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Hallo liebe Mitleser,
es geht um die Bestimmung des Leergewichtes und des zulässigen Gesamtgewichtes eines LAIKA Ecovip 2.1. Das Fahrzeug ist aus dem Jahr 2006. Welche DIN-Norm für die Bestimmung des Leergewichtes ist anzuwenden. Ist es die DIN EN 1646-2 aus dem Jahr 2008 oder die frühere DIN-Norm. Muss die Wiegung mit vollem Kraftstofftank und vollen Wassertanks erfolgen, oder dürfen die Tanks nur zu 90 % gefüllt sein. Besten Dank für Eure Hilfe. Jimmi Hallo,
EN 1646-2 ist die Norm für die Berechnung der Masse im fahrbereitem Zustand: Fahrer mit 75Kg Diesel und Wasser Tanks ( gefüllt mit neuerdings 100 % ) 1 Gasflasche ( Statt früher 2 St. ) 10 kg pro Meter Länge des Womo. 10 Kg pro Insasse. Natürlich wird auch von manchen Hersteller " gemauschelt "... z.Bsp: 60 L. Diesel Tank statt 90 bei FIAT / PSA 120 L. Wassertank mit Überlauf bei 50 L. 1 Alu Gasflasche statt Stahlflasche. , gary32 hallo Jimmi,
das ist eine interessant Frage, die ich vorsichtig mal so beantworten möchte: für den Hersteller ist die Norm zuständig, die am Tage der "Inverkehrbringung" des Womos gegolten hat, solltest Du also rein theoretisch irgendwelche Ansprüche gegen den Hersteller geltend machen, so gilt der Stand von 2006 Für Dich im Umgang mit dem Gesetz gilt die heutige Norm, nach diesen Vorschriften würde Dich die Polizei oder wer auch immer wiegen lassen. grüße klaus Hallo jimmi!
Die EN 1646 - 2 war aus dem Jahr 1998. Im Jahre 2004, ich meine im Juni, wurde für diese ein neuer Entwurf erarbeitet Hier ging es im Prinzip um die Berechnung der Menge des Wassertankes, hier ob zu 90 - oder 100 % gefüllt, sowie der Füllung der Flaschen ebenfalls 90 -100 %. Ab 08 ist diese Änderung in der neuen EN 1646-2 aus dem Entwurf -Stadium heraus, als Norm in Kraft. Vorher war in Deutschland bereits ab 04 eine nationale Änderung auf die 100 % Regelung in Kraft. Die von den Herstellern aber gerne ignoriert wurde. Aber Achtung, die Norm ist generell kein Gesetz! Wenn jemand ein Problem hat und zu einem Gutachter geht, wird dieser nach dieser Norm Berechnungen / Vergleiche anstellen. Sagt der Hersteller, ja aber, muss er beweisen, dass seine Argumentation / Berechnungen / Behauptungen richtiger sind. Dies kann der Hersteller nicht. Die Norm kannst Du beim Beuth -Verlag in Berlin, gegen Gebühr erhalten. Bei Gewichtsproblemen, berufen sich die Hersteller oft auf das Kleingedruckte im Prospekt: Alle Gewichtsangaben + - 5 %. Dies wäre bei einem Leergewicht von 3000 kg = 150 kg Toleranz. Bei einem WM Masse im fahrbereiten Zustand von 3250 kg bereits 162 kg. Dabei liegen doch die Massegewichte von Wasser und Gas, durch Ihr Eigengewicht fest. Die Angabe der Prozent + - 5 % ist durch nichts gerechtfertigt, es sei dann, die Prospektaussage wird zu Lasten des Käufers ausgelegt. Hierzu hat sich kein RA bis jetzt geäußert, oder versucht, dagegen anzugehen. Es geht hier, sagen wir, zunächst um 5 %. Bei 3000 kg fahrbereiter Zustand, sieht die Sache aber anders aus. Bei einer Zuladung von im Prospekt angegebenen 500 kg bleiben dann nur 350 kg übrig, da 150 kg zu Gunsten des HS verschwinden. So werden aus den 5 %, bei der Zuladung, eine Minderung von 150 kg. Dies sind dann etwa 25 % Noch schlechter bei Masse fahrbereit von 3250 kg. Hier sind 5 % 162 kg. Bis 3500 kg bleiben nur ca 90 kg Zuladung übrig! Angeblich legal!? Als Hammer, gibt aber der Hersteller, ungestraft im Prospekt, von 250 kg Zuladungs-Masse aus ! Bzw. gibt diese 250 kg in der Zuladungsspalte an! Was total falsch ist. Kein Kläger kein Richter. Die bekannte HS- Argumentation, jedes FG, auch gleichen Types, wiege eben anders, weil verschiedene Materialien eingebaut, ist falsch. Jedes WM wird am Band-Ende gewogen, der Wiegeschein bleibt bei den Unterlagen bis zum Verkauf. Der Unterschied der Massen zwischen Bandende -Homologation würde aufhören. Nun braucht der Käufer sich aus dem Katalog, die Masse der Extras, nur dazurechnen und, so einfach wäre alles. Da würde der Umsatz aber stark zurückgehen, da eine Reihe von 3500 kg WM unverkäuflich wären. Wohl auch wegen der ünglücklichen Regelung der Führerscheine und der eben 3.500 kg Grenze. Wichtig für Dich: Bereits im Jahre 04 war die EN, durch nationales Recht, in den heutigen Zustand gesetzt. schönen Sonntag und tschüss ingemaus Das Problem habe ich gerade mit meinen T5 MV. Laut KFZ Brief hat er ein Leergewicht von 2365 kg, auf Waage bringt er aber voll getankt ohne Fahrer, schon 2620 kg, das heißt ich kann nicht mal alle 7 Sitze nutzen. Von Gebäck ist gar nicht daran zu denken.
Wir hatten nähmlich geplant, statt mit 2 Autos gemeinsam Urlaub zu machen mit dem MV mit meinen Kindern und Enkeln in einem Fahrzeug zu fahren. Daraus wird natürlich nichts. Unsere Zelte mit einem Hänger mit zu nehnem nützt auch nichts, weil Kindertransport im Hänger verboten ist. Den Händler hat mein RA darauf hin mit angeschrieben, ist aber ohne Resonanz geblieben. Hallo Waldtroll!
Was erwartest Du? Soll Dein Händler schreiben: Sie haben Recht? Es wird abgestritten, dass sich die Balken biegen. Dein FG entsprcht nicht der EN 1646. Pro Person kommen a 75 Kg, die genormte Kg an persönliche Ausrüstung, Pro Meter Länge 10 kg und Person auch Fahrer 10 Kg hinzu. Alles natürlich zur Masse fahrbereit. und tschüss ingemaus Hallo,
danke erst einmal für Eure Antworten. Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich folgendes machen um das Gewicht im fahrbereiten Zustand zu ermitteln: 1. Alle Wassertanks zu 100 % füllen. Wasserleitungen und Boiler füllen. 2. Kraftstofftank zu 100 % füllen aber 10% des Dieselgewichtes wieder abziehen. 3. Reserverad, Bordwerkzeug, Wagenheber etc. mitwiegen 4. Gasflaschen entnehmen Jetzt Fahrzeug wiegen lassen !!!! 5. 75 KG pro für Fahrer addieren 6. 44 KG für zwei Gasflaschen addieren Hieraus ergibt sich das tatsächliche Leergewicht in fahrbereitem Zustand!!! 7. eingebautes Zubehör gewichtsmäßig erfassen 8. Jeder Sitzplatz laut Papieren mit je 75 KG erfassen 9. Je Meter Fahrzeuglänge 10 KG addieren 10. je berechtigtem Mitfahrer 10 KG addieren Hiernach ergebe das das Gesamtgewicht bei DIN-mäßigem Gebrauch!!! Ist diese Aufstellung richtig??? Jimmi Hallo jimmi!
Ist nicht richtig. Das Leergewicht wäre, ein leeres WM.. Das wäre der Ideal - Fall, wenn man es so wiegen könnte. Direkt am Bandende, oder beim Händler wiegen, und folgende Teile nach EN zu rechnen. Zum Leergewicht muss dann Kraftstoff 100%, Werkzeug, Ersatzrad ( wenn vorhanden) und Fahrer dazu gerechnet werden. Dazu die Anzahl der genehmigten Passagiere bei 4 = 300 kg, als Konventionelle Belastung. Dazu die Grundausstattung Wasserheizung voll, Frischwasser jetzt voll, Dazu Flüssiggasversorgung zu 100 %, Achtung manche Hersteller wiegen nur mit einer Flasche, oder Alu. Dazu 4 Kg für Zuleitung Elektro. Dazu die persönliche Ausrüstung pro Meter WM 10 kg und pro Person , auch Fahrer 10 kg. Nun zum Rechnen: Du kommst zum Händler und wiegst das WM wie es auf dem Hof steht. Das WM hat eine technisch zulässige Gesamtmasse von 3500 kg Etwas Sprit, keine von Dir gewünschten Extras, mit Fahrer. Waage zeigt dann 3100 kg. Nun addiere Sprit Liter x 0,8 ca 80 l 70 kg Vier Passagiere 300 kg Gas 2x11 kg ALu 32 kg Wassertank je nach Möglichkeit 100 l 100 kg Wasserheizungsystem 12 kg Elektro Leitung 4 gesamt 518 kg Dies wäre eine rechnerische Masse von 3618 kg dazu nach EN festgelegt 5 Personen a 10 kg 50 kg für alle Utensilien, mehr als dürftig dazu pro Meter WM 10 kg bei 7 m 70 kg Dieses WM hätte eine rechnerische EN Masse 3738 kg somit nicht nach EN hergestellt. Wenn Du jetzt meinst, ich fahre nur mit 2 Personen, wenig Wasser usw., ich komme hin, ist dies OK. Das WM ist aber nicht richtig berechnet. Wiegt das gekaufte WM statt 3100 kg leer nur 2900 kg bleibt selbstverständlich nur ein nach EN- Übergewicht von 38 kg. Eine AH Kupplungm, M -Träger oder Roller in der Garage kann man vergessen. Als Beispiel wiegen 2 Räder mit Träger ca 45 kg, eine Kiste Milch 12 kg, Klamotten für 2 Personen ca 40 kg, Tisch Stühle 30 kg, Markise Solar, Fernseher usw. 50 kg. usw usw. Diese Extras sind aber immer das Problem des Käufers. Mit der EN haben sie nichts mehr zu tun. Ich hoffe, Du siehst etwas klarer und ich habe richtig gerechnet. und tschüss ingemaus
Danke.wir versuchen nun das Fahrzeug zu wandeln. Kommende Woche geht der Kaufrücktritt raus. Habe ich nun unter anderem dafür mein Karmännel verkauft.
Hallo ingemaus, diese Norm soll nur für WoMos und Freizeitfahrzeuge gelten, ob ein T5 Multivan dazu gehöhrt dürfte strittig sein oder :?:
Das Leergeweicht ist nicht in der DIN 1646-2 definiert, sondern in § 42 Abs. III StVZO, gilt also für alle Fahrzeuge. Die DIN bestimmt dann noch, was ein Womo mindestens tragen können muss, damit man es für die zugelassenen Personenzahl überhaupt als Camper benutzen kann (was dann schon wenig, um nicht zu sagen erbärmlich genug ist). Im Grunde läuft die DIN darauf hinaus, dass man pro Person nur 20 kg Gepäck mitnehmen kann. Rechnet mal: Klamotten, Fahrrad, Klappstuhl, Tisch, Geschirr, Bettwäsche, Lebensmittelvorrat, Fernseher, Sat, Laptop, Gameboy, Bücher, Atlas und Bordatlas, Werkzeug, Unterlegkeile, .... LÄCHERLICH!! Trotzdem scheitert jedes zweite Fahrzeug an dieser DIN, wollen wir wetten? Hält jemand dagegen? Und nach DIN wäre ein Bordbuch mit allen Gewichtsangaben beizufügen. Ich habe noch kein einziges Bordbuch gesehen, was der DIN entspräche. Kein einziges!! Und wie skupellos die Branche teilweise mit den Gewichten umgeht, erlebe ich gerade wieder an einem Frankia-Fall. Da heißt es in einem Schreiben von Frankiia an den Käufer, dass der Heckträger mit Roller drauf, beide zusammen wiegen ca. 170 kg, auf der Hinterachse zu einer Achslasterhöhung von 170 kg führen würde. Das ist so ein Quatsch, quatschiger gehts nimmer. Durch die Hebelwirkung kommen 290 kg auf der Hinterachse an und gleichzeitig wird die Vorderachse (Antriebsachse) um 120 kg zusätzlich entlastet. Die Branche hat keine Ahnung oder will es einfach nicht wissen. Anderenfalls würden sich die Hersteller wegen reihenweise falscher Gewichtsangeben gegenseitig abmahnen. Das findet aber nicht statt, weil man dann selbst womöglich bei dem einen oder anderen Modell in Teufels Küche käme. Und die Fachzeitschriften!? Naja. Da wird dann noch nach StVZO und DIN durchgemssen. Regelmäßig aber an nackten Modellen und ohne z.B. das ebenfalls bedeutsame Gewichtsverhältnis von Vorderachse zu Hinterachse zu berücksichtigen. Viele Fahrzeuge können nämlich die Zuladung, die theoretisch möglich wäre, gar nicht laden, weil dann die Achslasten plötzlich überschritten werden. Ich höre lieber auf, weil dieses Thema endlos zum Erbrechen ist. Danke rantanplan. Wenn die "Fachpresse" objektive Beurteilungen vornehmen würde, bekäme sie von den Herstellern keine Fahrzeuge mehr zur Verfügung gestellt.
Und die Händler würden ihre Inserate zurückziehen..... "Wess' Brot ich eß, dess' Lied ich sing...." (das ist natürlich nur meine ganz subjetive und spekulative Meinung :D ) Viele , westy75 Hallo zusammen!
Rantaplan hat geschrieben: "Ich höre lieber auf, weil dieses Thema endlos zum Erbrechen ist." Tja, tut mir leid Rantaplan, aber bei der Lektüre dieser Beiträge, möchte ich noch etwas Öl ins Feuer gießen :twisted: : Bei unserem WoMo, von welchem wir zwar bereits Eigentümer sind, es aber leider noch nicht besitzen (hoffentlich ab übermogren), hatten wir auch eine endlose Gewichtsdebatte. Angabe Prospekt: MifZ 3100 kg. Keiner konnte uns genau sagen, was diese Gewichtangabe im einzelnen beinhaltet. Wenn ich das aber nicht weiß (30 oder 120 Liter Wasser bzw. Sprit, eine oder zwei Gasflaschen, voll oder leer, Gewicht errechnet oder gewogen), macht m.E. ein Addieren von Zubehör wenig Sinn. Unser Fahrzeug ist u.a. mit dem Fiat-4to-Chassis und dem 160 PS Motor, der 2. Aufbaubatterie, einer 4,5m Markise, 2 Hubstützen hinten, einem Panorama-Glasdach und einem großen Hekifenster ausgestattet (nur um die "Gewichtigsten" zu nennen). Rechnerisch ergeben sich damit ca. 3340 kg MifZ. Wenn wir also den Kühlschrank vollpacken und die beiden Räder drauftun, dann müßte ich mich bei einem 3,5 Tonner entscheiden, ob nun unser Hund oder meine Frau mitfahren dürften. Also haben wir das Fahrzeug als 4-Tonner zugelassen. Interessant in diesem Zusammenhang ist nun folgendes: Die Homologationsbescheinigung, die wir mit dem Brief erhalten haben, zeigt ein MifZ-Gewicht von 3140kg, in dem aber das Chassis und der Motor bereits enthalten sein sollen. Würde einen Vorteil von 60kg bedeuten. Das Beste kam aber zum Schluß: Vom Straßenverkehrsamt wurde im KFZ-Schein ein Gewicht von 3100kg MifZ eingetragen!! Nochmal 40kg gespart (rein rechnerisch). Für mich stellt sich immer wieder dieselbe Frage: Warum wird nicht das Trockengewicht eines Fahrzeugs als verbindliche Grundlage angegeben? Da sind die Mauschelmöglichkeiten m.E. am geringsten und jeder kann seine individuellen Körper- und Zubehörgewichte addieren. Ich bin gespannt auf unser neues Fahrzeug, mit einer der ersten Wege wird der Besuch einer Waage sein. Und danach werden wir die 4-to-Entscheidung vielleicht nocheinmal überdenken können (allein: mir fehlt der Glaube...) Eugen Hallo Eugi!
Du schreibst: Für mich stellt sich immer wieder dieselbe Frage: Warum wird nicht das Trockengewicht eines Fahrzeugs als verbindliche Grundlage angegeben? Da sind die Mauschelmöglichkeiten m.E. am geringsten Diese Frage stellst Du Dir nicht alleine. Solange sich hier nicht jemand kümmert, wie es gut und einfach besser zu machen wäre, wird nie etwas passieren. Warum auch? Wer hat Interesse für Klarheit zu sorgen? Der Hersteller? Die Homologationsstelle? Das KBA? Also niemand! Wenn bei Deinem WM die, oder eine Homologationsbescheinigung, mitgeliefert wurde, ist diese Tatsache schon erstaunlich! Habe noch keine gesehen ( sollen über 100 Seiten sein) Die unterschiedlichen Gewichtsangaben bei Deinem WM kommen daher, dass zunächst ein WM ohne Extras gewogen und so im Katalog angepriesen wird. So ist das FG auch zugelassen, siehe Kfz Brief. Nun möchtest Du einen größeren Motor und ein größeres Fahrgestell. Diese Massen müssen aus dem Katalog errechnet und dem Gewicht im Kfz Brief addiert werden. Der Brief und so habe ich es verstanden, gilt für eine GANZE BAUREIHE , in der die Gewichte sich eben ändern können. Anders, der Hersteller fährt mit dem geringsten Massewert zur Homologation sprich Zulassungsabnahme. Dies muss man wissen. Ale anderen Teile, wie Markise , F-Träger usw., kann der Hersteller eh nicht wissen, sie fallen immer zu Deinen, bzw Käuferlasten. Dies ist eigentlich das einzig klare an der Massenmauschelei, die der Käufer selber erkennen kann.. Ein guter Verkäufer wird aber entsprechend aufklären ! Oder auch nicht, wenn ihm eine Masse- Problematik gerade an dem WM ,das zum Verkauf ansteht, kennt. Wenn ich daran denke, wie naiv ich mir das erste WM gekauft habe, schon erstaunlich. Alleine die + - 5 % Masse wegen Werkstoleranzen anzugeben ist schon eine Frechheit. Gehen diese letztendlich immer von der Zuladungsmöglichkeit ab! Einige Hersteller schreiben stolz: Die Zuladungsmöglichkeit hängt von der Ausstattungsvariante ab. Das hier aber als Grauzone noch einmal, natürlich für den Käufer, 5 % an ZL abzuziehen ist kein Wort, außer auf Seite 100..., klein im Nachschlag. Wovon die 5 % überhaupt berechnet werden, kann mir auch niemand sagen. Steht nur irgendwo lapidar. und tchüs ingemaus Auch ich habe soeben einen ähnlichen Fall erlebt.
Ich habe mir im Herbst ein gebrauchtes Fahrzeug von einem der drei deutschen Oberklassehersteller gekauft und zwar direkt vom Werk, wo das Fahrzeug jahrelang als Werkswagen gefahren ist. Laut Angebot sollte das Womo 3,9 t Leergewicht haben. Ich habe mich vor dem Kauf intensiv eingelesen und auch im Internet einen großen Check einer Womo Zeitung gefunden, in dem das Fahrzeug mit 4,2 t als Masse im fahrbereiten Zustand gewogen wurde. Nachdem ich nur zu zweit unterwegs bin und keine Dinge wie Generatoren, Klimaanlagen, Motorräder, etc. dabei habe, habe ich den Kauf schlußendlich getätigt. Fahrzeug in die Scheune, drei Wochen schrauben und optimieren, dann bin ich mal fast unbeladen über die Waage. Der Schreck war groß: 4,68 t bei 4,6 t. hzG - nach der Formel von Ratanplan kam ich auf ca. 5,1 T- also 500 kg überladen. Ich war geplättet !!!! Ich habe dann den Hersteller von diesem Mangel informiert und nach anfänglichen Ignorieren kam dann die Mail, daß ihnen solche Gewichte gänzlich unbekannt seien und ich sollte das Fahrzeug mal vorführen. Dies tat ich dann auch und man lenkte schnell ein und spendierte mir eine Auflastung mittels anderer Reifen auf 4,9 t. So werde ich zukünftig nur mehr 200 kg überladen durch die Gegend fahren. Viel gelernt, ich denke aber auch, daß diese Praktiken gang und gäbe in der Branche sind. Also aufpassen !! Christian Hymer macht Reklame mit 2610 kg im fahrbereiten Zustand Gesasamtmasse 3500 kg. Im ersten Prospekt wurde eine Werkstoleranz von +/- 5% angegeben.Auf der CMT dann Ausgangsgewicht 2610 kg.+ Sonderausstattung Exsis-i Komfort Paket 78kg Fiat 2,3- Liter- Motor mit 148 Ps(Differenz)21kg Automatikgetriebe 17 kg zweite Wohnraumbatterie 30 kg Markise 3,5 m 32kg Radio/DVD Player 1kg TFT Flachbildschirm 17" 7kg TFT Halter 4kg Sat Antenne Oyster 85 digital 15 kg Wassertank voll(Differenz) 80 kg Beifahrer/in 85 kg Gesamtgewicht 2980 kg Zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg, mehr als 500kg Zuladung.Nach dem ich über meine Erfahrungen mit Wiegeschein bei meinem B 514 SL Gold Edition berichtete,bei dem ich alles ausbaute um auf ein Gewicht von 3040 kg zu kommen bei Ablastung von 4t. auf 3,5t, wurde mir zugesichert das die Angaben stimmen würden.Da sie für mein Wohnmobil 50500 Euro boten und mir die Möglichkeit bis September das Fahrzeug zu fahren, habe ich bestellt.Nun zu meiner Frage,kann ich rechtlich bei Mehrgewicht( ich streite nicht über 20-30kg) klagen.Angaben über Sonderausstattung einer Dachklimaanlage Dometic B2600 mit 20kg Mehrgewicht,die bei Dometic mit 40 kg angegeben wurde verstehe ich nicht. desy um einen Integrierten mit knapp 7m Länge auf eine "Masse im fahrbereiten Zustand" von 3050 kg zu bringen, sind schon größere Anstrengungen nötig....
wobei ich das unbstimmte Gefühl habe daß das später resultierende Übergewicht zielgerichtet dem Kunden angelastet wird, indem notwendiges Zubehör zu hoch gewichtet wird - Frischwasser nur 50 kg (wann kommt eigentlich der serienmäßige 30l-Dieseltank?) - Mehrgewicht Alarmanlage 5kg - Mehrgewicht Radio mit Touchscreen, Rückfahrkamera etc 24 kg - Mehrgewicht Isomattenset Frontscheibe 10kg kommt es zum Streit zählen die Katalogangaben grüße klaus Morgen Leute,
Sehr interessant diese Thema, aber wir sind durch - zum Glück. 03/2010. Aber es geht auch anders. Unser H...r 674 SL -hatte schon fast Vollausstattung, innen wohlgemerk. Auf dem Hof des HH stand aber ein schon bestellter gleicher Wagen mit dem Rest an Zubehör wie Markise, Reling, Leiter. Nur das RRad fehlte (38kg). DEN habe ich vor Vertragsabschluß wiegen lassen, ohne Flüssigkeiten, nur wenig Sprit. Trockenes Auto ohne jegliche Zuladung persönlicher Art. Damit war eine Basis geschaffen, die uns dann zwangsläufig zum 4ter führte. Bei den hinzuzurechnenden Dingen, wäre bei einem 3,5er fast NULL Zuladung gegeben. Den 4t hätten wir aus Gründen Fahrwerk, Bremse aber eh genommen. Spätere Kontrolle des reisefertigen Wagen ergab übrigends 3738kg mit all dem Gerödel, vollen Tanks, Surfzeug usw. Wir haben aber auch keinen "Kinderführerschein" auf Grund unseres biblischen Alters. Habe gerade bei pm Bericht über Toleranz +/- 5% gelesen.LMC und TEC geben seit Herbst ein Gewichtszertifikat.Den Hinweis auf bis zu fünf Prozent Abweichung,also etwa 150 Kilogramm nehme ich nicht hin.Habe meinen Händler um Aufklärung gebeten. desy Hallo liebe Womo,s! Wir haben auch ein zu schweres Womo gekauft. Bei all der Diskussion im Net ist mir aufgefallen, dass es immer wieder heißt, bei einer Kontrolle und festgestellter Überladung muss man das Frischwasser ablassen, das genügt, wenn dann das Womo im Gewichtsbereich liegt. Nun meine Frage: Warum fährt man denn überhaupt mit vollem Wassertank und Gastank? Wasser bekomm ich doch an jeder Tankstelle umsonst und da geh ich doch dann kein Risiko ein, zuviel geladen zu haben, verbrauche weniger Treibstoff? Muss ich vom Gesetz her mit vollen Tanks losfahren? Wir haben vor, in 2 Jahren unser Womo in die USA zu verschiffen und dort unsere langjährige Weltreise zu starten, waren schon mehrfach mit Leihwomos dort unterwegs und da kümmert sich kein Mensch auch nicht die Polizei um das Gewicht, deshalb ist uns auch das Gewicht derzeit egal, da wir ohnehin auf einem technischen Stand von 4,5 t sind. Auch die Versicherung wird nicht nach Gewichtsklasse sondern nach Wert bezahlt. Ich verstehe auch nicht, warum sich da die Womohersteller nicht etwas mehr ins Zeug legen um die Gesetze zu entschärfen, denn in Österreich darf ich mit meinem Führerschein, den habe ich schon seit 35 Jahren, nur 3,5 t fahren, ich darf aber einen 3,5 t mit Anhänger fahren, in Deutschland darf man bis zu 7,5 t bewegen und in USA bis 11,8 t. Meiner Meinung ist des doch viel schwieriger, ein WOMo mit Anhänger, als ein etwas schwereres Womo zu steuern. Sind wir nun in der EU oder nicht, überall pfuschen die Gesetzeshüter- und Macher in die nationalen Gesetze, ob Banane oder Gurke, aber da werden wir in Österreich ganz arg benachteiligt. Dazu kommt noch, dass man zwar den E1 Führerschein machen könnte, aber in ganz Österreich keine einzige Fahrschule ein Auto für diese Prüfung hat, man muss mit einem 12 Tonner die Ausbildung und die Prüfung machen! Habe die Rechtsabteilung des ÖAMTC darauf angesetzt, deshalb weiß ich das. Ich ärgere mich da wirklich über die Womohersteller, denn die Tricksen lieber, anstatt dass sie das Problem ansprechen, Druck auf die Politik machen (Arbeitsplätze Tourismus,....) und ihre Kunden gesetzeskonform auf die Straßen lassen. Denn zumindest müsste man wählen können zwischen WOMO + Anhänger, oder WOMO um das schwerer, wenn es die Achslast zulässt, oder?????was meint Ihr dazu???? Wo ist da der ÖAMTC, ARBÖ ADAC usw. schlafen die alle???? So nun habe ich meinem Ärger Luft gemacht und meinen Hausverstand ins Wochenende geschickt, haha Danke schon mal für Eure Antworten!!
Die Polizei interessiert sich nicht für das Leergewicht oder irgend eine Norm, die interessiert nur das Gewicht was über den eingetragenen zulässigen Gesamtgewicht ist :wink: Dieter
Könnte es sein, daß der schon bei Beginn Deines Beitrages längere Zeit in Urlaub war? Volker :roll:
Wenn Du kein Forentroll bist ist der Beitrag - mit verlaub - bestenfalls für den Papierkorb. In D durften und dürfen nur diejenigen bis 7,5t fahren welche VOR dem EU-Führerschein ihre Fahrerlaubniss hatten. Das gab es auch nur in D.Das hat man uns weggenommen :wink: Als Österreicher gibt es da gar nichts zu jammern :lach: Ich vermute Du meinst den C1 welcher bei Euch nur mit 12tonnern gemacht werden kann. Das ist UNGLAUBLICH. Das geht doch gar nicht! Was erlauben die sich! Da nimmt man ein Fahrzeug welches die gleichen Abmessungen hat , das gleiche Fahrerhaus , die gleiche Bedienung und sich mehr oder weniger durch das zulässige Gesamtgewicht vom 7,5tonner unterscheidet. Dann fährt man wohl auch unbeladen :wink: Ist hier nicht anders. So kann man das Fahrzeug auch für C -Anwärter hernehmen. Wo ist das Problem :?: Warum fährt man mit vollem Wassertank und Gastank ? Wenn ich das nur wüsste ? Kann es sein das nicht jeder mit vollen Tanks fährt ? Besteht die möglichkeit das es Freisteher gibt die noch gar nicht wissen wo sie stehenbleiben und dann nicht erst Wasser besorgen müssen. Sowas kenne ich aus eigener,vielfacher erfahrung das wir spontan sagten "Hier bleiben wir ein paar Tage". Da habe ich keine Lust erst wieder Wassser bunkern zu müssen. Wer nur von zuhause zum nächsten CP fährt braucht natürlich kaum Wasser mitnehmen. Wer deswegen überlädt ist selber schuld :ja: Werde meinen 3,5t Pössl ganz ausladen und dann wiegen. Gesammtgewicht und auch die Achsen. Eingetragen im Fahrzeugschein 2145kg. Anschließend werde ich die Verordnung der Kommision EU 1230/2012 vom 12. Dezember 2012 anwenden. Mal sehen ob das Fahrzeug überhaupt zulassungsfähig ist. Werde auf jeden Fall über den Ausgang berichten, ich lasse da nicht locker.
Wenn du es so siehst, hier eine Zusammenfassung und die entsprechenden Normen: [i]Die Zuladung ist die Differenz zwischen dem betriebsfertigen Leergewicht und dem endgültigen zulässigem Gesamtgewicht. Aber fangen wir von vorne an: Die betriebsfertige Leermasse (Leergewicht) ist das Gewicht von Chassis und Aufbau inklusiver aller werksseitigen Zusatzausrüstungen, zuzüglich aller zum Betrieb notwendigen Ausrüstungsteile und Betriebsstoffen. • 75 kg Fahrergewicht • zu 90% gefüllter Kraftstofftank und gefüllter AdBlue Tank • zu 100% gefüllte Systeme für andere Flüssigkeiten (Frischwassertank, Boiler, Toilettenspültank, eine volle Gasflasche, Abwasser/Fäkalientank sind leer! • Gewicht aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Abschleppseil, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Verbandskasten, Warndreieck) Aber Achtung: viele Hersteller begrenzen den Frischwasservorrat im Fahrbetrieb mit Texthinweis oder Überlaufventil auf 10-20l! Dazu kommen die Gewichte der üblichen Extras ab Werk: stärkerer Motor (25 kg), Automatikgetriebe (10 kg), Fiat Chassispaket (30 kg), Fiat Family Paket (38 kg), Hubbett (50 kg), GfK-Dach (30 kg), Dachreling (10 kg), Anhängerkupplung (35 kg), Motorradhalter (50 kg), Zusatzluftfederung ca. 12 kg, zweite Gasflasche (23 kg), Klimaanlage (35 kg), Markise (33 kg), Zusatzbatterie 100Ah (25 kg), Kurbelstützen (18 kg). Alle Angaben sind Durchschnittswerte. Damit haben wir die Leermasse nach DIN EN 1645-2.bzw. die Masse im fahrbereiten Zustand. Die im Katalog gedruckten Angaben dürfen um 5% plus/minus vom tatsächlichen Gewicht abweichen! Über dieses Gewicht sollten Sie vom Hersteller einen Wiegeschein fordern. Bei allen Extras (Zusatzausrüstung) ist die Frage ob sie vom Hersteller oder vom Händler an- bzw. einbaut werden. Dem entsprechend sind sie eventuell im der Leermasse beinhaltet ansonsten müssen sie später zur Zuladung addiert werden. Im Kataloggewicht sind sie auf jeden Fall nicht beinhaltet. Jetzt kommt die so genannte persönliche Ausrüstung oder Zuladung nach DIN EN 1645-2: • für alle eingetragenen Sitzplätze (steht im Fahrzeugbrief/Schein) jeweils 75 kg (abzüglich Fahrer, da im Leergewicht berücksichtigt) • Gepäck je zugelassener Person 10 kg, bei vier Sitzplätzen (laut Fahrzeugschein) also 40 kg • je Meter Fahrzeuglänge 10 kg (also bei 6,50m 65 kg) Dies ist das Normgewicht. Folgende Angaben für weitere Urlaubsutensilien sind Schätzungen (aber mein Daumen ist mit Unterstützung durch eine Personenwaage recht genau) und bilden die restliche Zuladung: • Campingtisch und vier Stühle ca. 20 kg • je Fahrrad ca. 15 kg, Elektrofahrrad ca. 28 kg inkl. Akku • Motorrad/Roller ca. 120 kg • Surfbrett komplett ca. 35 kg • Getränke, Konserven, Lebensmittel für vier Personen und 3 Wochen Urlaub zwischen 10 und 40 kg Mit dieser Restzuladung haben wir hoffentlich die technisch zugelassene Gesamtmasse (zGM) nicht überschritten! Gruß Andreas |
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