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Gebrauchtes WOMI undicht = Sachmangel?


luzie-dt am 11 Jul 2008 05:51:52

Hallo zusammen,

nach einer schlaflosen Nacht bin ich hier gelandet...

Vor einer Woche haben wir unser GEBRAUCHTES WOMI [Bj. 86] beim WOMO-Händler abgeholt - und gestern, nach starkem Regen entdeckt, das unter dem hinteren Fenster eine feuchte Stelle ist. Die zieht sich von einem drittel des Fensters bis zur äußeren Ecke als Streifen.

Beim Kauf haben wir wirklich alle Schränke, Ecken, Polster Nasszelle abgesucht - aber keine feuchte Stelle o.ä. entdecken können. Der Fußboden ist auch Top und keinesfalls weich.

Nun natürlich der große Frust. Denk, grübel...selber reparieren - bemängeln?

Fällt so ein "Schaden" eigentlich unter die Sachmängelhaftung? Oder schließt ein Satz "gekauft wie gesehen" dies aus?
Hat jemand einen Rat, was wir tun können... :(

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 11 Jul 2008 06:46:17

Wenn Du es von einem Händler gekauft hast, kann da "fast" stehen was will. Er kann die Sachmängelhaftung nicht ausschließen.

Um das aber genau beurteilen zu können, musst Du noch ein paar mehr Details aus Deinem Deal mit dem Händler nennen.

Beduin am 11 Jul 2008 06:46:59

Kommt darauf an was noch im KV steht.
Ich meine das gilt nicht, weil ein Händler das garnicht darf.
wenn ihr aber einen KV unter "Gewerbetreibenden" abgeschlossen habt, dann sieht das anders aus.

Vielleicht schaut auch "Rantanplan" mal vorbei oder du suchst dir Beiträgen von ihm.

Beileid mal und herzlich willkommen

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jonathan am 11 Jul 2008 09:02:26

Hallo auch von hier!
Mach doch mal ein Foto von der nassen Stelle, dann kann man evtl. schon sehen, wo es hereinkommt und ggfls. erstmal provisorisch bis zu einer hoffentlich nicht notwendigen juristischen Klärung abdichten, damit der Schaden nicht grösser wird.
Werner

Gast am 11 Jul 2008 09:16:30

Luzie - unter der Annahme, das Du das WoMo in Deutschland und vom Händler gekauft hast, würde ich zu dem Händler zurückgehen und mit ihm den Mangel klären, bzw. auf Behebung des Mangels bestehen. Ein Passus wie "gekauft wie gesehen" ist bei gewerblichen Verkauf vom Händler nicht gültig bzw. nicht haltbar bei Mängeln. Hier müsste das Jahr Gewährleistung gelten.

Wenn er das Fahrzeug nur "in Kommission" verkauft hat, also der Kaufvertrag zwischen Dir und dem Vorbesitzer besteht, könnte die rechtliche Lage etwas komplizierter sein.

PS - deine Angaben sind etwas "dünn" für eine klare Antwort :wink:

abo1 am 11 Jul 2008 09:18:00

hallo

wenn das fahrzeug wirklich VOM HÄNDLER gekauft wurde und nicht als vermittlungskauf

ihr als PRIVATPERSONEN gekauft habt und nicht als firma

und im kaufvertrag nichts in der art wie TEILETRÄGER, BASTELFAHRZEUG oder UNBRAUCHBAR steht

und er euch nicht im verkaufsgespräch auf einen wasserschaden HINGEWIESEN hat

dann ist der händler für die ersten sechs monate zu 100% in der pflicht
er kann die gesetzliche gewährelistung nicht ausschliessen

lg
g

migula am 11 Jul 2008 09:27:26

Wenn der Händler tatsächlich als Verkäufer den Vertrag unterzeichnet hat, kann er die Gewährleistung nicht ausschließen. Ich vermute aber stark, das das Mobil "im Auftrag" einer Privatperson verkauft wurde!

fuzzy am 11 Jul 2008 10:50:19

ein 86 er Baujahr,
welcher Händler legt sich so ein Ei ins Nest in dem er u.U. auch noch haftet :?:

vermute das sieht schlecht aus !

Gast am 11 Jul 2008 10:55:55

Wer war Verkäufer? Händler oder der Voreigentümer vertreten durch den Händler?

"Gekauft wie gesehen" wäre für sich alleine kein wirksamer Ausschluss der Sachmängelhaftung. Siehe meinen Beitrag dazu

--> Link

rantanpaln

psbu am 11 Jul 2008 11:03:38

Hallo,
soweit ich weiß, kann ein Händler nicht "im Auftrag" und ohne
Gewährleistung verkaufen,
wenn der Verkauf auf seinem Betriebsgelände und in seinen
Geschäftsräumen abgewickelt wird. Entscheidend ist dann
wohl auch, wer den Kaufvertrag von Seite des Verkäufers
unterschrieben hat.



Pijpop am 11 Jul 2008 11:20:00

Welcher Wohnmobilhändler verkauft ein Wohnmobil Baujahr 1986???

Pijpop

abo1 am 11 Jul 2008 11:23:48

psbu hat geschrieben:Hallo,
soweit ich weiß, kann ein Händler nicht "im Auftrag" und ohne
Gewährleistung verkaufen,
wenn der Verkauf auf seinem Betriebsgelände und in seinen
Geschäftsräumen abgewickelt wird.


hallo

eine spannende annahme
die durchzusetzen würde ich nur mit rechtsschutz angehen

wenn er einen kauf eines dritten vermittelt und das in seiner eigenschaft als "privatmann" macht dann geht das nämlich schon, auch am firmengelände

ein bekannter hat kürzlich bei einer noch klareren sache draufgezahlt

ein mietwagen einer mietwagenfirma wurde an ihn verkauft.
letzter besitzer: die mietwagenfirma
also ein unternehmen

der verkauf der mietfahrzeuge nach einer laufzeit von ca 18monaten ist bestandteil der geschäftsgebarung und erbringt auch systematisch deckungsbeiträge

trotzdem war das schlussendlich ein "privatverkauf", weil genau dieses fahrzeug ja das vom dortigen geschäftsführer genutze war und er dieses sozusagen "privat" verkauft hat.

ich kenne die kaufunterlagen aber nicht alle details des falles
aber für mich war das jedenfalls absolut nicht nachvollziehbar dass alle konsultierten anwälte forderungen aus gewährleistungsansprüchen als aussichtslos bezeichnet haben ...

sorry für das off topic
aber am rande gehört es ja zum thema

lg
g

migula am 11 Jul 2008 11:31:44

Grundsätzlich kann das der Händler! Es mag einzelne Gerichte geben die dies nicht akzeptieren. Ich habe beim Händler (Fa. Kuhn in Offenburg) den Fall erlebt, dass der "Privatverkäufer" im Kfz.-Brief nie als Eigentümer eingetragen war! Im Vorfeld der Verhandlungen wurde der Eindruck erweckt es handelt sich um einen Leasingrückläufer.

Gast am 11 Jul 2008 11:43:46

Wenn ein Händler ein Fahrzeug im Namen des Voreigentümers verkaufen will, muss dies nach aussen hin deutlich erklärt werden. Gibt der Händler nicht eindeutig Erklärungen im fremden Namen ab, so haftet er selber auf Erfüllung des Vertrages.

"Wer als Handelnder in Anspruch genommen wird, muss nach der gesetzlichen Regelung des § 164 Abs. 2 BGB beweisen, dass er offen gelegt hat, lediglich als Vertreter aufzutreten, oder dass dies für den Geschäftsgegner aus den Umständen erkennbar war"

so das OLG Düsseldorf in einem vergleichbaren Wohnmobilfall in der rechtskräftigen Entscheidung vom 26.10.2007, Az. 22 U 111/07 sowie BGH NJW-RR 1992,1010. Das OLG DÜ-Urteil liegt mir vor und wurde auch von mir mit erstritten.

Ich denke, die Hinweise reichen nun, um unserem Camperfreund die richtigen Türen zu öffnen.

psbu am 11 Jul 2008 11:44:18

@abo1

Du magst ja recht haben.
Aber ich kann mir das nicht so einfach vorstellen.
Dann würde doch jeder Händler versuchen, auf diesem Weg
seine Gewährleistungsplicht für gebrauchte Fahrzeuge zu umgehen.
Bsp. bei einer Inzahlungnahme etc.

Wenn ich zu einem Autohaus gehe, um einen PKW zu kaufen und dort
eine Werkstatt mit netter Ausstellungshalle u.s.w. vorhanden ist,
gehe ich doch davon aus, das die Firma das Fahrzeug veräußert und
nicht irgendein "Privatmann".


abo1 am 11 Jul 2008 11:49:22

psbu hat geschrieben:@abo1
Du magst ja recht haben.
Aber ich kann mir das nicht so einfach vorstellen.


hallo

ich auch nicht, aber es war so

der kollege hat sich halt von den anwältlichen einschätzungen ziemlich entmutigen lassen und lieber die 2100,- für den turbolader und den kat (km stand knapp 80.000) hingelegt als zu streiten

lg
g

PS:
autovermietung oder autohaus ist dann aber doch ein unterschied denk ich --

fuzzy am 11 Jul 2008 11:52:38

@PSBU
Du bist zu gut für diese Welt ! Und das ehrt Dich !
Aber leider sieht die Realität meist anders aus.

Gerade bei älteren Fahrzeugen und " günstigeren " Preislagen


@ luzie-dt
verrat uns doch noch was Du bezahlt hast !

toli269 am 11 Jul 2008 11:53:41

Wenn ich zu einem Autohaus gehe, um einen PKW zu kaufen und dort
eine Werkstatt mit netter Ausstellungshalle u.s.w. vorhanden ist,
gehe ich doch davon aus, das die Firma das Fahrzeug veräußert und
nicht irgendein "Privatmann".

[/quote]

Hallo

ich kann mir das sehr gut vorstellen. Denn wenn man sich mal die Anzeigen in "mobile" ansieht steht da bei praktisch allen älteren Mobilen eines Händler "im Kundenauftrag"


Thomas

RG Regalbau am 11 Jul 2008 17:42:46

Hallo,
nach Deinen Angaben,
das unter dem hinteren Fenster eine feuchte Stelle ist. Die zieht sich von einem drittel des Fensters bis zur äußeren Ecke als Streifen.

kommt das nicht von einem einmaligen wenn auch stärkeren Wolkenbruch.
Wenn sich innen feuchte Stellen zeigen, gammelt es schon länger.
Ist an der Aussenwand in höhe des feuchten Fleckes irgenwas montiert?
Radträger oder ähnliches?
Bilder wären hilfreich.

luzie-dt am 11 Jul 2008 18:16:55

Danke ihr da draußen in der weiten WOMI Welt.

Ich habe heute mit dem Händler telefoniert - er will sich das nächste Woche anschauen. Sagte irgendwas von außen abdichten und so...habe ihm dann erklärt, dass das Holz unter dem Fenster ganz weich sei, und so ein braunes Zeugs an einer Schraube klebte [die ich von der Rollo-Halterung ohne Schraubendreher herausziehen konnte]. Aus diesem kleinen Loch läuft bei dem Regen heute glatt das Wasser! Außerdem ist eine kleine Pfütze im "Kofferraum".

Fazit, er will schauen.

Nach euren Anmerkungen bin ich wieder besser drauf - denn er hat ihn nicht im Auftrag verkauft - und wir sind PRIVATE KÄUFER - er ist ein großer Händler - ich möchte an dieser Stelle aber den Namen nicht nennen - vielleicht steht er ja zu seinem "guten Service"!

Am liebsten würden wir den KV rückgängig machen - aber ich glaube, er hat zwei Chancen, den Schaden zu beheben [habe ich hier im Forum gelesen]. Aber doch wohl nicht in der Form: Silikon von außen vor, der Rest trocknet wieder [was hier für Bilder im Netz stehen, wir könnten heulen]. Das Kantholz hat doch sicher auch statische Funktionen in einem Integrierten.

Ich werde mich auf jeden Fall aus Dankbarkeit für Eure Solidarität am Herzschmerz hier wieder melden, wie es weitergeht [falls bis dahin noch jemand einen Tipp hat, gerne... *freu*].

Also DANKE, DANKE, DANKE an die mindestens 481 Leser und unzähligen Antworten! :daumen2:

couchpotato am 11 Jul 2008 20:12:14

Geh am besten noch zu einem anderen Womi-Fritzen und lass Dir ein grobes Angebot machen. Dabei würde ich nicht sagen, dass Du das Fahrzeug von einem Kollegen hast (man kennt die Verbindungen nicht...).

Der Verkäufer kann Dir viel erzählen...

fuzzy am 11 Jul 2008 20:30:27

Laß Dir nix erzählen, von wegen abdichten von aussen.

Wasser sucht sich seinen Weg und wenn er lange undicht war, ist der Schaden
u.U. viel größer als Du heute in Deinen schlimmsten Träumen zu träumen wagst !

Kennst Du den : --> Link
18 Seiten lang !



Gib das Ding zurück und fertig.

Pfütze im Kofferraum usw. usw.

abo1 am 11 Jul 2008 21:03:39

hallo

und silikon lass schoen bleiben bitte

es gibt geeignete dichtmittel für womos wie zb sikaflex und dekalin, ja nach anwendungsfall

ich würde auch eher über einen kaufrücktritt nachdenken
es sei denn du kalkulierst viele dutzend stunden und einige hundert bis tausend euro reparaturkosten ein ...

bilder würden helfen das besser einzuschätzen

lg
g

PS:
formal gesehen bist du nicht verpflichtet das Womo zurückzugeben, du könntest den verkäufer auch zur kostenlosen instandsetzung der mängel zwingen. das ist aber ein steiniger weg der ohne anwalt wohl kaum klappen wird

luzie-dt am 12 Jul 2008 13:18:25

Also, wenn ich die Bilder von dem 18.000 Euro Mobil sehe... auweia! :roll:

Also: unser Fazit ist, wir würden es sehr gerne zurückgeben, den Kauf rückgängig machen, eben weil versteckter Mangel an der Sache. Aber hat man da wirklich Anspruch drauf??? Vielleicht kennt jemand ein Urteil aus der Rechtssprechung, was uns helfen könnte?

Wie ist es, wenn er sich weigert, es ANSTÄNDIG zu reparieren? Das heißt: Wand raus, Holz ersetzen, abdichten und so? Reicht es, ihn zweimal aufzuforden, den Mangel zu beseitigen? Wer kann uns da was zu schreiben...

[voll Dankbarkeit wartend] :troest:

fuzzy am 12 Jul 2008 13:31:49

dazu müßte man unbedingt den genauen Kaufvertrag kennen.
ansonsten ist das wie der Blick in die Glaskugel

und verrat uns doch mal was das teil gekostet hat !

luzie-dt am 17 Jul 2008 19:19:35

...ich wollte Euch, die geantwortet haben [IHR SEID HELDEN! - habt mir jede Menge Frust und Angst genommen] ja eine Rückmeldung geben:

Der Händler nimmt sich anderthalb Wochen Zeit und will in seiner Werkstatt den Rahmen des Fensters neu dichten [sagte was von rausnehmen] und die hintere Wand mit Holz und Isolierung reparieren/auswechseln.

Puh... :kette:

HOFFE SEHR, dass stimmt auch so - aber er gibt sich echt Mühe.

Und mittlerweile haben wir hier einen richtigen "Campingfreak [ebenfalls Händler]" gefunden, der uns auch Mut und richtig gute GRATIS-Tipps gegeben hat...

Fazit: Danke noch mal! :daumen2: TOLLES Forum! Werde hoffentlich auch mal irgendwann gute Tipps geben können.

Gast am 17 Jul 2008 19:40:46

luzie-dt hat geschrieben:...ich wollte Euch, die geantwortet haben [IHR SEID HELDEN! - habt mir jede Menge Frust und Angst genommen] ja eine Rückmeldung geben:

Der Händler nimmt sich anderthalb Wochen Zeit und will in seiner Werkstatt den Rahmen des Fensters neu dichten [sagte was von rausnehmen] und die hintere Wand mit Holz und Isolierung reparieren/auswechseln.

Puh... :kette:

HOFFE SEHR, dass stimmt auch so - aber er gibt sich echt Mühe.

Und mittlerweile haben wir hier einen richtigen "Campingfreak [ebenfalls Händler]" gefunden, der uns auch Mut und richtig gute GRATIS-Tipps gegeben hat...

Fazit: Danke noch mal! :daumen2: TOLLES Forum! Werde hoffentlich auch mal irgendwann gute Tipps geben können.


Wenn alles fertig ist, fahre zum Gutachter. Laß die Feuchtigkeitswerte in der Wand und im Boden messen, und zwar mit einem Messgerät, das IN die Wand messen kann, nicht nur die Oberfläche.

Abdichten ist einfach. Trockenlegen ist schwierig. Und: Wasser läuft nach unten.

Ist das Fahrzeug dann immer noch nass, kommt es auf den Schaden an, ob ihr dann sofort zurücktreten könnt. Der Verkäufer hat das Recht, zweimal die Nachbesserung zu versuchen. Davon abzuweichen ist nur im absoluten Ausnahmefall möglich.

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