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Hallo!
Finde zu meiner folgenden Frage keine genaue Erklärung. Überladen als solches ist schon klar. Für mich ergeben sich aber zwei unterschiedliche Tatbestände! Achstüberladung: Wenn die WM Achse zB. 2000 kg tragen kann, bin ich ab 2000 kg aufwärts überladen. Gilt hier dann auch die 5% Strafgrenze in Deutschland? Oder gleich stehen lassen? Gesamtüberladung: Hier können die Achsen innerhalb der höchst zulassigen Belastung liegen, das WM aber als 3,5 t überladen sein. Beispiel : Ein WM mit Maxi Chassis kann pro Achse 2000 kg tragen das FG ist für 4000 kg ausgelegt. Abgelastet auf 3500 kg kann das WM aber voll geladen 3700 kg wiegen. Achsen-Bremsen-Reifen usw. tragen die Masse lässig, abgelastet eigentlich nur wegen der bekannten Vorteile! Gilt hier auch, die sagen wir, 5 % Regel? Oder ist die genehmigte Ablastung ausschlaggebend? Wie denken unsere Nachbarn wie zum Beispiel Österreich? Bitte keine Schnellschüsse wie Versicherung, Reifenplatzer usw. usw.. Dies haben wir schon oft genug durchgekaut! Hier kann wohl eh nur ein Fachmann, wie Polizeibeamter im Kontrolldienst, genaueres schreiben! Oder? schönen Sonntag und tschüss ingemaus Ich würde sagen überladen ist überladen egal ob es nun die Achsen oder das zGG sind. Hallo Ingemaus
Dein Gewicht wär halt nur 3,5 to (auch wenn er 4 to Fahrwerk hat ) folglich bist Du überladen -> da lehne ich mich nicht aus dem Fenster um dies zu behaupten :!: Ist nämlich sehr relevant (auch für neue Führerscheine ) :!: Hallo Ingemaus
Die 5% Regel ist mir unbekannt. -- Weißt Du dazu näheres? -- Ich kenn nur Toleranzen, 15 kg pro Achse und 3% Toleranz. So zumindest wird´s bei unserer Autobahnpolizei gehandhabt. Entscheidend ist immer was in den Papieren steht, alles andere ist nebensächlich. Auch wenn das Gesamtgewicht passt, und die Hinterachse überladen ist, biste fällig! Gr mani Hi,
alles was ihr über Tolleranzen und co hier schriebt sind Märchen. Streng nach dem Gesetzbuch gibt es genau 0,0%. So nun kommt es drauf an was zur Ermittlung eures Gewichtes herangezogen wird, sprich welche Waage. die meisten 50t Brückenwaagen (z.B. in Kiesgruben) haben eine 20kg Teilung, sprich wer 79 kg wiegt und sich auf diese Waage stellt wiegt 80kg, wer 81kg wiegt bei dem zeigt die Waage 100kg an. Hinzu kommt eine Wiegedifferenz, die aber von Waage zu Waage verschieden ist, und im Eichprotokoll vermerkt wird. Zu euren gunsten wird nun angenommen, dass die waage tatsächlich den Max Bereich ihrer Tolleranz mehr wiegt und ihr ganz knapp über dem letzen Wiegebereich liegt. Noch ein tipp, solltet ihr mal auf eine Waage gezogen werden, oder die komischen Achswaagen von der Polizei, und ih habt ein schlechtes Gewissen, dann nehmt euer Handy und baut direkt neben der Anzeige eine verbindung auf. 8 von 10 Waagen fangen während dem Aufbau an in den Werten zu springen, dies lasst ihr euch von Zeugen bestätigen und fechtet dann das Wiegeergebniss an. Es gab Urteile wo es für den Fahrer gut ausging. Aber zu der Frage des TS: Wenn du die Achslast (wie im schein Eingetragen) Überschritten hast ist es gaaaaaanz schlecht. Wenn du das ZGG wie in den Papieren eingetragen überschritten hast ist es auch gaaaaaaanz schlecht. Das einzige wo du im Falle eines Falles eine kleine Chance hast mit einem blauen Augen davonzukommen ist, wenn in deinen Papieren 2 Gewichte eingetragen sind, das ZGG und das TZGG (technisch Zulässiges Gesamtgewicht). Hast du nun das ZGG überschritten, bist aber noch im Bereich des TZGG dann muss bewiesen werden dass das Überladen ursächlich für den Unfall war. In allen anderen Fällen wird davon ausgegangen und du must beweisen dass es eben nicht so war . Hallo Manhard!
Es gibt den Bußgeldkatalog, den kannst Du im Internet unter Überladung abrufen! Bis 5 % passiert nichts, dann entsprechend usw usw. Da es fliegende, bewegliche Messeinrichtungen sind, gibt es Toleranzgrenzen, da beim, nach den Aufbau keine Eichung erfolgt. Wenn angehalten, gewäägt wird, Klappe halten, sonst kann es passieren auf eine geeichte Waage gezogen und gewäägt zu werden. Dies ist eigentlich bekannt. Nur ist meine Frage , sind meine Gedankengänge doch spezieller und konnte von mir auch im Internet nicht geklärt werden! Hallo Meier! Bin ich wirklich überladen? Theoretisch oder praktisch? Setzt eine Überladung nicht eine zu hohe Masse voraus, die Einflüsse auf Bremse Reifen usw. haben kann!? Entsprechender FS über 3,5 t selbstverständlich vorausgesetzt und tschüss ingemaus
Auch wenn Du ein 6 to Auto hast,wenn das mit 3,5 to für den Straßenverkehr zugelassen ist und Du mehr wiegst hast Du überladen. Alles andere, was das Auto technisch laden lönnte, interessiert keinen. Mit der Achlast das Gleiche,was in der Zulassung steht gilt. Und wenn es überladen ist fährt man nicht automatisch ohne Führerscheln. Dieter Guckst Du hier:
--> Link Dort Ziffer 11. Bis 20 % ist Verwarnunggeld fällig, danach Bussgeld. Egal ob Achslast oder Gesamtgewicht überschritten wird. m. Hallo Mücke!
Ich habe nachgelesen: Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, eines Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war... ...bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2t übersteigt ...bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht, bei einer Überschreitung um... > 5% bis 10% 10 € > 10% bis 15% 30 > 15% bis 20% 35 Mein WM hat die Achslast nicht überschritten! Gesamtgewicht kann bis zu 4,0 t betragen WM ist rein auf dem Papier auf 3,5 t eingetragen ( Leergewicht ca 3,3 t, nicht Masse fahrbereit)). Wobei nicht jemand einen 5,0 t der bereits ein Leergewicht von 4 t hat, einfach als 3,5 t umschreiben kann. Vorher wird das FG bestimmt gewäägt und der Prüfer wird feststellen, könnte überhaupt klappen. Nun die andere Seite! Ich fahre mit einem 3.5 t mit allen Vorteilen( 4t möglich) mit einem Übergewicht zwischen 5 - 20 % also 175 - 700 kg und zahle bei einer Überprüfung den obigen Obulus! Führerschein OK ! Das kann es doch auch nicht sein! Dazu reicht meine Hirnmasse dann doch nicht! Gebe mich nur halb geschlagen! und tschüss ingemaus
Dann schlag ich nach: Es kommt auf die eingetragegen Höchstgewichte an, nicht auf die technisch möglichen. Als Motiv kann ich mir vorstellen, dass man von schwerer Beherrschbarkeit, längeren Bremswegen usw. ausgeht, um eine solche Regelung zu rechtfertigen. Ebenso ist ja die FS-Klasse B bis 3,5 To auch eine mehr oder weniger willkürlich gezogene Grenze, die ich mir auch lieber bei 4,0 To gewünscht hätte (siehe Ausnahmen für Feuerwehrleute). Mit Deiner Argumentation könnte man ja auch sagen, ob ich 20 km/h zu schnell bin oder 21 km/h dürfte ziemlich egeal sein. Trotzdem gibt es bis 20 km/ nur Verwarnungsgeld und ab 21 km/h drüber schon Bussgeld und Punkte. Grenzen durchziehen alle Lebensbereiche, und wenn es das letzte Loch im Gürtel ist... m. Hallo Mücke!
Bin nervig, aber was muss ich zahlen? Also letztendlich nur das Übergewicht im Bereich des genannten B-Kataloges? Fazit: Ablasten eines 4 t WM wenn möglic,h und mit 3,5 t 150 kg oder 350 kg für Überladung, nichts zahlen müssen, oder nur 10 € bei 350 kg Übergewicht ? Bremsweg wird, ist auch nicht länger, eher kürzer, da Maxi Bremsanlage. Andere relevante Gesichtspunkte sehe ich in keiner Art und Weise. Oder? Ist doch ein Witz!? Irgend ein gedanklicher Fehler? Was sagen unsere Nachbarn zum Beispiel Österreich. Bußgeld ab ........... in welcher Höhe? und tschüss ingemaus Hallo in die Runde !
ich fürchte, die Diskussion geht ein wenig am eigentlichen Thema vorbei. 1. Es gibt keine 5 % Toleranz. Unter 5 % Überladung zahlst Du zwar evtl nichts, aber, wenn die Polizei Dir übel will, kannst Du auf der Autobahn vor der Weiterfahrt ausladen,bis das vorgeschriebene Höchstgewicht erreicht ist. viel Spass. 2. und viel entscheidender: Bei Überladung verlierst Du Deinen Versicherungsschutz !! Wie es der Teufel will, hast Du einen Unfall.Bei der Untersuchung der Unfallumstände wird das WOMO- Gewicht überprüft und Überladung festgestellt. Die Versicherung zahlt keine Pfennig und Du wirst Deines Lebens nicht mehr froh. Lass den Unsinn der Ablastung sein. dschaps
Ingemaus -> Du bist Theoretisch und Praktisch Überladen :!: :!: Pass auf : du fährst dein Mobil mit 3650kg :!: und bist somit um 150 Kg überladen -> obwohl Du an der Hinterachse/Vorderachse noch zb. 500 kg Reserve hast :!: andersrum gibt es den Fall:-> mein Womo wiegt fahrbereit 3000kg -> darf aber Gesamt 3,1 to. Da Meine Hinterachse nur mit 1700 kg Zugelasssen ist ,und die Va mit 1600 kg -> kann ich trotz 100 kg Reserve ,bei der Gesamtmasse , trotzdem schon überladen sein ,zb. HA Last 1800 dann bin ich hier 100 kg zu schwer und muss zahlen obwohl ich die Gesaqmtmasse nicht erreiche :!: Die Frage ist jetzt bei Dir was die Hinterachslast /Vorderachslast sagt -> wird sie auch mit abgelastet -> was steht im Brief :?: wenn sie die Original Daten vom Chassis nehmen, wirst Du eine Menge Reserve haben und brauchst dich nicht drum kümmern hier Probleme zu bekommen aber Überschreite nicht die 3,5 to. -> denn Du verschaffst Dir hier ja einen "Vorteil " ,der hier sogar erheblich ist gegenüber Fahrzeuge über 3,5 to. wie teuer eine Überschreitung wird :nixweiss: ... und ja es gibt Grenzen -> -10% /20% etc. habe ich selbst irgendwo schon gesehen :!: verlass Dich aber nicht drauf . Mueckenstürmer hat oben schon etwas geschrieben zu den Grenzen /Unterschieden -> die sogar gravierend sein können . ist wie mit den Blitzern -> ab 10 km/h mehr sollten sie eigentlich erst blitzen : denkste --> 3x im letzten halben Jahr auf der Autobahn 10 km/h zu schnell - Toleranz macht 7 = 10 €....das kann Dir auch passieren ,nur des es jetzt ums Gewicht geht ! ohhh war ein wenig lang -> sorry .... :oops:
Der Polizist interessiert sich nicht für Deine Bremsanlage :wink: Der liest die Zulassung ,und schaut auf die Waage, und sagt was es kostet :D So einfach ist das :) Dieter Hallo dschaps!
Es geht nicht, in meinem Denkanstoß, um die Überladung um eine Prozentzahl Wenn das Übergewicht nicht die Bremsen Reifen usw überlastet warum soll da ausgeladen werden müssen? Verwechsle bitte nicht das notwendige Ausladen für die Weiterfahrt, wenn das WM für 3,5 t überladen und die Achslast überschritten ist. Hier gibt es den Bußgeldkatalog, dazu natürlich,weil Gefahr im Verzug, eine Weiterfahrt nur, wenn keine Überschreitung einer Last mehr besteht! Hier liegt Dein Denkfehler! Warum und damit sind wir wieder ungern bei der Versicherung, sollte diese im Bedarfsfall wegen einer Überladung, die technisch nie bestanden hat, sich vor der Haftung drücken!? Wer kann dieses Rätsel lösen oder mich zu 100 % überzeugen, dass mein Denkanstoß so verkehrt ist? und tschüss ingemaus Hi ingemaus
Kenne in Österreich niemanden der wegen einem überladenen Wohnmobil massive Probleme bekommen hat. Ich glaube jedoch das Kontrollen in die Richtung mehr werden. Die Polizei steht und wartet bei uns in der Gegend auf die Holz-Lkw. Wenn ihnen dann gerade ein Wohnmobil unterkommt, vielleicht noch mit Roller hinten drauf, na ja......... Ich persönlich habe aber auch den selben Gedanken wie du. Mein X695 hat reisefertig auch "gute" 3,5 Tonnen. Für mich macht es aber auf jeden Fall den Unterschied dass mein Transit für lockere 3850 ausgelegt ist. Ob es die Polizei auch so sieht :vogel: :vogel:. Überladen ist halt überladen, obwohl die Strafe in Deutschland ja sehr "Kundenfreundlich" ist. bert Wenn so ist, bei VW wird ein T 5 Motion gebaut, welcher leer, also ohne Fahrer mit vollem Tank 2585 kg wiegt, in den Papieren steht zuläss Gew. Gesamt 3000 kg-Leergewicht 2350 kg, unter Punkt 15-KfZ-Brief steht kann abweichen bis 2585 kg, das Fahrzeug bekommt eine EU Übereinstimmungsbescheinigung mit einem Leergewicht von den 2585 kg und mit 7 Sitzplätzen. Ich kann in diesem Fahrzeug keine 7 Personen transportieren, gleich recht nicht mit Gepäck und das mit Zustimmung der EU.
Also macht euch keinen Kopf, noch was zum Versicherungsschutz- hab ich ein Fahrzeug mit einem Gesamtgew,von 3890 kg und abgelastet auf 3,5 Tonnen und mache einen Auffahrunfall, wiege dabei 3700 kg, dann ist das nicht grob Fahrlässig, habe ich extra bei meiner Versicherung nach gefragt. Anders verhält es sich bei dem T 5, wenn ich den Überlade, überschreite ich die Achslasten. Das Thema haben wir jedes Frühjahr und es endet jedesmal im "Chaos" Hallo Freunde,
Überladen ist überladen und kostet Geld. Sicher ist es im Einzelfall immer eine Ermäßenssache. Ich selbst mußte in Frankreich pro Kg 100€ bezahlen. In Deutschland werden 3% auf den mobilen Waagen akzeptiert,wenn man aber auf eine Reifeisenwaage gezogen wird 0% Toleranz. In Östreich gilt auch die 0% Toleranz. Aber wie gesagt,es liegt immer in der Ermäßendsache der Beamten. Ich habe erlebt bei meiner Kontrolle in Frankreich,wie ein 3,5t Fahrzeug kontroliert wurde,er war mit 1180kg überladen,er durfte nicht weiter fahren und mußte ausladen.Der Fahrer Argumentierte,das daß Fahrzeug doch eigentlich für 3850kg ausgelegt wäre,aber das hätte ihm fast die Beschlagnahmung des Fahrzeuges gekostet. Also rufe ich euch zu.fahrt immer überladen wenn ihr zuviel Geld habt. Ich bin in den letzten 2,5 Jahren 4mal gewogen worden,man ist nirgends mehr sicher. Ich habe mein Fahrzeug auflasten lassen,das ist billiger. Klaus Hallo WM-Gemeinde,
zu diesem Thema möchte ich, soweit es die BRD betrifft, auch meinen (ich denke fachlichen) Senf dazugeben. 1. Die Verpflichtung das Fahrzeugewicht überprüfen zulassen ergibt sich aus § 31c StVZO 2. Es gelten die Gewichte, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 eingetragen sind. Was techn. möglich ist, ist uninteressant 3. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog wird angewandt 4. Bei den mitgeführten Radlastwagen für Messungen bis 10t wird eine Vekehrsfehler von 50kg pro Wiegung/Rad abgezogen, bei den Waagen bis 2500 kg nur 5 kg (Betriebsvorschrift für die Waagen). 5. Bei den geeichten stationären Waagen gilt das Eichgesetz. 6. In Rheinland-Pfalz wird ab 10% Überladung (egal ob Achslast oder Gesamtmasse) abgeladen. 7. Die mobilen Waagen sind alle gegen elektromagnetischen (Handy) Störungen nachgerüstet und arbeiten störungsfrei. 8. Die Wäagung ist nach den Bestimmungen des Eichgesetzes und gemäß den Betriebsvorschriften für die Waage durchzuführen. Hierüber ist eine Niederschrift zufertigen. Wer mehr wissen möchte, kann mir eine KN schreiben. Viele Heiinjoy
Da hast Du richtig glück gehabt, mein WoMo fuhr im Jahr mehrere Male durchs gelobte Ösiland und immer überladen, keine 10 %, das wäre doch bißchen viel, aber gewogen ist keiner von uns in den letzten 10 Jahren geworde. Außerdem braucht man bei Radlastwaage bloß beim Auffahren stark zu bremsen und schon ist sie hin :kuller: Hallo Waldtroll,
das ist absoluter Quatsch. Ich habe die Waage seit über 10 Jahre im Einsatz. Vom Bremsen ist sie noch nie kaputt gegangen, obwohl den Trick einige versucht haben. Viele Heiinjoy
Hallo Klaus, ja sag mal, wo fährst Du denn rum ? Ich bin in 40 Jahren noch nie gewogen worden. Fahr aber auch nie mit mehr als 3500 Kg GG. lg peter
Hallo Heiinjoy, herzlichen Dank für Deinen sachlichen Beitrag. Hoffentlich bringt er einige vorsätzlich überladen Fahrenden ein wenig ins Grübeln. lg peter
Hast du dich da nicht verschrieben? Das würde ja ansonsten bedeuten, dass wenn du lediglich um 10 kg überladen warst, du ja schon 1.000,00 € hättest zahlen müssen. Das ist für mich undenkbar. Es grüßt Wolf Hallo!
Ein guter Freund: seit 30 Jahren Polizist mit langjähriger Autobahnstationierung, mein Neffe: seit 20 Jahren Polizist, mein Sohn: seit fast 10 Jahren bei dem Verein. Ich habe sie alle schon zu dem Thema befragt, da ich auch damit geliebäugelt hatte, meinen 4-Tonner auf 3,5 to ablasten zulassen. Mein Fazit aus diesen Gesprächen: 1. man sollte sich nicht erwischen lassen. 2 wenn man erwischt wird, dann nicht auch eine technische Überladung riskieren. 3. Verlust des Vers.-Schutzes, insbesondere der Haftpflicht, kaum möglich (z.B. grob fahrlässig mit Vorsatz: betrunken, weit überladen, ohne FS, zu schnell). zu 1: Wie geht die Überwachungsbehörde bei Gewichts-Kontrollen i.d.R. vor? Sie picken sich möglichst die Fahrzeuge raus, die irgendwie überladen aussehen, man möchte ja eine gewisse "Erfolgsquote" erreichen. Denn während der Zeit, wo jemand ohne "Übergewicht" gecheckt wird, fahren x andere vorbei, die möglicherweise zuviel auf den Achsen hatten. zu 2: wird in D wesentlich lascher gehandhabt als in anderen Ländern! zu 3: ist im Ausland (vor allem außereuropäischen) u.U. auch ganz anders als bei uns. Also: man achte auf sein Gewicht (nicht nur beim WoMo :wink: ) und riskiere wenig. Ich bin bei 4-to geblieben. Allerdings wird mein nächstes 7m-Mobil eines von der Sorte sein, die als Leichtbau angeboten werden. Sie sind heute tatsächlich etwa 200 kg leichter als vergleichbar ausgestattete ältere Fahrzeuge gleicher Größe. Dann wird eine Ablastung von 4to auf 3,5 to erfolgen, was mir reicht. LG Eugen Hallo!
Auch Polizeibeamte können sich irren, zumal bei uns in Hessen wieder andere Prozent-Margen gelten als zB. NRW. Ich habe hier bei uns entsprechend nachgefragt. Der Beamte war sich sicher, dass die Überladung nach Katalog zu ahnden ist. Bei der Frage nach einem WM das theoretisch für eine Massenbelastung für 4 Tonnen ausgelegt, als 3.,5 Tonner im Brief eingetragen, was dann passieren würde, wurde es undeutlich. Man habe neulich einen Sprinter mit Übergewicht gewogen der mußte stehen bleiben. Dies hat mir nichts zu meiner konkreten Frage gesagt. Hallo Heiinjoy! Deine Mail erklärt mir eigentlich am ehesten was Sache ist. Aber ausladen ab wieviel Prozent? Oder anders gefragt: Bestraft nach Bußgeldkatalog und jeweiligem Übergewicht und dann? Kannst Du sagen, Gefahr im Verzug ab soviel Übermasse, dann ausladen. Oder bezahlen, wenn im Rahmen und weiter fahren lassen? Was sind für einen 4 t der als 3,5 t fährt sagen wir 100 -150 kg Übergewicht? Wäre, und dies ist meine Meinung, auch irgendwie nicht ganz richtig. Nun sitzt Du wahrscheinlich in der Zwickmühle! Ist hier nicht eine Gesetzeslücke, die in D bestimmt sagt, was ab wann getan werden muss? und tschüss ingemaus Hallo ingemaus
Was reitest Du immer auf den 4 tonnen rum. Entweder hast Du einen 4 Tonner,dann steht es so im Papier, oder Du hast einen 3,5 Tonner,dann steht es auch so im Papier. Wenn Du einen 3,5 Tonner überladest mußt Du mit den Konsequenzen leben. Der Polizist weis doch nicht warum der nur 3,5 Tonnen hat,in den Papieren steht 3,5 Tonnen und mehr weis der auch nicht. Und nur danach handelt er. Dieter Eine Gesetzeslücke besteht meiner Meinung nach nicht.
Es besteht eher die "unverständnis" von WM-Fahrern die partou der Meinung sind ein auf 3,5t abgelastetes Mobil darf Straffrei bis auf 4t beladen werden. Das ist -entschuldigung- Quatsch. tober Hallo,
ich glaube, das sich in nächster Zeit in der Sichtweise mancher WOMO-Fahrer, die bisher glaubten, überladen zu fahren, sei straflos und somit kein Problem, einiges ändern wird. Wenn hier im Forum immer öfter von rigerosen Aktionen der Polizei im In - und Ausland berichtet wird, kommt hoffentlich der Eine oder Andere mächtig ins Grübeln. Habe jetzt wieder einen WOMO-Fahrer mit einem 20 Jahre alten 3,2 t GG Rimor getroffen, mit ständig einer Tonne Übergewicht unterwegs, ohne sich darüber Gedanken zu machen. Selbst ein Roller außen auf der Bühne muß immer dabei sein. Also da fällt mir nichts mehr ein. lg peter Hallo Ingemaus,
als Polizist bin ich nach dem OWiG verpflichtet, Ordnungswidrigkeiten zu verhindern. Das nach Verhängung einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder Erstattung eine OWiG-Anzeige damit auch die Überladung sich in Luft auflöst, ist mir nach 38 Dienstjahren (davon 18 Jahre als Leiter des Schwerverkehrskontrolltrupps) neu. Oder anders ausgedrückt: Einen Ablasshandel gibt es bei der deutschen Polizei nicht. Viele Heiinjoy Was hackt hier macher Erfahrener immer auf die WoMos rum. PKW wenigstens die der neuerern Bauart sind fast ständig überladen Hallo Ingemaus,
habe mich heute mit einem in unserem Hause stationierten Tüv-Mann darüber unterhalten. Ich ging davon aus das du folgendes vorliegen hast: vorher 4000KG, nach Umschreibung 3500KG VA = 2000KG HA = 2000KG zGG = 3500KG (die max zulässigen Achslasten bleiben von deinem ursprünglichen 4 Tonner erhalten) Hättest du bei einer Wiegung VA = 1400KG HA = 2100KG (2000 + 5%) GG = 3500KG würde dir der Sheriff ein Umladen an Ort und Stelle auferlegen. Ob das eine "Knolle" gibt kann uns heiinjoy sicher genauestens beschreiben. Hättest du bei einer Wiegung VA = 1400KG VA = 2200KG GG = 3600KG wärst du auf der HA um 10% drüber, aber GG nur um 100KG drüber was 2,85% entspricht. Nach Umladen der 100KG von hinten nach Vorne bleiben die 2,85% GG bestehen, jedoch die HA ist wieder ok. Tatbestand der Überladung HA um 10% ist es definitiv. Hättest du bei einer Wiegung VA = 1700KG HA = 2000KG GG = 3700KG bist du 5,71% GG drüber, was eine Knolle nach sich zieht. Hättest du bei einer Wiegung VA = 1500KG HA = 2200KG GG = 3700KG bist du egal wie du umpackst 5,71% zGG drüber, was eine Knolle nach sich zieht. Da du aber zusätzlich HA 200KG = 10% drüber bist kostet dies natürlich mehr. Frage mal an heiinjoy: Kostet dies jetzt 2 "Knollen"?; oder nur die "HA-Knolle"? Hättest du bei einer Wiegung VA = 1500KG HA = 2300KG GG = 3800KG bist du 300KG HA drüber was 15% entspricht und gleichzeitig 300KG GG drüber was aber nur 8,57% entspricht. Kannst du an Ort und Stelle nicht ablasten und umpacken (Wasser, Toilette, egal was) um unter die 3500KG und die 2000KG HA Last zu kommen wird dir die Weiterfahrt (heiinjoy berichtige mich wenn dies nicht so ist) definitiv verweigert. Im umgekehrten Sinne heißt das als für mich seeeehr grenzwertige Situation: max VA Last 2000KG + 5% = 2100KG max HA Last 2000KG + 5% = 2100KG aber beides addiert max GG 3500KG + 5% = 3675KG Wenn du nun nicht unter die 3500KG kommst hast du Urlaub auf dem Parkplatz bis du die 175KG verfres.... und versof... hast. Was dazu unsere Nachbarn sagen konnte er mir auch nach einem Telefonat mit seiner Hauptstelle nicht sagen. BTW: @ heiinjoy: wird eigentlich mit oder ohne Beifahrer gewogen? Grund meiner Nachfrage ist der: Mit Frauchen und vollem Wasser + Sprittank übersteige ich die 3500KG etwas, jedoch nicht die Achslasten. Uli ...... der bei vollem Sprit und Wassertank mit 3470KG unterwegs ist. Wiegen mit oder ohne Beifahrer ?
Wenn man Dich mit Beifahrer anhält und Du ihn nach der Kontrolle wieder mitnehmen willst wird er wohl mitgewogen. Aber der gedanke ist gut :D Wird bei einer Kontrolle auch der Motorroller auf dem Heckträger mitgewogen ? Oder könnte man die "zuladung" des Rollers zusätzlich aufs GG des WM dazuaddieren ? Oder die 2. (beifahrer) Aufbaubatterie ? Spaß muss sein !! :D :D :D :D tober Hallo Dieter!
Du schreibst: Was reitest Du immer auf den 4 tonnen rum. Entweder hast Du einen 4 Tonner,dann steht es so im Papier, oder Du hast einen 3,5 Tonner,dann steht es auch so im Papier. Wenn Du einen 3,5 Tonner überladest mußt Du mit den Konsequenzen leben. Der Polizist weis doch nicht warum der nur 3,5 Tonnen hat,in den Papieren steht 3,5 Tonnen und mehr weis der auch nicht. Und nur danach handelt er. Meine Meinung: Du und andere leider auch, haben den eigentlichen Sinn meiner Frage nicht so richtig verstanden. Wenn ich ein WM kaufe welches ein Chassis für 4 t hat und ich mit 2 Personen und Zubehör , sagen wir wenn, vielleicht und überhaupt 3,6 t Masse habe, das WM ab Werk oder eine TÜV Ablastung auf 3,5 t , einträgt, alle Achslasten weit von einer Überlastung entfernt sind, wonach ist dies eine Ordnungswidrigkeit ? Gut 100 kg zuviel, Bestrafung wegen welcher Überschreitung auch immer. In der Zulassung stehen doch die höchstzulässigen Achslasten, die jeder nachlesen kann. Bei einem reinen 3,5 t der bei diesem Gewicht an seinen Grenzen liegt ist dies als Laie anders. Hier liegt wegen der Überlastung des gesamten Chassis eine Straßengefährdung vor. Also abladen! Bei dem 4,0 t auch und warum? Hallo Harly! Danke für Deine Mail und der umfangreichen Arbeit. Ich habe und plane keine Überlastung, ist von mir so ein Gedankengang, was passiert bei einem Übergewicht und der verbundenen Straßengefährdung mit einem 3,5 t der überladen und einem 4,0 t der , sagen wir total unterladen ist. Achtung: Nach §007 können nur schlafende Mitfahrer und Tier vom zGG abgezogen werden! Hallo Heininjoy! Es soll und kann sich natürlich keine Masse in Luft auflösen! Da hast Du etwas falsch verstanden! Frage an Dich als Fachmann, für uns alle, kurz und knapp. 3,5t um ca 100 kg überladen. Knöllchen nach Bußgeldkatalog? Abladen ? Oder ? 4,0 t auf 3,5 t abgelastet ca 100 kg ( ist nut eine angenommene Masse) überladen. Knöllchen nach Bußgeldkatalog? Abladen? Oder ? Das würde mich interessieren! Vielleicht habe ich mich in etwas verrannt, warum eigentlich?! Danke für Eure rege Beteiligung und tschüss ingemaus Zum Thema abladen....
ich habe noch NIE! abladen müssen, und das meiste was man mir mal im LKW nachgewiesen hat waren knapp 15% (über den 40t) Hallo Zusammen,
noch mal zur Klarstellung: Überladung Tabelle: 734020 Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts - bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t Überladung in % Führer BKat TBNR FaP/Pkt FV Ahndungssatz Euro mehr als 5 198.2.1 334160 (B-1) 10,00 mehr als 10 198.2.2 334161 (B-1) 30,00 mehr als 15 198.2.3 334162 (B-1) 35,00 mehr als 20 198.2.4 334660 B-3 95,00 mehr als 25 198.2.5 334661 B-3 140,00 mehr als 30 198.2.6 334662 B-3 235,00 Ob Abgeladen wird oder nicht, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Kollegen. In D hat sich dies erfahrungsgemäß bei ca. 10% eingependelt. Natürlich kann ich auch ab 1% darauf bestehen. Die Erfahrung von pilote600 möchte ich als seine persönliche Erfahrung nicht verallgemeinern. Er hat nach meinem dafürhalten einfach nur Schwein gehabt. In diesem Sinne Heiinjoy @ Heiinjoy
oder sich einfach einsichtig und kooperativ gezeigt, und mit den Beamten respektvoll umgegangen. Mein Fazit nach 17 Jahren Klasse 2: So wie man in den Wald reinschreit schallt es auch wieder zurück! Und so halte ich es bei jeder Kontrolle, ich respektiere die Beamten und ihre Arbeit und ihre Person, und bis heute hatte ich auf den Straßen damit nur gute Erfahrungen, auf dem Wasser nur einmal einen "Jungbullen" der irgendwie schlecht geschlafen hatte und ganz blöd gemacht hat, aber alles im allem fahre ich mit meiner Methode gut Hallo Ingemaus !
Es gibt eine einfache Formel, um sich die Überladung in Prozent auszurechnen. Überladung X 100 dividiert durch das ZGG. Eine öffentliche Waage hat auch einen Fehlerwert, den man vom Gewicht abziehen muss, das können 30 - 50 kg sein. Von 100 kg Überladung bleibt dann nicht viel übrig. Wie die Vorredner schon sagten liegt abladen im ermessen des Beamten vor ort. Und wieder verstehe ich es nicht - warum soll ein abgelasteter 4tonner mit "übergewicht" nur Strafe zahlen und nicht abladen bloß weil er das "übergewicht" locker wegsteckt ?
Wieso nicht einfach mit 4t zulassen ? Ach ja, wegen der Nachteile bei Fahrzeugen über 3,5t. Aber der Nachteil mit der dann zu geringen zuladung darf nicht sein :wink: Klingt ein kleinwenig nach Rosinenpicken. Falls der Führerschein fehlt. Den kann man machen oder nen Hänger kaufen. Sorry wenn's "Böse" rüberkommt, ich mein's nicht so, ist halt meine Meinung zu dem Thema.
AUf die Frage gibt es eine ganz vernünftige Antwort: Ein KFZ das für 3,5t technisch ausgelegt ist, wird mit 3850kg mehr belastet als es nach den technischen Richtlienien sein darf Ein KFZ das für 4t technisch ausgelegt ist wird mit 3850kg weniger belastet als dass es ausgelegt ist. Andersrum, die Bremsen eines 3,5t Fahrzeuges sind nicht für 3,85t ausgelegt, die eines 4t Fahrzeuges sehr wohl.
Das ist natürlich nicht ganz richtig. Ein 3,5 to Auto hat Bremsen die für das Gesamtzuggewicht einschließlich eines ungebremsten Hängers. Also meist 750 kg Hänger ohne Bremsen plus Fahrzeug sind 4,25 to :wink: Dieter Ralph Du hast schon recht, da zu mir relativ viel Holzzüge kommen, geraten diese schon ab und zu in eine Gewichtskontrolle. Dies wird aber nicht so verpissen gesehen, wie Lenkzeitüberschreitung-Alkoholgenuss, kommt natürlich auch auf die Prozente an.
Aber die Holzlaster sind in der Regel mit 10 Tonnen Achsen ausgerüstet. das heißt sie könnten bei Auflastung locker 50 Tonnen Ges. Gewicht haben. Was diese aber in der Regel nicht tun, weil dann eine äußert heftige Steuer fällig wird. Hallo an alle!
Vielen Dank für Eure Meinungen Tipps und Hinweise. Heiinjoy hat es als entsprechender Fachmann dann auf den Punkt beschrieben! Immer eine gerade Stoßstange wünscht uns und tschüss ingemaus |
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