Eben wegen diesen unterschiedlichen Meinungen und Argumenten
ist der Rechtsweg zu risikoreich.
|
Eben wegen diesen unterschiedlichen Meinungen und Argumenten
ist der Rechtsweg zu risikoreich.
Doch, grundsätzlich vollwertige Aussagen mit voller Beweiskraft. Natürlich schlagen begründete Zweifel eher durch als bei neutralen Zeugen. Grundsätzlich neige ich zur Meinung von psbu
ich glaube nicht, dass sich ein langwieriger Gerichtsstreit bei einem solchen Fahrzeug unter solchen Voraussetzungen lohnt.....mir wär das viel zu risikoreich. Noch dazu, da Andre ja schon gesagt hat, dass er keinen Rechtsschutz hat. Also lieber die paar hunderter noch investieren in einen Anwalt und gleich auf einen Vergleich (Kaufpreisminderung) zielen. Das gesparte Geld oder einen Teil davon dann in die nötigsten zumindest sicherheitsrelevanten und jetzt abdichtenden Reparaturen stecken und das Teil so lange wie möglich fahren.... und in der Zeit auf ein anderes sparen und mit der gewonnenen Erfahrung mich dann nochmals auf die Suche machen. aber ein Anwalt ist meines Erachtens hier unabdingbar ! Alleine kriegst du das nicht hin, Andre......... inwieweit wir dich dann noch unterstützen können, sei dahingestellt. Hallo,
also uns gings ähnlich wie dir. haben uns auch ein Womo gekauft allerdings bei ebay von privat. natürlich "absolut dicht" :? wars dann natürlich nicht, zum alkovenfenster hats reingeregnet und der komplette boden im heckbereich war faulig. hatten ebenso beim kauf keine ahnung in sachen wohnmobil und deswegen ist uns auch insoweit nichts aufgefallen. nach der feststellung des schadens beim ausführlichen reinigen zu hause den verkäufer angerufen. der hat natürlich die "meinname ist hase ich weiß von nichts nummer abgezogen". zwei möglichkeiten gabs für uns. 1.sich auf einen rechtsstreit einlassen, indem du dem verkäufer nachweisen musst das er von dem mangel gewusst hat. was meiner meinung nach schier unmöglich ist und wenns doch klappen sollte dauerts ewig. 2.womo so gut es geht reparieren und fit machen, das geld das du für die renovierung ausgibst als lehrgeld ausbuchen sich im laufe der rep.immer besser in sachen womo auskennen und und die gewissheit haben so einen fehler nie wieder zu machen. wir haben uns letztlich für den zweiten weg entschieden da das geld das ich für das mobil ausgegeben habe schon viel war, aber das womo dann auch noch für die dauer des rechtsstreits nicht zu benutzen und runtergammeln zu lassen konnte ich mir nicht leisten. ausserdem war ein stellplatz bereits gebucht also muss das womo termingerecht fertig werden. natürlich würde ich nochmal beim händler probieren ein paar euronen rauszupressen. bei allem, für das du dich entscheidest zu tun, wünsch ich dir alles gute und viel erfolg. glaub mir, ich weiss wie du dich fühlst. marc hallo andre, ich nochmal,
hier ist auch nochmal ne ähnliche geschichte --> Link weiß jemand wie es da weitergegangen ist ? hat er das mobil noch?? ist er damit auch schonmal weggefahren? marc
Das ist falsch. Wenn "dicht" zugesagt war, anschließend festgestellt wird, dass es undicht ist, kann wegen dieser Eigenschaft nicht der Gewährleistungsausschluss greifen. Für zugesicherte Eigenschaften kann man nicht eine logische Sekunde später wieder die Haftung ausschließen. Ganz so einfach ist es für den Verkäufer nun wieder nicht. Wenn Dichtigkeit zugesagt wurde und klar ist, dass die Feuchtigkeit schon bei der Übergabe drin war, hat auch der Verkäufer trotz eines Gewährleistungsausschlusses schlechte Karten. Alles andere wäre auch unlogisch und man könnte der Justiz vorwerfen, dass sie an der Lebenwirklichkeit vorbei ginge. Tut sie aber nicht, wenn man richtig handelt und aufpasst sowie sich ein bisschen auskennt. hallo,
ich dachte immer, das es darum geht den vertrag aufgrund eines arglistig verschwiegenen mangels zu wandeln. dazu muss ich doch nachweisen, das der verkäufer (privat) von dem schaden wusste, unabhängig davon, ob der schaden bereits bestand, oder??. ich kann doch andererseits als privatmann nicht dafür garantieren, das ein 20 jahre alter gegenstand zum zeitpunkt der übergabe mängelfrei ist. können ja auch mängel sein von denen ich selber nichts wusste. wenn der verkäufer jetzt aber sagt er wusste von nichts kann dies doch nur ein gericht klären. aufgrund von verschiedenen gutachten usw... wird dann verhandelt. und wie lang dauerts??wie gehts aus?? kann vorher doch niemand sagen. darum gehts mir ja. das andre jetzt ein mobil hat, daß er dann womöglich bis zum richterspruch mit dem besen auf seinem parkplatz zusammen kehren kann. p.s. wenns da ne ander möglichkeit gibt dann hätt ich die gern noch gewusst, vielleicht kann ich meinen fehler ja auch nochmal rückgängig machen. bilder hab ich ja gemacht. marc
Bitte, ich kann hier keine Einzelfälle lösen: Wenn in der Anpreisung des Womos, bei ebay im Beschreibungstext, auf dem Verkaufsschild oder in der Zeitungsanzeige steht: "Das Fahrzeug ist dicht", dann muss das Fahrzeug dieser Zustandsbeschreibung entsprechen. Diese Eigenschaft gilt als Vertragsrundlage und dann auch als besondere Zusicherung, wie eine Garantiezusage. Wenn sich dann herausstellt, dass das Fahrzeug bei der Übergabe nicht dicht war, kann sich wegen dieser Zusage der Verkäufer nicht auf einen Gewährleistungsausschluss beziehen. § 444 BGB lautet: "Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschiwegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat." Also nicht nur bei Betrug, sondern auch bei ausdrücklicher Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft (hier Dichtigkeit) haftet der Verkäufer trotz des Gewährleistungsausschlusses. Dieser greift dann nur für alle anderen Mängel. Wie wäre es, sich in diesen speziellen Fällen einfach direkt an Rantanplan zu wenden? Der gute hat sicherlich auch eine Kanzlei. Da kann einem bestimmt geholfen werden. So braucht er nicht immer diese Grad Wanderung zu machen. Für die doofen Kammergesetze kann er ja nun auch nix.
Meine Meinung!
Seh' ich auch so. Zumal dann vllt. die immer wieder aufkeimenden Vermutungen und Äußerungen von Halbwissen nachlassen würden. Bitte nicht falsch verstehen! Aber es ist nunmal so, dass immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden muss und dafür bedarf es genauer Detailkenntnisse und fundierter Rechtskenntnis. Alles andere hilft keinem, am allerwenigsten dem Geschädigten selbst. Und ob dieser dann den Rechtsweg einschlägt oder nicht, kann er doch auch nur nach eingehender Betrachtung des Einzelfalls durch einen RA entscheiden.
wenn das so ist, dann muss ich wohl auch nochmal jemanden anrufen. :wink: marc hallo alle zusammen danke für die hilfe
habe mir jetzt ne halle gesucht und morgen nen termin beim anwalt hoffe auf einen ausergerichtlichen vergleich werde dann die kommenden wochen mit der trockenlegung und dem ausbau beginnen. jetzt kann ichs mir dann so ausbauen wie ichs will :wink: man muss ja immer das gute sehen :) nochmal danke an alle LG ANDRÉ nicht das ich neugierig wäre :roll: @ bernd
ich schließ mich mal deiner Neugier an :oops: ist so still geworden ..............was wurde jetzt ???? Ich bin NICHT neugierig.
Ich möchte aber ALLES wissen ;-)) und ich hab noch die pdf von der Karre als Beweis auf meinem Rechner. Und mir ist es mittlerweile egal |
Anzeige
|