dokabastler am 20 Aug 2007 14:26:18 Servus,
ich will mich nicht von meinem Womo trennen....kann aber dieses und nächstes Jahr nur immer ein paar Tage und selten fahren....daher nervt mich die "Dauerzulassung" (hab 04-10, also Saisonkennzeichen), weil ich vielleicht 20 tage unterwegs bin und dafür 7 Monate zahle (lieber ließe ich da 3x Kennzeichen drucken..)
Habt Ihr mehr Wissen als ich:
Ist die Kurzzeitzulassung evtl. eine Lösung?
d.h.
wie lange kann man max. Kurzzeitzulassung machen (super wäre bis 10 Tage)
auch mehrmals im Jahr?
Wie oft/lange machen die Versicherungen und das Finanzamt das mit?
oder ist das nur für Überführungen oder so.....??
Danke für die Hilfe
günter
Sammy69 am 20 Aug 2007 15:10:10 Hallo Günter,
da wir übermorgen ein Auto mit Kurzzeitkennzeichen abholen folgende Infos von eben für Dich:
- Kennzeichen müssen geprägt werden - Kosten ca. 25 Euro bei uns hier
- Kurzversicherung muss abgeschlossen werden - Kosten 80 Euro, aber da wir das Auto wieder bei der Versicherung zulassen ist es kostenlos
- Dauer max 5 Tage
So die Aussage unserer Zulassungsstelle und Versicherung
Andi
migula am 20 Aug 2007 15:34:33 Grundsätzlich ist es möglich am Freitag das Mobil an und am Montag wieder abzumelden. Die Gebühren der An- und Abmeldung sind relativ günstig. Spätestens beim 3. Mal wird dir der Versicherungsvertreter keine Doppelkarte mehr geben.
dokabastler am 20 Aug 2007 16:47:10 ...ja das fürchte ich auch....sonst würden das ja viele machen und es würde Steuer verloren gehen....
vermutlich ist es besser, das Auto immer dann, wenn eine oder mehrere Nutzungszeiträume absehbar sind, an und dann wieder abzumelden...ganz regulär...da wir umgezogen sind in einen anderen Landkreis, brauchen wir eh Ummeldung....da schau ich mal....
Problem ist nur, daß ich derzeit einfach den KFZ-Schein nicht finde....muß wohl bei/vor Abmeldung gleichzeitig dessen verlust anmelden...
ärgerlich ist nur, daß man ja nie was verliert sondern nur gut versteckt....besonders ich....ich hab im Womo so viele Ecken wo was ist...vor ca. 3 Jahren sind noch ein paar hundert peseten glaub ich aus einem Mitbringsel-Teppich (haben wir 1990 im Tanger gekauft, wo sonst...wolle teppich kaufe??) rausgekommen..der wurde dann doch nicht verschenkt, lag rum..und erst beim verschenken an einen Verein kam dann das Geld raus....die sind dann gekommen mit dem Bündel....leider wars kaum den Umtausch in Euro wert....
günter
Gast am 20 Aug 2007 17:50:44 ich melde mein Womo nach der steuererhöhung jetzt über den winter leider auch ab, früher kam ich erst gar nicht auf die idee. die sache mit freitag zulassen und montag wieder abmelden hab ich auch ins auge gefasst. allerdings sagte mir eine "überaus nette dame vom finanzamt" :x dass die mindeststeuerzeit 4 wochen beträgt, erst danach wird tageweise abgerechnet, versicherung rechnet dagegen auch 4 tage ab, ob die nach 3x streiken werde ich ja dann sehen :D . also ist man schon wieder fast gezwungen, mindestens 4 wochen das womo angemeldet zu lassen, da die kosten gleich sind wie bei 7 tagen, ausser versicherung natürlich.
ich werd das dennoch so machen. ganz, auch im winter mal ein wochenende, will ich nicht auf das gewohnte "kurzverreisenüberswochenende" verzichten.
also dann, schöne wochenenden gewünscht :hallo:
Leif am 20 Aug 2007 17:58:58 dann denkt doch bitte auch bei der ummelderei bzw. an- und abmelderei daran, euch eure kennzeichen gegen gebühr zu reservieren.
weil ab 1.5.07 (oder wars der 1.3.07?) verfällt ein kennzeichen zur weitervergabe, wenn es nicht spätestens nach 2 wochen wieder vom ursprünglichen "besitzer" eingefordert bzw. reserviert wird. - ganz im gegensatz zu früher, wo das kennzeichen bis zum st. nimmerleinstag auf das ursprünliche fahrzeug gemünzt wurde. (zumindest innerhalb der abmeldezeiträume von maximal 18 monaten - heute sind das 7 jahre)
nicht, dass nachher die traumnummern weg sind :)
wieviel spart ihr eigentlich durch das ewigie hin und her?
unser bleibt das ganze jahr über angemeldet, da wir spontan-urlauber sind und auch viele tagestouren mit dem machen. da hab ich doch keine lust drauf, wegen jeder kleinigkeit zum amt zu rennen und da wieder gebühren zu lassen... :roll:
Leif
apnl am 20 Aug 2007 18:20:58 Leif hat geschrieben:d wieviel spart ihr eigentlich durch das ewigie hin und her?
unser bleibt das ganze jahr über angemeldet, da wir spontan-urlauber sind und auch viele tagestouren mit dem machen. da hab ich doch keine lust drauf, wegen jeder kleinigkeit zum amt zu rennen und da wieder gebühren zu lassen... :roll:
Leif
Seh ich genauso, ob es sich wirklich rentiert laufen ab- und anzumelden? Die Zeit die ich bei Behörden und Versicherungen verbringe muss doch auch eingerechnet werden. Also m.E. Saisonkennzeichen ja, das ewige hin und her nein. Übrigens unserer ist das ganze Jahr über zugelassen für spontane Aktionen.
Armin
migula am 20 Aug 2007 21:09:36 In der Kfz.-Versicherung hat der Vertreter seine Provision erst dann voll verdient, wenn der Vertrag ein Jahr lief. Dass bereits nach 2 Wochen ein neues Kennzeichen benötigt wird ist mir neu. Erst wenn das Kfz. entgültig stillgelegt wird, d.h. nach 18 Mon. wird ein neues Kennzeichen benötigt. Im Dez. 2006 hat der Vorbesitzer mein im Febr. erworbenes Mobil abgemeldet. Bei der Zulassung auf mich habe ich das selbe Kennzeichen bekommen (gleicher Landkreis), Wunschkennzeichen wäre möglich gewesen.
Leser am 21 Aug 2007 01:49:33 Hallo dokabastler,
Kurzzeitkennzeichen sind für Dein Vorhaben nicht geeignet, da zu teuer. Aber an- und abmelden ist jederzeit möglich. Mache ich schon seit Jahren so, das Teil wird immer nur dann angemeldet wenn es gebraucht wird, sofort nach Abmeldung order ich eine neue Doppelkarte, die Versicherung hat´s noch nie interessiert wie oft im Jahr (bis zu 4 mal) ich an- und abgemeldet habe. Ab 1.4.2007 muß man für die Reservierung der Kennzeichen 2,50€ zahlen, kann aber bei anderen Straßenverkehrsämtern durchaus ein anderer Betrag sein. Versicherung wird taggenau abgerechnet, Steuer: grundsätzlich ist zuerst ein Monat fällig danach ebenfalls taggenau. Für mich rechnet sich das, bei anderen mag es durchaus anders sein. Mein Mobil kostet ca. 90 € Steuer und Versicherung pro Monat, Wochenenden kommen für uns nicht in Frage, da ich nur jedes zweite Wochenende frei habe und da bin ich gern zu Hause, so bleibt nur 3 mal Urlaub pro Jahr mit dem Wohnmobil und dafür wird´s angemeldet. Das Fahrzeug ist auch während des Abmeldezeitraumes versichert (Ruheversicherung) muß allerdings auf "eingefriedetem" Privatgrundstück stehen, meins steht in der Garage.
Leser
Leif am 21 Aug 2007 06:32:24 migula hat geschrieben:In der Kfz.-Versicherung hat der Vertreter seine Provision erst dann voll verdient, wenn der Vertrag ein Jahr lief. Dass bereits nach 2 Wochen ein neues Kennzeichen benötigt wird ist mir neu. Erst wenn das Kfz. entgültig stillgelegt wird, d.h. nach 18 Mon. wird ein neues Kennzeichen benötigt. Im Dez. 2006 hat der Vorbesitzer mein im Febr. erworbenes Mobil abgemeldet. Bei der Zulassung auf mich habe ich das selbe Kennzeichen bekommen (gleicher Landkreis), Wunschkennzeichen wäre möglich gewesen.
guckst du hier: --> Link -> Was geschieht nach der Abmeldung mit den bisherigen Kennzeichen?
Leif
hartmut49 am 21 Aug 2007 06:57:56 Guten Morgen , an alle,
da ich jetzt nach der erheblichen Steuererhöhung,auch über das Abmelden,über ein paar Wintermonate, nachdenke, würden mir, auch mal die An-und-Abmeldekosten interessieren.
Es sind ja, nicht nur die KFZ Steuern, die ich spare, Versicherung, und vor Allem deren Steuern, die ich den Steuerhaien, noch entziehen, könnte.
Was mich dabei, am meisten, ärgert, daß ich dem Finanzamt, bei der Anmeldung, eine Einzugsermächtigung geben muss.??
Aber ich könnte, diesem Amt, den Betrag, ja, auch im Voraus, überweisen.??
Das wäre für, einen normal denkenden Bürger, doch ja wohl, auch denkbar, Oder ??
Kennt, jemand, o.b. Kosten ?
Vielen Dank im Voraus,
Hartmut
migula am 21 Aug 2007 08:17:24 Hallo Leif,
danke für den link. Sind doch einige Neuerungen die ich verpaßt habe! D.h. niemals bei einer Abmeldung vergessen das Kennzeichen für 2,60 EUR reservieren zu lassen.
dokabastler am 21 Aug 2007 08:44:52 Mir hat grad die nette Dame von der Zulassungsstelle gesagt, daß eine Reservierung 10 Euro kosten würde (Regensburg)........hats aber nicht 100% gewußt, weils da Abstufungen gibt ob man fürs gleiche Fahrzeug reserviert oder für ein anders (neues).....oh Mann........die nehmens von den Lebendigen, bzw. es wird mit allem Mitteln verhindert, daß man doch ein Spar-Schlupfloch findet
An die, die die Lauferei zum An- und Abmelden zu aufwändig finden....seh ich ganz genauso...aber hab mal Schlüsselnr. 00..........da summiert sich due Steuer gewaltig...und man kommt auf die Idee einiges zu treiben nur um nicht "denen" sinnlos Geld in den Rachen zu werfen
günter
ElectraGlide am 21 Aug 2007 09:27:59 @Hartmut49, ich weiss zwar nicht, warum Dich die Abbuchung bei Finanzamt stört. Aber gibt doch "aus Versehen" :) eine leicht falsche Kontonummer an. Das Finanzamt merkt es, aber ab dann darfst Du jedes Jahr selber überweisen. Ist uns bei einem anderen Fahrzeug tatsächlich aus Versehen passiert, und seit Jahren bekommen wir jedes Jahr eine Zahlungsaufforderung.
migula am 21 Aug 2007 14:14:46 Wenn die ab 01.03.2007 gültige Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bundeseinheitlich gilt, müssen auch die Gebühren einheitlich sein. Die 10 € sind für die Reservierung eines Wunschkennzeichen, die 2,60 € dafür, dass mein Kennzeichen nicht während der Stilllegungszeit vergeben wird.
Nach § 46 Abs. 2 FZV kann ein Fahrzeug nur noch am Hauptwohnsitz zugelassen werden.
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