Gast am 15 Jul 2008 01:57:09 indi-camper hat geschrieben:was das sein soll weiss auch keiner so genau
hallo,
gut möglich, dass damit komplett falsch liege, aber für mich sieht das nach einer art "dachrinne" aus.
falls auf dem dach nach stärkerem regen ein "see" stehenbleibt...
hat es bei euch die letzten tage nicht mal heftiger geregnet?
wenn ja - hattest du dann einen eigenen badeteich aufm dach oder plätscherte über diese pseudo-dachrinne runter?
[OT]
ps: unser vorbesitzer hat das problem seeeeeeehr originell gelöst (und so was hat turbokurtla vmtl auch noch nie gesehen): der hat doch tatsächlich oben an der kante dach-/seitenwand links und rechts mehrere fingerdicke löcher gebohrt, dann eta 15 cm lange röchchen reingesteckt (diese aber schon mit sika abgedichtet - man ist ja ordentlich :twisted: ) und so das regenwasser IN DIE SEITENWAND abegeleitet.
rinnt ja eh alles unten wieder raus ..... oder so .... :cry: :cry: :cry:
[/OT]
fuzzy am 15 Jul 2008 08:27:48 um es nochmal deutlich zu machen :
ich habe hier nur einen Vorschlag gemacht zu einer solidaritätsaktion,
selbstverständlich erst nach dem einholen eines juristischen rates.
dies habe ich auch nochmals betont.
habe dem angesprochen anwalt bereits gestern eine PM geschickt,diese hat er noch nicht abgeholt.
bis dato habe zumindest ich den eindruck das der " Feind " hier ruhig mitlesen kann, zumindest kann ich hier nicht lesen welche schlüsse er daraus ziehen kann. Ausser vielleicht das er sich schämen sollte !
sollte ich hier gegen irgendwelche boardregeln verstossen haben bedauere ich das sehr.
Gast am 15 Jul 2008 08:38:46 fuzzy hat geschrieben:habe dem angesprochen anwalt bereits gestern eine PM geschickt,diese hat er noch nicht abgeholt.
Hallo Bernd,
Dein Engagement in allen Ehren, aber ich denke das sollte der User schon selbst tun. Ein wenig mehr Zurückhaltung in einigen Dingen würde Dir sicher auch ganz gut tun ;-)
Manchmal lässt Du hier ganz schön den Oberlehrer raushängen.
Nimms nicht persönlich, ist meine ganz eigene Meinung.
farmerj am 15 Jul 2008 08:50:42 @ olaf
da kann ich dir nicht ganz zustimmen..
Andre hat hier um Hilfe gebeten und Bernd versucht und tut nichts anderes.
Dass er wahrscheinlich einen Anwalt benötigt wusste Andre vermutlich selbst auch schon. Dazu hätte er nicht ein Forum benötigt nehm ich mal an........
Sorry, ist auch nicht persönlich gemeint.
Aber man sollte schon zeigen, dass man alles versucht um ihm zu helfen und sei es nur moralisch.
Gast am 15 Jul 2008 08:58:33 farmerj hat geschrieben:@ olaf
da kann ich dir nicht ganz zustimmen..
Andre hat hier um Hilfe gebeten und Bernd versucht und tut nichts anderes.
Dass er wahrscheinlich einen Anwalt benötigt wusste Andre vermutlich selbst auch schon. Dazu hätte er nicht ein Forum benötigt nehm ich mal an........
Sorry, ist auch nicht persönlich gemeint.
Aber man sollte schon zeigen, dass man alles versucht um ihm zu helfen und sei es nur moralisch.
@farmerj
Ist schon richtig das man Andre helfen soll, aber stell Dir mal vor noch mehrere schreiben eine PM an Rantanplan, dann ist sein Postfach ziemlich schnell voll. Ich bin mir zu 100% sicher das Rantanplan in diesem Thread mitliest und sicher den einen oder anderen Tipp geben wird. Aber man muss ihn nicht dazu "nötigen".
Das Bernd sich in einigen Dingen etwas mehr zurückhalten sollte, war übrigens allgemein gemeint und nicht auf diesen Thread bezogen (aber das ist meine persönliche Meinung, mit der Zurückhaltung).
Aber wir kommen jetzt in den OT Bereich, also zurück zum eigentlichen Thema des Threaderstellers ;-)
couchpotato am 15 Jul 2008 09:39:02 Den Anwalt kann man auch jetzt schon mit ins Boot nehmen. Den muss man aber dann selber bezahlen, wenn der Händler doch außergerichtlich einlenkt.
Setzt man den Übeltäter nachweisbar in Verzug, dann kann man auch die Anwaltskosten bei einer außergerichtlichen Einigung fordern.
So läuft das im Moment bei meinem Mobil. Feuchtigkeitsschaden dokumentiert, Schreiben an Verkäufer mit Fotos und rechlicher Erläuterung, Fristsetzung. Nach Fristablauf nun das Schreiben vom Anwalt, der gleich seine Rechnung mit auf die Forderung gesetzt hat.
Allerdings ist das bei mir deutlich einfacher, da schon im Kaufvertrag steht, dass kein Feuchtigkeitsschaden vorhanden ist. Außerdem war die Reparatur nicht soo aufwändig. Ca. 700 €
farmerj am 15 Jul 2008 09:51:03 ich hab ja schon mal gefragt, ist aber vlt. in der Hektik überlesen worden:
Wie "TÜV neu ohne Mängel" ...so stehts zumindest in der Anzeige.
Wird sowas denn nicht auch vom Tüv geprüft ???
Ich mein, wenn sich so ein verfaulter Aufbau auf der Autobahn verabschiedet - wie neulich hier im Forum irgendwo mal geschrieben - dann ist das doch auch sehr verkehrsgefährdent..
Gast am 15 Jul 2008 10:06:08 Es bietet sich an, ein Beweisgutachten anzufertigen. Darin werden diejenigen Mängel festgehalten, die bei dem Alter des Fahrzeuges nicht zu erwarten waren und die man nicht sogleich feststellen konnte. Diese Mängel muss der Verkäufer abstellen. Fristen setzen. Zugangsnachweis sichern. Siehe meinen Thread dazu.
--> Link
Sind die Fristen verstrichen, kann man die Beseitigung auf Kosten des Verkäufers vornehmen lassen oder auf Vorschuss klagen. Wenn´s einem gefällt, kann man auch den Rücktritt erklären.
Eine Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten des Gutachtens und des Anwaltes. Vorher Deckungszusage einholen.
Eien Liste von geeigneten Gutachtern gibt es hier:
--> Link
Suchbegriff "Sachverständige" eingeben.
Bestätigen sich die Mängel, sind die Gutachterkosten und die Anwaltskosten vom Verkäufer zu übernehmen; § 439 BGB.
Eine Einzelfallberatung hier im Forum ist mir nicht möglich. Da bitte ich um Verständnis. Die obigen Hinweise dürften aber im allgemeinen Interesse sein.
Viel Erfolg!
abo1 am 15 Jul 2008 10:06:16 farmerj hat geschrieben:... Wird sowas denn nicht auch vom Tüv geprüft ??? ....
hallo
so weit muss der TÜV nicht denken
der hat einen katalog der zu prüfenden teile
und da steht nicht drin "aufbau prüfen ob er runtergammelt"
daher ist das dem TÜV egal
lg
g
abo1 am 15 Jul 2008 10:14:51 rantanplan hat geschrieben:... Eine Einzelfallberatung hier im Forum ist mir nicht möglich. Da bitte ich um Verständnis. Die obigen Hinweise dürften aber im allgemeinen Interesse sein. ....
hallo
aufgrund des nachsatzes denke ich mal die standesregeln in AT und DE sind ähnlich
wenn das so ist dann lehnst du dich hier ja sowieso schon relativ weit "aus dem fenster" und man(n) kann dir das nicht hoch genug anrechnen
aber um es mal klipp und klar - nach meinem wissensstand - zu beschreiben:
einem anwalt (in AT - und ich vermute auch in DE) ist es durch seine standesregeln untersagt unentgeltliche und/oder öffentliche beratungen durchzuführen. ein verstoss gegen diese bestimmungen führt zum entzug der zulassung
evt war das ja hier nicht ausreichend bekannt
lg
g
Gast am 15 Jul 2008 10:19:50 Aubacke...man, ist der Wagen fertig. Sach mal, wie sieht denn das Fahrzeug aus? Ich mein, ok der Aufbau ist überholungsbedürftig, aber taugt denn das Fahrgestell wenigstens noch? Für 5 Riesen kannst Du auch nicht allzuviel erwarten. Der und hatte auch 2 Ecken, wo er durchgefault war. Ich habe ihn abgedichtet, und gut ist das. Irgendwann finde ich mal die Zeit das innere Holz neu zu machen. Ich habe damals auch blauäugig gekauft. Ich meine Du hast jetzt 2 Möglichkeiten, entweder lebst Du mit dem Auto und sanierst, was geht, und machst das beste draus, oder du fängst wegen dem Geld an zu klagen. Aber eine Frage habe ich da schon noch. Hast Du Dir den Wagen vorher nicht angeschaut? Ich meine noch nicht mal oberflächlich?
@abo Tja, da will jemand einem anderen helfen, und darf nicht. Auch nicht schlecht.
@Rantanplan RESPEKT für Deine Beiträge hier ! :daumen2:
Gast am 15 Jul 2008 10:34:30 Das hatte ich mich auch schon gefragt und auch weiter vorn mal Nachgefragt aber keine Antwort bekommen.
Aber trotzdem sollte man Andre helfen
LG Frank
Gast am 15 Jul 2008 10:54:02 Mir tut es auch leid für diesen "Reinfall", allerdings wundere ich mich auch ein bißchen :oops: Meiner Meinung nach sind viele der Mängel augenscheinlich zu erkennen. Ich frage mich ob da jemand eine rosa Brille aufgehabt hat??? Selbst als Neuling würde ich defekte Dichtungen und lose Leitern erkennen ( das Fenster war wohl auch in dem jetzigen Zustand). Trotzdem halte ich eine Rücknahme, aufgrund der verfaulten Wände ( und der Zusage auf Trockenheit) für angebracht. Ich würde mich im Notfall auch an der Masssenmail beteiligen.
turbokurtla am 15 Jul 2008 10:57:38 Tag zusammen
Ich antworte jetzt mal für den Andre.
Habs auch schon mal kurz erwähnt, dass die Oberfläche des Innendekores aus Kunststoff besteht.
Dieses läßt absolut kein Wasser durch.
Somit ist also im gesamten Fahrzeug kein einziger Wasserfleck zu sehen !
Auch den Geruch des verfaulten Holzes hält das Kunststoff zurück.
Man kann diesen Schaden nur durch eine Messung oder durch Druckprobe erkennen.
Und jetzt seid mal ehrlich, welcher Neueinsteiger untersucht ein Fahrzeug auf diese Art und Weise, wenn man nichts sieht, nichts riecht und der Verkäufer einen trockenen Wagen verspricht.
Kurt
Gast am 15 Jul 2008 11:04:05 Kurt,
wir beide wissen ja wovon ich spreche, wenn ich sage, dass dein Beispiel gut auf mich passt. :wink:
Aber bei allem Mitgefühl: wenn ich die Bilder schon allein von aussen sehe, muss ich doch allergrößte Bedenken haben...auch als Laie und Neuling. Derart kaputte Fenster, zugepanschte Dichtungen etc. das fällt doch direkt ins Auge.
viking92 am 15 Jul 2008 11:12:38 ...auch von mir "Beileid" zum Einstand in's Camperleben.
Schön Schiet haste da :(
Man sollte diesen Fred teilweise ganz oben festpinnen....als Warnung für alle "Womo-Neulinge". Mit dem Hinweis: Nehmt jemanden mit, der sich wirklich damit auskennt.
Hoffe die Sache endet gut für Dich....obwohl die deutsche Rechtssprechung mich schon so manches mal den Kopp hat schütteln lassen.
Viel Glück
Birger
farmerj am 15 Jul 2008 12:06:58 Ja der Wagen sieht schlimm aus...FÜR UNS..die teilweise schon jahrelang womos fahren...
Ein Neuling sieht vlt. dass der Fensterrahmen mit Silikon abgedichtet ist, zwar nicht sauber aber es ist Silikon rum....
dass Silikon Müll ist für solche Sachen und ob das so taugt, damit muss er sich nicht zwangsläufig auskennen und wird er wohl auch nicht...
Und ob eine Markise fachmännisch angebracht ist, das kann er auch nicht wissen....
Und dann rechnen wir noch die Vorfreude dazu (das kennen wir ja alle), dann kann ich das schon in gewisser Weise nachvollziehen.
Und bei einigen dieser "Schäden" hat Andre vlt. auch gedacht, "ok, sieht scheiße aus, aber das kann ich evtl. selber richten oder günstig richten lassen"....
Ich hab da schon auch ein bisschen Verständnis....obwohl ein bisschen ein kritischerer Blick bei dem Zustand schon angebracht gewesen wäre. Geb ich zu......
uwe brökelm am 15 Jul 2008 16:29:15 also da kann man einem schon wirklich leid tun..aber wenn ich die bilder seh..sorry..ich denke auch da hätte man schon nachdenklich werden müssen..selbst als laie..!!!!
aber jetzt ist mir klar wo der schrott landet den kein seriöser händler in zahlung nehmen würde..
schau sich doch mal einer das fahrzeugangebot an..das ist ja noch ncith mal kernschrott..
meine ehrliche meinung.. auch wenn jetzt wieder einige aufschreien..ich als richter würde.. wenn ich nur die bilder sehe..sagen was willst du hier??..das leid biste selber schuld..buchs ab unter erfahrung..
k peter am 15 Jul 2008 16:46:29 Naja, ich hab vor ca. einem Jahr ähnliche Erfahrungen gemacht (machen müssen), natürlich ist bei Preisen um die 5000 -7000€ klar, dass so ein WoMo kein Neufahrzeug ist. Ich hatte augenscheinlich geprüft, mich auf Zusagen des Verkäufers verlassen und nach ein paar Tagen bei heftigem Regen das Wasser tropfen sehen. Gut, noch mehr Skepsis wäre vielleicht ratsam gewesen, aber der eigentliche Betrüger ist doch klar der Verkäufer. (Und da tut's mir leid für dich, Andre, dass Du so schnell nen Dämpfer kriegst)
Meine bisherigen Erfahrungen/Wissensstand:
Ein privater Verkäufer kann ( meist schon im Musterkaufvertrag als Häkchen anzukreuzen) jegliche Gewährleistung ausschließen, beim Händler ist das so nicht möglich. Geht man mal davon aus, daß der Händler absolut nichts damit zu tun hat - was ja noch nicht mal eindeutig ist-, dann handelt es sich im schlechtesten Fall um einen privaten Kaufvertrag. Aber selbst da ist der Verkäufer klar im Unrecht (obwohl er die Gewährleistung ausgeschlossen hat), wenn man nachweisen kann, daß er arglistig getäuscht hat, daß heisst, von einem Mangel wußte und nichts davon gesagt hat. (Das hättet ihr ja dann auch schriftlich festgehalten) Im Gegenteil, Dein Verkäufer hat ja noch vor Zeugen gesagt, alles sei dicht.
Wenn also nach ein paar Tagen Wasser bei Dir reinregnet, kann man davon ausgehen, dass dem Verkäufer dieser Umstand bekannt war, auch wenn er vielleicht das Gegenteil behauptet.
Um dies auch letztendlich gerichtlich durchsetzen zu können, ist ein sogenanntes Beweissicherungsverfahren erforderlich. Dazu musst du einen Anwalt beauftragen, der sich ans Gericht wendet. Das Gericht beauftragt dann einen unabhängigen Gutachter mit einem Katalog von Fragen, unter anderem die Frage, ob der Schaden (Wasserschaden) schon vor Verkauf offensichtlich war.
Wird die Frage eindeutig mit ja beantwortet, was mir in deinem Fall ziemlich eindeutig scheint, hatte der Verkäufer vor Gericht kaum ne Chance, weil das Beweissicherungsverfahren ja schon klare Antworten gibt.
So, Recht haben ist eine Sache, Recht kriegen ne andere, Geld zurückbekommen noch die 3. Geschichte. Das ganze zieht sich lange hin, du mußt, wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden, in Vorleistung gehen (mit mehreren 1000 Euro - eventuell kannst du noch Prozeßkostenhilfe über den Anwalt beantragen???) , die Alternative ist, dass du Dich ewig ärgerst.
Ich kann mir gut vorstellen, daß der Vorbesitzer oder Händler kalte Füsse kriegt und den Kauf rückgängig macht, wenn er weiß, dass Du bereit bist, SEIN UNRECHT nicht zu akzeptieren.
Peter k[/b]
indi-camper am 15 Jul 2008 20:01:05 hallo alle zusammen
erst einmal an all ein dickes dankeschön
besonders an rantanplan, farmerj und kurt
ich hab beim kauf wirklich gar keine ahnung von der materie gehabt,
und die stellen die mir etwas bedenklich vorkamen mit einer rosa brille gesehen. ich wusste nicht das man wohnmobile nicht mit silikon abdichten darf, und habe die stellen zwar als schlampig aber verschlossen angesehen und dachte das ich die dichtungen auch entfernen und neue hinmachen kann. ich hätte mich halt vorher schon mal etwas erkundigen müssen aber jetzt ist es zu spät
war heute mit meinen zwei zeugen bei dem autohändler und habe ihm die situation erklärt. ich habe gesagt ich möchte mein geld zurück weil er mich mit seiner aussage " der wagen ist dicht" getäuscht hat und das fahrzeug totaler schrott ist.
darauf hat er gesagt was ich denn für den preis auch erwarte und als das fahrzeug bei ihm stand war es auch dicht ( als ich das fahrzeug gekauft habe hat es mehrere wochen nicht wirklich geregnet). ich hab ihm gesagt was kurt und die werkstatt zu mir gesagt haben und das dass was er macht nicht rechtens ist. worauf er nur erwiederte das er mit dem verkauf eh nichts mehr zu tun hätte weil er mir das fahrzeug nur vermittelt hat und nicht der verkäufer ist und ich doch jetzt sofort sein grundstück verlassen soll weil sonst was passiert. das hab ich dann auch gemacht. habe heute noch einen termin bei einem anwalt gemacht ( spezialist für verkehrsrecht). aber meine frage ist jetzt:
hat von euch jemand eine ahnung wie lange so rechtliche schritte dauern?
was mich das kosten kann?
wie die chancen für mich stehen?
Ob sich der Stress überhaupt lohnt?
lg andré
turbokurtla am 15 Jul 2008 20:08:27 Tag Andre
Hast Du jetzt schon mal mit dem Vorbesitzer gesprochen ?
Der steht ja im Brief, hab ich Dir gesagt.
Das wäre meiner Meinung nach sehr wichtig. Vielleicht sagt der was ganz anderes. Vielleicht hat er ihm das Fahrzeug sogar verkauft oder drangegeben. Dann wäre dein Kauf ein Kauf beim Händler.
Würde Deine Chancen bedeutend erhöhen.
Kurt
Bergbewohner1 am 15 Jul 2008 20:18:19 Was es kostet sagt Dir dein Anwalt, wie lange es dauert :?: Bei meiner Klage hatten wir in einem Jahr ganze 2 Verhandlungen, bis zur Klageabweisung hat es insgesammt 1,5 Jahre gedauert. Wenn ich die grauen Haare und die schlaflosen Nächte, den Ärger, die Lügen und falschen Zeugen, hatten wir nie bei dem Händler gesehen usw. Es hat sich nicht gelohnt, außer die Versicherung und ich 7800 bezahlt haben und seitdem mit meiner Nachbarin, war mein Anwalt nicht mehr rede.
indi-camper am 15 Jul 2008 20:22:24 das seltsame ist das die person die auf dem kaufvertrag steht nicht im Brief vermerkt ist. alle vorherigen eintragungen, auch die der stillegung sind in pfortzheim gemacht aber der verkäufer ist aus nürnberg. ich habe aber bis jetzt noch keinen kontakt zu ihm aufnehmen können da ich keine nummer herausfinden kann. werde die tage mal da vorbei fahren
Gast am 15 Jul 2008 20:28:25 indi-camper hat geschrieben:...habe heute noch einen termin bei einem anwalt gemacht ( spezialist für verkehrsrecht). ...
Bin ja nun kein Spezi auf dem Gebiet. Aber wäre nicht eigentlich ein Spezialist für Vertragsrecht die bessere Adresse (gewesen)?
viking92 am 15 Jul 2008 20:41:47 indi-camper hat geschrieben:das seltsame ist das die person die auf dem kaufvertrag steht nicht im Brief vermerkt ist. alle vorherigen eintragungen, auch die der stillegung sind in pfortzheim gemacht aber der verkäufer ist aus nürnberg. ich habe aber bis jetzt noch keinen kontakt zu ihm aufnehmen können da ich keine nummer herausfinden kann. werde die tage mal da vorbei fahren
Ich würd sagen: 2:0 für Dich.
Augenscheinlich ein Aufkäufer für solch alte Womo's.
Drück Dir die Daumen
farmerj am 15 Jul 2008 21:33:14 Andre,
ruf den Händler nochmal an und sag du möchtest unbedingt und zwingend die Anschrift und die Telefonnummer des privaten Verkäufers für den er das Fahrzeug "privat" verkauft hat.
Muss der ja wohl haben, denn mindestens das Geld muss er ihm ja auch gegeben haben.........
Mal sehen was er dann macht.......
Aber hingehen würd ich da - zumindest alleine- nicht mehr...wenn der schon Gewalt androht..........
@Lancelot:
was sagst du jetzt zu diesem Verhalten und meinen Aussagen zu diesem Händler ??
Hatte ich nicht doch recht ?
Beduin am 15 Jul 2008 21:52:17 indi-camper hat geschrieben: hat von euch jemand eine ahnung wie lange so rechtliche schritte dauern? was mich das kosten kann? wie die chancen für mich stehen? Ob sich der Stress überhaupt lohnt?
lg andré
Bei mir hat es auch einenhalb Jahre gedauert.
Gekostet hat es meine Versicherung :!: 15.000€ weil ich in die zweite Instanz bin.
Vor Gericht und auf hoher See............................... ich war auch der festen überzeugung ich könne garnicht verlieren, bin aber sang und klang los den "Bach na"
Nein, für die 1000€ die ich dann Wertminderung bekam hat es sich nicht gelohnt.
aber
Es hätte ja auch anders ausgehen können :?
Lancelot am 16 Jul 2008 06:37:02 farmerj hat geschrieben:@Lancelot:
was sagst du jetzt zu diesem Verhalten und meinen Aussagen zu diesem Händler ?? Hatte ich nicht doch recht ?
Nein :) ,
völlig "normales" Verhalten von dem Händler, der versucht halt mal, den Kunden "zu vergraulen" und hat damit wahrscheinlich 50% seiner Reklamationen schon beseitigt (weil halt viele da aufgeben).
Dran bleiben, nicht aufgeben .... UND: notfalls zum Anwalt, lies Dir den Beitrag von rantanplan nochmal durch, da hast Du einen "Fahrplan" für die Vorgehensweise, WENN es Dir den Aufwand, Zeit, Ärger auch wert ist.
Das ist im Einzelfall abzuwägen, siehe auch Beiträge von Beduin und Waldtroll, wenn´s blöd geht, kommt dabei nix oder nur wenig raus.
Der beste Tipp, der aber hier leider zu spät kommt: VORHER genau prüfen :!:
turbokurtla am 16 Jul 2008 07:12:09 Tag
Also ich sehs wie Viking, denn das mach ich auch oft so.
Unfall oder Wasserschaden aufkaufen und ohne selbst zuzulassen wieder verkaufen. Dann sind Verkäufer und der letzte Besitzer laut Brief 2 verschiedene Personen. Ich lass mir immer was einfallen, denn das kommt oft nicht gut an. Diese Händler sagen halt einfach "im Auftrag".
Allerdings reparier ich die Dinger anständig.
Manchmal lass ich sie auch zu und fahr damit in Urlaub.
Kurt
P.S. Heut nachmittag kauf ich vielleicht wieder Mal einen Unfall Wowa.
Gast am 16 Jul 2008 07:24:12 Hallo ,
warum wendest Du Dich nicht an Rantanplan , er hat eine sehr große Erfahrung in diesen Dingen und kennt sich deshalb perfekt aus.
Es gibt eine ganze Reihe von Leuten hier im Forum , denen er schon erfolgreich geholfen hat.
Adresse und Telefonnummer stehen in jeder Reisemobilzeitschrift unter"Verschiedenes".
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast , kostet es Dich gar nichts.
lgp
farmerj am 16 Jul 2008 08:03:26 Lancelot hat geschrieben:Nein :) ,
völlig "normales" Verhalten von dem Händler, der versucht halt mal, den Kunden "zu vergraulen" und hat damit wahrscheinlich 50% seiner Reklamationen schon beseitigt (weil halt viele da aufgeben).
Dran bleiben, nicht aufgeben .... UND: notfalls zum Anwalt, lies Dir den Beitrag von rantanplan nochmal durch, da hast Du einen "Fahrplan" für die Vorgehensweise, WENN es Dir den Aufwand, Zeit, Ärger auch wert ist.
Das ist im Einzelfall abzuwägen, siehe auch Beiträge von Beduin und Waldtroll, wenn´s blöd geht, kommt dabei nix oder nur wenig raus.
Der beste Tipp, der aber hier leider zu spät kommt: VORHER genau prüfen :!:
Wolfgang, genaueres habe ich dir in einer PM geschrieben.
Aber nochmal:
So ein Verhalten als "normal" zu bezeichnen stimmt nicht. Das geht garnicht.
Gewaltandrohung ?? Und das soll normal sein ??
Ich weiß ja nicht, aber ich persönlich habe keine solchen Geschäftspartner, die sich eines solchen angeblichen normalen Verhaltens bedienen....
Weiß ja nicht wie das bei Euch ist.
Wie ich Wolfgang geschrieben habe, komme ich ursprünglich selber aus dem Handel....Einzelhandel, Großhandel und Aussendienst.
Und ich hab keinen einzigen meiner Kunden mit solch "normalem" Verhalten bedient.........
Ausserdem erlauben sich solche Leute das nur, weil es bei uns in Deutschland mittlerweile fast üblich ist, dass viele Leute sich dann wegducken und so eine Meinung haben wie eben Wolfgang und nicht sofort entsprechend Kontra geben.......und aus Erfahrung kann ich sagen, dass das sehr wohl funktioniert wenn man selbst nicht einknickt.
Solche "qualifizierten Fachhändler" wie dieser hört wohl 5 bis 10mal am Tag Anwaltsdrohungen und lacht darüber, weil er auch weiß wie lange sowas vor Gericht dauert........
Lancelot am 16 Jul 2008 09:03:59 farmerj hat geschrieben:Wolfgang, genaueres habe ich dir in einer PM geschrieben.
Wenn Du magst, kann ich die Antwort darauf gern hier veröffentlichen :)
migula am 16 Jul 2008 10:05:39 Wenn der Händler das Fahrzeug in "mobile" ohne den Hinweis "i.A." mit einer Finanzierung anbietet, kann auch das Gericht davon überzeugt werden, dass es sich um einen gewerblichen Verkauf handelte. Die Gewährleistung kann somit nicht ausgeschlossen werden.
farmerj am 16 Jul 2008 10:12:02 @ Wolfgang du Scherzbold :D :D
Sie es wie es will....ich find die ganze Entwicklung sehr bedenklich was solche Händler angeht...vor allem da dieser ja kein Einzelfall ist. Das wollen wir mal sozusagen zu seinen Gunsten hier festhalten :D
Ist ja fast schon üblich...
Klar, ein Händler ist da auch in der Zwickmühle wenn er ein Fahrzeug das über 20 Jahre alt ist verkauft und dann noch Gewährleistung dafür geben soll.............um das abzudecken, müsste er das Teil ca. 2.000,- teurer verkaufen..leider wärs dann aber nicht mehr zu verkaufen :roll: :roll:
Aber so ein Verhalten geht meines Erachtens garnicht...und falsche Aussagen zum Fahrzeugzustand oder Drohungen wie "sonst passiert was" schon garnicht.
Hausrecht hin oder her !!
Da lob ich mir den, bei dem ich meinen 14 Jahre alten Hymer gekauft hab....auch im Auftrag, aber gleich mit dem Hinweis, dass er das nicht über sich abwickeln kann wegen der Gewährleistung bei einem so alten Fahrzeug.
Ohne Nachfrage gleich die Nummer des Vorbesitzers gegeben..und ohne Aufforderung vor der Abholung noch einige Nachbesserungen gemacht (neue Batterien z.B.)...
So gehts eben auch.........
Gast am 16 Jul 2008 11:47:58 Ich bringe Verständnis dafür auf, dass Händler-Verkäufer versuchen, die Gewährleistungsregelungen zu umgehen, indem Kommissionsgeschäfte abgeschlossen werden, also im Namen des Voreigentümers der Vertrag ausgehandelt wird.
Dagegen ist nichts einzuwenden, weil
1. wir Vertragsfreiheit haben. Dies bedeutet:
a) niemand ist gezwungen, ein solches Geschäft abzuschließen und
b) niemand ist gezwungen, das Geschäft allein nach den Bedingungen des Verkäufers abzuschließen, insbesondere die Gewährleistung ausschließen zu lassen.
Läßt sich jemand daruf unwidersprochen ein, stimmt auch noch dem Gewährleistungssausschluss zu, kann er sich nicht hinter beschweren, dass das zum Ausschluß der Gewährleistung führt!? Ich wundere mich immer wieder, dass gewährleistung verlangt wird, wenn ich gerade kurz zuvor diese Ansprüche doch ausgeschlossen habe und dafür meine Unterschrift gab.
2. weil die Käufer bei Gebrauchtfahrzeugen
a) von falschen Garantievorstellungen ausgehen und sich der Verkäufer glaubt schützen zu müssen und
b) bei sinnvoller Anwendung des Gesetzes in den allermeisten Fällen gar keine Sachmängelansprüche bestehen dürften.
In den Köpfen der Bürger steckt immer noch, dass ein Verkäufer Garantie schulde, vor allem der Händler. Das ist Quatsch, quatschiger gehts nicht. Geschuldet wird, dass das Fahrzeug am Tag der Übergabe dem Zustand entspricht, wie er vereinbart wurde, fehlt eine Vereinbarung gilt der durchschnittlich zu erwartende Zustand. Ein 14 Jahre altes Fahrzeug wird also bestimmt Mängel haben dürfen, ohne gleich fehlerhaft im Sinne des Kaufrechtes zu sein.
Die Verkäufer glauben wiederum, sie müßten für jeden Mangel, der innerhalb der Gewährfrist auftritt, unumschränkt haften. Das ist genauso quatschig, nur mit umgekehrtem Vorzeichen.
Wenn man also daraus den Schluss als Händler zieht, dann trete ich mal lieber nicht als Verkäufer auf, sondern vermittle nur das Geschäft für den Privatmann, der wiederum die Gewährleistung ausschließen darf, so folgt dieses Verhalten dem rechtlichen Unfug, der sich in den Köpfen vieler Leute befindet und offenbar auch nicht ausgerottet werden kann.
Meine Empfehlung: Ankaufuntersuchung durch einen Sachverständigen machen lassen, wenn man selbst unsicher oder gar Anfänger ist. 150 EUR können bei der Anscahffung eines solchen teuren Hobby-Teiles keine Rolle spielen. Den Gewährleistungsausschluss kann man dann riskieren. Mauert der Verkäufer und läßt ein Gutachten nicht zu, würde ich mich auf dem Absatz rumdrehen und gehen....
farmerj am 16 Jul 2008 11:57:55 @ rantanplan
ich weiß du bist der experte, aber was bedeutet dann das:
Hab ich grad gegoogelt (bin noch auf der Suche nach genauen Paragraphen)
Ab dem 01.01.2002 trat die Neuregelung des Schuldrechts in Kraft mit erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher, ist dann nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.
Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.
Gast am 16 Jul 2008 12:06:12 Dein Google-Ergebnis betrifft den Händler, der tatsächlich als Verkäufer auftritt und nicht als Vermittler.
Gast am 16 Jul 2008 12:08:47 farmerj hat geschrieben:@ rantanplan
ich weiß du bist der experte, aber was bedeutet dann das:
Hab ich grad gegoogelt (bin noch auf der Suche nach genauen Paragraphen)
Ab dem 01.01.2002 trat die Neuregelung des Schuldrechts in Kraft mit erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher, ist dann nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.
Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.
Lies mal:
--> Link
farmerj am 16 Jul 2008 12:16:00 fs hat geschrieben:Dein Google-Ergebnis betrifft den Händler, der tatsächlich als Verkäufer auftritt und nicht als Vermittler.
Das war mir schon klar.....
wenn i.A. dann sowieso nichts mit Gewährleistung...darum gehts aber ja garnicht.
farmerj am 16 Jul 2008 12:22:28 rantanplan hat geschrieben:Lies mal: --> Link
Hmmm...ist ja alles ok, aber auch alles auf Neuwagengarantie etc. bezogen.
Wir reden hier aber von Gebrauchten vom Händler, bei denen der Hersteller längst aussen vor ist.......
Ich versteh das einfach nicht....eigentlch sind die Gesetze doch ganz klar und kann man auch nachlesen:
Kauf bei einem Händler, der als Händler auftritt:
- kann die Gewährleistung nicht ausschließen, sondern nur auf 1 Jahr reduzieren, wenn der Kunde (Käufer) zustimmt.
- ein Gewährleistungsausschluss ist nicht mehr möglich ! Selbst wenn dem Kunden das egal wäre..
- der Händler muss in den ersten 6 Monaten nach Vertragsabschluss nachweisen, dass der Schaden noch nicht vorhanden war, nich der Käufer
- erst nach 6 Monaten dreht sich das und der Käufer ist beweispflichtig
Stimmt doch so oder versteh ich da was falsch ?????
Wo ist also das Problem, wenn Andre (um mal wieder aufs Thema zu kommen), nachweisen könnte, das das Fahrzeug NICHT im Auftrag verkauft worden ist...(z.B: durchs Inserat in dem davon nichts steht)
couchpotato am 16 Jul 2008 12:37:04 ? hingewiesen, wofür ein Händler die Gewähr leisten muss. Nämlich nur für einen üblichen Zustand, nicht für ein in jeder Hinsicht mängelfreies Fahrzeug.
Allerdings könnte das auch bedeuten, dass man grundsätzlich von undichten Wohnmobilden ausgehen müsste, wenn diese älter als 6 bis 8 Jahre sind. Nach allem, was ich hier und an meinem eigenem Mobil gelernd habe...
farmerj am 16 Jul 2008 12:45:45 @ couchpotato
Schon klar...soweit habs sogar ich kapiert... :D :D
wenn er mir sagt die Bremsen sind im Eimer, dann kann ich nicht zwei Wochen später kommen und sagen "hey die Bremsen sind im Eimer ich will mein Geld zurück"....
wenn aber im Vertrag steht "mängelfrei" oder er vor zeugen im aktuellen Beispiel zusagt, dass das Fahrzeug trocken ist...was dann ??????
ninja69 am 16 Jul 2008 13:06:26 farmerj hat geschrieben:... wenn aber im Vertrag steht "mängelfrei" oder er vor zeugen im aktuellen Beispiel zusagt, dass das Fahrzeug trocken ist...was dann ??????
Dann muss -soweit der Händler diese vermeintlich eindeutige Rechtslage nicht akzeptiert- eben ein Gericht den Händler "überzeugen", dass dieser im Unrecht ist. DAS ist doch die Crux an der Geschichte.
Dazu kommt eben aber auch noch die Unsicherheit, dass ein Gericht nicht unbedingt für den Kläger (Käufer) entscheidet.
psbu am 16 Jul 2008 13:11:50 Hallo Indi-camper,
tut mir echt leid was Dir da passiert ist.
Aber:
Es gibt Leute, die einen über den Tisch ziehen und es gibt
Leute die sich über den Tisch ziehen lassen!
Anhand Deiner Fotos hätte man m.E. schon, auch als Laie,
bei einer Besichtigung erkennen können, daß dieses Womo
wohl nicht in einem ordentlichen, äußerlichem Zustand ist.
Du hast ja recht, wenn Du das Fahrzeug zurückgeben möchtest,
aber Du wirst das bei so einem Händler nicht durchsetzen können und
eine Nachbesserung kann niemand bezahlen. Das Teil ist über
20 Jahre alt.
Auf einen Rechtsstreit würde ich es ohne Rechtsschutzversicherung
nicht ankommen lassen, weil alles relativ (aus neutraler Sichtweise)
unklar ist. Wie willst Du z.B. die Aussage des Händlers bezügl. der
Dichtheit beweisen? Aussagen vom Vater und Freundin (so glaub ich) werden von einem Richter wohl nicht so ganz ernstgenommen
(Gefälligkeitsaussage).
Mein Ratschlag (wenn erwünscht):
Versuche beim Hänlder einen Teil des Kaufpreises zurückzuholen.
Dichte das Womo so gut es geht selber ab und versuche
noch 2 bzw. 4 Jahre (nach dem nächsten Tüv) mit dem
Ding unterwegs zu sein.
Alles andere wär zu teuer (Anwalts u. Gerichtskosten) und
Du weißt nie was dabei herumkommt.
Vor Gericht und auf hoher See.........
farmerj am 16 Jul 2008 13:36:38 @psbu
Mit dem äusseren Erscheinungsbild hast du ja Recht.
Ich persönlich hätts schon allein deswegen nicht gekauft.
Aber wie Kurt (und der hat ja wirklich Ahnung) auch schon sagte, als Laie und Erst-Womo-Käufer konntest du das Ausmaß des Schadens niemals erkennen, da der Innenraum in einem für das Alter sogar guten Zustand war........
Und jeder von uns weiß doch, dass man in solchen Situationen vor Vorfreude ein bisschen eine rosa Brille auf hat...... :? :?
Aber jetzt stellt sich doch auch noch eine ganz andere Frage (sorry Andre), aber im Ernstfall wird so ein Argument wohl auch kommen:
- ist es denn überhaupt sicher, dass der "Händler" das tatsächliche Ausmaß des Schadens erkannt und von daher gewusst hat ????
er kann sich ja durchaus auch auf den Eindruck des Innenraums (Aussehen, Flecken, Geruch) verlassen haben.........
Ich kann mir gut vorstellen, dass er bei einer Gerichtsverhandlung so argumentieren könnte.
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