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Liebes Forum Ich habe die Filterfunktion der Seite bemüht, aber leider keinen Fall gefunden, welcher meinem gleicht. Daher einmal ein neues Thema: Einleitung Anfang des Jahres habe ich eine Softwarefirma gegründet und vertreibe diese deutschlandweit. Die Zielgruppe ist relativ speziell und "eigen", weshalb besonders die Kontaktaufnahme persönlich erfolgen sollte, um das Produkt erfolgreich vermarkten zu können. Ebenfalls am Anfang des Jahres habe ich mich dazu entschlossen, dass ich ein Leben als digitaler Nomade beginnen möchte, die Gründe hierfür sind mannigfaltig. Problemstellung Ein VW Crafter L5H3 wurde angeschafft, um diesen als neues Domizil dauerhaft zu beziehen. Der Wohnsitz bleibt weiterhin bestehen, ich bin fest an einer Adresse in Deutschland gemeldet. Der Plan sah natürlich vor, dass das Fahrzeug als WoMo eingetragen wird. Nachdem ich mir die Unterlagen für die Zulassung besorgt habe wurde klar, dass das so nicht funktionieren wird. Hintergrund: Ich möchte komplett incognito unterwegs sein. Heißt: Keine Fenster, keine äußeren Steckdosen, kein gar nichts - einfach ein Kastenwagen. Die Innenausstattung dagegen ist vollwertig und beinhaltet alles, was man so zum Leben benötigt. Im Endeffekt ist das auch nicht sonderlich schlimm. Die KfZ-Steuer ist zwar 300 Euro teurer, die Versicherung liegt jedoch auf fast demselben Niveau und dafür spare ich mir die Abnahme, welche ja sowieso nicht positiv ausfallen würde. Fragestellung Das Fahrzeug verbleibt in der Eintragungsart als KfZ. Ich zahle ganz normal die Versicherung und die KfZ-Steuer, um diese logischerweise gewerblich abzusetzen. Nun das Problem: Inwiefern kann das Finanzamt stutzig werden, wenn das Fahrtenbuch bspw. dauerhaft folgendem Schema folgt: Stadt A nach Stadt B: 200 km Stadt B nach Stadt C: 100 km Stadt C nach Stadt D: 400 km Stadt .. nach Stadt .. Stadt X nach Stadt Y: 100 km Ergo: Es wird keine typische "Sternenfahrt" sein, bei der der Wohnort der Ausgangs- sowie Endpunkt einer Dienstreise ist. Eher eine Art "Rundreise". Inwiefern könnte es hier zu Problemen kommen, da das Finanzamt fragen könnte, wo eigentlich übernachtet wurde und warum man "nie" an der Meldeadresse hausiert. Der Fall ist ein wenig speziell, leider konnte ich diesbezüglich weder im Freundes-/Bekanntenkreis etwas ausfindig machen, noch hier im Forum etwas finden. Mir würde es schon reichen, wenn hier jemanden ausfindig machen könnte, der aus Erfahrung sprechen kann und mir den einen oder anderen Tipp geben könnte. Anmerkung Mir ist vollkommen bewusst, dass die Versicherung auch bei Teil-/Vollkasko wohl keine Schäden innerhalb des Fahrzeuges begleichen wird, sondern lediglich am Fahrzeug selber. Aber damit bin vollkommen fein. die nomaden, die ich kenne, haben namen! Moin, wieso willst du ein Fahrtenbuch führen ? Setz die Tankquittungen ab und gut ist es. Grüße Ralf.
Bin ich der einzige, der diesen Satz nicht versteht? Was soll es denn sonst sein, wenn es kein Kraftfahrzeug (Kfz) ist? Was du vermutlich hast, ist ein als Nutzfahrzeug "LKW geschlossener Kasten" getypter Crafter, damit Fahrzeugklasse N1 in der Zulassungsbescheinigung. Was du wolltest, war eine Umschlüsselung auf "Kraftwagen zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze, So.Kfz. Wohnmobil", damit dann Fahrzeugklasse M1. Aus den von dir selbst genannten Gründen wurde dir das verwehrt. Einen Zusammenhang mit dem Fahrtenbuch sehe ich da wegen der Fahrzeug-Art eher nicht. Wichtiger ist, dass Fahrtenbuch äußerst zeitnah und wahrheitsgemäß und genau geführt wird. Führt dich die Fahrt zum Kunden, muss der Kunde (Firma, Ansprechpartner) im FB genannt werden. Fährst du danach 5 km zum Einkaufen, ist das privat und auch so einzutragen. Wenn es nach dem Einkauf dann auf den Stellplatz für die Nacht geht, kann man das als Fahrt zur Unterkunft deklarieren und damit wieder der dienstlichen Sphäre zuordnen. Tankst du das Auto voll und rechnest den Sprit als Betriebsausgabe ab, muss die Fahrt zur Tankstelle auch im FB zur richtigen Uhrzeit usw erscheinen. Zwischenstopps auf der Route (also etwa Tanken an der Autobahn auf der geplanten Strecke) müssen dabei nicht extra aufgeführt werden. Ich habe mit der o.g. Vorgehensweise zum Thema FB 15 Jahre lang gute Erfahrungen gemacht, inklusive Betriebsprüfungen. Ob das FA sich wundern könnte, dass du quasi nie nach Hause fährts... hm...dazu solltest du deinen Steuerberater fragen, den du ja sicher an deiner Seite hast. Ob du wirklich längere Zeit in so einer selbst gebastelten Bude ohne Lüftung / Fenster dahinleben willst, kannst ebenfalls nur du wissen. Mir wäre das nicht angenehm. Grüße OlliMK PS: Marsu123 - einfach Tankquittungen einreichen, ernsthaft? Hast du dich mit der Materie "beruflich genutztes Kfz als Unternehmer" schon mal beschäftigt? Nein? Dachte ich mir.
Naja, etwas habe ich schon mitbekommen... Mein Bruder hat eine Gartenlandschaftsbaufirma, die dort Gewerblich genutzten Fahrzeuge haben allesamt KEIN Fahrtenbuch. Seine Mitarbeiter geben ihm die Tankquittungen, er gibt sie seinem Steuerberater usw.... Grüße Ralf. Gehe zu deinem TÜV und frage welche Änderungen und einbauten er sehen will um die Schlüsselung zu einem Womo zu vollziehen Dazu gibt es einen Katalog der Mindestanforderungen. Die musst du erfüllen. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Das erste Problem ist schon das Fahrtenbuch so aufzuführen von Stadt zu Stadt... Ein Fahrtenbuch wird kaum immer so fachgerecht geführt, dass es einer Prüfung standhält. Ob du im Transporter, und das bleibt es ja wohl wie ich es verstanden habe, schläfst und wohnst ist für das FA nicht von Bedeutung. Mit der 1% Regelung fährt man mit Privatnutzung wesentlich entspannter. Ist etwas teurer aber was soll´s... Ich bin seit über 30 Jahren selbständig und mir ist 2x das Fahrtenbuch teuer zu stehen gekommen bei einer Prüfung. Und den ganzen Aufwand jeden Tag die Touren zu dokumentieren ist nur nervig. Und hier gibt es Kommentare wo auch Wohnmobil und gewerblich genutzt angesprochen wurden. Der Steuerberater wäre in deinem Fall der richtige Ansprechpartner, gerade wenn man neu startet. Viel Erfolg!!!! Holger Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Tankquittungen einreichen und anerkanntes Fahrtenbuch sind 2 unterschiedliche Dinge. Die Mitarbeiter geben die Quittungen für die Vorsteuer ab. Danach geht der Spaß auch erst los;-). Und Firmenfahrzeuge die nur als solche genutzt werden, brauchen auch kein Fahrtenbuch. Hier geht es ja um Privatnutzung. Holger Hier geht einiges durcheinander bei den Antworten. Ich habe zwei Firmen und Fahrzeuge und ein WoMo und ich nutze letzteres auch für Kundenbesuche. Wenn du das Fahrzeug auf die Firma zulässt und es als Inventar aktivierst dann: Versteuerst du 1% des Brutto! Fahrzeug- NEUWERTS - egal wie alt das Auto ist oder was es gekostet pro Monat Beispiel: 50.000 NEUwert = 500 Euro pro Monat x Steuersatz sagen wir 30% = 150 Euro tatsächlich effektive Belastung pro Monat. Im Gegenzug kannst du JEDE Quittung ob Benzin oder Reparatur oder Zubehör Steuer Versicherung als Betriebsausgabe geltend machen. Und das Fahrzeug wird abgeschrieben über 8 Jahre. Wenn du mit dem Fahrzeug Urlaub machen willst dann aufpassen denn das FA akzeptiert gemischte Reisen meist nicht. Bessere Variante das Fahrzeug privat zulassen und die km gegenüber deiner Firma abrechnen. Ein Jahr lang alle Belege sammeln und dann die Kosten durch die km teilen = dein neuer km Satz. Das akzeptieren die FAs wenn du die Belege aufhebst und vorweisen kannst. Bei mir sind das immerhin 1,30 Euro pro km. Weiterer Vorteil du kannst das Fahrzeug nutzen wie du willst privat oder geschäftlich und wenn du es wieder verkaufst mußt du weder den Differenzgewinn versteuern noch die Umsatzsteuer zahlen. Der WICHTIGSTE Grund aber überhaupt! für mich inzwischen. Ein Firmenfahrzeug kannst du praktisch nicht mehr an eine Privatperson verkaufen da du als Selbständiger IMMER EIN JAHR GEWÄHRLEISTUNG geben mußt. Also gründlich nachdenken was du machen willst. Steuern sparen kannst du mit einem Firmenwagen nur dann wenn du ordentlich Steuern zahlst. Nicht umsonst sind inzwischen die meisten Firmenfahrzeuge im Leasing. Es gibt im übrigen noch andere Zulassungsarten z.B. SonderKfz Büromobil Beste Gruesse Bernd Leute! Ich komme ja gar nicht darauf klar, wie schnell hier qualifizierte Antworten einfliegen und die Frage einfach versucht wird zu beantworten, ohne internettypisch alles schlecht zu reden. Danker dafür vorab! Ich gehe einzeln auf die Antworten ein: Moderation:Beitrag editiert Marsu123: Hier kam es glaube ich zum Missverständnis. In der Firma deines Bruders werden die Autos vermutlich zu 100 % betrieblich genutzt. Dann muss man logischerweise kein Fahrtenbuch führen. Nutzt man hingegen das Fahrzeug sowohl gewerblich als auch privat, so sieht die Sache halt ein wenig anders aus ollmk: Nein, das Fahrzeug war nicht als LKW zugelassen, sondern ebenfalls als PKW. Kein Nutzfahrzeug, ganz normal PKW bzw. KfZ. Ich möchte keine Umschlüsselung durchführen. Die Führung des Fahrtenbuches ist natürlich ein gewisser Aufwand, aber wer meine Excel-Tabelle kennen würde, der könnte nachvollziehen, dass die wahrheitsgemäße und penible Ausfüllung des analogen Fahrtenbuches für mich jetzt keine große Sache sein sollte. Interessanter Aspekt von deiner Seite aus: Die Fahrt zum Stellplatz als Fahrt zur Unterkunft zu deklarieren ist gar keine so schlechte Idee, auch wenn ich nach Plan eher irgendwo grau campen werde. Ich finde es interessant, dass es einerseits viele Menschen gibt, die mit diesem System, wie du, seit vielen Jahren gut fahren und dann andere Menschen berichten, dass im Nachhinein bei einer Prüfung alles angezweifelt wurde und es halt nicht mehr so "easy" war. Also danke für den Input. babenhausen: ich habe hier den Katalog liegen, sind so circa 20 Seiten, auf denen haargenau steht, was die haben möchten und wie Sachen umzusetzen sind. Kommt natürlich auch auf den Prüfer an, aber wir leben hier ja nicht in Spanien, sondern in Deutschland plusplus: Du sagst, dass dem Finanzamt die Geschichte mit der Übernachtung nicht wichtig sei - wie genau kommst du darauf? Was genau führte denn dazu, dass das Fahrtenbuch bei dir angezweifelt wurde, bzw. es da zu Problemen gekommen ist? Mein Steuerberater..ja, der sagt im Grunde nur: Es kommt auf die lückenlose und gute Dokumentation im Fahrtenbuch an - es muss halt sinnig sein. Die 1-%-Regelung ist mir einerseits zu "teuer", andererseits kommt es hier zu der Problematik, dass ich mir in diesem Jahr kein Gehalt auszahlen lassen werde und somit die nächsten Probleme aka verdeckte Gewinnausschüttung aufploppen würden. Also auch nicht so "einfach". Lass Dir sagen, dass nur sehr wenige Fahrtenbücher tatsächlich Bestand haben !
Das liegt daran, ob Du mal in eine Polizei oder Ordnungsamt Kontrolle kommst. Zunächst solltest Du wissen, dass Du Dein Fahrzeug nach der tatsächlichen Nutzung zulassen musst ! Kriegst Du dann aber kostenpflichtig anläßlich einer möglichen Kontrolle erklärt. Wie hier zutreffend vorgeschlagen würde ich das Fahrzeug entweder als Wohnmobil oder als Büromobil umschreiben lassen. Das kostet ca. 60 € bei TÜV / DEKRA usw. und dann ca. 12 € beim "Strassenverkehrsamt" ( das heute Büro für Kfz Angelengenheiten oder ähnlich sich nennt )
Warum eigentlich analog? Seit es Navigationssysteme gibt gibt es auch elektronische Fahrtenbücher die fest ins Fahrzeug eingebaut werden und den Anfang und das Ende der Fahrt dokumentieren. Grüße Dirk
Eigene Erfahrung - nur bedingt. Du kannst ganz legal eine Meldeadresse haben, an der Du nicht wohnst und von der aus Du Deine Selbständigkeit betreibst - beispielsweise in einem Co-Working Space mit ladungsfähiger Adresse. Das könnte bereits einen Teil Deiner Probleme lösen. Der Nachweis darüber was "geschäftlich" ist und was "privat" ist nicht ganz trivial. Bei einer Steuerprüfung 2023 kam mir zugute, dass ich Vimcar im Einsatz hatte, das kann aber ein Einzelfall sein. Wenn Du im Fahrtenbuch den Weg zum Kunden, Kundenname und Adresse sauber einträgst und den Weg vom Kunden bis zum Übernachtungsort als privat kennzeichnest ist eigentlich alles fein. Das Finanzamt interessiert sich nicht dafür wo Du übernachtest - ob im Auto, bei einem Freund oder auf der Parkbank. Solange Du nicht versuchst Dir Verpflegungspauschalen für die Abwesenheit und Übernachtung außer Haus zuzugestehen, hast Du kein Risiko und machst auch nichts falsch. Nachtrag: Das elektronische Fahrtenbuch sollte vom Finanzamt anerkannt werden. Der Dienstleistungspreis ist diese Ruhe wert. Warum alles so kompliziert Fahrzeug als Geschäftsfahrzeug anschaffen. Vorsteuer geltend machen. Alle Kosten Steuer, Versicherung,laufende Betriebskosten als Firmenaufwand incl Vorsteuer geltend machen. 1% geldwerten Vorteil versteuern .
Grüße Dirk
Hier werden Sachen vorgeschlagen, die im höchsten Grade Bedenklich sind. --> Link Auszugs aus meinem Link: Eine Pseudo Briefkastenadresse reicht nicht und kann als Ordnungswidrigkeit bestraft werden, laut Bundesmeldegesetz kann ein saftiges Bußgeld von bis zu 50.000 Euro – für alle Beteiligten verhängt werden. Ein elektronisches fartenbuch sollte deutlich einfacher in der Anwendung sein und ist sicher bei einer betriebsprüfung auch sicherer. In einem Kastenwagen übernachten ohne ausreichend Fenster zur Belüftung dürfte im Sommer kein Vergnügen sein. Gruß Birgit Hallo, der einfachste Weg ist einen Steuerberater zu Rate ziehen. Ich kenne etliche digitale Nomaden, jeder hat eine individuelle Lösung, angepasst auf die jeweilige Situation. Das reicht von geschäftlicher Zulassung mit 1% Regelung bis komplett Privat und Abrechnung einzelner Fahrten und Übernachtungsbelege vom CP oder SP. Dies ist unabhängig von der Zulassung, Wohnmobil oder PKW, allerdings wird es beim PKW dann nicht mehr so einfach die Übernachtung geltend zu machen. Warum man inkognito sein will, kann ich nicht nachvollziehen, es macht keinen Sinn auf Parkplätzen zu übernachten, da man die Übernachtungskosten geltend machen kann. Ich stehe zum Arbeiten lieber auf einem ruhigen Platz mit 5G Netz und sitze bei schönem Wetter vor dem Wohnmobil.
Das mit der Gewährleistung ist ein guter Aspekt. Das gilt nämlich auch beim Kauf: wenn ich ein Fahrzeug zur gewerblichen Nutzung kaufe, wird die Sachmängelhaftung in der Regel auf ein Jahr reduziert. Die Zulassung als Büromobil ist nicht sooo einfach. Zumindest nicht, wenn das Fahrzeug als Wohnmobil konzipiert ist. Hier hat jemand die Kriterien aufgelistet: --> Link
:gruebel: Und wenn das Fahrzeug nicht im Firmenvermögen war dann bist nicht mehr Selbstständiger?? :gruebel: :gruebel: Wie will ein potentieller Käufer den herausfinden ob das Fahrzeug ein Firmenwagen war? :gruebel: Merke: ein Fahrzeug kann auch auf Dich als Privatperson eingetragen sein und trotzdem im Firmenvermögen sein! Zumindest bei Einzelunternehmen geht das problemlos. Grüße Dirk
Ja tolles Forum aber niemand kennt die Ausgangssituation und -gedanken so wie Du :wink: Aus meiner Sicht beschreibst Du hier ein Szenario ohne wirklichen fachlichen Hintergrund hinsichtlich Steuergesetzgebung und Möglichkeiten. Bitte nicht falsch verstehen :ja: Nimm den bereits oft genannten Tipp an und such Dir einen Steuerberater. Am besten vorab die Situation beschreiben und nachfragen ob der Steuerberater bereits Erfarungen mit Mobilen Gewerbe hat. Ansonsten kann ich Deine "anonymisierungs Vorstellungen" ebenfalls nicht nachvollziehen. Ich sehe darin nur Nachteile. Es sei denn in Deinem Gewerbe ist Diskretion die Geschäftsgrundlage :nixweiss: WomoToureu: ein analoges Fahrtenbuch lädt halt auch immer zur Manipulation ein. Hier mal ein paar Kilometer mehr, dort ein paar weniger - kann ja keiner nachvollziehen. Finanzämter sind ja nicht umsonst skeptisch - kann ich ja auch gut nachvollziehen. Aber nochmal: Ziel ist es nicht, dass hier die Grenzen der Anteile der Nutzung durch falsche Fahrtenbucheinträge verschoben werden. Ziel ist es, dass es am Ende keinen "Stress" mit dem FA gibt.
Naja - wie gesagt, des wird so nicht funktionieren. Und daher ja auch die Frage: Wenn ich einem Fahrzeug nächtige oder andere Tätigkeiten darin ausführe - darf es dann weiterhin als KfZ eingetragen sein? Daher kommt die Frage ja. Wie gesagt: Ich habe den TÜV-Katalog hier liegen - so, wie ich mir den Ausbau skizziert habe, wird es keine Abnahme als Wohnmobil geben. Hampshire: Du sprichst genau das Thema an, welches ich meine. Genügend Leute würden dann noch versuchen, dass Pauschalen abgerechnet werden oder sonstige steuerliche Tricks. Aber das möchte ich ja gar nicht. Im Endeffekt möchte ich lediglich die Fahrt zum Kunden als geschäftlichen Anteil kennzeichnen und anschließend "irgendwo" übernachten. Die Fahrt dorthin natürlich als private Nutzung. Im Endeffekt sollte der Anteil der privaten Fahrten bei lediglich 10 - 20 % liegen, wenn überhaupt. Und ja, es wird natürlich alles ordentlich dokumentiert und aufbewahrt. HY4740: Natürlich wurde das Fahrzeug geschäftlich angeschafft, um die Vorsteuer geltend zu machen und Abschreibungen als gewinnmindernde Eigenschaft zu nutzen. Soweit alles gut. Aber das mit der 1 % Regelung sehe ich aus beschriebenen Gründen skeptisch. BiggiK: Es gibt Dachluken mit Ventilator und eine Klimaanlage. Wie gesagt, es soll lediglich drumherum nicht nach Camper aussehen, sondern nach Servicemobil der Firma pwglobe: Natürlich habe ich meinen Steuerberater diesbezüglich gefragt. Er meinte: Solange das Fahrtenbuch (auch analog) gut geführt wird, ist das "alles kein Problem". Die Aussage kam mir aber ein wenig..ja..zu einfach vor. Daher ja hier die Nachfrage im Forum. Ich komme aus einer Camping-Familie und kann daher aus Erfahrung sagen: auf Campingplätzen sehe ich mich nicht und bei schönem Wetter möchte ich ja nicht in und auch nicht vor dem Wohnmobil sitzen, sondern an einem schönen Ort, an dem man im Zweifel auch seinen Laptop aufklappen kann. Meine Sichtweise entspricht da keineswegs der typischen Herangehensweise, aber so sieht das bei mir eben aus. HalbvetteVenus: Dein Link wird von VPN mit folgender Meldung geblockt: Page blocked by Threat Protection Pro™ pipo: Auch hier noch einmal: Den Steuerberater habe ich bereits zur Hilfe gezogen und ihm das Vorhaben geschildet. Wie bereits geschrieben: Er sagt, dass das alles ganz easy sei und die private Nutzung durch das Fahrtenbuch anteilig berechnet wird, um am Ende die anteiligen Kosten zu berechnen. Natürlich bin ich kein Steuerexperte und um alle Möglichkeiten zu beleuchten, frage ich hier nach. Zum Thema "Anonymität": Ich sehe es sehr differenziert. Genügend Länder in der EU haben neulich Gesetzesanpassungen verkündet, welche das "Wildcampen" mit empfindlichen Geldbußen bestrafen werden. In Spanien ist teilweise die Zufahrt mit Wohnmobilen an bestimmten Küstenabschnitten untersagt. Mein Auto wird nicht nach einem Wohnmobil oder Camper aussehen, was aus meiner Sicht nur Vorteile bringt. Ich möchte erst gar nicht auffallen, um Probleme aus dem Weg zu gehen. Natürlich sehen das viele ganz anders, aber ansonsten hätte ich mir ja auch einfach ein fertiges WoMo kaufen können. an mawu: was meinst Du mit "KFZ" ??? hier die Anforderungen fürs Büromobil (für alle, die den link nicht öffnen können / wollen): 1. Der Büroteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs ausmachen. 2. Die Abbmessungen jeder Schreibtischfläche betragen mindestens 100 x 60 cm. 3. Schreibtische und Büromöbel müssen unter allen Fahr- und Betriebszuständen ausreichend befestigt bzw. standfest sein. 4. Schubkästen und Türen müssen mit Auszugsperren versehen sein. 5. Abrundungsradien an Schreibtischen und Büromöbeln betragen mindestens 3 mm. 6. Die Arbeitshöhe von Schreibtischen beträgt mindestens 65, höchstens 75 cm. 7. Die Arbeitshöhe von Schreibmaschinen- oder PC-Tischen beträgt mindestens 58 cm, höchstens 68 cm. 8. Die Mindestabmessungen der Beinräume unter Schreibtischen und Schreibmaschinentischen sind: in der Tiefe 60 cm, in der Höhe 62 cm und in der Breite 58 cm. 9. Sitzgelegenheiten am Büro-Arbeitsplatz müssen höhenverstellbar, drehbar und kippsicher sein. 10. Die Beleuchtungsstärke im Bereich des Arbeitsplatzes beträgt mindestens 600 Lux (800 bis 1200 Lux sind anzustreben, der Nachweis der Beleuchtungsstärke kann im Zweifel durch einen arbeitsmedizinischen Dienst oder die Berufsgenossenschaft erfolgen). 11. Die Höhe über der Sitzfläche am Arbeitsplatz ist mindestens 1000 mm. 12. Die lichte Höhe im übrigen Büroraum des Fahrzeugs beträgt mindestens 1650 mm (siehe Abschnitt 2 der Anlage X zur StVZO). 13. Eine Standheizung mit einer für den Innenraum ausreichenden Heizleistung ist vorhanden. Wenn Du mit Deinem "anonymisierten" Kastenwagen mit fremder Nummer mit Klima auf dem Dach 3 Tage an einem für Camper verbotenem Platz (warum auch immer: Teppichstange, Schild, Gesetz...) stehst wird das auch der blindeste Polizist durchschauen. Ich "folge" einem (digitalem) Nomadenpaar das mittlerweile so Baustellenaufkleber am Auto hat --> Link und sich damit irgendwie "tarnen" möchte, aber auch hier kann man zwischen den Zeilen die immer mehr auftretenden Probleme durch den geänderten Umgang mit Campingfahrzeugen deutlich herauslesen. Der Schuss mit den getarnten Fahrzeugen kann auch gut nach hinten losgehen. Haben mal erlebt, wie am Abend die polizei eine Runde fuhr, die Wohnmobile abfilmte um langes stehen zu ermitteln offenbar. Hat abern ichts gesagt oder gemacht, außer neben so einem "Fahrzeug" angehalten und geklopft, es machte niemand auf und die Polizisten brachten ein Radschloss an klebten einen Hinweiszettel an die Scheibe er solle anrufen. Der Bewohner rief dann nach 1 1/2 h an, Polizei kam und sah sich das Fahrzeug an und es kam zu einer längeren Diskussion. Auf jeden Fall musste nur das Fahrzeug ein Bussgeld bezahlen, so nach dem Motto Wohnmobile dürfen hier übernachten in PKWs und Zelten etc. darf hier nicht übernachtet werden. Ich habe so etwas von 300 € im Gedächnis.
Ich kenne, auch in Deutschland, Parkplätze die: - für über 2,8t gesperrt sind - auf denen nicht übernachtet werden darf - nur bis 22.00 Uhr benutzt werden dürfen und - welche die für Wohnmobile verboten sind. Das kontrolliert dann gerne mal das Ordnungsamt. Und was Wohnmobile anbelangt geht es da dann NICHT um den Eintrag im "Fahrzeugschein" sondern ob man durch die Fenster irgendwelche Möbel o.ä. sehen kann. Und falls die Fenster mit Vorhängen verschlossen sind.... :D ( welche Handwerkerkarre hat schon Vorhänge am Fenster? Vielleicht bei einem schwarzen Bus wenn da eine Aufschrift "Wir begleiten Sie zu Ihrer letzten Ruhestätte" :D drauf ist ) Grüße Dirk Ich sehe solche 'Stealth'-Mobile auch sehr kritisch, da wird online eine Menge unrealistischer Mist und Wunschdenken verbreitet. Fakt ist, jeder, der 'illegale' Stellplätze kontrolliert, ist auf genau so etwas vorbereitet. Und eine Dachluke oder eine Klima ist ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass da jemand übernachtet, man muss keine Intelligenzbestie sein, um sowas rauszufinden - und selbst ohne das fallen geräumige Fahrzeuge, die an guten Übernachtungsplätzen stehen, einfach auf. Mal ganz abgesehen von einer laufenden Standheizung im Winter, die man aus 50 m Entfernung hört und riecht... Selbst den Klempner-Aufkleber nimmt einem keiner ab, wenn man versucht, auf irgendwelchen Waldparkplätzen zu übernachen. Im Industriegebiet vielleicht. Viel Spass dort :) Wie sieht denn dein Fahrzeug aus? Normalerweise kann man etwas, das zu 80% aus Ladefläche besteht und hinten keine Fenster hat, in D nicht als PKW betreiben, das ist dann immer ein LKW, auch unter 3,5 Tonnen. Kfz ist alles, was einen Motor hat, also benutze diesen Begriff bitte nicht zur Unterscheidung von LKW, PKW und Womo. Ich an Deiner Stelle würde mir das Ding mit ein paar Fenstern, Kochstelle, Sitzgelegenheit und Tisch (Grundanforderungen) schön ausbauen und ganz normal als Womo anmelden. Alle Probleme erledigt. Wo man damit verscheucht wird, bleibt auch ein Stealthmobil nicht unbemerkt... Zu dem Steuerkram weiss ich nix, man kann sich aber auch zu Tode sparen, selbst als Unternehmer :) bis denn, Uwe
Ist m.W. nicht mehr korrekt. Du brauchst nur noch eine ladungsfähige Adresse, und musst sicherstellen, dass Post an diese Adresse Dich auch erreicht. Ein Postfach o.ä. ist nicht ladungsfähig. Der Briefkasten von Freunden oder Verwandten schon, m.W. auch eine Geschäftsadresse. Wichtig ist, dass es Dein Problem ist, dass Post, Bescheide, Vorladungen etc. die an diese Adresse gehen Dich auch erreichen.
Ich habe fast 20 Jahre lang (als Angestellter) ein analoges Fahrtenbuch für den Firmenwagen geführt und es wurde nie beanstandet, den Fingertapsern nach auch nur in wenigen Jahren überhaupt kontrolliert. Es hat mir jedes mal mehrere Tausend Euro zu versteuerndes Einkommen (gegenüber der 1%-Methode) gespart. Kollegen aus einem anderen Bundesland hatten allerdings berichtet, dass bei ihnen die Fahrtenbücher reihenweise nicht anerkannt wurden.
Lies einfach das Meldegesetz, erkundige Dich bei Deinem Einwohnermeldeamt. Das alles hat nicht mit "Briefkasten zu tun" sondern es geht um den Wahrheitsgehalt Deines Wohnsitzes und da versteht man kein Spaß. Ich spreche von einem Scheinwohnsitz und hohem Bußgeld, ein Scheinwohnsitz ist nach dem Meldegesetz verboten. Für Scheinanmeldungen können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen gemäß § 54 Bundesmeldegesetz. Möglicherweise sprichts Du von "Post für eine Person empfangen, die aber nicht in Ihrer Wohnung wohnt". Das ist aber etwas anderes, wenn z.b. lediglich der Name am Briedkasten steht, dieser jedoch dort nicht entgegen dem Meldegesetzvorgaben dort gemeldet ist. Das dies trotzdem gemacht wird, von digitalen Normaden, Ausgereisten usw. ist bekannt, ist jedoch in der Regel sogar Strafrechtlich relevant und nicht nur mit einem hohen Bussgeld abgetan. Hier wird mehreres in einen Topf geworfen. Eine Person unterliegt dem Meldegesetz. Ein Unternehmen unterliegt nicht dem Meldegesetz. Eine Person kann an einem Ort A gemeldet sein, das Unternehmen an einem Ort B eine ladungsfähige Adresse haben. Beispiel: Die dauerreisende Person meldet sich bei wohnanschrift.net oder adresse-weltweit.de ab. Sie erhält einen Mietvertrag für ein Zimmer und ist dort legal gemeldet. Sich einfach unter der Adresse von Freunden zu melden ist dagegen nicht legal. Das Unternehmen der dauerreisenden Person wird an einer ladungsfähigen Adresse angemeldet, das kann z.B. ein Businesscenter oder eine legitimierte Kanzlei sein oder... . Natürlich kann das Unternehmen den Sitz auch im Ausland haben, während der Besitzer eine Meldeadresse in Deutschland hat. Für die Zustellung von Schriftverkehr gibt es in beiden Fällen Services.
Die Frage jst jetzt off topic, aber ich wollte keinen neuen Faden dafür anfangen. Was macht denn jemand der tatsächlich dauerhaft im Fahrzeug lebt? Ist der ofW? Damit könnte er noch nicht mal ein Fahrzeug zulasen im drin zu wohnen.
da war ich zu langsam, da kamen schon Antworten als ich noch am tippen war. Hallo, ich finde vieles hier haarsträubendes Halbwissen und Wunschdenken Zu meiner Situation: Das Wohnmobil ist privat zugelassen. Geschäftliche Fahrten werden nach Kilometer abgerechnet. Geschäftliche Übernachtungen werden nach Beleg abgerechnet, genauso wie Geschäftsessen. Inspektionen und Diesel zahle ich Privat, der Nachteil, die Kilometerpauschale deckt nicht alle Kosten. Dies ist vom Steuerberater und dem Finanzamt abgestimmt und für mich die beste Lösung. Deshalb nochmal, zum Steuerberater gehen und einen Termin mit dem zuständigen Finanzamt machen. Wie Uwe schon geschrieben hat, freies Übernachten mit getarnten Kastenwagen funktioniert nicht mehr. Jeder Polizist oder jeder vom Ordnungsamt kennt die Tricks. Warum soll man auf Parkplätzen übernachten wenn man die Ausgaben für Übernachtungen geltend machen kann? Man kann sich auch mal mit anderen Digitalnomaden oder Remoteworkern austauschen, da bekommt man bessere Tipps als hier im Forum. Ansonsten mach deine eigenen Erfahrungen auch wenn es vielleicht am Ende viel Geld kostet, wenn du nicht vorher mit dem Finanzamt gesprochen hast.
Wenn Dich so etwas interessiert, mache bitte einen neuen Thread auf. Das hilft dann allen anderen ebenfalls. Nenne ihn zum Beispiel: "Reisende ohne dauerhaften Wohnsitz" oder "leben im wohnmobil ohne festen wohnsitz" Übrigens kurzes googel hilft ebenfalls z.B. --> Link
Dem ist nix hinzuzufügen. Die 1 % würde ich aber bei einem Transporter nicht versteuern, vorausgesetzt du hast einen „privat“ PKW.
Ja, Du kannst Dich "ohne festen Wohnsitz" melden und für behördliche Vorgänge, die eine "ladungsfähige Adresse" benötigen, diese von Verwandten oder sozialen Einrichtungen etc. bekommen. Viele Behördenvorgänge setzen eine "ladungsfähige Adresse" voraus, ein Wohnsitz wird nicht benötigt. Du musst nur sicherstellen, dass Post an die ladungsfähige Adresse Dich auch erreicht. Solange Du als "ofW" gemeldet bist, ist das kein Scheinwohnsitz sondern völlig legal.
Ein Unternehmen muß beim Finanzamt gemeldet werden und nicht nur da. Es gibt IHK und der Berufsgenossenschaft dort muß auch gemeldet werden und der BETRIEBSSITZ angegeben werden. Die erteilen auch Bescheide auf Grundlage der Jahresabschlüße. Die Berufsgenossenschaft kontrolliert auch schon mal vor Ort den Büroarbeitsplatz so geschehen bei mir als ich die Firma vor 25 Jahren gründete. Das Finanzamt wird ausserdem immer hellhörig wenn Geld verdient wird ohne das ein eindeutiger Firmensitz besteht oder ein klares Geschäftsmodell und nachvollziehbare Produkte - Stichwort Geldwäsche - besonders dann wenn Umsätze aus dem Ausland auf dem Konto eintreffen bei einer Ein-Mann-Firma. Unterschätzt mal nicht die europäische und deutsche Bürokratie. Ich würde keinem digitalen Nomaden eine Pseudoadresse zur Verfügung stellen wenn er ein Gewerbe hat. Beste Gruesse Bernd
Brauchst Du auch nicht. Da gibt es ganze Firmengebäude mit ausschliesslich Briefkästen, die das machen, auch in Deutschland. Scheint für gewerbliche Adressen also vollkommen OK zu sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Firmen, die so einen Service nutzen, Dauerärger mit dem Finanzamt haben. bis denn, Uwe Nachtrag: wo der sich dann privat anmeldet, steht auf einem völlig anderen Blatt. bis denn, Uwe
Nur zur Info, es ging jetzt nicht um den TE bei der oben genannten Frage. |
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