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Hallo an Alle...
ich moechte mich kurz vorstellen. Bin neu in diesem Forum und habe mich nun schon einige Tage durch nen kleinen Teil eurer interessanten Beitraege gelesen. Ich bin 50 Jahre alt, aus dem Grossraum Stuttgart und habe Frau und nen 10 jaehrigen Sohn. Ich find es beeindruckend was hier an Kompetenz zu diesem schoenen Hobby von vielen eingebracht wurde. Ich war lange Jahre mit einem Individual-Pickup Wohnmobil in Europa unterwegs und habe dies vor 10 Jahren verkauft. Nachdem inzwischen unser Sohn Interesse am Wohnmobilreisen zeigt, haben wir uns ganz aktuell einen Knaus Sport Traveller gekauft. Und dabei haette ich mir gewünscht vor dem Kauf auf diese kompetente Forum zu stossen. Das haette mir einiges an Fehleinschaetzung erspart... Zum Sachverhalt: Das Fahrzeug wurde bei einem Autohaendler (kein typischer Wohnmobil-Haendler) in München gekauft. EZ 05/2008, 3000 km. Der Grundriss dieses Fahrzeugs entsprach am besten unseren Vorstellungen. Das Fahrzeug sieht nahezu unbenutzt aus. War in Mobile inseriert, laenger telefoniert, aussagefaehige Bilder erhalten, hingefahren, Kaufvertrag geschlossen, anbezahlt, Rest überwiesen, Brief erhalten, Fahrzeug soll demnaechst abgeholt werden. Ich wusste um die Insolvenz der Knaus Gruppe. Hab den Verkaeufer in Bezug auf Garantie darauf angesprochen und die Antwort erhalten, "da müsse ich mir keine Sorgen machen". Die Firma sei ja inzwischen aus der Insolvenz übernommen worden und würde unter neuer Leitung weitergeführt. Ich habe mich darauf verlassen, was sicherlich zu blauaeugig war. Der Verkaeufer hatte das Fahrzeug in Mobile de mit Austattungsmerkmal 'Garantie' inseriert und beim Vertragsabschluss auch das Europa-Garantieheft der Knaus Group uebergeben, das insbesondere die 5 jaeehrige Dichtigkeitsgarantie enthaelt. Kurz darauf war ich telefonisch mit dem Knaus-Kundendienst im Gespraech und habe den Herrn nach der Dichtigkeitsgarantie gefragt. Dieser sagte mir, dass ich lediglich Ansprüche gegenüber der insolventen Knaus Tabbert Group haette, also keine, die sich realistisch durchsetzen laesst. Offensichtlich hat der neue Knaus-Eigentümer keinerlei Garantie-Ansprueche der alten Knaus Group uebernommen. Dies war fuer mich schwer vorstellbar, weil ich mir nicht vorstellen konnte, wie so eine Übernahme gelingen soll, wenn man alle Bestandskunden durch Ablehnung der bisherigen Garantiezusagen sauer faehrt. Wenn die neue Knaus-Firma weiterhin erfolgreich Wohnmobile und Wohnwagen verkaufen will, nein....nicht weiterhin erfolgreich....sondern erfolgreichER als in der Vergangenheit (weil da wars nicht erfolgreich genug, sonst waers nicht zur Insolvenz gekommen), kann das ohne die langjaehrigen markentreuen Kunden funktionieren? Ich konnte es mir nicht vorstellen, aber habe mich sicher getaeuscht dabei. Die neue Knaus lehnt, wie man mir telefonisch gesagt hat, Garantie-Ansprüche der alten Gesellschaft ab. Ich haette den Kaufvertrag nicht geschlossen, wenn ich gewusst haette, dass das Fahrzeug keine 5 jaehrige Dichtigkeitsgarantie hat. Ich habe den Verkaeufer angerufen, der sich wohl auch ueberrascht gezeigt hat, aber meint 'verkauft sei verkauft'. Bei einer ersten kurzen Rechtsberatung über den ADAC, meinte die Beraterin, dass es eventuell eine Aufklaerungspflicht eines gewerblichen Verkaeufers (bei Neufahrzeugen oder jungen Gebrauchtfahrzeugen) gaebe. Ein gewerblicher Verkaeufer muesse in bestimmten Faellen den Kaeufer ueber den Wegfall einer ueblichen Garantie aufklaeren und falls diese 'erheblich' sei, waere er in der Sachmaengelhaftung. Kennt jemand diese Aufklaerungspflicht? Hat schon jemand aehnliche Erfahrungen gemacht? Waren andere auch schon so bloed wie ich, dass Sie sich von den Verkaeuferaussagen wie 'da muessen Sie sich keine Sorgen machen' haben einlullen lassen? (Ich koennt mich ohrfeigen) Ganz herzlichen Dank fuer eure Kommentare ... Elmar Hallo Elmar,
Deinen Frust kann ich verstehen.... Du hast jetzt 2 Möglichkeiten 1. den juristischen Weg über eine Rückgabe des Fahrzeugs gehen, wobei mir die in von Deiner Rechtsberatung gemachten Formulierungen in ihrer Weichheit schon Bauchweh machen: ....dass es eventuell eine Aufklaerungspflicht ....muesse in bestimmten Faellen ....falls diese 'erheblich' sei, das alles könnte darauf hinweisen daß Du Dich auf eine längere Auseinandersetzung gefaßt machen mußt. Wenn Du diesen Weg gehen willst, hole Dir Rat von rantanplan hier im Forum 2. die Dichtigkeitsgarantie im die eigene Hand nehmen, hier im Forum gibts genügend Beiträge zu diesem Thema, siehe z.B. --> Link Durch regelmäßige Messungen bekommst Du mit was im Inneren passiert, und falls was undicht wird kannst Du frühzeitig eingreifen Eine Dichtigkeitsgarantie sagt nicht daß in 5 Jahren was passieren muß..... grüße klaus Hallo Elmar !
Herzlich willkommen hier. Meiner Meinung nach solltest du dich nicht verrückt machen. Du hast ein fast neues Fahrzeug, da gehe ich davon aus, dass alles in Ordnung ist. Mit der Dichtigkeitsgarantie und der Dichtigkeitsprüfung ist das sowieso eine merkwürdige Sache: Es wird jedes Jahr gemessen, ruck-zuck, du bekommst ein Prüfprotokoll, drückst jedes Mal 45.-Euro ab und kannst eigentlich trotzdem nicht sicher sein, dass das Fahrzeug dicht ist. Ich würde, wenn dir denn das Womo als solches gefällt, dieses behalten, mich nicht auf eine rechtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang einlassen sondern das Fahrzeug jährlich gründlich durchmessen lassen, das kann jeder Womohändler, die Prüfkriterien sind vorgegeben, oder: ein gutes Feuchtigkeitsmessgerät kaufen, mind. einmal im Jahr selbst messen und dann ist gut. Hinsichtlich einer rechtlichen Beurteilung würde ich auch auf RANTANPLAN verweisen, ist Rechtsanwalt und Womofahrer, der wird sich sicher auch noch dazu melden. Klausimaus Hmm, ich würde da erstmal überhaupt kein Problem sehen:
Dir wurde das Fahrzeug "mit Garantie" angeboten und verkauft. An keiner Stelle sehe ich, dass hier von "Herstellergarantie" die Rede war oder ist. Nach meiner Meinung nach "schuldet" Dir also jetzt der Verkäufer jedwede angebotene Garantieleistungen. Diesbezüglich würde ich mich an Deiner Stelle per PM an Rantanplan wenden. Vielleicht kann er ja das Thema "Sachmängelhaftung bei Insolvenz" um das Thema "Garantieleistungen bei Kauf nach Herstellerinsolvenz" allgemein :-) ergänzen... MfG Enno. hallo guten tag elmar
ich bin ja schon länger hier angemeldet und stiller mitleser, doch jezt muß ich doch mal schreiben, weil ich eventuell in die gleiche lage gekommen wäre. ich hatten mich mit dem gedanken getragen ein van modell aus dieser gruppe (weinsberg knaus) aus der produktion 2008 zu kaufen, da diese teilweise sehr günstig angboten werden.dieser kauf hat sich durch krankheit kurzfristig erledigt. wenn ich das richtig verstehe sind alle fahrzeuge aus der herstellung vor der insolvenz dann ohne garantie vom hersteller??? so werde ich also vorläufig mein altes Womo weiterfahren. gruß kamann Zunächst ist der Händler, der das Fahrzeug verkauft hat für 1 Jahr in der Haftung. D.h. Mängel muss er beseitigen!
... beim Neuwagen für zwei Jahre! Wenn er die Dichtigkeitsgarantie zugesagt hat, muss er dafür haften. Der Käufer muss diese Zusage aber beweisen können. Ich gehe mal davon aus, dass ihr Euch eine so wichtige Zusage unter "sonstiges" im Kaufvertrag habt schriftlich geben lassen? Oder gibt es wenigstens Zeugen. Ich würde mir von dem Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, dass er die 6 jährige Dichtigkeit selbst garantiert, so wie es Knaus sonst hätte leisten müssen. Übrigens: Auch Zusagen ins Blaue hinein sind arglistig. Man könnte zumindest mal überlegen, wegen Täuschung anzufechten.
stimme diiesem Beitrag zu... nicht verrückt machen lassen ich erinnere mich nicht...gab es früher also in den 90-ger eine Dichtigkeits Garantie oder ab welchenm Jahrgang wurden die überhaupt eingeführt allg. in dieser Branche :?: weiß es Jemand :?: @ rantanplan
Wer lesen kann ....... EZ 05/08
Ich kann nicht lesen, aber schreiben. Falls der Wagen gebraucht gekauft wurde, kann die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt werden. Ist er in 05/08 neu gekauft worden, kann der Händler nicht auf ein Jahr verkürzen. An die Zusage der Garantie ist er gebunden, egal ob gebraucht oder neu, man muss die Zusage nur beweisen können. Kann mir bitte einer meinen Text vorlesen, ob alles richtig ist... Immer gerne, rantanplan Zum Sachverhalt: Das Fahrzeug wurde bei einem Autohaendler (kein typischer Wohnmobil-Haendler) in München gekauft. EZ 05/2008, 3000 km.
Das Fahrzeug sieht nahezu unbenutzt aus. War in Mobile inseriert, laenger telefoniert, aussagefaehige Bilder erhalten, hingefahren, Kaufvertrag geschlossen, anbezahlt, Rest überwiesen, Brief erhalten, Fahrzeug soll demnaechst abgeholt werden.
Verstehe ich das richtig: Die "minimale" Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre nach EZ ? Also Beispiel: a) EZ 03/08 b) EZ 12/08 Käufer: eine beliebige andere Person, die das Fahrzeug (aus welchen Gründen auch immer) danach an einen Händler wieder verkauft . Annahme: Das Fahrzeug wird in 01/09 durch eine Privatperson von diesem Händler erworben. Fall a: min. Gewährleistung bis 03/10 Fall b: min. Gewährleistung bis 12/10 und nicht nur bis 01/10. Korrekt? Und ohne expliziten Ausschluss der Gewährleistung, Gewährleistung sogar bis 01/11 Wie sieht es dann aus, wenn der Verkäufer die Gewährleistung "illegaler" weise auf 12 Monate reduziert haben wollte: Gibt's dann automatisch (weil Beschränkung nicht gültig war) 24 Monate, oder doch "nur" die "minimal erforderliche" Gewährleistung? (Man ich sehe schon: wie gut dass in absehbarer Zeit kein Fahrzeugkauf ansteht ....) Enno. Sag mal... Klausimaus...
Ihr zahlt nur... 45 Euro ...für die Dichtigkeitsprüfung??? Hmmm....manno....wir zahlen...über 60 Euro............ :roll: Natürlich haben wir uns auch ein gutes Messgerät zugelegt und das ganze Jahr über...messen wir selbst. Viele Händler und auch Sachverständige erklärten uns, daß so ein Messwert.... gut 30 % ...ergeben kann und das sei völlig normal. Das lässt uns die Haare zu Berge stehen. Was ist denn wirklich normal??? Warum ist es in allen anderen Ecken 0 % und in einer Ecke 10 %??? Daher Klausimaus.. Adlerauge .........sei wachsam, gell... :wink: :razz:
Das hätte mir eher Magenschmerzen bereiten,vorab ein haufen Geld überweisen. Geld gibs bei mir nur gegen Ware. Dieter
Ja, wenn ein Händler an einen Verbraucher eine neue Sache verkauft.
Beschränkung auf ein Jahr Gewährleistung also zulässig und wirksam. Die Zusage, die Dichtigkeitsgarantie gelte, muss der Verkäufer trotzdem einhalten und erfüllen. Fordere den Verkäufer auf zu erklären, dass er die Dichtigkeit für 6 Jahre ab EZ also bis 05/2014 garantiert. Hoffentlich gibt es den Händler dann noch ... Hallo!
In der neuen pm (März 09) ist auf Seite 18 ein Interview mit dem neuen Geschäftsführer Thomas Dickensberger zur Garantie. Dort sagt er, daß "vorinsolvente Fälle" noch diskutiert werden, es aber versucht wird, eine kulante Lösung zu finden, da es keine gesetzlichen Verpflichtungen mehr gibt. Wir sind übrigens genau deiner Meinung und uns gefällt auch dieses Wohnmobil am besten. Man hat einfach ein geniales Raumgefühl. Wie sind deine Erfahrungen mit diesem Wohnmobil? Bist du zufrieden? Hast du es mal gewogen? Viele @ rantanplan
Warum soll eine 6 jährige Dichtheitsgarantie gefordert werden, wenn der Hersteller generell eine 5 Jährige abgegeben hat. (Lese Seite 1, Beitrag 1, Abs. 3) @ elmar600mkg
lass Dich wegen der Dichtheitsgarantie doch nicht verrückt machen, wenn der Preis passt und dir das WoMo gefällt, dann nimm es und hab viel Spass damit.
Versteh auch nicht, warum der Gebrauchtwagenhändler eine noch längere Dichtheitsgarantie leisten sollte :?: @ alle..
danke fuer die freundliche Begruessung hier im Forum und die konstruktive Auseinandersetzung mit meinem leidigen Thema Die Gewährleistung die der Händler mir vertraglich gegenüber leisten muss ist EIN JAHR. In meinem Fall handelt es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug. Mit seinen allgemeinen Bedingungen hat der Verkäufer seine Gewährleistung mir gegenüber auf ein 1 Jahr beschränkt, was nach den Ausführungen von rantanplan auch zulaessig ist. Die Dichtigkeitsgarantie die Knaus (vor der Insolvenz) per Europa-Garantie-Scheckheft gegeben hatte war 5 Jahre. Geknüpft an die Bedingungen der jährlichen Feuchtigkeitsinspektion bei einem Knaus Händler. Hierfür sind sogenannte Schecks im Garantieheft für eine Dichtigkeits-Garantie-Untersuchung die in einem eventuellen Garantie-Fall abgestempelt vorliegen müssen. @ rantanplan Leider hab ich mir diese Garantie im Kaufvertrag nicht unter Sonstiges bestaetigen lassen. Beim Vertragsabschluss war der Verkäufer, meine Frau, mein Sohn, und meine Person anwesend. Im Nachhinein betrachtet, hat der Verkäufer eine klare und eindeutige Aussage zu dieser Dichtigkeitsgarantie immer geschickt umgangen. Der von Dir angesprochene Beweis dürfte schwer fallen. Der Verkäufer ist kein Wohnmobil-Händler. Er handelt laut seiner Erzaehlung und seinem Angebot bei mobile mit jungen Gebrauchtwagen, also PKWS, diverser Marken. Nach meiner Einschätzung könnte er diese Garantie als Ersatz für Knaus auch gar nicht erbringen. Zumindest nicht indem er selbst im eigenen Betrieb einen Dichtigkeitsschaden repariert. Der Verkäufer hat das Wohnmobil für private und geschäftliche Urlaubsfahrten benutzt und als 'Abschreibungsmodell', wie er sagte, behandelt. Der Kaufvertrag ist auf seinem Firmenbriefbogen geschlossen worden. Er hat auch MwST ausgewiesen, so dass ich davon ausgehe, dass das Geschäft juristisch ein Verkauf von Händler an Privat ist. Ich meinerseits bin wohl im Hauptberuf Freiberufler. Das Wohmobil ist jedoch mein Freizeitvergnügen und wird mit dem Betriebsvermögen nichts zu tun haben. @ hasilein Danke für den Hinweis auf das Interview des neuen Knaus-Chefs in der pm. Aus deinem Zitat kann man rauslesen, welchen verbalen Eiertanz der neue Firmenchef ausfuehrt, zwischen der moeglichst umfangreichen Ablehnung kostspieliger Garnatie-Ansprueche der Vorgaenger Firma und dem Erhalt der bisherigen treuen Knaus-Kunden. Beide Ziele wird er nach meiner Ansicht nicht gleichzeitig erreichen. Ich kann dir leider noch nicht von Erfahrungen mit dem Wohmobil berichten. Ich habe es noch nicht. Ich werde es am Dienstag abholen. Und gewogen habe ich es auch noch nicht. @ rantanplan Ist dir diese 'Aufklaerungspflicht' des gewerblichen Händlers ueber das bestehen von Garantien bei Neufahrzeugen und jungen Gebrauchtfahrzeugen, wie im Eingangsthread geschildert, in deiner beruflichen Praxis schon begegnet? Nach Auskunft der ADAC-Rechtsberatung soll es ein Urteil des Amtsgericht Freising hierzu geben (20.02.2008 Az. 5 C 1727/07). Wäre das für den vorliegenden Fall von Wert? Je mehr ich darueber nachdenke und auch eure Meinungen hier lese, umsomehr komm ich zu dem Schluss dass ich das Fahrzeug nach wie vor haben will. Aber ich haette vermutlich deutlich massiver auf eine Kaufpreisreduzierung gedraengt, wenn mir der Wegfall der Dichtigkeitsgarantie bewusst gewesen waere. Wenn ich im Moment bei den Knaus-Händlern über den Hof gehe und deren Knaus/Weinsberg etc. Angebote bei Mobile verfolge, dann stelle ich fest dass sich da trotz attraktiver Preise sehr wenig...oder nahezu nichts bewegt Das duerfte nicht zuletzt auch in diesem Garantie-Wegfall begruendet sein. Immerhin gibts bei vergleichen Dethleffs, Bürstners, EURAs etc. diese Garantie noch. Ob und wann einer von diesen als naechster betroffen sein wird, weiss allerdings auch niemand. liebe gruesse... Elmar Hallo,
fahre auch einen Knaus , 2J. alt,habe letzte wo.bei Knaus angerufen, die Dame im KD gab bzgl. Dichtigkeitsgarantie die Auskunft das dies fallweise imRahmen der Kulanz entschieden und übernommen wird, Am besten der Fall, ob Garantie oder nicht, tritt nicht ein, mir gefällt mein Womo halt und bin bisher sehr zufrieden ,und nicht jedes wird undicht, wollte halt nur vor derjährlichen Prüfung wissen wie das jetzt gehändelt wird gruß uwe Wir werden auf alle Fälle die vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfung machen lassen, damit wir auf der sicheren Seite sind.
Genau so werden wir es auch machen. @ rantanplan:
Eine Frage an den Fachmann: Könnte man bei so einem neuen Fahrzeug nicht generell erwarten, dass es über eine Dichtigkeitsgarantie verfügt? Schließlich gibt es diese Leistung ja bei allen Herstellern. Oder anders herum gefragt: Hätte der Verkäufer nicht ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass diese Garantie nicht besteht? Wenn ein Fahrzeug nicht über eine Eigenschaft verfügt, die bei dieser Fahrzeugart selbstverständlich ist, könnte dies nicht eventuell als (verschwiegener) Mangel behandelt werden?? Viele , westy75 Als Händler würde ich wie folgt argumentieren:
Die Insolvenz der Fa. Knaus war dem Käufer bekannt. Aufgrund der damit verbundenen evtl. auftretenden Problemen, wurde der Kaufpreis entsprechend reduziert. Wie kann ein Käufer Forderungen geltend machen für einen evtl. nie eintretenden Schaden. Bisher hat doch die "neue" Fa. Knaus die Regelung von Garantiefällen nicht generell abgelehnt. Ich bin bereit abzuklären, ob bei Durchführung der jährlichen Dichtigkeitsprüfung bei einem Knaus-Händler ein Anspruch auf kostenlose Reparatur eines evtl. Wasserschadens entsteht. Wenn sich die Fa.Knaus für diese Lösung entscheiden würde, hätten die Knaus-Händler zusätzlich Einnahmen und mancher Kaufinteressent wäre leichter von der Qualität der noch auf Halde stehenden Fahrzeuge zu überzeugen. Wenn der Garantiegeber insolvent ist, nützt die beste Zusage nichts mehr.
Wenn der Verkäufer bestätigte, die Garantie bestehe noch, obwohl Knaus in Insolvenz war, kann er sich nicht aus der Haftung stehlen. Wenn er selbst nicht reparieren kann, muss er die möglichen Kosten tragen. War die Vereinbarung nicht "sicher", kann man damit nichts anfangen. Einzelfallberatung im Forum geht sowieso nicht. Wenn Knaus nur 5 Jahre Garantie gab, so muss der Verkäufer -für den Fall des Beweises des Zusage - natürlich auch nur 5 Jahre (nicht 6, wie ich schrieb) haften. Kauft Euch ein Feuchtigkeitsmessgerät (Doser, Caisson u.a.), was man sowieso besitzen sollte. Wird das Fahrzeug mal feucht und erkennt den Schaden frühzeitig, sind die Kosten meistens sowieso niedrig. Teuer wird´s doch nur bei unentdeckten Allmählichkeitsschäden, wenn dann im Sandwich schon alles vergammelt ist und fault. Ein neuer Feuchteschaden ist nicht soooooo aufregend, wenn man sich schnell darum kümmert. Also ich habe vor 2 Monaten auch einen "leicht gebrauchten Knaus Sport Traveller" (9000km-EZ 07/08) gekauft. Ich wusste auch von den Insolvenz Problemen. Das war mir aber eigentlich egal.
Erstens war das Fahrzeug günstig. Da kann ich für die Einsparung viele Dichtigkeitsprüfungen machen. Zweitens bin ich davon überzeugt, daß die Dinger in den ersten 5 Jahren sowieso nicht undicht werden . Das wird erst später wahrscheinlich kritisch. Ärgern würde ich mich erst, wenn tatsächlich was ist. Drittens. Was soll sonst sein. Fahrzeug Fiat. Dann musste zu Fiat. Geräte sind auch von anderen Firmen wo man direkt bei denen den Service bekommt. Also kann noch ein "Schrank rausbrechen", aber das ist relativ unwahrscheinlich. PS: Aber ich kann deine Unsicherheit schon etwas verstehen. Für mich war es auch nach fast 1/2jährigem Rumgrübeln eine große Entscheidung und auch ein Haufen Geld, die ich "nicht falsch anlegen wollte". Hallo ratanplan,
Bin ja auch Knaus-Besitzer seit 10/2008. Nach Rückfrage bei meinem Händler wird er auf Kulanz alle Schäden übernehmen,die im rahmen der 5-jährigen garantie auftreten könnten. Wenn er dies nicht vom Hersteller ersetzt bekommt,dann,so sein Tenor, auf eigene Kappe.(Freizeit AG) Werde aber dennoch jetzt ,wie auch von ratanplan erwähnt,auf die jährliche Dichtigkeitskontrolle verzichten und mir ein Feuchtemessgerät kaufen. Nach 2 Jahren sind die Kosten dafür wieder eingespart und bei regelmäßiger Überprüfung kann man Feuchtigkeitseinbrüchen schneller auf die Schliche kommen und diese beseitigen. Man sollte auch berücksichtigen,wie das Wohnmobil übers Jahr hinweg und besonders im Winter abgestellt ist. In meinem Falle hbe ich einen Stellplatz in einer Scheune gemietet. Bei regelmäßiger Sichtkontrolle,sowie regelmässiger Prüfung mit einem Messgerät sollten alle .die ähnliche verhältnisse haben,von Feuchteschäden verschont bleiben. Bei der jährlichen Kontrolle durch den Händler ,liegt sowieso immer ein Jahr zwischen den Messungen und da kann unendeckt,wenn man sich nur darauf verlässt,schon einiges passieren. Do it your self,ist in diesen Fällen immer noch das beste. , Konni Wenn ein Knaus Fahrzeug hätte, dessen Dichtigkeitsgarantie durch die Insolvenz nicht mehr Bestand hat, könnte ich mir die jährlichen Prüfungen beim Knaus-Händler sparen.
Deshalb der Tipp an alle betroffenen Knaus-Eigentumer: Schriftlich bei der "neuen" Fa. Knaus nachfragen, ob sie die kostenlose Instandsetzung von Feuchtigkeitsschäden, entsprechend den früher geltenden Garantiebedingungen, übernehmen, wenn die Dichtigkeitsprüfungen gemäß diesen Bedingungen durchgeführt wurden und werden. Hallo Paulchen 1,
der Händler wird sicher nur dann kulant sein, wenn die jährliche Dichtigkeitsprüfung bei ihm durchgeführt wird. Ein freundliches Hallo an Alle,
ich fahre seit jetzt genau 2 Jahren einen Knaus Sport TI und bin sehr zufrieden mit dem Wagen :) Die kleinen Garantiearbeiten hat bis jetzt ein Knaus Händler in Peine übernommen ( diese Firma gibt es jetzt aber nicht mehr ) . Mein ausliefernder Händler in Bissendorf übernimmt aber die 2 noch ausstehenden kleinen Garantiearbeiten. Wegen der Dichtigkeitsprüfung habe ich noch keine genauen Aussagen bekommen. Ich fahre diese Woche noch zur neu eröffneten Freizeit AG nach Peine und werde mich genau informieren lassen. Mache mir nämlich etwas Sorgen weil auf dem Dach nach Regen ständig eine Wasserlache ist. Melde mich so wie genaueres weis. Uwe Hallo migula,
hast ja Recht,was Feuchteschäden betrifft! Aber Feuchteschäden werde ich ja vermeiden,wie ich bereits beschrieben habe. Übrigens wird jetzt im Frühjahr eine Dichtnaht zwischen Hutze und Dach erneuert.Die mangelhafte Abdichtung hatte ich bereits beim kauf reklamiert. (Risse in der Abdichtmasse an der Oberseite)Der Termin wurde mir jetzt auch vom Händler bestätigt. Andere Garantieschäden,falls sie auftreten,haben ja mit der jährlichen Dichtigkeitskontrolle nichts zu tun. Werde mir jetzt bei Conrad-Electronics ein zerstörungsfreies (kapazitives)Feuchtemessgerät bestellen. (Holz u. Baufeuchteindikator GM 15) Messbereich 0-80%,Temp.0-50 Gr. cels. Preis 117,97 Euro. Misst bis in Tiefe 3 cm, Erkennt auch Feuchtigkeit hinter Fliesen und anderen Wand u. Fussbodenbelägen. , Konni Hallo, die verschleppende Taktik von Knaus kennen wir. Auch wir hatten Probleme mit Wassereintritt in die Garage (großer Stauraum hinten) über die unten verbauten Siebdruckplatten, die direkt ohne Prallschutz hinter den beiden Hinterräder liegen. Bei 100km/h wird das Wasser von den Rädern mit Highspeed gegen die Platten geschleudert. Das Wasser dringt durch den Staudruck dann in den Fügespalt ein und die Garage ist nass (wasserführend nicht nur feucht). Aus meiner Sicht ein klarer konstruktiver Mangel. Das Wasser stand hier bei Regenfahrten manchmal 2cm hoch. Übrigens: Eine Beregnung von unten als Test reicht hier nicht, da man die Staudruckproblematik damit nicht simulieren kann. Unser Gutachter hat mit dem WOMO eine Regenfahrt gemacht und jeden KM dokumentiert. Das nur hilft. Bemerkt wurde dies bei den Dichtigkeitstests allerdings zunächst nicht. Was wird hier eigentlich geprüft? Ein weiterer Bereich über den Wasser in das WOMO eintritt,ist der untere Lüftungsrahmen des Kühlschranks. Das vom rechten Vorderrad aufgewirbelte Wasser (Wirbelschleppe) tritt hier ein und sammelt sich hinter der Abdeckung. Steht jetzt das WOMO nach vorne geneigt abschüssig, läuft die Suppe auf die Eingangstreppe oder verteilt sich sonstwo. Steht es eben, dann läuft das Wasser irgendwo ab. Keiner weis wie und wo. Ebenfalls ein Konstruktionsfehler. Die Abdeckungen müssten mindestens nach vorne geschlossene Schlitze haben oder besser Labyrinth ähnlich ausgeführt sein um diesen vorhersehbaren Wassereintritt zu verhindern. Der Spruch eines wirklich kompetenten Fachbetriebs: "Wir sind für KNAUS die verlängerte Mängelbehebungswerkbank" stimmt zu 10000%. Nach dreimaligem Reparaturversuch durch den Händler (Orangecamp), war dann das Fahrzeug auch mal bei KNAUS. Empfehlung: Unbedingt eine Fotodokumentation der durchgeführten Reparaturen einfordern. Bei uns hat das bewirkt, dass unser Gutachter die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen hat und festgestellt hat: "so geht es nicht". Das "Drüberschmieren" von Dichtstoff ohne den Austausch bereits wassergesättigtem Holz macht es nur noch schlimmer. In der Garage sind Siebdruckplatten verbaut. Die sind selbst schon dicht, aber natürlich nicht nur von Außen nach innen, sondern auch in die andere Richtung. Folge: Eingedrungenes Wasser diffundiert nur sehr langsam durch die Platte. Das war nur einer von vielen Mängeln an unserem Knaus Sky TI 700. Bleibt standhaft und lasst euch von den KNAUS Leuten nicht vera........ Ein ebenfalls leidgeprüfter KNAUS Kunde Jetzt wären weiter Details wie beispielsweise genaues Modell und Baujahr hilfreich.
Es ist aber, in dem Sinn, kein Neuwagen mehr, da er das schon ein Jahr alte Wohnmobil bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft hat und der darf die Garantie, bzw. die Gewährleistung, legal auf ein Jahr reduzieren. Wer eine Garantie wie bei einem Neufahrzeug will, der muss halt auch ein Neufahrzeug kaufen.
Bitte nicht auf Beiträge aus 2009 antworten..... 14 Jahre bedeutet definitiv den goldenen Klappspaten mit Eichenlaub. bis denn, Uwe
… verschleppende Taktik - irgendwo muss man ja Kompetenz beweisen - um sich in der Branchenführung als Nr.1 durchzusetzen. - Lernfähigkeit und der damit verbundene Kundenservice ist wohl Opfer der Gewinnorientierung … ALLES nach dem Verkauf stört doch nur. Haben die sich bei der Automobilindustrie abgeguckt. Der hat das auch nicht geschadet, die Kunden kaufen trotzdem. In der Automobilbranche, vor allem bei deren Zulieferern, bin ich schon lange beruflich unterwegs. Und ich bin nicht immer glücklich damit, was ich als privater Kunde sehe und erlebe, wenn ich Autos kaufe oder lease. Dem teils wirklich schroffen und fast schon arroganten Umgang mit Kunden im Camping-Segment ist man da aber im Regelfall weit überlegen. Es steht und fällt natürlich auch zu einem guten Teil mit dem Händlerbetrieb, aber hier sind in der Regel die vertraglichen Vorgaben so scharf, dass der gröbste Unfug vermieden wird. Dass alle Geld verdienen wollen und müssen, ist vollkommen natürlich und verständlich. Aber der Ton macht die Musik. Und Kunden hinhalten bei Mängeln, das ist dann eher eine Dissonanz in Fis-Moll.
Deshalb sich nicht blenden lassen vom Händler. Viele Händler sind erreichbar, freundlich und zuverlässig, bis die Bestellung unterschrieben ist und dann ist der Kunde egal. Lest vor der Bestellung die Rezessionen bei Google und bei den Inseratsplattformen. Da steht meist von anderen Kunden, was Euch in Zukunft erwartet. Gruß Grandeur |
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