BikeAir am 14 Jan 2025 23:08:00 lonsome hat geschrieben:Hallo,
mein Beitrag ist ganz sachlich. Es geht mir immer darum, dass von der Fa. Stäbler zwei Tankflaschen fest eingebaut werden und diese damit als Gastank in Flaschenform gelten.
Hast Du mal überlegt, was Du da schreibst? Das ist im Grunde ein Durcheinandergeschwurbel von Unwissenheit. Du begreifst einfach nicht, oder willst nicht begreifen das eine befüllbare Gasflache kein Tank ist und auch 2 Stück davon nicht, auch nicht per Definition und jeder "Tank" oder Flasche die befüllbar ist hat einen 80% igen Füllstop. Wenn man also wenig Ahnung davon hat, ist viel davon, leider immer noch nicht viel mehr. :lol: lonsome hat geschrieben:Ich habe nie davon gesprochen, dass ich mir eine Gasflasche mit Füllstop reinstellen will.
und am Ende stellt Dir Stäbler genau 2 Alugas Travelmate "befüllbare Gasflaschen" rein, die dann für Dich ein teurer Tank sein wird und das nur, weil Du es nicht verstehen willst oder kannst. Deshalb nochmal:" Ein Hase ist ein Hase und bleibt ein Hase und wird auch per Definition kein Reh" und genauso banal ist das mit den befüllbaren Gasflaschen mit Füllstop und nicht so, wie mit Deinen Tankgasflaschengeschwurbel :lol: Grüße
lonsome am 14 Jan 2025 23:16:28 Hallo,
für dich und für mich sind das Gastanks, weil fest verbaut. Aber für BikeAir nicht, weil aus dem Reh durch Anbinden kein Hase wird und ich das nicht verstehe.
Fest eingebaut will ich, weil andere Flaschen nicht betankt werden dürfen und es teilweise bei Gasprüfung Probleme geben kann. Dass befüllt wird, obwohl nicht erlaubt, ist eine andere Sache. Ob sich da tatsächlich etwas ändert und wie es dann in anderen Ländern rechtlich ist?
Die vorgeschriebene Haltekraft ist ja nicht meine Sache, die muss die einbauende Firma klären. Von ihr bekomme ich auch die entsprechende Bescheinigung bzw. das Gutachten für die Eintragung in die KFZ-Papiere. Ich mache mir da auch ganz ehrlich keinen solchen Kopf, wenn ich an die sonstigen Befestigungen der Gasflaschen in den Gastkästen denke. Ich habe weder mehr Inhalt noch größeres Gewicht, die Flaschen hängen an der DuoControl wie vorher auch. Da war das Risiko in meinen Augen vorher größer.
BikeAir, du solltest einfach einmal lesen, was ich geschrieben habe, z B. dass die Fa. Stäbler keine Alugasflaschen einbaut. Und du hast bisher deine Ahnung leider in keiner Weise gezeigt bzw. belegt, schade. Du hast in keiner Wiese belegt, warum aus einer Tankflasche, die fest eingebaut ist, kein Tank werden kann. Du behauptest einfach nur mit unsinnigen Vergleichen. Zeige mir doch einfach eine Vorschrift, in der steht, dass Gastankflaschen nicht als Festtank verwendet werden dürfen, wenn sie entsprechend der Verordnung für Festtanks eingebaut und angeschlossen werden? Oder was ist für dich ein Tank in Flaschenform? Ansonsten ist das, was du sagst, für mich beweisloses Behaupten, du würdest es ahnungsloses Geschwurbel nennen.
Gruß Klaus
Luppo am 14 Jan 2025 23:48:34 Wie ich schon geschrieben habe, einen Eintrag in die Zulassungsbescheinigung brauchst du für die Heizgasanlage nicht, so mein Kenntnisstand, anders als beim Gasantrieb. Es ist auch kein Eintrag im Prüfbuch notwendig. Was das füllen betrifft, kann ich dich beruhigen. Dutzende Male gab es da nie nur im Absatz ein Problem, weder in D noch im europäischen Ausland, Ausnahme Italien, das hat steuerliche Gründe, die du weder mit Flasche noch mit Tank lösen kannst. Na dann halte uns mal auf dem Laufenden mit deinem Vorhaben
BikeAir am 15 Jan 2025 00:35:12 lonsome hat geschrieben:Hallo, Zeige mir doch einfach eine Vorschrift, in der steht, dass Gastankflaschen nicht als Festtank verwendet werden dürfen, wenn sie entsprechend der Verordnung für Festtanks eingebaut und angeschlossen werden?
Na sagen wir es einfach so, natürlich kannst Du alles was Du möchtest auch machen, die Tankflaschen mit Stahlgurten anbinden und sie dann zum Tank umetikettieren, aber auch mit langem Nachdenken, sehe ich überhaupt keine Sinn darin. Du hast hohe Kosten und dafür einen Eintrag ins gelbe Buch, und? Andere haben das Gleiche, nämlich die gleichen befüllbare Gasflaschen für das halbe Geld und auch keine Probleme. Den Unterschied machen dann die Stahlbänder, die man heute auch gar nicht mehr braucht. Aber mach mal, ist zwar sinnbefreit, aber alleine Dein Ding :lol: :lol: Grüße
Grisu1965 am 15 Jan 2025 10:43:14 Noch ein Denk Ansatz: Wenn du dir jetzt die beiden Flaschen als Tanks fest einbauen lässt und dafür mehr Geld bezahlst ist das eine Sache. Die neu Vorschrift besagt aber, soweit ich das mitbekommen habe, das die Tankflaschen die so eingebaut wurden umgebaut werden müssen auf den Stand das sie wieder herausnehmbar werden müssen. Dafür gibt es sogar schon ein Ventil das mit einem Schnellverschluss versehen ist das im Brandfall den Füllanschluss trennt. --> LinkIch würde nicht den Weg gehen und mir die Flaschen als Tanks einbauen und eintragen lassen da es wohl dahin gehen wird das es nicht mehr notwendig ist. Ich hatte auch schon Allutankflaschen in meine Womo über mehrere Jahre mit Außen Befüllung und mir ist an keiner Tankstelle das befüllen untersagt worden. Ich für meinen Teil warte einfach mal ab was da noch kommen wird und ob es dann eine haltbare Regelung geben wird für die Tankgasflaschen. So lange gibt es eben Tauschflaschen.
Luppo am 15 Jan 2025 10:58:13 Meine Rede, der aktuelle Stand ist Flasche mit werkzeugloser Entnahme. Daher sind eigentlich nur 2 Varianten sinnvoll: Gastank unters Fahrzeug schweißen (20g/8g) oder Flasche mit Füllstop in den Flaschenraum stellen. Erste Variante mit Abnahme und Eintragung ins Prüfbuch, zweite Variante eintragungsfrei.
lonsome am 15 Jan 2025 11:03:33 Hallo,
mit dem Abwarten hast du sicher ein gutes Argument. Das mit der Herausnehmbarkeit der Flaschen wird gerade diskutiert.
Da es bei mir aber nach Auskunft der Fa. Stäbler um einen Brenngastank geht, der ein Festtank ist und in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird (auch wenn das manche bezweifeln, wir werden sehen), dürften die Neuregelungen nicht gelten. Das ist auch so aus dem oben verlinkten Ausschnitt ersichtlich. Diskussionen gibt es wohl nur um die Gastankflaschen, aber nicht um einen Festtank in Flaschenform.
Vielleicht ziehe ich die berühmte A-Karte, oder es passt. Wenn es die A-Karte ist, dann werden sich manche freuen und lachen. Aber: No risk no fun.
Gruß Klaus
andwein am 15 Jan 2025 11:19:43 lonsome hat geschrieben:......wo steht das? Wer sagt das? Warum MUSS ich dann die Gasanlage in die Fahrzeugpapiere (nicht gelbes Prüfbuch!) eintragen lassen? Mit der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung (Teil 1 oder 2?) ist es eine festverbaute Tankanlage. Klaus
1. Die Heizgasanlage eines Wohnmobils muss nicht in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden 2. Für die Heizgasanlage gibt es eine separate Installationsbescheinigung und nach der ersten Gasprüfung ein gelbes Prüfbuch. 3. Ein Heizgastank muss fest verrohrt sein, deshalb Teil der Gasanlage, deshalb Eintrag ins Prüfbuch mit Seriennummer. 4. Ein Einbau einer Treibgasanlage für motorische Zwecke muss in der Zulassungsbescheinigung erfolgen. Dies ist mein Wissenstand in Kurzform zu dem Thema "Gas im Auto" Gruß Andreas
Grisu1965 am 15 Jan 2025 11:43:57 Klaus da muss ich jetzt leider ebenfalls sagen das eine Tankgasflasche ein Flasche bleibt auch wenn sie als Tank verbaut wird. Der Unterschied liegt im Anschluss. Ich glaube nicht das Stäbler die Flasche fest verrohrt sondern auch nur mit Schläuchen an die Anlage anschließt. In dem Moment ist und bleibt es ein Anlage die nach den neuen eventuell kommenden Richtlinien nicht als Tank eingetragen werden kann und muss dann den neuen Regeln entsprechend umgerüstet werden. (Schnellwechselventil, schnelle Entnahme) Ich würde mir das Geld erst mal sparen und abwarten was die neue Regelung nun vorsieht. Alles andere wäre rausgeworfenes Geld für das wir alle hart arbeiten müssen. Stäbler will verkaufen denn davon lebt er schließlich. Unterm Strich musst du für dich entscheiden was du möchtest wir können dich nur auf die da kommenden Dinge hinweisen und dich eventuell davon überzeuge das es momentan noch keinen Sinn macht sich ein Tankflasche anzuschaffen bevor es nicht klare Regeln gibt. Für mich war die Tankflasche ab dem Moment raus als die Regelung kam das sie Crash sicher Verbaut werden muss. Im Wohnmobil so gut wie unmöglich. Sollte die neue Regelung in so in Kraft treten wie es bisher gesagt wird, wird die Sache wieder interessant. Vorher aber nicht.
lonsome am 15 Jan 2025 11:46:52 Hallo,
zuerst eine Frage an die, die Tankflaschen nutzen: Stellt ihr die einfach so in den Gaskasten, zum Betanken wird er Adapter angeschraubt und dann aufgefüllt? Oder ist bei den meisten nicht auch eine Außendose o. ä. montiert?
Nochmal zur rechtlichen Situation, auch in einem anderen Forum von einem Fachmann so beschrieben:
Aluflaschen sind nicht als Festtank erlaubt, denn sie halten die nötigen Beschleunigungskräfte nicht aus. Darum als Festtank nur Stahlflaschen. Diese müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Dann noch der ein paar Bemerkungen von Robert Most in einem anderen Forum, der hier viel Erfahrung hat, und der auch die entsprechende Anweisung als Bild beigefügt hat:
Es gibt den Festeinbau von Tankflaschen, diese gelten als Festtank und dürfen an Tankstellen betankt werden. Sie müssten fest verrohrt sein usw., alles nach den Vorschriften.
Dann gibt es die Gastankfalschen, die nicht eingebaut werden. Sie müssen leicht entnehmbar sein, damit sie von qualifizierten Personen gefüllt werden können. Ein Betanken an Tankstellen ist durch "normale" Nutzer nicht erlaubt. Ich denke, dass genau wegen dieser Befüllung durch qualifizierte Personen die schnelle Entnahme gesichert sein muss, denn bei den fest eingebauten muss ja zwangsläufig an einer Tankstelle nachgefüllt werden.
Es wird interessant, was die Zukunft bringt, und es wird auch interessant, ob der Einbau bei Stäbler tatsächlich die nötigen Voraussetzungen bringt für einen Festtank, der dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Ich werde da natürlich vor dem Einbau vor Ort nochmals nachfragen, was genau gemacht wird.
Ich halte euch auf dem Laufenden, aber für mich sind die Argumente ausgetauscht. Mich würde noch die praktische Handhabung interessieren, wie es die Besitzer von Tankfalschen machen.
Danke für die Hinweise und Warnungen, die ich durchaus ernst nehme!
Gruß Klaus
Grisu1965 am 15 Jan 2025 12:08:15 Ok jetzt hast du den richtigen Ansatz :mrgreen: Ich kann nur von meiner Anlage sprechen die in einem Kastenwagen verbaut war. Zwei Alugastankflaschen mit Außenbetankung an der Seite. An die Tanke, Schlauch angeschraubt und Flaschen gefüllt. Es gab seiner Zeit mal die Vorschrift das Kastenwagen nur so betankt werden dürfen weil der Gaskasten wenn er offen ist auch zum Innenraum offen ist. Somit beim Entspannen der Pistole nach dem Tanken Gas in den Innenraum strömen konnte. Bei "Weißware" bitte verzeiht mir den Ausdruck :mrgreen: Ist das Flaschenfach in der Regel außen und hat keine Verbindung zum Innenraum. Da ist es wohl üblich das der Füllanschluss im Gaskasten untergebracht ist. Das soll aber wohl in den neuen Regeln wieder so beschrieben sein das ein Assen Anschluss vorhanden sein muss. Wie gesagt alles noch nicht spruchreif.
BikeAir am 15 Jan 2025 12:15:34 lonsome hat geschrieben:zuerst eine Frage an die, die Tankflaschen nutzen: Stellt ihr die einfach so in den Gaskasten, zum Betanken wird er Adapter angeschraubt und dann aufgefüllt? Oder ist bei den meisten nicht auch eine Außendose o. ä. montiert? Beide stehen an der selben Stelle wie die normalen Gasflaschen und sind auch nur mit Bändern befestigt, weil alte und neue Flaschen sind gleich dick, groß und schwer. Meine beiden Flaschen sind miteinander verschlaucht (T-Stück / Rückschlagventil / Adapter) Alles bleibt bei mir immer dran. Nur den Adapter vor dem Rückschlagventil tausche ich, sofern ein anderer von Nöten ist lonsome hat geschrieben:Es gibt den Festeinbau von Tankflaschen, diese gelten als Festtank und dürfen an Tankstellen betankt werden. Sie müssten fest verrohrt sein usw., alles nach den Vorschriften.
Das war einmal - Das war der Gasverein, der für diese Tankflaschen die Norm für Tanks für Verbrennungsmotoren in der Flüssiggasphase herangezogen hat, was aber falsch war. Denn unser Gas wird für heizen und Kochen verwendet aus der Gasphase. lonsome hat geschrieben:Dann gibt es die Gastankfalschen, die nicht eingebaut werden. Sie müssen leicht entnehmbar sein, damit sie von qualifizierten Personen gefüllt werden können.
Das sind immer noch die gleichen Flaschen! Das hat mit Füllen überhaupt nichts zu tun, sondern mit der Entnahme im möglichen Brandfall.(Schnellverschluß). Wobei das auch Quatsch ist, dann müsste das für normale Gasflaschen ja auch gelten, tut und wird es aber nicht. lonsome hat geschrieben:Ein Betanken an Tankstellen ist durch "normale" Nutzer nicht erlaubt. Ich denke, dass genau wegen dieser Befüllung durch qualifizierte Personen die schnelle Entnahme gesichert sein muss, denn bei den fest eingebauten muss ja zwangsläufig an einer Tankstelle nachgefüllt werden.
Das wirfst Du jetzt auch durcheinander. Es gibt eine Norm, die besagt, dass nur fest eingebaute Tanks selbst befüllt werden dürfen. Also ja, eigentlich verboten, jeder darf aber seinen PKW Gastank befüllen und so befüllt auch jeder seine befüllbaren Gasflaschen. Das ist technisch auch nichts anderes, denn beide haben einen 80% Füllstopp, der das Tanken automatisch beendet Das Procedere ist ja das Gleiche und ich kenne niemanden dem das Befüllen in D jemals verweigert wurde. Hoffe geholfen zu haben Grüße
Scout am 15 Jan 2025 13:51:35 So ganz verstehe ich die ganze Auseinandersetzung nicht. Gastank oder Flasche oder was? In den ECE Regelwerken, die mit den Themen befassen, ist weder von Tank noch Flasche, sondern von Druckgasbehältern die Rede. Nach diesem Blatt --> Linkdürfen Druckgasbehälter mit der ECE R 67.01 Zulassung an einer Tankstelle befüllt werden. Wenn also eine Gastankflasche die ECE R 67.01 Zulassung hat kann sie auch betankt werden. Eine weitere Voraussetzung ist natürlich, dass die Befestigung der UN/ECE-Regelung Nr. 67-01, Teil II 17.4. entspricht. Gruß Scout
lonsome am 15 Jan 2025 14:31:32 Hallo, schade dass BikeAir nicht die entsprechenden Unterlagen anscheinend nicht zur Kenntnis nimmt, sondern immer wieder andere Dinge behauptet. Im Link --> Link steht eigentlich alles ganz klar drin. Aber gut … Da steht auch genau das drin, was du sagst, Scout. Gruß Klaus
BikeAir am 15 Jan 2025 16:37:57 lonsome hat geschrieben:Hallo,
schade dass BikeAir nicht die entsprechenden Unterlagen anscheinend nicht zur Kenntnis nimmt, sondern immer wieder andere Dinge behauptet.
Ich habe nichts anderes gesagt als Scout nur hat er noch die Norm dazu genannt, Du hast nur was anderes draus lesen wollen :) , gesagt habe ich aber auch, das man seine nicht ECE R 67.01 Tankflasche trotzdem an jeder Tankstelle in D selber füllen kann, wie es eigentlich alle seit Ewigkeiten machen und es niemanden interessiert, außer Dich :lol: Im restlichen Europa außer IT schon gar keinen. Die Diskussion erinnert mich ein wenig an die alten Zeiten, wenn ich mit meiner Ente zum TÜV fuhr und an sich einen anderen Blinker dran geschraubt hatte, da blinkte dann eher das Prüfzeichen, als der Blinker selbst :lol: Grüße
lonsome am 15 Jan 2025 17:49:54 BikeAir hat geschrieben:gesagt habe ich aber auch, das man seine nicht ECE R 67.01 Tankflasche trotzdem an jeder Tankstelle in D selber füllen kann, wie es eigentlich alle seit Ewigkeiten machen und es niemanden interessiert
Hallo, na, da hast du Scott aber unvollständig zitiert. Es muss auch noch die Befestigung der Norm entsprechen. Aber gut, lassen wir das. Wir werden sehen. Gruß Klaus
BikeAir am 15 Jan 2025 18:20:33 lonsome hat geschrieben:na, da hast du Scott aber unvollständig zitiert. Es muss auch noch die Befestigung der Norm entsprechen. Aber gut, lassen wir das. Wir werden sehen.
Siehst Du Klaus, was Scott aber auch nicht gesagt hat ist, das die ECE R 67.01, aber gar nicht für unsere Anwendungsfälle zuständig ist, sondern, wie ich es schon weiter oben erwähnt habe, regelt die ECE R 67.01 die Anforderungen an die Herstellung, die Zulassung, die Prüfung und den Einbau der Gasanlage für die motorische Verbrennung und damit die Entnahme aus der Flüssigphase Wir entnehmen für Heizen und Kochen, Gas aus der Gasphase. Das ist ein Unterschied wie, Du ahnst es schon - Hase und Reh :eek: :) :) Vielleicht hilft Dir das ja etwas weiter: --> LinkGrüße
lonsome am 15 Jan 2025 18:22:41 Hallo,
Zur Info die entsprechenden Zeilen aus dem Angebot:
1 x Gasflasche R67 26,5 Liter 11 Kg aus Stahl mit Außenbetankung Hk flach und Füllschlauch 0,5 m Halter für Betankung, Adapter ACME, Dish, Bajonett, Nozzle, Bodenhalter 2er Set, Höhe 560 mm, Durchmesser 300 mm, Leergewicht 14,2 Kg, Ventilbestückung: Multiventil, Entnahmestutzen 21.8 LH Norm: ECE/ONU 67R01, Defintion: ortsfester Druckbehälter
Edit: Der Link ist endlich mal eine Information und nicht nur eine Behauptung, Danke! Und da es Information ist, gibt es mir zu denken.
Gruß Klaus
siemueller am 15 Jan 2025 18:40:12 Jetzt gebe ich auch mal meinen Senf dazu (ich lese eure Verwirrung): Wenn die Gasflasche vom Bundesamt als Ladung bezeichnet wird, muss ich dann einen Fahrtenschreiber einbauen? Habe erst kürzlich sehr amüsiert einen Talk bei YT gesehen, in dem ein Womo-Fahrer mit 7,49 t zGG und einem Anhänger mit Mini-Cooper in eine Polizeikontrolle kam. Der Polizist meinte, der Hänger würde Ladung transportieren, zwar nicht gewerblich, aber....! Auf die Nachfrage des Kontrollierten, ob den die Schwimmflügel in der Heckgarage auch "Ladung" wäre, beantwortete der Beamte mit JA ! Es ist einfach lächerlich in diesem Land, was sich hier abspielt. Gruss
MilesandMore am 15 Jan 2025 18:45:42 lonsome hat geschrieben:Es geht mir immer darum, dass von der Fa. Stäbler zwei Tankflaschen fest eingebaut werden und diese damit als Gastank in Flaschenform gelten. Gruß Klaus
Da hab ich ernsthafte Zweifel, daß der aufrecht stehende Gas-tank bei jedem TÜV und Gasprüfer später so durchgeht. Ich lerne aber immer gerne dazu. Beste Gruesse Bernd
MilesandMore am 15 Jan 2025 18:52:36 siemueller hat geschrieben:Jetzt gebe ich auch mal meinen Senf dazu (ich lese eure Verwirrung): Wenn die Gasflasche vom Bundesamt als Ladung bezeichnet wird, muss ich dann einen Fahrtenschreiber einbauen? Es ist einfach lächerlich in diesem Land, was sich hier abspielt. Gruss
Der Polizist hat Recht, und die Lächerlichkeit stammt aus der EU Vorschrift die alle umsetzen müssen und nicht der BRD. Ist inzwischen z.B. in Liner Foren eindeutig geklärt - es ist so - kostet schlappe 2000 Euro dann lacht man nicht mehr. Es geht um Fahrzeuge bei denen 7,5to Gewicht MIT Anhänger und einer Ladung auf dem HÄNGER überschritten werden, so meine Erinnerung. Mit den Gasflaschen hat das nichts zu tun. Für Ladung im Fahrzeug gibt es Vorschriften - auch für Gasflaschen. Beste Gruesse Bernd
Scout am 15 Jan 2025 20:15:02 BikeAir hat geschrieben: Siehst Du Klaus, was Scott aber auch nicht gesagt hat ist, das die ECE R 67.01, aber gar nicht für unsere Anwendungsfälle zuständig ist, sondern, wie ich es schon weiter oben erwähnt habe, regelt die ECE R 67.01 die Anforderungen an die Herstellung, die Zulassung, die Prüfung und den Einbau der Gasanlage für die motorische Verbrennung und damit die Entnahme aus der Flüssigphase Wir entnehmen für Heizen und Kochen, Gas aus der Gasphase. Das ist ein Unterschied wie,
Das steht auch nicht in der ECE R 76.1 sondern in der ECE R122. Zitat: ANHANG 8 Sicherheitsvorschriften für Verbrennungsgeräte und Heizungssysteme für Flüssiggas (LPG)
1. LPG-HEIZUNGSSYSTEME FÜR DEN BETRIEB WÄHREND DER FAHRT IN KRAFTFAHRZEUGEN 1.1 Kann ein in ein Kraftfahrzeug eingebautes LPG-Heizungssystem auch während der Fahrt betrieben werden, so müssen das LPG-Verbrennungsheizgerät und sein Gasversorgungssystem folgende Vorschriften erfüllen:
1.1.1 Das LPG-Verbrennungsheizgerät muss der harmonisierten Norm EN 624: 2000 (Festlegungen für flüssiggasbetriebene Geräte — Raumluftunabhängige Flüssiggas-Raumheizgeräte zum Einbau in Fahrzeugen und Booten) entsprechen.
1.1.2 Ist ein LPG-Behälter fest im Fahrzeug eingebaut, müssen alle mit flüssigem LPG in Kontakt kommenden Systemteile (alle Teile vom Betankungsanschluss bis zum Verdampfer/Druckregler) und deren jeweiliger Einbau den technischen Vorschriften der Regelung Nr. 67, Teile I und II und Anhänge 3 bis 10, 13 und 15 bis 17 entsprechen.Unter Punkt 1.1.2 steht eindeutig, dass sämtliche LPG Komponenten der ECE R 67.01 entsprechen müssen. Sonst noch Unklarheiten? Gruß Scout
Luppo am 15 Jan 2025 20:34:28 Nochmal kurz zur Frage, wie das mit dem füllen funktioniert. Ich habe eine 14kg Alu hinten im Gaskasten stehen. Das Multiventil hat zwei Anschlüsse, einen für die Entnahme, einen fürs füllen. Der für die Entnahme geht zum Filter/Crashsensor und Verteilung. Der Füllanschluss ist mit Schlauch verlängert und hat einen Aufnahmestutzen vorne an der Tür innen. Da kommt die Pistole drauf und es wird getankt. Sehr komfortabel. Die Flasche ist mit Stahlbändern fixiert (die waren mal Vorschrift) und zum schnellen lösen gibt es Flügelmuttern.
lonsome am 15 Jan 2025 23:29:57 Hallo,
vielen Dank dir Scout, jetzt kommt Butter bei die Fische. Sprich: Die Stahltankflaschen, die mir von Stäbler mit allem Zubehör eingebaut werden, und die der R 67.01 entsprechen, gelten als Festtank, weil die Vorschriften analog gelten. Sie können und müssen analog einem Festtank für einen Motor in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Was mich beim näheren Betrachten des Links von BikeAir stutzig macht: Da ist die Rede vom BFG ist, und das ist ein eingetragener Verein für die Förderung von Verbraucherschutz usw. ist.
Also wird doch aus dem Hasen ein Reh?
Gruß Klaus
BikeAir am 16 Jan 2025 01:04:59 BikeAir hat geschrieben: Siehst Du Klaus, was Scott aber auch nicht gesagt hat ist, das die ECE R 67.01, aber gar nicht für unsere Anwendungsfälle zuständig ist, sondern, wie ich es schon weiter oben erwähnt habe, regelt die ECE R 67.01 die Anforderungen an die Herstellung, die Zulassung, die Prüfung und den Einbau der Gasanlage für die motorische Verbrennung und damit die Entnahme aus der Flüssigphase Wir entnehmen für Heizen und Kochen, Gas aus der Gasphase. Das ist ein Unterschied wie,
Scout hat geschrieben:Das steht auch nicht in der ECE R 76.1 sondern in der ECE R122. Sonst noch Unklarheiten?
Beide habe ich gar nicht genannt, sondern die ECE R 67.01. Also vielleicht bist Du in der Bürokratie mehr zu Hause als ich, ist aber eigentlich recht egal. Vielleicht hat ja noch jemand ein paar Normen im Angebot, die er hier zum Besten geben kann. Du nennst ECE R 76.1 und ECE R122, was das jetzt wieder ist, interessiert mich ehrlicherweise auch nicht. Mit unsere Diskusssion haben sie jedenfalls nichts zu tun, weil 1. LPG-HEIZUNGSSYSTEME FÜR DEN BETRIEB WÄHREND DER FAHRT IN KRAFTFAHRZEUGEN 1.1 Kann ein in ein Kraftfahrzeug eingebautes LPG-Heizungssystem auch während der Fahrt betrieben werden, so müssen das LPG-Verbrennungsheizgerät und sein Gasversorgungssystem folgende Vorschriften erfüllen: Unsere Wohnmobile und deren Gassysteme besitzen gar keine LPG Gassysteme, und zu DRITTEN MAL, LPG Systeme beziehen das Gas aus der FLüssigphase Wohnmobile aus der Gasphase nur darauf zielt die 67.01 ab, und deshalb gilt sie auch nur für Fahrzeuge, die Motoren damit betreiben und deshalb trifft auch der ganz Rest nicht auf Wohnmobile zu! Vielleicht einfach mal die §§§§§§ auf die Seite legen und sich mit der Technik auseinandersetzen. So schwer ist das doch gar nicht, oder? :) LPG Gas in einer Gasflasche macht ja noch kein LPG System, denn Gas für Camping und LPG Gas bestehen immer aus Propan und / oder Butan oder meist beiden. Der Unterschied ist nicht Propan oder Butan in einer Gasflasche, sondern Flüssigphase und Gasphase Sonst noch Unklarheiten? :lach: Ich beziehe mich HIER ausdrücklich hierauf --> Link und dort steht explizit "Die Anforderungen der ECE R 67.01 regelten die Herstellung, die Zulassung, die Prüfung und den Einbau der Gasanlage für die motorische Verbrennung und damit die Entnahme aus der Flüssigphase, während die Versorgung von im Wohnmobil installierten Gasgeräten aus der Gasphase heraus erfolgt."Und nur DAS ist das, worauf sich alle Problem mit befüllbaren Gasflaschen beziehen. Vielleicht einfach mal lesen. verstehen, oder sonst was. Ansonsten ist mir das ab jetzt auch völlig egal, wir kommen hier offensichtlich gemeinsam nicht weiter und deshalb soll doch jeder machen was er will, der eine kann sich mit Paragraphen beglücken, der andere soll sich Stahlflaschentanks oder was auch immer für teuer Geld einbauen, alles egal, denn ich, genauso wie hunderte oder tausende anderer, habe meine 2 befüllbaren Flaschen ordentlich, dichtigkeitsgeprüft im Gaskasten installiert und fülle sie an jeder LPG Tankstelle. Ob ein Paragraphenreiter sagt: " Das darfst Du nicht" ist mir dabei völlig wurscht. Sie sind auch nicht eingetragen, weil sie es nicht brauchen und habe dennoch eine recht frische Gasprüfungsplakette hinten draufkleben, auch wenn ich die im Moment auch nicht bräuchte. Also, macht was Ihr wollt, aber macht es gut! :) Ich melde mich daher hier, wegen Hoffnungslosigkeit im Kampf gegen die Windmühlen, vorübergehend ab. .............und da wundert man sich, dass es mit unserem Land immer weiter Bergab geht. Grüße
BikeAir am 16 Jan 2025 01:31:44 Zum Abschluß noch etwas Pragmatisches: In Chile war unsere LPG Flasche leer, Gas gibt es an vielen Tankstellen, wir standen auf einem CP, da wollten wir auch nicht weg, also mit der leeren Flasche und einem Taxi zur Tanke. Tankwartin: "Nein die können wir nicht befüllen, wir dürfen Flaschen / Tanks? nur in Fahrzeugen befüllen." Der Taxifahrer mischte sich ein, man stellte die Flasche ins Auto auf den Vordersitz, damit war sie im Fahrzeug und wurde befüllt.
Viva Don Quijote
lonsome am 16 Jan 2025 09:22:51 Hallo,
Immer mit der Ruhe … wenn du richtig liest, dann müssen die Teile bis zum Verdampfer (wenn ich es richtig lese) der Richtlinie für Flüssiggasankagen entsprechen. Und wenn der Flüssiggastank LPG in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist, habe ich doch eine Flüssiggasanlage?
Aber wie gesagt: Wir werden sehen. Am 3.2. ist Einbautermin.
Was ich schade finde: dass du, BikeAir, in die Sachdiskussion immer wieder persönliche Diskreditierung einbaust, so, als ob nur du die Weisheit mit Löffeln gegessen hättest. Ich finde Sachlichkeit immer besser als Diskreditieren durch Worte wie Schwurbeln, Ahnungslosigkeit, bergab gehen.
Gruß Klaus
Luppo am 16 Jan 2025 09:53:35 Fakt ist nun mal, dass es seit Jahren keine konkrete Ausführungsbestimmung zum Einbau und Betrieb von Flaschen gibt. Offensichtlich sieht der Gesetzgeber keine Notwenigkeit, dies explizit zu regeln. Die Ankündigung diesbezüglich gibt es auch schon seit 2022, geht also ins dritte Jahr. Es gibt eine handvoll Bestimmungen, die das Thema streifen, aber eben keine eindeutige. Deswegen wird man in jedem Schriftstück Dinge finden, die anwendbar sind, aber auch welche, die nicht gelten (siehe Diskussion oben). Deshalb bleibt der Einbau eine schwammige Sache, die dadurch geheilt wird in dem man es einfach macht oder einen Fachbetrieb bemüht, der seine Unterschrift ins Prüfbuch setzt. Ich nehme für mich mit, dass meine Installation zulässig ist (Füllstopflasche im Gaskasten mit lösbaren Stahlbändern, Befüllanschluß innen), das selbst betanken allerdings nicht, worüber ich mich seit Jahren problemlos hinweg setze. Ich denke, das ist die günstigste und einfachste Lösung, wenn nicht jemand größere Mengen Gas dabei haben will.
Scout am 16 Jan 2025 12:52:50 lonsome hat geschrieben:Immer mit der Ruhe … wenn du richtig liest, dann müssen die Teile bis zum Verdampfer (wenn ich es richtig lese) der Richtlinie für Flüssiggasankagen entsprechen. Und wenn der Flüssiggastank LPG in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist, habe ich doch eine Flüssiggasanlage?
Wenn Propan oder Butan verwendet wird handelt es sich immer um eine Flüssiggasanlage, egal ob das Propan gasförmig oder flüssig dem Tank entnommen wird. Flüssiggas wird auch als LPG (Liquified Petroleum Gas), bezeichnet, weil es bei einem geringen Druck verflüssigt werden kann und daher im Tank flüssig vorliegt. Bei uns in Deutschland wird unter LPG das Tankstellenflüssiggas verstanden, außerhalb wird Propan und Butan auch LPG genannt. Im Gegensatz zum Flüssiggas liegt Erdgas (Natural Gas), als CNG (compressed natural gas) im Tank von Erdgasfahrzeugen gasförmig vor. Ich habe bei meinen Beiträgen häufig aus ECE Regelungen zitiert, ohne ihre Bedeutung zu erklären. Am besten unter Wikipedia nachlesen. --> LinkGruß Scout
lonsome am 16 Jan 2025 15:55:47 Hallo,
Danke für Erklärung, aber das mit dem Flüssiggas ist mir schon klar. Ich bin ja gespannt, was am Ende rauskommt.
Gruß Klaus
morkon am 16 Jan 2025 16:56:57 Moin, hier mal ein Link, der Klarheit bei diesem unendlichen Thema bringt??? --> LinkIm ersten Halbjahr 2025 wird wohl eine neue Regelung erwartet. Dauert wohl wegen noch nicht abgelaufener Einspruchsfristen noch so lange.
lonsome am 16 Jan 2025 17:51:34 Hallo,
da werden dann auch einige Änderungen an bestehenden Systemen durchgeführt werden müssen? Keine Betankung mit Innenhalterung sondern außen, dazu die Schnellkupplung.
Wir werden auch da sehen.
Gruß Klaus
Luppo am 16 Jan 2025 18:36:51 Naja, im Endeffekt die Schnellkupplung für 50 Euro. Aussenbetankung, schau mer mal. Hauptsache, immer was neues. Aber wenn es mal rechtssicher geregelt ist, habe ich nichts dagegen.
andwein am 17 Jan 2025 17:03:02 Luppo hat geschrieben:Fakt ist nun mal, dass es seit Jahren keine konkrete Ausführungsbestimmung zum Einbau und Betrieb von Flaschen gibt........Es gibt eine handvoll Bestimmungen, die das Thema streifen, aber eben keine eindeutige. Deswegen wird man in jedem Schriftstück Dinge finden, die anwendbar sind, aber auch welche, die nicht gelten (siehe Diskussion oben).
SO IST ES Also bis zur nächsten Ankündigung von Vorschriften, Cracker, Bier und viel Zeit Gruß Andreas
lonsome am 04 Feb 2025 09:56:18 Hallo,
so, jetzt die Vollzugsmeldung:
Kurzform: alles eingebaut und eingetragen
Lange Version:
sehr, sehr guter Service der Fa. Stäbler. Auf dem Gelände gibt es Stellplätze, so dass man gut anreisen kann und keine Probleme mit einem einem frühen Termin hat. Termin war um 7.45 Uhr. Pünktlich wurde der Auftrag in der Annahme nochmals durchgesehen, alles unterschrieben. Abholzeitpunkt: 15.00 Uhr Dann Abnahme des Womo in der Werkstatt mit Überprüfung auf evtl. vorhandene Kratzer usw. Erklärung des Einbaus und Klärung kleinerer Fragen Dann im Büro Schlüssel für Mietfahrzeug: für 25 € + Auftanken kleiner Fiat 500 (allerdings ohne Schuhlöffel zum leichteren einsteigen :D ), so dass ich nach Speyer fahren konnte. 13.00 Uhr Anruf durch Fa. Stäbler, dass das Womo fertig ist. Dann Erklärung der Einbauten durch Mitarbeiter, Rückgabe der ausgebauten Teile. gemeinsame Fahrt zur nächsten LPG-Tankstelle, dort Erklärung, Auffüllen. Zurück in der Halle Inbetriebnahme der Gasanlage und der verschiedenen Brennstellen (Entlüftung durch Entzünden der Flammen am Kocher, dann später Heizung, Kühlschrank), neuer Aufkleber für Gasprüfung Unterschrift Übergabe Im Büro dann Aushändigung der Papiere (Gasheft, TÜV-Bescheinigung für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere) Bezahlung: incl. Mietwagen 1.530 €, entsprechend dem Angebot Noch schnell Entsorgung bei der Anlage der Fa. Stäbler
Heute um 8.10 Uhr Termin bei der Zulassungsstelle, nach 5 Minuten alles erledigt und eingetragen.
Fazit: alles super gelaufen, noch nie einen so tollen Service erlebt, die Fahrt von 260 km dorthin hat sich gelohnt.
Und: So wird aus einem Hasen doch ein Reh (wobei: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.)
Vielleicht für die Fahrer von Dickschiffen über 7,5t interessant: Da die Anlage in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist, ist sie keine Ladung mehr, sondern Teil des Fahrzeugs (so nehme ich doch an, da Ladung ja nicht eingetragen wird?).
Danke allen, die hier mit sachkundigen beitragen diskutiert haben.
Was ich schade finde: dass derjenige, der richtig lag, als ahnungsloser Schwurbler bezeichnet wurde. Argumente sind mir lieber als persönliche Angriffe. Lieber BikeAir: Si tacuisses ...
Gruß Klaus
BikeAir am 04 Feb 2025 10:29:12 Guten Morgen, ich freue mich ja, daß Du jetzt Tankflaschen drin hast und sie jetzt nutzen kannst. Leider hast Du nicht geschrieben, wie sie montiert worden sind. Ich hätte sie, auf Grund der noch unklaren Rechtslage derzeit nicht so teuer einbauen lassen, sondern gewartet bis sich die Rechtslage geklärt hat, denn Du läufts Gefahr, dass Du sie dann evtl. noch mal umbauen lassen muß. ...........und beim TÜV eintragen, musstest Du bisher nicht und wirst es in Zukunft auch nicht müssen.
Du warst halt auf den von CS vorgeschlagenen Weg fixiert und hast alle anderen Infos und Ratschläge , als persönliche Angriffe gewertet, was sie nicht waren, aber egal. Ich wünsche Dir viel Spaß damit, aber schreibe mal, was CS nun final eingebaut hat.
Grüße
lonsome am 04 Feb 2025 10:48:19 Hallo, nochmals: Ich habe keine Tankflaschen drin, sondern einen Gastank, der aus zwei flaschenförmigen Behältern besteht. So ist es auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen. Dort ist ein GASTANK eingetragen, der aus zwei Behältern besteht. Ich weiß nicht, warum Du das nicht verstehen willst. Beim TÜV habe ich nichts eingetragen, sondern es ist ein GASTANK in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen worden. Damit du vielleicht mit Augen siehst die Eintragung als Bild: IMG_3974.jpeg Hier steht ausdrücklich: Flüssiggastank Und ich wüsste nicht, warum sich in nächster Zeit die Vorschriften für Gastanks ändern sollten? Für Tankflaschen mag sich etwas ändern, aber nicht für fest eingebaute Flüssiggastanks. Oder habe ich da etwas übersehen? Und du hast oben schon behauptet, dass nichts in die Zulassungsbescheinigung eingetragen würde, sondern höchstens von einem übereifrigen Mitarbeiten in das gelbe Buch. Das ist augenscheinlich schlicht falsch. Gruß Klaus
BikeAir am 04 Feb 2025 11:05:48 Mir ist das völlig egal, wofür Du dein Geld ausgibst. Bei Dir steht genau das Selbe im Gaskasten wie bei mir und eine befüllbare Gasflasche wird nicht per se durch Definition zu einem Gastank. Mach doch mal ein Bild davon.
Das ist wie in der Kirche, da darf von mir aus auch jeder nach seine Facon selig werden.
Grüße
lonsome am 04 Feb 2025 11:48:22 Hallo, so, jetzt schauen wir mal ob bei mir im Gaskasten genau das gleiche (das selbe geht nicht ;D ) im Gaskasten steht wie bei mir, und ob diese Behauptung von dir richtig oder falsch ist. Du hast weiter behauptet, dass nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen würde, sondern nur von einem übereifrigen Mitarbeiter in das gelbe Buch. Ist diese Behauptung falsch oder richtig? Wenn ich laut Eintrag in der Zulassungsbescheinigung GasTANKS habe, gelten dann dafür die Bestimmungen von Gastankflaschen oder GasTANKS? Kann es sein, dass du einfach nicht weißt, was die Fa. Stäbler da macht? IMG_3975.jpeg Gruß Klaus
babenhausen am 04 Feb 2025 12:04:23 Zumindest sind die Flaschen nicht ohn Werkzeug aus dem Fahrzeug zu entfernen daher keine Landung sondern ein fester Einbau
lonsome am 04 Feb 2025 12:43:41 Hallo,
ja, fester Einbau, auch feste Leitungen von den Flaschen zum Regler/DuoControl, also nicht einfach nur der rote Schlauch an die Flasche geschraubt. Nur der Schlauch zum Befüllen ist flexibel.
Gruß Klaus
MilesandMore am 04 Feb 2025 13:55:39 Wenn du nur in Länder fährst in denen du problemlos LPG tanken kannst sicher eine Lösung, so teuer fand ich es nicht denn 2 Alugasflaschen liegen auch bereits bei fast 900 Euro.
In Italien wird es aber schon schwierig denn dort darfst du - theoretisch - deine Tanks nicht befüllen denn sie sind nicht für den Antrieb des Fahrzeugs vorgesehen, einige Tankwarte nehmen das sehr genau wegen der Steuer.
In UK, Schweden oben im Norden wird es dann schon schwierig Gastankstellen zu finden. Marokko gar nicht.
Was machst du dann mit der fest verbauten Anlage, du bist auf Gedeih und Verderb auf LPG angewiesen und kannst keine Flasche ins Gasfach stellen.
Wenn es im Winter richtig kalt wird - kann im Süden passieren wir waren im Januar in Florenz letztes Jahr da hat es nachts eine Woche lang minus 5C gehabt dann ist dein Tank nach 40% des Volumens am Ende - nachts jedenfalls. Du kannst auffüllen aber irgendwann hast du dann nur noch Butan im Tank bei Minusgraden.
Wenn das für Dich alles nicht zutrifft bzw. du hast es durchdacht dann hast du alles richtig gemacht. :wink:
Beste Gruesse Bernd
Lancelot am 04 Feb 2025 14:38:49 MilesandMore hat geschrieben: Du kannst auffüllen aber irgendwann hast du dann nur noch Butan im Tank bei Minusgraden.
:schlaumeier: Es sei denn, man tankt - rechtzeitig - reines Propan drauf, das gibt´s an ausgewählten Tanken ja auch ... --> LinkJedenfalls zu Zeiten, in denen Frost droht :) Bei NON-Frost isses piepegal wo man tankt !
lonsome am 04 Feb 2025 14:55:27 Hallo, da hast du viele Probleme angesprochen, Bernd. Der Preis ist für 2 Flaschen für mich auch nicht zu hoch. Ich habe mir angeschaut, was andere Firmen für einen - noch nicht rechtssicheren - Einbau von einer Gastankflasche verlangen. Nur ein LPG-Tank war eine kurze Überlegung. Aber ich weiß nicht, ob die Kombi Gastank mit Tauschflasche geht. Sicher hätte ich da Auskunft bekommen können. Über die Versorgung mit LPG habe ich mir vorher einen Überblick verschafft, wie das mit meinen Reisegewohnheiten zusammenpasst (die können sich natürlich ändern). Ich bin bis jetzt meistens in Norwegen unterwegs, teilweise Schweden. Schweden gibt es so gut wie kein LPG, vor allem nicht im Norden (ich glaube nur Kiruna). In Nordnorwegen gibt es dort, wo für mich die Wege vorbeiführen, LPG, z. B. in Alta oder auf den Lofoten. Italien gehört für mich (bis jetzt) nicht zu den bevorzugten Reiseländern. Der Tank reicht normal für mindestens drei Wochen, da sollte ich in der Zeit schon irgendwo vorbeikommen, um zu füllen. Der höhere Verdampfungspunkt bei LPG kann tatsächlich zum Problem werden. Unter 0°wird es schwierig, vor allem, weil ja durch das Verdampfen dem Tank zusätzlich Wärme entzogen wird. Für mich waren da die letzten Tage Ende Dezember eine Hilfe. Beim vorigen Womo konnte ich immer am Morgen an den Gasflaschen den Füllstand ablesen, weil am Teil mit dem flüssigen Gas Reif war. Bei meinem jetzigen Womo war da gar nichts zu sehen, weil der Gaskasten unmittelbar an die Truma und die Sitzbank, in der die Truma ist, grenzt. Darum (hoffe ich jedenfalls :roll: ) bin ich optimistisch und hoffe auf Wärme im Gaskasten. Zusätzlich gibt es eine Karte, auf der die LPG-Tankstellen zu finden sind, die Wintergas mit 95/5 anbieten, also nicht das oft übliche Wintergas mit 60/40. Eine der Tankstellen ist gleich bei mir. Aber das ist ein Risiko, das ich eingehe, das stimmt. Aber ich habe bis jetzt (und ich vorher eine Weile nachgelesen) noch keine Berichte gefunden, bei denen das tatsächlich zum Problem wurde. Wenn jemand da einen kennt, dann gerne einen Link dazu! Da will ich dann lernen. Insgesamt weiß ich schon, dass ich da ins Risiko gegangen bin und noch gehe. Es sind ein paar Unwägbarkeiten dabei. Aber ich bin froh, dass das mit dem Gastank und der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung funktioniert hat. Vielleicht bereue ich bald schon die Entscheidung, das kann sei. Aber der Rückbau dürfte nicht so schwierig sein. Die Halterungen habe ich, ebenso die Anschlüsse. Das dürfte dann wesentlich einfacher gehen. Natürlich hätte ich dann viel Geld in den Wind geschossen. Gruß Klaus
hansibh am 04 Feb 2025 14:57:37 lonsome hat geschrieben:Hallo,
ja, fester Einbau, auch feste Leitungen von den Flaschen zum Regler/DuoControl, also nicht einfach nur der rote Schlauch an die Flasche geschraubt. Nur der Schlauch zum Befüllen ist flexibel.
Gruß Klaus
Hallo Klaus, die Befüllung der Gasflaschen erfolgt mit Aussenanschluss oder innerhalb des Gaskasten ? VG Hansi
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