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Vermieter verbietet Womo parken im Garagenhof 1, 2


schummi100 am 31 Mai 2011 20:54:01

hallo zusammen
Ich hab ein problem mit meinem Vermieter und hoffe das ihr mir tips geben könnt
Ich wohne in einer großen Sackgasse an deren ende sich ein Garagenhof (ca 100) und Stellpätze anschließt. Über diesen Hof wird auch eine Eigentumswohneinheit + dazugeöhrige garagen sowie ein städticher Kindergarten angefahren . Außerdem geht vom hof auch ein weg zum Sportplatz mit Skaterplatz ab,falls nicht wirds abgeschleppt
Hier mal der link zu google maps

--> Link

Da wo das A ist wohne ich dahinter ist der Garagenhof Ihr müßt etwas rüberscrollen

Jetzt zu meinem Problem .Ich habe seit 12/2008 ein Wohnmobil (3,4 t ) welches ich seitdem auf dem garagenhof parkte.
Natürlich ohne jemanden zubehindern.Außerdem sind auch genug Parkplätze vorhanden und unbenutzt
jetzt bekam ich post vom Vermieter und Grundstückseigentümer . Ich soll mein Womo von seinem Privatgrundstück entfernen.
An der zufahrt zum hof steht nur ein schild welchen die zufahrt zum Städtischen kindergarten erlaubt und das abstellen von Wohnwagen verbietet.
Da ich ja ein wohnmobil(rechtlich wie pkw) habe zählt dieses ja nicht für mich
Auch wird das wohnmobil regelmässig benutzt und nicht nur abgestellt.
Diese Fakten hab ich in einem schreiben auch der Baugenossenschaft (Vermieter) mitgeteilt.Als antwort bekam ich nur mitgeteilt das es Ihr Privartgrundstück ist und ich woanders parken sollte.

es parkt auch ein transporter mit den ca gleichen Abmassen wie mein womo immer auf diesem hof

Jetzt hoff ich auf euch das ihr mir erklärt was für möglichkeiten ich habe meinem Vermieter zuüberzeugen das ich dort weiter parken darf

mfg
J.Schummer

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thmgoe am 31 Mai 2011 21:05:41

Wenn es ein Privatgrundstück mit ausreichend Parkplätzen ist frag doch mal ob du einen mieten kannst, wenn dies nicht möglich ist wirst du dir wohl einen anderen Parkplatz suchen müssen, da der Eigentümer ja wohl das Hausrecht hat und wenn er nict will das su da stehst dann ist das so.

Thomas

Wohnifahrer am 31 Mai 2011 21:15:17

Ich denke es kommt darauf an was in deinem Mietvertrag steht. Wenn Du mit Deiner Wohnung einen Parkplatz auf diesem Gelände gemietet hast, wird es für den Vermieter schwierig. Steht nichts über ein Anrecht auf einen PP im MV so kann der Vermieter wohl über seinen Grund entscheiden wie er möchte.

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schummi100 am 31 Mai 2011 21:25:36

hi

im mitvertrag steht nichts .ich find es nur ungerecht das ich weg soll mit dem womo aber mit dem pkw dort stehen dart .so wie auch alle mitbewohner mit ihre fahrzeugen .
dort steht auch in sprinter der annährend die gleichen maße hat wie das womo

schummi

jukeles am 31 Mai 2011 21:46:14

Hallo,

versuch doch einfach mal einen persönlichen Kontakt herzustellen.
Rede mit dem Vermieter, lege ihm die Fakten vor und biete vielleicht auch gleich Lösungen an.
Fotografier vielleicht einmal die verschiedenen Fahrzeuge, die genau die gleiche Grösse haben und biete eventuell auch ein Parkplatzmietverhältnis an.

LG jutta

anton-reiser am 31 Mai 2011 22:20:31

hallo schummi,

ich finde kein A bei google maps.
ich wohne auch in fröndenberg, wo ist denn der abstellplatz? gegenüber vom lidl? da parkt immer ein womo.

manchmal ist es so, daß laien das gewicht eines womos überschätzen; dann haben sie angst um ihre hofpflasterung. ist mir schon mal bei ner übernachtung auf dem hof von bekannten passiert (die waren wohnungsmieter). am morgen klopfte der vermieter und war "besorgt". vielleicht kanst du den vermieter ja aufklären, daß kein schaden entsteht. ansonsten würde ich mich von einem anwalt beraten lassen.

anton

jukeles am 31 Mai 2011 22:28:09

ähmmm das A habe ich auch nicht gefunden!

LG jutta

schummi100 am 31 Mai 2011 22:29:13

upps der link ist falsch
hier der richtige


--> Link

Nille am 31 Mai 2011 23:54:06

Ich gehe mal davon aus, das zu Deiner Wohnung auch ein Stellplatz gehört und dieses auch im Mietvertrag so steht, oder? Wenn bei einem persönlichen Gespräch nichts rauszuholen ist, würde ich dem Vermieter den Fzg.-Schein in Kopie anhängen und Ihm mitteilen, das Dein Womo wie ein PKW zu behandeln ist, denn so wird es ja auch versichert und versteuert wird und auch im öffentlichen Verkehrsraum (dazu zähle auch Privatparkplätze ohne Schranke) wird es so gehandhabt.

schummi100 am 01 Jun 2011 00:41:54

@Nille
Leider steht im Mietvertrag garnichts zu den Stellpätzen/ Parkplätzen und diese sind auch nicht den Wohnungen zugeteilt
Alles andere sehe ich genauso und hab das dem Vermieter auch mitgeteilt
darauf kann nur ein brief es wäre ihr privatgrundstück und ich soll umparken ansonsten wird abgeschleppt
deshalb hoffe ich ja das mir hier jemand eine rechtliche Grundlage gibt
schummi

Tipsel am 01 Jun 2011 00:57:12

Da gäbe es vielleicht ein Gewohnheitsrecht, denn es wurde ja bisher geduldet, dass du dort stehst. Hab aber keine Ahnung, ab welchem Zeitraum es zum Gewohnheitsrecht wird.

Der Grundstücksbesitzer kann sicherlich selbst bestimmen, wer auf seinem Grund unentgeltlich parken darf, und wer nicht, wenn es nicht explizit vertraglich geregelt ist. Es ist ja kein öffentlicher Parkplatz, so wie ich das verstehe. Oder steht jeder Wohnung ein Parkplatz zu? Dann kann man hier evtl. ansetzen.

Falls er ein Schild an der Einfahrt hat, dass hier die StVo gilt, solltest du parken dürfen, wenn du weniger als 3,5 t hast - oder sind das 2,8 t wie auf dem Bürgersteig? Kann man aber in Erfahrung bringen.

Mehr Möglichkeiten fallen mir gerade nicht ein.

Beduin am 01 Jun 2011 06:08:37

Hier habe ich von Uli was über das Parken gefunden --> Link
Findet man unter dem blauen Parkplatzschild Z 314 ein PKW-Symbol, so ist dementsprechend das Parken für Wohnmobile (und z.B. LKW und andere Fahrzeugtypen) verboten und nur das Parken für die abgebildeten PKW erlaubt. Wenn ein Fahrzeug als „Sonderfahrzeug Wohnmobil“ zugelassen ist, spielt es auch keine Rolle, ob das Wohnmobil über oder unter 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht hat. Ein als „Sonderfahrzeug Wohnmobil“ zugelassenes Fahrzeug ist also auch dann kein Pkw, wenn es weniger als 2,8 t zugelassenes Gesamtgewicht hat.

Gast am 01 Jun 2011 06:58:32

Beduin hat geschrieben:Hier habe ich von Uli was über das Parken gefunden --> Link
Findet man unter dem blauen Parkplatzschild Z 314 ein PKW-Symbol, so ist dementsprechend das Parken für Wohnmobile (und z.B. LKW und andere Fahrzeugtypen) verboten und nur das Parken für die abgebildeten PKW erlaubt. Wenn ein Fahrzeug als „Sonderfahrzeug Wohnmobil“ zugelassen ist, spielt es auch keine Rolle, ob das Wohnmobil über oder unter 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht hat. Ein als „Sonderfahrzeug Wohnmobil“ zugelassenes Fahrzeug ist also auch dann kein Pkw, wenn es weniger als 2,8 t zugelassenes Gesamtgewicht hat.


Ina, das ist ein Privatgrundstück.
Es spielt überhaupt keine Rolle, wie das beschildert ist.


Ich denke, dass man, außer auf Zwischenmenschlichem Wege, gar nichts machen kann - wär auch schlimm.
Das käme ja einer Enteignung gleich.
Wenn es ein Privatgrundstück ist und es nicht anders geregelt wurde, gilt nunmal das, was der Eigentümer sagt.
Wenn der nicht will, dass ein Womo da steht, dann steht da eben auch keins.
Also für mich ist das eine Fragestellung, die es einfach nicht geben sollte.
Wenn ich ein Grundstück hätte (selbst wenn ich, wie eine Genossenschaft, nicht täglich persönlich vor Ort wäre) und jemand stellt irgendwas darauf ab, möchte ich doch entscheiden dürfen, ob er das weiter tun kann oder nicht.

Vermutlich, und Gott sei dank, dürfte auch das mit dem Gewohnheitsrecht nicht funktionieren.
Eine Genossenschaft ist meist ein Großvermieter. Die können nicht ständig kontrollieren, ob und was auf ihrem Grundstück rumsteht.
Nur weil niemand was gesagt hat, kann das doch nicht automatisch heißen, dass es erlaubt ist.
Vielleicht könnte es sein, dass ein Mitbewohner Dich angepisst hat ???

Ich hätte mein Womo vermutlich auch da geparkt, klar, aber wenn es den Eigentümer stört, wirst Du Dich fügen müssen und das ist auch richtig so.

Erfahrungsgemäß ist aber ein Vorteil bei solchen Institutionen, dass die sich nicht gerne mit solchen Dingen beschäftigen.
Heißt: Ich persönlich gehe in solchen Fällen den Leuten immer FREUNDLICH solange auf die NErven, dass jede Stubenfliege bleich werden würde.
Meist bringt das was, weil es denen einfach so zum Hals raushängt und sie ja letztlich wenig tun können, gegen Deine permanenten, freundlichen Überzeugungsversuche.

Gast am 01 Jun 2011 08:25:39

Ich denke fast auch das dort ein böser Nachbar am Werk ist.

Klären kann man das eigentlich nur in einem direkten Gespräch mit dem Vermieter. Ich würde da hingehen und keine Briefe schreiben.

schummi100 am 01 Jun 2011 08:29:17

hallo zusammen

Ist ja schön das ihr alle so ein interresse zeigt
dafür schonmal danke

@Beduin

An der zufahrt steht kein solches Schild .Dort steht nur ein Schild welches das abstellen von Wohnwagen untersagt und ein weiteres welches die zufahrt zum städtischen kindergarten gestattet.Auch steht dort kein schild das es sich im Privatgelände handelt.

@Gast
Ich hab gestern Abend viel dazu gegooglt und dabei gelesen das es eben nicht so einfach ist.Nille hat es ja geschrieben . da es ein öffendlich zugänglicher Garagenhof mit Parkplätzen ist wird daraus öffendlicher Verkehrsraum .
Allerdings will ich jetzt auch nicht direkt zum Anwalt laufen.Nur in der letzten vergangenheit war es sehr schwierig sich mit der genossenschaft vernünftig zu unterhalten .Die alten mitarbeiter sind im Ruhestand und die neuen stellen sich sehr stur an.

Vielleicht weiß einer was dazu und das etwas erläutern

danke für eure beteidigung

schummi

Gast am 01 Jun 2011 08:35:21

Schummi, ich weiß, was Du damit sagen willst.
Das ist aber so ähnlich, wie bei den alten Hüte-Rechten auch.
Sprich: Du darfst auch über Wiesen laufen, solange diese nicht eingezäunt sind. Wenn allerdings der Besitzer kommt und Du stehst auf seiner Wiese und er sagt Dir, dass Du sie verlassen sollst, mußt Du das auch tun.

Ich denke, es ist entscheidend, ob es definitiv ein Privatgrundstück ist oder nicht.
Wenn es zwifelhaft ist, wie Du ja auch schreibst, kann es natürlich sein, dass Du eine Chance hast (außer, wenn dann die Stadt kommt und sagt, dass das keine Parkplätze sind - dann hast Du auch nichts gewonnen).
Wenn es eines ist, wirst Du keine andere Möglichkeit haben , wie gesagt: Zurecht, wie ich finde, als Dich mit denen zu arangieren oder zu fügen.

fuzzy am 01 Jun 2011 08:35:53

ja ich denke da schmeißt einer bei der Genossenschaft Womo und Wowa in einem Topf und da wirst Du weil der typ ahnungslos ist, wenig erreichen.
Da hilft dann wirklich nur das Gespräch !

schummi100 am 01 Jun 2011 08:48:00

hi
Was ich noch vergessen habe .
Der Garagenhof ist zum teil auch die Feuerwehrzufahrt zu den Häusern

schummi

Gast am 01 Jun 2011 09:20:23

schummi100 hat geschrieben:hi
Was ich noch vergessen habe .
Der Garagenhof ist zum teil auch die Feuerwehrzufahrt zu den Häusern

schummi


Dann kannst Du es wahrscheinlich so oder so vergessen :(

Gast am 01 Jun 2011 09:23:41

Gast hat geschrieben:
Ina, das ist ein Privatgrundstück.
Es spielt überhaupt keine Rolle, wie das beschildert ist.
.......................


muss sagen, dass alles hast du gut herausgearbeitet!

Würde sagen für Fleiss und Inhalt eine EINS :D

Gast am 01 Jun 2011 09:24:38

inpraxi999 hat geschrieben:muss sagen, dass alles hast du gut herausgearbeitet!

Würde sagen für Fleiss und Inhalt eine EINS :D



:kuller:

Gast am 01 Jun 2011 09:26:45

Ich glaube das ist Pit seine erste "1" im ganzen Leben :D :D

Toll was er in seinem hohen Alter noch erleben darf :D :D

Gast am 01 Jun 2011 09:26:59

schummi100 hat geschrieben:hi
Was ich noch vergessen habe .
Der Garagenhof ist zum teil auch die Feuerwehrzufahrt zu den Häusern

schummi


Bei Feuerwehrzufahrten wird - zu Recht - das Parken mehr als kleinlich gesehen.

Und solange das nicht geklärt ist, würde ich mein WoMo überall hinstellen, nur nicht auf eine FW-Zufahrt :!:



Peter

Gast am 01 Jun 2011 09:30:18

Stephan1 hat geschrieben:Ich glaube das ist Pit seine erste "1" im ganzen Leben :D :D

Toll was er in seinem hohen Alter noch erleben darf :D :D


Du Nase !!!
Und überhaupt - welches hohe Alter?
Und überhaupt überhaupt - was spielt das für eine Rolle? Hast Du etwa den Leitsatz im "Gast-Wappen" nicht gelesen?
Und überhaupt überhaupt überhaupt frage ich mich, ob ich im vorherigen Leben ein ganz mieser Pharao war, oder warum ich Leute wie Dich verdient habe?

:roll: Hach, es ist einfach soooo schwierig gutes Personal zu finden. :D

schummi100 am 01 Jun 2011 10:06:43

hi @ all

Nicht das ihr da was falsch versteht . Ich stehe nicht in deiner Feuerwehrzufahrt .Auch die vorhandeenen Parkplätze sind nicht auf der Feuerwehrzufahrt .Nur von der Strasse/Garagenhof zu den Parkplätzen geen die einzelnen Feuierwehrzufahrten zu den anliegenden Häusern ab .Dies zufahrten sind aber durch Sperrflächen und Schilder gekennzeichnet

schummi

mueckenstuermer am 01 Jun 2011 10:27:57

Ein Wohnmobil ist kein PKW und ein Wohnwagen ist kein Wohnmobil. Das sollte klar sein.

Wenn der Eigentümer aber das Parken individuell und schriftlich untersagt, wird man sich danach richten müssen, es sei denn, man hat einen vertraglichen Anspruch auf die bestimmte Nutzung.

m.

quax1968 am 01 Jun 2011 11:00:03

Ich würde einfach mal auf die Gemeinde gehen und fragen, welche Parkplätze in Privatbesitz sind. Vielleicht sind die ja gar nicht alle privatisiert.

Ansonsten wird es wohl so sein, dass Du nur wenig Chancen hast hier etwas zu bewirken.
Stell doch das Womo einfach wo anders hin. Oder suche Dir eine Wohnung mit Abstellmöglichkeit.

Klar ist es ärgerlich. Vielleicht gibt es auch nachvollziehbare Gründe für den Vermieter.
Fragen an den Vermieter kosten ja nichts.

schummi100 am 01 Jun 2011 11:11:21

hi
und danke für eure rege anteilnahme

@mueckenstuermer
Was ist den in dem fall mit "öffendlicher Verkehrsraum " und stillschweigender Duldung,da ich dort ca 2,5 parkte .


schummi

brawo1 am 01 Jun 2011 11:45:29

Hallo schummi,

hier hast du einen Artikel, der aus meiner Sicht recht deutlich macht, was
öffentlicher Verkehrsraum ist.

--> Link

Gast am 01 Jun 2011 12:13:44

brawo1 hat geschrieben:Hallo schummi,

hier hast du einen Artikel, der aus meiner Sicht recht deutlich macht, was
öffentlicher Verkehrsraum ist.

--> Link


hallo brawo,
aber durch das ausgesprochene Parkverbot seitens des Eigentümers ist der eigentlich interessante Artikel bereits überholt, das hast du wahrscheinlich auch so gemeint.

brawo1 am 01 Jun 2011 13:35:45

inpraxi999 hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:Hallo schummi,

hier hast du einen Artikel, der aus meiner Sicht recht deutlich macht, was
öffentlicher Verkehrsraum ist.

--> Link


hallo brawo,
aber durch das ausgesprochene Parkverbot seitens des Eigentümers ist der eigentlich interessante Artikel bereits überholt, das hast du wahrscheinlich auch so gemeint.


Hallo,

das ist jetzt die Frage.

Kann der Eigentümer eines Grundstücks, welches zum öffentlichen Verkehrsraum gehört, ohne weiteres nur eine bestimmte Person mit seinem Kfz von diesem öffentlichen Verkehrsraum ausschließen?

wolfherm am 01 Jun 2011 13:42:31

brawo1 hat geschrieben:
inpraxi999 hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:Hallo schummi,

hier hast du einen Artikel, der aus meiner Sicht recht deutlich macht, was
öffentlicher Verkehrsraum ist.

--> Link


hallo brawo,
aber durch das ausgesprochene Parkverbot seitens des Eigentümers ist der eigentlich interessante Artikel bereits überholt, das hast du wahrscheinlich auch so gemeint.


Hallo,

das ist jetzt die Frage.

Kann der Eigentümer eines Grundstücks, welches zum öffentlichen Verkehrsraum gehört, ohne weiteres nur eine bestimmte Person mit seinem Kfz von diesem öffentlichen Verkehrsraum ausschließen?


Ja, denn es ist immer noch sein Grundstück.

LG Wolfgang

a.miertsch am 01 Jun 2011 14:01:52

Zurück zur Ausgangsfrage.
Vermieter, also Eigentümer verbietet Nutzung seines Eigentums durch Unberechtigte. Da kein Mietvertrag existiert, ist er also nur Eigentümer. Er kann mit seinem Eigentum verfahren, wie er es für richtig hält und ist auch nicht verpflichtet, sein Handeln zu erläutern. Wenn er dem Einen das parken erlaubt, entsteht für den Anderen daraus nicht zwangsläufgig ein Anspruch auch dort zu parken. Ist doch eigentlich ganz einfach.
Albert

schummi100 am 01 Jun 2011 14:02:16

brawo1 hat geschrieben:
Hallo,

das ist jetzt die Frage.

Kann der Eigentümer eines Grundstücks, welches zum öffentlichen Verkehrsraum gehört, ohne weiteres nur eine bestimmte Person mit seinem Kfz von diesem öffentlichen Verkehrsraum ausschließen?



Wobei allerdings nicht die person sondern ein bestimmtes KFZ ausgeschlossen werden soll
Mit meinem PKW darf ich ja dort parken
schummi

brawo1 am 01 Jun 2011 14:42:31

schummi100 hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:
Hallo,

das ist jetzt die Frage.

Kann der Eigentümer eines Grundstücks, welches zum öffentlichen Verkehrsraum gehört, ohne weiteres nur eine bestimmte Person mit seinem Kfz von diesem öffentlichen Verkehrsraum ausschließen?



Wobei allerdings nicht die person sondern ein bestimmtes KFZ ausgeschlossen werden soll
Mit meinem PKW darf ich ja dort parken
schummi


Ja, schummi, ist schon klar.

Ich gehe aber auch davon aus, dass der Eigentümer bestimmte Fahrzeugarten vom Parken auf seinem Grundstück ausschließen darf.

Die Städte und Gemeinden handeln ja auch nicht anders, indem sie entsprechende Verbotsschilder aufstellen und dadurch einem bestimmten Personenkreis verbieten, mit ihren Fahrzeugen z.B. dort zu parken.

mueckenstuermer am 01 Jun 2011 15:30:22

schummi100 hat geschrieben:hi
und danke für eure rege anteilnahme

@mueckenstuermer
Was ist den in dem fall mit "öffendlicher Verkehrsraum " und stillschweigender Duldung,da ich dort ca 2,5 parkte .


schummi


So eine Art Gewohnheitsrecht oder wie!? Ich würde nicht mal drüber nachdenken.

Miete Dir einen Parkplatz oder kauf Dir ein Haus mit ausreichend großem Abstellgrund. Dann gibt es keine Probleme. Und wenn dann ein Nachbar sein Wohnmobil auf Dein Grundstück stellt, schickst Du ihm ein bergleichbares Unterlassungsschreiben.

m.

brainless am 02 Jun 2011 16:42:47

schummi100 hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:
Hallo,

das ist jetzt die Frage.

Kann der Eigentümer eines Grundstücks, welches zum öffentlichen Verkehrsraum gehört, ohne weiteres nur eine bestimmte Person mit seinem Kfz von diesem öffentlichen Verkehrsraum ausschließen?



Wobei allerdings nicht die person sondern ein bestimmtes KFZ ausgeschlossen werden soll
Mit meinem PKW darf ich ja dort parken
schummi



Wahrscheinlich wissen die von der Genossenschaft garnicht, welches Dein Pkw ist.
Sag's ihnen - vielleicht wird Dir dann auch das Parken des Pkws verboten. :roll:

Ich sehe den einzigen Weg in einem freundlichen, informativen persönlichen Gespräch mit dem Vermieter. Dieses Gespräch solltest Du vorbereiten mit einigen Fotos vom dort geparkten Wohnmobil, der nicht beinträchtigten Umgebung (freie Zufahrt zu Sportplatz / Feuerwehrdurchfahrt) und dem Kraftfahrzeugschein/ -brief.
Wenn das nix bringt, mach's wie mueckenstuermer vorgeschlagen hat. 8)


brainless :wink:

wolfsch6 am 02 Jun 2011 21:18:32

Also Du stellst Dein Womo auf einem Privatgelände eines Anderen ab. Der Andere läßt zwar PKWs drauf parken aber Womo's will er nicht dort haben das teilt er Dir mit - wo ist da was nicht zu verstehen?

Stell Dein Womo halt woanders ab und sei froh dass Du Deinen PKW dort noch abstellen darfst - gehe mal davon aus, dass Du das ebenfalls machst. Wenn Du jetzt auch noch mit Gewohnheitsrecht oder sowas kommst könnte ich mir vorstellen, dass das beim Besitzer alles andere als gut ankommt. Eventuell darfst Du Dir danach auch für Deinen PKW einen anderen Parkplatz suchen.

,
ws

Gast am 03 Jun 2011 11:57:44

Hallo schummi100,

hättest Du vorher gefragt, dann hätte die Möglichkeit bestanden den Platz für das Womo zu nutzen!
Es ist eben leider so, das Andere dem Anderen was neiden, wenn es auffällig erscheint!
Und ein Womo ist nicht gerade eine unauffällige Erscheinung :!: :D
Wenn der andere dann über mehr Rechte verfügt, dann hat man die A-karte gezogen!

Du solltest Dir natürlich auch überlegen, ob Dein Geld es wert ist, die Wohnung des Vermieters zu nutzen :!: :wink:
Eventuell kann man ja eine andere (eventuell schöndere und preiswerte) Wohnung finden, wo es möglich ist,auch ein Wohnmobil abzustellen.
So wird man die A-Karte wieder los :!: :D
(denn leider bleibt die im Kopf stehen, solange wie das Problem bsteht)

Jörg

k1 am 05 Jun 2011 21:20:55

Hallo schummi100,

wer Gebäude errichtet, hat auch entsprechend der Nutzung für Parkmöglichkeiten zu sorgen.
Am Bauamt könntest Du erfragen, ob diese Parkfläche für die Wohngebäude der Genossenschaft ausgewiesen wurde.
Wenn ja, ist dies Bestandteil der Baugenehmigung. Somit würde die Parkfläche allen Mietern und Besuchern zur Verfügung stehen.
Einschränkungen dürfte der Eigentümer dann nur machen wenn Fahrzeuge geparkt würden, die im normalen Wohnverhältnis nicht vorkommen, z.B. LKW oder Wohnwagen (sofern sie dort abgestellt werden).
Womos bis zu 3,5 t würde ich zu den "normalen" Fahrzeugen zählen.

Aber zuerst beim Bauamt nachfragen.

wolfherm am 05 Jun 2011 22:05:11

Hallo K1,

wenn ich Wohnraum schaffe, muss ich auch Parkraum schaffen. So weit ganz klar. Aber damit ist noch nicht gesagt, dass ich da alles parken lassen muss, was evtl. Mieter so an Fahrzeugen haben.

Außerdem gibt es auch die Fälle, wo direkt am Baugrundstück gar keine Parkfläche geschaffen werden kann (z. B. Innenstadtlage). Dann muss ich eine Ausgleichszahlung (eine Art "Strafe") leisten, damit wo anders im Bereich Parkraum geschaffen wird. Der hat aber gar nichts unmittelbar mit meinem Objekt zu tun. Also besteht auch nicht unbedingt der Zusammenhang zwischen dem Objekt und dem Parkraum.

Er hat keine Chance, wenn der Eigentümer nicht möchte, dass da Wohnmobile stehen. Ob das gut und vernünftig ist, entscheiden nicht wir, sondern der Eigentümer.

LG Wolfgang

willweg am 05 Jun 2011 22:34:54

Man muss für jedes Bauvorhaben gem der stellplatzverordung Stellplätze nachweisen . Man muss aber nicht zu jeder Wohnung einen Stellplatz vorhalten. Genaugenommen muss der Eigentümer keinen einzigen Stellplatz an seine Mieter vermieten . Er muss die Stellplätze nur bauen oder ablösen .
Und kostenlos gibt's sowas in der Regel schon gar nicht .

Frag doch mal ob du den Platz mieten kannst .. Vielleicht sieht der Eigentümer das dann anders

Klaus

kintzi am 05 Jun 2011 22:56:44

Hallo, das mit baurechtl. geforderten Parkfl. ist klar, wenn der Besitzer so grosszügig ist u. PKW umsonst parken lässt, o.k. Aber daraus ein Recht f. Womos abzuleiten, würde ich mir verbieten. Schon einfach aus dem Grund, dass auch 3,5t Womos auf Asphalt beim Dauerstehen auf demselben Platz Kuhlen hinterlassen. Mein 4 Tonner steht seit `04 unterm Carport immer an derselben Stelle(Asphalt aus `03) , bis jetzt ganz schöne Eindrücke. Fotos folgen bei Gelegenheit. Richi

brawo1 am 05 Jun 2011 23:39:01

kintzi hat geschrieben:Mein 4 Tonner steht seit `04 unterm Carport immer an derselben Stelle(Asphalt aus `03) , bis jetzt ganz schöne Eindrücke. Fotos folgen bei Gelegenheit. Richi


Also da wird es doch wohl am Untergrund liegen. Wenn der Untergrund entsprechend ist, wird man, und davon bin ich überzeugt, keine Kuhlen mit einem 4 Tonner erzeugen können.
Vielleicht irre ich mich aber auch.

Tipsel am 05 Jun 2011 23:52:46

Ich denke mal, dass die Parkflächen genau wie die Bürgersteige, auf denen PKWs parken dürfen, nur für Fahrzeuge bis 2,8 t ausgelegt sind.

Auch unser 3,5 Tonner hat dort, wo normalerweise der PKW steht, die Platten bewegt bzw. der Untergrund hat sich abgesenkt.

Diese Parkplätze sind nun mal nicht für so schwere Fahrzeuge gedacht.

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