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Während einer Probefahrt Unfall verursacht. Wer haftet ?


Kleine-Baerin am 15 Jan 2008 21:42:32



Hallo Wohnmobilgemeinde

wer haftet eigentlich, wenn die Werkstatt mit meinem WoMo eine Probefahrt macht und einen Unfall verursacht ?
Wer weiß es ?

Diese Frage ist doch mal eine eingehende Überlegung und Diskussion wert.


LG Lummi :roll:

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abo1 am 15 Jan 2008 21:48:32

hallo

es haftet immer der fahrer bzw das unternehmen (die werkstätte)
ist grundsätzlich so

auch bei einer probefahrt wenn du ein auto kaufen möchtest ist da so
der der crashed der zahlt

lg
g

jonathan am 15 Jan 2008 22:28:31

Wird m.E. genauso gehandhabt wie bei Mietwagen: Wenn der Fahrer eines Mietwagens einen Unfall verschuldet, So zahlt die Versicherung des Wagens die berechtigten Ansprüche des Gegners, kann aber bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers diesen in (begrenzten-also wie üblich Eur. 5.000,--) Regress nehmen. Für Schäden am gemieteten Fahrzeug haftet die Vollkaskoversicherung des Vermieters. Eine ggfls. vorhandene Eigenbeteiligung muss dann der den Unfall verursachende Fahrer aufbringen-es sei denn, die Eigenbeteiligung wurde per Vertrag ausgeschlossen. Wichtig: Die eigene Privathaftpflichtversicherung zahlt bei Kfz-Schäden aus dessen Betrieb heraus nie und auch nicht bei geliehenen oder gemieteten Sachen!!

Werner

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Badyy am 15 Jan 2008 23:46:53

abo1 hat geschrieben:auch bei einer probefahrt wenn du ein auto kaufen möchtest ist da so
der der crashed der zahlt


Nein, das ist so nicht richtig.
Nur wenn dem Probefahrenden grober Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann muß er haften.
Ansonsten haftet die Versicherung des Händlers / Verkäufers.
Als Händler sollte man dem Interessenten vor einer Probefahrt über den Versicherungsschutz aufklären, da viele Händlerkennzeichen nur haftpflichtversichert sind.

abo1 am 15 Jan 2008 23:53:27

Badyy hat geschrieben:
abo1 hat geschrieben:auch bei einer probefahrt wenn du ein auto kaufen möchtest ist da so
der der crashed der zahlt


Nein, das ist so nicht richtig.
Nur wenn dem Probefahrenden grober Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann muß er haften.
Ansonsten haftet die Versicherung des Händlers / Verkäufers.
Als Händler sollte man dem Interessenten vor einer Probefahrt über den Versicherungsschutz aufklären, da viele Händlerkennzeichen nur haftpflichtversichert sind.


hallo

ja, haftpflichtschäden, die zahlt die versicherung
ausser - wie du ja richtig schreibst - bei grober fahrlässigkeit (

aber die schäden am gelenkten fahrzeug würde wohl nur eine kasko zahlen, und auch die natürlich nur dann wenn nicht grobe fahrlässigkeit vorliegt (zb beschädigung des womos durch unterfahren einer zu niedrigen brücke etc, da zahlt sowieso keine kasko)

und kaum ein händler hat ein kasko am probefahrkennzeichen

lg
g

ich hatte an sich auch probefahrt bei privaten autokauf gemeint ...






u

achimHH am 16 Jan 2008 00:20:44

Hallo...
und was macht Ihr dann,
wenn von dem
Interessenten nix zu holen ist?

Das erfährt man ja nicht vorher.

eine heikle Sache, find ich.

achim

Tipsel am 16 Jan 2008 02:21:26

Also wenns um die Werkstattfahrt geht, ist die Werkstatt versichert. Also der Meister guckt, ob meine Radlager ausgeschlagen sind, oder nicht. Oder auf dem Weg zur Hebebühne. Diese Fahrten sind klar abgesichert, denn ich hab einen Werkstattauftrag abgegeben und bin raus aus dem Schneider.

Wenn aber mein Womo im Kundenauftrag zu verkaufen ist, und nun ein Interessent mein Womo probefahren will... ich glaube, darum gehts in diesem Thread - da hätte ich ernsthafte Bedenken. Da gibt es bestimmt Verträge, die dies regeln, denn ansonsten würde ich niemals mein Womo dort hinstellen.

Bei Inzahlungnahme ist das Womo bis zur Übergabe mein Eigentum und solange bin ich dafür haftbar und wenn in dieser Zeit jemand mein Womo platt macht, hab ich das Problem. Also bis zu diesem Zeitpunkt würde ich weder Womo noch Schlüssel aushändigen.

Gast am 16 Jan 2008 02:36:07

Tipsel du Nachtschwärmerin*lach
genau da hast Du recht, aber dann kauft es doch keiner !

ich würde das vorher klären, es gibt doch solche Verträge oder Bögen die ein Interessent ausfüllen muss vorher bevor er in die Kiste steigt.

Sowas gibt es auch für Mitfahrer, dass sie im Falle eines Unfalls selber haften und der Eigentümer hat sich abgesichert. Ich glaube beim ADAC
habe ich selber noch nie gebraucht

abo1 am 16 Jan 2008 02:45:21

hallo

also meines wissens nach (wenn nicht irgendwelche haftungsbefreiungen vereinbart werden) haftet bei unfall immer der der fährt für den schaden am fahrzeug das er lenkt

für schaden an fremdem eigentum immer die haftpflichtversicherung des geführten kennzeichens

im falle der werkstatt haben viele betrieb eine betriebshaftpflicht um schäden abzudecken die ihre mitarbeiter an kundenfahrzeugen verursachen


dazu bedarf es keinerlei bestätigungen oder schriftstücke

vom verursacher dann auch die kohle zu bekommen steht auf einem anderen papier

hier ist eine rechtsschutzversicherung günstig, denn zivilklagen können teuer sein

wenn der glückliche bruchpilot kein eigentum hat dann sieht man(n) natürlich durch die finger ...

lg
g

Gast am 16 Jan 2008 02:58:24

Hi ja genau,

der der das lenkt und wenn das kein Betriebsschaden ist auf dem Betriebsgelände, sondern in der Stadt passiert bei der Probefahrt, haftet der Führer und wenn der keine eigene Versicherung hat eine sogenannte privat Betriebshaftpflicht und nicht zahlen kann, muss man ihn verklagen auf Schadenersatz.
Das kann Jahre gehen und wenn er nix hat läuft man selber leer aus.

Also immer vorher abklären soweit wie möglich.

Tipsel am 16 Jan 2008 02:58:58

Genau das meinte ich ja, bei "im Kundenauftrag". Da gibts bestimmt Verträge.

Als Privatanbieter sitze ich - naja, dann eher mein Peter - nebendran, schaue mir die Leute an und kann im Notfall den Fahrer zur Vernunft bringen, bzw. vorher eine relativ sichere Kurzstrecke aussuchen.

Ohne schriftliche Absicherung bin ich wohl als Eigentümer nach wie vor für mein Eigentum zuständig und muss im Schadensfall die Kosten beim Verursacher (dem Probefahrer) geltend machen.

Ob ich mit dem Fahrzeug-aus-der Hand-geben eine einverständliche Erklärung zum Kaputtmachen gegeben habe, weiß ich leider nicht, also dort liegt die letzte Ungewissheit- und somit bin ich wohl wieder als Eigentümer in der Verantwortung, denn ich habe freiwillig dem Typen mein Auto überlassen und muss nun sehen, wie ich zu meinem Geld komme.

Gast am 16 Jan 2008 03:02:36

genau, der geschädigte Eigentümer ist immer der Dumme und rennt seinem Geld hinterher!

Mein Mann fährt Lok und hat ne private Haft - und Betriebshaftpflicht für Schäden im Dienstfall, denn wenn er auch im Dienst ne Lok gegen die Wand setzt könnten es schnell mal ein paar Millionen Schaden werden.

Aber die 0815 Bürger haben sowas meist nicht !

so ich geh mal ins Bette als Gute Nacht :wink:

abo1 am 16 Jan 2008 03:33:40

marry_c hat geschrieben:... denn wenn er auch im Dienst ne Lok gegen die Wand setzt ...


lok?
gegen die WAND?

autsch!
wer verlegt denn die schienen bei euch?

;-)

lg
g

Tipsel am 16 Jan 2008 03:42:44

:kuller:

Naja, wir nehmens grad mit Humor.

Aber wenn ich jetzt nochmal drüber nachdenke, ist eine private Probefahrt ein wirkliches Risiko. Ich bleib auf alle Fälle, wenn beim Probefahrer nix zu holen ist, auf meinem Eigenanteil sitzen. Und hab noch die Gerichtskosten nebenbei, denn die kann er dann wohl auch nicht zahlen.

Da setz ich doch lieber ne Lok an die Wand :kuller: :wink:

tekzenchelou am 16 Jan 2008 10:24:16

mein R25TDX war mal zur Reparatur in der Werkstatt oder besser gesagt davor geparkt, ein Besoffener hat die Kurve verfehlt und ist mir voll in die Kiste hinten rein die dann noch 2 andere daneben geparkte Fahrzeuge beschädigt hat.
Wirtschaftlicher Totalschaden, hat über 4 Monate gedauert bis die Versicherung der Werkstatt mir endlich den Scheck gegeben hat obwohl Gutachten etc seit langem vorlagen. Da half auch keine Belagerung des Büros.
Wir waren auch mal bei denen versichert, die warten keine 4 Monate wenn ich kein Geld habe um meine Versicherung zu bezahlen.

dieter2 am 16 Jan 2008 12:13:01

Das ganze ist bei privaten Probefahren kein Problem wenn eine Vollkasko besteht.

Dieter

abo1 am 16 Jan 2008 12:20:53

dieter2 hat geschrieben:Das ganze ist bei privaten Probefahren kein Problem wenn eine Vollkasko besteht.

Dieter


hallo

wenn dein "probefahrer" den alkoven gegen eine eisenbahnunterführung rammt ist es sehr wohl ein problem

hab kürzlich ein urteil quergelesen wo die berufungsinstanz entschieden hat dass ein solcher unfall - wenn die höhe der unterführung beschildert ist - (auch bei regen und bei nacht) eine grobe fahrlässigkeit ist und daher die versicherung leistungsfrei bleibt

da hast du dann dasselbe problem wieder

lg
g

achimHH am 16 Jan 2008 12:24:42

dieter2 hat geschrieben:Das ganze ist bei privaten Probefahren kein Problem wenn eine Vollkasko besteht.


Hallo.

Bis auf die Selbstbeteiligung und das man dann meistens
in eine höhere Klasse bei der VK kommt.

Bloß ohne Probefahrt wird kaum einer ein Fahrzeug kaufen.
Würde ich auch nicht machen.

achim

Pijpop am 16 Jan 2008 13:12:08

Bei Probefahrt der Werkstatt - kein Problem sofern die Versicherung
abgeschlossen ist und die Prämie bezahlt wurde.

Bei Probefahrt von Privatpersonen - VORSICHT.

Das muß jeder selbst entscheiden - ich habe vor wenigen Monaten einen
PKW mit reichlich Leistung verkauft. Da machte ich jedem Interessenten
am Telefon schon klar das die Probefahrt für Ihn auf dem Beifahrersitz
stattfinden wird. Verkauft wurde der Apparat trotzdem - ohne Probleme.

Sollte ich den Ami verkaufen lasse ich mit Sicherheit keinen ans Steuer
der vorher nicht glaubhaft schildern kann mit so einem Teil fahren zu
können ( Trotz meiner Vollkasko! )

@ Achim - Dich würde ich allerdings fahren lassen.


Pijpop

Kleine-Baerin am 16 Jan 2008 20:19:10

Tipsel hat geschrieben:Also wenns um die Werkstattfahrt geht, ist die Werkstatt versichert. Also der Meister guckt, ob meine Radlager ausgeschlagen sind, oder nicht. Oder auf dem Weg zur Hebebühne. Diese Fahrten sind klar abgesichert, denn ich hab einen Werkstattauftrag abgegeben und bin raus aus dem Schneider.

Wenn aber mein Womo im Kundenauftrag zu verkaufen ist, und nun ein Interessent mein Womo probefahren will... ich glaube, darum gehts in diesem Thread - da hätte ich ernsthafte Bedenken. Da gibt es bestimmt Verträge, die dies regeln, denn ansonsten würde ich niemals mein Womo dort hinstellen.

Bei Inzahlungnahme ist das Womo bis zur Übergabe mein Eigentum und solange bin ich dafür haftbar und wenn in dieser Zeit jemand mein Womo platt macht, hab ich das Problem. Also bis zu diesem Zeitpunkt würde ich weder Womo noch Schlüssel aushändigen.

Hallo Tipsel,
Sie sind die erste, die nahe dran ist am Thema.
Es geht um mein Wohnmobil, das zur Reparatur in der Werkstatt ist, das vielleicht zwecks Lackierung oder Probefahrt mit meinem Kennzeichen über die Strasse bewegt wird. Und dabei ein Crash. Was dann ?
Ist im übrigen gleich, ob Wohnmobil oder PKW.

LG Lummi

achimHH am 16 Jan 2008 22:31:33

Hallo Lummi.

ganz einfach, dann haftet zuerst Deine Versicherung,
und eventuell auch erstmal Deine Vollkasko falls Du eine hast.
Wenn nicht , dann haftet dafür auf jeden Fall
die Versicherung der Werkstatt.

Diese wird in zusammenarbeit mit der Versicherung der
Werkstatt, den Schaden beheben und bezahlen.

Welche Versicherung nun die Federführende ist, ob Deine,
oder die der Werkstatt, ist eigendlich egal.

Wenn alles so läuft wie es soll, dann hast Du keine Nachteile
dadurch.....so soll es jedenfalls sein !

Das es manchmal nicht so ist, steht ja sogar hier in diesem Thread.

achim

Gast am 16 Jan 2008 23:16:39

Guten Abend
@Tipsel und @abo1
die Schienen liegen bis in den Lokschuppen und der hat tatsächlich Wände
und das ist alles schon mal passiert, das einer eine Lok gegen die Wand gesetzt hat. Mangels der hohen Geschwindigkeit ging das nochmal gut aus.
= kein Toter
aber dafür konntet ihr mal wenigstens ablachen :-))

zum Allgemeinen
Die Versicherungen zahlen bei grober Fahrlässigkeit wohl alle kaum, sofern nachgewiesen.
Auch die Vollkasko kann den Schaden verweigern, wenn die Person nicht in der Police deklariert ist.

Nur ein Beispiel, in unserer Police stehen als Führer nur ich und mein Mann/bzw. die Lebensgefährten drinn.
Fährt ein Fremder der den Schaden verursacht, haben alle PGH
pechgehabt !
Ergo vorher bei der Vericherung sowas abklären.
es kommt doch immer auf das Kleingedruckte an.

bzw. wenn die Werkstatt Versicherung nicht greift, dann muss man die halt verklagen auf Schadenersatz, wenn es eine Person ist dann die stand weiter vorn schon und wenn die nichts hat dann auch PGH

tja alles nicht so einfach, darum haben ja die Anwälte so viel zu tun denke ich mal.
lg marry

Flywolf am 17 Jan 2008 20:22:36

Der WDR hat zu diesem Thema ein Infoblatt erstellt. Hab ich heut zufällig im Radio mitgekriegt. Hier der Link:
--> Link
Wolf

jonathan am 17 Jan 2008 20:45:33

marry_c hat geschrieben:Nur ein Beispiel, in unserer Police stehen als Führer nur ich und mein Mann/bzw. die Lebensgefährten drinn.
Fährt ein Fremder der den Schaden verursacht, haben alle PGH
pechgehabt !
lg marry


Nun, so hart ist das auch nicht. Fährt ein anderer als der angegebene Personenkreis, wird schon gezahlt! Aber die Versicherung wird den Vertrag von Beginn an so stellen, als wäre er als Vertrag zustande gekommen, bei dem ein unbeschränkter Personenkreis fahren darf. Die somit höhere Prämie wird dann nachgefordert, manche Vers. behalten sich auch eine sog. "Strafprämie" vor-was rechtlich nicht unbedingt leicht durchzusetzen ist.
Liebe
Werner

Kleine-Baerin am 17 Jan 2008 21:28:48

Hallo

danke bei allen für die Mühe, die sie sich gemacht haben, um Licht ins Dunkel des Versicherungsdschungels zu bringen.
Aber mal ehrlich, ist doch ne Überlegung wert.

flywolf, ich habe den Bericht direkt ausgedruckt und in meine Wohnmobilmappe geheftet. Ist sehr interessant. Danke.

Auch ich habe mich bei Versicherung und Werkstatt schlau gemacht und folgendes erfahren:

1. Wenn von der Werkstatt während einer Probefahrt oder Überführung bei
Abholung von zu Hause, etc. ein Unfall verursacht wird, muß selbstver-
ständlich die Werkstatt zahlen.
Die meisten haben für solche Fälle eine Kfz.-Zusatzversicherung. Da
diese aber keine Pflicht ist, wie eine Betriebshaftpflicht, und teuer, wird
daran schon mal ganz gern gespart.
Was also, wenn Die Versicherung nicht vorhanden ist, die Werkstatt aber auch nicht zahlen kann ?

2. In diesem Falle kann die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch
genommen werden.
Begründung: Das Fahrzeug wurde an eine berechtigte "Person" abge-
geben.
Nachteil: Rückstufung
Ist aber je nach Höhe des Schadens eine Überlegungssache

Ich hoffe, ich habe alles richtig wiedergegeben.

In diesem Sinne LG Lummi
:wink:

Gast am 18 Jan 2008 21:33:12

jonathan hat geschrieben:
marry_c hat geschrieben:Nur ein Beispiel, in unserer Police stehen als Führer nur ich und mein Mann/bzw. die Lebensgefährten drinn.
Fährt ein Fremder der den Schaden verursacht, haben alle PGH
pechgehabt !
lg marry


Nun, so hart ist das auch nicht. Fährt ein anderer als der angegebene Personenkreis, wird schon gezahlt! Aber die Versicherung wird den Vertrag von Beginn an so stellen, als wäre er als Vertrag zustande gekommen, bei dem ein unbeschränkter Personenkreis fahren darf. Die somit höhere Prämie wird dann nachgefordert, manche Vers. behalten sich auch eine sog. "Strafprämie" vor-was rechtlich nicht unbedingt leicht durchzusetzen ist.
Liebe
Werner


@Jonathan
ja stimmt so werden die es machen hast recht, denn die Versicherung verdient ja dann auch daran und es wird so gehandhabt.
Aber das nenn ich dann auch PGH, weil alles teuerer :cry:
LG Marry

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