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Überholverbot bei >3,5 t 1, 2, 3


uliflat am 06 Mär 2011 21:16:48

Wir sind am Anfang unserer Suche nach einem passenden Womo, bzw nach unserem Traumwomo. Verliebt haben wir uns ja schon in eins. Aber der Preis .... ooooohhh...... Nun machen wir auch schon lange rum, ob über 3,5 t oder nicht. Ltzte Woche waren wir in Sulzemoos und da haben wir dann mal wieder dies eFrage gestellt: Falle ich mit einem Womo über 3,5 t ins LKW-Recht beim Überholen, ja oder nein. Und da sagte uns ein Verkäufer: Nein.
Hm, aber sonst hört man überall, da ssei noch nicht durch, was denn jetzt??? Kann uns bei diesem Entscheidungspunkt jemand helfen?
( es kommen bestimmt noch viele Fragen, bis wir uns entscheiden, da wir bisher eben nur ausgeliehen haben und nun soll das erste eigene her)
Viele aus dem Schwabenland

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Gast am 06 Mär 2011 21:20:46

Das Überholverbots Schild auf Autobahnen für LKW`s zählt erst ab 7,5 to :!: :!:
woanders stehen die ja in der Regel nicht-> was für Dich relevant ist :!:

Randyandy01 am 06 Mär 2011 21:24:36

Na, na wenn das Zeichen 277 da steht bedeutet das:

Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

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raribay am 06 Mär 2011 21:26:54

Randyandy01 hat geschrieben:Na, na wenn das Zeichen 277 da steht bedeutet das:

Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse


Ausnahme nur mit dem Zusatzschild
Zeichen 1052-35 Gewichtsangabe (7,5t)

Richard

Gast am 06 Mär 2011 21:27:59

Aber überholen darf er trotzdem !

--> Link

HB-COE am 06 Mär 2011 21:30:07

Hallo ulifat,
bis letzen Herbst hatten wir auch ein Womo mit über 3,5 t zul. Gesamtgewicht und mussten auf Autobahnen oft hinter den LkW`s bleiben.
Sofern du das Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t meinst, gilt dieses ab 3,5t und nicht ab 7,5t
Schau mal hier..

--> Link


Helmut

raribay am 06 Mär 2011 21:30:50

meier923 hat geschrieben:Aber überholen darf er trotzdem !

--> Link


danke für den Link. War mir nicht bekannt.

Richard

Randyandy01 am 06 Mär 2011 21:32:31

Hm, dem Link folgend steht da Das:

Überholverbote für Wohnmobile durch Verkehrszeichen

Zeichen 277 bestimmt:

"Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen."

Dies führt zu einer verkehrstechnisch unerwünschten unterschiedlichen Regelung von Überholvorgängen von Wohnwagengespannen und Wohnmobilen. Wohnwagengespanne dürfen unabhängig von ihrem Gewicht im Gegensatz zu schweren Wohnmobilen überholen.

also dürfen Womo´s nicht überholen

Kleiner Tip nichts für ungut aber wer lesen Kann ist klar im Vorteil.......

Gast am 06 Mär 2011 21:34:55

--> Link


sorry..... hatte die Änderung von ????? gar nicht bedacht -> naja ist ja auch schon ne WEILE HER :D als ich den alten 2èr machte

riobode am 06 Mär 2011 21:35:44

Hallo Carsten,

also ich lese da, dass Wohnwagengespanne überholen dürfen, aber schwere Wohnmobile nicht ...

Problem dabei ist doch, dass von außen nicht immer zu erkennen ist, welches zulässige Gesamtgewicht das Fahrzeug hat ... :)

raribay am 06 Mär 2011 21:40:04

Link von Carsten
Gelockert ist zudem die Pflicht zum Mitführen einer Warnleuchte. Auch sie greift erst jenseits der 3,5-Tonnen-Grenze.
Trifft das auch auf uns Womo Fahrer von > 3,5 t. zu ???

Richard

uliflat am 06 Mär 2011 21:51:10

hmmm, hoffentlich ist diese Frage jetzt nicht zu blöde, aber es steht ja:
"ausgenommen Personenkraftwagen"
ist denn ein Womo kein Personenkraftwagen?

Randyandy01 am 06 Mär 2011 22:00:04

nö ist es nicht, ist SO-KFZ Wohnmobil, heißt auf deutsch dann, "sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil" und nicht Sonder-kfz

kintzi am 06 Mär 2011 22:07:35

Hallo, natürlich. >3,5 t gelten verkehrsrechtlich in D als LKW bis hin zur jährl. HU ab 7. (9.wenn schlau angefangen) Jahr. Einzige Ausn. auf AB: 100km/h erlaubt anstatt 80km/h. Als 2-Achser u. ohne Zwillingsreifen-HA fällt man mit Alk/TI nicht so leicht als >3,5t auf, Integr. sehen wuchtiger aus u. sind gefährdeter. Zunehmend wichtig f. Mimikri wird das in Südeuropa, da immer mehr Strassen f. über 3,5t gesperrt werden. Bei Kontrolle oder Unfall zahlt man eben, nie zugeben, das Schild gesehen zu haben, denn dann ist es Vorsatz u. keine Fahrlässigkeit mehr. Richi

uliflat am 06 Mär 2011 22:28:24

ah ja, also war das Quatsch, was uns der Typ da erzählt hat :?
Schade, dass bei Verkaufsgesprächen wohl die eine oder andere Aussage überprüft werden muß.

pipo am 06 Mär 2011 23:14:30

uliflat hat geschrieben:ah ja, also war das Quatsch, was uns der Typ da erzählt hat :?

Ja der Typ hatte wohl nur seine Provision im Kopf.

Und da gibt es noch mehr Dinge, die ein über 3.5t Womobsitzer wissen sollte. Einfach mal die Suche nutzen :wink:

Lancelot am 07 Mär 2011 13:03:29

uliflat hat geschrieben:ah ja, also war das Quatsch, was uns der Typ da erzählt hat :?


JA .. EIN :wink:

Derzeit isses noch Quatsch (weil > 3,5 to unterliegst Du noch dem LKW-Überholverbot - falls nicht auf > 7,5 to beschränkt), aber es gibt Bestrebungen, das zu ändern und die Überholverbotsregelung dem der großen Reisebusse (die auch 100 km/h auf der BAB dürfen) anzupassen.

Soll noch in dieser Legislaturperiode kommen ... :)

Sonstiges zu > 3,5 to : --> Link

Gast am 07 Mär 2011 13:26:39

Das ist auch mein Wissensstand, so wie Lancelot es schreibt. Finde ich auch richtig, den Wohnmobile sind nun mal keine LKW`s.

Mit welchem Recht sind Busse ausgenommen, Wohnmobile aber nicht. So einen Reisebus überhole ich doch mit Links.

dolata am 07 Mär 2011 14:34:50

Ja, ja, so ist das mit der Straßenverkehrsordnung. Minister Ramsauer hat versprochen, das Überholverbot für Womos über 3,5 t zu ändern, aber erst mit der kompletten Überarbeitung des derzeitigen Gesetzes. Wann das sein wird, hat er vor mehr als einem Jahr aber nicht gesagt. Solange gilt: Über 3,5 t zählen Womos verkehrsrechtlich zu den Lkw und haben sich auch so zu verhalten. Das gilt übrigens auch für Lkw-Durchfahrtverbote in Ortschaften. Einzige Ausnahme: Statt 80 km/h dürfen Womos über 3,5 t seit einigen Monaten auf der Autobahn 100 k/mh fahren. War früher nur als Ausnahmeregelung geduldet und wurde im vergangenen Jahr im Verkehrsrecht festgeschrieben.
Fahre selbst solch ein Womo und ärgere mich jedesmal, wenn ich hinter einem Lkw herschleichen muss.

Nille am 07 Mär 2011 16:02:04

Moin!

Kennt eigentlich jemand hier einen Womofahrer mit einem Reisemobil über 3,5t persönlich, der schon mal wg. Missachtung des Überholverbotes belangt worden ist?

Lancelot am 07 Mär 2011 16:04:37

JA ... ich :(

Kostet eigentlich 40 Steinchen und 1 Punkt, konnte den freundlichen Polizisten aber "bequatschen" auf eine Verwarnung mit 20 € ...

Hab übrigens gerade mal im Bundesverkehrsministerium angefragt wielang denn das noch dauern kann ... :)

EDIT : war schon im Januar 2008

Lancelot hat geschrieben:.... sorry, muß diesen alten thread noch mal vor holen ...

gerade erlebt:

auf der BAB in Brandenburg Richtung Heimat, es hat halt pressiert 8) , LKW-Überholverbot, vor mir 3 LKW´s, davor freie Strecke soweit das Auge reicht, überhole die 3 "Schnecken", Polente steht ausgerechnet da hinter einem Busch, hinter mir nach, rausgezogen, Fahrzeugkontrolle.

Soweit war´s klar: überholt im LKW Überholverbot, kostet 40 € plus 1 Punkt.

Mein freundlicher Hinweis, daß dieses Überholverbot wohl wahrscheinlich in 2008 für Wohnmobile abgeschafft wird, war den beiden Herren völlig unbekannt. Im Laufe dieser Diskussion erwähnte ich auch die Gleichstellung mit Reisebussen, die auch 100 km/h dürfen (wie Wohnmobile über 3,5 to).

Jetzt gings los: wieso 100 km/h :?:

Ich dürfe wie alle LKW nur 80 auf der BAB. Lange Diskussion, mehrfaches Nachschlagen in der STVZO, mit der Funkzentrale gesprochen, in jedem Fall nur 80 km/h erlaubt. Mein Hinweis auf genehmigten Großversuch bis 2009 ----- kein Ergebnis.

Weil die beiden Beamten aber nett waren und es mit einer kostenpflichtigen Verwarnung (ohne Punkt) für das Überholverbot erledigen wollten, wollte ich jetzt auch nicht eine Grundsatzdiskussion über etwas vom Zaun treten, das hier gar nicht zur Debatte stand.

Fazit: auch die Polizei ist nicht vor "Nichtwissen" sicher.

richi-ho am 07 Mär 2011 17:54:05

Ich wurde letztes Jahr auf der A1 bei Osnabrück von einem Streifenwagen überholt und auf einen Parkplatz geleitet. Kurz zuvor hatte ich einen LKW mit ca. 60KMH an einer Steigung überholt, ich war mir des Verstoßes bewusst, wollte aber nicht ewig hinterherzuckeln. Als der Polizist, im Beisein seiner sehr jungen Kollegin (Polizeischülerin), nach den Papieren fragte, habe ich ganz unschuldig gefragt, ob ich etwas falsch gemacht habe. "Das weiß ich noch nicht, da muss ich erst mal die Papiere sehen", war die Antwort.Kurz und knapp, er hat seiner Kollegin/Schülerin genau erklärt was im KFZ Brief steht (zulässiges Gesamtgewicht)und ich musste zahlen. Eine für mich sehr ärgerliche und teure Unterrichtsstunde - und das nur weil ich auf der Autobahn nicht dauerhaft 60 KMH fahren wollte.

richi-ho
P.s. Bei der Geschwindigkeit überhole ich trotzdem weiter, statistisch gesehen werde ich jetzt länger nicht erwischt.

brawo1 am 07 Mär 2011 20:38:51

dolata hat geschrieben:Solange gilt: Über 3,5 t zählen Womos verkehrsrechtlich zu den Lkw und haben sich auch so zu verhalten. Das gilt übrigens auch für Lkw-Durchfahrtverbote in Ortschaften.


Das ist so nicht richtig. Die Womo zählen nicht zu den Lkw und es heißt im Gesetz auch nicht, Überholverbot für Lkw über 3,5 t, sondern es heißt Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t und das ist verkehrsrechtlich ein großer Unterschied.

Gast am 07 Mär 2011 21:17:46

Das ist richtig, aber gemeint sind LKW`s ! Schau mal in die VwV-StVo zu Zeichen 277, hier wird erläutert das nur auf Strecken wo LKW`s nicht zügig überholen könne oder schneller Verkehr fließt das Zeichen aufzustellen ist.

Bergbewohner1 am 07 Mär 2011 21:36:06

uliflat hat geschrieben:ah ja, also war das Quatsch, was uns der Typ da erzählt hat :?
Schade, dass bei Verkaufsgesprächen wohl die eine oder andere Aussage überprüft werden muß.

Die bekommen ja die schweren Kisten auch kaum noch los, da ist denen jedes Mittel recht, den potenziellen Käufer zu verarschen. Also Augen auf und nicht alles glauben was die erzählen, es zählt nur was niedergeschrieben und abgezeichnet ist.

Robinson43 am 07 Mär 2011 21:50:15

uliflat hat geschrieben:ah ja, also war das Quatsch, was uns der Typ da erzählt hat :?
Schade, dass bei Verkaufsgesprächen wohl die eine oder andere Aussage überprüft werden muß.


... ist leider so. Ich erinnere mich an meine Womo - Suche 2008. Da stand bei einem Dresdner Händler ein Hymer auf Mercedes aus den 90ern. Preis war in meinem Rahmen, sonst auch ganz okay und ich fragte den Verkäufer nach der Umweltplakette. Antwort war: "da bekommen Sie auf jeden Fall Grün!" Ich ließ mir dann den Fahrzeugschein kopieren und fuhr zu Mercedes, Ergebnis: für diesen Typ gab es (2008) nicht einmal eine Rote Plakette, ein Filter, der maximal Gelb bringen würde, war zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht verfügbar. Es wurde dann ein Fiat, von Haus aus Rote Plakette und wenn es mal nötig sein sollte, die Option auf Grün!

LG Peter

uliflat am 07 Mär 2011 22:34:11

vielen Dank für eure Antworten......mir raucht der Kopf....... was nun???? lieber doch ein leichteres Modell, dann aber auch kleiner, weil über 7 Meter und nur 3,5 to.?...???...??? Aber Garage sollte schon sein, weil wir die gerne für unsere Hunde benutzen würden. Und..... Flugreisen waren noch nie was für mich, weil: die 20 kg gepäck haben für mich noch nie gereicht......... tja nun, ich glaub nun ist klar, das kann nur eine Frau schreiben :roll:

raribay am 07 Mär 2011 22:47:10

uliflat hat geschrieben:vielen Dank für eure Antworten......mir raucht der Kopf....... was nun???? lieber doch ein leichteres Modell, dann aber auch kleiner, weil über 7 Meter und nur 3,5 to.?...???...??? Aber Garage sollte schon sein, weil wir die gerne für unsere Hunde benutzen würden. Und..... Flugreisen waren noch nie was für mich, weil: die 20 kg gepäck haben für mich noch nie gereicht......... tja nun, ich glaub nun ist klar, das kann nur eine Frau schreiben :roll:


Wenn du nur wegen dem Überholverbot < 3,5 to. bleiben willst dann -- "GUT NACHT" --

Gast am 07 Mär 2011 22:53:01

Sehe ich auch so, wir haben 4,25 to Gesamtgewicht und brauchen uns keine Gedanken wegen Zuladung machen.

oberstdorfer am 07 Mär 2011 22:58:44

Also dies ist meine persönliche Meinung 8)

Zuladung ist durch nichts zu ersetzten, selbst wenn du bis 3,5 t wählst nimmt ein 4t Fahrgestell und laste ab. Für die Fahrsicherheit ist es besser wenn du noch Reserve hast.
Willst du viel und länger unterwegs sein ist unter 3,5 nur mit allerlei Einschränkungen möglich.
Und mit der Höchstgeschwindigkeit von 100km auf der Autobahn überhohl ich im bei zähfliesendem Verkehr oder Stau jeden A6 Quadro und so manchen Porsche. Auch auf Landstraßen reichen die 80 km völlig aus. Bleibt noch das Überhohlverbot für LKW, wenn die 50-60 den Berg hoch fahren reicht mir das und bei 20 an der Geislinger Steige oder den Kasseler Bergen huschst du halt mal schnell vorbei, ist zwar nicht erlaubt aber ich glaube das versteht jeder und ging bis jetzt auch immer gut.

Was bleibt ist noch die Größe, damit komm ich gut zurecht, die go-box in Austria und in der Schweiz find ichs mit der Schwerlastabgabe sogar ganz praktisch.

brawo1 am 08 Mär 2011 00:37:44

UlrichS hat geschrieben:Das ist richtig, aber gemeint sind LKW`s ! Schau mal in die VwV-StVo zu Zeichen 277, hier wird erläutert das nur auf Strecken wo LKW`s nicht zügig überholen könne oder schneller Verkehr fließt das Zeichen aufzustellen ist.


Den Verkehrsteilnehmer hat nicht die Verwaltungsvorschrift zu interessieren, sondern nur die StVO und die sagt ganz klar:

Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Hier ist also von Kraftfahrzeugen die Rede und nicht von Lkw und nur das ist maßgebend.

Übrigens fällt ein Wohnmobil, egal wie schwer es ist, begrifflich nicht unter Lkw, sondern unter Pkw, aber das ist wieder ein anderes Thema.

jennergruhle am 08 Mär 2011 00:44:42

richi-ho hat geschrieben:Bei der Geschwindigkeit überhole ich trotzdem weiter, statistisch gesehen werde ich jetzt länger nicht erwischt.

Nö, die Wahrscheinlichkeit ist immer noch die selbe. Es ist ihr nämlich ganz egal, was in der Vergangenheit war.

Gast am 08 Mär 2011 04:19:30

@ brawo1 :hearts: Klar meinte ich auch gar nicht, ich wollte nur schreiben, dass der Gesetzgeber eigendlich LKW`s meint, dass steht ja in der Verwaltungsverordnung.

Für uns wie Du richtig schreibst, sind unsere WOMO`s leider auch gemeint. Ich gehe auch davon aus, dass lediglich das Überholverbot für uns gelockert wird, alle anderen Gebote werden wohl bleiben.

Beispiel Parkverbot in PKW bereichen, fahrt über Brücken etc.

pipo am 08 Mär 2011 09:11:19

UlrichS hat geschrieben:ich wollte nur schreiben, dass der Gesetzgeber eigendlich LKW`s meint, dass steht ja in der Verwaltungsverordnung.


Ich halte ja nicht viel von Politikern, aber was ich garnicht glauben kann ist, dass sie bei der Gestaltung des Gesetztes nicht wussten, welche Bauarten unter diese Regelung fallen.
Sorry, für mich nicht nachvollziehbar.

Ist aber auch eine vollkommen überflüssige Diskussion, da wir dieses Gesetz haben und wir uns (mehr oder weniger) dran halten müssen.

Östereich hat hier zBsp. eine tolle Regelung, da das LKW Überholverbot sehr oft durch eine Angabe des zulässigen Gesamtgewichtes geregelt wird. In diesem Land hat man mal mit gedacht :!:

MobilIveco am 08 Mär 2011 09:21:32

riobode hat geschrieben:Problem dabei ist doch, dass von außen nicht immer zu erkennen ist, welches zulässige Gesamtgewicht das Fahrzeug hat ... :)

kintzi hat geschrieben: Bei Kontrolle oder Unfall zahlt man eben, nie zugeben, das Schild gesehen zu haben, denn dann ist es Vorsatz u. keine Fahrlässigkeit mehr.

richi-ho hat geschrieben:P.s. Bei der Geschwindigkeit überhole ich trotzdem weiter, statistisch gesehen werde ich jetzt länger nicht erwischt.


Da fahr' ich lieber weiter mein Fahrgestell das ohne technische Änderungen auf 4to zugelassen werden könnte mit 3,5to und bin hin und wieder ein bischen "überladen".

Saarländer am 08 Mär 2011 10:37:35

MobilIveco hat geschrieben:Da fahr' ich lieber weiter mein Fahrgestell das ohne technische Änderungen auf 4to zugelassen werden könnte mit 3,5to und bin hin und wieder ein bischen "überladen".

Wobei sich die Frage stellt, was wahrscheinlicher ist:
Beim Überholen erwischt zu werden oder Überladen auf die Waage zu müssen.


Karl Heinz

nordlicht4 am 08 Mär 2011 17:50:08

Moin,
Beim Überholen erwischt werden 8)
LG Jürgen

901red am 08 Mär 2011 18:40:25

unser letztes Womo war unter 3,5t
unser jetziges liegt über 3,5t (und tandemachse)
würde stets wieder über 3,5t kaufen, in unserer bisherigen praxis (über 50tkm) spielten unsere 4,5t keine rolle...
allein die zualdung ist praktisch nicht zu ersetzen, daher immer wieder über 3,5t.
grüße
o. - wo kein kläger da kein richter...

kintzi am 08 Mär 2011 22:26:06

Hallo, zu Austria: Wenn die Bundesstrassen > 3,5t (mit LKW-Piktogr. auf
Schild) gesperrt, dürfen Womos bis 7,49t fahren, s. Brennerbundesstrasse.
Hätten die gerne f. uns Womos auch gesperrt, liess aber die EU nicht zu. Ebenso ist es mit den LKW-Schildern >3,5t auf allen die mautpfl. AB begleitenden Strassen. Das Helenental/Baden bei Wien ist f. Campinganh.
gesperrt, Womos bis 7,49t dürfen Fahren, aber Vorsicht: kurzes Tunnel auf Strcke ist oben so eng, dass man in der Mitte fahren muss, wenn man überhaupt v. d. Höhe durchpasst.
4 bzw.4,25t auf Fiat kommen meist auch nur auf max. 500-700kg Zuldg.im Originalzust., mit Komfortzubeh. wird`s dann aber auch schnell knapp.
Mit Ablasten auf 3,5t ist meist nichts, da leer schon meist 3,4t. Tandemachser u. Zwillingsbereifte haben auch kaum mehr Zuladg. u. fallen
beim Mimikri sowieso gleich auf. Ich meine, Fhrzg. die eine Originalzuldg. v. 1000kg haben, haben wirklich keine Gew.-Sorgen, haben dann aber 5-5,5t GG mindestens. Richi PS: Grosszügig hatte ich bei 4t zGG
u. 3280kg werksfahrfertig auch gedacht, plötzlich waren es 4,4t , abgemagert nach Einbau Luftfederung bei GS 3980 kg. Bei den 3280 waren 0 Sonderwünsche dabei, mit dem etwas mehr als üblichen Werkszubeh.+ Oyster lag ich dann schon bei 3,5t fahrfertig n. DIN.

brawo1 am 09 Mär 2011 00:15:56

kintzi hat geschrieben:Hallo, zu Austria: Wenn die Bundesstrassen > 3,5t (mit LKW-Piktogr. auf
Schild) gesperrt, dürfen Womos bis 7,49t fahren, s. Brennerbundesstrasse.


Da dürfen auch schwerere Wohnmobile fahren.

kintzi am 09 Mär 2011 00:30:24

Hallo Wolf, bis zu welcher Tonnage? Dank u. Richi

brawo1 am 09 Mär 2011 11:29:56

kintzi hat geschrieben:Hallo Wolf, bis zu welcher Tonnage? Dank u. Richi


Hallo,

nach oben offen, da Wohnmobil kein Lkw.

Lancelot am 09 Mär 2011 12:37:04

Lancelot hat geschrieben:Hab übrigens gerade mal im Bundesverkehrsministerium angefragt wielang denn das noch dauern kann ... :)


Habe gerade Antwort von Bundesverkehrsministerium erhalten :

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie nach der Aufhebung des
Überholverbots für Wohnmobile fragten.

Die Geltungsdauer der 12. Ausnahmeverordnung zur
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), nach der Wohnmobile mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis zu 7,5 t auf Autobahnen und
Kraftfahrstraßen Tempo 100 km/h fahren dürfen, gilt mittlerweile
unbefristet. Es liegt damit eine dauerhafte Regelung vor.

Bund und Länder sind sich grundsätzlich einig, dass die so genannten
"Schweren Wohnmobile" von durch Zeichen 277 StVO getroffenen Lkw
Überholverboten ausgenommen werden sollen, ohne damit aber
Begehrlichkeiten von Nutzern anderer Fahrzeugarten (z. B. Kleinlaster)
zu wecken. Dies erfordert gleichzeitig aus systematischen Gründen eine
Prüfung aller StVO Vorschriften mit ähnlichem Adressatenkreis.
Die Überprüfung der Vorschriften in der StVO (darunter auch Z 277)
dauert noch und wird im Rahmen einer der nächsten StVO Novellen geändert werden.

Mit freundlichen n

XXXXX


Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -


Also : leider immer noch kein konkreter Termin ... :(

hwh1301 am 09 Mär 2011 18:12:54

Hallole,

die im Bundesverkehrsministerium spielen halt "Beamtenmikado", bei Mikrosoft würde solch ein Update drei Tage dauern :D :D :D .

LG Hans

euraklaus am 09 Mär 2011 18:20:55

mein womo ist auf 3,75 t aufgelastet ...also noch ziemlich klein ...

und bisher habe ich nich nicht an das überholverbot gehalten , auch an den radarstationen etwa in der schwäbischen alp nicht ..und habe noch nie ein protokoll bekommen .

gibt es hier jemand mit einem "Normalen " Womo , also einem , dem man nicht auf 500 m ansieht , dass es weit mehr wiegt , der bei einer automatischen radaranlage erfasst und bestraft wurde ????

Klaus

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