huohler am 23 Sep 2025 12:35:22 wolfherm hat geschrieben:Nun ja, bei unserem Hund hättest du geklingelt oder heftig gebremst. :D
Und denke immer daran: Der Stärkere hat nicht immer Recht im Straßenverkehr……
Ich habe selber Hunde und kann mich gut in die Situation anderer Hundehalter versetzen. Gerade wenn man mit mehr als einem Hund unterwegs ist kann man die Hunde nicht immer innerhalb von 5 Sekunden vom Weg bekommen. Erst gestern ist mir das passiert. Ich komme einen leicht abschüssigen Waldweg mit meinem E-Mountainbike relativ flott herunter und sehe vor mir zwei Hundehalter mit zusammen drei Hunden. Ich klingel und beide Hundehalter reagieren auch sofort aber der eine Hund entwischt dem Halter auf die andere Seite des Weges während er den ersten festhält. Ich bremse auf Schrittgeschwindigkeit runter und gebe ihm bescheid er soll den anderen Hund ruhig lassen und rolle langsam mittig durch. Normalerweise bedanke ich mich bei den Hundehaltern wenn sie ihre Hunde festhalten oder den Weg frei machen. In diesem Fall rief mir der Hundehalter mit einem Dank hinterher. Da ich schon weiter war hob ich nur noch die Hand. Kommunikation und Rücksichtnahme aber auch Verständnis für den anderen ist alles!Ich habe ähnliche Situationen als Halter von 2 Hunden schon öfters von der anderen Seite erlebt und bin dabei von Radfahrern angeschnautzt worden warum ich meine Hunde nicht im Griff hätte. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Diskussionen mit Menschen denen nicht gefällt wie wir unsere Hunde führen haben wir uns komplett abgewöhnt. Umdrehen und weitergehen heisst dann die Devise! Hubert
BURAN am 23 Sep 2025 12:48:05 noch was zur Flexileine
das ist ein gutes Tool , um dem Hund wenigstens etwas Freiheit zu gönnen , am Wegesrand zu schnuffeln .. wir sagen gerne .. zum Zeitungslesen es gibt es Ihm etwas Bewegungsfreiheit , mal für nen kurzen sprint .. radius ca 10 m .
frei laufen lassen ist natürlich schöner .. aber das geht nur an ganz abgelegenen Wegen -- und immer an der kurzen Leine ist auch kein Hundeleben , auch wenn er sich bei uns im Garten austoben kann
natürlich nehme ich den Hund sofort kurz wenn jemand kommt .. aber ja .. das birgt ab und an gefahren , wenn sehr schnelle Radler unbemerkt von hinten kommen .. da ist einfach Rücksicht nötig
eine andere Situation ist , wenn der Hund in Angriff geht .. meiner mag keine lauten Fahrzeuge .. trecker , Bagger , LKW ... oder bei dominanten Rüden muss ich immer aufpassen .. denn wenn ein Schlittenhund mit 25 Kg brutal an der Leine zieht , dann ist es nicht so einfach den wieder einzuholen
also .. als Hundehalter ist man eigentlich immer aufmerksam ... aber es gibt trotzdem Situationen , wo auch Andere mal mitdenken dürfen .. Klingeln , Bremsen .. oder gar anhalten .. tut gar nicht weh
Pechvogel am 23 Sep 2025 13:04:39 Bodenseenessie hat geschrieben:...Meine gut gewarteten Räder sind i.a. so leise, dass man sie nicht hört...Komme ich mit dem Fahrrad -oft von hinten-, rennt der Hund völlig unvermittelt auf die andere Strassenseite ... Weder Hund noch Hundeführer haben mich bemerkt, der Hund hat einfach was interessantes gerochen und läuft halt los. ...
Fährst Du genauso auch an spielenden Kindern vorbei? :gruebel: Grüße Dirk
Kuhtreiber am 23 Sep 2025 13:48:37 Pechvogel hat geschrieben:Fährst Du genauso auch an spielenden Kindern vorbei? :gruebel: Grüße Dirk
Nein, natürlich nicht. Da fährt er nur mit alten Rädern vorbei die vor lauter Rost laut sind. Oder er steigt 50m vorherher ab und schiebt sein Fahrrad vorbei. Oh man oh man, es wird hier immer schlimmer
Pechvogel am 23 Sep 2025 15:30:55 Kuhtreiber hat geschrieben:...Oder er steigt 50m vorherher ab und schiebt sein Fahrrad vorbei. Oh man oh man, es wird hier immer schlimmer
Wenn man nicht mehr bremsen kann wenn ein Hund unvermittelt den Weg kreuzt dann kann man genauso wenig bremsen wenn da ein Kind plötzlich los läuft. Gesehen das da ein Hund ist hat man ja offensichtlich. Also muss entweder auch das Kind an die Leine oder man war mit der Situation unangepasster Geschwindigkeit unterwegs. Gerade auch dann wenn man selber weiß das man fast geräuschlos unterwegs ist. Grüße Dirk
Bodenseenessie am 23 Sep 2025 19:59:53 Ich habe schon irgendwie damit gerechnet, dass mein post gleich einen shitstorm auslöst. Es ist doch ganz einfach, der Hundeführer ist zu 100% für seinen Hund verantwortlich. Der darf nicht völlig unvermittelt einfach mal die Strassenseite wechseln. Und wenn ich den Ersteller dieses THreads richtig verstanden habe, geht sein Hund auch brav bei Fuss. Aber selbst wenn der Hund die Strassenseite wechselt - ohne Leine- ist das kaum eine Gefahr, denn dem kann ich problemlos ausweichen - wie übrigens jedem Kind. Das Problem ist die Leine an dem Hund, die plötzlich die komplette Strasse versperrt.
BURAN am 23 Sep 2025 20:38:30 Sehe ich anders …. Wer von hinten kommt muss aufpassen .. und bremsen .. ist wie beim ski fahren Allerdings ist man schon aus eigeninteresse und Sorge um den Hund immer auf der hut .. aber wenn man nichts hört …
Dazu habe ich das gefunden
⚖️ Urteil: Landgericht Koblenz – Hundeausführer haftet nicht automatisch
Sachverhalt: Ein Mann führte einen Hund (nicht seinen eigenen) an der Leine und ein Radfahrer kam von hinten mit relativ hoher Geschwindigkeit auf einem gemeinsamen Geh-/Radweg. Der Radfahrer überholte den Hundeführer und den Hund, stürzte und beschädigte sein Fahrrad, weil der Hund eventuell den Weg kreuzte oder die Leine eine Rolle spielte. Der Radfahrer klagte auf Schadensersatz. 
Entscheidung: • Der Hundeausführer wurde nicht haftbar gemacht.  • Begründung: 1. Der Ausführer führte den Hund aus Gefälligkeit — kein rechtsverbindlicher Vertrag wie bei Tieraufseher oder -halter.  2. Die Leine war angeleint und hatte eine übliche Länge, also keine übersteigende Leinenlänge, die typisch gefährlich wäre.  3. Der Radfahrer hatte sich von hinten genähert und es wurde kein Klingelzeichen oder sonstige Warnung gegeben. Es war nicht erkennbar für den Hundeausführer, in welcher Geschwindigkeit der Radfahrer sich näherte; daher war keine Pflichtverletzung seitens des Hundeausführers feststellbar.  4. Die typische „Tiergefahr“ wurde verwirklicht, also das Verhalten, das man von einem Hund erwarten kann — z. B. kreuzendes Überqueren des Weges — doch für solche Risiken haftet vor allem der Halter, nicht notwendigerweise jeder, der den Hund führt
Enola am 24 Sep 2025 09:03:46 Bodenseenessie hat geschrieben:Der darf nicht völlig unvermittelt einfach mal die Strassenseite wechseln. Aber selbst wenn der Hund die Strassenseite wechselt - ohne Leine- ist das kaum eine Gefahr, denn dem kann ich problemlos ausweichen - wie übrigens jedem Kind. Das Problem ist die Leine an dem Hund, die plötzlich die komplette Strasse versperrt.
sehe ich auch so wie du, bin verantwortlich. Und er darf bei Wegen mit Fussgänger und Velos nicht hin und herswitchen. Dies erfordert volle Aufmerksamkeit, denn seine Nase führt ihn immer mal wieder auf Abwege. Also 100% haben wir da noch nicht erreicht. Ich nicht mit meiner Reaktion auf sein Tun und die Velos von hinten und er nicht mit seiner Nase. Aber wie du auch schreibst, ist dies eigentlich für niemanden ein Problem. Nötigenfalls bekommt er ein Kommando zum Stehenbleiben an Ort, aber sicher nicht zurückrufen. Wir vermeiden Veloautobahnen und viel Traffic und irgendwo im Hinterland erwarte ich auch Rücksicht von den Bikern. Wird auch immer gewährt, nie ein Problem damit gehabt. Als Velofahrer stört mich auch vielmehr diese Schleppleinen Geschichte quer über den Weg oder das zurückrufen des Hundes, wenn er auf der anderen Seite als der Besitzer läuft. Der Hund sieht mich, ich den Hund, verlangsame, Grüsse, fahre durch und gut ist. Ist eigentlich einfach.
Tinduck am 24 Sep 2025 09:24:17 BURAN hat geschrieben:Sehe ich anders …. Wer von hinten kommt muss aufpassen .. und bremsen .. ist wie beim ski fahren Allerdings ist man schon aus eigeninteresse und Sorge um den Hund immer auf der hut .. aber wenn man nichts hört …
Dazu habe ich das gefunden
⚖️ Urteil: Landgericht Koblenz – Hundeausführer haftet nicht automatisch ...
Ich lese das so, dass der Hundeführer nicht haftbar gemacht wurde, weil er nicht der Halter war. Ansonsten hätte er wohl Schadenersatz zahlen müssen. Ob komplett Schuld oder Teilschuld (Radfahrer schnell, ohne Klingelsignal), beeinflusst dann die Höhe des Schadenersatzes. Als Hundehalter muss man schon akzeptieren, dass man haftbar gemacht wird, wenn das Tier einen Schaden verursacht. Und der weiter oben gezogene Vergleich mit Kindern ist mal wieder unsäglich und auch juristisch Käse. Hunde gelten juristisch gesehen als Dinge und nicht als Personen. bis denn, Uwe
HOfoe am 24 Sep 2025 09:29:33 BURAN hat geschrieben:⚖️ Urteil: Landgericht Koblenz – Hundeausführer haftet nicht automatisch ... Entscheidung: ... 4. Die typische „Tiergefahr“ wurde verwirklicht, ... doch für solche Risiken haftet vor allem der Halter, nicht notwendigerweise jeder, der den Hund führt
Damit wurde der Hundeführer aus der Verpflichtung genommen. Aber die hoffentlich vorhandene Hundehaftpflicht des Halters muss trotzdem zahlen.
cbra am 24 Sep 2025 10:02:24 Bodenseenessie hat geschrieben:..... Aber selbst wenn der Hund die Strassenseite wechselt - ohne Leine- ist das kaum eine Gefahr, denn dem kann ich problemlos ausweichen - wie übrigens jedem Kind. Das Problem ist die Leine an dem Hund, die plötzlich die komplette Strasse versperrt.
mag sein, und in der sache sehe ich das manchmal auch so die versicherung aber eher nicht - angeleinter hund ist versichert, nicht-angeleinter hund meist nicht jedenfalls die empfehlung unseres versicherungsmaklers seit jahrzehnten
huohler am 24 Sep 2025 10:17:23 cbra hat geschrieben:die versicherung aber eher nicht - angeleinter hund ist versichert, nicht-angeleinter hund meist nicht
jedenfalls die empfehlung unseres versicherungsmaklers seit jahrzehnten
Ich meine ohne es jetzt konkret belegen zu können, dass "angeleint" bedeutet maximal 1,2m lange Leine (kann auch 1,5m sein). Jedenfalls ist nach einem Gerichtsurteil ein Hund an der 5m Schleppleine rechtlich nicht angeleint. Hubert
cbra am 24 Sep 2025 11:04:35 Das kommt auf Gegend, Gemeinde etc an
Enola am 24 Sep 2025 11:43:12 huohler hat geschrieben:Ich meine ohne es jetzt konkret belegen zu können, dass "angeleint" bedeutet maximal 1,2m lange Leine (kann auch 1,5m sein). Jedenfalls ist nach einem Gerichtsurteil ein Hund an der 5m Schleppleine rechtlich nicht angeleint.
Das ist wieder mal eine schöne Info. Danke. All die Schleppleinenfans, die mich anquatschen, ich soll meinen Hund an die Leine nehmen, muss ich nicht mehr ernst nehmen. Würde dann ja auch für die +5m Rollleinen gelten, nehm ich an. Muss das mal für die Schweiz abchecken.
MilesandMore am 24 Sep 2025 14:01:29 BikeAir hat geschrieben:[ Warum sollte man den an die Leine nehmen, das wäre ein Qual für ihn.
Hund ist nicht gleich Hund!
Grüße
Eine Leine ist keine Qual für den Hund -genau das ist für mich- Vermenschlichung. Hund ist tatsächlich Hund - wenn es um das Halten geht. Hier wird immer von Erziehung geredet - das liest sich so als ob man das einmal macht und dann ist Ruhe. Hunde zu - führen - ist konsequente tägliche Arbeit. Er orientiert sich an seinem Rudelführer, wenn der Leine will was sinnvoll ist und erklärt wurde, und wenn das trainiert wurde dann akzeptiert er das und ist glücklich weil er sich Rudel konform verhält. Wenn er das nicht tut dann erzieht der Hund seinen Halter was leider sehr oft der Fall ist und er fühlt sich dann für seinen Menschen verantwortlich der ja unter ihm steht was sehr oft zu Problemen führt - wie beissen - oder aggressives Bellen bei Begegnungen. Er ist eben kein Mensch dem man Verhalten erklären kann und der es dann - hoffentlich - danach anders macht. Er lernt über Rückkopplung - täglich - und braucht diese konsequent - täglich. Nach der Grundausbildung im Welpenalter geht das einfacher aber sie entfällt - nie. Es gibt keine besseren oder schlechteren Hunde für die man Ausnahmen schaffen müßte. Auch wenn das heute sehr modern ist um seine eigenen Bedürfnisse auszuleben. Meistens ist es schlicht Faulheit die dahinter steckt. Den Hund abzurufen und ihn selbst zu beschäftigen wäre halt Arbeit das überläßt man den anderen und argumentiert mit - Freiheit - die eingeschränkt wird. Es gibt die Privatsphäre eines jeden Menschen und der Respekt dieser ist die Grundlage für gemeinsames miteinander. Daran orientiert sich Verhalten im sozialen Umfeld - für mich. Bernd
HOfoe am 24 Sep 2025 15:05:01 huohler hat geschrieben:... Jedenfalls ist nach einem Gerichtsurteil ein Hund an der 5m Schleppleine rechtlich nicht angeleint.Hubert
Kannst du das Gerichtsurteil bitte einmal verlinken? Meines Wissens gibt es nur lokale Verordnungen, die eine gewisse Leinenlänge vorgeben. Eine allgemeine Rechtsvorgabe ist mir nicht bekannt. Es dürfte wohl klar sein, dass das Nutzen einer langen Schleppleine in bestimmten Situationen (Besuch eines Marktes, einer öffentlichen Veranstaltung oder auch beim Überqueren des Wohnmobilplatzes) nicht sinnvoll ist. Aber dann kann man die Leine auch kurz nehmen, bis man sich wieder in einer freieren Landschaft befindet. Auch eine 2m-Leine kann beim Queren von Menschenansammlungen zu lang sein. Als verantwortungsvoller Hundeführer muss man das erkennen können.
vx2200 am 24 Sep 2025 17:05:46 Thema Schleppleine. Das meint die KI dazu.
Klingt sehr plausibel.
1. Hundeverordnungen / Anleinpflicht in Städten und Gemeinden • In den meisten kommunalen Hundeverordnungen oder Landeshundegesetzen ist nicht präzise geregelt, ob eine Schleppleine als „angeleint“ gilt. • Entscheidend ist fast immer: • Der Hund muss wirksam vom Halter kontrolliert werden können. • Praktisch heißt das: • Wenn du eine 10–15 m Schleppleine einfach hinterherschleifen lässt, ohne sie in der Hand zu halten → gilt nicht als angeleint. • Wenn du die Schleppleine in der Hand hältst und sie wirksam kürzen kannst, wird sie rechtlich wie eine normale Leine angesehen → gilt als angeleint.
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2. Haftungsrecht (§ 833 BGB – Tierhalterhaftung) • Unabhängig von der Leinenart haftest du als Halter für Schäden. • Vor Gericht wird eine Schleppleine nur dann als „Leine“ gewertet, wenn du den Hund damit tatsächlich unter Kontrolle hattest. • Beispiel: Hund rennt mit 10 m Schleppleine in den Straßenverkehr → das wird dir so ausgelegt, als wäre er unangeleint gewesen.
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3. Jagdrecht (Schutz des Wildes) • In vielen Bundesländern gilt während der Brut- und Setzzeit: Hunde müssen „angeleint“ oder „unter Kontrolle“ sein. • Eine lange Schleppleine kann da ausreichend sein – aber nur, wenn du sie aktiv benutzt und der Hund nicht unkontrolliert durchs Unterholz zieht.
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✅ Kurzantwort: Eine Schleppleine gilt nur dann rechtlich als angeleint, wenn sie in der Hand des Halters geführt wird und der Hund damit zuverlässig kontrolliert werden kann. Wird sie bloß hinterhergeschleift oder lässt dem Hund faktisch freien Lauf, gilt das nicht als angeleint.
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