden Systemteile (alle Teile vom Betankungsanschluss bis zum Verdampfer/Druckregler) und deren jeweiliger Einbau den technischen Vorschriften der Regelung Nr. 67, Teile I und II und Anhänge 3 bis 10, 13 und 15 bis 17 entsprechen.

Unter Punkt 1.1.2 steht eindeutig, dass sämtliche LPG Komponenten der ECE R 67.01 entsprechen müssen.

Gruß
Scout

lonsome am 05 Feb 2025 00:56:14

Hallo,

und nochmals: Ich verstehe es nicht, warum mir immer wieder gesagt wird, was in den geplanten Verordnungen für Tankflaschen steht. ich habe keine Tankflaschen, sondern mit Brief und Siegel Tanks. Und wenn BikeAir meine Tanks noch so oft als Tankflaschen bezeichnet - wie werden dadurch keine Tankflaschen, sondern bleiben, wie überall angegeben und eingetragen, Tanks - mit Brief und Siegel. Ein Reh wird nicht zum Hasen, nur weil man es ständig so nennt.

Gruß
Klaus

lonsome am 05 Feb 2025 09:47:01

Hallo,

irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich da viel an der Form des Gastanks entzündet.

Einmal anders gedacht: Es werden ja viele Gastanks unterflur eingebaut, meistens groß, rot und in Zylinderform. Eingebaut werden sie nach meinem Wissen immer entsprechend ECE R67.01? Oder gibt es dafür eine andere Vorschrift? Hätte ich so einen Tank eingebaut, gäbe es diese Diskussion nicht.

Nach BikeAir dürften auch alle diese Tanks nicht betrieben werden, denn die ECE R67.01 gilt ja nur für das Betreiben von Motoren. Es steht nach BikeAir in der ECE R67.01 ja nichts drin, dass die Vorschrift auch für Brenngas Unterflur anzuwenden ist usw., oder täusche ich mich da? Nach welcher Norm/Vorschrift wurden und werden die eingebaut? Warum dürfen die in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden? Wenn das zuträfe, was in den von BikeAir verlinkten Artikeln gesagt wird, müssten all diese Tanks mit den Fahrzeugen die Betriebserlaubnis verlieren bzw. dürften bei der Gasprüfung nicht mehr abgenommen werden? Und in der Konsequenz müssten alle diese Tanks ausgebaut und durch schnell ausbaubare Gastankflaschen ersetz werden? Das wäre ja ganz lustig, wenn alle z. B. in den Dickschiffen eingebauten Tanks wieder raus müssten, es keinen Bestandsschutz gäbe, alle bisherigen Gasprüfungen falsch abgenommen wurden.

Ich bin da bei Scout, dass die ECE R67.01 auf alle Flüssiggassysteme angewendet wurde, egal ob für Antrieb oder als Brenngas. So wird es bei den ganzen Gastanks gehandhabt.

Olli, vielen Dank für deinen Link auf WYNEN Gas, die bieten solche Dinger ähnlich zu meinem ausdrücklich als EinzelTANK (stehend) an, geprüft über ECE R67.01 und ohne 10jährliche Druckprüfung. Aber vielleicht verkauft ja WYNEN auch einen Hasen als Reh ...

Es wäre wirklich interessant, ob dann alle Gastanks ausgebaut werden müssen, wenn sie nicht zu Antriebszwecken genutzt werden, BikeAir? Oder haben die Personen in den von dir verlinkten Artikeln nur bis zu den Gastankflaschen gedacht und nicht weiter?

Gruß
Klaus

BikeAir am 05 Feb 2025 10:28:15

Scout hat geschrieben:Das hat er bisher nicht zustande gebracht, wird er wohl auch zukünftig nicht zustande bringen wollen. An sich sollte man mit einem Troll nicht diskutieren gemäß der Devise, „Füttere keinen Troll“.

Lieber Scout, ich schätze ja viele Deiner Posts, aber eine derartige Aussage verbitte ich mir!

Ich stehe da mit meiner Meinung ja nicht alleine, vielleicht solltest DU meine Links auch mal bis zu Ende lesen.

Es geht doch nicht um fest eingebaute Unterflurtanks etc. die diesen Namen auch verdienen, sondern darum, das man in der Vergangenheit eine befüllbare Gasflasche zum Tank umbenannt hat, obwohl es eben auch nur eine Gasflasche ist und man nun eine Regelung sucht, das eben nicht mehr so zu machen. Eben keine Befestigung mehr nach ECE R67.01 und auch keine feste Verrohrung mehr, also das genaue Gegenteil von dem, was Kollege lonesome gerade gemacht hat.

lonsome hat geschrieben:Hallo,
irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich da viel an der Form des Gastanks entzündet.
Das mag so sein, weil ja gerade die Novellierung der Verordnung, wenn sie so kommen sollte, es offensichtlich nicht mehr so zuläßt, wie Du sie jetzt eingebaut hast, eingetragen oder nicht.

lonsome hat geschrieben:Nach BikeAir dürften auch alle diese Tanks nicht betrieben werden,

Das habe ich nirgendwo gesagt

lonsome hat geschrieben:und ohne 10jährliche Druckprüfung. Aber vielleicht verkauft ja WYNEN auch einen Hasen als Reh ...

Ja aber warum muß ein Druckbhälter alle 10 Jahre geprüft werden, aber wenn ich ich mit Stahlbändern befestige nicht mehr? Das ist doch Unsinn.

lonsome hat geschrieben:Es wäre wirklich interessant, ob dann alle Gastanks ausgebaut werden müssen, wenn sie nicht zu Antriebszwecken genutzt werden, BikeAir? Oder haben die Personen in den von dir verlinkten Artikeln nur bis zu den Gastankflaschen gedacht und nicht weiter?


Ja da geht es in der Novellierung eben nur um die befüllbaren Gasflaschen und eine einheitliche Regelung, wobei man noch nicht genau weiß was am Ende genau dabei rauskommt.

Grüße

lonsome am 05 Feb 2025 10:50:24

BikeAir hat geschrieben:Ja da geht es in der Novellierung eben nur um die befüllbaren Gasflaschen und eine einheitliche Regelung, wobei man noch nicht genau weiß was am Ende genau dabei rauskommt.


Hallo,

nein, eben nicht: Ist die ECE R67.01 nur für Antrieb gültig oder auch für Gastanks? Das ist doch der entscheidende Punkt. Du bestreitest, dass sie für Brenngas anzuwenden ist. Du hast das sogar in Großbuchstaben zitiert, dass sie nur für Antrieb gilt. Und das gilt dann für alle Formen von Behältern. Entweder sie gilt nur für Antrieb oder auch für Brenngas. Du kannst doch nicht sagen, dass sie nur für den einen Bereich gilt und für den anderen nicht? Oder mit welcher Begründung sagst du das? Kannst du mir da die rechtliche Bestimmung nennen? Deine Argumentation war:

BikeAir hat geschrieben:Es geht doch nicht um fest eingebaute Unterflurtanks etc. die diesen Namen auch verdienen


Könntest du mir bitte die gesetzliche Regelung nenne, wann ein Tank das verdient oder nicht? Wenn es keine gesetzliche Regelung gibt, ist das einfach nur eine persönliche Einschätzung von dir. Und die hat jetzt rechtlich eher geringe Bedeutung. Bitte Butter bei die Fische: Wann nach welcher gesetzlichen Regelung verdient ein Tank auch den Namen Tank? Diese Antwort bist du bisher schuldig geblieben, und nach welcher Norm wird er geprüft, da ja ECE R67.01 nur den Antrieb gilt?

Und kannst du mir die rechtlichen Bestimmungen nennen, nach denen ein Gastank nicht die Form einer Flasche haben darf? Nur weil die Form ähnlich ist, müssen sie nicht gleich sein. Es gibt Autos mit E-Antrieb und Autos mit Verbennerantrieb, die nahezu gleich aussehen. Aber durch das gleiche Aussehen wird das E-Auto nicht zum Verbrenner und umgekehrt. Wenn ein Gastank in Flaschenform konstruiert und zugelassen wurde, ist er ein Gastank. Und wenn eine Gastankflasche für diesen Zweck konstruiert wurde, ist sie eine Gastankflasche. Nur nach dem Aussehen zu urteilen halte für nicht zielführend: Sieht einer Gastankflasche ähnlich, also muss es eine Gastankflasche sein - nein, eben nicht.

Dass es in den von dir aufgezeigten Links nur um Gastankflaschen geht, heißt nicht, dass es keine Auswirkungen auf anderes hätte. Das wird nur nicht konsequent zu Ende gedacht.

Und ich wüsste nicht, warum eine Novellierung der Regelung für Gastankflaschen eine Auswirkung auf meine Gastanks haben sollte?

Da wäre es dann notwendig, dass du belegst, dass Gastanks ganz prinzipiell nicht für Brenngas nach ECE R67.01 geprüft werden dürfen. Das behauptest du aber. Den Beleg bist du bis jetzt schuldig geblieben. Und der Beleg müsste ja für alle Gastanks gelten, auch für die unterflur eingebauten etc..

Gruß
Klaus

Scout am 05 Feb 2025 13:33:58

BikeAir hat geschrieben:Es geht doch nicht um fest eingebaute Unterflurtanks etc. die diesen Namen auch verdienen, sondern darum, das man in der Vergangenheit eine befüllbare Gasflasche zum Tank umbenannt hat,

In unserer Diskussion oder Auseinandersetzung ging es nie um Gasflaschen jeglicher Art.
Es ging um deine Behauptung, dass die Regel ECE R 67.01 nur für für die motorische Verbrennung und damit die Entnahme aus der Flüssigphase Gültigkeit hätte.

Ich habe dich darauf hingewiesen, dass in der Regel ECE 122 (LPG-HEIZUNGSSYSTEME FÜR DEN BETRIEB WÄHREND DER FAHRT IN KRAFTFAHRZEUGEN) darauf hingewiesen wird, dass Brenngastanks, aus denen gasförmiges Propan oder Butan entnommen wird, auch nach der Regel ECE R 67.01 montiert werden müssen.
Anscheinend liest du das nicht, verstehst das nicht oder ignorierst es einfach.

Gruß
Scout

lonsome am 05 Feb 2025 16:12:11

Hallo,

die Frage ist letztlich ganz einfach: Gilt ECE R67.01 nur für den Antrieb? Wenn ja, dann werden wohl alle Tanks, die danach geprüft wurden (also auch alle Unterflurtanks etc.) die Betriebserlaubnis verlieren, weil sie falsch geprüft wurden.

Gilt ECE R67.01 für "vernünftig" eingebaute Tanks, dann gilt sie automatisch auch für alle Brenngastanks und nicht nur für den Antrieb. Nur eine von beiden Möglichkeiten kann zutreffen.

Die Regelung bezieht sich ja nicht auf die Behälter usw., sondern ausschließlich auf den Verwendungszweck, und der ist immer gleich, ganz unabhängig von Form, Einbauort usw. des Tanks.

Wenn die Regelung wirklich nur für den Antrieb gelten sollte, dann wird damit eine schöne Welle losgetreten, da werden sich viele Womo-Besitzer freuen, die Tanks eingebaut haben, denn die müssen alle nach einer neuen Norm geprüft werden.

Gruß
Klaus

BikeAir am 05 Feb 2025 20:02:35

Scout hat geschrieben:Es ging um deine Behauptung, dass die Regel ECE R 67.01 nur für für die motorische Verbrennung und damit die Entnahme aus der Flüssigphase Gültigkeit hätte.


Das ist auch so, denn genau so steht es in der Präambel zur ECE R 67.01!!
Ich weiß nicht, wer von uns beiden jetzt nicht lesen und / oder verstehen kann, oder hat sich gar die EU Kommission vertan.

Bildschirmfoto 2025-02-05 um 18.40.46.jpg


Scout hat geschrieben:Ich habe dich darauf hingewiesen, dass in der Regel ECE 122 (LPG-HEIZUNGSSYSTEME FÜR DEN BETRIEB WÄHREND DER FAHRT IN KRAFTFAHRZEUGEN) darauf hingewiesen wird, dass Brenngastanks, aus denen gasförmiges Propan oder Butan entnommen wird, auch nach der Regel ECE R 67.01 montiert werden müssen.

Ja das hast Du, das ist ja auch korrekt, der Hinweis verweist aber nur auf eine Montageart in einer anderen ECE, das macht aber nur den Verweis auf den einen Absatz (hier Montageart) wirksam aber nicht die gesamte Norm. Ein derartiges Verfahren ist auch bei sehr vielen DIN Normen absolut üblich, aber das weißt Du ja bestimmt auch selbst.

So und nun? Lonesome hat eine befüllbare Gasflasche mit Füll- und Entnahmeanschluß und dem Aufdruck "Tank" nach ECE und ich habe eine befüllbare Gasflasche (travelmate) ohne Tankaufdruck, ergo als Gasflasche - Technisch sind beide bis auf Nuancen identisch - Was war jetzt der Unterschied?
--> Link

Grüße

BikeAir am 05 Feb 2025 20:40:59

Scout hat geschrieben:Ich habe dich darauf hingewiesen, dass in der Regel ECE 122 (LPG-HEIZUNGSSYSTEME FÜR DEN BETRIEB WÄHREND DER FAHRT IN KRAFTFAHRZEUGEN) darauf hingewiesen wird, dass Brenngastanks, aus denen gasförmiges Propan oder Butan entnommen wird, auch nach der Regel ECE R 67.01 montiert werden müssen.

Im Übrigen bezweifele ich, das Wohnmobile und deren Heizungen überhaupt unter diese ECE 122 fallen, denn von Haus aus, besitzen diese gar kein LPG Gassystem. LPG Gas selbst, ist zudem meist identisch mit dem Gas in den Tauschflaschen --> Link
Dazu dürfen viele Wohnmobile während der Fahrt auch sowieso kein Heizungssystem benutzen, sofern sie nicht über einen Crashsensor verfügen, wie z.B. Duocontrol. Das hat aber auch nichts mit der ECE 122 zu tun
Denn selbst wenn das wirklich so wäre, wie Du behauptest, dann müssten ja alle normalen und befüllbare Gasflaschen in Wohnmobilen, mit denen man eine Heizung, auch während der Fahrt betreiben könnte, schon über ECE R 67.01 Befestigungen verfügen, das tun sie aber zu 100% nicht.
Du merkst aber schon dass da bei Deiner Interpretation irgendetwas nicht stimmen kann, oder? Ist jetzt eine Flasche, befüllbar oder nicht schon ein Tank oder noch eine Flasche oder eine Tankflasche oder Tankgasflasche - ich denke einfach eine Gasflasche und damit erübrigt sich die ganze Diskussion eigentlich von selbst

Nein und ich behaupte jetzt nicht, das Du ein Troll wärest :P denn es geht mir nur um die Sache.

Grüße

MilesandMore am 05 Feb 2025 21:07:08

pepe27 hat geschrieben: Man müsste halt die rückseitige Befestigung der Stahlbänder sehen.


Die rückseitige Befestigung wäre bei mir nicht möglich ohne das die Schrauben bei mir in der Kabine landen.
Denn - Vorschrift soll - wohl sein das sie durch die Gaskastenwand gehen und von außen verschraubt sind.
Also keine Spaxe o.ä.
Mein Gaskasten ist vorgehangen als separates Teil wenn nun sogar im unteren Bereich des Spannbandes massive Löcher gebohrt werden die dann in die Kabine gehen dann ist die Gasdichtigkeit futsch bzw. muß wirklich sauber abgedichtet werden.

Und wie ich jetzt las sind für Gastanks neuerdings DREI Spannbänder vorgeschrieben.
Hier sind es aber nur zwei.

Füllstutzen unter dem Entnahmeanschlußniveau kann wohl auch Problem machen oder ich bring was durcheinander, vielleicht kann Scout hier helfen.

Beste Gruesse Bernd

ManfredK am 05 Feb 2025 21:21:28

BikeAir hat geschrieben:Im Übrigen bezweifele ich, das Wohnmobile und deren Heizungen überhaupt unter diese ECE 122 fallen

dann müssten ja alle normalen und befüllbare Gasflaschen in Wohnmobilen,

Grüße


R122 ist für alle Heizungssystem in Fahrzeugen der Klasse M zutreffend...
Der Hinweis auf Teile der R67 im Anhang 8 der R122 bezieht sich auf "fest eingebaute Tanks" daher verzichten ja die bekannten Entwürfe auf den Festeinbau von "Gastankflaschen" durch Wegfall der Verrohrung zum Außenfüllanschluss und Wegfall des Festeinbaus

Einfach mal die R122 lesen... --> Link)

lonsome am 06 Feb 2025 00:30:17

Hallo,

es ist schon nett, dass BikeAir immer behauptet, dass seine Gastankfalsche und meine Gastanks in Flaschenform bis auf den Aufkleber identisch seine. Das ist grundlegend falsch. Eine Alutankflasche wird keine Nummer nach ECE R67.01 erhalten, weil sie die Prüfung nicht bestehen würde. Der Grund: Das Material ist nicht fest genug, um 20g auszuhalten. Die Flasche würde bei diesen Kräften zerreißen. Darum macht es gar keinen Sinn, die an eine Halterung für 20g zu schrauben. Aus einem Hasen wird kein Reh durch Anschrauben. Das ist ja das Problem: Ich kann nicht einfach auf eine Gastankflasche einen anderen Aufkleber draufmachen, auch wenn BikeAir das immer wieder behauptet. Die Flaschen sind grundlegend verschieden. Tanks sind als Tank konstruiert, Tankflaschen als Tankflaschen. Der Tank hält eine Prüfung nach ECE R67.01 aus, die Tankflasche, insbesondere Alugas, nicht. Und auch durch das ununterbrochene Behaupten, dass es keinen Unterschied gäbe, wird der Unterschied nicht verschwinden. Tankflaschen aus Stahl können evtl. halten, je nach Bauart. Das ist aus der Grund, warum die einen Flaschen nicht nach 10 Jahren einer Druckprüfung unterzogen werden müssen, die anderen schon.

Dazu auch einmal die Angaben von WYNEN: Die Gastanks wurden extra in Zusammenarbeit mit einem Produzenten von Gastanks, einem Gastankwerk, konstruiert. Es sind als KEINE üblichen Gastankflaschen, auf die einfach ein anderer Aufkleber geklebt wurde. Dazu die Beschreibung:

Gastanks und Tanks stehend
Gastanks
Gastanks mit Abnahme nach 67 R 01
Gastanks in 23 Größen, von 20 bis 195 Ltr. sind meist vorrätig. (siehe Produkte) Alle Tanks sind mit 80% Füllstopp, Sicherheitsventil, Entnahmeventil manuell mit Rohrbruchsicherung und Füllstandanzeige ausgerüstet.

Informationen

Füllstop - Beendet die Betankung bei 80% automatisch.
Gasentnahme - Im oberen Teil des Tanks wird Gas zu Campingzwecken in Dampfform entnommen.
Gasentnahme - Im unteren Teil wird Gas in Flüssigform zum Antrieb von Benzinmotoren entnommen.
Campinggastanks sind immer in Zylinderform. Die Füllung ist aus Sicherheitsgründen auf 80% begrenzt. Der Gasdruck im Tank von ca. 7bar wird vom Druckregler auf 30 mbar (früher 50) reduziert.
Die Armaturenplatte steht in der Regel seitlich auf 90°. es ist auch möglich Tanks mit 0° oder 45° oder 105° zu liefern. In der Armaturenplatte sind Entnahmeventil, Sicherheitsventil, Füllstandanzeige und das 80% Füllstopventil montiert.


Es steht also sogar drin, dass diese Tanks sogar für den Antrieb verwendet werden könnten, wenn das Gas unten entnommen wird. Sie sind einfach anders konstruiert, auch wenn BikeAir immer etwas anderes behauptet.

Und immer noch hat BikeAir nicht erklärt, warum er dann Unterflurtank usw. für erlaubt hält, wenn sie doch nach einer Norm geprüft werden, die gar zutreffend ist. Denn auch das Gas der Unterflurtanks wird nicht für den Antrieb genutzt.



Gruß
Klaus

BikeAir am 06 Feb 2025 01:12:12

Wer außer Dir braucht bei einem Wohnmobil 20G, das schon bei 2G in Einzelteilen rumliegt, auf den Rest und die falschen Unterstellungen antworte ich nicht mehr, ist Sinnbefreit und mir mittlerweile echt zu blöd.

Viel Spaß mit Deinen 20G Tanks :lol: :lol: :lol: :lol:

Tüss

Olli2305 am 06 Feb 2025 09:31:21

Aber ihrgendwehr muss ja die Stehenden Gastanks nach ECE 67.01 zugelassen haben, das darf der Hersteller ja nicht einfach selbst. Dann liegt der Fehler ja bei der zulassungsbehörde, die die Forschriften anscheinend nicht kennt. :lol:

lonsome am 06 Feb 2025 10:47:48

Hallo,

das war jetzt eine sehr gute Erklärung, warum die Alugastankflasche das gleiche ist wie mein Gastank, sehr sauber und fundiert.

Warum das Thema Sicherheit auf einmal eingebracht wird, verstehe ich nicht ganz. Es ging hier immer nur um rechtliche Vorschriften, von mir wurde nie behauptet, dass ich mich da sicherer fühlen würde. Sicherheit ist auf beiden Seiten ein Scheinargument, auch dabei, dass die Tankflaschen für die Feuerwehr schnell entnehmbar sein sollten. Hintergrund ist da in meinen Augen ein ganz anderer.

Die Nutzer vor allem Alugastankflaschen wollen einen möglichst einfachen Umbau, ähnlich wie bei Bleiakku zu LiFePo4, und dazu die Gewichtsersparnis. Am besten also alte grau Flasche raus, neue Alugastankflasche rein.

Der Markt für Alugasflaschen ist wohl eher begrenzt und ausgeschöpft, darum muss der Markt für Alugastankflaschen erweitert werden. Die derzeitigen Alugastankflaschen z. B. von Alugas halten wohl die Prüfung nach ECE 67.01 nicht aus, weil sie aufplatzen bei der Beschleunigung von 20g. Falls das falsch ist, dann bitte einen Link zu einer entsprechenden Alugastankflasche. Wenn nun eine Prüfung für diese Flaschen notwendig wäre, würden sie diese derzeit (außer es gibt dann technische Nachbesserungen) nicht bestehen. Damit würden den Herstellern die Felle davonschwimmen, weil die Flaschen nicht mehr zulässig wären. Die üblichen Gastankflaschen unterscheiden sich konstruktiv von Gastanks, auch von denen in Flaschen- bzw. Zylinderform.

Ausweg: Es muss alles vermieden werden, was den Anschein eines Tanks oder einer festen Verbauung erwecken könnte: also keine feste Verschraubung, sondern Rändelschrauben zum Lösen, eine Schnellkupplung usw.. Argumentiert wird mit der Sicherheit und der Feuerwehr, Grund ist aber: Durch die Vermeidung von einer auch nur irgendwie angedeuteten festen Verbauung soll vermieden werden, dass die Gastankflaschen nach ECE R67.01 geprüft werden müssen, weil das derzeit nicht bestanden würde. Dafür will dann einer der Gasfachleute mit einer Verplombung arbeiten usw.. Darum auch die Diskussion, ob die ECE R67.01 überhaupt gilt.

Die Herausnehmbarkeit für die Feuerwehr und damit die Sicherheit ist ein Scheinargument, um der Prüfung zu entgehen und weiterhin das Geschäftsmodell des Herstellers und der Händler auch für das nötige Zubehör zu erhalten. Falls die Feuerwehr die Flaschen tatsächlich rausnehmen will, dann werden die nicht mit den dicken Handschuhen an einer kleinen Rändelschraube drehen. Die nehmen einen Bolzenschneider oder die Rettungsschere und trennen die Schraube auf. Das alles sind Pseudodiskussionen, bei denen es letztlich darum geht, Geschäftsmodelle aufrecht zu erhalten. Das ist bei meinen Tanks genau das selbe wie bei den Alugastankflaschen. Ich jedenfalls gehe bei meinen Tanks von keiner größeren Sicherheit aus, ebenso nicht bei entnehmbaren Alugastankflaschen. Mein Grund für den Einbau von Tanks war die Rechtssicherheit. Und die hat ausschließlich mit Vorschriften zu tun, aber nichts mit der Sicherheit selbst. Mir ist völlig klar, dass vielleicht die Halterung 20g aushält, aber nicht das Womo. Aber es ist letztlich gleichgültig, ob eine Alugastankflasche durch die Gegend fliegt oder ein Gastank. Es geht ausschließlich um die rechtliche Seite. Und da wird es ja noch interessant, wie es für die Alugastankflaschen ausgeht, wie kompliziert dann der Einbau wird und was er kostet. Da bin ich (hoffentlich) raus durch den Einbau von Gastanks.

Gruß
Klaus

andwein am 06 Feb 2025 14:32:29

lonsome hat geschrieben:...... Die derzeitigen Alugastankflaschen z. B. von Alugas halten wohl die Prüfung nach ECE 67.01 nicht aus, weil sie aufplatzen bei der Beschleunigung von 20g. Gruß Klaus

Das mit der fehlenden Zulassung für eine ECE 67.01 Prüfung ist richtig, der 20G Grund ist eine Vermutung!
Grundsätzlich ist der Werkstoff Aluminium nicht als Werkstoff für Gastanks zugelassen und damit fehlt schon die Grundvoraussetzung für eine ECE 67.01 Prüfung. Alle in Deutschland zugelassenen Gastanks sind aus Stahl!
Das ist mein Wissensstand aus Gesprächen mit Mitarbeitern TÜV Süd für Behälterdruckprüfungen. Die Werkstofffrage wird in der ECE 67.01 soweit ichz weiß garnicht angesprochen. Ich kann es aber leider nicht nachlesen weil mir diese Normunterlagen nicht zur Verfügung stehen.
Gruß Andreas

lonsome am 06 Feb 2025 15:03:49

Hallo,

der Werkstoff wird nach meinen Infos auch nicht angesprochen, sondern es geht um den Druck und die Haltbarkeit bei Beschleunigung. Und da sind die gegenwärtigen Alugastankflaschen (z. B. Alugas) eben nicht ausreichend fest. Das ist ja auch das, ich immer meine, wenn ich sage: Es ist ein Unterschied zwischen einer Gastankflasche und einem Gastank. Ich kann eben beides nicht einfach gleichsetzen.

Daß bei der Fa. Stäbler keine Alugastankfalschen eingebaut werden, hat ja auch nichts damit zu tun, dass sie die Flaschen nicht mögen oder mehr an etwas anderem verdienen würden. Wenn ich einen Gastank will, sind die einfach nicht zulässig. Mir wurde gesagt - und das bestätigst du ja auch - das Alugastankflaschen nicht als Tank zugelassen sind. Deshalb werde sie nicht eingebaut, sondern eben Behälter, die als Tank zugelassen sind.

Danke auch für die Info!

Gruß
Klaus

ManfredK am 06 Feb 2025 15:16:15

Auszug der R67 Anhang 10

Zur Herstellung des spannungsfesten Behältermantels ist Stahl entsprechend der Euronorm EN 10120 zu verwenden (andere Werkstoffe sind zulässig, wenn der Behälter die gleichen Sicherheitsmerkmale aufweist; diese sind durch die Behörde zu genehmigen, die die Typgenehmigung erteilt).

lonsome am 06 Feb 2025 16:32:47

Hallo,

wenn man mir das so richtig gesagt hat: Es geht ja nicht nur um die Beschleunigung bei der Flasche selbst, sondern auch um den Inhalt. Der drückt ja bei der Beschleunigung von innen auf die Flasche, also ein Druck von innen zusätzlich zum Gasdruck. Und da bersten wohl die Aluflaschen, so jedenfalls die Auskunft. Das würde ja dann gut zusammenpassen.

Vielleicht werden Alugastankflaschen neu konstruiert als Tank mit der entsprechenden Festigkeit, das werden wir sehen.

Gruß
Klaus

Scout am 06 Feb 2025 17:07:39

andwein hat geschrieben: Ich kann es aber leider nicht nachlesen weil mir diese Normunterlagen nicht zur Verfügung stehen.

Hier wird dir geholfen. --> Link

Gruß
Scout

pluto1 am 06 Feb 2025 17:15:58

... Ausrüstung von Fahrzeugen, in deren Antriebssystem LPG verwendet wird, muss......... die Verordnung gilt dann nur für Fahrzeuge mit Gasantrieb

ManfredK am 06 Feb 2025 19:52:52

pluto1 hat geschrieben:......... die Verordnung gilt dann nur für Fahrzeuge mit Gasantrieb


Wir drehen uns im Kreis - Für unsere WoMo gilt die R122 (Heizungssysteme) und darin ist bei fest eingebauten Gastanks (auch in Flaschenform) eine Befestigung analog zur R67 gefordert - aber das wurde in diesem Thread schon mehrfach kommuniziert

lonsome am 07 Feb 2025 14:51:45

Hallo,

bitte nicht mehr zur Diskussion, ob Tank oder nicht, sondern einfach als Info: Es wurde weiter oben geschrieben, dass 3 Befestigungspunkte vorgeschrieben seien. Ob es stimmt oder nicht, weiß ich nicht. Aber gerade habe ich aus anderen Gründen nochmals zu den Tanks geschaut und die Befestigung am Boden gesehen, hier ein Foto davon. Mir ist schon klar, dass das Womo eine Pappschachtel ist, aber eben einfach nur zur Info:

IMG_3976.jpeg


Gruß
Klaus

MilesandMore am 07 Feb 2025 19:11:21

Klaus,
Ist doch alles gut du hast eine rechtlich sichere Lösung für Dich gefunden und aus meiner Sicht zu einem fairen Preis.
Lass dich nicht provozieren. :wink:

Der einzige Nachteil den ich im Vergleich zu meiner - in DACH - illegalen Alugasflaschenlösung in den original Haltern sehe ist das du keine Tauschflaschen mehr in den Gaskasten stellen kannst.

Ich bin jedoch bisher noch nicht in diese Verlegenheit gekommen daß das nötig wäre.

Aber das trifft für WoMos mit Gastank auch zu.

Beste Gruesse Bernd

Bergbewohner1 am 16 Feb 2025 16:21:39

lonsome hat geschrieben:Hallo,

noch als Ergänzung: Es werden von der Fa. Stäbler ausdrücklich keine Alugasflaschen eingebaut, da es bei diesen wohl keine Abnahme geben kann.

Gruß
Klaus

Quatsch, stimmt einfach nicht, meine 2 Gastankflaschen Alu wurden erst vor 1,5 Jahren von der DEKRA geprüft und wieder abgenommen.

lonsome am 16 Feb 2025 16:37:49

Hallo,

abgenommen als Gastank oder als Tankflaschen? Tank geht nicht, Tankflaschen schon.

Gruß
Klaus

Lancelot am 16 Feb 2025 17:25:05

MilesandMore hat geschrieben: Der einzige Nachteil den ich im Vergleich zu meiner - in DACH - illegalen Alugasflaschenlösung in den original Haltern sehe ist das du keine Tauschflaschen mehr in den Gaskasten stellen kannst.
Ich bin jedoch bisher noch nicht in diese Verlegenheit gekommen daß das nötig wäre.
Aber das trifft für WoMos mit Gastank auch zu.


Wir haben Gastank 90 l unterflur und 2 Tauschflaschen im Gaskasten.
Darüber war ich sehr wohl mal froh : bei -13° und eisigem Ostwind war der Rest der LPG-Füllung im Gastank "eingefroren". Natürlich passiert das nachts um halb drei :roll: . Aber ich konnte raus und umschalten vom Tank auf Flaschen - Heizung sprang wieder an, alles prima :)

Nach 2 oder 3 Tagen dann beim weiterfahren an einer reinen Propangastanke in den Tank drauf getankt und wieder auf Tank umgestellt. Alles bestens :gut:

Bergbewohner1 am 16 Feb 2025 18:22:39

lonsome hat geschrieben:Hallo,

abgenommen als Gastank oder als Tankflaschen? Tank geht nicht, Tankflaschen schon.

Gruß
Klaus

Alutankflaschen, war auch davon die Rede, nicht von Alutanks-ist klar Tanks gibt es nicht aus Alu.

lonsome am 16 Feb 2025 19:21:31

Bergbewohner1 hat geschrieben:Alutankflaschen, war auch davon die Rede, nicht von Alutanks-ist klar Tanks gibt es nicht aus Alu.


Hallo,

im ganzen Beitrag geht es um Tank und nicht um Alugastankflaschen.

Gruß
Klaus

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