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Mit 91 km/h durch 60-ger Baustelle...... 1, 2, 3


spleiss53 am 22 Apr 2010 12:44:17

Ist einem Freund von mir letzte Woche passiert. ERGO: 31 km/ zu schnell - 3 Punkte und 160 €uro Strafe.
Jedoch auf dem Bild ist so gut wie nicht erkennbar, wer da fährt. Was ist, wenn man sich darauf beruft, daß man nicht selbst gefahren ist? Dass auch andere darauf Zugriff haben.
Ich weis nur, daß hier dann ein Fahrtenbuch angeordnet werden kann - weis aber nicht für wie lange. Kennt sich jemand unter uns da aus? Oder ist das schon mal jemand passiert?

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pilote600 am 22 Apr 2010 12:46:13

Mückenstürmer hat mal (aber in bezug auf die UZ) geschrieben dass ein Fahrtenbuch in der Regel nicht gleich beim ersten Verstoß angeordnet wird, aber sicher kann man sich da halt nie sein

km99 am 22 Apr 2010 13:17:35

spleiss53 hat geschrieben:Jedoch auf dem Bild ist so gut wie nicht erkennbar, wer da fährt.

Auf welchem Bild? Das was er bekommen hat oder das, das der Behörde vorliegt? Wenn er dagegen vorgehen will, sollte er sich einen Anwalt nehmen und den erst mal Akteneinsicht nehmen lassen. ;)


Klaus

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sunchild_dd am 22 Apr 2010 13:27:39

wenn er sich ohne Nennung einer anderen Person nur darauf beruft das er seinerzeit nicht damit unterwegs war bzw. sich zumindest nicht daran erinnern kann, ist es legitim nach einem besseren Foto zu fragen (geht meistens leicht telefonisch).
tja und dann:
a) es gibt kein besseres Bild und er sagt er ist das nicht gewesen/ nicht erkennbar, kann die Behörde das Foto von der FS-Stelle anfordern und auch die betreffende Person vorladen. Lässt sich keine Identifikation herbeiführen geht es gegen Unbekannt, natürlich mit angebotener Mithilfe des Halters der noch einmal herumhorchen wird...und wird dann nach 3 Monaten eingestellt. Achtung, rein gesetzlich lässt sich auch nach dem ersten mal Fahrtenbuch anordnen, auch wenn es meistens erst später passiert.

b) es gibt ein weiteres, vergrössertes Foto auf dem man ihn bestens erkennt -> Pech gehabt

Generell ist die Frage ob es die Sache wert ist wegen sowas ein Fahrtenbuch zu riskieren. Es gibt vielleich noch viel ärgerlichere Situation wo sich mit selbiger Erinnerungsschwäche eine lange Zeit zu Fuß ersparen lässt.

Ich möchte natürlich keinen Thread über die "ethik" dieser Handlungsweise anstossen, das ist eine rein akademische Schilderung!

Maggie am 22 Apr 2010 13:45:11

Und wenn du Pech hast, liest der Sachbearbeiter hier mit, wo du eingangs schilderst, dass es deinem Freund passiert ist... :wink: - er kann dann zwar mutmaßen, ob dein Freund "sein Fall" ist oder nicht, aber ein komisches Gefühl wird bleiben.

Maggie, die immer das Gras wachsen hört...

Rumbuddel am 22 Apr 2010 13:48:15

Tja,
wie schon die Vorredner sagten, kann klappen je nach wenn und aber.

Ich persönlich würde es nicht in Erwägung ziehen, bin ich doch so erzogen worden zu der Sch... zu stehen, die ich baue!

Maxima am 22 Apr 2010 13:49:48

Das habe ich auch schon gedacht.
Meinst Du nicht, dass sich Dein Freund langfristig besser fühlt, wenn er zu seinen Taten steht, natürlich vorausgesetzt er war es wirklich selbst?

Gogolo am 22 Apr 2010 13:54:51

Solange kein Fahrverbot droht ist das doch alles egal! Wenn mann/frau zu schnell gefahren ist, dann muss mann/frau halt die konsequenzen ziehen, zahlen und Punkte kassieren. Lediglich bei einem drohenden Fahrverbot würde ich dich Sache ausreizen....


Habe die Ehre

Gogolo, derzeit 5 Punkte auf dem Konto in Flensburg

psbu am 22 Apr 2010 14:11:38

Hallo,
da hab ich auch was kurioses zu berichten:
Im Dezember 09,
mein Fahrzeug wurde in einer 50er Zone (am Ortsausgang)
mit 85kmh geblitzt.
Ich bekam einen Anhörungsbogen indem ich den Fahrer/in benennen
sollte. Da ich schon in solchen Sachen vorbelastet bin, habe ich den Fahrer/in
benannt, obwwohl es jemand aus der Verwandtschaft war. 2 Wochen später
bekommt jemand anderes aus meiner Verwandtschaft einen Anhörungsbogen
genau wegen diesem Delikt, obwohl der/die jenige überhaupt nicht gefahren
ist. Bogen ausgefüllt -bin nicht gefahren- und zurück geschickt. Nach 10 Tagen kam dann der Bußgeldbescheid zu dieser Person. 190 € und 4 Wochen
Fahrverbot und 3 Punkte. Über einen RA Einspruch eingelegt, es kam zur Verhandlung. In der Hoffnung, der Richter würde den Einspruch akzeptieren verweigerten alle Beteiligten die Aussage. Er hat nun die Entscheidung vertagt und läßt anhand der Fotos ein Gutachten erstellen.
Das Blitzfoto ist dermaßen schlecht, das man darauf niemanden zweifelsfrei identifizieren kann. Der Gutachter kann natürlich nur feststellen, das das Foto nicht mit der beschuldigten Person übereinstimmt. Von dem wirklichen Fahrzeugführer/in, den ich im ersten Anhörungsbogen angegeben habe hat niemand mehr ein Wort erwähnt.
Wenn mir nun ein Fahrtenbuch auferlegt werden soll werde ich dagegen
Einspruch einlegen, ich habe ja meiner Mitwirkungspflicht genüge getan.


s-48 am 22 Apr 2010 15:57:07

Ich kann das nicht verstehen,da werden offensichtlich Fehler gemacht(zu schnell)und dann windet man sich mit fadenscheinigen Ausreden aus der sache :twisted: Giebt es da nicht ein Gesetz das den Halter die mitschuld trägt. :?: Ernie

rje am 22 Apr 2010 16:10:25

Moin,
zu schnell fahren ist eine Sache, aber wenn man dann erwischt wird, nicht dazu stehen ist einfach unfassbar :motz: . Da werden dann die Gerichte mit so einem Blödsinn belastet, der unnötig Geld kostet und dabei von Verfahren abgehalten, die sicherlich wichtiger wären ... Ich fahre auch nicht immer den Vorschriften entsprechend :oops: , aber wenn ich dabei erwischt werden, dann muss ich mich eben damit abfinden und die Konsequenzen tragen.


Ralf

joekel am 22 Apr 2010 16:28:43

ja Ralf ich gebe dir völlig recht...... Ab und An sollte man Größe zeigen und seinem Mist stehen.

mfg

Hotte

travelrebell am 22 Apr 2010 16:34:14

Den Mannesmut mit der die Schuldigen Ihre Strafen ertragen wollen in allen Ehren, wie sie sicht dann tatsächlich verhalten, wenn ein Fahrverbot droht wage ich es anzuzweifeln...

Ich finde es legitim sich zuwehren, denn die Meßmethoden an Orten die lukrativ sind werden bevorzugt, statt an Unfallschwerpunkten die Blitzer aufzubauen. So heute an der B49 zw. Giessen und Wetzlar: auf freier Strecke wo es noch nie einen grav.Unfall gab steht der Blitzer, ---2Km weiter in den Baustellen(60erZone) wo es scheppert wird nix getan.
Grenzt an Wegelagerei, reine Willkür der Kommunen, die bessern sich den Säckel auf, deshalb ruhigen Gewissen sich wehren.
Wenn etwas spanisch vorkommt, Fachanwalt einschalten, nicht selber rumdoktern...

bärnd am 22 Apr 2010 16:36:25

Ist aber nicht modern! Heute geht das so: Sobald irgendein Mist passiert wird nach einem Ausschau gehalten dem man das in die Schuhe schieben kann. Versicherung uvm.
Aber kann mans den Leuten verdenken? Ich glaube nicht, das kriegen wir doch vorgelebt von:
Politikern
Kirchenfürsten
Bankern
Managen
usw usw.....................

:wall:

spleiss53 am 22 Apr 2010 16:50:10

km99 hat geschrieben:
spleiss53 hat geschrieben:Jedoch auf dem Bild ist so gut wie nicht erkennbar, wer da fährt.

Auf welchem Bild? Das was er bekommen hat oder das, das der Behörde vorliegt? .........

........... es ist dies das Foto, das ihm vorliegt. Hab es selbst gesehen, ist sehr schlecht und absolut nicht eindeutig erkennbar.

km99 hat geschrieben:............. Wenn er dagegen vorgehen will, sollte er sich einen Anwalt nehmen und den erst mal Akteneinsicht nehmen lassen. ;).......

...... er möchte nicht dagegen vorgehen - er fragt nur - ob es Sinn macht, sich zu wehren.

wolfherm am 22 Apr 2010 16:52:32

Hallo,

das scheint ja jetzt dann die neue Moral zu sein: Im Kleinen das tun, was man im Großen anprangert. :D

LG Wolfgang

Maxima am 22 Apr 2010 16:53:30

bärnd hat geschrieben:Ist aber nicht modern! Heute geht das so: Sobald irgendein Mist passiert wird nach einem Ausschau gehalten dem man das in die Schuhe schieben kann. Versicherung uvm.
Aber kann mans den Leuten verdenken? Ich glaube nicht, das kriegen wir doch vorgelebt von:
Politikern
Kirchenfürsten
Bankern
Managen
usw usw.....................


Traurig aber wahr! Viele schlechte Vorbilder, aber wollen wir deshalb ALLE so sein? :roll:

pluspetit am 22 Apr 2010 17:01:05

Hi,

im Grunde haben alle ein wenig recht. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind dazu da, dass man sie einhält. Allerdings sind sie kein Selbstzweck und man darf manchesmal schon nach dem Grund der Anordnung fragen.

Beispiel: A 65 KA nach Landau (Rheinbrücke) Hier gibt es auf einer 6 spurigen Autobahn ein Tempolimit von 60km/h für LKW wegen der Befürchtung die Rheinbrücke könnte unter dem Schwerverkehr leiden. Hintergrund ist, dass der Träger der Straßenbaulast kein Geld /Lust hat die Brücke richtig zu sanieren. Da frage ich mich manchmal schon, wo das ganze Geld aus der Mineralölsteuer, Kfz Steuer und LKW Maut bleibt. Da ist es natürlich einfacher einfach mal 60 hinzuhängen. Soweit könnte man das jetzt ja vielleicht noch nachvollziehen.

Wenn dann aber wenige Meter nach dem 60er Schild eine Nothaltebucht mit Blinklichtern und Bauhütchen abgesperrt wird, damit der Kombi der die Geschwindigkeitsmessung durchführt stehen kann, dann fehlt mir doch das Verständnis. Hier dient das Tempolimit nämlich nicht der Verkehrssicherheit sondern alleine dem Zweck Gelder zu sparen, die man eigentlich in die Straßenunterhaltung zu stecken hätte. Und wenn dann auch noch so kontolliert wird, dass die Verkehrssicherheit leidet (es fällt nämlich die Nothaltebucht weg) darf man m.E. schon von Abzocke sprechen.
Noch ein Hinweis: Der Straße sind keine Schäden anzusehen, sie ist wie gesagt 3 spurig in jede Richtung, breit und ohne Schlaglöcher. Der Eindruck, dass man hier max. 60 fahren darf, drängt sich somit nicht gerade auf.

LG

pluspetit

wolfherm am 22 Apr 2010 17:08:50

Hallo,

Brücke und Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW riecht nach Angst vor Seitenwind.

LG Wolfgang

joekel am 22 Apr 2010 17:09:41

ja Stilblüten gibts überall... aber mit echten 90 in eine Baustelle obwohl nur 60 erlaubt ? Da hört der Spass auf........ oder

mfg

Hotte

Julia10 am 22 Apr 2010 17:19:03

Wenn ich s verhindern könnte´zu zahlen, würde ich auch versuchen.

Die Diskussion, die Großen anprangern und sich selbst drücken, finde ich etwas fadenscheinig. Natürlich würde ich, bei unklarer Sachlage versuchen, Wiederspruch einzulegen.

Hatte vor einigen Jahren eine ähnliche Situation. Wurde bei einer Geschwindigkeitsübertretung geblitzt. Anhörung kam und zwar zunächst ohne Foto. Das habe ich dann eingefordert und siehe da, es war so unscharf, dass man selbst beim Besten Willen nicht erkennen konnte, wer gefahren war.

Daraufhin legte ich Widerspruch ein und teilte mit, ich könne micht nicht erinnern, wer das Fahrzeug gefahren habe und anhand des Fotos auch nicht erkennen könne, wer es war. Kurz darauf erhielt die Mitteilung, das Verfahren sei eingestellt. und die Androhung, beim nächsten Mal gegebenfalls ein Fahrtenbuch führen zu müssen. `

Übrigens noch ein Hinweis! Es kann passieren, das eine Polizeistreife in der Nachbarschaft mit dem Foto herumgeht und die Nachbarn befragt, ob sie die Person erkennen. ist so hier mal bei uns passiert. Ich konnte dem Polizisten leider nicht sagen, wer es gewesen sein könnte, obwohl, mit etwas Phantasie wäre ein Nachbar erkennbar gewesen wäre.

Wer allerdings schlaflose Nächte damit hätte, sollte lieber zahlen und es auf sich beruhen lassen.

Julia

Bergbewohner1 am 22 Apr 2010 18:41:48

Bei Geschwindigkeitsüberschreitung ist mir jedes Mittel recht, da raus zu kommen. Muß allerdings dazu sagen, bin erst ein paar mal solchen Abzockern in die Falle gefahren. War eigentlich nur Pinatz was ich bezahlen mußte.
Möchte aber auch dazu sagen, fahre immer vorsichtig wo es angebracht ist, Krankenhäuser,Schulen,Kindergärten usw.
Aber was sich derzeit abspielt und zwar nur weil die Kommunen kein Geld mehr haben, gehört angeprangert.
Es wird nicht dort Geschwindigkeit gemessen, wo es angebracht ist, sondern dort wo das meiste zu erwarten ist, da werden auch gleich mal Ortssschilder versetzt.
Wo es wirklich zu Gefäfdungen kommen kann, dort wird nicht kontrolliert, siehe Ramsauer, da läuft sogar dem Bayer die Galle über.
Noch was der Fahrtenbuch Beauflagung aus dem Wege zu gehen, einfach das Fahrzeug an den Ehepartner/Sohn verkaufen, schon ist es Geschichte.

s-48 am 22 Apr 2010 19:00:01

Es ist und bleibt,wie man es auch dreht und wendet eine Übertretung der Verkehrsordnung. :D
Ernie

rolf51 am 22 Apr 2010 19:20:53

Hallo Miteinander,

es ist schon traurig mit unserer Gesellschaft " mein Recht klage ich ein" meine Pflichten...sehe ich wie ich will.
Warum haben wir den Geschwindigkeitsgebote, überlegt mal.....
ca 4500 Verkehrstote jährlich davon die Hälfte wg überhöhte Geschwindigkeit.
Darüber sollte man mal nachdenken, aber die da über abzoge reden haben gott sei dank noch nicht in der Fam. einen Verkehrstoten gehabt.
Meine Vorstellung wäre, wie in der Schweiz nach Einkommen die Strafehöhe festzulegen. Der Fahrzeughalter ist immer haftbar, außer bei Diebstahl, wenn er sich nicht mehr erinnern kann ist es besser er gib den Führerschein ab.
Aber jeder hat so seine Sichtweise.

Bergbewohner1 am 22 Apr 2010 19:21:39

s-48 hat geschrieben:Es ist und bleibt,wie man es auch dreht und wendet eine Übertretung der Verkehrsordnung. :D
Ernie

Das bestreitet doch gar keiner.

hjmkarsten am 22 Apr 2010 19:44:49

Hallo Julia,

die Sachlage ist eindeutig, was fehlt ist die mögliche eindeutige Beweisführung.

Weiterhin gehe ich davon aus, dass "der Freund" selbst gefahren ist. Er hat nun die Möglichkeit um sich oder nahe Verwandte nicht zu belasten die Aussage zu verweigern , macht er aber Angaben, dann müssen diese wahrheitsgemäß gemacht werden. Interessant wäre, wenn im Nachgang der tatsächliche Sachverhalt nachgewiesen werden könnte.

Also, wenn ich einen Fehler mache - auch unbewußt - dann sollte ich soviel A.... in der Hose haben dazu zu stehen. Die drei Punkte und die 160,-- € sind zu verschmerzen, wobei ich einmal unterstelle, dass "der Freund" nicht "Jäger und Sammler" von Punkten in Flensburg ist.

Nur so am Rande: 91 km/h nach Abzug der Toleranz sind einmal grob geschätzt 100 km/h auf dem Tacho. Dies in einer Baustelle mit 60er Beschränkung ist schon recht heftig. Ob ich hier noch ein "unbeabsichtigt" unterstellen kann, wage ich einmal zu bezweifeln.


Hans-Jürgen :snoopy:

oldie2002 am 22 Apr 2010 19:57:47

gut, dass wir uns anscheinend alle so penibel an die stvo halten; es sind wohl immer nur "freunde" die schwarzen schafe .... ; also, wenn ich erwischt werde und die ordnungshüter können nicht zweifelfrei nachweisen, dass ich am steuer gesessen habe, wehre ich mich, auch wenn einige hier meinen, ich hätte dann wohl keinen arsch in der hose :wink:

aber, damit ich für meine einstellung von einigen nicht gesteinigt werde, ich habe seit 1964 den führerschein und immer noch 0 punkte in flensburg, ich scheine ja wohl folgsam zu sein oder habe wohl immer nur glück gehabt :D

jetzt klopf ich aber schnell auf holz ....

dieter2 am 22 Apr 2010 20:51:14

Ich bin der typische plus 20 fahrer.

Kostet nur Geld,aber keine Punkte.

Deshalb, auch 0 Punkte :D

Dieter

weltcamper am 22 Apr 2010 21:11:01

Hab auch schonmal erfolgreich die Strafe verweigert.
Wenn der Arbeitsplatz und somit die Existenz dran hängt versucht man das eben.

Ich bin nicht stolz darauf.

Aber gerade hier in diesem Forum machen sich doch die meisten Ihre eigenen Gesetze.

Plakettenverstösse, den Hund nich anleinen, Überladen fahren, wild pinkeln oder entsorgen u.s.w. .

Welcher Moralapostel geht jetzt Steine suchen?

Wer viel fragt, kriegt halt auch viele Antworten.
Vor allem wenns um Moral geht.

dramme73 am 22 Apr 2010 21:31:51

Hallo an alle,

Ja wo sind wir denn hier; das ist doch keine Moral und Ethik-Veranstaltung.
Noch leben wir in einem halbwegs ordentlichen Rechtsstaat; d.h. 1. solange mir nicht mit der erforderlichen Sicherheit das Vergehen (Fehlverhalten ) nachgewiesen wurde, muß ich mich auch nicht verantworten.

2. Dazu zählt auch, dass ich mich nicht selbst belasten muß!
In jedem Strafverfahren ist es nicht anders. Mit allen legalen Mitteln kann ,ja muß , ich mich verteidigen. Sonst wären ja alle Strafverteidiger moralisch minderwertig.
Sicherlich fördert gesetzeskonformes Verhalten das menschliche Zusammenleben.
Aber auch nicht ausnahmslos .
Wenn ich beichten will gehe ich in die Kirche. Wenn ich Gutes tun will oder spenden will,gibt es genug Möglichkeiten.
Ein Widerspruchsverfahren o.ä. ist doch kein Übungsfeld um Sozialkompetenz oder Moral zu erleben.
Ansonsten schöne Frühlingsgrüße von
Olli aus GÖ
in Erwartung heftiger verbaler Prügelattacken

Amue am 22 Apr 2010 22:08:24

Hallo Dramme 73,

hoffentlich fährt dir nie einer mit deiner Einstellung in dein Wohnmobil.
Hatte vor kurzem so einen Fall. Auf meinem Grundstück fuhr einer beim wenden auf mein Fahrzeug Schaden 3.000.- Euro. Obwohl Zeugen dies beobachtet haben leugnete er bis zuletzt. Hat mich sehr viel Zeit und Nerven gekostet.


Achim

wolfherm am 22 Apr 2010 22:21:28

Es lebe der Rechtsstaat. Jeder so, wie er will, bis er selbst durch einen geschädigt wird, der sich seine "Gesetze" selbst macht.

Hier geht es nicht um Kleinigkeiten. In einer Baustelle so schnell zu fahren, kann tödlich enden. Vielleicht nicht für einen selbst, aber für andere, aber scheint ja dann egal zu sein.
Das hat auch nichts mit Moralapostel zu tun. Wenn jemand durch eine solche Tat einen anderen gefährdet, gehört er einfach bestraft.

Ich fahre jedes Jahr 60.000 KM Autobahn beruflich und was ich da manchmal erlebe, ist schlimm. Erst diese Woche in einer Baustelle: Knallt einer mit total überhöhter Geschwindigkeit rein und fährt auf die vorderen Fahrzeuge auf, die sich durch den Engpass der engen Fahrbahn schlänglen - und hupt und blinkt, weil es ihm nicht schnell genug geht. Dem hätte der Führerschein für länger abgenommen gehört.

Aber jeder macht sich ja neuerdings seine eigene STVO. Ich finde manches nur noch schlimm.


LG Wolfgang

wolfherm am 22 Apr 2010 22:23:54

oldie2002 hat geschrieben:gut, dass wir uns anscheinend alle so penibel an die stvo halten; es sind wohl immer nur "freunde" die schwarzen schafe .... ; also, wenn ich erwischt werde und die ordnungshüter können nicht zweifelfrei nachweisen, dass ich am steuer gesessen habe, wehre ich mich, auch wenn einige hier meinen, ich hätte dann wohl keinen arsch in der hose :wink:

aber, damit ich für meine einstellung von einigen nicht gesteinigt werde, ich habe seit 1964 den führerschein und immer noch 0 punkte in flensburg, ich scheine ja wohl folgsam zu sein oder habe wohl immer nur glück gehabt :D

jetzt klopf ich aber schnell auf holz ....


Du musst dich ja nicht selbst belasten, du kannst ja die Aussage verweigern. Aber du solltest auch zur Kenntnis nehmen, dass du einfach Schei.. gebaut hast. Darauf braucht man dann auch nicht stolz sein. Und wenn du dann vielleicht in einer ruhigen Stunde überlegst, was du hättest anrichten können, dann ist uns allen anderen ja vielleicht schon geholfen.

LG Wolfgang

spleiss53 am 22 Apr 2010 22:38:11

........ Asche auf mein Haupt .... daß ich mich traute, eine solche Frage zu stellen ....... :wink:

Rumbuddel am 22 Apr 2010 23:37:41

travelrebell hat geschrieben:Den Mannesmut mit der die Schuldigen Ihre Strafen ertragen wollen in allen Ehren, wie sie sicht dann tatsächlich verhalten, wenn ein Fahrverbot droht wage ich es anzuzweifeln...

Ich finde es legitim sich zuwehren, denn die Meßmethoden an Orten die lukrativ sind werden bevorzugt, statt an Unfallschwerpunkten die Blitzer aufzubauen. So heute an der B49 zw. Giessen und Wetzlar: auf freier Strecke wo es noch nie einen grav.Unfall gab steht der Blitzer, ---2Km weiter in den Baustellen(60erZone) wo es scheppert wird nix getan.
Grenzt an Wegelagerei, reine Willkür der Kommunen, die bessern sich den Säckel auf, deshalb ruhigen Gewissen sich wehren.
Wenn etwas spanisch vorkommt, Fachanwalt einschalten, nicht selber rumdoktern...


Sich wehren, impliziert doch, dass ich angegriffen werde.

Wo 50 steht gilt 50 und wo 100 steht steht hundert.
Und wer meint dagegen verstoßen zu müssen, soll dann auch bitte die Konsequenz tregen.
Verkehrszeichen sind keine Interpretationssache.

Wo ist denn bitte Willkür, wenn bei einem Tempolimit ein Verstoß geahndet wird?

Willkür wäre es, wenn ich bei einem 100er Limit zahlen müßte, obwohl ich 80 gefahren bin.

Da stellt sich doch die Frage, warum sich manche partout nicht an Geschwindigkeitsbegrnzungen halten wollen?!?

dramme73 am 22 Apr 2010 23:48:29

es geht doch gar nicht um meine Einstellung; die ist im übrigen durchaus so, dass Gesetzesverstöße geahndet werden sollen.
Ich mache mir doch meine Gesetze nicht selbst, sondern diese sind vorgegeben bzw. werden bei Bedarf modifiziert.
Aber genauso gibt es für jeden Gesetzesverstoß rechtsstaatliche Regelungen - die ihr auch im Bedarfsfall in Anspruch nehmen wollt-;
und dazu zählt nun mal jede Verteidigungsstrategie.
Ich verurteile genauso Gefährdung ,Unfallflucht o.ä. sicherlich ist das zusätzlich moralisch zu verwerfen.
Trotzdem hat hier eine Trennung von Moral und Ausnutzung von klaren und legalen Möglichkeiten stattzufinden.
Es finden sich zwar in manchen Bereichen auch ethisch - moralische Begriffe ( " ehrbarer Kaufmann", " Rücksicht" i.S. von § 1 StVO etc)
das ändert aber nichts an der klaren Trennung.
Wir mögen das zwar bedauern, dass eine Aufweichung von gewissen Werten stattfindet ( was ich auch tue), gleichwohl zählt Verteidigung, wie auch die Unschuldsvermutung zu unseren wichtigen Errungenschaften.
Im übrigen wurde ich auch schon durch entspr. Verhalten geschädigt - trotzdem bleibe ich dabei.
Als ehemaliger Außendienstler bin ich Jahrzehnte zwischen 60 und 70 Ts Kilometer gefahren und habe auch so manches wenig erfreuliches von anderen erlebt.
von Olli, der lediglich versucht eine notwendige Trennung von Emotionalität und Ratio einzuhalten

Rumbuddel am 22 Apr 2010 23:50:51

dramme73 hat geschrieben:Hallo an alle,

Ja wo sind wir denn hier; das ist doch keine Moral und Ethik-Veranstaltung.
Noch leben wir in einem halbwegs ordentlichen Rechtsstaat; d.h. 1. solange mir nicht mit der erforderlichen Sicherheit das Vergehen (Fehlverhalten ) nachgewiesen wurde, muß ich mich auch nicht verantworten.

2. Dazu zählt auch, dass ich mich nicht selbst belasten muß!
In jedem Strafverfahren ist es nicht anders. Mit allen legalen Mitteln kann ,ja muß , ich mich verteidigen. Sonst wären ja alle Strafverteidiger moralisch minderwertig.
Sicherlich fördert gesetzeskonformes Verhalten das menschliche Zusammenleben.
Aber auch nicht ausnahmslos .
Wenn ich beichten will gehe ich in die Kirche. Wenn ich Gutes tun will oder spenden will,gibt es genug Möglichkeiten.
Ein Widerspruchsverfahren o.ä. ist doch kein Übungsfeld um Sozialkompetenz oder Moral zu erleben.
Ansonsten schöne Frühlingsgrüße von
Olli aus GÖ
in Erwartung heftiger verbaler Prügelattacken


Natürlich hat dies etwas mit Moral und Ethik zu tun.
Wenn ich weiß, dass isch eines Vegehens schuldig bin, kann ich dann in meinen Augen unschuldig sein solange mir dieses Vergehen nicht bewiesen wird?
Das hat aber moralisch weitreichende Konsequenzen.
Das heißt ja in jeder Situation, in der mir klar ist, nicht erwischt werden zu können kann ich tun und lassen was ich will.

Ein Widerspruchsverfahren ist dazu da, wenn man ungerechtfertigt eines Vergehens bezichtigt wird sich wehren zu können.

Aber manche scheinen ja dann morgens in den Spiegel schauen zu können:
"Ich toller Hecht ich!"

Wenn Du übrigens verbale Prügelattacken erwartest, scheint Dir ja in irgendeinem Winkel bewußt zu sein, dass das doch irgendwie nicht so korrekt ist ...

Rumbuddel am 22 Apr 2010 23:57:41

Waldtroll hat geschrieben:Bei Geschwindigkeitsüberschreitung ist mir jedes Mittel recht, da raus zu kommen. Muß allerdings dazu sagen, bin erst ein paar mal solchen Abzockern in die Falle gefahren. War eigentlich nur Pinatz was ich bezahlen mußte.
Möchte aber auch dazu sagen, fahre immer vorsichtig wo es angebracht ist, Krankenhäuser,Schulen,Kindergärten usw.
Aber was sich derzeit abspielt und zwar nur weil die Kommunen kein Geld mehr haben, gehört angeprangert.
Es wird nicht dort Geschwindigkeit gemessen, wo es angebracht ist, sondern dort wo das meiste zu erwarten ist, da werden auch gleich mal Ortssschilder versetzt.
Wo es wirklich zu Gefäfdungen kommen kann, dort wird nicht kontrolliert, siehe Ramsauer, da läuft sogar dem Bayer die Galle über.
Noch was der Fahrtenbuch Beauflagung aus dem Wege zu gehen, einfach das Fahrzeug an den Ehepartner/Sohn verkaufen, schon ist es Geschichte.


Aha,

Du entscheidest also selber wo man gefahrlos wie schnell fahren kann.
Ja prima, dann entfernen wir doch einfach sämtliche Verkehrsschilder, kann ja jeder selber entscheiden ...
Du fährst schneller als erlaubt, aber wenn man Dich erwischt ist dies Abzocke.
Einfach weil es Dir nicht passt.
Wirklich interessante rechtstaatliche Auffassung ...

Wenn es niemanden gäbe, der schneller fährt als erlaubt, gäbe es übrigens keine Geschwindigkeitskontrollen.

Rumbuddel am 23 Apr 2010 00:06:48

Ist schon ein interessantes Thema.

Die Frage ist doch eigentlich, warum manche nicht bereit sind, sich an eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten.
Und diese Frage richtet sich jetzt mal direkt an jene, die hier von Abzocke sprechen. Die meinen, ich kann das schon selber einschätzen usw.
Was ist so schlimm, sich daran zu halten.
Klar kann es passieren, dass man ein Schild übersieht. Aber dann von 70 auf 50. 80 auf 60 ... nichts wildes, wenn man sich vorher an die Begrenzung gehalten hat, Dann muss man halt für 15 - 20 K/mh zu viel latzen.
Schön auch die Aussage, ich bin meistens 20 zu schnell, das kostet nur und keine Anzeige ... was bitte ist das für eine Einstellung?

Also, was ist so fürchterlich daran, sich an Verkehrsregelungen zu halten?

Da bin ich echt mal gespannt!

dramme73 am 23 Apr 2010 00:20:29

Hallo,

Rumbuddel:

ich kann es ja verstehen; aber es geht hier nicht um " korrekt", oder um mein Bewußtsein. Es geht schlicht um die Trennung von Ausnutzung völlig legaler und auch legitimer Möglichkeiten.
Oder ist etwa der Strafverteidiger eines Verbrechers in seiner Tätigkeit moralisch zu bewerten??

Tipsel am 23 Apr 2010 00:27:34

Ich gehe davon aus, dass sowas aus Versehen passiert, also Schild übersehen und zu spät die Geschwindigkeit verringert. Sowas kann passieren.

Also manchmal 10 zu schnell ist bestimmt jedem schon passiert, von daher auch kein Thema.

Aber dass jemand mit Absicht so viel schneller fährt als erlaubt, kann ich mir nicht vorstellen. Bissi schneller ja, aber 30 mehr sind heftig.

Und wer es drauf anlegt extra viel schneller zu fahren, obwohl er die Schilder sieht - also mehr als bissi schneller - gehört einfach aus dem Verkehr gezogen, denn damit zeigt er, dass er nicht gewillt ist, sich an Regeln zu halten.

So ähnlich hab ich mal Peter eine Rede gehalten, als er anstatt 60 satte 80 gefahren ist.
Doppelspurige Straße mit Mittelstreifen zwischen zwei Ortschaften im fließenden Berufsverkehr.

Auf dem Rückweg fuhr ich. An genau dieser Stelle sagte mein Peter: Geschwindigkeitsbeschränkungen sind da, um sie zu mißachten, gell 8) Ich hatte 90 drauf :oops: :roll:

Also obwohl ich superkorrekt bin in solchen Sachen, ists mir auch passiert. Aber seit 20 Jahren bekomm ich das vorgehalten und schäm mich heute noch dafür :oops:

Wenn ich da geblitzt worden wäre, hätte ich stillschweigend meine Punkte kassiert und den Überweisungsschein ausgefüllt und mir nebenbei in den A.. gebissen, weils nicht notwendig gewesen wäre.

wolfherm am 23 Apr 2010 00:28:33

dramme73 hat geschrieben:Hallo,

Rumbuddel:

ich kann es ja verstehen; aber es geht hier nicht um " korrekt", oder um mein Bewußtsein. Es geht schlicht um die Trennung von Ausnutzung völlig legaler und auch legitimer Möglichkeiten.
Oder ist etwa der Strafverteidiger eines Verbrechers in seiner Tätigkeit moralisch zu bewerten??


Genau so haben viele Banker legal, aber völlig unethisch, dummen und arglosen Anlegern wertlose und riskante Papiere verkauft - darüber habt ihr euch alle fürchterlich aufgeregt und die Höchststrafe gefordert. Wenn schon, dann meßt nicht mit zweierlei Maß.

LG Wolfgang

travelrebell am 23 Apr 2010 02:19:48

Rumbuddel hat geschrieben:
travelrebell hat geschrieben:Den Mannesmut mit der die Schuldigen Ihre Strafen ertragen wollen in allen Ehren, wie sie sicht dann tatsächlich verhalten, wenn ein Fahrverbot droht wage ich es anzuzweifeln...

Ich finde es legitim sich zuwehren, denn die Meßmethoden an Orten die lukrativ sind werden bevorzugt, statt an Unfallschwerpunkten die Blitzer aufzubauen. So heute an der B49 zw. Giessen und Wetzlar: auf freier Strecke wo es noch nie einen grav.Unfall gab steht der Blitzer, ---2Km weiter in den Baustellen(60erZone) wo es scheppert wird nix getan.
Grenzt an Wegelagerei, reine Willkür der Kommunen, die bessern sich den Säckel auf, deshalb ruhigen Gewissen sich wehren.
Wenn etwas spanisch vorkommt, Fachanwalt einschalten, nicht selber rumdoktern...


Sich wehren, impliziert doch, dass ich angegriffen werde.

Wo 50 steht gilt 50 und wo 100 steht steht hundert.
Und wer meint dagegen verstoßen zu müssen, soll dann auch bitte die Konsequenz tregen.
Verkehrszeichen sind keine Interpretationssache.

Wo ist denn bitte Willkür, wenn bei einem Tempolimit ein Verstoß geahndet wird?

Willkür wäre es, wenn ich bei einem 100er Limit zahlen müßte, obwohl ich 80 gefahren bin.

Da stellt sich doch die Frage, warum sich manche partout nicht an Geschwindigkeitsbegrnzungen halten wollen?!?




Vorneweg- 30 mehr in ner Baustelle ist mehr wie unverfroren.

Willkür ist: sich über die Notwendigkeit hinaus, Unfall und Gefährdungpunkte zukontrollieren, dicke Kasse an Strecken zumachen, wo Autofahrer annehmen keine Limitierung zuhaben.
Dies macht Schule, in Mülltonnen versteckte Radargeräte, Tarnnetze wie im Krieg, blitzen durch die Heckscheiben, es geht schon lange nicht mehr darum für mehr Sicherheit zusorgen.

Polizei und insbes. Autobahnpolizei blitz möglichst offen und nicht versteckt, damit das Abschreckungspot. höher ist. Und wenn dann an kritischen Unfallpunkten.

Anders die Willkür vieler Kommunen, da werden explizit Punkte ausgesucht, an welchen Autofahrer garnicht an ein Limit denken, es übersehen. 60/80/100 er Zonen wechseln mehrmals in kurzen Abständen, statt durchgängig das niedr.Limit festgesetzt wird. Just dort wird Kasse gemacht, wo die Mehrzahl beinah resignativ sich auf einen Mittelwert eingependelt hat, der aber zuhoch ist. Fangstrecken, Cashpoints, Punktefallen im Jargon, sind oft nicht kontrollbedürftig da kein Unfallschwerpunkt, da haben Anwälte Ansatzpunkte. Denn diese Radarfallen, im wahrsten Sinne, dienen nur zum Geldverdienen, die Viele die Verkehrsituation falsch einschätzen und glauben schneller fahren zu dürfen.



Für dich aber sicher kein Argument, ich erwarte auch kein Kommentar dazu...

pilote600 am 23 Apr 2010 07:34:36

Hi,

es gibt sicher Stellen (viele) an denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung richtig und nötig ist, aber es gibt auch viele Stellen und Situationen wo die Schilder nur aus dem Grund aufgestellt werden weil dort ein "guter Platz" zum "abkassieren" ist.

Ein Beispiel, ist inzwischen so 15 JAhre her. Wir sind damals regelmässig (3x am Tag) im Raum Freudenstadt unterwegs gewesen. An einer Brücke wurden Sanierungsmaßnahmen vorgenommen und daher gab es dort ein Begrenzung von 50km/h. Diese Schilder wurden um 7 Uhr aufgestellt und um 15:30 Uhr wieder weggenommen.
So war es Mo bis Mittwoch, am Donnerstag Abend sind wir dann (2 LKW) gegen 19 Uhr auf dieser Strecke gefahren, alles war wie immer, keine BAuarbeiter, keine beeinträchtigung nur! Die Schilder mit 50km/h standen doch da und direkt daneben der Messwagen! Wir wurden beide mit um die 60km/h geblitzt!
Und das ist Abzocke.

Alles was "nur" Geld kostet bezahlt man (ich) alles was zu Punkten führt überlege ich ob es einen Einfachen Weg gibt diese zu verhindern, da die Sch... Punkte ja ewig stehen bleiben. Allerdings nie mit Tricks, entweder ist das Foto so schlecht oder gar nicht da, ansonsten... thats live man steht dazu!

pipo am 23 Apr 2010 08:03:48

Ich liebe dieses Forum :D
Unglaublich weitgefächertes Meinungsspektrum, klasse :wink:

Allerdings bin ich mal wieder vollkommen entsetzt über die Statements der Ethik- und Moralapostel.

Keine Frage, eine Ordnungswidrigkeit ist eine Verletzung festgeschriebener Regeln, allerdings muss doch einem möglichen Büsser die Möglichkeit gegen werden, die ihm vorgeworfene Tat in Frage zu stellen oder legale Möglichkeiten zu ergreifen, sich evt. eine Strafe zu entziehen.

So ein Verhalten erwarte ich von einem mündigen Bürger, damit der Staat sich genau überlegt, inweiweit er in mein Privatleben eingreift um dieses zu Reglementieren.

Der Gesetzgeber muss mir die Ordnungswidrigkeit nachweissen, kann er das nicht ist das nicht meine Schwäche in Ethik und Moral, sondern die Dreistheit oder Reglementierungswut der Strafverfolgungsbehörden.

Lieber einmal mehr wehren, als mich vom Staat zum Lemming erziehen zu lassen :!:

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