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Überprüfung der Gasanlage in meinem WOMO


mk9 am 10 Okt 2010 19:52:29

Da in diesem Monat HU und Gasprüfung noch erfolgt, war im Sept. schon fällig,
habe ich heute für alle Geräte die Funktionskontrolle vorgenommen.
Gestern wurde bereits die Dichtigkeitsüberprüfung des Druckreglers vorgenommen. Also Flaschenventil über Nacht geöffnet gelassen.
Natürlich vorher mit Spray überprüft, dass alles dicht ist. Magnetabsperrventil blieb abgesperrt. Also nur auf Dichtigkeit vor und hinter dem Druckregler.
Manometer zeigte 6,5 bar an. Heute Mittag nachgeschaut. Druck lag bei 5,5 bar. Alles war aber nach einsprühen mit Spray dicht.
Warum also ein Druckabfall von 1 bar :?: Liegt das am Temperaturunterschied über Nacht :?:

Habe ein paar Fotos gemacht.

Wer kann mir eine Erklärung dazu geben.

mk9 ( Manfred )

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gary32 am 10 Okt 2010 20:08:45

hallo Manfred,

geprüft wird an sich ohne Flasche, also direkt am Gasrohr zu den Verbrauchern.
Da gibt es eine Art Fahrradpumpe mit Manometer, wird Luft bis zu einem bestimmten Druck gepumpt und ca. 20 Min. ruhen lassen und dann prüft man ob ein Druckabfall erfolgt.
Letzten April musste ich Druckregler und Schläuche austauschen da die 10 Jahres frist abgelaufen war.
Darauf achten.

,

gary32

Paule2 am 10 Okt 2010 21:24:48

Hallo Manfred,

so wie ich das sehe, hast Du den Druck in der Gasflasche gemessen und der schwankt mit unterschiedlichen Temperaturen.

Die Höhe der Druckschwankungen hängt auch noch vom verwendeten Gasgemisch ab.

MfG Paule2

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driver01 am 11 Okt 2010 10:33:08

Hi,
Ihre Messmethode bringt gar nix in Bezug auf Dichtigkeit.
Wenn das Flaschenventil offen ist und zwischen offener Flasche und dem
geschlossenen Magnetventil eine undichte Stelle ist, dann strömt das Gas
aus bis die Flasche leer ist. Das Manometer zeigt also immer nur den
momentanen Druck in der Flasche.
Richtig wäre es, das Flaschenventil wieder zu schliessen. Wenn alles dicht
ist, bleibt die Anzeige auf dem Manometer konstant ( bis auf geringe
Schwankungen durch Temperaturänderungen).

Max

mk9 am 11 Okt 2010 13:18:05

Zunächst mal vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo Gary, zur eigenen Sicherheit wollte ich nur die Dichtheit der Anschlüsse prüfen.
Die eigentliche Prüfung wird natürlich vom Fachmann gemacht. Habe aber keine Bedenken bzgl. der Dichtheit der Gasanlage. Die Gültigkeit des Manometers und der Gasanschlußschlauches liegt noch innerhalb der Ablauffrist. Gasschlauch war seinerzeit etwas teurer, da wintertauglich, steht auch auf dem Schlauch.

@ Paule2, es stimmt, dass ich zunächst das Ventil der Gasflasche geöffnet und dann wieder geschlossen habe.
Wollte zunächst nur den Druck der Gasflasche wissen, lag dann bei 6,5 bar. Nach 24 Std. reduzierte sich der Wert am Manometer um 1 bar. Denke mal, dass das auch mit der Temperaturschwankung zwischen Tages und Nachttemperatur in Zusammenhang steht.

@ Max, wie bereits vorerwähnt, habe ich natürlich das Ventil an der Flasche wieder zugedreht. Mit Leckspray die Anschlüsse bis zum Magnetventil überprüft. War alles dicht, auch am nächsten Tag.
Bin aber beruhigt, dass der Druckabfall von 1 bar innerhalb der 24 Std. kein Grund zur Besorgnis ist.
Zunächst hatte ich befürchtet, dass an dem roten Knopf am Druckminderer etwas nicht in Ordnung ist. Denn dort habe ich kein Spay eingesetzt. Noch einmal ein Bild davon.


mk9 ( Manfred )

gary32 am 11 Okt 2010 15:02:21

hallo Manfred,

bei der neuen DUO Control gibt es keinen Manometer mehr.
Der TüV Techniker hat lediglich die Anschlüsse besprüht .
Dafür einen Sicherheits Knopf am Hochdruck - Schlauch.

,

gary 32

mk9 am 11 Okt 2010 19:41:11

Salut Gary,

ich denke mal, dass ich die Überprüfung der Gasanlage beruhigt entgegen sehen kann. Es gibt ja auch jede Menge Druckminderer, die ohne Manometer im Einsatz und auch für WOMO-Gasanlagen zugelassen sind.
Habe mir seinerzeit aber wieder eines mit Manometer zugelegt.
Im Sommer konnte ich einen größeren Druck als 6,5 bar ablesen und in der Leitung zu den Verbrauchern sind ja auch nur 50 mbar. Alles wird wohl einwandfrei sein.

Schöne auch an Deine Frau

Manfred

Lancelot am 11 Okt 2010 19:44:56

mk9 hat geschrieben:... und in der Leitung zu den Verbrauchern sind ja auch nur 50 mbar.


30 mbar ... neuerdings :)

mk9 am 12 Okt 2010 17:55:37

Hallo Wolfgang,

es stimmt natürlich mit Deiner Aussage zu 50% :) , denn, in meinem alten Peugeot J9 -Ausbau 1996- gab es nur Geräte ( Heizung, Kochfeld und Kühlschrank) mit 50 mbar. Siehe Druckminderer :)

Wir BEIDE haben natürlich recht :D :D


Manfred ( mk9 )

Lancelot am 12 Okt 2010 18:33:16

mk9 hat geschrieben:Wir BEIDE haben natürlich recht :D :D


Weiß nicht so recht, Manfred ...

Ich meine, daß Du zwangsweise auch auf 30 mbar umrüsten müßtest ... wer weiß mehr :?:

gary32 am 12 Okt 2010 19:03:42

hallo,

es gibt einen sogenannten "Besitzstand-Wahrung " ( oder so ähnlich ) aber sobald ein Gas - Gerät erweitert oder ausgewechselt wird, könnte es Probleme bei der Gasprüfung geben.

,

gary32

Gast am 12 Okt 2010 19:49:57

Es muß nicht zwangsweise umgerüstet werden. Wenn aber mal ein Gerät getauscht werden muss (z.B. defekter Kocher), darf dieser nur durch ein 30 mbar Gerät ersetzt werden (in dem Fall wird dann ein entsprechender Vordruckregler verbaut).
Solange alles funktioniert, besteht kein Handlungsbedarf.

Viele ,
westy75

mk9 am 13 Okt 2010 11:59:25

Hallo Wolfgang,

wie Gary schon richtig sagt, kann ich mich auf den Bestandsschutz- oder wahrung berufen. Bisher katte ich keine Probleme beim TÜV mit meinen Geräten, die alle einwandfrei arbeiten. Damals ( 1996 beim Ausbau ) mußte ich eine neue Heizung kaufen ( TRUMA S 3002 K ). Zündung nicht mit den kleinen Batterien, sondern Anschluß an die Fahrzeugbatterie.

Gary und Westy haben natürlich das Problem erkannt, dass bei Erweiterung oder Neuanschaffung eines direkten Gerätes nur noch Geräte für 30mbar zugelassen werden. Dann hätte ich ein Problem in finanzieller Hinsicht für eine neue Heizung und Kühlschrank. Die Kochgelegenheit liegt kostenmäßig ja noch im Rahmen.

Auf Heizung könnte ich u.U. noch verzichten, da nur von Mai bis Ende Oktober das WOMO genutzt wird.

Schöne

Manfred ( mk9 )

motzki30 am 13 Okt 2010 13:07:52

westy75 hat geschrieben:Es muß nicht zwangsweise umgerüstet werden. Wenn aber mal ein Gerät getauscht werden muss (z.B. defekter Kocher), darf dieser nur durch ein 30 mbar Gerät ersetzt werden (in dem Fall wird dann ein entsprechender Vordruckregler verbaut).
Solange alles funktioniert, besteht kein Handlungsbedarf.

Viele ,
westy75


Moin
Das kann ich nicht so ganz glauben. Ich denke nicht das ich bei einem defekt auf 30mbar umrüssten muss. Wozu werden denn sonst noch in jedem Katalog 50mbar Kocher angeboten ? Mich interessiert das Thema da ich mit dem Gedanken spiele den Kocher zu tauschen und eine 2. Heizung ins Fahrerhaus zu bauen. Heisst das etwa das ich keine 50mbar Heizung nachrüssten darf ?

Tschööööö Dirk

ubruesch am 13 Okt 2010 14:37:38

Hallo Dirk

du darfst ein 30 mbar Gerät als Ersatz für ein defektes 50mbar Gerät einbauen ohne die Anlage komplett um zurüsten. Das einzige was du brauchst ist ein Vordruckregler mit Freigabe. Z.B. von Truma

--> Link



Udo

mk9 am 13 Okt 2010 20:16:29

Hallo Udo,

habe mir den Link von TRUMA einmal angesehen. Das mit dem Vordruckregler wußte ich bisher nicht. In der Einbauanleitung, die ich mir mal angesehen habe, steht zwar alles genau beschrieben aber verwirrend war es dennoch für mich.
So wie ich es verstanden habe, darf der Vordruckregler nur für e i n Gerät benutzt werden. Sollte also, wie in meinem WOMO, nur Platz für 1 Gasflasche sein, so hätte ich wohl ein Problem mit den anderen Verbrauchern.
Oder habe ich da was falsch verstanden :?:

Gut, ich habe momentan keinerlei Probleme mit der Gasanlage, zum Glück.
Sonst müßte ich enorme Umbaumaßnahmen vornehmen. Den Platz für eine 2. Gasflasche könnte ich nicht realisieren.

Dennoch vielen Dank für Deine Information.


mk9

Gast am 13 Okt 2010 21:27:47

motzki30 hat geschrieben:
westy75 hat geschrieben:Es muß nicht zwangsweise umgerüstet werden. Wenn aber mal ein Gerät getauscht werden muss (z.B. defekter Kocher), darf dieser nur durch ein 30 mbar Gerät ersetzt werden (in dem Fall wird dann ein entsprechender Vordruckregler verbaut).
Solange alles funktioniert, besteht kein Handlungsbedarf.

Viele ,
westy75


Moin
Das kann ich nicht so ganz glauben. Ich denke nicht das ich bei einem defekt auf 30mbar umrüssten muss. Wozu werden denn sonst noch in jedem Katalog 50mbar Kocher angeboten ? Mich interessiert das Thema da ich mit dem Gedanken spiele den Kocher zu tauschen und eine 2. Heizung ins Fahrerhaus zu bauen. Heisst das etwa das ich keine 50mbar Heizung nachrüssten darf ?

Tschööööö Dirk


Ich habe in "meinen" gängigen Unterlagen nur Geräte mit 30 mbar gefunden (ausgnommen Geräte für Vorzelt und Gartenlauben).

@ mk9: der Vordruckregler wird zwischen Absperrhahn und Gasverbraucher montiert; unter Umständen kann man also von mehreren Vordruckreglern ausgehen, wenn mehr als ein Gerät erneuert werden müsste (oder man rüstet komplett um).

Hier ein beispiel aus dem Zubehörkatalog:
--> Link

Allerdings gebe ich zu, momentan keinen Gesetzestext parat zu haben, der beweist, dass defekte 50 mbar Geräte nur durch 30 mbar Geräte ersetzt werden dürfen.
Solange alles funktioniert, ist es ja ohnehin kein Problem.

Viele ,
westy75

motzki30 am 13 Okt 2010 22:02:57

Moin Westy
Mein Händler um die Ecke bietet die Freizeitweltprodukte an wo nach wie vor 50mbar Kocher angeboten werden. Hier z.B. einer von mehreren Kochern:

--> Link

Wenn es noch verkauft wird müsste es doch auch ein Austausch erlaubt sein oder nicht ?

Tschöööööö Dirk

Gast am 13 Okt 2010 22:13:30

Ich musste meinen defekten 50mbar Kühli auch leider durch ein 30mbar-Gerät ersetzen und habe deshalb am Hauptverteiler extra für den Kühlschrank einen 50/30 Adapter eingebaut.

Longo

helmut.luers am 13 Okt 2010 22:18:30

hallo , meines Wissens muß nicht zwangsläufig bei Austausch defekter Geräte von 50 auf 30 mb umgerüstet werden . Die neuen Duomatik- Regler gibt es doch auch weiterhin in 50 mb Ausführung .
Helmut

Gast am 13 Okt 2010 23:14:48

Ich meine, daß Du zwangsweise auch auf 30 mbar umrüsten müßtest ... wer weiß mehr

@Wolfgang
Die haben noch Bestandsschutz :!: war bei mir auch so (Bj. 89) ...
weiterhin gibt es ja auch noch 50mbar Geräte zu kaufen ,beim TÜV wurde Aufgrund meiner Nachfrage ,keine Forderung nach Umrüstung gestellt !....

@Manfred -> Deine Prüfmethode ist so, wie Du sie durchführst , schon OK -> es "verliert" kein Verbraucher Gas :!: (So überprüfte ich auch immer meine Anlage ) Ich hatte auch immer einen Verlust (bei zugedrehten Flaschen von 1,0 bar, in 12 Std ) -> bei meinem "Neuem " mit 30mbar,ist es wesentlich mehr ,bzw liegt nach 12 std ,das Manometer auf 0 -> Gasprüfung ist neu :!:

daddy01 am 16 Okt 2010 12:12:00

Hallo ,

es muß nicht auf 50 mb umgerüstet werden, nur bieten einige Hersteller nur 30 mb Geräte an, jedoch gibt es im Handel ausreichen Geräte für 50 mb :D

ernsteto am 16 Okt 2010 12:24:38

Man bekommt leider nicht mehr alle Geräte mit 50 MBar. Wir haben eine neue Truma Combi 6 und einen neuen Kühlschrank eingebaut. Beide waren nur noch in 30 MBar zu bekommen.

War aber kein Problem. Wir haben VOR jedes Gerät einfach einen 50/30 Druckminderer eingebaut. Läuft tadellos und die Gasprüfung war kein Problem.

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