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hallo
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Nochmal Zuladung


andi1970 am 23 Jun 2011 14:04:53

Hallöle Gemeinde,

als Womo-Neuling stehe ich jetzt etwas auf dem Schlauch. Wir haben für August bei den gelben Engeln ein Womo Knaus Sport Traveller 600 DKG gemietet. 2 Erwachsene und zwei 4 1/2-jährige Kinder wollen nach Frankreich. Nun ist mir erst jetzt das Thema Zuladung/max. Gesamtgewicht auf den Schirm gekommen und mir kommen Zweifel, dass das alles hinhaut. Die vielen Threads und den Rechner habe ich gesehen, auch viel gelesen, Fragen und Verunsicherung sind geblieben. Ich erklärs mal. Den Fahrzeugschein mit Gewichtsangaben habe ich natürlich noch nicht gesehen, der Hersteller macht auf seiner Seite folgende Angaben:

Masse des leeren Fahrzeugs: 2.787/2.837 (Wieso eigentlich hier immer 2 Angaben?)
Masse im fahrbereiten Zustand: 3.060/3.110 (inkl. Dieseltank zu 90 % gefüllt, 75 kg, Fahrer, Frischwasser und Flüssiggasflaschen zu 90 % gefüllt)
Zulässige Gesamtasse: 3.500
Maximale Zulademöglichkeit: 713/663 (das wären dann ja für Personen und Gepäck noch >>> 390 kg, richtig?)

Hinzu kommen aber noch Extras wie:
> Fahrradhalter: 7 kg
> Markise: 23 kg
> Zusatzpakete: 95 kg
(Gewichtsangaben laut Hersteller)

Und eventuellle zusätzliche optionale Ausstattung, von der ich nicht weiß, ob sie an Bord ist oder nicht.

Für unsere Zuladung habe ich folgende Kalkultion:
> weitere Personen: 115 kg (1 Erw., zwei Kinder)
> Fahrräder (2 große á 25 und 20 kg, 2 kleine): 65 kg
> Kinderautositze: 20 kg
> Kinderfahrradsitze: 16 kg
> Gepäck 4 Pers.: 90 kg
> Campingtisch und Stühle: 25 kg

In der Summe also
> weitere Personen: 115 kg
> Fahrräder: 65 kg
> Kinderautositze: 20 kg
> Kinderfahrradsitze: 16 kg
> Gepäck 4 Pers.: 90 kg
> Campingtisch und Stühle: 25 kg
> Fahrradhalter: 7 kg
> Markise: 23 kg
> Zusatzpakete: 95 kg
___________________________
456 kg

Nun würden wir den Frischwassertank für die Fahrt komplett leeren, also minus 90 kg (Fassung: 100 l). Dann kämen wir auf 366 kg und hätten - ausgegangen von der Masse im fahrbereiten Zustand (3.110 kg) noch 34 kg Luft. Ist das alles realistisch? Warum machen die von Knaus zwei Angaben für die Masse im fahrbereiten Zustand: 3.060/3.110 kg? Welche ist für mich maßgebend? Große Unbekannte bleiben die weiteren Extras am Fahrzeug und deren Gewicht. Abholstation und Übergabe ist bei einem spezialisierten Autohaus in Bochum, die müssten das doch eigentlich wiegen können.

Habt ihr evtl. weitere Tipps, um Gewicht zu sparen? Habe ich unsere Zuladungen ein einigermaßen realistisch geschätzt? Habe ich was vergessen?

Morgen rufe ich mal beim Vermieter an und frage nach, ob die mir die tatsächliche Masse im fahrbereiten Zustand nennen können. Dazu müsten die ja wiegen, aber als spezialisierter Anbieter müssten die ja 'ne Waage haben. Kopfkratz...

Grüßos und vorab danke für eure Tipps und Feedbacks
Andi

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tammy99 am 23 Jun 2011 14:14:41

Moin,

wir hatten bei unserer ersten Tour ähnliches dabei, allerdings keine Fahrräder, sind mit vollen Tanks bei ähnlichen Leergewicht auf 3500kg gekommen.
Wir hatten aber sehr viel Lebensmittel und Babykost noch an Bord.
Im Prinzip hilft nur probieren. Packt alles zusammen, lasst das Frischwasser weg und vor der Abfahrt auf die Waage. Solltet Ihr noch Luft haben, könnt Ihr Wasser problemlos nachtanken. Fall schon zu viel, müsst Ihr aber ein bisschen ausladen, glaube ich aber nicht.

LG,
Fred

andi1970 am 23 Jun 2011 14:20:54

Hi Fred,

Lebensmittel nehmen wir nicht viel mit, Babykost gar nicht. Vorher wiegen ist 'ne gute idee, aber wo Samstag morgen in Köln??? Evtl. müssen die Elternräder hier bleiben :-(

Andi

Anzeige vom Forum


felixaufreisen am 23 Jun 2011 14:27:46

hallo Andi
was die unterschiedlichen mit "/" Gewichtsangaben betrifft (Trockengewicht u. Leerewicht), so kann ich nur spekulieren, dass es sich hier entweder um verschiedene Motoren- oder Fahrwerksausführungen handelt. Bei Hymer oder Carthago sind diese "/" auf das Serienchassi 3,5 to bzw das Maxichassi mit 4,3 to bezogen.
Das Gewichtsproblem bewegt mich auch, da ich unbedingt ein mit 3,5 to zugelassenen WoMo erwerben will- was jedoch bei einer entsprechenden Fahrzeuglänge und Ausstattung + 4 Personen-Nutzung schwierig wird.
Ich war die letzten Tage am Idrosee- hier waren zahlreiche Camper mt ihren Zelten oder VW Bussen, wobei niemand an zulässiges Gesamtgewicht zu denken schien. Die Fahrzeuge waren ausnahmslos randvoll mit Personen und Gepäck, zusätzlich Dachboxen, Fahrradträger und Surfbretter.
Inwischen gehe ich fet davon aus, dass eine Großzahl den 3,5 to WoMos neuerer Baujahre deutlich überladen durch die Lande fahren,- scheint aber wohl niemanden zu stören, denn Kontrollen habe ich seit 2006 noch keine persönlich erlebt und kenne auch niemanden, der gewogen/bestraft wurde.

Vaterstettener

felix52 am 23 Jun 2011 14:30:43

Mach Dich nicht verrückt. Du hast Toleranzen, die Du ausnutzen kannst. Es wird eng. Kannst ja noch den Boiler ablassen ( minus ca. 17 kg ). Die 2 Gewichtsangaben rühren wohl von den beiden verschiedenen Motorvarianten her.
Also, freu Dich auf den Urlaub.

felix

felix52 am 23 Jun 2011 15:06:18

Schade, samstags klappt es natürlich nicht mit dem Wiegen, aber der TÜV-Bochum ist nur 300 M entfernt... :(

willweg am 23 Jun 2011 15:11:53

schön dass du dir jetzt schon mal gedanken machst ....

aber da fehlt noch bischen was ... töpfe, teller gläser, essen und trinken ..
und den wassertank wirst du auch nicht ganz leeren können, du brauchst das unterwegs für wc, spülen usw ..und ausserdem verlierst du ddurch natürlich jede freiheit deine tour nach lust und laune zu unterbrechen ..

ich meine aber dass du dir für ein mietfahrzeiug zu viel kopf machst ...
10 % überladung kosten im zweifel eine geringe gebühr und dann kannst du dein wasser immer noch rauslassen .


was meinst du wieviele womos mit einer geringen überlastung unterwegs sind ?? ...

viel spass

klaus

Gast am 23 Jun 2011 15:18:31

Hallo,

versuch einfach ein WOMO zu mieten, welches mehr als 3,5 t z.GG hat, dann seid Ihr in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Kontrolliert wird immer öfter und immer mehr.
Auf der Autobahn Ri. Salzburg kurz vor der Grenze ist eine automatische Kontrollstelle, die auch das Fahrzeuggewicht ermittelt.
So wird z.B. auf der Inntalautobahn in Ö in unregelmäßigen Abständen gewogen, wie wir vor 3 Wochen sehen konntn.
Da wurde alles über 2,8 t auf die Kontrollstelle der Asfinag ausgeleitet
und bei Bedarf auch gewogen.
Und auf die Tipps mit der Toleranz würde ich mich zumindest auf dem Weg nach F über die Schweiz nicht verlassen, denn da zahlst schon bei über 3% Überladung und mußt ausladen!
Und bei mehr als 3 % gilt dort auch keine Toleranz mehr.
Aber in so einem Fall : Wen und was ausladen ?

felix52 am 23 Jun 2011 15:51:37

Moin Klaus und Peter,
hab mir bei Knaus die nächste Größe, also den 700 DG angeschaut. Satte
182 kg Restzuladung :!:
Ohne Extras wie Markise, Campingstühle etc.
:-o
Wen willst Du da noch straffrei mitnehmen bei einem Mobil mit Schlafmöglichkeiten für 6 Menschen? Haben die mit der "Bahn" ein Sonderabkommen für Transport von Personen und Gepäck zum Zielort des Womos?
Darf man so etwas überhaupt anbieten unter dem Werbeslogan "Großzügige
Zuladungsmöglichkeiten"???
grüße
felix

andi1970 am 23 Jun 2011 15:53:27

willweg hat geschrieben:schön dass du dir jetzt schon mal gedanken machst ....

aber da fehlt noch bischen was ... töpfe, teller gläser, essen und trinken ..
und den wassertank wirst du auch nicht ganz leeren können, du brauchst das unterwegs für wc, spülen usw ..und ausserdem verlierst du ddurch natürlich jede freiheit deine tour nach lust und laune zu unterbrechen ..

ich meine aber dass du dir für ein mietfahrzeiug zu viel kopf machst ...

10 % überladung kosten im zweifel eine geringe gebühr und dann kannst du dein wasser immer noch rauslassen .


was meinst du wieviele womos mit einer geringen überlastung unterwegs sind ?? ...

viel spass

klaus


Hallo Klaus,

du meinst also bei einem Mitfahrzeug (noch dazu von den gelben Engeln) wirds schon passen oder wie soll ich das verstehen? Nicht wirklich überzeugend. Und klar mache ich mir jetzt schon Gedanken, Planung steigert ja die Vorfreude. Zudem sind es nur noch 7 Wochen :-)

Andreas

andi1970 am 23 Jun 2011 15:55:48

felix52 hat geschrieben:Moin Klaus und Peter,
hab mir bei Knaus die nächste Größe, also den 700 DG angeschaut. Satte
182 kg Restzuladung :!:
Ohne Extras wie Markise, Campingstühle etc.
:-o
Wen willst Du da noch straffrei mitnehmen bei einem Mobil mit Schlafmöglichkeiten für 6 Menschen? Haben die mit der "Bahn" ein Sonderabkommen für Transport von Personen und Gepäck zum Zielort des Womos?
Darf man so etwas überhaupt anbieten unter dem Werbeslogan "Großzügige
Zuladungsmöglichkeiten"???
grüße
felix


Ja, da sind 390 kg beim 600 DKG ja Luxus...

Gast am 23 Jun 2011 16:31:28

Hallo Andi,

mach' Dir keinen Kopf! Bis 5% Überladung (= 175 kg) passiert gar nichts weil Toleranz! Bei 10% Überladung (= 350 kg) kostet das ca. 10,- EUR, und Du musst dann Wasser ablassen.

Also - was soll's?

wolfherm am 23 Jun 2011 16:38:10

papageno46 hat geschrieben:Hallo Andi,

mach' Dir keinen Kopf! Bis 5% Überladung (= 175 kg) passiert gar nichts weil Toleranz! Bei 10% Überladung (= 350 kg) kostet das ca. 10,- EUR, und Du musst dann Wasser ablassen.

Also - was soll's?


Vorsicht mit den angeblichen Toleranzen. Die gelten nicht überall. Wurde hier schon oft diskutiert.

LG Wolfgang

Gast am 23 Jun 2011 16:53:23

Hallo,

ich finde es auf jeden Fall sehr gut von Andreas, sich vorher Gedanken über die Zuladung zu machen und nicht erst, wenn er massive Probleme, welcher Art auch immer, mit dem Übergewicht bekommt.
Eine Möglichkeit wäre, einen anderen Vermieter zu finden, der z.B. Rimor-WOMOs vermietet.
Die haben schon von Haus aus eine bessere Gewichtsbilanz.

friebo am 23 Jun 2011 17:18:17

Moin Andi,

auch wir sind absolute Neulinge und haben ein Miet-WoMo gebucht.

Masse im fahrbereiten Zustand: 3.190 kg, zGG: 3.500 kg.

Ich habe dann die Sonderausstattung des WoMo mit eingerechnet und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass das von der Zuladung her nicht mehr passt - auch wenn wir nur 2 Personen sind. Die ganze Geschichte findest du hier: --> Link (mit dem dann letztlich guten Ende).

Die 50kg Differenz bei der Masse im fahrbereiten Zustand kommen von der Chassis-Variante, die eingesetzt wird - hatte ich auch erst etwas zu grübeln :gruebel:

Übrigens: lass dich nicht auf Toleranzen ein - wie willst du im Zweifel 350kg "abladen", wenn du nur 100kg Wasser an Bord hast??? Die schon genannten 5% Toleranz hat i.d.R. der Hersteller bei der Bestimmung der "Masse im fahrbereiten Zustand" schon verbraten - das ist die Toleranz, die ihm zugestanden wird, d.h. der hier angegebene Wert kann in der Realität schon um diese 5% höher liegen!


Heiko

felix52 am 23 Jun 2011 17:25:01

Moin Papageno,
Wolfgang hat gerade sehr höflich das gesagt, was man auch anders ausdrücken kann: An den Grenzen lädst Du entweder ab oder bleibst hier in
Deutschland.
Hier in Deutschland bist Du ein ganz armes Schwein, wenn Du einen Unfall hattest. Auch mit einem "Mietmobil"! Teilschuld ist sicher!
Was ich vorab selbst zu "Toleranzen" gesagt habe, bezieht sich auf 30 oder 40
kg. Net mehr!
Aber hier hat doch wohl jeder selbst die Führerscheinprüfung gemacht... :D
Und Herstellerhaftung???
Fragt mal die, die von der Knaus-Pleite betroffen waren!!!
:evil:
Da reduziert sich alles auf "Prospekthaftung", also fast NIX!
Oder leider oft: Überhaupt NIX!

Felix

tammy99 am 23 Jun 2011 17:29:38

Moin,

ich kann mich über einige Antworten nur wundern. Fakt ist, dass es eine Grenze gibt, die auch kontrolliert wird und auf die vor Allem die Fahrzeuge auch ausgelegt sind!
Wenn man eine begrenzte Zuladung hat, darf man halt nicht mehr mitnehmen. Und das zu schätzen ist sehr schwer, deshalb besser wiegen. Wenn man kein 3,85t Womo mieten möchte, müssen die Fahhrräder zuhause bleiben. Unser zweites Mietmobil war aufgelastet und wir mussten uns keine großen Sorgen um die Zuladung machen.
Apropos fehlt dann auch noch das Werkzeug, Schlauch,Adapter, Kleinkram, Bücher usw....
Also, wenn Ihr das alles mitnehmen wollt, sucht Euch ein Womo mit mehr Zuladung oder lasst einfach was zuhause. Wo wollt Ihr denn überhaupt hin? Kann man die Räder dort nutzen?
Abgesehen davon war unser erstes Mietmobil auch vom ADAC, ein ähnliches Modell. Ich finde die Mietpreise extrem hoch, da bekommst Du bei anderen Vermietern bessere und günstigere Fahrzeuge oder eben auch mit mehr Zuladung!

Ich finde es übrigens auch gut, dass Ihr Euch im Vorfeld Gedanken macht, denn das Problem haben fast alle mit 3,5t. Wir haben deshalb aufgelastet und müssen uns keine Gedanken mehr machen, geht bei Miete leider nicht, aber es gibt auch Vermieter mit aufgelasteten Mobilen.

LG,
Fred

andi1970 am 23 Jun 2011 18:48:48

@tammy99: Also wir wollen nach Frankreich Aquitaine. Anderen Vermieter oder anderes Modell wählen kannste vergessen. Ferienzeit, nix mehr zu machen. Werde morgen beim Vermieter mal versuchen, in Erfahrung zu bringen, wie hoch die Masse im fahrbereiten Zustand ist. Dann weiß ich ja, was ich zuladen kann. Wenn meine Schätzungen für unser Gepäck etwa stimmen, wird es halt knapp. Wiegen iss wohl nicht, wir fahren Samstag morgen los.

Andi

andi1970 am 23 Jun 2011 18:52:21

friebo hat geschrieben:Moin Andi,

auch wir sind absolute Neulinge und haben ein Miet-WoMo gebucht.

Masse im fahrbereiten Zustand: 3.190 kg, zGG: 3.500 kg.

Ich habe dann die Sonderausstattung des WoMo mit eingerechnet und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass das von der Zuladung her nicht mehr passt - auch wenn wir nur 2 Personen sind. Die ganze Geschichte findest du hier: --> Link (mit dem dann letztlich guten Ende).

Die 50kg Differenz bei der Masse im fahrbereiten Zustand kommen von der Chassis-Variante, die eingesetzt wird - hatte ich auch erst etwas zu grübeln :gruebel:

Übrigens: lass dich nicht auf Toleranzen ein - wie willst du im Zweifel 350kg "abladen", wenn du nur 100kg Wasser an Bord hast??? Die schon genannten 5% Toleranz hat i.d.R. der Hersteller bei der Bestimmung der "Masse im fahrbereiten Zustand" schon verbraten - das ist die Toleranz, die ihm zugestanden wird, d.h. der hier angegebene Wert kann in der Realität schon um diese 5% höher liegen!


Heiko


Hallo Heiko,

habe deine Story gelesen. Haste wohl Glück gehabt. Mit umbuchen wird aber wohl nix - Ferienzeit, alles weg. Werde morgen versuchen, beim Vermieter die Masse im fahrbereiten Zustand in Erfahrung zu bringen. Vielleicht haben die das Ding ja selbst mal gewogen oder aufgeladen...

Andi

Gast am 23 Jun 2011 19:46:02

papageno46 hat geschrieben:Hallo Andi,

mach' Dir keinen Kopf! Bis 5% Überladung (= 175 kg) passiert gar nichts weil Toleranz! Bei 10% Überladung (= 350 kg) kostet das ca. 10,- EUR, und Du musst dann Wasser ablassen.

Also - was soll's?


Bei so einer großen Überladung >10% darf man auch die Reifen und das Fahrwerk nicht aus den Augen verlieren.
Nicht alle Reifen und nicht alle Fahrwerke sind so ausgelegt, das sie solche Übergewichte klaglos ertragen.
Wenn dann z.B. ein Reifen platzt mit all den Folgen, die man immer wieder in der Presse und auch hier lesen/sehen kann, kommt das böse Erwachen meistens erst hinterher und damit zu spät.

friebo am 23 Jun 2011 19:48:08

andi1970 hat geschrieben:Mit umbuchen wird aber wohl nix - Ferienzeit, alles weg. Werde morgen versuchen, beim Vermieter die Masse im fahrbereiten Zustand in Erfahrung zu bringen. Vielleicht haben die das Ding ja selbst mal gewogen oder aufgeladen...

Andi


Ich wünsch dir viel Glück und: bleib hartnäckig!

mögliches Druckmittel: wenn du die echte Masse im fahrb. Zustand kennst (incl. verbautem Sonderzubehör), rechne das Ding mal gegen die EN 1646-2 (den Zuladungsrechner kennst du ja schon, glaube ich). Wenn du dann eine negative Zuladung hast, könntest du m.E. mit Rücktritt vom Mietvertrag drohen (Achtung: ich bin kein Jurist!! aber ich bin mir sehr sicher, dass ein Rücktritt juristisch immer durchgehen würde, da ja der "bestimmungsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht gegeben ist"). Eigentlich willst du das ja nicht, aber vielleicht bewegt sich dann beim Vermieter was.

Eine (ergänzende) Möglichkeit wäre noch: Wenn das WoMo (ich spekuliere jetzt mal) nur auf 3,5t abgelastet ist, aber ein "technisch zulässiges Gesamtgewicht" > 3,5t hat, bräuchte der Vermieter das Ding nur wieder aufzulasten - ist in diesem Fall nur ein Verwaltungsakt. Aber Achtung: für dich als Fahrer zählt nur das, was im "Fahrzeugschein" als zGG steht! Ein Argument das ich auch vom Vermieter gehört hatte: "das WoMo ja ein technisch zulässiges GG von 4,2t" - das zählt absolut nicht!

Viel Erfolgt
Heiko

mueckenstuermer am 23 Jun 2011 20:02:52

andi1970 hat geschrieben:@tammy99: Also wir wollen nach Frankreich Aquitaine. Anderen Vermieter oder anderes Modell wählen kannste vergessen. Ferienzeit, nix mehr zu machen. Werde morgen beim Vermieter mal versuchen, in Erfahrung zu bringen, wie hoch die Masse im fahrbereiten Zustand ist. Dann weiß ich ja, was ich zuladen kann. Wenn meine Schätzungen für unser Gepäck etwa stimmen, wird es halt knapp. Wiegen iss wohl nicht, wir fahren Samstag morgen los.

Andi


Der wird das "Leergewicht" aus dem Fahrzeugschein nennen. Dieses Leergewicht ist in aller Regel um mindestens 150 kg zu niedirg angegeben. Ich halte jede Wette, dass das bei 4 von 5 Fahrzeugen der Fall ist.

Gewogen werden zur Homologisierung abgespeckte Schmalspurvarianten, die niemals verkauft würden. Ohne Zusatzausstattung, sei es Markise, Zusatzbatterie, Fahrradträger, Solar und TV-SAT fährt niemand weg. Und schon stimmt das Leergewicht um 150 kg nicht mehr. Im Grunde sind fast alle 3,5-Tonner schon zu schwer, wenn der Beifahrer einsteigt. Nun ja, vielleicht hat man alleine auf großer Fahrt auch noch ein Gefühl von Abenteuer...

m.

andi1970 am 23 Jun 2011 22:08:50

friebo hat geschrieben:
andi1970 hat geschrieben:Mit umbuchen wird aber wohl nix - Ferienzeit, alles weg. Werde morgen versuchen, beim Vermieter die Masse im fahrbereiten Zustand in Erfahrung zu bringen. Vielleicht haben die das Ding ja selbst mal gewogen oder aufgeladen...

Andi


Ich wünsch dir viel Glück und: bleib hartnäckig!

mögliches Druckmittel: wenn du die echte Masse im fahrb. Zustand kennst (incl. verbautem Sonderzubehör), rechne das Ding mal gegen die EN 1646-2 (den Zuladungsrechner kennst du ja schon, glaube ich). Wenn du dann eine negative Zuladung hast, könntest du m.E. mit Rücktritt vom Mietvertrag drohen (Achtung: ich bin kein Jurist!! aber ich bin mir sehr sicher, dass ein Rücktritt juristisch immer durchgehen würde, da ja der "bestimmungsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht gegeben ist"). Eigentlich willst du das ja nicht, aber vielleicht bewegt sich dann beim Vermieter was.

Eine (ergänzende) Möglichkeit wäre noch: Wenn das WoMo (ich spekuliere jetzt mal) nur auf 3,5t abgelastet ist, aber ein "technisch zulässiges Gesamtgewicht" > 3,5t hat, bräuchte der Vermieter das Ding nur wieder aufzulasten - ist in diesem Fall nur ein Verwaltungsakt. Aber Achtung: für dich als Fahrer zählt nur das, was im "Fahrzeugschein" als zGG steht! Ein Argument das ich auch vom Vermieter gehört hatte: "das WoMo ja ein technisch zulässiges GG von 4,2t" - das zählt absolut nicht!

Viel Erfolgt
Heiko



Hallo Heiko,

also wenn ich mal mit der vom Hersteller angegebenen Masse im fahrbereiten Zustand die EN 1646-2 gegenrechne, sieht es so aus:
3.110 kg
+ 65,4 kg (je Meter Fahrzeuglänge 10 kg)
+ 375 kg (für alle weiteren zugelassenen Insassen jeweils 75 kg > laut Hersteller zulässige Personenzahl im Fahrbetrieb >>> 6!!!)
+ 60 kg (10 kg je Mitfahrer)
______________________
3.610,4 kg

Das liegt über dem zugelassenen Gesamtgewicht von 3.500 kg, also negative Zuladung. Folglich: nicht zum vertraglich vorausgesetzten und üblichen Gebrauch geeignet!

Nun wiegen die weiteren Mitfahrer in unserem Fall nicht 375 kg, sondern nur (max. 112 kg). Damit kämen wir auf 3347,4 kg, aber knapp wirds allemahl. Schließlich kommen nocch dzu: Sonderaustattung des Womos, Räder, Tisch, Stühle etc. Was also tun? Anderes WM werden wir wohl nicht mehr kriegen (Ferienzeit). Druckmittel, Anwalt - ich will Urlaub keine Klage! Alles abblasen wäre der Gau für uns, wir freuen uns so...

Leicht verzweifelte
Andreas

Rumbuddel am 23 Jun 2011 22:31:58

Ganz ehrlich:
Nu habt Ihr das Ding gebucht. Ändern oder Ersatz ist nicht mehr möglich. Geh mal von gut 400kg Zuladung aus.
Übertreibt es nicht und füllt den FW-Tank nur zu nem drittel.
Und wenn Ihr leicht überladen durch die Gegend fahrt, Ihr befindet Euch in guter Gesellschaft ...
Und für das nächste Mal weißt Du um die Problematik!
Ich würd mir da jetzt keinen großen Kopf mehr drum machen.
Ihr wollt nach Frankreich?
Schau mal wieviele Personen da plötzlich aus einem Womo rauskommen und was die so alles an Rödel dabei haben ...
Die Wahscheinlichkeit wirklich auf die Waage zu müssen ist doch eher gering.
Was nicht heißen soll, dass ich überladen durch die Gegend fahren ok finde.
Aber es ist einfach eine Frechheit wie Vermieter Kunden ins Messer laufen lassen.
Ist jetzt so und fertig!
Genießt einfach Euren Urlaub ...

josefgansohr am 24 Jun 2011 00:42:51

Ich bin gleicher Meinung wie der Rumbuddel ,aber die Fahrraeder liesse ich auf jeden fall zu Hause, man soll ja nichts uebertreiben , und am Urlaubsort kann man ja nach bedarf welche mieten . Ist wie beim Fahren mit geringer Alkoholmenge, viele haben glueck und manche erwischt es halt und wenns noch im Rahmen bleibt ,was solls!
Ich wuerde mir betreff einiger kilos Ueberladung nicht den Urlaub vermiesen lassen , zudem Ihr ja bestimmt nicht die einzigen damit seit.
Schoene und herrliche Urlaubstage wuenscht Euch > Josef <

friebo am 24 Jun 2011 05:57:46

Moin Andi,

die Rechnung nach EN 1646-2 ist gut, um dem Vermieter oder Verkäufer Feuer zu machen. Auf der Waage zählt aber nur die Realität. Trotzdem ist's ein guter Indikator.

Dass ihr Urlaub und keinen Stress haben wollt ist verständlich und euch läuft die Zeit davon - ich hatte das Glück, dass ich noch jede Menge Zeit hatte (und noch habe).

Von daher: ich würde dem Rat von Josef folgen und so das Gewicht minimieren.

Genießt euren Urlaub!

Viele
Heiko

dieter2 am 24 Jun 2011 09:22:12

Könnte man eigendlich einen Vermieter schadensfallpflichtig machen wenn man
ein Womo für vier Personen mietet mit normalen Urlaubsgepäck
und bei der Abfahrt merkt man das die Karre hoffnungslos überladen ist?

Man kann nicht losfahren und der Urlaub ist hin :roll:

Währe doch mal was für ein Grundsatzurteil.

Dieter

mueckenstuermer am 24 Jun 2011 10:20:20

dieter2 hat geschrieben:Könnte man eigendlich einen Vermieter schadensfallpflichtig machen wenn man
ein Womo für vier Personen mietet mit normalen Urlaubsgepäck
und bei der Abfahrt merkt man das die Karre hoffnungslos überladen ist?

Man kann nicht losfahren und der Urlaub ist hin :roll:

Währe doch mal was für ein Grundsatzurteil.

Dieter


Grundsätzlich käme der Vermieter in Verzug mit der Übergabe der Sache, somit entsteht postwendend ein Schadensersatzanspruch. Schaden wären die höheren Kosten für ein geeignetes Fahrzeug. Ich glaube, die meisten haben aber keine Lust auf so einen Streit. Deshalb ändert sich an dieser Praxis ja auch nichts.

m.

andi1970 am 25 Jun 2011 23:16:13

Ich habe mittlerweile mit dem Vermieter telefoniert und weiß nun exakt, um welches Modell es sich handelt und wie hoch die Masse im fahrbereiten Zustand ist: 3.060 kg. Klingt gar nicht so schlecht. Der V. meinte aber mit der Zusatzausstattung solle ich mal von 3.250 kg ausgehen und vor der Abfahrt den Wassertank leeren. Dann blieben etwa 340 kg für uns und unser Gepäck. Ich als Fahrer bin ja bei den 3.060 kg inkludiert. Hinzu kämen dann zu den 3.250 kg geschätzt
> weitere Personen: 115 kg
> Fahrräder: 65 kg
> Kinderautositze: 20 kg
> Kinderfahrradsitze: 16 kg
> Gepäck und Ausrüstung für 4 Pers.: 90 kg
> Campingtisch und Stühle: 25 kg
macht= 3.581 kg - 90 kg Wasser = 3.491 kg

Wir machen das nun so, evtl. können wir am Samstagfrüh vor der Abfahrt noch schnell beim TÜV wiegen. Bei Übergewicht bleiben die Erwachsenenräder zu Hause. Auf große Lebensmittelvoräte verzichten wir eh.

Ich denke nun, wir kriegen das irgendwie hin. Aber wären wir nun statt zwei Erwachsenen und zwei vierjährigen Kindenr nun vier Erwachsene, kämen wir schon nur mit den vier Personen (á 75 kg), noch ganz ohne Ausrüstung und Gepäck auf 3.475 kg. Unmöglich also. Und das Fahrzeug ist eigentlich sogar für sechs Personen zugelassen!

Nun ja, ich werde mich jetzt nicht mehr mit denen streiten, bei uns wirds wohl irgendwie hinhauen. Ich frage ich aber, wer hier wen betuppt: Der Vermieter uns, womöglich der Hersteller schon den Vermieter bzw. Käufer??

Danke jedenfalls nochmal für eure Tipps, die interessante Diskussion und die Möglichkeit´, Dampf abzulassen.

Allen gute Fahrt und vg
Andreas

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