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Keinen Eintrag bisher mit diesen Info's gefunden, falls doch schon verhanden, Entschuldigung! Ich habe heute eine Mail von autarker.de bekommen, da ich meine LPG-Flasche ausgetauscht werden muß, da 10 Jahre alt. Was die mir schreiben, ist mal wieder der typisch deutche Behördenwahnsinn oder evtl. Gasmafia-Interessengruppen-Wahnsinn (autarker.de ist sehr bemüht, Ordnung und Klarheit in dieses Durcheinander zu bekommen, er war auch im Carava Salon Düsseldorf): Es laufen noch Einspruchsfristen, also im Moment noch nicht verbindlich, verm. wird es aber keine Änderungen mehr geben (Aussage autarker.de) - Die Einbau-Regelungen werden geändert, es gibt keinen Bestandsschutz - Betankung nur noch von Außen, keine mehr im Gaskasten. - Sterngriff-Schrauben statt Innensechskant-Schrauben an den Haltebändern - Schnellkupplung zwischen Gastankflasche und Betankungsschlauch - Verplombung der Halterung, keine Erlaubnis der Herausnahme durch den Halter, ansonsten neue Dichtigkeitsprüfung - Gastankflaschen werden Bestandteil der Gasprüfung Ich bedanke mich bei autarker.de für diese frühzeitige Mitteilung. Scheinbar explodiert täglich ein Wohnmobil und der Halter baut die Flasche zum Tanken aus und lädt sie liegend. Warum wird das Autofahren noch erlaubt, hier sterben täglich 4 Menschen. Servus Conducteur, darf ich eine Frage fragen? Interpretiere ich es richtig, dass Deine Gastankflaschen "fest" im Gaskasten montiert sind? Sprich mit Stahlbändern nach dieser 8G-Regelung? Es grüßt Andreas Sicherlich wir der Kollege noch antworten, soweit ich das mitbekommen habe ist eine "normale" aber feste Befestigung im Gaskasten vorgegeben. Das die Gasflasche wieviel G auch immer formschlüssig nachweien oder erfüllen muss ist nicht angedacht bzw. vorgesehen. Die Gastankflasche muss nur sicher so wie andere Gasflschen ebenfalls befestigt und untergebracht sein ( Thema Lüftung ) jedoch mit den vorgegebenen Befestigungsmitteln fest verbunden werden. Aber vieleicht überlegt man sich ja noch wa neues. :?
Meine Alugas-Tankflasche ist mit Stahlbändern und den Innensechskantschrauben befestigt (Halterung von Vosken). Für Stahlflaschen gelten womöglich andere Regelungen (Mit Kfz verbinden über Schienen o.ä.) P.S. Obige neue Regelung soll ab 1.9.2025 gelten. Wenn ich die letzte Kommunikation richtig verstanden habe, geht es lediglich um einen Entnahmeschutz. Heißt: die Flaschen müssen fest drin sein und nicht ohne Werkzeug (und zukünftig Bruch der Plombe) entnehmbar sein. Die lustige Geschichte mit diesen G-Kräfte-Sicherungen hatte sich ja schon längst als nicht relevant herausgestellt.
Ich meine, daß diese Billig-Gummi-Halter damals nicht erlaubt waren für eine Gastankflasche.
Nicht nur das. Ohne Werkzeug: Sterngriffschrauben für das schnelle ausbauen. Bei Bruch der Plombe neue Gasprüfung. Das mit den 20g war eh nur ein Witz. Aber viele belehrungsresistente Gas'fach'kräfte halten immer noch daran fest. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Es gibt wohl unterschiedeliche Aussagen was "Betankung von Außen" ist Ich kann nur von Außen Betanken, da die Flasche nicht im Wohnraum ist, wie beim Kastenwagen . oder? Schnellkupplung zum Betankungssachlauch? für was?Wann wird diese Schnellkupplung gebraucht? Es ist doch alles fest angeschlossen, und eine Schnellkupplung macht doch nur Sinn, wenn ich die Flache herausnehmen kann, was aber neuerdings verboten ist :eek: :lol: :?: . Da ist noch viel Luft nach oben.......... 8) viele grüße neyoo
Sorry, da liegst du falsch. Diese Forderung ist eine Forderung vom TÜV. Die Gasfachkräfte haben diese zähneknirschend übernommen. Meine Meinung, Gruß Andreas
Danke, dort gibt es echt gute Infos, aber auch Gegensätzlichens: Zitat von dort: --> Link Bei: Neue Verordnung – Folgendes zeichnet sich ab: ..... Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass es für alle bestehenden Anlagen einen Bestandsschutz geben wird. Hier im ersten Tread: (Aussage autarker.de) - Die Einbau-Regelungen werden geändert, es gibt keinen Bestandsschutz Ok, das sind unterschiedliche Quellen, lassen wir uns überraschen ;) viele Grüße neyoo
Schnellkupplung und Flügelschrauben damit im Brandfall oder Unfall die Rettungskräfte die Flaschen entnehmen können, ohne Werkzeug nutzen zu müssen. Aber kein Feuerwehrmann wird das bei einem brennenden Womo tun. Klar? Gfuss Bestandschutz kann es nur für Anlagen geben die dokumentiert und irgendwo eingetragen sind. Die meisten Womoeigner haben aber die Tankflasche bei den Prüfungen meisten umgangen. Also kein Bestandschutz.
Hallo, Das siehst du falsch. Die Flasche darf nicht fest eingebaut sein, sondern man muss sie ohne Werkzeug herausnehmen können, also z. B. mit Rändelmuttern. Darum auch die Schnellkuplung. Das ist wohl für Notfälle gedacht. Die Plombe deswegen, damit die Flasche nicht anders betankt werden kann als durch den Außenanschluss. Das gilt auch für Kawa. Da muss dann der Außenanschluss z. B. außen an der Türe sein, fest mit einem Schlauch mit der Schnellkupplung verbunden. Die 20 und 8 G machen bei Aluflaschen keinen Sinn, da die Aluflaschen selbst dieser Belastung nicht standhalten. Gruß Klaus Gruß Klaus
Ab demnächst gibt es keine unterschiedlichen Aussagen mehr zur Betankung: Die Buchse muß an der Außenhaut montiert werden. Alle Tankanschlüsse hinter der Gastüre (also im Gasfach) sind nicht mehr erlaubt, warum auch immer. Ich weiß nicht, warum man auf diese Idee kam. Schnellkupplung und die neuen Sternschrauben statt Innensechskant sind (vermutlich) für die Feuerwehr gedacht, damit sie schnell die Flasche rauskriegen, wenn das WoMo brennt, was jetzt zugegebenermaßen im "heißen" Umfeld äußerst kritisch ist. Und wenn ich jetzt so weiter denke und mir keine Gastankflasche mehr zulege, sondern 'nur' eine Alugasflasche, die aber mit Innensechskant in meiner alten Gastankflaschenhalterung verschraube, dann dürfte das auch nicht statthaft sein, sondern ich müßte wieder auf die alten Gummibänder zurückrüsten. Es lebe die Gaswirtschaft!
Ich würd sagen, die Plombe 'an der Halterung' deshalb, weil die Halterung und die Tank-Flasche jetzt zur Gasprüfung gehört und jeder Plombenabriß, egal warum, eine erneute Gasprüfung zur Folge hat. Vielleicht kommt ja die GasInnung demnächst auf die Idee, 'jede' normale Leih-Gasflasche auch zu verplomben, daß wäre doch eine Super-Geschäftsidee. Statt 49€ dann halt 100€ inkl. neuer Plombe für 11kg, natürlich durch einen Gas'fachmann'. Moin, Betanken von Außen ist... Wenn der italienische Tankwart, ohne maulen, deine Tanks befüllt.
Selbst das war in den Weihnachtsferien den drei italienischen Tankwarten, denen ich die Befüllung anvertraut hatte, egal. Mein Füllanschluss liegt innen hinter der Türe. Rüssel drauf, voll gemacht, bezahlt. Nun .. das ist ein Entwurf … noch nicht mal ein Gesetzesentwurf Immerhin hat aber Alu gas das schon mal publiziert .. also wirds wohl in die Richtung gehen Was ich noch nicht verstehe .. stelle ich meine normalen alugasflaschen ins auto .. dann ist das ok Stelle ich die eigentlich baugleichen tankflaschen rein .. dann müssen die verblompt werden ? Das ist schon doof , denn wenn ich die nicht selbst tanke , sondern vom örtlichen gasbetrieb füllen lasse .. dann gibts da keinen Unterschied Und wie wird das im eu ausland ? Die nun angepeilte praxis mindert meine Möglichkeiten .etwa mehrere flaschen mitzuführen .. erwa für winter in norge . schade .. werde das wohl aufmotzen lassen müssen , mit schläuchen und aussenbetankung .. aber warten wirs mal ab
Eine berechtigte Frage. Ich habe mir bisher keine Gedanken gemacht und kenne auch mögliche Regelungen nicht. Weiß da einer mehr, wie es Stand jetzt ist?
So ein Blödsinn kann doch nur einem deutschen Verwaltungslobbyhirn entspringen. Man will eine (alt) fest installierte Flasche "lösen" und mit einer Schnellkupplung versehen, um sie schnell entnehmen zu können, was man aber eigentlich vermeiden möchte, damit sie nicht alleine an der Tanke gefüllt werden kann. Dafür will man sie dann verplomben und wenn man dann seine alte Normal-Flasche reinstellen will um das Restgas zu verbrauchen muß man wieder zur Gasprüfung, weil man ja zu blöd ist, mit Dichtspray oder Spülischaum die Dichtigkeit zu prüfen, was 90% der Normalflaschennutzer aber sowieso nicht machen, wenn sie die Flasche tauschen? Um warum soll das dann nur für befüllbare Gasflaschen gelten? Können die normalen Gasflaschen im Brandfall nicht explodieren und müssen deshalb nicht schnell entnommen werden? Das ist doch wie in Schilda, Fenster vergessen und dann das Licht mit Eimern reintragen wollen :lol: :lol: Die, an diesem Unfug Beteiligten haben wohl alle studiert denken aber offensichtlich trotzdem nicht mit dem Kopf, sondern mit dem Hin*ern. Anders kann man sich solch einen Blödsinn echt nicht erklären. ...und am Ende ist die Flasche dann "ordnungsgemäß" installiert und man darf sie dann in der ganzen Welt an LPG Tanken füllen, aber in Deutschland wahrscheinlich immer noch nicht :lol: :lol: :lol: :lol: , weil dafür noch ganz andere Gesetze / Vorschriften geändert werden müssten........bleibt also alles so wie heute - einfach machen :lol: Nachtrag: Und wenn ich meine beiden befüllbaren Gasflaschen dann mit dem Auszugschlitten rausziehe, dann ist das doch auch eine Außenbetankung, oder? :lol: Grüße
Mir fehlt die Phantasie mir diese Einbauart vorzustellen und finde (warum auch immer) kein Bild dazu. Hat jemand ein Bild zur Hand? Stand juni 2024 § 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen (1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, auf ihre Kosten nach Maßgabe der Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung“ (ISSN 0176-3490, DVGW, Bonn, August 2022) des Vereins „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.“ Josef-Wirmer-Straße 1–3, 53123 Bonn prüfen zu lassen 1.vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme, 2.vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen sowie 3.danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung (Wiederholungsprüfung). Die Frist für die Durchführung einer Wiederholungsprüfung endet mit Ablauf des vierundzwanzigsten Monats. Ausgenommen von der Pflicht nach Satz 1 sind 1.Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach den §§ 41 und 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie Kurzzeitkennzeichen nach § 42 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, 2.Fahrzeuge der Bundeswehr und 3.Fahrzeuge nach § 52 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4. (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 haben die Halter von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken die Flüssiggasanlagen, die im Sinne des § 2 Absatz 1 der Betriebssicherheitsverordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 geändert worden ist, als Arbeitsmittel verwendet werden, auf ihre Kosten nach Maßgabe des § 14 Absatz 4 in Verbindung mit Anhang 3 Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung, zu den dort genannten Zeitpunkten prüfen zu lassen. Die Ergebnisse der Prüfung sind unter Verwendung der Vorlagen des Anhanges des Grundsatzes 310-003 „Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V.* , Ausgabe Juni 2023 und nach Maßgabe des § 14 Absatz 7 in Verbindung mit Anhang 3 Abschnitt 2 Nummer 4.2 der Betriebssicherheitsverordnung aufzuzeichnen und aufzubewahren. (3) Die Halter von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Flüssiggas-Verbrennungsmotoren zu Antriebszwecken haben die Flüssiggasanlagen, die im Sinne des § 2 Absatz 1 der Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel verwendet werden und die nicht der wiederkehrenden Prüfung nach § 41a Absatz 6 unterliegen, auf ihre Kosten nach Maßgabe des § 14 Absatz 4 in Verbindung mit Anhang 3 Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung zu den dort genannten Zeitpunkten prüfen zu lassen. Die Ergebnisse der Prüfung sind unter Verwendung der Vorlage des Anhanges des Grundsatzes 310-004 „Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flurförderzeugen und anderen mobilen Arbeitsmitteln mit Flüssiggas-Verbrennungsmotoren“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V.** , Ausgabe 2023, und nach Maßgabe des § 14 Absatz 7 in Verbindung mit Anhang 3 Abschnitt 2 Nummer 4.2 der Betriebssicherheitsverordnung aufzuzeichnen und aufzubewahren. * Amtlicher Hinweis: Veröffentlichung und Bezug: --> Link > Webcode: p310003** Amtlicher Hinweis: Veröffentlichung und Bezug: --> Link > Webcode: p310004 Stand Januar 2025 2025 tritt eine neue Sicherheitsvorschrift für Campingfahrzeuge in Kraft. Wer sie missachtet, riskiert ein Bußgeld – und die eigene Gesundheit. Wichtige Änderung für alle Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen: Ab Mitte 2025 müssen Camper, die in ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen mit Propangas kochen oder heizen, ihre Gasanlage wieder regelmäßig überprüfen lassen. Konkret schreibt ein neuer Paragraf in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, dass die Prüfung von Flüssiggasanlagen künftig alle zwei Jahre erfolgen muss – unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Stichtag ist der 19. Juni Diese Unsicherheit hat nun ein Ende: Ab dem 19. Juni 2025 tritt der Paragraf 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Kraft. Wer bis dahin keine gültige Abgasuntersuchung für sein Reisemobil oder seinen Caravan hat, sollte sie rechtzeitig nachholen. Den Check führen anerkannte Sachkundige durch, darunter die gängigen Prüfanstalten und Automobilclubs. Deren Sachverständige sind vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) zertifiziert. Die Kosten liegen zwischen 40 und 80 Euro, die Prüfung dauert etwa 20 bis 45 Minuten. Gasprüfung nicht mehr Teil der HU 2019 hat das Bundesverkehrsministerium eine Regelung geändert: Früher wurden HU und Gasprüfung gleichzeitig durchgeführt. Mit der neuen Regelung wurden diese beiden Prüfungen getrennt. Das heißt, auch wenn die Gasprüfung fehlt, kann das Auto trotzdem die HU-Plakette bekommen, solange keine anderen Mängel vorliegen. Erstuntersuchung und Nachfrist Wichtig: Prüfungen sind vor der Inbetriebnahme, nach einer Wiederinbetriebnahme und nach Änderungen an der Anlage nötig. Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen, die noch keine Gasprüfung haben, müssen sie bis zum 19. Juni 2025 nachholen. Verstöße haben Folgen Wer die Prüfpflicht ignoriert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei einer Fristüberschreitung von zwei bis vier Monaten werden 15 Euro fällig, bei vier bis acht Monaten bereits 25 Euro und bei mehr als acht Monaten gibt es ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Außerdem verweigern manche Campingplatzbetreiber den Aufenthalt, wenn die Gasprüfplakette am Heck des Fahrzeugs abgelaufen ist. grüße klaus Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. hm.. hatte bei mir in 20 Jahren keiner drauf gekuckt .. hat da irgendjemand mal erlebt dass das geprüft wurde ? ich überlge noch .. umbauen , oder : werde ich dann eine gasprüfung machen lassen mit den alutauschflaschen , und bei Bedarf meine Tankflaschen einsetzen , welche NATÜRLICH nur vom Gasfachbetrieb gefüllt wurden .. ausser im Ausland .. da füll ich selber
JA :!: Letztes Jahr im Herbst auf dem SP Aschau : --> Link Da lief tatsächlich der Platzwart rum und hat nach gültiger Plakette auf der Heckstoßstange geguckt/gesucht ... :? Ob er tatsächlich was unternommen hätte ... :nixweiss:
Deratiges haben wir auch schon gesehen, allerdings geht es darum, dass es Probleme gibt wenn die Gasprüfung 5 Jahre abgelaufen ist oder noch nie gemacht wurde. Wenn nicht mehr gültig wird das noch entspannt gesehen.
Dann dürften diese Campingplätze ja keine Franzosen, Spanier etc. aufnehmen, denn so wie ich es verstand gibt es in diesen Ländern keine Gasprüfung mit Plakette. Beste Gruesse Bernd
Na ja - da gibt's auch keinen TÜV ... und die dürfen trotzdem auf unseren Straßen fahren :!: :lenker:
Aber selbstverständlich gibt es da TÜV, teilweise mit strengeren Anforderungen als in Deutschland. Hallo, Wir haben auch eine Tankflasche, befestigt mit der Begurtung der Tauschflasche, die Flasche ist genau wie die Tauschflasche ans Womo angeschlossen. So lange nicht von irgendeiner für mich glaubwürdigen 'Institution' (Wobei ich da nicht einmal wen benennen könnte.) eine klare Aussage kommt, mit Inhalten wie - wo steht das geschrieben incl evtl der entsprechenden Paragraphen - für wen oder welche Einbaulösungen gilt das (konkret definiert) - wie muss die konkrete erlaubte Lösung aussehen - ab wann gilt das, konkretes Datum, nicht 'ab vermutlich April' - und, ganz wichtig (wegen der Glaubwürdigkeit), was wird laut Gesetzgeber angedroht, wenn es nicht so eingebaut ist. .... Dann, dann kümmere ich mich um eine Um- oder Nachrüstung, vorher nicht. Wichtig Ich will mich nicht drücken oder Vorschriften umgehen, es geht schließlich um Gas bzw unser aller Gesundheit. Allerdings renne ich nicht irgendwelchen Vermutungen oder Spekulationen hinterher. Manche Beiträge über dieses Thema erinnern mich an das 4,25t Thema. . Die Gasprüfung ist bis 19.06.25 verbindlich vorgeschrieben. Entscheidend ist, wie bisher auch, wie verbissen der Prüfer das ganze sieht. Entweder winkt er die Installation durch (liberale Einstellung zum Gas- und Karnickelzüchterverein) oder er besteht auf die neuen Regelungen (intensiv geschult und anschließend einen Gutschein für Amazon bekommen).
Wirklich nur Deine Meinung... die Geschichte mit den 20/8G und dem verrohrten Anschluss hatte nie etwas mit den Gastankflaschen zu tun, sondern betraf nur Gastanks, die Gas für motorische Zwecke transportierten. Da es aber für die Gastankflaschen bisher keine Regeln gab, wurden von einigen Prüfern (und cleveren Geschäftsleuten, die Stahlbänder usw. produzierten) die Regeln für die Gastanks für motorische Zwecke auch für die Gastankflaschen zu Grunde gelegt. Da wurde viel Geld verbrannt... Interessant wäre natürlich die Frage, was ist, wenn ich an der Gasanlage auch einen Gasgenerator betreibe... Laut den neuen Regeln wird es dann auch "Selbst befüllbarer Druckbehälter" heißen, weil, einen Tank müßte man mit 20/8G befestigen und eine Flasche darf man nicht selbst füllen... deutsche Bürokratie halt. LG Peter P.S. Die Geschichte mit der "Plombe" ist mir neu und wurde auch von meinem Großhändler noch nicht erwähnt, der ist sonst immer auf dem Laufenden, was die neuen Regeln betrifft...
Ich habe schon bei vielen Schweizern die Gasprüfung abgenommen, die holen sich in Deutschland die Marke... LG Peter
So lange aber noch keine klaren konkreten Regelungen veröffentlicht sind ist das alles Blindflug im Nebel. Sich auf Prüfer zu verlassen der auch mal die "Hühneraugen "zudrückt halte ich für wenig hilfreich sondern nervig . Bis zur Klärung des Sachverhalts werde jedenfalls ich weiter Flaschen tauschen..
Meine Antwort bezog sich auf die Herkunft einer Forderung, und die war vom TÜV. Aber was anderes meinte weiß ich natürlich nicht. Und das mit der Verrohrung an einen fest installierten Gasbehälter haben einige Gasheizungs/Gasprüfer so den Unterlagen entnommen, auch wenn sie sich nicht sklavisch daran gehalten haben. Nur Erfahrungen einer anderen Seite. Wie schon gesagt: mal schauen wie es im Ende im Gesetz aussieht. Gruß Andreas Zumindest Alugas macht da schon lange klare Einbauvorgaben. Für die neue Rechtslage mit der Kupplung gibt es auch schon einen Entwurf. --> Link Grüße Und der Alugasentwurf sagt klar - Entnahmeanschluß schließen vor Befüllung. Heißt Klappe auf und zudrehen. Wozu dann die Aussenentnahme wenn die Klappe schon offen ist? Will man den Opas wie mir das Bücken ersparen :mrgreen: Wird bei Gastanks eigentlich auch die Entnahme zugedreht vorher? Hatte noch nie einen. Jedenfalls erhöht sich durch die vielen Bauteile und der Kupplung jetzt das Risiko einer Undichtigkeit. Und wie testet der Prüfer die Dichtigkeit der Verbindung zur Flasche die ja nicht Stahlschneid ist? ABER ich bin mir fast sicher mit einer Gastankflaschenanlage wird sich die Gebühr erhöhen durch den Mehraufwand. Wetten? Wenn sich die Tankstellen weigern mich tanken zu lassen mit meiner Gurtlösung und Direktbetankung baue ich mir einen echten Gastank ein und gut ist. Aber wie geschrieben in E / F / P etc. kräht kein Hahn danach was im Gasfach steht und wie befüllt wird. Beste Gruesse Bernd
Haben wir noch nie gemacht, ist meines Wissens nur eine zweite Sicherheit das alle GAsgeräte aus sind. Wenn ich von Euren "Problemen" so lese, bin ich immer überrascht. In Deutschland fahren wir meist an einer Automatentankstelle, tanken Gas und fertig. Im Ausland sowieso - hier interessiert sich niemand so lange keine Gasflasche erkannt wird. Moin, Beim abkuppeln der Zapfpistole entweicht kurzzeitig Gas. Das ist ein besonders gefährlicher Moment! Wenn die Entnahmestelle geschlossen ist, schalten alle Brenner ab. Beim Absorber kann es dann zu Zündfunken kommen. Das hört der Tankwillige und schaltet ordnungsgemäß die Verbraucher ab, denn er hatte es vergessen und wurde erinnert. Durch funktionierende Druckminderer und dichte Verrohrung kann es an den Geräten eigentlich nicht zu Problemen kommen. Gute Fahrt Klaus
Ausnahme Italien. Da sollte man besser die Servicekraft ranlassen, sonst gibt es Ärger, so meine Erfahrung.
Moin Klaus, Ich weiß ja nicht wie du zur Tankstelle kommst aber ich fahre dorthin. Dabei schalten alle modernen Kühlschränke auf 12V um - wenn du in deiner Bedienungsanleitung nachliest dann wirst du feststellen das bei der Ankunft und dem abschalten des Motors für 10min kein Gasbetrieb möglich ist am Kühlschrank - aus gutem Grund denn du könntest ja - tanken - Diesel z.B. Auch bei einem Aussenanschluß kommt es zu der Gaswolke wenn die Pistole entfernt wird. Bei mir sitzt der Heizungskamin daneben ich muß also auch mit Verrohrung und sonstigem Tüddelkram immer daran denken diese auszuschalten. Die neue Einbauvorschrift bringt kein bischen mehr an Sicherheit, in dieser Hinsicht, es sei denn der Füllanschluß würde meterweit weg verlegt von Heizungskaminen oder Kühlschränken. Kommt bestimmt auch noch - wenn den deutschen Behörden mal wieder langweilig ist. :mrgreen: Beste Gruesse Bernd
Ich habe meinen Entnahmeanschluss schon immer zugedreht bei der Befüllung. Man weiß nie wie sich der Druckaufbaut und was in dewr Befüllleitung ist. Ist aber halt eine Gewohnheit. Ich schalte auch elektrische Geräte ab bevor ich den Stecker in die Dose stecke. Angelernte Vorsicht halt! Gruß Andreas
Hallo, Nicht unbedingt, unser Kühlschrank läuft durchgehend auf Gas, außer, wenn wir mehrere Tage auf einem Platz mit 230V inklusive stehen. Bei uns ist die Automatik aus. .
Dann liegt es in der Verantwortung des Fahrers auch beim normalen Tanken das Teil abzuschalten. Hab ich kein Problem damit - nur das kein Missverständnis aufkommt. Beste Gruesse Bernd Hallo, Ich drehe die Flasche beim Tanken auch zu. Die Geräte starten auch allein von selbst. Beim wieder Öffnen der Flasche kontrolliere ich die Schlauchbruchsicherung. Ist zusammen max 10 Sek Aufwand. . |
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