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Guude!
Jedfem, der glaubt, erkönne mit einem überladenen Mobil gefahrlos durch die Gegend gondeln, empfehle ich das kurze Video zu einem WoMo-Unfall unter "sonstiges zu Wohnmobilen" in diesem Forum anzuschauen. Wer dann noch so unterwegs ist, handelt verantwortungslos! CU Wolf und was hat dieser Unfall nun mit Überlastung zu tun ?
Ein Reifenplatzer kann immer mal passieren, ist mir auch schon einmal bei meinem Privat-PKW passiert. Mein Wohnmobil ist z.B. von der Bauart her auf der Hinterachse mit 2000 Kg und auf der Vorderachse mit 1.850 Kg angegeben, aber das Gesamtgewicht des Womos ist mit 3500 Kg eingetragen. Das hat doch im ersten Ansatz nur verkaufstechnische Gründe wegen des möglichen Fahrens mit dem B-Führerschein. Da würden die Händler heutzutage doch gleich deutlich weniger verkaufen, wenn die von Haus aus mit > 3,5to daherkommen. Wegen eines WoMo-Kaufs macht doch niemand einen C1-Führerschein. Ich habe mich mal erkundigt, was so ein C1-Führerschein für meinen Sohn, der nur B hat, kosten würde, da wurde mir ein Betrag von ca. EU 1.300 genannt (im Normalfall). Wenn ich dann nun mein WoMo z.B. mit 200 Kg "überladen" habe, dann ist doch das ein rein verkehrsrechtliches Problem und kein Bauartproblem. Hier einen Zusammenhang mit möglichen Unfällen zu konstruieren, ist ausgemachter Blödsinn !!! In diesem Sinne Ernst Hallo,
Zum Thema Eintragung von Änderungen sagt das Kleingedruckte auf der Rückseite des Prüfberichts der Dekra: "..gemäß §19 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis nicht ,...wenn bei Änderungen eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten für diese Teile vorliegt und die Änderungsabnahme unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt und die ordnungsgemäße Änderung bestätigt worden ist. Der Führer des Fahrzeugs hat den Abdruck... mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen oder Änderungen in den Fahrzeugpapieren vermerken zu lassen. Ob eine Änderung notwendig ist, ist aus der Bestätigung der Änderungsabnahme zu entnehmen. grüße klaus Hallo eheuser,
ich hoffe mal das das nicht ernst gemeint war , das eine Überladung schon in ordnung geht . Das Fahrverhalten eines Fahrzeuges ändert sich mit zunehmendem gewicht. Ein Fahrzeug mit 3.5 T zl.GG hat schwächere bremsen , meist Reifen die so eben noch das gewicht tragen und einiges mehr. Nicht umsonst ist eine auflastung oft sehr teuer. Du soltest auch daran denken das die Versicherung bei einem unfall nicht zahlen wird, da die mit sicherheit der überladung und somit dir die schuld geben werden. Wie du dehnen dann das gegenteil beweisen wilst dürfte recht interessant sein. Aber die werden sicher versändnis dafür haben das man 1300 Euro sparen wolte für den C1 und Weitere kosten für eine auflastung oder ein Fahrzeug mit mehr zl.GG. Wie du oder dein Sohn mit dem gedanken weiter leben möchtest wenn dann sogar noch Schwerverletzte oder sogar Tote zu beklagen sind steht auf einem weiteren Blatt. Sicher ist das jetzt ein wenig Übertrieben aber ich wollte einfach mal aufzeigen was da geschehen könnte. Hallo eltron,
Du solltest meinen Beitrag genau lesen. Bei meinem Womo stand ursprünglich 2,0to auf der Hinterachse und 1,85to auf der Vorderachse im Fahrzeugschein, zul.GG 3,5to. Also wie ich schon sagte, von der Bauart her sind also bereits ohne Änderung schon 3,85to möglich. Darauf sind auch die Reifen usw. ausgerichtet. Ich habe zur eigentlichen Auflastung dann nur noch Goldschmitt-Federn auf der Hinterachse einbauen lassen und die Auflastung wurde auf 3,85to genehmigt. Also nochmals, jegliche Konstruktion mit Toten und Verletzten und sonstwas wegen Überladung ist ausgemachter Blödsinn. Ernst Hallo eheuser,
ich denke ich kann Lesen. Du hast nicht geschrieben das du aufgelastest hast . Du hast nur erwänd das du auch gerade darüber nachdenkst (schaue mal auf seite 3 ), Dann kann ich nur noch lesen ,"Wenn ich dann nun mein WoMo z.B. mit 200 Kg "überladen" habe, dann ist doch das ein rein verkehrsrechtliches Problem und kein Bauartproblem. ". Und das besweifle ich. Zumindest die Versicherung wird mit sicherheit nicht so einfach zahlen. Es geht auch nicht nur um dein Fahrzeug. Sondern um die die eben einen reinen 3,5 T Fahren. Und bei dehnen sind die Reifen nicht mehr dafür ausgelegt. ( z.b. Ventiele aus Gummi ). Sorry eheuser,
kann doch nicht lesen. Habe nur "das nicht eingetragen" im im Kopf gehabt. Es ist leider so das man meistens nur das Negative im Kopf behält. Gelobe besserung. Nochmal Sorry , Sorry ,Sorry
Das hat wiederum nichts mit der Traglast zu tun,sondern mit den Reifendruck :wink: Dieter
Also ich bin nach dem Bericht in der ADAC-Zeitschrift mal zum Reifenhändler meine Vertrauens gegange und habe nach anderen Ventielen gefragt - bloß drin lassen - die haben mit den "Metalventilen" ständig Ärger mit der Dichtigkeit - ist aber auch schon fast nen Jahr her Sunti Moin,
dann würde ich aber schnell der Händler wechseln. Mario Also mein Reifenhändler baut mir heute noch bei den Sommer u nd Winterreifen Metallventile ein.
Ich habe keine Lust mehr, daß mir die Gummidinger um die Ohren fliegen. Das ist innerhalb des letzten Jahres 3 mal passiert ! Ich habe übrigens einen abgelasteten Sprinter ( 3,5 t ), der aber eigentlich ein 3,85 t wäre...trotzdem waren original Gummiventile verbaut. Wieder auflasten werde ich sicher nicht - lieber fahre ich mit halbvollem Dieseltank und leeren Wassertanks durch die Gegend. Gewogen wurde ich zum Glück noch nie ( seit 1994 ) und das bleibt hoffentlich so! Wir haben Metallventile schon immer drin (12 Jahre) und bis jetzt keine Undichtigkeit festgestellt. Ein Reifenhändler, der so etwas behauptet, hat keine Ahnung, WARUM diese Ventile eingebaut werden MÜSSEN ! ! !
Hallo, schaut mal in die neue EU-Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein): F.1 Technisch zulässige Gesamtmasse in kg F.2 Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg Laßt in F.1 die 3,85 t eintragen und in F.2 bleibt bei 3,5 t. (Eine Empfehlung von Goldschmitt.) So gelten in D die Vorteile von 3,5 t. Versicherungsschutz auch wenn das Womo überladen ist. Im Ausland gilt dann 3,85 t, wahrscheinlich auch die GO-Box in Österreich und die Schwerlastabgabe in der Schweiz ???? Wer hat Erfahrung mit dem neuen EU-Recht der unterschiedlichen Gewichtsangabe? Uwe Hallo
wenn ich die vielen Berichte hier lese, Vorteile in D 3,5t dann auf 3,8t aufgelastet... überladen oder nicht..Was passiert wenn ein Unfall passiert bei 3,8T und in den Papieren steht, es gilt 3,5 t .... mann sollte sich einen Rechtsanwalt zur Rate ziehen über Verkehrssicherheit..( Überladungen etc..) der einen genau erkären kann was passiert...wenn.. und dann sein Womo packen und losfahren... dann braucht man sich im Falle eines Unfalles keine Sorgen mehr machen..oder wenn man es nicht gemacht hat..welche Sorgen und Probleme man in Zukunft hat...liebe ... Warum lastet man überhaupt auf? Für mehr Zuladung?
Wieviel dürft ihr so zuladen? Und warum "reicht" das nicht? ;-) Ich darf mit meinem bescheidenen 3,4t ganze 900kg zuladen, ich wüßte jetzt auf Anhieb nicht, wie ich das hinkriegen soll.... ;-) @ batchmann99
Sind deine Angaben dem Werbeprospekt entnommen oder per Waage überprüft worden? Nicht im "Papier"Leergewicht enthalten: 2. Bordbatterie (43 kg) AHK Solaranlage Satanlage Stützen Markiese Ahja, guter Gedanke ;-)
Solar, Sat, Markise, Stüzen vorhanden, keine AHK & 2. Batterie Wo kann man seine Kiste eigentlich wiegen lassen? (Ausser bei der Rennleitung...) Wir haben gleich auf 4 t. aufgelastet.Und das ist auch gut so.Nichts ist schöner als unbeschwert einpacken zu können.Haben nicht einmal Probleme mit dem Roller in der Garage.Und Nachteile! Ich habe noch keine gehabt.Reisegeschwindigkeit 110 reicht aus, und Östereich auch kein Problem.Wir haben schließlich Zeit.Alle anderen Argumente (bis auf Führerschein) sind es nicht wert Überladen durch die Gegend zu Eiern.
Habe gerade in meiner Werkstatt gehört, dass ein Womo in der Schweitz bei einer im Boden eingelassenen Fahrbahnwaage flotte 4t. GGW hatte. Problem war, er durfte nur 3,5 T. Das sind die Künster,die mit Ihren 3,5 t rumprallen,und dann hemmungslos überladen.Hoffentlich bekommt derordentlich was zwischen die Hörner. mfg Wolfgang Hallo,
Frage : ab wann darf man mit einem 4 t -->> 110km/h fahren ? Weißt Du, das pendelt sich einfach manchmal so ein. Mal 90 dann wieder 100 oder auch mal 110 :? .110 war sicher nicht als Dauergeschwindigkeit gemeint.
mfg Wolfgang @batchman99:
z.B. beim TÜV (hat bei uns nix gekostet; die fanden das gut, daß ich so umsichtig war, Ergebnis: 2,83to bei zGG von 3,1to) @batchman99
Bei Euch gibts doch sicherlich eine Sand- oder Kiesgrube. Oder in der Nähe eine Mülldeponie. Da gibt es i.d.R. immer eine Waage. Kiesgrube mit Waage ist mir auf Anhieb nich bekannt, beim TÜV könnte ich mal fragen, oder mal meinen Arbeitgeber, ein großer Chemiekonzern in Ludwigshafen, die haben digitale Waagen mit 10kg Auflösung ;-)
Andere schulmeistern und für selber gelten die Gesetze nicht :eek: Dieter Nee Dieter, nicht schulmeistern.Hast ja recht 110 ist zu schnell, aber ich denke du fährst in der Stadt auch schon mal schneller als 50. Und schau dir doch mal an was so mach ein 3,5 tonner alles mitschleppt. Da mußt du eine verdammt rosa Brille 8) aufhaben wenn da keine zweifel aufkommen. Nur wenn es mal knallt,dann ist das geschrei groß.
Nur meine feststellung :? ,keine Schulmeisterei :flehan: mfg Wolfgang @ wolfgang,
mit 110 kriegst Du auch was zwischen die Hörner. Ist nicht sehr klug was Du schreibst. "Was ich denk und tu, trau ich anderen zu" heißt es im Volksmund. Albert Etwas zum Thema “Überladen“
Pfingsten findet in einem Reitstall in unserer Nähe regelmäßig ein Reitturnier statt. In der Zufahrtstraße zu diesem Stall wohnen Freunde von uns. Diese sind am Morgen zu Einkaufen gefahren. Wollten sie jedenfalls. Aus ihrer Einfahrt kommend, hat seine Frau einem Golf mit Pferdehänger, die Vorfahrt genommen. Es gab einen heftigen Bums, dann kam die Polizei und weil sich das Pferd verletzt hatte auch noch ein Tierarzt. Es gab einen großen Auflauf, weil die Straße, und somit die Zufahrt zum Turnierplatz versperrt war. Nach Versorgung des Pferdes kam man dann zur Aufnahme des Unfalls, und es gab keinen Zweifel daran, wer hier schuldig war. Inzwischen war auch der Nachbar unserer Freunde hinzu gekommen. Der hatte sich den Golf mit Anhänger und Pferd angeschaut, und einen der Beamten auf das Gewicht angesprochen. Es wurde dann noch mal in die Papiere geschaut und den Tierarzt nach dem Gewicht von Pferden befragt. Damit begann das Unheil für den Golffahrer. Der Tierarzt ist von ca. 500-600 kg ausgegangen. Bei 500 kg Pferd war der Pferdehänger für den Golf schon zu schwer. Die Polizei rief dann ein weiters Fahrzeug mit einer mobilen Waage zur Unfallstelle und dann war klar, das zulässige Anhängegewicht des Golf´s war um 200 kg überschritten. Den Rest der Angelegenheit hat dann ein Gericht geklärt. Mitschuld für den Golffahrer, denn er hätte ohne Überladung anhalten können. (Das hat ein Gutachter der DEKRA ausgesagt.) Die Kosten für den Tierarzt sind ganz bei ihm geblieben, die anderen wurden geteilt. Der Unfall war Pfingsten 2008 und wurde jetzt im Mai 2009 erst abgeschlossen. Soviel zum Überladen, wenn etwas daneben geht. Walter
Das gleiche passiert bei überhöhter Geschwindigkeit. Wenn der Gutachter aussagt das bei der vorgeschriebene Geschwindigkeit der Unfall vermieden werden könnte oder zumindest milder ausgegangen währe wirde die Schuld auch aufgeteilt. Also es nimmt sich nichts,am besten immer schön korreckt bleiben :roll: :D (zumindestens versuchen :wink: ) Dieter Hallo,
und was sagt uns das jetzt? 1. Hätte die Frau die Vorfahrt des Golfs beachtet - es wäre nichts passiert. 2. Hätte der Nachbar sich um seine Sachen gekümmert und den Mund gehalten - alles wäre normal abgewickelt worden. 3. Hätte der Golf nicht überladen - es wäre vielleicht nichts passiert. Ich tendiere zu 1. Wie schwer darf denn ein Anhänger beim Golf sein, wenn er dann nur 300 kg laden könnte. Waren unglückliche Umstände, die passieren können. Gut das niemand verletzt wurde. |
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