bebe am 13 Feb 2010 18:05:13 Ich habe eine Frage zu den Fährkosten, wenn ein Fahrradträger
zusätzlich hinten an der Tür angebracht ist. Das Fahrzeug ist ohne
den Träger 5,99 m lang. Wird man dann in der nächst größener Stufe
eingruppiert? Hat jemand hier im Forum eine Antwort?
wolfsch6 am 13 Feb 2010 18:19:40 Hallo,
wenn die nächste Preiskategorie > 6 Meter beginnt, dann kommst Du mit Fahrradträger natürlich da rein und mußt diesen Tarif auch bezahlen - es sei denn Dein Fahrradträger verändert die Gesamtlänge Deines Fahrzeuges nur um maximal 1 cm.
Bescheißen kannst Du natürlich wenn Du möchtest, denn an der Kasse wird nur nach Länge im Fahrzeugschein abgerechnet. Bezahlen mußt Du aber die tatsächliche Länge und die ist nun mal > 6 Meter.
Bleibt also Dir überlassen ob Du Dich an die Geschäftsbedingungen der Fährgesellschaft hälst oder nicht.
,
ws
wolfsch6 am 13 Feb 2010 18:21:41 ...habe bis jetzt aber noch nie gesehen, dass bei der Einfahrt auf die Fähre ein Womo nachgemssen wurde.
gruß, ws
fuzzy am 13 Feb 2010 18:28:37
Gast am 13 Feb 2010 18:32:51 hallo,
ich würde da eher großzügig mit der Angabe der Fahrzeuglänge sein. Ich bin schon zweimal nachgemessen worden. Beim 1. Mal waren wir noch mit dem Bulli in Norwegen und wurden von Colorline nachgemessen, ob wir auch tatsächlich < 2 m Höhe waren. War dann doch kein Problem, weil auto 3 cm unter 2 m im unbelasteten Zustand, d.h. alle Mitfahrer raus, war. Das zweite Mal wurde die Fahrzeuglänge bei der ehemaligen Fjordline, ich glaube in 2003, bei der Einschiffung in Egersund mit Bandmaß nachgemessen, ob die angegebene Länge incl. Radträger auch gebucht war. Ich hatte damals schon eine großzügige Längenangabe gemacht.
Ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen, aber theoretisch kann Dich die Fährgesellschaft im Hafen stehen lassen, wenn nicht ausreichend Lademeter mehr zur Verfügung stehen. Dies könnte in der Hauptreisezeit durchaus passieren. Ggf. musst Du dann die Räder abnehmen, an einen angewiesenen Platz im Fahrzeugdeck abstellen und den Radträger demontieren und im Innenraum einlagern. aber das ist dann schon worstcase.
Gogolo am 13 Feb 2010 19:48:33 Geiz ist einfach geil!!!
Wenn ich mit meinem Fahrzeug und den Aufbauten über dem Normalmaß bin, dann zahle ich halt die tatsächliche Länge/Höhe. Ich habe nicht die geringst Lust, beim nachmessen mich dann ansprechen zu lassen und ggf. nachzuzahlen - da käme ich mir schon wirklich komisch vor.
Habe die Ehre
Gogolo
stegi am 14 Feb 2010 12:40:40 Hallole,
auf den "kürzeren" Fähstrecken in N, die als Fortführung der Straße dienen, sind am Aufstellplatz Meter-Striche auf dem Boden.... und danach schaut der Kassierer...Dein Womo samt Träger steht dann zwischen zwei entsprechen Längenmeterstrichen.... so entsteht der Tarif....
Anders ist dies natürlich bei großen Frährstrecken, ich gab immer die in den Papieren vermerkte Länge an. War stets problemlos.
Stegi
dieter2 am 14 Feb 2010 14:27:17 Ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen, aber theoretisch kann Dich die Fährgesellschaft im Hafen stehen lassen, wenn nicht ausreichend Lademeter mehr zur Verfügung stehen.
Dann kommen die Räder ins Womo und der Träger wird abgenommen :)
Habe immer das Maß was in den Papieren stand angegeben.
Habe mal beim ADAC nach Grichenland gebucht,die Frau am Schalter sagt auf meine Bemerkung zum Fahradträger,Papiere reichen.
Nach England sowieso,da wird nicht gemessen,viel zu wenig Zeit dafür.
Die wollen das Schiff schnell vollbekommen,das ist die ihre einzige Sorge.
Haben mal für Nachts ab 23 Uhr gebucht wegen des Preises,als wir schon Mittags da standen winkten die uns ran und auf das Schiff.
Als ich mein Tiket zeigte wo die Uhrzeit draufstand winkte der nur ab.
Bei der Rückfahrt standen wir wieder mittags in Dover,wieder das gleiche,rauf und weg.
Dieter
Rumbuddel am 16 Feb 2010 09:48:34 Ich hab da mal ne Frage:
Wenn ihr - nicht alle sind gemeint - ein Kilo irgendetwas kauft, dann erwartet ihr doch auch ein Kilo zu bekommen?
Oder sind hier einige der Meinung, es wäre ok, dass man sie bescheißt, so lange sie es nicht merken?!?
Aber selber bescheißen ist korrekt?!?
LowCostDriver am 16 Feb 2010 10:18:57 Wer redet von "bescheißen" ? :nixweiss:
Maßgeblich sind einzig und allein die Auslegung der AGB des Unternehmens.
Wie bereits korrekt angemerkt, wird bei vielen Fährunternehmen nicht die tatsächliche Länge, sondern die Länge laut Papiere zu Rate gezogen.
Hat das Fahrzeug also eine eingetragene Länge von 5,85 und der Fahrradträger hat 20 cm, zahle ich trotzdem nur den Tarif bis 6 Meter.
Dies habe ich bereits mehrfach so erlebt!
Aber auch die Abrechnung nach tatsächlicher Länge soll es geben (dies habe ich zum Beispiel an einem Tunnel mal gehabt...) und bei Markierungen auf dem Boden zählt sicherlich die tatsächliche Länge.
Auch ich könnte mich dann, je nach Tarif, dazu durchringen, fix die Räder abzunehmen und den Träger einzuklappen. Damit erreiche ich ja dann wieder die 6 Meter.
Darin sehe ich übrigens auch kein "bescheißen", weil ich ja durch die Verkürzung der Länge den belegten "Raum" wieder frei gebe und dieser durch den Fährunternehmer wieder genutzt werden kann, wenn es auf der Fähre eng zugeht.
Zuletzt sollte man auch überlegen, dass der Wohnmobilfahrer ein gutes "Gefühl" mit seinem Fährunternehmen bekommt, wenn der Decksmeister einen auch mit Überlänge ohne Mehrkosten auf die Fähre lässt.
Ist meine Fähre zum Beispiel nicht voll ausgebucht und ich habe Kapazitäten frei, dann würde ich auch mal höflich den Womo- Fahrer auf die Länge hinweisen aber dann freundlich und mit Augenzwinkern den Womo- Fahrer durchfahren lassen.
Den Kunde freut´s und mit etwas Glück kommt er als zufriedener Kunde dann nämlich wieder!
So habe ich auf lange Sicht mehr gewonnen, als im Einzelfall ein paar überstehende Zentimeter nachzukassieren :!:
Kommt aber immer auf die Situation an und natürlich auf die Auslegung bzw. Formulierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fährunternehmens.
Ich tue mir selbst die Mühe an und studiere die Regularien des Unternehmens genau, dann weiß ich bereits im Vorfeld bescheid.
Da ist dann auch nix mit "bescheißen" :wink:
Björn
hast29 am 16 Feb 2010 10:22:14 @ bebe
wo wollt ihr hin???
Rumbuddel am 16 Feb 2010 10:42:11 @ LCD
Aber der Grundtenor einiger Aussagen ist hier: einfach mal versuchen, vielleicht kommt man ja durch.
Und das ist für mich versuchter Beschiss ...
Ganz einfach.
Aretousa am 16 Feb 2010 10:48:06 Kontrolliert wird wohl am ehesten nach den eingetragenen Metern.
Nun stelle ich mir mal vor, eine Fähre ist restlos ausgebucht.
Da wird dann schon zentimetergenau eingeparkt. Oft ist der Platz zum Durchgehen vor und hinter den Mobilen kaum gegeben (denke da an Camping an Bord. Ohne CoB steht man superdicht aneinander. Hat nun jeder einen Fahrradträger am Wohnmobil , keine Ahnung wie lange so einer ist, unserer für 4 Räder aber bestimmt 30-40 cm , und befinden sich auf der Fähre ,sagen wir mal 40 Wohnmobile, so sind da plötzlich 12- 16m mehr Länge die untergebracht werden müssen. Da gucken dann die letzten die noch drauffahren wollen in die Röhre.
Jagstcamp-Widdern am 16 Feb 2010 10:54:13 ich bin ein einziges mal nachgemessen worden, aber nicht länge, sondern höhe:
das war mit der sncm von genua nach tunis. die kamen mit einer alu-lehre auf rollen und sind am/übers fahrzeug vorbeigefahren (von vorn nach hinten), etwa ab fahzeugmitte hing die alulatte am dach.
wir sollten dann überhöhe bezahlen, stattdessen haben wir den luftdruck hinten auf 0,5 bar abgesenkt und innen alles schwere ganz nach hinten gestaut - dann hats gepasst und wir haben mit dem nachmesser gemütlich eine zigarette geraucht...
grusz hartmut
rider11000 am 16 Feb 2010 12:43:41 Hallo!
Ich musste einmal in Ancona nachbezahlen weil bei der Buchung durch das Reisebüro ein Fehler passiert ist. Die Länge die ich bei der Buchung angab war korrekt. Ich hatte mich bei der Bezahlung noch gefreut daß ich weniger als im Prospekt angegeben bezahlen musste :D . Mir war die Sache ziemlich peinlich, und ich würde ein schlechtes Gefühl dabei haben wenn ich wissentlich falsche Angaben machen würde.
Beste
Rider 11000
Gast am 16 Feb 2010 13:00:10 hallo bebe,
es gilt wie (fast) überall: leben und leben lassen...
glaub mir: der Einweiser kann nicht auf den cm genau schätzen, aber er hat im Laufe seiner Tätigkeit ein gutes Gefühl für die Länge entwickelt, und deshalb wird er ein 6m-Ticket bei 5,99 + Träger mit 99% einfach durchwinken.
kommst Du aber mit einem 8m-Mobil an und willst für 6m durchgehen, wird der sich gewaltig verarscht fühlen....und dementsprechend reagieren
grüße klaus
|
|