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Gasanschluß während der Fahrt 1, 2


MaWe am 09 Sep 2009 12:39:23

Ich habe nix gegen Kontrollen, ganz im Gegenteil, insbesondere, wenn man den Zustand einiger Fahrzeuge (auch und besonders aus dem Ausland) sieht..
..aber wenn mir ein Polizeibeamter eine mir bis dato unbekannte "Regel" vorhält, dann bitte ich um Mitteilung der relavanten Verordnung/ des Gesetzes und kann mir dann ggf. selbst ein Bild machen. Und sollte es tatsächlich stimmen, würde ganz bestimmt auch nicht auf ein mögliches Bussgeld verzichtet werden..davon abgesehen glaube ich soweiso keinem Fernsehbericht, den ich nicht selbst gedreht habe..



MaWe

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Gast am 09 Sep 2009 12:52:17

meier923 hat geschrieben:vielleicht kann ja mal ein Holländer antworten damit wir eine Bestätigung bekommen obs immer noch so ist :!:


Was Gas betrifft haben Holländer ein etwas andere Anschlüsse als wir. Was das basteln betrifft: Holländer basteln an allem herum - Hauptsache es ist billig.

camperfrank am 09 Sep 2009 14:39:01

peter-held hat geschrieben:
meier923 hat geschrieben:vielleicht kann ja mal ein Holländer antworten damit wir eine Bestätigung bekommen obs immer noch so ist :!:


Was Gas betrifft haben Holländer ein etwas andere Anschlüsse als wir. Was das basteln betrifft: Holländer basteln an allem herum - Hauptsache es ist billig.


Du pisst aber pööse....

Ich forderer für Holländer auch einen "Spezialführerschein" zum basteln.

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Gast am 09 Sep 2009 14:48:18

camperfrank hat geschrieben:Ich forderer für Holländer auch einen "Spezialführerschein" zum basteln.


Das ist garnicht gut. Die basteln sich dann wieder eine Sprenkelanlage in einem Lager für Feuerwerk zurecht und als Resultat fliegt ein halber Stadtteil in die Luft. Siehe Enschede. :razz:

vpower am 10 Sep 2009 08:49:09

Also die gasflaschen im kasten sind in betrieb mit den passenden reglern versehen dürfen sie angeschlossen und offen sein,klar soweit.darf ich in der heck garage noch flaschen mitführen Z.B. als reserve

hoelle1 am 10 Sep 2009 13:39:10

Der Transport von Gas in KFz unterliegt dem Gefahrgutgesetz, es sei denn das gas ist zum Betrieb des Fahrzeugs.
Für den Fall einer leeren Flasche steht ja in der Halterung eine Zweite bereit, ebenfalls zum Betrieb des Fahrzeugs.
Somit hast du schon 22Kg als "Bombe " be dir, wieviel willst du noch?

Sicherlich ist bei der von dir gewünschten Menge auch nicht mehr von einer geringen Menge zu reden, somit müsstest du alle Bedingungen für Gefahrgut aufbieten.

Also Gas nur für den Betrieb mit geschlossener Gasflasche oder Sicherheitsregelventil erlaubt.


Wolfgang

Lancelot am 10 Sep 2009 13:57:24

vpower hat geschrieben:darf ich in der heck garage noch flaschen mitführen Z.B. als reserve


Wenn die Voraussetzungen dafür da sind : JA

Wir haben - serienmäßig (nix gebastelt) - im Heckstauraum noch eine ordentliche Halterung mit Fixierband UND Bodendurchlaß-Öffnungen für eine 3. Flasche (stehend, nicht angeschlossen, nur Reserve).

Ob das jetzt erlaubt ist ... :nixweiss: ... aber im Winter nehmen wir die gerne mit, vorsichtshalber :)

Scout am 10 Sep 2009 14:21:12

Also die gasflaschen im kasten sind in betrieb mit den passenden reglern versehen dürfen sie angeschlossen und offen sein,klar soweit.darf ich in der heck garage noch flaschen mitführen Z.B. als reserve


Du kannst zusätzliche Gasflaschen mitführen, wenn Du die Transportbedingungen einhältst.

--> Link

Georg350 am 10 Sep 2009 15:19:28

Folgende Antwort von K1 erhalten:

vielen Dank für Ihre E-Mail an kabel eins.

Zu diesem Thema haben wir etliche Rückmeldungen bekommen.
Diese haben wir, wie auch Ihre gerne direkt an die Kollegen der "Abenteuer Auto"
Redaktion weitergeleitet, damit diese den Sachverhalt prüfen und eventuell
einen weiteren Beitrag mit der Thematik produzieren, in dem gesondert
auf die bestehende Rechtslage eingegangen wird.

Georg350

RaiWo am 10 Sep 2009 16:53:33

Guude!
@hoelle 1:
Der Transport im Pkw unterliegt nicht der GVVO! Daher kannst du 333 kg Gas im Privatfahrzeug transportieren. Das hatten wir aber schon öfters diskutiert!
CU
Wolf

Jobelix am 11 Sep 2009 08:25:31

Hier eine klare Aussage des ADAC, die sich genau ob des Themas äußern.
--> Link

Das Entfernen des Schlauches ist jedoch weder vorgeschrieben noch droht hier ein Bußgeld.


Sollte man mal deshalb mal irgendwo überprüft werden, kann man sich den Text des ADAC schön den Mannen am Wegesrand zeigen.

Georg350 am 11 Sep 2009 09:05:55

Der ADAC steht mit diesem Beitrag nicht über der Polizei, die immer noch der Gesetzeshüter ist.
Der Artikel des ADAC läßt aber einige Interpretationen im Zusammenhang mit dem Fernsehbeitrag zu:
-wenn Niederländer von ihrem Gesetzgeber keine Gasprüfung benötigen, trifft die Handlungsweise der Polizei in Deutschland zu

- wenn ein deutsches Fahrzeug keinen gültigen Prüfungsnachweis hat ( schon das Nichtmitführen des Gasheftes als Nachweis) ebenfalls.

Ich komme zu dem Schluß, daß der Beitrag doch einen gewissen sachlichen Inhalt hat, der leider durch den Autor, Jens Tromicke, schlecht vernittelt wurde.

Georg350

Jobelix am 11 Sep 2009 09:54:59

"Gewisser sachlicher Inhalt", bei einem Bericht, der der durch Verallgemeinerung nichts als Verwirrung stiftet???

Natürlich ist die Polizei die Instanz die Entscheidet, kann sich aber über Verordnungen auch nicht hinwegsetzen. :wink:

Wichtig ist dabei, dass die Gasanlage den gesetzlichen Anforderungen (z.B. DVGW Arbeitsblatt G 607 oder der EN 1949) genügt und über eine gültige Prüfung verfügt. Damit ist sicher gestellt, dass ausreichende Maßnahmen zur Verhinderung eines Gasaustrittes getroffen sind.


Welches in Deutschland zugelassene Wohnmobil ist ohne Gasprüfung? Ohne Gasprüfung kein TÜV.

Jagstcamp-Widdern am 11 Sep 2009 10:04:43

die gasprüfung geht den tüv nix an...

grusz hartmut

pilote600 am 11 Sep 2009 10:23:03

katze-bruno hat geschrieben:die gasprüfung geht den tüv nix an...

grusz hartmut



Da bin ich mir nicht sicher, entwede3r wurde hier oder an anderem Orte im Internet eben zu diesem Thema und eben zur gasprüfung was gepostet, mit Quelle, demnach geht es den Tüv sehr wohl was an.

Aber egal wie es ist.....

Meine erfahrungen, ohne Gasprüfung keine Zulassung, ohne Gasprüfung kein Tüv.... so zumindest hat es das LRA Rastatt und der dortige Tüv im Jahr 2008 gehandhabt.
Klar man könnte nun von Zulassungstelle zu Zulassungsstelle rennen, oder sich Stundenlan mit der Dienststelle kappeln, oder aber man macht die Gasprüfung (was ja auch ok ist) und hat ne Stunde später alle voraussetztungen fpür Tüv und/oder Zulassung.

pedro am 11 Sep 2009 10:35:28

Hier die stellungnahmen zu meiner Nachfrage bei der Autobahnpolizei Köln


Sehr geehrter Herr XXXXX


leider ist es in der Sendung von Kabel 1, am Samstag, dem 05.09.2009 zu einer Äußerung meiner Beamten gekommen, die grundsätzlich so nicht richtig ist.

Selbstverständlich gibt es keine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland, die den Betreiber von Wohnwagen und Wohnmobilen dazu verpflichtet, Gasflaschen während der Fahrt von den Verbrauchsgeräten zu trennen.



Eine Empfehlung von Fachdienststellen wurde irrtümlich so dargestellt, als wäre es eine Verpflichtung.



Nach dem schweren Verkehrsunfall vor ca. 2 Jahren auf einer Bundesautobahn, bei dem durch das geöffnete Gasventil und den Abriss eines Gasschlauches an der Unfallstelle Gas austrat und es zu einer folgenschweren Explosion gekommen ist, rieten Fachdienststellen dazu, während der Fahrt das Gasventil an der Gasflasche zu schließen. Noch mehr Sicherheit kann gewährleistet werden, wenn die Gasflaschen von den Gebrauchsgeräten während der Fahrt getrennt werden. Damit werden auch die Gasleitungen entlüftet und die Gefahr der Selbstentzündung ist äußerst gering bis undenkbar.





Eine Abhandlung über den Transport und den Betrieb von Gasflaschen in Wohnwagen und Wohnmobilen füge ich als Anlage bei.





Im Auftrag,

Jobelix am 11 Sep 2009 10:38:49

katze-bruno hat geschrieben:die gasprüfung geht den tüv nix an...

grusz hartmut


Das sieht der TÜV-Süd aber anders...
--> Link

Maxima am 11 Sep 2009 10:39:42

Danke Pedro, endlich Klarheit! :)
LG
Maxima

Gerd Peter am 11 Sep 2009 10:47:42

katze-bruno hat geschrieben:die gasprüfung geht den tüv nix an...

grusz hartmut



Hallo Hartmut,
ist leider so nicht richtig.
Beim Womo gilt, keine gültige Gasprüfung, erheblicher Mangel, keine Plakette!
Diese Vorschrift gilt seit ca. 2 Jahren.

Gerd Peter

heinzelmo am 11 Sep 2009 12:14:14

Hier eine Information des Caravaning Industrieverbands

...in einem auf Kabel 1 am Samstag den 5. September gesendeten Beitrag --> Link „Wohnmobilkontrolle“, die auf der Autobahnraststätte Köln-Frechen an der A4 durchgeführt wurde, wurden sinngemäß folgende Äußerungen durch die überprüfende Autobahnpolizei getätigt:

„ Die Gasflasche muss während der Fahrt abgeklemmt sein. Eine Verb indung zwischen Gasflasche und Installation des Fahrzeugs darf nicht bestehen. Das Ventil darf während der Fahrt nicht angeschlossen sein“
Als Grund wird von der Polizei angeführt, dass es zu einer Explosion kommen könnte, wenn der Schlauch abreißt und Gas austritt.
Diese Äußerungen sind falsch !
Es gibt weder eine EG Richtlinie noch ein nationales Gesetz, noch eine Norm, die vorschreibt, dass Gasflaschen die in Flaschenkästen von Wohnwagen und Reisemobilen ordnungsgemäß aufgestellt und befestigt sind, während der Fahrt abgeklemmt sein müssen.
Im Gegenteil: Die für Freizeitfahrzeuge einschlägigen Vorschriften erlauben, dass während der Fahrt, die Gasflaschen mit der Fahrzeuginstallation verbunden sind.
Siehe hierzu
- Richtlinie 2001/56/EG (Heizungsrichtlinie)
- DIN EN 19498 (Flüssiggasinstallation in Freizeitfahrzeugen)
- DVGW-Arbeitsblatt G607

Zwischenzeitlich hat der Deutsche Verband Flüssiggas mit der Autobahnpolizei Kontakt aufgenommen und diesen Irrtum aus der Welt geschafft. Scheinbar wurden seitens der Polizei Vorschriften aus dem gewerblichen Bereich für privat genutzte Freizeitfahrzeuge angelegt. Dies ist aber falsch, da für Freizeitfahrzeuge die oben genannten Vorschriften genügen.
Unterschrieben vom Leiter Referat Technik und Umwelt des Caravaning Industrie Verband e.V.

groovy am 11 Sep 2009 12:44:59

Beim TÜV-Nord gibt es keine Plakette ohne Gasprüfung
--> Link

MfG Volker

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