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Carport bauen


tzetoni am 19 Mär 2011 00:55:16

Hallo
Ich wohne im Kreis Warendorf/NRW und möchte ein Carport bauen.
Kann mir jemand Anregungen und Tips geben?

Ich müsste eine Durchfahrtshöhe von mind 2,85 cm haben. Womo ist knapp 7 mtr. lang.

Würde gerne auf 9 mtr Länge gehen, und einen kleinen Geräteschuppen eventl. anbauen von ca 2 mtr, sowie 3 mtr. Breite. Höhe ???
Wie hoch darf ich bauen? Weiss das jemand. Angeblich nur 3,0 mtr. Stimmt das?

Wäre für Infos sehr dankbar.

Liebe

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Gast am 19 Mär 2011 01:26:25

Das ist von Land zu Land und von Stadt zu Stadt verschieden.Hier in
Hessen brauchst Du keine Genehmigung, in anderen Bundesländern
brauchst Du die.Am besten beim Bauamt Deiner Stadt erkundigen,das
ist der sichere Weg.

Arno

Gast am 19 Mär 2011 07:43:45

Hallo

Ich wohne im Kreis Warendorf und habe ein Carport selber gebaut.
Die Maße sind H=3,0 B=3,5 L=7,0
Leider hatte ich es damals für eine Durchfahrtshöhe von 2,5 Meter
gebaut. Das liegt daran das ich seiner Zeit nur ein Geländewagen hatte.
Ich hatte den Carport so konstruiert das ich es jederzeit erhöhen kann.
Du braucht auf jeden Fall eine Baugenehmigung. Das ist als auch keine
großes Problem. Schwieriger ist es mit der Position des Carports.
Ich habe es nur mit Hilfe eines Tricks (Vom Bauamt selber) fast auf der
Grenze des Nachbargrundstückes bauen dürfen. Normalerweise muss
du Abstand (Ich glaube) von 3 Meter zu nächsten Grundstück einhalten.
Wenn du dein Carport nicht selber bauen kannst, dann probier es mal hier
Ist ganz in deiner Nähe.
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LongJohn

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mary-jo am 19 Mär 2011 08:22:07

rosselarno hat geschrieben:Das ist von Land zu Land und von Stadt zu Stadt verschieden.Hier in
Hessen brauchst Du keine Genehmigung, in anderen Bundesländern
brauchst Du die.Am besten beim Bauamt Deiner Stadt erkundigen,das
ist der sichere Weg.



Ist leider nicht so wie er schreibt. Selbstverständlich braucht man auch in Hessen Genehmigungen,
dabei gibt es aber Unterschiede. Für kleine Carports oder auch Hütten genügt eine schriftliche Bauanzeige,
bei größeren Hütten oder Carport für Womo eine Baugenehmigung. Der sicherste Weg ist vorher beim Bauaumt erfragen,
welche von beiden für dieses Objekt nötig ist. Stellt man es an die Grundstücksgrenze ist auch die Zustimmung des Nachbarn erforderlich.


Mary-Jo

Gast am 19 Mär 2011 08:39:44

Hallo

Noch ein Nachtrag:
Rechtlich ist ein Carport nur einer wenn 1/3 nicht Umrandet/Umbaut ist.
Ansonsten ist es eine Garage !!!!
Wir wurde die Endabnahme verweigert weil ist mein Carport seitlich verkleidet habe. Jetzt nehme ich eine Verkleidungstafel ab und warte auf die Endabnahme.
:wink:

kintzi am 19 Mär 2011 09:24:36

Hallo, für Garagen u. Carports ist Grenzbebauung zulässig, wenigstens in Baden-Württ. Baugenehmigung Carport erforderlich, Garage(n) sowieso.
Unser Carport war mal f. PKW gebaut u. damit 2,50m hoch, wurde "als Reparatur" durch Einsetzen langer Pfosten auf 3,80m erhöht u. verlängert, allerdings mit Verspannungen in 2 Feldern bei 6 Stützen wegen Windlast. Bis jetzt (6 J) keine Beanstandung, allerdings keinen direkten (dort wohnhaften) Nachbarn. Richi

fuzzy am 19 Mär 2011 09:58:10


zugvogel-5 am 19 Mär 2011 10:59:45

Hallo
Gute und günstige Carports für Wohnmobile, mit allen Papieren bekommst Du hier:

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Ortwin

dieter2 am 19 Mär 2011 13:36:37

Ich habe meinen Lageplan unterm Arm geklemmt und bin zum Bauamt gedackelt.

Die waren so nett,hätte ich ganicht erwartet,und haben mir meine Möglichkeiten ausführlich erklärt.

Dieter

mafrige am 19 Mär 2011 14:20:47

Hallo tzetoni,

Wie hoch darf ich bauen? Weiss das jemand. Angeblich nur 3,0 mtr. Stimmt das?


Auch wir hatten die Begrenzung auf 3 m Gesamthöhe!
Bei ca. 20 cm Dachaufbau verblieben nur 2,80 m Einfahrtshöhe.
Lösung: wir sind ca. 40 cm in die Erde gegangen und haben jetzt einen bequemen Eingang wie auf einen Bahnhof! (mit Gefälle und Regenrinne am hinteren Ende!)

hove am 19 Mär 2011 14:44:08

dieter2 hat geschrieben:Ich habe meinen Lageplan unterm Arm geklemmt und bin zum Bauamt gedackelt.

Die waren so nett,hätte ich ganicht erwartet,und haben mir meine Möglichkeiten ausführlich erklärt.


Das kann ich auch so bestätigen. Ich benötigte vor 4 Jahren zusätzlich noch die Freigabe vom Kampfmittelräumdienst, um die Genehmigung zu erhalten. Als ich dort anrief hat man da auch nur gelacht.

Gast am 19 Mär 2011 14:59:23

kintzi hat geschrieben:Hallo, für Garagen u. Carports ist Grenzbebauung zulässig, wenigstens in Baden-Württ. Baugenehmigung Carport erforderlich, Garage(n) sowieso.


Moin,

auch in Niedersachsen u. NRW ist Grenzbebauung zulässig, dann aber nur 3 m hoch.
Bei Grenzbebauung darf das Carport 9 m lang sein !

der Winkel darf 15 m ! nicht überschreiten, also 9 m x 6 m, oder 8 m x 7 m

ich habe sogar 12 m x 5 m genehmigt bekommen unmittelbar ans Haus dran, 12 m an der Grenze, der Nachbar brauchte NICHT ! seine Einwilligung geben, habe das Carport 2008 erstellt, mit ordnungsgemäßem Bauantrag. und ist schon in der Flurkarte drin :)

tzetoni am 19 Mär 2011 15:09:33

Hallo mafrigeallo

Hast du auch Fotos von deinem Carport?

Lg

Gast am 19 Mär 2011 15:18:29

ja aber nur eins, ist aber nur ein Carport für PKW + Anhänger,

fürs Wohnmobil baue ich dieses Jahr auch noch eins, das steht dann aber frei auf meinem Grundstück, soll 10 m x 4,5 m werden.

Gast am 19 Mär 2011 15:30:25

...falls Du von der Konstruktion ein Bild haben möchtest, kann ich ja welche machen.

Die Carport nur für PKW + Anhänger + Fahrräder, seitlich alles zu, vorne kommt noch ein Rolltor rein.

Gast am 19 Mär 2011 15:36:10

...und hier baue ich dieses Jahr noch ein Carport drüber...

Gast am 19 Mär 2011 20:57:57

mary-jo hat geschrieben:
rosselarno hat geschrieben:Das ist von Land zu Land und von Stadt zu Stadt verschieden.Hier in
Hessen brauchst Du keine Genehmigung, in anderen Bundesländern
brauchst Du die.Am besten beim Bauamt Deiner Stadt erkundigen,das
ist der sichere Weg.



Ist leider nicht so wie er schreibt. Selbstverständlich braucht man auch in Hessen Genehmigungen,
dabei gibt es aber Unterschiede. Für kleine Carports oder auch Hütten genügt eine schriftliche Bauanzeige,
bei größeren Hütten oder Carport für Womo eine Baugenehmigung. Der sicherste Weg ist vorher beim Bauaumt erfragen,
welche von beiden für dieses Objekt nötig ist. Stellt man es an die Grundstücksgrenze ist auch die Zustimmung des Nachbarn erforderlich.


Mary-Jo


Da muß ich Dir aber energisch wiedersprechen.Ich habe vor 2 Jahren mein
Carport gebaut, Höhe 3,0 meter,Breite 2,80 meter,Länge 9,00meter,
Genehmigung lt.Bauamt Stadt Taunusstein nicht erforderlich!!

Arno

Gast am 19 Mär 2011 21:02:06

LongJohn hat geschrieben:Hallo

Noch ein Nachtrag:
Rechtlich ist ein Carport nur einer wenn 1/3 nicht Umrandet/Umbaut ist.
Ansonsten ist es eine Garage !!!!
Wir wurde die Endabnahme verweigert weil ist mein Carport seitlich verkleidet habe. Jetzt nehme ich eine Verkleidungstafel ab und warte auf die Endabnahme.
:wink:


Ich habe mein Carport mittlerweile komplett verkleidet, hat niemand was
dagegen.

Arno

Gast am 19 Mär 2011 21:04:25

rosselarno hat geschrieben:
mary-jo hat geschrieben:
rosselarno hat geschrieben:Das ist von Land zu Land und von Stadt zu Stadt verschieden.Hier in
Hessen brauchst Du keine Genehmigung, in anderen Bundesländern
brauchst Du die.Am besten beim Bauamt Deiner Stadt erkundigen,das
ist der sichere Weg.



Ist leider nicht so wie er schreibt. Selbstverständlich braucht man auch in Hessen Genehmigungen,
dabei gibt es aber Unterschiede. Für kleine Carports oder auch Hütten genügt eine schriftliche Bauanzeige,
bei größeren Hütten oder Carport für Womo eine Baugenehmigung. Der sicherste Weg ist vorher beim Bauaumt erfragen,
welche von beiden für dieses Objekt nötig ist. Stellt man es an die Grundstücksgrenze ist auch die Zustimmung des Nachbarn erforderlich.


Mary-Jo


Da muß ich Dir aber energisch wiedersprechen.Ich habe vor 2 Jahren mein
Carport gebaut, Höhe 3,0 meter,Breite 2,80 meter,Länge 9,00meter,
Genehmigung lt.Bauamt Stadt Taunusstein nicht erforderlich!!

Arno


Korrektur: Höhe ist 4 meter, nicht drei.

Arno

mantishrimp am 19 Mär 2011 21:09:09

Hallo,

das ist alles nicht so eindeutig zu beantworten. Ich wohne ja in Niedersachsen und plane gerade ein paar Umbauten am Haus und habe schon mit dem Bauamt gesprochen. Bei mir auf dem Grundstück steht eine Doppelgarage und ein Carport, beides auf der Grundstücksgrenze.
Es ist möglich mehr als einmal auf der Grundstücksgrenze zu bauen, wenn der Nachbar einer sogenannten Baulast zustimmt. Diese muss ich jetzt nachträglich einholen, sollte aber kein Problem sein da ein Nachbar seine Garage direkt an meine gebaut hat :D
Die maximale Höhe bei uns sind auch 3 Meter, ich hoffe das sie nicht nachmessen :eek: Wenn doch muss ich wohl 35 cm Sand auffüllen :D
Ich empfehle vorab mit dem Bauamt zu sprechen, die sind meist netter als gedacht :)

Paul am 20 Mär 2011 13:28:58

- und was Carport-Bausätze betrifft:

So einen Riesen-Bausatz mit 8-9m Länge halte ich für sehr teuer.
Günstiger sind 2 Standard-Carports, direkt hintereinander gesetzt. Die Höhe durch entsprechend hohe Stahl"schuhe" anpassen, die dann ausreichend im Betonfuß verankert sind (oder etwas "fettere" Stützpfosten holen....)

Die Dachelemente halt überlappend befestigen.

So sollte es doch günstiger gehen....

Gast am 20 Mär 2011 13:40:15

Paul hat geschrieben:- und was Carport-Bausätze betrifft:

So einen Riesen-Bausatz mit 8-9m Länge halte ich für sehr teuer.
Günstiger sind 2 Standard-Carports, direkt hintereinander gesetzt. Die Höhe durch entsprechend hohe Stahl"schuhe" anpassen, die dann ausreichend im Betonfuß verankert sind (oder etwas "fettere" Stützpfosten holen....)

Die Dachelemente halt überlappend befestigen.

So sollte es doch günstiger gehen....


War bei mir kein Bausatz, der Carport wurde von einem Zimmereibetrieb
gebaut, ich habe lediglich die Fundamente vorbereitet.

Arno

knownix am 21 Mär 2011 17:17:12

Hi,

zu der ganzen "Genehmigerei" will ich gar nichts sagen. Ich habe aber im wahrsten Sinne des Wortes, schmerzliche Erfahrungen mit dem Bau eines Womoports gemacht.
Mein allerliebster lieblings Papa hat sich Ende der 70iger ein Carport für den Wohnwagen gebaut. 2,2m nutzbare Höhe. 1986 kam das erste Womo 2,96 m hoch. Da aber gar nix draußen stehen darf, umbau des "Ports" auf 3,10 m. 1992 kam dann ein Womo mit 3,32m, 2004 ein Womo mit 3,42m ... noch Fragen? Mittlerweile steht eine, sagen wir mal Womohalle, mit 4,5m und einer 4m Einfahrtshöhe. Ich hoffe sehr das nun GUT ist.

Alles hoch amtlich genehmigt - alles gut.

Was ich eigentlich sagen wollte: Denkt unbedingt daran - Platz ist durch nichts zu ersetzen, denn durch mehr Platz.

Knownix

farmerj am 20 Apr 2011 16:07:03

Ich häng mich da jetzt einfach mal drann, da es ums gleiche Thema geht:

Wir überlegen uns zur Zeit auch, ein Carport zu bauen, allerdings müsste es mindestens 12 m lang sein, da ich einen Abstellschuppen für die Gartengeräte mit dabei haben möchte.

Jetzt hab ich mir mal die bayerische Bauordnung angesehen, da komm ich allerdings nicht ganz klar, denn da steht:
[i]Bayerische Bauordnung (BayBo)
Nach Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze ( Carports) im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr.1 mit einer Fläche bis zu 50 qm verfahrensfreie Vorhaben, außer im Außenreich.

Die Länge der Grenzbebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.



:?: :?: :?: :?:

15m wären ja klasse, Grenzbebauung auch, denn das wärs...

aber wie soll ich das mit "ausser im Aussenbereich" verstehen ?
Soll ich jetzt - wenn ich keinen Bauplan einreichen will - mein Carport ins Hausinnere bauen oder wie ????

Gast am 20 Apr 2011 16:52:49

Unter Aussenbereich verstehe ich ausserhalb der zur Bebauung freigegebenen Grundstücke. ( Ich sag mal Bauernhof)

bikesurferin am 20 Apr 2011 17:49:54

farmerj hat geschrieben:Ich häng mich da jetzt einfach mal drann, da es ums gleiche Thema geht:

Wir überlegen uns zur Zeit auch, ein Carport zu bauen, allerdings müsste es mindestens 12 m lang sein, da ich einen Abstellschuppen für die Gartengeräte mit dabei haben möchte.

Jetzt hab ich mir mal die bayerische Bauordnung angesehen, da komm ich allerdings nicht ganz klar, denn da steht:
[i]Bayerische Bauordnung (BayBo)
Nach Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze ( Carports) im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr.1 mit einer Fläche bis zu 50 qm verfahrensfreie Vorhaben, außer im Außenreich.

Die Länge der Grenzbebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.



:?: :?: :?: :?:

15m wären ja klasse, Grenzbebauung auch, denn das wärs...

aber wie soll ich das mit "ausser im Aussenbereich" verstehen ?
Soll ich jetzt - wenn ich keinen Bauplan einreichen will - mein Carport ins Hausinnere bauen oder wie ????


Geh auf´s Bauamt, wir hatte am Anfang etwas ärger mit dem Bauamt, weil die es so nicht genehmigen wollte....die Story kann ich dir nur bei einem Bier erzählen, denn da frägst dich schon.....

Es hängt soviel davon ab...bei uns ging es schon los, warum wollen sie ein Carport bauen, wenn daneben 4 Garagen stehen usw.....

Bei uns in Bayern ticken die Uhren bei so sachen glaub ich doch etwas anderes :wink:

Gast am 20 Apr 2011 18:26:23

Hab mir einen Bausatz bestellt 3,10 x 4,00 x 8,00m. Wird nächste Woche kostenlos angeliefert. Den Tip habe ich hier aus dem Forum.
Den Preis fand ich i.O.

--> Link

Wenns aufgebaut ist, stelle ich mal die Fotos ein. Ne Baugenehmigung habe ich erstmal nicht beantragt.

Wo kein Kläger, ............................

Aber mit den Jungs bei uns am Bauamt kann man reden. :)

mittelalter am 20 Apr 2011 23:51:04

farmerj hat geschrieben:Ich häng mich da jetzt einfach mal drann, da es ums gleiche Thema geht:

Jetzt hab ich mir mal die bayerische Bauordnung angesehen, da komm ich allerdings nicht ganz klar, denn da steht:
[i]Bayerische Bauordnung (BayBo)
Nach Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze ( Carports) im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr.1 mit einer Fläche bis zu 50 qm verfahrensfreie Vorhaben, außer im Außenreich.

Die Länge der Grenzbebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.



aber wie soll ich das mit "ausser im Aussenbereich" verstehen ?
Soll ich jetzt - wenn ich keinen Bauplan einreichen will - mein Carport ins Hausinnere bauen oder wie ????


Servus...

Außenbereich ist Außerhalb eines Bebauungsplanes....
Ich habe letztes Jahr auch Womo-Carport gebaut.... 5,5 m hoch, 6 m breit und 12 m lang....
Vorne Rolltor, hinten offen :D

Gast am 22 Apr 2011 11:47:50

Hallo zusammen,

wir im Westerwald dürfen Carports bis zu folgenden Abmessungen ohne
Baugenehmigung/Antrag bauen:
-Länge 10mtr / -Höhe 4mtr. / Breite -8mtr.
Allerdings darf nur eine Seite geschlossen sein-andernfalls gilt der
Carport als Garage.

Bei den Materialien (Holz) würde ich auf jeden Fall Leimholzbinder
verwenden, da diese Verarbeitung eine starke Verwindungssteifigkeit
besitzt.
Sollten die Seiten mit PVC-Trapezprofilen (siehe Foto) verkleidet
werden, würde ich auf jeden Fall die Fa. Wolff als Lieferant in
Erwägung ziehen-Die liefern in allen erdenklichen Abmessungen
und haben auch die entsprechenden Montagematerialien.
Ausserdem stimmt der Preis-ggf. wird die Ware auch geliefert.
Ich jedenfalls war mit dieser Firma sehr zufrieden.
Wenn Pultdach- dann nur mit 20mm Nut-u.Feder Schalung und als
Dacheindeckung als Aufbau Dachpappe 33 und als Endschicht V60-
Schiefer.


Patrick

mittelalter am 22 Apr 2011 13:08:44

Servus,

da muss ich mal wiedersprechen....
Im Außenbereich kommen für mich bloß verzinkte Stahlkonstruktionen in Frage...
Als Eindeckung dann Trapezblech.....

Gast am 23 Apr 2011 18:18:19

mittelalter hat geschrieben:Servus,

da muss ich mal wiedersprechen....
Im Außenbereich kommen für mich bloß verzinkte Stahlkonstruktionen in Frage...
Als Eindeckung dann Trapezblech.....


Warum denn das? Holz fügt sich viel besser in die Landschaft ein,
warum denn Stahl?

Arno

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